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Verfahren : 2007/2188(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0006/2008

Eingereichte Texte :

A6-0006/2008

Aussprachen :

PV 12/03/2008 - 18
CRE 12/03/2008 - 18

Abstimmungen :

PV 13/03/2008 - 4.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0096

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 49k
Donnerstag, 13. März 2008 - Straßburg
Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
P6_TA(2008)0096A6-0006/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (2007/2188(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen, erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen: Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien" (KOM(2006)0583),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 in Brüssel,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen im Europa(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr"(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu der Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen(4),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0006/2008),

A.   in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperaturen auf maximal 2° C die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gefördert werden müssen, damit die weltweiten Emissionen, nach Erreichen eines Höchststands im Jahr 2015, zurückgehen,

B.   in der Erwägung, dass aus dem Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Aspekte des Klimawandels (Oktober 2006) sowie Berichten des Zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für Klimaänderungen hervorgeht, dass die ärmsten Länder und Bevölkerungen zuerst und am stärksten unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden werden,

C.   in der Erwägung, dass erneuerbare Energieträger und Energieeinsparungen die Schlüsselelemente für einen nachhaltigen Zugang zu Energiedienstleistungen sind, da sie zu folgendem beitragen:

   a) einer Senkung der CO2-Emissionen und der anderen Treibhausgasemissionen,
   b) einer größeren Unabhängigkeit im Bereich der Energieversorgung,
   c) der Entwicklung neuer innovativer Technologien,
   d) Beschäftigungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der regionalen Entwicklung,
   e) Verringerungen der Zahlungsbilanzdefizite,
   f) Geschäftsmöglichkeiten für KMU,
   g) Kosteneinsparungen,

D.   in der Erwägung, dass die führenden Politiker aus aller Welt auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 übereingekommen sind, die Zahl der Menschen, die derzeit ohne Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen sind und bei denen es sich gegenwärtig um 1,6 Mrd. Menschen handelt, zu halbieren; ferner in der Erwägung, dass dieses Ziel, falls die gegenwärtige Entwicklung anhält, niemals erreicht werden wird,

E.   in der Erwägung, dass für die energiepolitischen Herausforderungen, denen sich die Entwicklungsländer gegenübersehen, nachhaltige Lösungen durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger, stärkere Verbesserungen der Energieeffizienz und Energieeinsparungen erzielt werden sollten,

F.   in der Erwägung, dass die Transparenz und die Rechenschaftspflicht gegenüber den öffentlichen und privaten Investoren von zentraler Bedeutung bei der Bewertung und etwaigen weiteren Verstärkung der Unterstützung aus dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sein werden, sowie in der Erwägung, dass die Kontrolle insbesondere in den ersten Jahren der Durchführung des Fonds in intensiver Weise erfolgen wird,

1.   begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF);

2.   ist der Auffassung, dass eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in den Entwicklungsländern und den Schwellenländern, – mit niedrigen Treibhausgasemissionen, sauberer Luft und nachhaltiger Energieversorgung – nur dadurch erreicht werden kann, dass der Einsatz von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energien unter Erschließung der lokalen Energieressourcen gewährleistet wird und der Zugang zu Energie durch eine Förderung der Investitionen in die Fernversorgung und in die dezentrale Versorgung verbessert wird;

3.   ist der Auffassung, dass die Kernziele des Fonds die Förderung von Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbaren Energien, die Verringerung der Treibhausgasemissionen und anderer Risiken, die Verbesserung des Zugangs zu Energiedienstleistungen in den ärmsten Ländern und die Diversifizierung der Energiequellen in den Entwicklungsländern sein sollten;

4.   begrüßt insbesondere, dass der Schwerpunkt des Fonds darauf liegt, private Investitionen durch die Bereitstellung von Risikokapital zu mobilisieren, da dies für die erfolgreiche Konzipierung nachhaltiger Energieprojekte in den Entwicklungsländern auf lange Sicht von ganz entscheidender Bedeutung sein wird;

5.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass jede Unterstützung für Projekte und die Auswahl der Technologien von der Erfüllung umfassender Nachhaltigkeitskriterien und von der Leistung eines Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung sowie von den geografischen Gegebenheiten und den vorhandenen regionalen Ressourcen abhängig gemacht werden;

6.   fordert die Kommission eindringlich auf, sich bei der Durchführung des Fonds auf kleinere Projekte zu konzentrieren, bei denen es am schwierigsten ist, private Investitionen anzuziehen; ist der Auffassung, dass die Kommission den von ihr für Investitionen festgesetzten Höchstbetrag von 10 Millionen EUR für Einzelprojekte regelmäßig überprüfen sollte und gleichzeitig mindestens ein Drittel der verfügbaren Mittel für kleinere Projekte bereitstellen sollte, die weniger als 1 Million EUR erfordern;

7.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Unterstützung für alle Vorhaben, die Biomasse betreffen, einschließlich Vorhaben betreffend die Wasser- und Abwasseraufbereitung, in den Entwicklungsländern an die Erfüllung strenger Nachhaltigkeitskriterien geknüpft wird, die gewährleisten, dass nur die nachhaltigsten Technologien unterstützt werden, wobei die im gesamten Lebenszyklus erfolgenden Auswirkungen von Biomasse auf die Treibhausgasemissionen, die Luftqualität, die ländliche Raumordnung, die sozioökonomischen Bedingungen und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen sind, einschließlich der Erhaltung der Naturwälder und der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung für alle durch eine Verbesserung der bewährtesten lokalen landwirtschaftlichen Praktiken;

8.   ersucht die Kommission mit Nachdruck, sicherzustellen, dass aus dem GEEREF Photovoltaik-Projekte unterstützt werden, und fordert sie auf, die Entwicklung von Technologien im Bereich der intelligenten Netze zu unterstützen; befürwortet insbesondere Investitionen, die für die arme ländliche Bevölkerung geeignet sind, wie Elektrifizierung durch erneuerbare Energie (einschließlich Wasserkraft, Solar- und Windenergie sowie Biomasse), Solarheizgeräte, Solar-Pasteurisierer, Solarkocher, Windpumpen und verbesserte Kochherde, wie auch eine Unterstützung für Kleinstkreditprogramme, um die lokale Beteiligung an Energieprojekten zu verbessern;

9.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass es keine Unterstützung aus dem GEEREF für große Projekte, die mehr als 1 Million EUR erfordern, für herkömmliche Energieträger und für die Mitverbrennung von Biomasse in bestehenden oder neuen Kohlekraftkraftwerken, für die Nutzung fossiler Brennstoffen in kleinem Maßstab (zum Beispiel in Dieselgeneratoren) oder für die umfangreiche Herstellung von Agrarbrennstoffen geben darf; fordert die Kommission eindringlich auf, sicherzustellen, dass Investitionsgelder aus den vom GEEREF unterstützten Unterfonds nicht zur Unterstützung dieser Arten von Technologie bereitgestellt werden; fordert daher die Kommission auf, sicherzustellen, dass die einschlägigen Verwaltungsverträge sowie die Kriterien für die Auswahl der Projekte diese spezifischen Technologien ausschließen;

10.   ist der Auffassung, dass sich die Unterstützung möglichst auf Projekte konzentrieren sollte, bei denen die Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einer Verbesserung der Energieeffizienz kombiniert werden, zum Beispiel auf Projekte zur Verbesserung des Gebäudebestands, der Beleuchtung und der Kühlkette;

11.   fordert eine umfassende Koordinierung zwischen dem GEEREF und der künftigen Arbeit im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Plattform für internationale Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung und Benchmarking zu verbessern;

12.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass aus dem Fonds der Ausbau der lokalen Märkte, des lokalen Produktionssektors und der lokalen Kapazitäten in den Entwicklungsländern unterstützt wird, zum Beispiel durch eine Unterstützung lokaler KMU, damit diese die Verantwortung für die Vermarktung neuer Technologien in einer bestimmten Region übernehmen können;

13.   ist der Auffassung, dass der Fonds auch dazu dienen sollte, dass insbesondere KMU aus den Mitgliedstaaten ihr technisches Know-how in die Entwicklung und den Einsatz nachhaltiger Energietechnologien in den Entwicklungsländern einbringen können;

14.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Fonds mit anderen Entwicklungsmaßnahmen und Energieinitiativen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, die sich an die Entwicklungsländer richten, in Einklang steht und sie ergänzt;

15.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Fonds die vielen anderen internationalen Initiativen und Fonds, die gegenwärtig der Unterstützung nachhaltiger Energieprojekte in den Entwicklungsländern dienen, darunter die der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken und solche, die auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung 2002 initiiert wurden, ergänzt und zusammen mit ihnen eine wirksame Arbeit leistet;

16.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Fonds zum Abbau von Hindernissen bei der Anwendung des Mechanismus für eine umweltgerechte Entwicklung (CDM) in bestimmten Ländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, beiträgt und dass er weiterhin die unter den Mechanismus fallenden Projekte fördert, die einen echten zusätzlichen Nutzen haben, sich positiv auf die nachhaltige Entwicklung auswirken und die Referenzkriterien erfüllen;

17.   fordert die Kommission auf, Wege zu suchen, um den Fonds im Rahmen einer künftigen Regelung, die gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen für die Zeit nach 2012 gelten soll, zu erweitern, und dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass nachhaltige Energie in den Entwicklungsländern für das Erreichen des Ziels dieses Übereinkommens von entscheidender Bedeutung sein wird;

18.   bedauert die Tatsache, dass die vorgeschlagene finanzielle Mindestausstattung des Fonds in Höhe von 100 Millionen EUR – mit einem jährlichen Beitrag von nur 15 Millionen EUR für die Jahre 2007 und 2008 – als Beitrag des GEEREF absolut unzureichend ist, wenn es das Ziel sein soll, "den Anteil von Projekten im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zu erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten", und dass sich bislang nur wenige Länder zu einer finanziellen Beteiligung an dem Fonds entschlossen haben; fordert daher die Kommission eindringlich auf, ihren Beitrag zu erhöhen, und legt gleichzeitig den Mitgliedstaaten wie auch den multilateralen Finanzinstitutionen nahe, ihre Kräfte zu bündeln, um die Mittelausstattung des Fonds erheblich zu erhöhen; fordert, dass noch weitaus mehr Mitgliedstaaten ihre finanzielle Unterstützung anbieten;

19.   ist der Ansicht, dass ein zentrales Ziel in den ersten Jahren des GEEREF, der ein offener Fonds ist, die Entwicklung von Modellen sein sollte, die einen Anreiz für weitere Beiträge geben können, so dass der Investitionszufluss in die Entwicklungsländer und die Übergangsländer im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz verstärkt wird und weitaus mehr Menschen vor einem Energiemangel bewahrt werden als die voraussichtlich 1 bis 3 Millionen Menschen;

20.   betont, dass der GEEREF der Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der am wenigstens entwickelten Länder sowie den Interventionen, die erwiesenermaßen starke Bezüge zur Armutsbekämpfung aufweisen, Vorrang einräumen muss; stellt fest, dass sich der Aufgabenbereich des GEEREF auf die Unterstützung regionaler Unterfonds für afrikanische Staaten südlich der Sahara, für die Inselstaaten der Karibik und des pazifischen Raums, für die europäischen Nachbarstaaten (einschließlich Nordafrika und der osteuropäischen Nicht-EU-Staaten), für Lateinamerika und für Asien erstreckt; fordert jedoch, dass besonderes Gewicht darauf gelegt wird, den Bedürfnissen der AKP-Länder zu entsprechen; fordert die Kommission auf, bei der Aufteilung der Mittel zu gewährleisten, dass diese nicht nur an einen oder zwei Unterfonds vergeben werden; empfiehlt nachdrücklich, dass etwaige Unterfonds für China und Russland, falls sie in das Portfolio aufgenommen werden sollten, nicht alle verfügbaren Mittel an sich ziehen und dass ihnen als Pilotprojekten besonderes Interesse zukommen sollte;

21.   räumt jedoch ein, dass der GEEREF in seiner derzeit vorgesehenen Form möglicherweise Probleme haben wird, den Kriterien, die vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD für die öffentliche Entwicklungshilfe festgelegt wurden, zu entsprechen, da die Investitionen eher an finanziellen Rentabilitätsaussichten als an Entwicklungsbedürfnissen orientiert werden; erkennt die Gefahr, dass die Armutsminderung, die als konkretes Ziel des GEEREF genannt wird, nur zu einer zweitrangigen Priorität des Fonds werden könnte; unterstreicht daher, dass die Kommission nicht nur klare Entwicklungskriterien zur Prüfung von für GEEREF-Mittel in Frage kommenden Projekten ausarbeiten, sondern auch die Entwicklungshilfe auf Zuschussbasis erheblich aufstocken muss, um nachhaltige Energiedienstleistungen für die Ärmsten bereitzustellen;

22.   fordert die Kommission auf, regelmäßig über den Stand der Durchführung des Fonds und über die unterstützten Projekte Bericht zu erstatten und insbesondere dem Parlament einen jährlichen Fortschrittsbericht vorzulegen;

23.   fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Förderung einer intensiven Kommunikation und eines Austauschs der Erfahrungen bezüglich der verschiedenen Projekte, ihrer spezifischen Ergebnisse und ihres Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung vorzuschlagen;

24.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0406.
(2) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 273.
(3) ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 890.
(4) ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 599.

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