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Verfahren : 2008/2021(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0082/2008

Eingereichte Texte :

A6-0082/2008

Aussprachen :

PV 09/04/2008 - 29
CRE 09/04/2008 - 29

Abstimmungen :

PV 10/04/2008 - 9.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0115

Angenommene Texte
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Donnerstag, 10. April 2008 - Brüssel
Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2009 - Einzelpläne I und II sowie IV bis IX
P6_TA(2008)0115A6-0082/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2009: Einzelplan I - Europäisches Parlament, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII - Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX - Europäischer Datenschutzbeauftragter (2008/2021(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1),

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(2),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3),

–   unter Hinweis auf den fünften Bericht der Generalsekretäre der Organe vom Mai 2006 über die Entwicklung von Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau,

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006 zusammen mit den Antworten der Organe(4),

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0082/2008),

A.   in der Erwägung, dass das Europäische Parlament auf dieser Stufe des jährlichen Verfahrens die Voranschläge der übrigen Organe und die Vorschläge seines eigenen Präsidiums für den Haushaltsplan 2009 erwartet,

B.   unter Hinweis darauf, dass ein Pilotvorhaben vereinbart wurde, wonach die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss während des gesamten Verlaufs des Haushaltsverfahrens 2009 verstärkt werden sollen,

C.   in der Erwägung, dass die Obergrenze von Rubrik 5 für das Jahr 2009 bei 7 777 000 000 EUR(5) liegt, was einem Anstieg um 4,3 % im Vergleich zu 2008 entspricht,

D.   in der Erwägung, dass sich der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für 2008 auf 1 452 517 167 EUR beläuft, was in diesem Jahr einem Anteil von 19,68 % an Rubrik 5 entspricht,

Europäisches Parlament
Allgemeiner Rahmen und wichtigste Herausforderungen

1.   betont, dass 2009 ein Jahr weitreichender Veränderungen für das Parlament sein wird, und glaubt, dass sich dieser Umstand in seinem Haushaltsverfahren widerspiegeln sollte; glaubt, dass dies eine erneute Gelegenheit bietet, dafür Sorge zu tragen, dass seine politischen Prioritäten angemessen finanziert werden, während sie gleichzeitig überprüft werden, um Einsparungen zu ermitteln, wann immer solche möglich sind, und die Nachhaltigkeit des Haushaltsplans zu gewährleisten;

2.   vertritt die Auffassung, dass die folgenden großen Herausforderungen – bei möglichst effektivem Mitteleinsatz – bewältigt werden müssen:

   Herausforderungen in Verbindung mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon,
   Herausforderungen in Verbindung mit 2009 als Wahljahr für das Parlament,
   Herausforderungen in Verbindung mit dem neuen Abgeordnetenstatut und dem Übergang von einer Wahlperiode zur nächsten;

3.   stellt fest, dass im Dokument des Präsidiums die Frage der freiwilligen Beschränkung des Anteils des Parlaments auf 20 % aufgeworfen wurde; möchte daran erinnern, dass sich bei aufeinander folgenden Haushaltsplänen am Jahresende Überschüsse ergeben haben, und möchte – auch wenn es bereit ist, zusätzliche Ausgaben in Erwägung zu ziehen, die sicherlich angesichts der besonderen Erfordernisse des Jahres 2009 erforderlich sein werden – sämtliche Ausgabenposten einer Überprüfung unterziehen, ohne dass der Anteil von 20 % überschritten wird;

4.   ist der Auffassung, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplans eine Tendenz zur Mäßigung eine Tugend ist, auch wenn dies unter anderen Umständen nicht unbedingt zutrifft; begrüßt deshalb die Absicht des Generalsekretärs, sämtliche Ausgaben sorgfältig zu prüfen, ehe detaillierte Vorschläge vorgelegt werden; besteht darauf, dass der bevorstehende Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags so dicht wie möglich beim endgültigen Vorschlag der Verwaltung und des Präsidiums für die Ausgaben des Parlaments liegt, vor allem jetzt, nachdem das Präsidium und der Haushaltsausschuss ein neues Pilot-Konzertierungsverfahren verabschiedet haben; glaubt, dass ein solcher Ansatz dem Steuerzahler in der Europäischen Union eine positive Nachricht vermitteln und auch für das Parlament im Vorfeld der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens förderlich sein wird; ist der Auffassung, dass diese Prüfung rechtzeitig für die Vorbereitung der ersten Lesung verfügbar sein sollte;

5.   weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass die Entwicklung der finanziellen Obergrenze während der gesamten Restlaufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2009-2013 weiterhin sorgfältig überwacht werden muss, vor allem deshalb, weil die jährliche Anpassung anhand eines festen Satzes (+2 %) erfolgt und sich jede Abweichung bei der realen Inflation auf die Marge auswirken wird; fordert sämtliche Organe auf, ihren Bedarf an Haushaltsmitteln vor dem Hintergrund der im gegenwärtigen MFR verfügbaren Mittel eingehend zu bewerten;

6.   möchte in dieser Hinsicht ebenfalls sondieren, wie sich die unterschiedlichen Organe im Rahmen des Haushaltsplans einem sich wandelnden Personalbedarf anpassen können; stellt fest, dass die Kommission im Gegensatz zu den übrigen Organen einen zunehmenden Anteil des Personals aus ihren operationellen Programmen finanziert (somit nicht aus Rubrik 5), und zwar in der Regel durch die Einrichtung von Agenturen in einem Prozess der Auslagerung; erkennt an, dass das Parlament nicht auf solche Möglichkeiten zurückgreift und seinen gesamten Bedarf unter Rubrik 5 finanzieren muss;

7.   begrüßt das 2008 durchgeführte Pilotvorhaben mit dem Ziel einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen seinem Präsidium und dem Haushaltsausschuss, das ein Testlauf für ein gestrafftes Haushaltsverfahren sein und gleichzeitig eine zügigere und transparentere Konsultation zu allen parlamentarischen Fragen mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen gestatten sollte; unterstreicht, dass das Pilotvorhaben sorgfältig bewertet werden sollte, ehe Beschlüsse von längerfristiger Bedeutung gefasst werden;

Herausforderungen in Verbindung mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon

8.   ist der Auffassung, dass die gestiegenen Verantwortlichkeiten des Parlaments im Anschluss an eine Ratifizierung des Vertrags von Lissabon bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2009 vorrangig berücksichtigt werden sollten, insbesondere was seine Rolle als gleichberechtigter Teil der Legislative zusammen mit dem Rat betrifft; unterstreicht, dass seine Rolle als Teil der Haushaltsbehörde natürlich weiterhin bestehen bleibt, allerdings mit geänderten Vorschriften, was die Klassifizierung der Ausgaben und was die Haushaltsverfahren betrifft;

9.   ist der Auffassung, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Mitglieder uneingeschränkt bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeiten in diesem neuen Kontext zu unterstützen, und dass die geeigneten Strukturen und Einrichtungen geschaffen werden müssen, einschließlich angemessener und leicht zugänglicher Möglichkeiten für Sitzungen bzw. Treffen einzelner Mitglieder; unterstreicht, dass solche Veränderungen für das Parlament nicht neu sind und dass zunehmende Mitentscheidungsbefugnisse im Anschluss an frühere Vertragsänderungen reibungslos in seine Strukturen integriert worden sind; erwartet die Schlussfolgerungen der vom Generalsekretär eingesetzten Arbeitsgruppe zu den Human- und Finanzressourcen, insbesondere was das Erfordernis betrifft, auf die erweiterte legislative Funktion der parlamentarischen Ausschüsse und die übrigen neuen Verantwortlichkeiten des Parlaments zu reagieren;

10.   ist jedoch nicht der Auffassung, dass es sich hier automatisch um eine Frage der Finanzmittel handelt, sondern glaubt vielmehr, dass man sich immer um zweckdienlichere und kosteneffizientere Wege der Arbeitsorganisation bemühen muss, einschließlich einer stärkeren Schwerpunktsetzung auf Kerntätigkeiten, einer Umschichtung von Personal, wenn eine solche möglich ist, einer Umstrukturierung von Dienststellen zur Anpassung an neue Umstände, eines besseren Einsatzes von modernen Technologien und auch einer verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit;

11.   ersucht den Generalsekretär, detaillierter zu prüfen, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Anschluss an den Vertrag von Lissabon wirklich als neu im Vergleich zu den gegenwärtigen Aufgaben angesehen werden können, wobei solche neuen Aufgaben möglicherweise auch Anlass für neue Arbeitsverfahren sind, und welche die im Dokument des Präsidiums zu den Leitlinien des Haushaltsplans in Aussicht gestellten Anträge auf einen bestimmten Umfang an neuen Mitteln rechtfertigen könnten; betont, dass Anträge auf Bereitstellung neuer Mittel mit einer klaren Rechenschaftslegung einhergehen sollten, aus der ersichtlich wird, was mit Hilfe früherer Aufstockungen des Personalbestands und der Ausgaben erreicht worden ist, z.B. was die Verwendung und Ergebnisse der 2008 bewilligten neuen "Komitologie-Stellen" betrifft;

12.   betont ebenfalls die Bedeutung einer eingehenden Analyse der möglichen Auswirkungen der Vorschläge seiner Arbeitsgruppe zur Parlamentsreform auf den Haushaltsplan 2009 und weist darauf hin, dass diese Vorschläge zusammen mit den Vertragsänderungen zweifellos seine Arbeitsmethoden beeinflussen werden;

13.   wünscht eine Bewertung der Struktur und Kapazität der Ausschusssekretariate, um zu gewährleisten, dass sie imstande sind, die Qualität ihrer legislativen Tätigkeit zu verbessern; ist überrascht über unlängst geäußerte Behauptungen, wonach lediglich 6 % der Bediensteten in den Ausschüssen tätig seien, und fordert den Generalsekretär auf, bis zum 1. Juli 2008 eine Halbzeitbewertung des Bedarfs an Humanressourcen, einschließlich genauerer Informationen über den Bedarf der verschiedenen Ausschüsse, sowie einen detaillierten Organisationsplan der Gesamtheit des in der Verwaltung tätigen Personals (Beamte und andere Bedienstete) vorzulegen und angemessene Lösungen anzuregen, einschließlich einer Umschichtung, um die Kerntätigkeit der legislativen Arbeit zu verstärken;

14.   bekräftigt seine Überzeugung, dass die Einführung eines Systems des Wissensmanagements (Knowledge Management System), bei dem vielfache Informationsquellen, Texte und Referenzen zu einem System verschmolzen würden, das Mitgliedern und Bediensteten den Zugang über eine einzige Anlaufstelle sicherstellen würde, ein nützliches Instrument des Managements darstellen wird; verfolgt mit Interesse die Diskussion, die vor kurzem über dieses Thema im Präsidium geführt worden ist; fordert einen frühzeitigen Austausch von Standpunkten und Informationen, einschließlich der Kostenschätzungen, entsprechend der bereits 2007 erhobenen Forderung; fordert das Präsidium dringend auf, während des Haushaltsverfahrens über die nächsten Schritte zu beschließen;

15.   begrüßt das Pilotprojekt zu individuellen Dolmetschdiensten für die Mitglieder und erwartet seine rasche Einführung; stellt fest, dass das Pilotvorhaben in einer ersten Phase für Berichterstatter und/oder Schattenberichterstatter im Zusammenhang mit Legislativ- oder Haushaltsverfahren gilt; fordert den Generalsekretär auf, das Vorhaben während seiner sechsmonatigen Laufzeit zu verfolgen und rechtzeitig vor der ersten Lesung eine objektive Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen;

16.  verweist darauf, dass im Verlauf des Haushaltsverfahrens 2008 ein Betrag von 2 Millionen EUR in die Reserve eingestellt wurde, um die Verwaltung dazu anzuhalten, einer effizienteren sprachlichen Unterstützung der Mitglieder während offizieller Sitzungen Priorität einzuräumen; fordert die Verwaltung auf, Informationen über die Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachmittlerdienste bei offiziellen Sitzungen und die dabei erzielten Fortschritte zu liefern;

17.   erwartet das Ergebnis der Bewertung des Pilotvorhabens zum analytischen Dienst, der den Mitgliedern in der Bibliothek des Parlaments zur Verfügung gestellt werden soll, und seiner Auswirkungen für das Jahr 2009; verweist darauf, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 29. März 2007 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2008(6) die Möglichkeit gefordert hatte, dass die Antworten auf entsprechende Informationsersuchen im Intranet des Parlaments verfügbar gemacht werden; weist darauf hin, dass eine solche Veröffentlichung der Transparenz dienen und sämtlichen Mitgliedern die Möglichkeit geben würde, von diesem Dienst zu profitieren;

Herausforderungen in Verbindung mit dem Jahr 2009 als Wahljahr für das Parlament

18.   unterstreicht, dass 2009 ein Jahr mit Europawahlen sein wird, und hält dies für einen wesentlichen Aspekt des zu vereinbarenden Haushalts; bekräftigt seine Überzeugung, dass die europäischen Bürger angemessen über die Arbeit unterrichtet werden müssen, die von ihren gewählten Vertretern geleistet wird, sowie über die politische und legislative Rolle des Parlaments;

19.   macht insbesondere auf die Bedeutung aufmerksam, die es dezentralen Kommunikationsmaßnahmen beimisst, die auch die regionalen und lokalen Medien einbeziehen; hält dies für eine kosteneffiziente Art und Weise, die notwendige Information zielgerichtet zu vermitteln; betont außerdem, dass die Mitglieder aktiv an solchen Initiativen mitwirken sollten;

20.   glaubt, dass Veränderungen in Verbindung mit dem Wahljahr jedoch im Kontext einer vorsichtigen Haushaltsführung gesehen werden müssen und nicht automatisch als zusätzliche Ausgaben angesehen werden dürfen, die zu anderen Aktivitäten hinzukommen; glaubt, dass ein Wahljahr auch ein gewisses Maß der Schwerpunktsetzung bei Aktionen und Ausgaben in diesem besonderen Jahr erfordert;

21.   wird in dieser Hinsicht die Finanzierung der drei großen informationsbezogenen Vorhaben überwachen, die sich an die Bürger richten, und zwar das Besucherzentrum und das audiovisuelle Zentrum, die 2009 uneingeschränkt operationell sein sollen, und das Projekt Web-TV, das bis zum 1. Juli 2008 in die Betriebsphase eintreten sollte; stellt gleichzeitig fest, dass es auf diesem Gebiet in den letzten Jahren bereits eine beträchtliche Zunahme gegeben hat; glaubt, dass das Projekt Web-TV einen Zusatznutzen aus den Investitionen im Rahmen der Kommunikationspolitik bewirken wird, da es allen Bürgern der Union leichten Zugang zu den Arbeiten des Parlaments bietet; ersucht um regelmäßige Informationen und eine Bewertung der Ergebnisse unter Bezugnahme auf einen Katalog von Leistungsindikatoren;

22.   nimmt ferner den im Dokument des Präsidiums enthaltenen Vorschlag zur Kenntnis, Mittel für ein Vorhaben zur Verwirklichung eines "Hauses der Europäischen Geschichte" vorzusehen, und erwartet in Anbetracht des begrenzten finanziellen Spielraums und der dringenden Notwendigkeiten im Zusammenhang mit den Kernaufgaben des Parlaments eine detailliertere Analyse zu den Finanz- und Haushaltsaspekten und auch zu den Ergebnissen der Arbeiten des Ausschusses von Sachverständigen; wünscht, die Möglichkeit zu sondieren, dass auch die Kommission Unterstützung für dieses wichtige Projekt leistet;

Herausforderungen in Verbindung mit dem neuen Abgeordnetenstatut und dem Übergang von einer Wahlperiode zur nächsten

23.   misst dem vereinheitlichten Abgeordnetenstatut, das in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 eingeführt werden wird, große Bedeutung bei; stellt fest, dass die zusätzlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen, die für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in Anspruch genommen werden können, bisher näherungsweise veranschlagt sind, und begrüßt die Erklärung des Generalsekretärs, dass die Beträge vor der Stufe des Voranschlags überprüft werden sollen;

24.   fordert den Generalsekretär auf, so bald wie möglich eine aktualisierte Haushaltsschätzung für diese Ausgaben vorzulegen, da wahrscheinlich mehr Mitglieder als ursprünglich vorgesehen für das neue System optieren werden; wünscht ferner eine aktuelle Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Vergütungen, die parallel zum neuen Statut überarbeitet werden sollten;

25.   teilt die Auffassung, dass ein vorläufiger Betrag für die Möglichkeit der Zulassung von kroatischen Beobachtern Ende des Jahres 2009 vorgesehen werden könnte, und erwartet eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen;

26.   begrüßt die Empfehlungen der Konferenz der Präsidenten und des Präsidiums, die konsequente Umsetzung der internen Vorschriften des Parlaments über die Erstattung der Aufwendungen für parlamentarische Assistenz sicherzustellen und die Arbeitsgruppe des Präsidiums zum Abgeordnetenstatut, zum Statut für die Assistenten und zum Pensionsfonds zu beauftragen, im Detail und möglichst zügig die Funktionsweise der bestehenden Vorschriften zu bewerten und angesichts der Bedeutung der Angelegenheit Vorschläge für Änderungen dieser Vorschriften vorzulegen; fordert die innerhalb des Präsidiums eingesetzte Arbeitsgruppe auf, zusammen mit den zuständigen Dienststellen der Kommission Vorschläge zu einem Statut für die Assistenten der Mitglieder vorzulegen, die unverzüglich dem Rat unter französischem Vorsitz zur Annahme übermittelt werden, so dass das Statut am gleichen Tag anwendbar werden kann wie das neue Abgeordnetenstatut; glaubt, dass dieses vorgeschlagene Statut eine Gleichbehandlung der Assistenten der Mitglieder gewährleisten würde, die auch transparent ist, und dabei helfen würde sicherzustellen, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern und Sozialabgaben, z. B. Bezügen und Ansprüchen im Bereich der sozialen Sicherheit, erfüllt werden; begrüßt den Beschluss des Präsidiums vom 10. März 2008 über die parlamentarische Assistenz für die Mitglieder als ersten Schritt hin zur Erfüllung der Forderung, die es in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans für 2008(7) formuliert hat; fordert das Präsidium und seinen Generalsekretär auf, rechtzeitig vor der ersten Lesung über die Fortschritte in der Angelegenheit Bericht zu erstatten;

Gebäude

27.   begrüßt die Vorbereitung eines langfristigen strategischen Vorschlags für seine Gebäudepolitik, einschließlich der erwarteten Entwicklung der Unterhaltskosten, die während des Verfahrens 2009 analysiert werden sollten; hält die finanziellen Auswirkungen von Mietvereinbarungen einerseits und des Erwerbs von Gebäuden andererseits für besonders wichtig; wünscht, dass im Laufe des Jahres einschlägige Argumente vorgebracht und erörtert werden; würdigt die interinstitutionelle Initiative des Generalsekretärs, die Bedingungen des öffentlichen Auftragswesens zu verbessern, insbesondere mit dem Ziel, kartell– oder monopolähnliche Stellungen zu vermeiden; erwartet weitere Informationen, so dass es den Prozess sehr aufmerksam verfolgen kann;

28.   erkennt an, dass aufgrund von Abschlagszahlungen, die in den letzten zehn Jahren für die Gebäude geleistet worden sind, beträchtliche Einsparungen erzielt wurden; ist der Auffassung, dass die vom Parlament verfolgte Politik des Erwerbs längerfristig im Lichte der durch die finanzielle Obergrenze gesetzten Beschränkungen und des besonderen Bedarfs an seinen drei Arbeitsorten einer Bewertung unterzogen werden muss; würde im Anschluss an die Vorlage der langfristigen Strategie eine Debatte über dieses Thema begrüßen;

29.   betont, dass Umweltbelange ein Schlüsselelement seiner Politik sein sollten; glaubt, dass weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Energieeffizienz sowie eine weitere Verlagerung hin zur Nutzung "grüner" Energiequellen in sämtlichen vom Parlament genutzten Gebäuden erforderlich sind; erwartet, dass die im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das freiwillige Umweltmanagement (EMAS) eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden; erwartet ferner detaillierte Informationen über die Ergebnisse des EMAS-Aktionsplans und über den möglichen Einsatz von Sonnenkollektoren, über die Möglichkeit der Ersetzung des Fuhrparks des Parlaments durch umweltfreundliche Kraftfahrzeuge und über den neuen Mobilitätspunkt, zu dem ein Online-Zugang leicht möglich werden sollte;

30.   verweist darauf, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 die Verwaltung aufgefordert hatte, einen Aktionsplan für die Verringerung und den Ausgleich der durch die Tätigkeiten des Parlaments verursachten CO2-Emissionen vorzulegen;

31.   wünscht einen Bericht über die durch Rechtsvorschriften und praktische Faktoren bedingten Sachzwänge, die zu übermäßig hohen Unterhaltskosten für die Gebäude der Europäischen Union geführt haben können, einschließlich der Gebäude des Parlaments; wünscht, dass im Zuge des Berichts übergreifende Bemühungen unternommen werden, um die Ursachen zu ermitteln und festzustellen, ob sie in irgendeiner Weise mit einem eingeschränkt zugänglichen Markt, mit durch die Haushaltsordnung und öffentliche Ausschreibungen auferlegten Belastungen oder mit anderen relevanten Faktoren zusammenhängen; wünscht, dass die Regel angewendet wird, wonach Unternehmen, die ohne Not übermäßige Kosten angesetzt haben, auf eine schwarz Liste gesetzt werden; glaubt, dass das Parlament nach Wegen suchen sollte, um Einsparungen beim Gebäudehaushalt zu erzielen;

32.   nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Modalitäten der Durchführung betreffend die gemeinsame Nutzung von Außenbüros mit der Kommission (Europahäuser) gegenwärtig geändert werden, um den Anteil jedes Organs an der Nutzung besser widerzuspiegeln; beglückwünscht den Generalsekretär zu der Arbeit, die entsprechend der im letzten Jahr erhobenen Forderung in dieser Richtung geleistet worden ist, und fordert, auf jeder Stufe des Prozesses unterrichtet zu werden;

Personal

33.   ist der Auffassung, dass der Personalbestand nach den sehr beträchtlichen Aufstockungen, die anlässlich der letzten Erweiterungen vorgenommen worden sind, jetzt in eine Phase der Konsolidierung eingetreten ist; fordert sämtliche Dienststellen und die Fraktionen auf, eine detaillierte Analyse und Begründung des Personaleinsatzes in den verschiedenen Referaten des Parlaments vorzulegen, ehe Anträge zum Personalbestand formuliert und neue Stellen geschaffen werden, und Möglichkeiten der Umschichtung zu nutzen, wo immer dies praktisch durchführbar ist; vertritt die Auffassung, dass in diesem Haushaltsverfahren die 2008 eingeleiteten Bemühungen fortgesetzt werden sollten, und erkennt an, dass sich für 2009 besondere Herausforderungen stellen und sich die Möglichkeiten der Umschichtung von einem Jahr zum nächsten ändern;

   34. ist deshalb bereit, vernünftige Anträge auf neue Stellen zu prüfen, nachdem die Verwaltung eine eindeutige Analyse vorgelegt hat, ebenfalls einschließlich aller notwendigen Ausbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen; begrüßt die Absicht des Generalsekretärs, extensive Bemühungen in dieser Hinsicht zu unternehmen;
   35. vertritt die Auffassung, dass die vorstehend genannte Analyse der Frage, welche wirklich neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, und die möglichen finanziellen Auswirkungen unter Einschluss der Stellenpläne ein wichtiges Element für den Haushaltsplan sein werden;

Andere Institutionen

36.   fordert die Institutionen auf, realistische und kostengestützte Haushaltsanforderungen vorzulegen, die dem allgemeinen Kontext eines Sparzwangs, eines effektiven Ressourcenmanagements und eines Zusatznutzens für die europäischen Bürger uneingeschränkt Rechnung tragen;

37.   ist sehr interessiert an einer Antwort auf die Frage, wie ein künftiger Europäischer Auswärtiger Dienst in den EU-Haushalt generell integriert würde, und fordert für den Fall, dass dieser Dienst oder Teile davon in den Einzelplan des Rates einbezogen werden sollten, den Rat und die Kommission auf, sich im Hinblick auf die entsprechenden Auswirkungen uneingeschränkt transparent und aktiv zu zeigen, einschließlich der Trennlinien zwischen Verwaltungsausgaben und operativen Ausgaben;

38.   nimmt mit einer gewissen Befürchtung die beträchtlichen mittelfristigen Aufstockungen bei den Gebäudeausgaben zur Kenntnis und fordert alle Institutionen auf, solche Pläne sorgfältig zu prüfen und sämtliche Finanzierungspläne und/oder -lösungen auf offene Weise und in einem leicht verständlichen Format vorzulegen; erkennt an, dass es in bestimmten Fällen auch einen unvermeidlichen Bedarf für solche Ausgaben gibt, beispielsweise in Verbindung mit rechtlichen Auflagen und der Verwirklichung zufriedenstellender Arbeitsbedingungen für das Personal;

39.   fordert seinen Berichterstatter für 2009 auf, dem Rat, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten individuelle Besuche abzustatten, um sie vor der Phase des Voranschlags anzuhören, und seinem Haushaltsausschuss Bericht zu erstatten;

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40.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).
(2) ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
(4) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(5) Einschließlich eines Betrags von 78 000 000 EUR als Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung.
(6) ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 225.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0474.

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