Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava (2007/2155(IMM))
Das Europäische Parlament,
– befasst mit einem von Claudio Fava am 29. Mai 2007 übermittelten und am 6. Juni 2007 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit dem beim Zivilgericht von Marsala gegen ihn anhängigen Zivilverfahren,
– nach Anhörung von Claudio Fava gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– gestützt auf die Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,
– in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986(1),
– gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0007/2008),
1. beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Claudio Fava zu schützen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den zuständigen Behörden der italienischen Republik zu übermitteln.