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Verfahren : 2007/2190(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0028/2008

Eingereichte Texte :

A6-0028/2008

Aussprachen :

PV 21/02/2008 - 3
CRE 21/02/2008 - 3

Abstimmungen :

PV 21/02/2008 - 4.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0069

Angenommene Texte
PDF 219kWORD 62k
Donnerstag, 21. Februar 2008 - Straßburg
Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig - Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt
P6_TA(2008)0069A6-0028/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 über das Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig - Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (2007/2190(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union ("Territoriale Agenda") und der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt ("Leipzig-Charta"), die beide auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig angenommen wurden, und des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union, das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 23. und 24. November 2007 in Ponta Delgada (Azoren) angenommen wurde ("erstes Aktionsprogramm"),

–   in Kenntnis des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) ("vierter Kohäsionsbericht"),

–   in Kenntnis des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK), das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 11. Mai 1999 in Potsdam angenommen wurde,

–   in Kenntnis der Ergebnisse des Programms 2006 des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON),

–   in Kenntnis des Programms 2013 von ESPON,

–   unter Hinweis auf die Artikel 158 und 159 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung(A6-0028/2008),

A.   in der Erwägung, dass territoriale Vielfalt, Polyzentrismus und die kompakte Stadt wesentliche Strukturmerkmale des Territoriums der europäischen Union sind,

B.   in der Erwägung der Tatsache, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Union heute in Städten lebt,

C.   in der Erwägung, dass die derzeitigen Herausforderungen der Raumentwicklung in der Europäischen Union Klimawandel, Zersiedelung (urban sprawl) und Flächenverbrauch, Energieverbrauch, Transportinfrastruktur, demografischen Wandel, einschließlich Entvölkerung des ländlichen Raums und anderer Gebiete der Europäischen Union, die Auswirkungen der Erweiterung auf den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt, einschließlich der immer größer werdenden Kluft zwischen reichen und weniger wohlhabenden Regionen, sowie die ungleichen territorialen Auswirkungen der Globalisierung verbunden mit Strukturwandel umfassen,

D.   in der Erwägung, dass die Ziele der Territorialen Agenda die Entwicklung eines ausgewogenen und polyzentrischen Städtesystems und einer neuen Partnerschaft zwischen Stadt und Land, die Bildung innovativer regionaler Cluster, die Sicherung eines gleichwertigen Zugangs zu Infrastruktur und Wissen, die Förderung eines transeuropäischen Risikomanagements, die nachhaltige Entwicklung, ein zukunftsorientiertes Management und der Schutz von Natur und Kulturerbe sind,

E.   in der Erwägung, dass die Ziele der Leipzig-Charta die Stärkung der Ansätze einer integrierten Stadtentwicklungspolitik durch Herstellung und Sicherung qualitätvoller öffentlicher Räume, die Modernisierung der Infrastrukturnetze und Steigerung der Energieeffizienz, die aktive Innovations- und Bildungsförderung sowie – insbesondere für die benachteiligten Stadtquartiere – die Förderung eines umweltverträglichen, leistungsstarken und preisgünstigen Stadtverkehrs, das Verstetigen städtebaulicher Aufwertungsstrategien, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und der lokalen Arbeitsmarktpolitik sowie eine aktive Bildungs- und Ausbildungspolitik für Kinder und Jugendliche sind,

F.   in der Erwägung, dass Raumplanung das geeignete Instrument ist, die Flächennutzung und die Siedlungsstruktur in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen und Städten zu steuern und die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen vor Ort zu definieren,

G.   in der Erwägung, dass neben der Kohäsionspolitik als einem Instrument für die strategische Steuerung weitere Maßnahmen nötig sind, um das Erreichen der Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zu gewährleisten, insbesondere die Raumverträglichkeitsprüfung, der integrierte Ansatz und die Raumbeobachtung,

H.   in der Erwägung, dass neben der Kohäsionspolitik die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums erhebliche räumliche Auswirkungen hat; in der Erwägung, dass die Integration dieser beiden Politiken jedoch mangelhaft ist und deshalb verbesserte Synergien erforderlich sind, die echte Entwicklungspotentiale zu Tage fördern und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete steigern werden, wodurch ein Beitrag zur Bekämpfung des Bevölkerungsschwundes geleistet würde,

I.   in der Erwägung, dass die Qualität des öffentlichen Raumes, der Natur- und Kulturlandschaft und der Architektur eine wichtige Rolle für die Lebensbedingungen der Menschen, die in städtischen und ländlichen Räumen leben, spielt und einen maßgeblichen "weichen" Standortfaktor darstellt,

J.   in der Erwägung, dass Kreativität und Innovation entscheidende Ressourcen im Übergang zur globalisierten Wissensgesellschaft sind und dass daher der Erfolg einer nachhaltigen Raum- und Stadtentwicklung wesentlich von der Entwicklung der Kreativitätspotenziale vor Ort abhängt,

K.   in der Erwägung, dass Baukultur, d.h. die Summe der kulturellen, wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und ökologischen Aspekte, die die Qualität und das Verfahren der Planung und des Bauens beeinflussen, einen wesentlichen Bestandteil der integrierten Stadtentwicklung darstellt,

L.   in der Erwägung, dass der integrierte Ansatz erfordert, dass die Projekte nach einem kohärenten Plan ausgeführt werden und langfristig die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension umfassen müssen, wobei die wichtigsten Partner in vollem Umfang an der Planung, der Umsetzung und der Bewertung der Stadtentwicklungsprogramme zu beteiligen sind,

M.   in der Erwägung, dass ein integrierter Ansatz für die territoriale Dimension der Kohäsion nicht nur Maßnahmen und Aktionen betreffend die Raumplanung und die Stadtentwicklung umfasst, da letztendlich das Ziel darin besteht, ein Gleichgewicht zwischen den Unionsbürgern ungeachtet ihres Wohnortes zu schaffen, und dieses Ziel nicht nur mit dem Mittel der Raumplanung erreicht werden kann,

1.   ist der Auffassung, dass die Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta nur erreicht werden können, indem eine umfassend angelegte, sektorübergreifende und ganzheitliche Entwicklungsstrategie verfolgt wird, die den integrierten Ansatz in die Tat umsetzt;

2.   schlägt im Rahmen der Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik und im Hinblick auf die Erwägungen zur Post-2013-Kohäsionspolitik vor, dass die Umsetzung eines integrierten Ansatzes bei der Programmplanung und der Projektauswahl der Strukturfonds eine verbindliche Voraussetzung sein soll; legt in diesem Sinne den Entscheidungsträgern nahe, sich auf freiwilliger Basis dafür einzusetzen, dass neue Methoden der Zusammenarbeit eingeführt werden;

3.   begrüßt die Entscheidung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister auf ihrem informellen Treffen vom 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig, eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Deutschlands einzurichten, um die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der JESSICA-Initiative zu ermitteln;

4.   begrüßt den Umstand, dass von der Kommission eine dienststellenübergreifende Gruppe eingesetzt wurde, die sich mit Vorschlägen für die Umsetzung des integrierten Ansatzes befasst, und fordert die Kommission auf, eng mit allen sozialen, im Bereich des Umweltschutzes tätigen und wirtschaftlichen Partnern zusammenzuarbeiten und ihre Einbeziehung in alle Entscheidungen im Zusammenhang mit territorialer Kohäsion sicherzustellen; ersucht die Kommission darum, das Parlament über den Fortschritt dieser Arbeit auf dem laufenden zu halten;

5.   fordert bei der Ausgestaltung der Post-2013-Kohäsionspolitik die besondere Berücksichtigung der räumlichen Besonderheiten und Bedürfnisse und eine darauf basierende regionsspezifische Differenzierung; empfiehlt – wie dies in der Leipzig-Charta vorgesehen ist – den Einsatz von auf Umsetzung orientierten Planungsinstrumenten, basierend auf Forschung und einer permanenten Überwachung;

6.   fordert die Kommission und den Rat im Rahmen der Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik auf, die Synergien mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Entwicklung des Gesamtterritoriums besser zu nutzen; empfiehlt im Hinblick auf die Erwägungen zur Post-2013-Kohäsionspolitik eine enge Abstimmung zwischen der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes, um die Möglichkeiten zur Steigerung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu verbessern;

7.   weist darauf hin, dass nicht nur Metropolregionen über Innovationspotenzial verfügen, sondern dass auch einige eher periphere und ländliche Räume zu den Spitzenreitern bei der Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie gehören; fordert die Kommission dringend auf, sich stärker als bisher mit den Erfolgsfaktoren dieser Räume zu befassen, um daraus ein Entwicklungsmodell für kleinere und mittlere Städte im ländlichen Raum zu erarbeiten;

8.   betont die Bedeutung von Partnerschaft und funktionaler Arbeitsteilung zwischen städtischen Gebieten und ländlichen Gebieten für eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Gesamtraums; fordert die städtischen und die ländlichen Behörden auf, in Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Beteiligten ihre gemeinsamen Vorzüge zu ermitteln und gemeinsame regionale und subregionale Entwicklungsstrategien vorzulegen, damit alle Bürger der Europäischen Union in den Genuss eines höheren Lebensstandards und einer besseren Lebensqualität kommen können; empfiehlt den nächsten Vorsitzen, informelle Treffen der für Raumordnung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister zu organisieren, um sich mit diesen Themen zu befassen;

9.   fordert die Kommission und den Rat im Rahmen der Revision des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union auf, die Territoriale Agenda und die Leipzig-Charta zu berücksichtigen und qualitative Anpassungen vorzunehmen, die es erlauben, den Zielen des territorialen Zusammenhalts in den Politiken der Europäischen Union besser Rechnung zu tragen; ist der Überzeugung, dass in diesem Zusammenhang in den nächsten Jahren legislative Maßnahmen ergriffen werden müssen;

10.   fordert den Rat auf, bei der Überprüfung der Strategien von Lissabon und Göteborg (Nachhaltige Entwicklungsstrategie) beim Frühjahresgipfel 2008 die territorialen und städtischen Belange als Ziel zu definieren;

11.   fordert die Mitgliedstaaten auf, zügig Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Territorialen Agenda und zur Umsetzung der Leipzig-Charta zu ergreifen;

12.   fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Geiste einer echten "Multi-Level-Governance", bei der sowohl die territoriale Vielfalt der Europäischen Union berücksichtigt als auch das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird, lokale und regionale Regierungen, einschließlich grenzüberschreitender öffentlicher Einrichtungen, in vollem Umfang zu beteiligen und auf der Grundlage des Partnerschaftsprinzips die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie relevante NRO und private Akteure an den Aktionsprogrammen zur Umsetzung der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zu beteiligen, und unterstützt aktiv dieses Bestreben; betont, dass die Tatsache, dass es notwendig ist zusammenzuarbeiten, von allen Beteiligten als positiv angesehen werden sollte, da erwiesen ist, dass kohärente Zusammenarbeit effektiv ist;

13.   erinnert an die Schlüsselrolle, die der Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien für die künftigen Entwicklungsaussichten der Regionen spielt, und empfiehlt daher – wie dies in der Territorialen Agenda vorgesehen ist – eine Integration der Infrastruktur, wie Breitbandkabel, in neue Verkehrs- und Kommunikationsprogramme;

14.   fordert die Kommission auf, eine systematische Analyse der territorialen Auswirkungen der einschlägigen wichtigsten EU-Politiken vorzunehmen, wie dies von den Mitgliedstaaten unter der Maßnahmenlinie 2 des ersten Aktionsprogramms vereinbart wurde, sowie eine räumliche Folgenabschätzung von einschlägigen neuen Rechtsvorschriften vorzunehmen; weist dabei auf das Potenzial der von ESPON entwickelten Methoden hin;

15.   erkennt an, dass eine qualitativ hochwertige Vorschul- und Schulausbildung, das lebensbegleitende Lernen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen für die künftige Entwicklung der Städte und Regionen von grundlegender Bedeutung sind;

16.   weist erneut darauf hin, dass Natura 2000 ein wichtiges Instrument der europäischen Raumentwicklung ist; setzt sich dafür ein, dass die Anforderungen von Natura 2000 in vollem Umfang umgesetzt werden und dass Landschaftskorridore sowie Freiraumvernetzungen zwischen Schutzgebieten geschaffen werden, damit sich die Pflanzen ausbreiten und die Tiere frei bewegen können und somit die Biodiversität erhalten bleibt;

17.   fordert die Einbeziehung einer Politik für kreative Wirtschaftsbranchen in die Raum- und Stadtentwicklung mit dem Ziel, mit Hilfe der verfügbaren Instrumente (Kohäsionspolitik, Raum- und Stadtplanung) und unter Berücksichtigung der Qualität des Raumes Rahmenbedingungen zu schaffen, um Möglichkeiten für kreatives und innovatives Handeln zu verbessern;

18.   hält es vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für notwendig, die Anpassungsfähigkeit von Städten und Regionen zu verbessern, wobei die Schwerpunkte auf eigenständige Entwicklung und Stärkung der Freiwilligenarbeit zu legen sind;

19.   betont, dass die demografische Entwicklung zu neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, beim Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, im Wohnungswesen und bei der Planung allgemein führt; betont, dass die Alterung der Bevölkerung als Möglichkeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in einem Wachstumsmarkt – mit neuen Produkten und Dienstleistungen, die die Lebensqualität älterer Menschen verbessern – gesehen werden kann; betont, dass der Entwicklung der so genannten "Seniorenwirtschaft" (silver economy) auf lokaler und regionaler Ebene große Bedeutung zukommt;

20.   fordert die Mitgliedstaaten auf, in allen Gebieten ihres Territoriums die Verfügbarkeit, den Zugang und die Erreichbarkeit der Dienste der Daseinsvorsorge grundsätzlich zu gewährleisten, um den Menschen in den unterschiedlichen Regionen die Möglichkeit zu geben, die besonderen Chancen und Potentiale ihrer Region zu nutzen; fordert, besonders die Bedürfnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie behinderte Menschen, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten, Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer Ausbildung, sowie die besonderen Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, in ihren Leitlinien zur Anwendung der Rahmenregelung zur Daseinsvorsorge und zur öffentlichen Auftragsvergabe den lokalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen, die lokalen Bedürfnisse und die örtlichen Akteure stärker zu berücksichtigen und ihre Anpassungsfähigkeit zu verbessern;

21.   fordert die Kommission auf, in Hinblick auf die neue Gemeinschaftskompetenz des Vertrags von Lissabon im Bereich der Raumplanung eine Mitteilung zur Schaffung eines europäischen Rahmens für Raumverträglichkeitsprüfungen auf Projektebene unter Berücksichtigung der Arbeiten von ESPON zu erarbeiten;

22.   weist darauf hin, dass nach Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon im Rahmen der Umsetzung des ersten Aktionsprogramms der Territorialen Agenda die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen ihm selbst, dem Rat und der Kommission verstärkt werden muss;

23.   begrüßt ausdrücklich, dass der Vertrag von Lissabon den territorialen Zusammenhalt – neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – zum Vertragsziel erklärt und eine geteilte Rechtsetzungskompetenz für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorsieht; weist darauf hin, dass im Vertrag von Lissabon anerkannt wird, dass man sich mit den territorialen Herausforderungen, die Insel-, Berg-, Grenzgebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage und wenig besiedelte Gebiete betreffen, befassen sollte, da sie sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt auswirken; fordert die Kommission auf, das Erste Aktionsprogramm durch konkrete Vorschläge für Gemeinschaftsmaßnahmen und –initiativen zu ergänzen;

24.   unterstreicht, dass es noch keine allgemein gültige Definition des territorialen Zusammenhalts gibt, und fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, eindeutig zu definieren, was territorialer Zusammenhalt ist, und die Ziele der territorialen Entwicklung in der Europäischen Union im künftigen Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt aufzuzählen; geht davon aus, dass insbesondere das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern der Union unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungs- und Zugangschancen zu bieten, höchste Priorität hat;

25.   empfiehlt die Weiterentwicklung des EUREK und dringt auf den vollen Einbezug der neuen Mitgliedstaaten in dieses Konzept;

26.   hält es für wichtig, die Fortschritte bei der Umsetzung der Territorialen Agenda regelmäßig zu evaluieren; fordert den Rat, die Kommission und alle beteiligten Akteure auf, sowohl die Fortschritte bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Ersten Aktionsprogramms als auch die Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung in der Europäischen Union zu bewerten;

27.   fordert den Rat auf, sich so bald wie möglich auf einfache und quantifizierbare Indikatoren zur Beobachtung der räumlichen Entwicklung der Europäischen Union zu verständigen; fordert, dass der jährliche Landverbrauch als einer dieser Indikatoren für die räumliche Entwicklung festgelegt wird;

28.   weist darauf hin, dass diese Indikatoren als Zielangaben zur Steuerung der Raumentwicklung verwendet werden könnten; schlägt vor, dass der Rat und die Kommission diese festzulegenden Indikatoren für einen Leistungsvergleich ("bench-marking") zwischen Mitgliedstaaten sowie für den Aufbau einer Datenbank für bewährte Praktiken nutzen;

29.   befürwortet die Absicht des Rates einen Bericht über die Umsetzung des Ersten Aktionsprogramms bei jeder informellen Ratstagung vorzulegen; schlägt dem Rat vor, ein Programm für gegenseitiges Lernen (Mutual Learning Programme) für die europäische Raumentwicklung zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten in Erwägung zu ziehen;

30.   betont, wie wichtig es ist, die Territoriale Agenda und die Leipzig-Charta besser aufeinander abzustimmen; bedauert in dieser Hinsicht, dass der Rat noch kein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Leipzig-Charta verabschiedet hat, und fordert die kommenden Ratsvorsitze auf, dies nachzuholen und damit ein systematisches Follow-up der Leipzig-Charta zu gewährleisten;

31.  begrüßt die Initiative des slowenischen Ratsvorsitzes, Maßnahmen vorzubereiten und zu fördern, die die Koordinierung zwischen Raum- und Stadtentwicklung im Hinblick auf eine stärkere Verknüpfung der Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta stärken;

32.   nimmt Bezug auf die Schlussfolgerungen des Vierten Kohäsionsberichts, in dem Städte und städtische Gebiete als Bevölkerungszentren und Zentren der Wirtschaftskraft und Innovation beschrieben werden; begrüßt die Vorschläge zur Bildung innovativer regionaler und städtischer Cluster und fordert, dass diese Cluster über die internen und externen Grenzen der Europäischen Union hinweg errichtet werden;

33.   fordert die Kommission und den Rat auf, unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten des Urban Audit Indikatoren für einen Leistungsvergleich der Nachhaltigkeit von Städten im Sinne der Leipzig-Charta festzulegen wie beispielsweise Pro-Kopf-Energieverbrauch, Anteil der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen oder Treibhausgasemissionen pro Kopf;

34.   unterstreicht die Schlüsselrolle, die Städte im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie spielen, und fordert daher eine ganzheitliche und gut koordinierte Strategie für die Entwicklung der Städte, die von allen staatlichen Ebenen und dem privaten Sektor unterstützt wird;

35.  fordert die Kommission auf, sich verstärkt mit dem Thema Zersiedlung (urban sprawl) zu befassen; fordert die Mitgliedstaaten auf – angesichts der Problematik von Landschaftszerschneidung und des anhaltenden Flächenverbrauchs durch städtisches Wachstum in den Mitgliedstaaten – wirksame Maßnahmen und Strategien zur Begrenzung des Flächenverbrauchs durchzusetzen;

36.   empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Vorrang der städtischen Innen- vor der Außenentwicklung zu betonen, d. h. den Schwerpunkt auf die Neu- und Umwidmung bestehender Bebauung – vor allem mit Hilfe eines nachhaltigen Flächenmanagements – zu legen, bevor neue Flächen bebaut werden;

37.   begrüßt die große Bedeutung, die die Leipzig-Charta der Vernetzung der Verkehrsträger beimisst; unterstreicht die Bedeutung eines integrierten und nachhaltigen Verkehrssystems sowie die wichtige Rolle, die eine verbesserte Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger insbesondere in größeren Städten spielen kann; fordert die Kommission auf, wirksamere Mechanismen zur Unterstützung lokaler Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von Strategien für integrierte Verkehrsnetze insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand zu prüfen;

38.   ist der Meinung, dass es zum Zwecke einer wirksamen Reaktion auf die zunehmenden Anforderungen im Zusammenhang mit der hohen Lebensqualität in den Städten unverzichtbar ist, dass die Gebietskörperschaften rasch dafür sorgen, dass ihre technischen Ausrüstungen den europäischen Normen entsprechen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Zuleitung von Trinkwasser (beispielsweise durch die Verbesserung der Verteilung oder die Steigerung der Qualität des verteilten Wassers), die Abwasserentsorgung (zum Beispiel durch den Abbau von Netzen oder die Schaffung neuer Netze) und alle ähnlichen Einrichtungen unverzüglich an die neuen vorgeschriebenen Anforderungen anzupassen sind;

39.   stellt mit Bedauern fest, dass die Einkommensunterschiede besonders in Metropolregionen und Städten aber auch in ländlichen Gebieten zunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkt auf dieses Problem einzugehen und es bei der Programmplanung für die Vergabe von Strukturfondsmitteln stärker zu berücksichtigen;

40.   ist der Auffassung, dass Städte eine besondere Verantwortung bei der Erfüllung der gemeinschaftlichen Klimaschutzziele tragen, da sie in der einzigartigen Position sind, Lösungsmöglichkeiten als Beitrag zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen anbieten zu können; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, den Klimaschutz als Querschnittsziel in der Stadtentwicklung zu verankern;

41.   betont, dass Investitionen in umweltfreundliche Technologien, wie innovative Vorbeugungs-, Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen, langfristig bedeutende Möglichkeiten für die Wirtschaft bieten;

42.   stellt fest, dass städtische Gebiete verstärkt unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden, wenn fehlende Frischluftschneisen zusätzliche Aufheizung und erhöhte Schadstoffkonzentration bewirken;

43.   setzt sich dafür ein, die Anstrengungen zu verstärken, um Integration, soziale Kohäsion und territorialen Zusammenhalt zu verbessern, insbesondere durch die Überwindung städtebaulicher Mängel und eine Verbesserung der Umweltbedingungen sowie durch eine ausgewogene Entwicklungspolitik für den städtischen Raum, und zwar durch die Stabilisierung von Problemquartieren und die Schaffung attraktiver Angebote für Wohnen, Arbeiten und Freizeit;

44.   fordert eine bessere Integration benachteiligter Stadtviertel; ersucht die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten darum, Anzeichen für die Verwahrlosung bestimmter Gebiete zu ermitteln und sich intensiver darum zu bemühen, eine Politik der sozialen Integration umzusetzen, um Ungleichheiten zu verringern und soziale Ausgrenzung zu verhindern; betont die wichtige Rolle, die kleine und mittlere Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung und die territoriale Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in benachteiligten Stadtvierteln, sondern in allen städtischen Gebieten spielen;

45.   fordert die Kommission auf, im Rahmen künftiger Finanzierungsprogramme, einschließlich des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, verstärkt Projekte zu unterstützen, die die Entwicklung und den Austausch von Erfahrungen in Bezug auf nachhaltiges städtisches Management, die Unterstützung energieeffizienter Verfahren und Technologien, die Lösung von städtischen Umweltproblemen sowie den Beitrag der Städte zur Bekämpfung des Klimawandels fördern;

46.   ist der Auffassung, dass eine Stärkung der städtischen Identität und eine aktive Bürgerschaft in Städten zur erfolgreichen Umsetzung der Leipzig-Charta beitragen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen "territorialen Dialog" einzuleiten, um die Öffentlichkeit stärker an der Erarbeitung von Plänen zur Stadtsanierung und zur Entwicklung von städtischen Gebieten zu beteiligen;

47.   fordert die Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Städte auf, stärker als bisher die Baukultur sowie die Verfügbarkeit menschenwürdigen Wohnraums zu erschwinglichen Preisen als entscheidende Faktoren für die soziale Integration und die städtische Lebensqualität bei der nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen und dabei besonderes Augenmerk auf die Qualität des öffentlichen Raumes, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der architektonischen Gestaltung, zu legen, um das Wohlbefinden der Bürger der Union zu gewährleisten;

48.   fordert den Rat und insbesondere den slowenischen und den französischen Ratsvorsitz auf, auf den vom deutschen und vom portugiesischen Ratsvorsitz erzielten Fortschritten im Bezug auf den territorialen Zusammenhalt aufzubauen und weiterhin Vorschläge für Initiativen in diesem Zusammenhang anzunehmen; vertritt – angesichts der Tatsache, dass bisher der Schwerpunkt auf die Städte, die Beziehungen zwischen Stadt und Land und die Raumplanung gelegt wurde – die Auffassung, dass künftige Initiativen die Bedürfnisse der territorial benachteiligten Regionen, wie Insel-, Berg-, Grenzgebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage und wenig besiedelte Gebiete stärker in den Mittelpunkt stellen müssen;

49.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.

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