Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0667 – C6-0397/2007 – 2007/0235(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0667),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 175 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0397/2007),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),
– gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0020/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.