Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2007/2037(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0109/2008

Eingereichte Texte :

A6-0109/2008

Aussprachen :

PV 22/04/2008 - 4
CRE 22/04/2008 - 4

Abstimmungen :

PV 22/04/2008 - 5.9
CRE 22/04/2008 - 5.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0133

Angenommene Texte
PDF 608kWORD 337k
Dienstag, 22. April 2008 - Straßburg
Entlastung 2006: EU-Gesamthaushaltsplan - Einzelplan III - Kommission
P6_TA(2008)0133A6-0109/2008
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 - Einzelplan III - Kommission (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007 – 2007/2037(DEC)) (SEK(2007)1055 – C6-0362/2007 – 2007/2037(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 – Band I (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007, SEK(2007)1055 – C6-0362/2007)(2),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 (KOM(2007)0538, KOM(2007)0537) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2005 (SEK(2007)1185, SEK(2007)1186),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Bilanz der politischen Arbeit 2006" (KOM(2007)0067),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Managementbilanz der Kommission 2006 – Synthesebericht" (KOM(2007)0274),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 (KOM(2007)0280) und des dem Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0708),

–   in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission "Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2005" (KOM(2007)0118),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der "Einzigen Prüfung" (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)(3),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den "nationalen Erklärungen" der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel(4),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe(5), sowie seiner Sonderberichte,

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(6),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2008 (5842/2008 – C6-0082/2008),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(7), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0109/2008),

A.   in der Erwägung, dass gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags die Kommission den Haushaltsplan in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt,

1.   erteilt der Kommission Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006;

2.   legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 78 vom 15.3.2006.
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
(4) ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
(5) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(6) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(7) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).


2.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für das Haushaltsjahr 2006 (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007 – 2007/2037(DEC)) (SEK(2007)1055 – C6-0362/2007 – 2007/2037(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 – Band I (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007, SEK(2007)1055 – C6-0362/2007)(2),

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für das Haushaltsjahr 2006(3),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 (KOM(2007)0538, KOM(2007)0537) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2005 (SEK(2007)1185, SEK(2007)1186),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Bilanz der politischen Arbeit 2006" (KOM(2007)0067),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Managementbilanz der Kommission 2006 – Synthesebericht" (KOM(2007)0274),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 (KOM(2007)0280) und des dem Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0708),

–   in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission "Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2005" (KOM(2007)0118),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der "Einzigen Prüfung" (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)(4),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den "nationalen Erklärungen" der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel(5),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2006 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur(6),

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(7),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2008 (5855/2008 – C6-0083/2008),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(8), insbesondere deren Artikel 55,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden(9), insbesondere deren Artikel 14 Absatz 3,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden(10), insbesondere deren Artikel 66 Absätze 1 und 2,

–   in Kenntnis des Beschlusses 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005 zur Einrichtung der "Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur" für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates(11),

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0109/2008),

A.   in der Erwägung, dass gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags die Kommission den Haushaltsplan in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt,

1.   erteilt dem Direktor der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Haushaltsjahr 2006;

2.   legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 – Einzelplan III – Kommission ist;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie den Beschluss betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 - Einzelplan III - Kommission und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 78 vom 15.3.2006.
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 261 vom 31.10.2007, S. 32.
(4) ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
(5) ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
(6) ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 13.
(7) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(8) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
(9) ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
(10) ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1821/2005 (ABl. L 293 vom 9.11.2005, S. 10).
(11) ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35. Geändert durch den Beschluss 2007/114/EG (ABl. L 49 vom 17.2.2007, S. 21).


3.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Exekutivagentur für intelligente Energie für das Haushaltsjahr 2006 (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007 – 2007/2037(DEC)) (SEK(2007)1055 – C6-0362/2007 – 2007/2037(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 – Band I (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007, SEK(2007)1055 – C6-0362/2007)(2),

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Exekutivagentur für intelligente Energie für das Haushaltsjahr 2006(3),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 (KOM(2007)0538, KOM(2007)0537) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2005 (SEK(2007)1185, SEK(2007)1186),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Bilanz der politischen Arbeit 2006" (KOM(2007)0067),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Managementbilanz der Kommission 2006 – Synthesebericht" (KOM(2007)0274),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 (KOM(2007)0280) und des dem Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0708),

–   in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission "Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2005" (KOM(2007)0118),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der "Einzigen Prüfung" (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)(4),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den "nationalen Erklärungen" der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel(5),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2006 der Exekutivagentur für intelligente Energie, zusammen mit den Antworten der Agentur(6),

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(7),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2008 (5855/2008 – C6-0083/2008),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(8), insbesondere deren Artikel 55,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden(9), insbesondere deren Artikel 14 Absatz 3,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden(10), insbesondere deren Artikel 66 Absätze 1 und 2,

–   in Kenntnis des Beschlusses 2004/20/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Einrichtung einer als "Exekutivagentur für intelligente Energie" bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Energiebereich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates(11),

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0109/2008),

A.   in der Erwägung, dass gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags die Kommission den Haushaltsplan in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt,

1.   erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für intelligente Energie Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Haushaltsjahr 2006;

2.   legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 – Einzelplan III – Kommission ist;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie den Beschluss betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 - Einzelplan III - Kommission und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für intelligente Energie, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 78 vom 15.3.2006.
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 261 vom 31.10.2007, S. 29.
(4) ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
(5) ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
(6) ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 18.
(7) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(8) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
(9) ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
(10) ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1821/2005 (ABl. L 293 vom 9.11.2005, S. 10).
(11) ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85. Geändert durch den Beschluss 2007/372/EG (ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52).


4.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zum Rechnungsabschluss des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 – Einzelplan III – Kommission (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007 – 2007/2037(DEC)) (SEK(2007)1055 – C6-0362/2007 – 2007/2037(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 – Band I (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007, SEK(2007)1055 – C6-0362/2007)(2),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 (KOM(2007)0538, KOM(2007)0537) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2005 (SEK(2007)1185, SEK(2007)1186),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Bilanz der politischen Arbeit 2006" (KOM(2007)0067),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Managementbilanz der Kommission 2006 – Synthesebericht" (KOM(2007)0274),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 (KOM(2007)0280) und des dem Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0708),

–   in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission "Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2005" (KOM(2007)0118),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der "Einzigen Prüfung" (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)(3),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den "nationalen Erklärungen" der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel(4),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe(5), sowie seiner Sonderberichte,

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(6),

–   in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 12. Februar 2008 (5842/2008 – C6-0082/2008 und 5855/2008 – C6-0083/2008),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(7), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden(8), insbesondere deren Artikel 14 Absätze 2 und 3,

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0109/2008),

A.   in der Erwägung, dass gemäß Artikel 275 des EG-Vertrags die Kommission für die Aufstellung der Haushaltsrechnung zuständig ist,

1.   billigt den Rechnungsabschluss des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 78 vom 15.3.2006.
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
(4) ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
(5) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(6) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(7) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
(8) ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.


5.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 – Einzelplan III – Kommission sind (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007 – 2007/2037(DEC)) (SEK(2007)1055 – C6-0362/2007 – 2007/2037(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 – Band I (SEK(2007)1056 – C6-0390/2007, SEK(2007)1055 – C6-0362/2007)(2),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 (KOM(2007)0538, KOM(2007)0537) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2005 (SEK(2007)1185, SEK(2007)1186),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Bilanz der politischen Arbeit 2006" (KOM(2007)0067),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Managementbilanz der Kommission 2006 – Synthesebericht" (KOM(2007)0274),

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 (KOM(2007)0280) und des dem Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0708),

–   in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission "Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2005" (KOM(2007)0118),

–   in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der "Einzigen Prüfung" (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)(3),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007)0086) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0311),

–   in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den "nationalen Erklärungen" der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel(4),

–   in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008)0110) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht (SEK(2008)0259),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe(5), sowie seiner Sonderberichte,

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(6),

–   in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 12. Februar 2008 (5842/2008 – C6-0082/2008 und 5855/2008 –C6-0083/2008),

–   gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(7), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0109/2008),

A.   in der Erwägung, dass gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags die Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich ist und dass sie dabei in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verfahren muss,

B.   in der Erwägung, dass das besondere Merkmal der Durchführung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union die so genannte "geteilte Mittelverwaltung" der Haushaltsmittel zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist, die dazu führt, dass 80 % der Gemeinschaftsausgaben von den Mitgliedstaaten verwaltet werden,

C.   in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 24. April 2007(8) zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 vorgeschlagen hat, dass jeder Mitgliedstaat in der Lage sein muss, entweder durch eine einzige nationale Verwaltungserklärung oder in Form von mehreren Erklärungen innerhalb eines nationalen Rahmens Verantwortung für die Verwaltung der ihm anvertrauten EU-Gelder zu übernehmen,

D.   in der Erwägung, dass die dringende Notwendigkeit einer Einführung von nationalen Erklärungen auf geeigneter politischer Ebene, die alle unter geteilter Verwaltung stehenden Gemeinschaftsmittel erfasst, vom Parlament in seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 und 2004 vorgeschlagen wurde,

E.   in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006 (Ziffer 0.10) die Bedeutung der nationalen Erklärungen und der jährlichen Zusammenfassungen betont, weil "alle diese Elemente bei angemessener Umsetzung einen Anreiz dafür darstellen könnten, die Verwaltung und Kontrolle der EU-Finanzmittel in den Mitgliedstaaten zu verbessern" und weil - unter gewissen Voraussetzungen - "diese Elemente einen zusätzlichen Nutzen erbringen und vom Hof im Einklang mit den internationalen Rechnungsprüfungsgrundsätzen verwendet werden könnten",

F.   in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seiner Stellungnahme Nr. 6/2007 zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten und den "nationalen Erklärungen" der Mitgliedstaaten außerdem betont, dass die nationalen Erklärungen als neues Element der internen Kontrolle der EU-Mittel angesehen werden können und dass sie, wenn darin auf Stärken und Schwächen hingewiesen wird, ein Anreiz sein können, die Kontrolle der EU-Mittel in den Bereichen der geteilten Verwaltung zu verbessern,

G.   in der Erwägung, dass einer verbesserten Finanzverwaltung in der Europäischen Union eine genaue Überwachung der Fortschritte in der Kommission und in den Mitgliedstaaten zu Grunde liegen muss und dass die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Verwaltung der EU-Mittel übernehmen und damit zur Vollendung eines integrierten internen Kontrollrahmens der Europäischen Union mit dem Ziel einer positiven Zuverlässigkeitserklärung beitragen sollten,

H.   in der Erwägung, dass die Durchführung der Nummer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(9) (IIV) und des Artikels 53b Absatz 3 der Haushaltsordnung betreffend Zusammenfassungen der Prüfungen und Erklärungen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verwaltung des Gemeinschaftshaushalts leisten dürfte,

I.   in der Erwägung, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, einschließlich einer effizienten internen Kontrolle zu den Haushaltsgrundsätzen gehört, die in der Haushaltsordnung in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006(10) geänderten Fassung festgelegt wurden, wie auch die Kommission in ihrem Aktionsplan für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen betont hat,

J.   in der Erwägung, dass die Arbeit seines Haushaltskontrollausschusses im Allgemeinen und das Entlastungsverfahren im Besonderen zu einem Prozess gehören, der darauf abzielt, die volle Verantwortung der Kommission als Ganzes und der einzelnen Mitglieder der Kommission sowie aller anderen Beteiligten, zu denen vor allem die Mitgliedstaaten gehören, für die Finanzverwaltung in der Europäischen Union in Übereinstimmung mit dem Vertrag festzustellen und dadurch eine solidere Beschlussfassungsgrundlage zu schaffen,

K.   in der Erwägung, dass es den Ergebnissen und Empfehlungen der Entlastung für das Haushaltsjahr 2006 im nächsten Haushaltsverfahren Rechnung tragen wird,

L.   in der Erwägung, dass der Rat anstreben sollte, die Reformbemühungen und die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lösung der vom Rechnungshof ermittelten Probleme zu stärken und eine bessere Finanzverwaltung in der Europäischen Union sicherzustellen,

M.   in der Erwägung, dass das Jahr 2006 das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer war und das Bewusstsein für die Mobilität im Zusammenhang mit der Schaffung eines wirklichen europäischen Arbeitsmarktes geschärft hat und dass es außerdem den Weg für das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007 bereitet hat,

WICHTIGSTE SCHLUSSFOLGERUNGEN

1.   begrüßt die von der Kommission erzielten Fortschritte auf dem Weg zu einer effizienteren Nutzung der EU-Mittel und der gesamten Kontrolleinrichtungen, die in der Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum Ausdruck kommen; begrüßt in diesem Sinne die Erklärung des Rechnungshofs betreffend die finanziellen Auswirkungen von Fehlern; ersucht ihn, dies künftig auf alle Kapitel seines Jahresberichts anzuwenden;

2.   begrüßt die erheblichen Fortschritte bei der Verwaltung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die insbesondere auf das Funktionieren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IACS) zurückzuführen sind, und erinnert Griechenland an seine Verpflichtung, das IACS gemäß seinem Aktionsplan einzuführen;

3.   begrüßt die Zusage der Kommission, vor seinem Haushaltskontrollausschuss über den Stand der Weiterbehandlung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2006 einmal monatlich Bericht zu erstatten, wobei ein Mitglied der Kommission die Entwicklung in seinem jeweiligen Ressort vorstellt, die sich mit den nationalen Erklärungen, den jährlichen Zusammenfassungen, den externen Maßnahmen und der Durchführung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen befasst;

Nationale Verwaltungserklärungen

4.   begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die nationalen Initiativen zur Ausarbeitung und Veröffentlichung von nationalen Erklärungen, die von den nationalen Rechnungsprüfungsbehörden geprüft wurden, entschieden politisch zu unterstützen und die Mitgliedstaaten weiterhin zu ermutigen, dem Beispiel der Niederlande, des Vereinigten Königreichs, Dänemarks und Schwedens zu folgen; erwartet daher, dass die Kommission eine neue Maßnahme zur Förderung der nationalen Verwaltungserklärungen in ihrem Bericht und in den Folgemaßnahmen des genannten Aktionsplans für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen vorsieht; erwartet ferner, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die nationalen Zusammenfassungen den Zielen und dem Geist der Nummer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung voll und ganz entsprechen;

5.   ist der Auffassung, dass die Kommission tätig werden muss, um wichtige Forderungen aus der Entschließung zum Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2005 zu erfüllen, was im Bereich der nationalen Erklärungen nicht der Fall ist, in dem das Parlament die Kommission aufgefordert hatte, dem Rat bis Ende 2007 einen Vorschlag für eine nationale Verwaltungserklärung vorzulegen, die alle im Rahmen der geteilten Verwaltung bewirtschafteten Mittel der Gemeinschaft erfasst; bedauert, dass die Kommission die kollektive Verantwortungslosigkeit der Mitgliedstaaten – mit Ausnahme Dänemarks, Schwedens, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs – in Bezug auf die Finanzverwaltung in der Europäischen Union stillschweigend akzeptiert;

6.   ist der Auffassung, dass die Kommission vollständige und zuverlässige Zahlen für die Wiedereinziehungen vorlegen und die genaue Haushaltslinie und das Jahr angeben muss, auf das sich die Wiedereinziehungen beziehen, da jede andere Präsentation eine ernstzunehmende Kontrolle unmöglich macht; ist sich dessen bewusst, dass die Kommission diese Informationen in großem Umfang von den Mitgliedstaaten erhalten muss; weist darauf hin, dass das Parlament zu diesem Zweck in den letzten drei Jahren die Einführung nationaler Verwaltungserklärungen vorgeschlagen hat, um die Kommission in die Lage zu versetzen, die fehlenden Informationen vorzulegen und das Transparenzdefizit zu beheben;

Strukturfonds

7.   begrüßt die Veröffentlichung des vorgenannten Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen als Reaktion auf die Bedenken, die das Parlament im Laufe des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2006 geäußert hatte; wird die Berichterstattung über diesen Aktionsplan bei der Vorbereitung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 aufmerksam verfolgen;

8.   begrüßt die eindeutige Verpflichtung der Kommission zu gewährleisten, dass alle zu Unrecht geleisteten Zahlungen in der verbleibenden Zeit vor dem Abschluss der Wiedereinziehungsverfahren für den Zeitraum 2000 bis 2006 wieder eingezogen werden;

9.   begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Haushaltsordnung, insbesondere bezüglich der jährlichen Zusammenfassungen, in vollem Umfang durchzuführen; erwartet, dass die Kommission es umfassend über alle gegen die Mitgliedstaaten eingeleiteten Verfahren und von den Mitgliedstaaten begangenen Verstöße unterrichtet; begrüßt in diesem Zusammenhang die vorläufigen Bewertungen der Qualität der jährlichen Zusammenfassungen in den Bereichen Landwirtschaft und Strukturfonds; erwartet die endgültigen Bewertungen in den jährlichen Tätigkeitsberichten der einzelnen Generaldirektionen;

10.   hält die Verpflichtung der Kommission, alle im Jahresbericht des Rechnungshofs aufgezeigten einzelnen Fehler zu korrigieren, für ein wichtiges Ergebnis des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2006, und zwar insbesondere die Verpflichtung, in allen Fällen schwerer Verstöße gegen die öffentlichen Vergabeverfahren 100 %-ige Korrekturen vorzunehmen und pauschale oder extrapolierte finanzielle Korrekturen anzubringen, wenn sie systembedingte Probleme im Vergabewesen feststellt;

11.   fordert die Kommission jedoch auf, objektive, klare und umfassende Informationen über ihre Fähigkeit zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge vorzulegen;

12.   begrüßt, dass sich die Kommission als direktes Ergebnis des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2006 schließlich verpflichtet hat, eine Politik der Zahlungsaussetzung anzuwenden, sobald sie ernstliche Schwachstellen in dem System festgestellt hat;

13.   erwartet die vierteljährlichen Berichte über Korrekturen und Einziehungen, die vom Rechnungshof geprüft werden, darunter auch die Einrichtung eines Systems und eines Berichtsverfahrens, die es ermöglichen, nachträgliche Einziehungen mit dem Jahr zu verbinden, in dem die Zahlung effektiv geleistet wurde; äußert die Hoffnung, dass es dadurch erstmals und rechtzeitig für das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2007 einen guten Überblick über die Situation in diesem Bereich bekommen wird; ist der Auffassung, dass die Kommission einen Zeitplan und einen Termin für die Durchführung des genannten Aktionsplans zur Stärkung ihrer Aufsichtsfunktion bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen vorlegen sollte;

14.   erinnert die Kommission an die von ihr in der außerordentlichen Anhörung am 25. Februar 2008 im Haushaltskontrollausschuss gegebenen Zusagen,

   a) im Zusammenhang mit der Durchführung des genannten Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen die Prüfungen zu verbessern, die notwendigen Verfahren zur Aussetzung der Zahlungen und zur Vornahme von Korrekturen festzulegen und anzuwenden und die Wiedereinziehungen zu verbessern, und erwartet vierteljährliche Berichte über seine Durchführung;
   b) in enger Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof ein neues Berichtssystem für die Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen zu entwickeln und einen detaillierten Zeitplan für die Entwicklung und Anwendung dieses neuen Systems vorzulegen;
   c) einen Aktionsplan vorzulegen, in dem detailliert dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen große Fehler vermieden werden sollen;

15.   billigt den Standpunkt der Kommission, wonach im Falle von Unregelmäßigkeiten Korrekturmaßnahmen einschließlich der Aussetzung der Zahlungen und der Wiedereinziehung zu Unrecht oder irrtümlich geleisteter Zahlungen getroffen werden müssen und die Kommission das Parlament mindestens zweimal jährlich über die von ihr in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen unterrichten muss;

Externe Maßnahmen

16.   ist der Auffassung, dass sich die Kommission im Anschluss an das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2006 zunehmend bewusst geworden ist, wie wichtig Transparenz, Sichtbarkeit und politische Führung für alle im Bereich der externen Maßnahmen verwendeten EU-Mittel sind, und zwar sowohl für direkt durch die Kommission als auch durch dezentralisierte Verwaltung oder internationale Treuhandfonds verwendete Mittel;

17.   begrüßt die Verpflichtung des UN-Beauftragten im Irak, die Information der Kommission in Echtzeit zu verbessern, und ist der Auffassung, dass die 13 Monate dauernde intensive Nachforschung bezüglich der Verwendung von EU-Mitteln durch internationale Treuhandfonds zu einer stärkeren Sensibilisierung für die Notwendigkeit, für die Verwendung der Gelder der EU-Steuerzahler Rechenschaft abzulegen, geführt hat; fordert die Kommission auf, bei der Revision des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen (FAFA) eng mit ihm zusammenzuarbeiten;

18.   begrüßt, dass die Kommission Informationen über Überprüfungsaktionen im Rahmen des FAFA sowie die einschlägigen Schlussfolgerungen in die jährlichen Tätigkeitsberichte, die von den zuständigen Generaldirektoren Ende März 2008 unterzeichnet wurden, aufgenommen hat, wodurch es dem Parlament ermöglicht wird, diese Informationen bei seiner Abstimmung über diesen Entlastungsbericht zu berücksichtigen;

19.   billigt den Vorschlag der Kommission, die Frage einer Definition von Nichtregierungs-organisationen (NRO) zu erörtern, nachdem die Ergebnisse der derzeitigen Prüfung von NRO durch den Rechnungshof vorgelegt wurden;

20.   fordert die Kommission auf:

   a) es aus eigener Initiative und auf seinen Antrag hin regelmäßig über die Bereitstellung von EU-Mitteln für Gebertreuhandfonds zu informieren;
   b) Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Sichtbarkeit der EU-Mittel verbessert werden kann, wenn Außenhilfe über andere Organisationen abgewickelt wird;
   c) Maßnahmen vorzuschlagen, die den EU-Rechnungsprüfern (Rechnungshof, Kommission oder private Rechnungsprüfungsgesellschaften) einen besseren Zugang im Hinblick auf die Prüfung von Projekten im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung, insbesondere der gemeinsamen Verwaltung mit den Vereinten Nationen, ermöglichen;

21.   begrüßt die Zusage der Kommission, das Parlament weiterhin gemäß Artikel 30 Absatz 3 der Haushaltsordnung über die Empfänger der Mittel zu informieren und die politischen Vorgaben für diese Mittel, ihre Sichtbarkeit und ihre Kontrolle, insbesondere was die von internationalen Treuhandfonds verwalteten Mittel betrifft, zu verstärken;

22.   besteht auf dem öffentlichen Zugang zu Informationen über alle Mitglieder von Experten- und Arbeitsgruppen, die für die Kommission tätig sind, sowie auf einer umfassenden Offenlegung der Empfänger von EU-Geldern;

HORIZONTALE FRAGEN
Zuverlässigkeitserklärung
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

23.   nimmt mit Genugtuung die positive Stellungnahme des Rechnungshofs zu der Zuverlässigkeit der endgültigen Jahresrechnung und dessen Erklärung zur Kenntnis, dass – von einigen Bemerkungen abgesehen – die endgültige Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Gemeinschaften sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cash flows zum 31. Dezember 2006 vermittelt, das der Haushaltsordnung und den vom Rechnungsführer der Kommission festgelegten Rechnungsführungsvorschriften entspricht (Kapitel 1, Zuverlässigkeitserklärung, Ziffern VII bis IX);

24.   äußert trotzdem seine Besorgnis über die Bemerkungen des Rechnungshofs bezüglich der Fehler in den im Rechnungsführungssystem als Rechnungen oder Kostenaufstellungen und Vorfinanzierungen erfassten Beträgen, die zur Folge haben, dass die Abrechnungsverbindlichkeiten um rund 201 Millionen EUR und das Gesamtvolumen der lang- und kurzfristigen Vorfinanzierungen um rund 656 Millionen EUR überbewertet sind; bedauert insbesondere Mängel in den Rechnungsführungssystemen einiger Generaldirektionen, durch die die Qualität der Finanzinformationen (insbesondere zur Periodenabgrenzung und zu den Mitarbeitersozialleistungen) immer noch gefährdet ist, weswegen nach der Vorlage der vorläufigen Rechnungsabschlüsse eine Reihe von Berichtigungen vorgenommen werden mussten;

25.   bedauert, dass die Finanzdokumente den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses nicht in allen Amtssprachen der Union zur Verfügung gestellt werden;

26.   stellt fest, dass der Rechnungsführer der Kommission nicht in der Lage war, die lokalen Systeme des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid, der Generaldirektion Bildung und Kultur sowie der Generaldirektion Außenbeziehungen in Bezug auf das Haushaltsjahr 2006 zu validieren;

27.   erinnert die Kommission an ihre in ihrem Jahresbericht an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 enthaltene Verpflichtung, die Haushaltsbehörde halbjährlich über die Verwaltung der Vorfinanzierungen zu unterrichten, wie dies in der Entschließung des Parlaments zum Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2005 gefordert wurde, und bedauert zutiefst, dass dieser Bericht dem Parlament noch nicht übermittelt wurde;

Rechtmäßigkeit der zu Grunde liegenden Vorgänge

28.   nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Rechnungshof der Auffassung ist, dass in den Bereichen, in denen die Überwachungs- und Kontrollsysteme so angewandt werden, dass ein angemessenes Risikomanagement gewährleistet ist, die Vorgänge insgesamt keine wesentlichen Fehler aufweisen;

29.   beklagt jedoch, dass in äußerst wichtigen Ausgabenbereichen der Gemeinschaft (wie z. B. strukturpolitische Maßnahmen, interne und externe Politikbereiche) die Zahlungen immer noch mit wesentlichen Fehlern auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen behaftet sind;

30.   zeigt sich äußerst besorgt darüber, dass der Rechnungshof nach wie vor Schwachstellen in der Funktionsweise der Überwachungs- und Kontrollsysteme und in den Vorbehalten zu der von den Generaldirektoren gelieferten Zuverlässigkeitsgewähr feststellt, insbesondere hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden Vorgänge, und erinnert die Mitgliedstaaten und die Kommission an ihre Verantwortung in diesem Bereich;

Information und Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung

31.   begrüßt die Arbeit des Rechnungshofs, durch die die Klarheit des Konzepts der Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf Faktoren, die zu effizienteren und effektiveren Kontrollsystemen in jedem Bereich beitragen, von Jahr zu Jahr verbessert wird, und ersucht den Rechnungshof, das Parlament weiterhin regelmäßig über die diesbezüglichen Fortschritte zu informieren;

32.   bedauert die mangelnde Klarheit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit sowie die unvermeidliche Medienauswirkung der Berichterstattung des Rechnungshofs über die EU-Mittel, die von bestimmten neuen Begünstigten (d.h. Eisenbahngesellschaften, Reiter- bzw. Pferdezüchtervereine, Golfklubs und Stadtverwaltungen) aufgrund der Förderfähigkeitsbestimmungen vereinnahmt werden; weist darauf hin, dass dies aus rechtlicher Sicht letztlich eine Diskussion über die Förderfähigkeitsbestimmungen ist; betont, dass es den Rechnungshof in der Vergangenheit unterstützt hat und dies auch weiter tun wird, wenn sich dieser in seinen Sonderberichten über Effizienz und Wirksamkeit äußert;

33.   bekräftigt erneut, dass der Rechnungshof den Rückgriff auf verfügbare Rechnungsprüfungen und Berichte nationaler Prüforgane zu einem integralen Bestandteil seiner neuen Methodik gemacht hat; fordert den Rechnungshof auf, den Haushaltskontrollausschuss darüber zu unterrichten, wie er von diesen Informationen Gebrauch macht, und bittet den Rechnungshof ferner um eine Stellungnahme dazu, wie nützlich die von den nationalen Prüforganen erhaltenen Informationen für die Erstellung seines Jahresberichts sind;

34.   begrüßt die Qualität spezieller Teile des Jahresberichts des Rechnungshofs, wie beispielsweise über die strukturpolitischen Maßnahmen, durch die alle Beteiligten in die Lage versetzt werden, Probleme zu erkennen und ihre Bemühungen auf die erforderlichen Verbesserungen zu konzentrieren;

Haushaltsverwaltung

35.   nimmt zur Kenntnis, dass die Kommissionsdienststellen 2006 erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um die Vollständigkeit und Genauigkeit der Erfassung neuer Vorfinanzierungszahlungen, neuer offener Rechnungen und Kostenaufstellungen sowie der Periodenabgrenzung zu gewährleisten;

36.   stellt fest, dass für die Strukturfonds 2006 das letzte Jahr des Programmplanungszeitraums 2000-2006 war, weshalb bis Jahresende sämtliche Mittel für diesen Zeitraum gebunden werden mussten;

37.   ist besorgt darüber, dass die Ende 2006 noch abzuwickelnden Mittelbindungen dem vollen Umfang der bezüglich der Finanziellen Vorausschau 2000 bis 2006 vorzunehmenden restlichen Zahlungen entsprechen und 28% der Gesamtbeträge der entsprechenden Haushaltslinien der Finanziellen Vorausschau für den gesamten Zeitraum ausmachen;

38.   bedauert, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen – nicht verwendete Mittelbindungen, die zwecks Verwendung in künftigen Haushaltsjahren, hauptsächlich zu Gunsten von Mehrjahresprogrammen, übertragen werden – strukturpolitische Maßnahmen betrafen und dass der Kohäsionsfonds im Jahr 2006 um 12,6 Milliarden EUR (10,6%) auf 131,6 Milliarden EUR anstieg;

39.   ist besorgt darüber, dass der Druck, Ausgaben im Jahr N+2 vornehmen zu müssen, eine korrekte Durchführung der Verfahren zur Abwicklung von Strukturprogrammen und -projekten beeinträchtigen könnte; weist darauf hin, dass für 2007 die Zahlungen im Zusammenhang mit den Strukturfonds gegenüber 2006 bereits um fast 50% gestiegen sind; unterstreicht, dass die Kommission für ein wirksames Abwicklungsverfahren sorgen sollte, und betont die wichtige Rolle, die die Mitgliedstaaten bei diesem Verfahren spielen;

40.   bedauert ferner, dass die Verwendungsrate des Kohäsionsfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in den neuen Mitgliedstaaten wegen der Schwierigkeiten dieser Mitgliedstaaten, Mittel aufzunehmen, geringer ausfiel als erwartet; fordert die Kommission auf, eine detailliertere Erklärung für eine hinter den nationalen Prognosen zurück bleibende Verwendungsrate bei strukturpolitischen Maßnahmen vorzulegen;

Nationale Verwaltungserklärungen und Nummer 44 der IIV

41.   weist darauf hin, dass dringendst auf der geeigneten politischen Ebene nationale Erklärungen eingeführt werden müssen, die alle im Rahmen der geteilten Verwaltung bewirtschafteten Mittel der Gemeinschaft erfassen, wie es in seinen Entschließungen zu den Entlastungsbeschlüssen für die Haushaltsjahre 2003, 2004 und 2005 gefordert hatte;

42.   weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 die Kommission aufgefordert hatte, dem Rat bis Ende 2007 einen Vorschlag für eine nationale Verwaltungserklärung vorzulegen, die alle im Rahmen der geteilten Verwaltung bewirtschafteten Mittel der Gemeinschaft erfasst und ihrerseits auf Untererklärungen für die verschiedenen nationalen Strukturen für die Ausgabenverwaltung basiert; lehnt die Antwort ab, die die Kommission im Anhang zu ihrem Bericht über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 gegeben hat: "Aufgrund der unterschiedlichen Regierungsform und der unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen für EU-Mittel bei geteilter Verwaltung der 27 Mitgliedstaaten hält die Kommission die Erstellung einer einzigen Erklärung nicht für sinnvoll. Sie unterstützt aber derartige Initiativen der nationalen Verwaltungen"; hält diese Antwort für äußerst unbefriedigend, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass über 80% der Haushaltsmittel der Europäischen Union unter die so genannte "geteilte Verwaltung" fallen, gerade mit Blick auf die derzeitige Situation hinsichtlich der Strukturfonds, wie sie der Rechnungshof in seinem Jahresbericht dargestellt hat;

43.   unterstützt nachdrücklich die Initiative einiger Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Niederlande, Schweden, Dänemark), eine nationale Erklärung über die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel anzunehmen, und äußert seine Besorgnis darüber, dass die meisten anderen Mitgliedstaaten trotz dieser Initiativen eine derartige Einführung ablehnen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Vorteile hinsichtlich der Kontrollbeziehungen zwischen ihr und denjenigen Mitgliedstaaten vorzustellen, die die erwähnte Initiative eingeleitet haben; fordert die Kommission auf, seinem Haushaltskontrollausschuss regelmäßig Bericht über die insoweit erzielten Fortschritte zu erstatten;

44.   nimmt die ersten jährlichen Zusammenfassungen zur Kenntnis, die von den meisten Mitgliedstaaten übermittelt wurden, und fordert die Kommission auf, Verstoßverfahren gegen diejenigen Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind; weist darauf hin, dass es diese jährlichen Zusammenfassungen als einen ersten Schritt in Richtung der nationalen Verwaltungserklärungen betrachtet; ersucht die Kommission, vor der ersten Lesung des Haushaltsplans für 2009 ein Dokument auszuarbeiten, in dem die Stärken und Schwächen des nationalen Systems jedes Mitgliedstaates zur Verwaltung und Kontrolle von Gemeinschaftsmitteln und die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen analysiert werden, und dieses Dokument dem Parlament und dem Rat zu übermitteln; ersucht die Kommission, auch über die Qualität der jährlichen Zusammenfassungen Bericht zu erstatten und zu gewährleisten, dass z. B. durch die Ermittlung gemeinsamer Probleme, möglicher Lösungen und bewährter Praktiken ein Mehrwert für den Prozess entsteht;

45.   nimmt jedoch die kritische Äußerung des Rechnungshofs betreffend die nationale Prüftätigkeit zur Kenntnis, wonach ein externer Prüfer, der sich auf das Prüfungsurteil oder die Arbeit Dritter stützen oder dieses Prüfungsurteil bzw. diese Arbeit verwenden möchte, direkte Nachweise für die solide Grundlage dieses Urteils oder dieser Arbeit erlangen muss; hält daher die Arbeit der Arbeitsgruppe des Kontaktausschusses, die an den EU-Kontext angepasste gemeinsame Prüfungsnormen und vergleichbare Prüfungsmaßstäbe erarbeiten soll, für wesentlich und fordert die Kommission auf, alle Mitgliedstaaten zu ermutigen, sich daran zu beteiligen;

Governance

46.   erinnert die Kommission an seine bereits früher geäußerte Kritik an der Zuverlässigkeit der Annahme der Kommission, dass sie durch ihren Synthesebericht ihrer politischen Verantwortung nachkommt, während der Kommission ein umfassender Einblick in 80% der in geteilter Verwaltung bewirtschafteten Mittel fehlt und die Qualität ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte unterschiedlich ist; weist darauf hin, dass dieser mangelnde Einblick auf zwei Ursachen zurückzuführen ist, nämlich einerseits auf unzureichende Kontrolle und Aufsicht durch die Kommission, und andererseits auf ein Fehlen konkreter Lösungen und mangelnder Rechenschaftspflicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten;

47.   bedauert, dass die Kommission die kollektive Verantwortungslosigkeit der Mehrheit der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Finanzverwaltung in der Europäischen Union stillschweigend akzeptiert; begrüßt und unterstützt die von einigen Mitgliedstaaten diesbezüglich eingeleiteten Initiativen und fordert die anderen Mitgliedstaaten auf, es ihnen gleichzutun;

48.   nimmt zur Kenntnis, dass der Haushaltsplan von der Kommission und deren Mitgliedern und nicht von den Generaldirektoren ausgeführt wird, die als bevollmächtigte Anweisungsbefugte fungieren, und bedauert daher, dass die erweiterte Verantwortung der Generaldirektoren nicht zur Übernahme einer direkten (und nicht nur politischen) Verantwortung durch die Mitglieder der Kommission geführt hat; ersucht die Kommission, Vorschläge vorzulegen, um dieser Situation, die gegen Artikel 274 des Vertrags verstößt, abzuhelfen;

49.   begrüßt die zuverlässige Analyse des internen Kontrollrahmens der Kommission durch den Rechnungshof (Kapitel 2 seines Jahresberichts); ermutigt den Rechnungshof, diese positive Entwicklung dadurch fortzusetzen, dass eine Analyse der Tätigkeit oder Untätigkeit einzelner Mitglieder der Kommission in Bezug auf diese Situation einbezogen wird;

50.   erinnert daran, dass "Governance" die Position des in Rechnungsprüfungs- und Kontrollfunktionen tätigen Personals im Verhältnis zur Führungsebene, sowie dessen Befugnisse, Maßnahmen zu ergreifen, und dessen Fähigkeiten und Ausbildung betrifft;

51.   ersucht den Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt, eine formelle Stellungnahme zu Qualität und Effizienz des internen Kontrollsystems abzugeben;

52.   ersucht die Generalsekretärin, eine formelle Zuverlässigkeitserklärung für die Qualität der einzelnen Erklärungen der Generaldirektoren abzugeben;

53.   ersucht den Internen Prüfer der Kommission, die Zuverlässigkeitserklärung des Generalsekretärs in Form einer Prüfungsstellungnahme zu bewerten;

54.   verweist auf die Bedeutung von funktionellen Meldesystemen – eine offene Kommunikation zwischen denselben Gruppen von spezialisiertem Personal in unterschiedlichen Generaldirektionen, wie z. B. IT-Personal, internes Kontrollpersonal, internes Prüfpersonal und Buchhaltungspersonal – in einer Silo-Organisation wie der Kommission; bedauert die sehr begrenzten Bemühungen zur Einführung dieses Governance-Instruments; fordert die Kommission auf, möglichst rasch die Einführung von obligatorischen Meldesystemen sicherzustellen und seinem Haushaltskontrollausschuss bis spätestens September 2008 darüber zu berichten;

55.   fordert die Kommission auf, den Rechnungsführer in dieselbe Laufbahngruppe wie seine operationellen Ansprechpartner einzustufen;

56.   fordert die Kommission ferner auf, die Zusammensetzung des Audit-Begleitausschusses so zu ändern, dass die Zahl der externen Mitglieder der Zahl der Mitglieder der Kommission entspricht; fordert die Kommission ferner auf, eines der externen Mitglieder des Audit-Begleitausschusses zu dessen Vorsitzendem zu ernennen;

57.   erwartet, dass die Kommission eine jährliche institutionelle Zuverlässigkeitserklärung für die gesamte Kommission ausarbeitet, die der Präsident der Kommission dem Haushaltskontrollausschuss vorlegen soll;

Das interne Kontrollsystem der Kommission
Der Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen

58.   begrüßt den allgemeinen Fortschritt bei der Entwicklung des internen Kontrollsystems der Kommission;

59.   widerspricht der Ansicht der Kommission, die sie in ihrem genannten Fortschrittsbericht 2008 über den Aktionsplan für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen vertreten hat, wonach die Maßnahmen 1, 3, 3N, 5, 8 und 13 abgeschlossen sind; weist darauf hin, dass ihm bisher keine Belege bzw. Erklärungen vorliegen, die eine solche Ansicht rechtfertigen; ist daher gezwungen, ernsthaft anzuzweifeln, dass diese Maßnahmen eingeführt oder gar umgesetzt wurden oder sich auf die Durchführung dieses Aktionsplans ausgewirkt haben;

60.   begrüßt jedoch die halbjährlichen Übersichten über die Durchführung des genannten Aktionsplans;

61.   unterstreicht, dass die Kommission für die Durchführung der Maßnahmen 1, 3, 3N, 5, 10, 10N, 11, 11N, 13 und 15 auch von der Mitarbeit der Mitgliedstaaten abhängig ist; betont, dass es diese Maßnahmen uneingeschränkt unterstützt, und legt der Kommission daher nahe, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um sie so bald wie möglich umzusetzen;

62.   erwartet, dass die entsprechende Übersicht dem Parlament vor dem 1. Januar 2009 zur Verwendung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2007 vorliegen wird;

Analyse des bestehenden Verhältnisses zwischen den operativen Ausgaben und den Kosten des Kontrollsystems der EU-Mittel

63.   bedauert zutiefst, dass das Parlament bis heute keinerlei Angaben zu der Kosten-Nutzen-Analyse der Kontrollsysteme für die EU-Mittel erhalten hat, wie es dies in der Entschließung zur Entlastung 2005 gefordert hatte;

Synthesebericht

64.   hält es für unannehmbar, dass die Kommission die Prüfergebnisse des Rechnungshofs, die auf weithin anerkannten internationalen Prüfstandards beruhen, auf "Meinungsverschiedenheiten betreffend die Typologie und die Auswirkungen von Fehlern sowie die Evaluierung von Systemschwächen (...), und zum Teil auf Auffassungsunterschiede betreffend die Funktionsweise von Finanzkorrekturverfahren" reduziert (S. 3, erster Absatz );

65.   vertritt die Ansicht, dass alle Vorbehalte hinsichtlich des Fehlens der Zuverlässigkeitsgewähr betreffend die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Ausgabengebarens der Gemeinschaft in den jährlichen Tätigkeitsberichten sowie im Synthesebericht vermerkt sein sollten; hält es diesbezüglich daher für höchst überraschend, dass drei Generaldirektoren erst im Jahr 2006 beschlossen haben, Vorbehalte betreffend das Management und die Kontrolle von INTERREG anzumelden, wo doch – wie sie selbst feststellten – bereits seit einigen Jahren Mängel bestehen (S. 5, dritter Absatz);

66.   ist beunruhigt über die Erklärungen des Internen Prüfers, der in seinem ersten Überblicksbericht ausgeführt hat, dass zwar einige Fortschritte erzielt worden sind, jedoch die Hälfte der entscheidenden und sehr wichtigen Empfehlungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nicht umgesetzt wurde (S. 9, letzter Absatz); fordert die Kommission auf, mehr Nachdruck auf die Umsetzung dieser Empfehlungen zu legen;

Politische Verantwortung und Verantwortung für die Haushaltsführung in der Kommission
Jährliche Tätigkeitsberichte

67.   stellt mit Bedauern fest, dass – dem Rechnungshof zufolge – "die Generaldirektoren ein positiveres Bild von der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der EU-Ausgaben (liefern), als es den Prüfungsergebnissen des Hofes entspricht" (Ziffer 2.13 des Jahresberichts);

68.   bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2006 erneut betont, dass einige der jährlichen Tätigkeitsberichte weiterhin keine hinreichend stichhaltigen Angaben für seine Zuverlässigkeitserklärung liefern (Ziffern 2.14 bis 2.18 des Jahresberichts);

69.   begrüßt, dass die Kommission in ihrem Synthesebericht zur Managementbilanz der Kommission 2006 betont, dass "allfällig bestehende Divergenzen zwischen der Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs und jener des Generaldirektors (...) in dessen nächstjährigem Tätigkeitsbericht zu erläutern sein (werden)" (Ziffer 2), und hofft, dass Verbesserungen in dem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2007 und die folgenden Jahre feststellbar sein werden;

70.   fordert die Kommission auf, die jährlichen Tätigkeitsberichte durch die Aufstellung gemeinsamer Kriterien für die Geltendmachung von Vorbehalten und durch eine stärkere Formalisierung der jährlichen Tätigkeitsberichte zu verbessern, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Tätigkeitsberichten der verschiedenen Generaldirektionen und eine bessere zeitliche Vergleichbarkeit zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs zu den jährlichen Tätigkeitsberichten Rechnung zu tragen und Verbesserungen in enger Absprache mit ihm vorzunehmen;

Transparenz und ethische Fragen

71.   begrüßt die Veröffentlichung der Mitteilung "Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch Europäische Transparenzinitiative (KOM(2007)0127), in der die Kommission gemäß Artikel 30 Absatz 3 der Haushaltsordnung feststellt, dass Daten über die Begünstigten der EU-Mittel ab 2008 öffentlich verfügbar sein werden (Ziffer 2.3.2), und erklärt, dass sie "im Frühjahr 2008" ein Register der Interessenvertreter (Lobbyisten) eröffnen wird;

72.   ist sich der Argumente sowohl für eine freiwillige als auch für eine obligatorische Registrierung von Lobbyisten bewusst; nimmt die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, mit einem freiwilligen Register zu beginnen und das System nach einem Jahr zu bewerten; ist sich dessen bewusst, dass der Vertrag von Lissabon eine Rechtsgrundlage für ein verbindliches Register bietet; erinnert daran, dass das derzeitige Register des Parlaments bereits verbindlich ist und dass ein mögliches gemeinsames Register de facto verbindlich wäre, da eine Registrierung in beiden Fällen Vorbedingung für die Gewährung des Zugangs zum Parlament ist;

73.   weist darauf hin, dass ein neuer Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission festgelegt werden muss, um ihre individuelle politische Verantwortung sowie ihre Verantwortung als Kollegium und die Rechenschaftspflicht für ihre Entscheidungen sowie die Durchführung der politischen Maßnahmen durch ihre Dienststellen zu verbessern und genauer zu definieren;

74.   betont nachdrücklich die Verantwortung der Kommission für die Vollständigkeit, die Auffindbarkeit und die Vergleichbarkeit der Daten über die Begünstigen der EU-Mittel und erinnert an die schriftliche Antwort der Kommission an das Parlament, in dem diese ihre Absicht erklärt, vor April 2008 mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln für diese Datensätze zu vereinbaren;

75.   verweist auf seine Bemerkung in Ziffer 85 der Entschließung zum Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2005, in der ein leichter Zugang zu den Informationen darüber gefordert wird, wer in den verschiedenen Arten von Expertengruppen vertreten ist und worin ihre Aufgaben bestehen, und in deren Ziffer 86 die Kommission aufgefordert wird, die Namen der Personen, die in diesen Gruppen mitarbeiten, und die Namen der besonderen Berater, die den einzelnen Mitgliedern der Kommission, Generaldirektoren oder Kabinetten beigeordnet sind, offen zu legen; fordert, dass die Namen aller in den Arbeitsgruppen der Kommission tätigen Sachverständigen und Berater veröffentlicht werden;

76.   erinnert an die Antworten, die das für die Entlastung zuständige Kommissionsmitglied in der Anhörung des Haushaltskontrollausschusses vom 21. Januar 2008 gegeben hat, wonach das Register der Expertengruppen alle diese Gruppen, darunter auch Informationen über die Mitglieder der Komitologieausschüsse, einzelne Experten, gemeinsame Gremien und Ausschüsse für den sozialen Dialog enthalten werden;

77.   erinnert ferner an seine Bemerkung in Ziffer 76 der Entschließung zum Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2005, in der es forderte, "in einen verbindlichen Verhaltenskodex für die Kommissionsmitglieder die grundlegenden berufsethischen Regeln und die Leitprinzipien aufzunehmen, die die Kommissionsmitglieder bei der Ausübung ihres Amtes, insbesondere bei der Ernennung von Mitarbeitern, vor allem in ihren Kabinetten beachten müssen";

78.   bedauert die Antwort der Kommission im Anhang zu ihrem genannten Bericht über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 (S. 18), wonach diese Regeln noch nicht existieren, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, sie anzunehmen;

79.   erinnert an die Bedeutung einer vollständigen Transparenz und Offenlegung in Bezug auf das Personal der Kabinette der Mitglieder der Kommission, das nicht gemäß dem Personalstatut eingestellt wurde;

SEKTORALE FRAGEN
Einnahmen

80.   begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof die Auffassung vertritt, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme im Bereich der Zölle zufrieden stellend funktionierten, dass die Rechnungsführung über die traditionellen Eigenmittel zuverlässig war und dass die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsmäßig waren, auch wenn einige Mängel fortbestanden;

81.   begrüßt ebenfalls, dass der Rechnungshof feststellte, dass die auf der Mehrwertsteuer (MwSt.) beruhenden und die vom Bruttonationaleinkommen (BNE) abgeleiteten Eigenmittel von der Kommission korrekt berechnet, eingezogen und im Haushalt der Gemeinschaft verbucht wurden;

82.   stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission in Bezug auf die MwSt.-Eigenmittel die Häufigkeit und die Qualität ihrer Prüfungen beibehalten hat; ist jedoch besorgt über die Zahl der noch bestehenden Vorbehalte und fordert daher die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Bemühungen mit dem Ziel fortzusetzen, die Vorbehalte innerhalb vernünftiger Fristen/eines vernünftigen Zeitrahmens aufzuheben;

83.   ersucht die Kommission, dem Parlament mitzuteilen, was sie im Fall der Mitgliedstaaten mit fortbestehenden Vorbehalten zu unternehmen gedenkt;

Die Gemeinsame Agrarpolitik

84.   begrüßt die allgemeine Verbesserung bei den Ausgaben der GAP im Jahr 2006 und die Feststellung des Rechnungshofs, dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (IACS) als hauptsächliches Kontrollinstrument für Flächenbeihilfen, Tierprämien und die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung bei ordnungsgemäßer Anwendung ein wirksames Kontrollsystem ist, mit dem das Risiko von vorschriftswidrigen Ausgaben verringert wird;

85.   würdigt die Bemühungen der Kommission zur Ausweitung der Anwendung des IACS und erwartet, dass die Kommission im Einklang mit den dem Parlament vorgelegten Plänen und Antworten gewährleistet, dass der vom IACS erfasste Prozentanteil der Agrarausgaben mindestens 89 % bis 2010 und 91,3 % bis 2013 betragen wird;

86.   bedauert die Feststellung des Rechnungshofs, dass die GAP-Ausgaben nach wie vor wesentliche Mängel aufweisen, sowie die Tatsache, dass die im Rahmen des IACS vorgenommenen Kontrollen und Prüfungen noch immer nicht effektiv durchgeführt werden oder in einigen Mitgliedstaaten noch immer nicht völlig verlässlich sind, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten zu überprüfen, ob das IACS in allen EU-15 Mitgliedstaaten voll und ganz durchgeführt wird und ob die in den EU-10 Mitgliedstaaten festgestellten Schwachstellen behoben sind;

87.   bedauert, dass der Rechnungshof erneut Probleme bei der Durchführung des IACS in Griechenland festgestellt hat; unterstützt die Kommission nachdrücklich in ihrer (seinem Haushaltskontrollausschuss mitgeteilten) Absicht zu gewährleisten, dass die geltenden Rechtsvorschriften für die Aussetzung von Zahlungen strikt angewendet werden, falls die griechische Regierung die bestehenden Probleme nicht innerhalb der festgesetzten Fristen löst;

88.   bedauert die Tatsache, dass im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums bei den Agrarumweltmaßnahmen ein hohe Fehlerquote festgestellt wurde, weil die Betriebsinhaber die häufig komplexen Förderbedingungen nicht erfüllen; ist der Auffassung, dass die Kommission die Zweckmäßigkeit der Förderbedingungen für derartige Maßnahmen sowie die Möglichkeit einer Vereinfachung dieser Bedingungen angemessen prüfen sollte;

89.   hält fest, dass die Kommission die mögliche Notwendigkeit erwähnt, eine andere Definition des hinnehmbaren Risikos auf den Bereich der Agrarumwelt anzuwenden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen der Verbesserung und dem Schutz der Umwelt und den Kosten für die Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen zu schaffen; besteht allerdings auf einer korrekten Anwendung und einer hinreichenden Kontrolle der Gemeinschaftsausgaben und ersucht die Kommission, die möglichen Kosten und den Nutzen im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen sowie die Verbindung zu anderen Ausgabenbereichen sorgfältig zu prüfen und zu bewerten und diese Analyse dem Rat, dem Parlament und dem Rechnungshof als Mindestgrundlage für die Erörterung des von der Kommission aufgezeigten Reformbedarfs zu übermitteln;

90.   stellt fest, dass die Kommission – da im neuen finanziellen Abrechnungsverfahren Unregelmäßigkeiten vorgesehen sind, die die Mitgliedstaaten als nicht wieder einziehbar betrachten, und Beträge aufgrund von Informationen der Mitgliedstaaten im Gemeinschaftshaushalt verbucht werden – nun detaillierte Folgemaßnahmen ergreifen muss, um zu gewährleisten, dass die geschuldeten Beträge korrekt sind und ordnungsgemäß im Gemeinschaftshaushalt verbucht wurden;

91.   erinnert ferner daran, dass die Kosten von Finanzkorrekturen von den Mitgliedstaaten, in der Regel von den Steuerzahlern, und nicht von den Empfängern der vorschriftswidrig ausbezahlten Finanzhilfen getragen werden;

92.   stellt fest, dass die Kommission dem Rechnungshof zufolge bei der Prüfung der Betriebsprämienregelung (erstmals im Jahre 2006) den Umfang und das Ausmaß der Arbeit der bescheinigenden Stellen nicht spezifiziert hat und dass einige bescheinigende Stellen (z. B. in Italien) die Überprüfung von Ansprüchen ausschlossen und dies nur in ihren Bescheinigungen erwähnten, und die Kommission dies ohne Kommentar akzeptierte;

93.   bedauert, dass der Umfang der durch die GAP finanzierten vorschriftswidrigen Zahlungen noch nicht bekannt ist oder von der Kommission nicht in einer Weise veranschlagt wurde, die der Rechnungshof als angemessen erachtet; nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass für vorschriftswidrige Zahlungen, die sich schätzungsweise auf bis zu 100 Millionen EUR beliefen, keine Berichtigungen vorgenommen werden konnten, da sie erst nach Verstreichen der Zweijahresfrist aufgedeckt wurden; fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für Konformitätsprüfungen bereitzustellen, damit Berichtigungen von vorschriftswidrigen Zahlungen innerhalb der gesetzten Frist durchgeführt werden können;

94.   ist der Auffassung, dass alle Mängel, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2006 angesprochen hat, von der Kommission behoben werden sollten, um eine größere Zuverlässigkeit hinsichtlich der Arbeit der bescheinigenden Stellen zu bewirken;

95.   nimmt Kenntnis von den Schlussfolgerungen im Jahresbericht des Rechnungshofs (Ziffern 5.20, 5.21) und fordert die Kommission auf, die Prüfungen im Vereinigten Königreich zu verbessern, das sich nicht an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hielt, als es Landbesitzern für an Betriebsinhaber verpachtete und von diesen bewirtschaftete Flächen Ansprüche zuwies und Betriebsprämien sowie Beihilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums zahlte, sowie in den Mitgliedstaaten (Österreich, Irland und Vereinigtes Königreich), die bestimmte Kernelemente der Betriebsprämienregelung nicht ordnungsgemäß anwandten und die Konsolidierung der Ansprüche über die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe(11) hinaus erweiterten;

96.   nimmt Kenntnis von der sehr eindeutigen Zusicherung der Kommission (sowohl in ihren Antworten an den Rechnungshof (Ziffer 5.27 des Jahresberichts) als auch vor seinem Haushaltskontrollausschuss), dass ein Begünstigter nur dann einen Anspruch auf eine landwirtschaftliche Beihilfe hat, wenn er eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt; erwartet, dass die Kommission die vom Rechnungshof festgestellten Fälle weiter verfolgt und sicherstellt, dass keine Zahlungen an Landbesitzer, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, geleistet werden bzw. dass sie wieder eingezogen werden, falls sie bereits geleistet wurden;

97.   ersucht die Kommission, angesichts der Feststellung des Rechnungshofs, dass mehr als 700 neue Beihilfeempfänger beispielsweise Golfclubs, Kricketclubs, Freizeitparks/Zoos, Reitclubs, Eisenbahngesellschaften und Stadtverwaltungen sind, eine Zusammenfassung und eine Bewertung der Entwicklung der Zahlung von landwirtschaftlichen Beihilfen an derartige Begünstigte vorzulegen, die gemäß den geltenden Bestimmungen für eine Förderung in Frage kommen;

98.   erinnert die Mitgliedstaaten an die bestehende Möglichkeit, die Tätigkeiten und die Begünstigten, die für eine Förderung in Frage kommen, auf nationaler Ebene zu beeinflussen und weiter einzuschränken; ersucht die Kommission, erforderlichenfalls in Anbetracht der Entwicklungen und gemäß ihrer Bewertung der geplanten Verwendung von Beihilfemaßnahmen, einen Vorschlag für eine Änderung oder Überarbeitung der einschlägigen Bestimmungen vorzulegen;

Strukturmaßnahmen, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

99.   erinnert daran, dass sich die von der Gemeinschaft im Jahr 2006 für die Strukturpolitik bereitgestellten Mittel auf insgesamt 32,4 Milliarden EUR beliefen; weist darauf hin, dass dieser Betrag im Jahr 2007 auf 46,4 Milliarden EUR (ohne die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten) angestiegen ist;

100.   nimmt mit großer Sorge Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofsin seinem Jahresbericht, dass bei der Erstattung von Ausgaben für strukturpolitische Projekte wesentliche Fehler auftreten, dass der mit Fehlern behaftete Anteil der zur Stichprobe gehörenden Erstattungen 44 % betrug und dass "mindestens 12 % des Gesamterstattungsbetrags für strukturpolitische Projekte nicht hätten erstattet werden dürfen";

101.   nimmt mit tiefer Sorge Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofs, wonach

   a) nur 31 % der Projekte in seiner geprüften Stichprobe eine korrekte Erstattung und keine Fehler im Zusammenhang mit der Einhaltung von Rechtsvorschriften aufwiesen;
   b) die Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten in der Regel nicht wirksam oder nur bedingt wirksam sind;
   c) nur etwas mehr als die Hälfte der von ihm überprüften Kommissionsprüfungen alle Merkmale eines wirksamen Überwachungsinstruments aufwiesen;
  

bedauert die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, wonach er mit hinreichender Sicherheit behaupten kann, dass mindestens 12% des Gesamterstattungsbetrags für strukturpolitische Projekte nicht hätten erstattet werden dürfen;

102.   hält es für unannehmbar, dass den Feststellungen des Rechnungshofs zufolge die Kontrollsysteme der ersten Ebene in den Mitgliedstaaten im Allgemeinen nicht wirksam oder nur bedingt wirksam sind und dass eine Reihe von nationalen und regionalen Behörden die EU-Mittel nicht sorgfältig genug verwaltet; im Rahmen der vom Hof geprüften Stichprobe (19 Kontrollsysteme der ersten Ebene) wurde kein System für wirksam befunden, nur 6 Systeme wurden für bedingt wirksam und 13 für nicht wirksam befunden, so dass im Bereich der Strukturfonds keinerlei Fortschritte gegenüber 2005 erzielt wurden; ist sehr beunruhigt darüber, dass der Rat nicht in der Lage ist, klar zu erkennen, dass er die Verantwortung für diese Situation trägt, die zu einem großen Teil auf unzureichende Kontrollen der Mitgliedstaaten zurückzuführen ist;

103.   fordert daher die Kommission dringend auf, auf Ex-ante-Kontrollen zurückzugreifen, um festzustellen, ob in allen Mitgliedstaaten Überwachungs- und Kontrollsysteme für den Zeitraum 2007 bis 2013 bestehen, und hierzu regelmäßige Folgemaßnahmen durchzuführen;

104.   bedauert auch, dass die Kommission dem Rechnungshof zufolge nur eine bedingt wirksame Überwachung der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten vornimmt, mit der sich die Erstattung zu hoch veranschlagter oder nicht förderfähiger Ausgaben nicht verhindern lässt;

105.   nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass, wie der Rechnungshof ausführt, bei den Ausgaben für strukturpolitische Maßnahmen (z.B. im Rahmen der GAP und in den internen Politikbereichen) komplizierte oder unklare Förderkriterien oder komplexe rechtliche Anforderungen negative Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden Vorgänge haben;

106.   hält es für unannehmbar, dass den Angaben der Kommission zufolge(12) auf dem Gebiet der Vereinfachung der bestehenden Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum 2007-2013 mit wenig Fortschritten zu rechnen ist und dass weitere Vereinfachungsvorschläge erst zur nächsten Legislativrunde vorgelegt werden;

107.   fordert die Kommission dringend auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs (Ziffer 6.45 des Jahresberichts) zum Kohäsionsfonds Folge zu leisten und so bald wie möglich weitere Vereinfachungsvorschläge vorzulegen, die unter anderem klare und einfache Regeln, Leitlinien und Förderkriterien enthalten sollten;

108.   vertritt in voller Übereinstimmung mit dem Rechnungshof die Ansicht, dass den Behörden der Mitgliedstaaten eine sehr wichtige Rolle bei der wirksamen Durchführung der Strukturfonds zukommt und dass die Kommission ihre Prüfungstätigkeit verstärken und zusätzliche Anstrengungen zur Überwachung der Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten unternehmen sollte;

109.   bedauert, dass es den Mitgliedstaaten an Anreizen für eine wirksame Kontrolle der Ausgaben fehlt, da sie Ausgaben, die von der Kommission oder vom Rechnungshof für nicht förderfähig befunden wurden, durch förderfähige Ausgaben ersetzen können; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in Zukunft nur dann Ausgaben durch andere ohne Mitteleinbußen für den betreffenden Mitgliedstaat ersetzt werden können, wenn die Unregelmäßigkeiten von den Mitgliedstaaten selbst festgestellt werden;

110.   begrüßt den genannten Aktionsplan der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen, der 37 Maßnahmen zur Verringerung der von den Mitgliedstaaten geleisteten vorschriftswidrigen Zahlungen enthält; begrüßt ferner die in der Anhörung des Haushaltskontrollausschusses vom 25. Februar 2008 öffentlich eingegangene Verpflichtung der Kommission, dem Parlament vierteljährlich über die Fortschritte dieses Aktionsplans zu berichten; erwartet, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof das Berichtssystem weiter verbessert; ersucht die Kommission, gemäß ihrer im Vertrag verankerten Verpflichtung zur Ausführung des Haushaltsplans unter Einhaltung des Prinzips der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen im Bereich der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen zu ergreifen:

  a) eine förmliche Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung des Aktionsplans einzugehen und sich insbesondere zu verpflichten,
   vierteljährliche Fortschrittsberichte, wenn möglich unter quantitativen und nicht qualitativen Aspekten, in einer vom Rechnungshof akzeptierten Form vorzulegen, insbesondere Fortschrittsberichte zum 31. Oktober 2008 und zum 31. Januar 2009;
   vollständige und genaue vierteljährliche Berichte über ihre Korrektur- und Wiedereinziehungsmaßnahmen vorzulegen, insbesondere Fortschrittsberichte zum 31. Oktober 2008 und zum 31. Januar 2009;
   von den Mitgliedstaaten Informationen über die von ihnen vorgenommenen Korrekturen durch Streichung von Projekten oder Wiedereinziehung von vorschriftswidrigen Zahlungen einzuholen und insbesondere Fortschrittsberichte zum 31. Oktober 2008 und zum 31. Januar 2009 betreffend ihre Überprüfung der Vollständigkeit und der Richtigkeit dieser Korrekturen vorzulegen;
   b) weitere Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Fehlern durchzuführen und insbesondere die Kontrollen der ersten Ebene zu verbessern;

111.   fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Fortschrittsanzeiger mit einem Termin für die endgültige Durchführung dieses Aktionsplans einschließlich eines gemeinsamen Programms mit quantitativen Indikatoren und Zwischenterminen für seine Durchführung vorzulegen;

112.   ist der Ansicht, dass sich die Kommission auf die Zuverlässigkeit der nationalen Überwachungs- und Berichtssysteme, die Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten und die Koordinierung der Rechnungsprüfungsstandards konzentrieren und stets eine Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten vornehmen sollte;

113.   erwartet, dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten einleitet, die ihren Verpflichtungen nach den Strukturfondsverordnungen, der Haushaltsordnung und deren Durchführungsbestimmungen und der Interinstitutionellen Vereinbarung nicht nachgekommen sind, insbesondere gegen jene, die keine Berichte über die Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen vorlegen oder die jährlichen Zusammenfassungen nicht in Übereinstimmung mit den Leitlinien vorlegen oder deren jährliche Zusammenfassungen qualitativ unzureichend sind;

114.   unterstreicht, dass es wichtig ist, dass die Kommission Leitlinien für eine wirksame Einhaltung der Interinstitutionellen Vereinbarung erlässt; ist der Ansicht, dass diese Leitlinien in einem ersten Schritt zumindest das umfassen sollten, was nach der sektorbezogenen Regelung für den Agrarbereich vorgeschrieben ist (d. h. Zuverlässigkeitserklärung, die vom Leiter der Verwaltungsbehörde zu unterzeichnen ist und der ein Zertifizierungsbericht beizufügen ist);

115.   besteht darauf, dass die Kommission Verfahren zur Aussetzung der Zahlungen gegen die Mitgliedstaaten einleitet, deren Kontrollen der ersten Ebene unzureichend sind, das Sanktionierungsverfahren beschleunigt und dem Parlament einen konkreten Zeitplan für die Sanktionen vorlegt, die bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten verhängt werden sollen;

116.   besteht auf einer überprüfbaren Berichterstattung über Korrekturen und Wiedereinziehungen durch die Kommission (Streichungen, Wiedereinziehungen durch die Mitgliedstaaten, Wiedereinziehungen durch die Kommission, Nettokorrekturen, Aussetzung der Zahlungen) in Bezug auf alle vorschriftswidrigen Zahlungen aus allen Fonds, mit genauen Definitionen der unterschiedlichen Kategorien von Finanzkorrekturen, wobei die entsprechenden Belege dem Rechnungshof uneingeschränkt zugänglich sein müssen; erwartet, dass die Kommission eine deutliche Verbindung zwischen der Wiedereinziehung und dem Jahr, in dem die Unregelmäßigkeit geschah, herstellt; erwartet, dass die Kommission diese Berichtssysteme in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof weiterentwickelt;

117.   verweist auf die Erklärung der Kommission, dass aufgrund der wirksamen Ex-post-Kontrollen keine der 2006 zu Unrecht gezahlten Beträge verloren sein werden; erwartet, dass die Kommission dem Parlament objektive, klare und vollständige Informationen über ihre Fähigkeit, zu Unrecht gezahlte Beträge wieder einzuziehen, mit entsprechenden Nachweisen vorlegt;

118.   erinnert an die Maßnahme 11N(13), die bis zum 31. Dezember 2007 hätte durchgeführt werden müssen; fordert die Kommission auf, sie so schnell wie möglich durchzuführen;

119.   ist beunruhigt über die Erklärung der Kommission in ihrem Fortschrittsbericht 2008, dass nur die im Jahr 2008 eingeleiteten Wiedereinziehungen im zentralen Finanz- und Rechnungsführungssystem erfasst werden; fordert die Kommission daher dringend auf, in das zentrale Finanz- und Rechnungsführungssystem Angaben zur Kontrollbehörde und zur Art des Fehlers aufzunehmen und rückwirkend alle Wiedereinziehungen für die Zeiträume 1994-1999 und 2000-2006 einzugeben;

120.   fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, eine Bewertung der Effizienz und Wirksamkeit der mehrjährigen Wiedereinziehungssysteme vorzunehmen und hierüber im Rahmen der Rechnungslegung für 2008 oder 2009 Bericht zu erstatten;

121.   erwartet, dass die Kommission dem Parlament eine Bewertung der Qualität aller jährlichen Zusammenfassungen vorlegt, die sie für die Bereiche Landwirtschaft, Strukturpolitik und Fischerei erhalten hat; diese Bewertung sollte nach Mitgliedstaaten und Politikbereichen aufgeschlüsselt sein und eine Stellungnahme zu der insgesamt aus den Zusammenfassungen abzuleitenden Gewähr und Analyse beinhalten;

122.   bedauert die Unterschiedlichkeit der Informationen, die die Kommission zu den Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen zur Verfügung gestellt hat, und erwartet, dass die für die Entlastung bereitgestellten Informationen auf genau den gleichen Definitionen von Finanzkorrekturen beruhen, wie sie für die erwähnten vierteljährlichen Berichte verlangt wurden;

123.   fordert die Kommission auf, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung über die Ergebnisse der Regelung der "Vertrauenspakte" einschließlich der grundlegenden Frage, ob diese Pakte einen Zusatznutzen haben, Bericht zu erstatten;

124.   erwartet, dass die Kommission dem Parlament alljährlich berichtet, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gemäß der Strukturfondsverordnung und der Interinstitutionellen Vereinbarung nachgekommen sind oder nicht; begrüßt die Initiative der Kommission bezüglich der Vorlage der nationalen Zusammenfassungen der sektoralen Prüfungen, die in der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung und der überarbeiteten Haushaltsordnung vorgeschrieben werden; bedauert jedoch, dass nicht alle Mitgliedstaaten diese Verpflichtung erfüllt haben; fordert die Kommission auf, Verstoßverfahren gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, die die nationalen Zusammenfassungen der sektoralen Prüfungen nicht vorgelegt haben;

125.   fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 sowohl Angaben zu den Kassenmitteln als auch auf der Periodenrechnung basierende Zahlenangaben zu liefern, klar aufzuzeigen, ob es sich um jährliche oder mehrjährige Zahlangaben handelt, die Art der Finanzkorrekturen zu erläutern (pauschale Korrekturen bei systembedingten Mängeln oder Einziehungen bei den Endbegünstigten) und Verbesserungen des ABAC-Systems aufzuzeigen; erwartet, dass sich die im Rahmen der Entlastung mitgeteilten Informationen auf genau dieselben Definitionen von Finanzkorrekturen beziehen, wie sie für die anderen im Laufe des Jahres veröffentlichten Berichte über Finanzkorrekturen verwendet werden;

126.   fordert die Kommission auf, das Parlament bei Abschluss des letzten der in das Haushaltsjahr 2006 fallenden Projekte über die wieder eingezogenen Gesamtbeträge sowie erforderlichenfalls irgendwelche Verluste und die Gründe dafür zu informieren;

127.   nimmt mit Sorge den erheblichen Rückgang der Zahlungen in einigen der EU-15 Mitgliedstaaten zur Kenntnis, was einen erheblichen Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen zur Folge hatte;

128.   macht die Kommission darauf aufmerksam, dass die Qualität der Prüfungssysteme die Bewertung der Projekte wesentlich beeinflusst, weshalb in der Zukunft die strenge Regelung der Qualität der Finanzkontrollvorgänge von herausragender Bedeutung ist;

129.   äußert große Besorgnis über die Tatsache, dass wie im Jahre 2005 die noch abzuwickelnden Mittelbindungen weiterhin angestiegen sind, was in Verbindung mit der Änderung der Regel "n+2" in "n+3" in einigen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007 bis 2013 diese Situation noch verschlimmern kann; dies kann dazu führen, dass der Endempfänger die Beträge mit Verzögerung erhält und dass die Jährlichkeit und die Programmtermine immer seltener eingehalten werden;

130.   schließt sich der Auffassung des Rechnungshofs an, dass es notwendig ist, die Effizienz der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten frühzeitig zu steigern, um Fehler in den ersten Projektphasen vermeiden zu können, und ist der Ansicht, dass die an der Bewertung und Analyse der Vorhaben beteiligten nationalen Beamten umfassend geschult werden sollten, um sicherzustellen, dass sie mit der notwendigen Schnelligkeit im Umgang mit den Strukturfonds handeln;

131.   verweist auf die Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten, wonach diese künftig die in den neuen Strukturfondsverordnungen(14) vorgesehenen Vereinfachungen nutzen sollten, insbesondere indem sie Pauschalbeträge für indirekte Kosten im Bereich des Europäischen Sozialfonds anwenden, wobei diese jedoch auf ein Mindestmaß beschränkt und möglichst allgemein ausgedrückt werden sollten, und hält diese Empfehlung für äußerst wichtig;

132.   hält es für sehr wichtig, die Entwicklung der Strukturpolitiken anhand von Indikatoren und Zielen zu messen, die verglichen und, soweit wie möglich, kurzfristig zusammengerechnet werden können, um somit zu vermeiden, dass die Bewertungen zwangsläufig zu allgemein und nicht klar umrissen sind und nicht genügend Zeit für Korrekturen lassen;

Interne Politikbereiche

133.   stellt mit Besorgnis fest, dass die Prüfung der internen Politikbereiche durch den Rechnungshof generell wieder zwei wichtige Mängel aufdeckte, nämlich einerseits "eine wesentliche Fehlerquote in den Zahlungen an Zuwendungsempfänger" und andererseits die "Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission", die das inhärente Risiko der Erstattung zu hoch angegebener Kosten nicht ausreichend eindämmen (Jahresbericht, Schlussfolgerung, Ziffer 7.30);

134.   stellt außerdem fest, dass der Rechnungshof wie in den vorangegangenen Jahren darauf hingewiesen hat, dass es bei den Zahlungen der Kommission an die Begünstigten nach wie vor Verzögerungen gibt;

135.   bedauert zutiefst die kritische Bewertung durch den Rechnungshof in diesem Bereich, der der direkten Finanzverwaltung der Kommission unterliegt, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine ähnliche Zahl von Mängeln im kommenden Jahr zu vermeiden;

136.   ist der Auffassung, dass die Vereinfachung der Bestimmungen für die Berechnung der geltend gemachten Kosten einen notwendigen Schritt zur Verbesserung der Situation darstellt, und ersucht die Kommission, ihre Bemühungen fortzusetzen, um über möglichst einfach anwendbare Bestimmungen für die Zuwendungsempfänger zu verfügen;

137.   betont, dass die Kommission die Bestimmungen der Haushaltsordnung bezüglich der Fristen für Ausgabenvorgänge einhalten muss, und ersucht sie, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die nach wie vor bestehenden Zahlungsverzögerungen zu vermeiden;

138.   begrüßt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Erklärung von indirekten Kosten auf der Basis von Festbeträgen im Falle von Zuschüssen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds(15);

139.   ersucht die Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit der Kommission ihre Überwachungs- und Kontrollsysteme über die von den Zuwendungsempfängern geltend gemachten Kosten zu verbessern;

140.   unterstützt den Standpunkt des Rechnungshofs hinsichtlich der Notwendigkeit einer Verbesserung der Finanzverwaltung der internen Politikbereiche und der Bemühungen zur Vereinfachung der für die Programme geltenden Vorschriften, indem auf die Finanzierung durch Festbeträge und ein ergebnisbasiertes Finanzierungssystem zurückgegriffen wird;

141.   stellt fest, dass das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer 2006 es trotz der beschränkten Haushaltsmittel ermöglichte, einige der Hindernisse für die Freizügigkeit aufzudecken, jedoch noch nicht zu tatsächlichen Änderung geführt hat;

142.   begrüßt die Investition in die neue EURES-Plattform, die 2006 lanciert wurde, welche bereits ihren Mehrwert für die tatsächliche Mobilität und Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt bewiesen hat; stellt fest, dass trotz dieser Investition viele sprachliche Hindernisse aufgetreten sind, was zu dem Schluss führt, dass ein sprachlicher Ansatz ähnlich dem für Studenten in europäischen Mobilitätsprogrammen angewandten Ansatz gewählt werden sollte;

Verkehr und Fremdenverkehr

143.   stellt fest, dass im endgültig festgestellten Haushaltsplan 2006 einschließlich der im Laufe des Haushaltsjahres vorgenommenen Änderungen für die Verkehrspolitik Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 963,8 Millionen EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 891,4 Millionen EUR veranschlagt waren; stellt ferner fest, dass von diesen Beträgen

   Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 699,8 Millionen EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 684 Millionen EUR für Projekte im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) vorgesehen waren,
   Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18,1 Millionen EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 19,1 Millionen EUR für die Verkehrssicherheit vorgesehen waren,
   Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 36 Millionen EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 11,7 Millionen EUR für das Programm Marco Polo vorgesehen waren,
   Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 5,5 Millionen EUR für das Pilotprojekt zur Sicherheit im Straßengüterverkehr vorgesehen waren, die Zahlungsermächtigungen aber im Wege der globalen Mittelübertragung auf 0,15 Millionen EUR gekürzt wurden;

144.   begrüßt die anhaltend hohen Verwendungsraten bei den Verpflichtungsermächtigungen und den Zahlungsermächtigungen für Projekte im Bereich der TEN-V, die jeweils fast 100% erreichten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass aus den nationalen Haushalten ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um einen dem Engagement der Gemeinschaft entsprechenden Beitrag zu leisten;

145.   nimmt mit Sorge Kenntnis von den niedrigen Verwendungsraten bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Verkehrssicherheit (34%), deren im Haushaltsplan 2006 ursprünglich veranschlagter Betrag im Anschluss an eine Mittelübertragung zu einem großen Teil im Jahr 2007 gebunden wurde, und von der niedrigen Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen für das Programm Marco Polo (44,8%); sorgt sich besonders wegen der sehr niedrigen Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen für das Pilotprojekt zur Sicherheit im transeuropäischen Straßenverkehrsnetz (29,6%), die teilweise auf die späte Unterzeichnung der Verträge und das entsprechend späte Anlaufen des Projekts zurückzuführen ist; fordert daher die Kommission auf, die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Ausschreibungen in Zukunft möglichst früh vorzunehmen, damit die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in voller Höhe verwendet werden können;

146.   fordert die Kommission und die Haushaltsbehörde auf sicherzustellen, dass bei der Festlegung des Haushalts für Pilotprojekte das richtige Gleichgewicht zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen gefunden wird und dass das Verhältnis zwischen diesen beiden Beträgen dem Umstand Rechnung trägt, dass in der Regel mehr als ein Haushaltsjahr vergeht, bis die Phase erreicht ist, in der Zahlungen für die Projekte geleistet werden können;

147.   nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die vom Rechnungshof durchgeführte Untersuchung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge ergeben hat, dass die von der Generaldirektion Energie und Verkehr angewandten Normen den Anforderungen in den Bereichen Risikoanalyse und -management, Managementinformationen, Meldung von Unregelmäßigkeiten und Aufsicht entsprechen; fordert die Generaldirektion Energie und Verkehr dennoch auf, eine Analyse der Fehlerarten und -quoten vorzunehmen, um in Bezug auf ihre Ex-ante-Überprüfung der von den Begünstigten übermittelten Kostenaufstellungen eine risikoorientierte Kontrollstrategie zu entwickeln;

Binnenmarkt und Verbraucherschutz

148.   begrüßt das Fehlen kritischer Bemerkungen zur Binnenmarkt-, Zoll- und Verbraucherschutzpolitik im Jahresbericht des Rechnungshofs;

149.   ist der Ansicht, dass die Ausführungsrate von 85 % für Haushaltslinie 12 02 01 im Bereich der Binnenmarktpolitik verbessert werden muss, und zwar in Anbetracht der Erklärung der Kommission, dass dies durch eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um 1 050 000 EUR durch die Haushaltsbehörde im Laufe des Haushaltsverfahrens, die in der Haushaltsplanung nicht vorgesehen war, bedingt war; erkennt allerdings die Bemühungen zur Verbesserung der Haushaltsplanung an, die durch eine Ausführungsrate im Jahr 2007 von fast 100 % belegt werden;

150.   vertritt die Auffassung, dass die Ausführungsrate von 48 % für Haushaltslinie 14 02 01 im Bereich der Zollpolitik sehr niedrig ist, was der Kommission zufolge das Ergebnis eines Politikwechsels bezüglich des Ausschreibungsverfahrens weg von der Vergabe gesonderter Verträge hin zur Einführung langfristiger Rahmenverträge ist; bewertet es daher positiv, dass die Ausführungsrate 2007 auf 83 % gestiegen ist, was bereits die positiven Ergebnisse dieses Politikwechsels zeigt, ungeachtet der Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung;

151.   begrüßt die Ausführungsrate von 96 % für Haushaltslinie 17 02 01 im Bereich der Verbraucherschutzpolitik;

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

152.   begrüßt die Tatsache, dass Fortschritte bei der Verwendungsrate der Zahlungen aus dem Haushaltsplan für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht erzielt wurden (86,3% verglichen mit 79,8% im Jahr 2005); fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, ihre Anstrengungen in dieser Beziehung fortzusetzen, bedauert jedoch die relativ niedrige Verwendungsrate bei den Verpflichtungen (94,5% verglichen mit 97,7% im Jahr 2005); fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, sich trotz der Verzögerungen in den Legislativverfahren für die Einrichtung der Fonds um eine möglichst hohe Verwendungsrate bei den Verpflichtungen und Zahlungen im Jahr 2007 zu bemühen;

153.   nimmt die Bemerkungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 3/2007 zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds von 2000 bis 2004 abgegeben hat; fordert die Kommission auf, diese Bemerkungen zu berücksichtigen, insbesondere bezüglich der Ausführung der Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF III) und der anderen im Jahr 2007 eingerichteten Fonds;

Rechte der Frau und Chancengleichheit

154.   erinnert die Kommission daran, dass die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen nach Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags ein grundlegendes Ziel der Gemeinschaft ist und bei allen Gemeinschaftstätigkeiten Beachtung finden sollte; unterstreicht darüber hinaus, dass die Kommission sicherstellen muss, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Ausführung des Haushaltsplans berücksichtigt wird und dass alle Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt unterschiedlicher Auswirkungen auf Männer und Frauen bewertet werden sollten;

155.   stellt mit Bedauern fest, dass die Praxis der geschlechtergerechten Haushaltsaufstellung ("Gender Budgeting") noch immer nicht verwirklicht wurde; wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach Verwirklichung des "Gender Mainstreaming" bei der Haushaltsplanung und der Finanzierung der Gemeinschaftsprogramme;

156.   stellt fest, dass die Verwendungsraten bei den Zahlungsermächtigungen des Programms Daphne weiterhin niedrig sind, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um diesen Zustand zu verbessern und zu verhindern, dass Mittelbindungen aufgehoben werden;

157.   ist der Ansicht, dass der Förderung der Teilhabe von Frauen an der Wissensgesellschaft und am Arbeitsmarkt und folglich einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und Beschäftigung von Frauen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

Forschung und Entwicklung

158.   begrüßt die raschen und eindeutigen Maßnahmen, die der Forschungsbereich nach der Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 ergriffen hat, um die festgestellten Mängel zu beheben; ist sich bewusst, dass die Ergebnisse erstmals im Jahr n+2 sichtbar sein werden;

159.   begrüßt die Verbesserungen der Kontrollstrategie der Kommission und die gestiegene Zahl der Ex-Post-Prüfungen, die im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms im Jahr 2006 durchgeführt wurden;

160.   stellt jedoch fest, dass der Rechnungshof wie in den vorangegangenen Jahren auf wesentliche Mängel in diesem Politikbereich hingewiesen hat, und ersucht die Kommission, ihre Bemühungen fortzusetzen, um im nächsten Jahr einen konkreten Rückgang der Fehlerquote zu erreichen;

Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

161.   hält die Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für die Bereiche Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufriedenstellend;

162.   unterstreicht insbesondere, dass die Ausführung des Programms LIFE III, auf das 58 % der operativen Mittel für den Politikbereich "Umwelt" entfallen, bei den Verpflichtungsermächtigungen eine Verwendungsrate von über 98,7 % ergab;

163.   weist jedoch darauf hin, dass die Verwendung bestimmter Verpflichtungsermächtigungen, z.B. bei bestimmten Aspekten der Gemeinschaftstätigkeit in den Bereichen Katastrophenschutz und Meeresverschmutzung, problematisch zu sein scheint, was in erster Linie auf die schlechte Qualität der eingereichten Vorschläge und Angebote und auf gewisse durch die Rechtsgrundlage auferlegte Beschränkungen, wie z.B. die Begrenzung des maximalen Finanzbeitrags der Gemeinschaft, zurückzuführen ist;

164.   hebt hervor, dass die Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen im Bereich Umwelt insgesamt 85,76 % betrug, was eine deutliche Erhöhung gegenüber 2005 darstellt (78,39 %);

165.   stellt fest, dass die Zahlungsraten in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit relativ niedrig sind, was vor allem auf Schwierigkeiten bei der Vorausplanung des Bedarfs an Zahlungsermächtigungen und teilweise darauf zurückzuführen ist, dass es sich bei den Mitteln zu einem großen Teil um nichtgetrennte Mittel handelt und daher ein erheblicher Teil der Zahlungen erst ein Jahr nach Vornahme der Mittelbindung erfolgt; räumt ein, dass die Kommission zum Teil auf eine frühzeitige Vorlage der Rechnungen durch die Begünstigten und Auftragnehmer angewiesen ist und dass die Abschlusszahlungen für Projekte oft geringer sind als ursprünglich erwartet;

166.   fordert die Kommission auf, sich weiter um eine Verbesserung der Verwaltungsverfahren zu bemühen, die sich auf die Ausführung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen auswirken;

Kultur und Bildung

167.   stellt mit Besorgnis fest, dass die Prüfung von Verträgen im Bereich Bildung und Kultur Anpassungen der zuschussfähigen Kosten zugunsten der Kommission von 12,3 % ergab, was die Frage der zuschussfähigen Erstattungen bei nicht geprüften Projekten offen lässt;

168.   stellt fest, dass im Bereich Kultur- und Bildungspolitik seit 2005 zwar Fortschritte erzielt wurden, wobei die letzte Prüfungsreihe zusätzliche Informationen beisteuerte, dass sich jedoch das Prüfungs- und Aufsichtsinstrument für die nationalen Stellen nicht konkret geändert hat und dass die Generaldirektion Bildung und Kultur (DG EAC) eine Reihe von Mängeln einräumen musste;

169.   bedauert die Tatsache, dass der Rechnungshof Verzögerungen bei den Zahlungen an die Zuwendungsempfänger durch die Kommission feststellte und dass die DG EAC keine zuverlässigen Informationen über diese Zahlungsverzögerungen hatte;

170.   stellt mit Besorgnis fest, dass dem Jahresbericht des Rechnungshofs zufolge die Kommission "entgegen den Vorschriften der Haushaltsordnung (...) die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der nationalen Stellen nicht überprüft (hat), bevor ihnen die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen übertragen wurde" (Anhang, Ziffer 7.1);

171.   nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass beim E-Learning-Programm die durchschnittlichen Verwaltungskosten je erfolgreicher Bewerbung 22 000 EUR betrugen, während der Durchschnittsbetrag pro Zuschuss bei diesem Programm lediglich 4 931 EUR betrug; fordert die Kommission auf, den großen Unterschied zwischen diesen beiden Zahlen zu erklären und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ihn zu verringern;

172.   nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission gemäß dem jährlichen Tätigkeitsbericht der DG EAC für 2006 derzeit mehrere Aktionspläne (mindestens sechs) zur Behebung ihrer Managementmängel durchführt, bedauert jedoch, dass die derzeitige Situation in Bezug auf die Aktionspläne unklar ist; bedauert ferner, dass bei der Anhörung zur Vorbereitung der Entlastung keine konkreten Antworten gegeben wurden;

173.   ersucht die Kommission, seinem Haushaltskontrollausschuss eine umfassende und aktualisierte Liste der nationalen Stellen und den derzeitigen Stand der Analyse der Zuverlässigkeitserklärungen dieser Stellen vorzulegen, und fordert die Kommission auf, Umfang, Qualität und Weiterbehandlung der Systemprüfungen der nationalen Stellen im Bereich Bildung und Kultur zu verbessern;

174.   verweist auf die wiederholte Empfehlung des Rechnungshofs, "die Anstrengungen zur Vereinfachung der Regeln für diese Programme fortzuführen, wenn möglich durch stärkeren Gebrauch von Finanzierungen auf der Grundlage von Festbeträgen und Umstellung auf ein Finanzierungssystem, das auf Ergebnissen beruht"; fordert daher eine stärkere Vereinfachung und eine ausgedehntere Verwendung von Pauschalregelungen;

175.   begrüßt die Empfehlung des Rechnungshofs an die Kommission, gemäß der Haushaltsordnung zunehmend auf Pauschalfinanzierungen und Finanzhilfen auf der Grundlage von Pauschalsätzen zurückzugreifen, um die Vergabe von Zuschüssen zu erleichtern;

176.   stellt fest, dass etwa 70% der Haushaltsmittel im Bereich Bildung und Kultur durch nationale Stellen verwaltet werden; stellt mit Besorgnis fest, dass 2006 in einigen Fällen schwerwiegende und systematische Mängel bei der Verwaltung der Mittel aufgedeckt wurden; erkennt gleichzeitig an, dass die Kommission Maßnahmen zur Stärkung des Kontrollrahmens ergreift; erwartet von der Kommission, dass sie vor der Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 über die Ergebnisse der diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen berichtet;

177.   teilt die Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten stärker ihrer Verantwortung für eine zufrieden stellende Arbeit der nationalen Stellen bewusst sein sollten; hofft, dass durch die neuen Zuverlässigkeitserklärungen der nationalen Behörden die Verfahren der Mitgliedstaaten für die Kontrolle und Prüfung der nationalen Stellen verbessert werden;

178.   fordert die Kommission auf, strenge Leitlinien für die Transparenz der Anwendung und Ausleseverfahren der Mehrjahresprogramme aufzustellen; erwartet von ihr, zusammen mit den Exekutivagenturen und den nationalen Stellen die Kommunikation mit Antragstellern und Zahlungsempfängern weiter zu verbessern;

179.   ist besorgt über die Mängel bei den verfügbaren Daten über bestimmte Aspekte der Durchführung der Mehrjahresprogramme; fordert insbesondere umfassende Informationen von der Kommission über den Umfang zu spät erfolgter Zahlungen an die Empfänger; unterstützt die diesbezüglich vom Bürgerbeauftragten eingeleitete neue Untersuchung aus eigener Initiative; stellt fest, dass 2007 23% der Zahlungen zu spät erfolgt sind; stellt fest, dass die Kommission derzeit ihre Definition einer zu spät erfolgten Zahlung ändert, und erwartet diesbezüglich weitere Informationen;

180.   nimmt die zunehmenden Bemühungen der Kommission zur Stärkung ihrer Fähigkeit zur Kenntnis, um über ihre Kommunikationsinstrumente auf die Anliegen der Bürger zu hören; ermutigt die Generaldirektion Kommunikation, für die auf die Zivilgesellschaft ausgerichteten Maßnahmen gemäß den von der GD EAC im Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger aufgezeigten Leitlinien besser von vereinfachten Finanzierungsmechanismen Gebrauch zu machen;

Externe Maßnahmen

181.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Definition des Begriffs "Nichtregierungsorganisation" vorzulegen und sich dabei nicht nur auf die juristischen Aspekte, sondern auch die Art und Weise zu konzentrieren, wie die nichtstaatliche Finanzierung dieser Organisationen sichergestellt wird;

182.   weist darauf hin, dass für Maßnahmen im Außenbereich im Jahr 2006 Mittel in Höhe von insgesamt 5,867 Milliarden EUR verausgabt und Zahlungen von insgesamt 5,186 Milliarden EUR geleistet wurden; ist besorgt über die im Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs getroffenen Feststellungen, wonach:

   die auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen untersuchte Stichprobe eine hohe Fehlerquote aufweist,
   weiterhin Mängel in den Überwachungs- und Kontrollsystemen bestehen, mit denen die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen gewährleistet werden sollen,
   die Auftragsvergabeverfahren, die Erstattungsfähigkeit der Ausgaben auf Projektebene und die unzureichenden Belege erneut die Bereiche mit dem höchsten Risiko darstellen;

183.   nimmt mit Bedauern Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs zu den jährlichen Tätigkeitsberichten des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid (GD AIDCO), die wie folgt lautet: "In den externen Politikbereichen sind die vom Hof festgestellte wesentliche Fehlerquote und die Mängel in den Überwachungs- und Kontrollsystemen, mit denen die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen gewährleistet werden sollen (...), im Jährlichen Tätigkeitsbericht und der Erklärung des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid nicht hinreichend wiedergegeben." (Ziffer 2.17 und Tabelle 2.1 des Jahresberichts);

184.   nimmt ferner mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Analyse einiger jährlicher Managementpläne der Generaldirektionen erneut keine Hinweise auf die externen Pprüfer oder die mit der unterschiedlichen Art der Durchführungseinrichtungen (NRO, internationale Organisation, staatliche Einrichtungen) und Finanzierungsmethoden (Zuschuss, Budgethilfe, Treuhandfonds) verbundenen besonderen Risiken enthält (Ziffer 8.28 des Jahresberichts);

185.   stellt mit Sorge fest, dass sich die oben genannten Feststellungen des Rechnungshofs mit seinen Feststellungen im Jahresbericht 2005 decken, d.h. dass die den zentralen Dienststellen übermittelten Informationen über externe Prüfungen uneinheitlich sind, dass es keine systematische zentrale Erfassung dieser Informationen gibt, um daraus Schlussfolgerungen abzuleiten, und dass das Follow-up unzureichend ist; fordert daher die Kommission auf, dringend auf diese Feststellungen zu reagieren;

186.   bedauert ferner, dass die interne Auditstelle (IAC) nach den Angaben des Rechnungshofs in seinem Jahresbericht "zum gegenwärtigen Zeitpunkt (...) keine jährliche Gesamtbewertung zum Stand der internen Kontrolle bei EuropeAid und der GD ECHO vor(nimmt)" und dass es "trotz der Schaffung zweier zusätzlicher Posten in der internen Auditstelle im Jahr 2006 ... angesichts des derzeitigen Personalbestands der internen Auditstelle nicht möglich (erscheint), innerhalb des vorgeschlagenen Dreijahreszyklus alle im Rahmen der Analyse des Prüfungsbedarfs für EuropeAid ermittelten Bereiche vollständig abzudecken" (Ziffer 8.30 des Jahresberichts);

187.   fordert die Kommission auf, eine jährliche Gesamtbewertung des Stands der internen Kontrolle in der GD AIDCO vorzunehmen und dabei zu bewerten, ob zusätzliche Stellen im internen Auditdienst erforderlich sind;

188.   nimmt die vom Rechnungshof kritisierte Situation hinsichtlich der Ex-post-Kontrollen der Kommission (Ziffern 8.23 und 8.33 des Jahresberichts) zur Kenntnis und ersucht die Kommission, den Haushaltskontrollausschuss regelmäßig darüber zu informieren, welche Maßnahmen zur Behebung der Mängel ergriffen werden;

189.   fordert die Kommission auf, die Risikobewertung der GD AIDCO weiterzuentwickeln, indem auf die Erkenntnisse Bezug genommen wird, die die Rechnungsprüfer auf der Projektebene gewonnen haben, und indem eine Trennung zwischen den unterschiedlichen Arten der Durchführungseinrichtungen und der Finanzierungsmethode vorgenommen wird;

190.   fordert die GD AIDCO auf, das Mandat ihrer externen Prüfungen zu verbessern und auf alle bekannten Risikobereiche auszuweiten, einschließlich der Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen der Kommission hinsichtlich der Vertragsvergabeverfahren und der Förderfähigkeit der Ausgaben;

191.   unterstreicht, dass im Zeitraum 2000 bis 2006 die Beiträge der Europäischen Union für die Vereinten Nationen um 700% gestiegen sind (von 200 Millionen EUR im Jahr 2000 auf 1,4 Milliarden EUR im Jahr 2007); kann nicht verstehen, warum kaum weiterverfolgt wurde, wie die von der Kommission an internationale Treuhandfonds überwiesenen Mittel verwendet wurden;

192.   äußert sich in diesem Zusammenhang besorgt über den Mangel an Informationen, die die Entlastungsbehörde benötigt, um eine aussagefähige Entlastung für die Mittel zu erteilen, die im Rahmen der Rubrik externe Politikbereiche verwendet wurden;

193.   drängt darauf, dass ein harmonisiertes Informationssystem entwickelt wird, damit insbesondere die Entlastungsbehörde und ganz allgemein auch die Öffentlichkeit über eine voll transparente Datenbank verfügen, die einen Gesamtüberblick über die weltweit aus EU-Mitteln finanzierten Projekte sowie die Endempfänger dieser Mittel bietet; ist der Auffassung, dass vorzugsweise die Datenbank des Gemeinsamen Relex-Informationssystems (CRIS) diese Art von Informationen liefern sollte;

194.   erinnert daran, dass die Kommission gemäß der Haushaltsordnung seit Mai 2007 hätte in der Lage sein sollen, bei allen mit EU-Mitteln finanzierten oder kofinanzierten Projekten in jedem Einzelfall sofort die Endempfänger und die durchführenden Akteure zu ermitteln;

195.   vertritt die Ansicht, dass die Sichtbarkeit, die politische Führerschaft und die Kontrollmöglichkeiten der Kommission über internationale Treuhandfonds (bei denen die Europäische Union ein wichtiger Geber ist) gestärkt werden sollten, ohne dass dadurch die Wirksamkeit der Maßnahmen in diesem Bereich gefährdet wird;

196.   fordert die Kommission auf, ihm einen Plan zur weiteren Stärkung der Eigenverantwortung der Europäischen Union für Außenhilfemaßnahmen vorzulegen;

197.   äußert sich besorgt darüber, dass die Kommission in den beiden Fällen, in denen es eine Liste von mit EU-Mitteln finanzierten Projekten verlangte, zweieinhalb Monate brauchte, um die Liste der im Rahmen des CARDS-Programms (Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung) finanzierten Projekte vorzulegen und 13 Monate, um grundlegende Informationen über die mit EU-Mitteln kofinanzierten Projekte im Irak vorzulegen; besteht darauf, dass diese Situation für alle im Rahmen der Außenhilfe verwalteten Mittel unverzüglich korrigiert wird;

198.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mängel im Zusammenhang mit den Vertragsvergabeverfahren und der Förderfähigkeit von Ausgaben sehr energisch anzugehen und bedauert zutiefst die kritische Bewertung des Rechnungshofs in diesem Bereich, der dem direkten Finanzmanagement der Kommission untersteht;

199.   stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Kommission Informationen über alle Prüfungen von Projekten in CRIS aufnehmen und diese Informationen besser mit Informationen über das Projektmanagement verbinden sollte; fordert ferner die für EuropeAid zuständigen zentralen Dienststellen der Kommission auf, die von den Delegationen gelieferten Finanzinformationen zu prüfen, um ihre Vollständigkeit und Schlüssigkeit sicherzustellen;

200.   fordert die Kommission auf, die Transparenz der Dokumentation über von Agenturen der Vereinten Nationen verwaltete Projekte sowie den Zugang zu dieser Dokumentation zu verbessern und weiter klare Leitlinien und Verfahren innerhalb des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen (FAFA) zu entwickeln, in dem der Rahmen für die Verwaltung der Finanzhilfen der Kommission für die Vereinten Nationen festgelegt ist;

201.   fordert die Kommission auf, dem Parlament über die im Zuge des FAFA durchgeführten Kontrollen Bericht zu erstatten;

202.   begrüßt die Ergebnisse der Rechnungsprüfung der Anwendung der Instrumente Phare und ISPA in Bulgarien und Rumänien sowie des Hilfsprogramms für die Türkei, die eine unerhebliche Fehlerinzidenz ergab; nimmt die bezüglich der Anwendung des Instruments SAPARD in Bulgarien und Rumänien festgestellten Fehler und Mängel zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, weiterhin mit den Behörden beider Länder zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen für die öffentliche Auftragsvergabe und eine wirtschaftliche Haushaltsführung erfüllt werden und dass ausreichende Garantien für die Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Förderfähigkeit der Anträge auf Gemeinschaftshilfen geboten werden;

203.   nimmt die Einschätzung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die nationalen Überwachungssysteme in Verbindung mit den dezentralen Durchführungssystemen Bulgariens, Rumäniens und der Türkei weiterhin mangelhaft sind;

204.   bekräftigt erneut seine Besorgnis über die Verzögerungen bei der Akkreditierung des erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) in Bulgarien und fordert die Kommission und die bulgarischen Behörden nachdrücklich auf, ihre Zusammenarbeit auszuweiten, um sicherzustellen, dass geeignete Management- und Kontrollstrukturen sowie Verwaltungskapazitäten aufgebaut werden, um ein wirksames Funktionieren des EDIS zu gestatten;

205.   unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs an die Kommission, das wirksame Funktionieren der nationalen Überwachungs- und Kontrollsysteme genauestens zu überwachen, insbesondere die Vorbereitung und Verwaltung von Ausschreibungen in der Türkei, die Auftragsvergabe im Rahmen von EDIS in Bulgarien und Rumänien und die fristgemäße Bereitstellung der nationalen Kofinanzierung; betont die Notwendigkeit, die Verwaltungskapazität der Mitgliedstaaten zu stärken, die kürzlich beigetreten sind, sowie der Länder, mit denen Beitrittsverhandlungen laufen;

206.   nimmt erfreut die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Kommission in der Folge des Sonderberichts des Rechnungshofs über Partnerschaften aus dem Jahr 2003 mehrere Berichtigungsmaßnahmen getroffen hat; fordert die Kommission auf, die Regierungen der Empfängerländer stärker zu motivieren, die Ergebnisse der im Kontext ihrer Reformbemühungen durchgeführten Projekte zu nutzen; unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs an die Kommission, weniger detaillierte Partnerschaftsverträge ins Auge zu fassen, um ein flexibleres Projektmanagement zu ermöglichen;

207.   nimmt die Feststellungen des Rechnungshofs bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge auf dem Gebiet der Außenhilfe und der einschlägigen Überwachungs- und Kontrollsysteme zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, alle notwendigen Systemverbesserungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die auf der Ebene der die Projekte in Drittländern durchführenden Organisationen ermittelten Unregelmäßigkeiten beseitigt werden;

208.   fordert die Kommission auf, ihm einen Bericht darüber vorzulegen, was genau getan wurde, um die Lage der irakischen Flüchtlinge und Vertriebenen zu erleichtern;

209.   unterstreicht sein Interesse bezüglich der Hilfe für Afghanistan und fordert die Kommission auf, ihm einen Bericht über den aktuellen Stand des Einsatzes der EU-Mittel in Afghanistan vorzulegen und sich zur Ausweisung des amtierenden EU-Vertreters zu äußern, der beschuldigt wird, Kontakte zu den afghanischen Taliban unterhalten zu haben;

210.   erwartet, dass ihm jährlich über den Haushaltsvollzug betreffende Verträge Bericht erstattet und eine jährliche Liste der Projekte und ihrer Standorte und Listen der Endbegünstigten vorgelegt werden; vertritt die Auffassung, dass der Berichterstatter für die Entlastung Zugang zu Informationen haben sollte, die aus Sicherheitsgründen als vertraulich gelten; begrüßt die Zusage der Kommission, die einschlägigen Vereinbarungen mit den Vereinten Nationen über Treuhandfonds neu auszuhandeln, um gemeinsame Berichterstattungsleitlinien und die Bekanntgabe der Endbegünstigten zu erreichen; begrüßt die Zusage der Kommission, jährliche Treffen zwischen dem Europäischen Parlament und hochrangigen Bediensteten der Vereinten Nationen zu organisieren, die für die Verwaltung von Gebertreuhandfonds zuständig sind, und ist der Auffassung, dass dies für die Vereinten Nationen einen Rahmen bilden würde, um zusätzliche Informationen über EU-Mittel bereitzustellen;

Humanitäre Hilfe und Entwicklung

211.   bedauert, dass die Bewertung der internen Prüfungen in der Generaldirektion Humanitäre Hilfe (GD ECHO) durch den Rechnungshof lediglich "teilweise zufrieden stellend" ausfällt (Anhang 8.2 des Jahresberichts);

212.   unterstützt voll und ganz die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs zur GD ECHO im Jahresbericht 2006: Die GD ECHO sollte die Vorschriften über die Förderfähigkeit der Ausgaben klarstellen, um abweichenden Auslegungen vorzubeugen, und das Verhältnis zwischen den von der GD ECHO in den zentralen Dienststellen vorgenommenen Prüfungen und den Vor-Ort-Prüfungen der Durchführungseinrichtungen sollte überdacht werden, um einen besseren Überblick über das tatsächliche Vorhandensein der Projektausgaben zu erhalten (Ziffern 8.11 und 8.18 des Jahresberichts);

213.   bedauert, dass die Generaldirektion Entwicklung (GD DEV) in Ziffer 2.1. ihres jährlichen Tätigkeitsberichts zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Sicherstellung der Kohärenz der politischen Maßnahmen der Gemeinschaft mit Auswirkungen auf die Entwicklungsländer eine große Gefahrenquelle darstelle. Diese Gefahr betreffe am stärksten den Handelsbereich, insbesondere die Verhandlungen über die Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft (EPA). Dies sei ein kritischer Aspekt der Entwicklungspolitik, doch seien die Kapazitäten in diesem Bereich in der GD Handel konzentriert. Die Gefahr bestehe trotz der Stärkung und Konzentration der Zuständigkeiten in Bezug auf den Handel nach der Neuorganisation der GD DEV im Juli 2006 weiter;

214.   fordert die Kommission auf, seinem Haushaltskontrollausschuss ihre Ideen darüber zu erläutern, wie man mit dieser Situation umgehen sollte und welche Maßnahmen 2008 ergriffen werden müssen, um das Funktionieren des internen Kontrollsystems in der GD DEV mit Blick auf den Umfang der Umsetzung der internen Kontrollstandards zu verbessern;

Partnerschaft Europa-Mittelmeer

215.   stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich nach dem Sonderbericht Nr. 5/2006 des Rechnungshofs über das Programm MEDA die Verwaltung des Programms MEDA durch die Kommission seit den Anfangsjahren deutlich verbessert hat und als zufrieden stellend betrachtet werden kann;

216.   stellt ferner fest, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangt ist, dass die Delegationen der Kommission im Zuge der Dekonzentration eine wichtige Rolle bei der Durchführung des Programms gespielt haben, indem sie den Partnerländern bei der Bewältigung der prozeduralen Aspekte der Auftragsvergabe behilflich waren;

217.   fordert die Kommission auf, es regelmäßig über die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen und -Inspektionen zu unterrichten, bei denen auffällige Fälle mutmaßlichen Betrugs oder anderer finanzieller Unregelmäßigkeiten während des letzten Jahres der Durchführung des Programms MEDA ermittelt werden;

218.   erwartet eine Steigerung der Sichtbarkeit der von der Europäischen Union über internationale Treuhandfonds finanzierten Maßnahmen, insbesondere im Kontext der Beträge von über 1 Milliarde EUR, die aus dem EU-Haushalt an Fonds der Vereinten Nationen und der Weltbank überwiesen wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass politische Führerschaft, Sichtbarkeit und Kontrolle der verwendeten Mittel verstärkt werden;

219.   fordert die Kommission auf, ihm regelmäßig (gemäß den Grundsätzen der Wirksamkeit, der Verantwortung und der Sichtbarkeit) die konkreten Maßnahmen zu erläutern, um die Eigenverantwortung der Europäischen Union bezüglich ihrer Außenhilfe im jeweiligen geographischen Kontext zu stärken;

220.   fordert die Kommission auf, es effizient und rasch über die Verwendung der EU-Mittel im Irak durch internationale Treuhandfonds zu informieren; fordert die Kommission auf, diese Informationen zu aktualisieren und zu belegen und ein System vorzuschlagen, dass es ihm ermöglicht, klar und deutlich zu erkennen, was genau durch EU-Mittel über internationale Treuhandfonds irgendwo in der Welt kofinanziert wurde;

221.   begrüßt den erheblichen Anstieg der Ausführungsrate für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen für die Heranführungsstrategie 2006 gegenüber 2005;

Entwicklung

222.   beglückwünscht die Kommission zu ihrer Initiative, die Berichterstattung über die Fortschritte aufgrund von entwicklungspolitischen Maßnahmen für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu verbessern; vertraut darauf, dass dies wirklich dazu beiträgt, dass der Rechenschaftspflicht in diesem Bereich besser nachgekommen wird; sieht den Einzelergebnissen der Auswertung der 2007 begonnenen Pilotphase erwartungsvoll entgegen;

223.   verweist auf die von der Kommission vereinbarte Zielvorgabe, wonach 20 % der im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit vorgesehenen Mittel für die Grund- und Sekundarbildung sowie die gesundheitliche Grundversorgung bereitzustellen sind; zeigt sich sehr interessiert daran, Einzelheiten über die Erfüllung dieser Zielvorgabe im Jahr 2007 zu erfahren;

224.   begrüßt die Initiative der Kommission, einen strukturierten Ansatz zur Unterstützung der Oberen Rechnungskontrollbehörden in den Ländern, die eine Budgethilfe erhalten, zu entwickeln; stellt jedoch fest, dass die demokratische Rechenschaftspflicht auf Seiten der Partnerländer ohne eine gleichzeitige Stärkung der parlamentarischen Haushaltskontrollgremien, wie sie in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit(16) vorgesehen ist, nicht durchgesetzt werden kann;

225.   stellt fest, dass 2006 91 % der Budgethilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt in Form einer sektorbezogenen Budgethilfe geleistet wurden, die gezielter vergeben wird als die allgemeine Budgethilfe und somit risikoärmer ist; stellt die dynamische Auslegung der Kommission bezüglich der Auswahlkriterien für die Budgethilfe in Frage, die dem Rechnungshof zufolge die Risiken erhöht; vertritt die Auffassung, dass Budgethilfe nur für die Länder geleistet werden sollte, die bereits Mindeststandards einer zuverlässigen Verwaltung der öffentlichen Finanzen erfüllen;

226.   fordert die Kommission auf, bezüglich der Dokumentierung der Budgethilfemaßnahmen Transparenz und Zugang zu verbessern, insbesondere durch den Abschluss von Vereinbarungen mit den Empfängerländern analog zum FAFA und durch Schaffung eines Rahmens für die Verwaltung der Finanzbeiträge der Kommission an die Vereinten Nationen;

227.   beglückwünscht die Kommission dazu, dass es ihr gelungen ist, die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) für EuropeAid, die aus der Zeit vor 2001 stammen, im Jahr 2006 um 39 % zu verringern; fordert, regelmäßig über die Änderungen im Umfang der normalen und anormalen RAL auf dem Laufenden gehalten zu werden;

228.   nimmt die vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 6/2007 geäußerte Kritik an den von der Kommission im Rahmen der technischen Hilfe durchgeführten Projekten zur Kenntnis; nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass die Kommission darauf mit einer Strategie zur Erreichung der EU-Ziele für die Wirksamkeit der Hilfe bei der technischen Zusammenarbeit und den Projektdurchführungseinheiten reagiert, die sie bis Juni 2008 entwickeln will; erwartet, zu gegebener Zeit eine Bewertung der Ergebnisse der Umsetzung dieser Strategie zu erhalten;

229.   begrüßt die von der Kommission durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung der technischen Hilfe auf Seiten der Geber; unterstreicht die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes, nicht nur auf EU-Ebene, sondern für alle Geber, und erwartet mit Interesse Einzelheiten zu den im Rahmen dieser Initiative erzielten Fortschritten;

Verwaltungsausgaben
Agenturen

230.   nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2006 24 Agenturen (darunter zwei Exekutivagenturen) tätig waren (16 Agenturen im Jahr 2005), die ein umfassendes Spektrum von Funktionen an verschiedenen Standorten in der Europäischen Union wahrnehmen;

231.   stellt fest, dass der Dienst Internes Audit der Kommission (IAS) wie bereits in den Jahren 2003, 2004 und 2005 auch in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2006 einen Vorbehalt zu den Prüfungen der Regulierungsagenturen zum Ausdruck gebracht hat: Zwar habe der IAS Stellen für die Prüfung der Regulierungsagenturen erhalten, doch sei es dem IAS wegen des gleichzeitigen Ansteigens der Zahl der Agenturen (zu der Zeit 23) immer noch nicht möglich gewesen, seine Verpflichtung gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung zu erfüllen. Bis Ende 2006 seien alle Agenturen innerhalb eines Dreijahreszeitraums wenigstens einmal geprüft worden, statt, wie in der Haushaltsordnung vorgesehen, einmal in jedem Jahr (Ziffer 3b);

232.   fordert eine Analyse der Dezentralisierung und ihrer Auswirkungen auf das Personal der Kommission; ersucht die Kommission, einen Zeitplan für eine Überprüfung ihrer internen Organisation unter dem Aspekt der Dezentralisierung vorzulegen;

233.   fordert einen nach drei Jahren des Bestehens der jeweiligen Exekutivagentur durchzuführenden "peer review", um den Mehrwert der Umsetzung des Programms durch Exekutivagenturen im Vergleich mit der zuständigen Generaldirektion zu bewerten;

234.   nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs in Ziffer 10.29 seines Jahresberichts: "Die Zahlung der von der Kommission gewährten Zuschüsse zu Lasten des Gesamthaushaltsplans stützt sich nicht auf hinreichend begründete Vorausschätzungen des Kassenmittelbedarfs der Agenturen. Dies zusammen mit dem Betrag der Mittelübertragungen führt dazu, dass die Agenturen hohe Kassenmittelbeträge bereithalten.(17) Der Hof empfiehlt, die Höhe der den Agenturen gezahlten Zuschüsse auf ihren tatsächlichen Kassenmittelbedarf abzustimmen";

235.   ersucht die Kommission, die Kassenmittelbeträge der Agenturen genauer zu verfolgen und die Verpflichtung der Agenturen zu verstärken, wonach sie in ihren Mittelanträgen genaue Voranschläge ihres tatsächlichen Kassenmittelbedarfs einreichen müssen, um unnötige Kassenmittelbewegungen zu vermeiden und über bessere künftige Schätzwerte zu verfügen;

236.   fordert eine Teilkonsolidierung der Rechnungsabschlüsse der Agenturen;

Die Immobilienpolitik der Gemeinschaft

237.   ist besorgt darüber dass das globale Strukturdefizit im Jahre 2006, erneut den erheblichen Betrag von 5 Millionen EUR für Unterhalts- und Umbaumaßnahmen in Bezug auf alle im Besitz der Kommission befindlichen Gebäude (einschließlich Berlaymont-Gebäude) erreicht hat; begrüßt die vom Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik – Brüssel (OIB) 2007 in Auftrag gegebene Studie über das Immobilienvermögen, die einen ersten begründeten Voranschlag des Finanzbedarfs und einen Zeitplan für die Arbeiten bieten dürfte, die erforderlich sind, um eine optimale Verwaltung der Immobilieninvestitionen der Kommission zu gewährleisten;

238.   erwartet, dass die Kommission seine zuständigen Ausschüsse über die Ergebnisse dieser Studie und die Projektplanung unter besonderer Berücksichtigung des Berlaymont-Gebäudes, auf dem Laufenden hält;

239.   ersucht die Kommission, es über ihre Folgemaßnahmen zum Sonderbericht Nr. 2/2007 des Rechnungshofs, insbesondere bezüglich einer verbesserten Zusammenarbeit, zu unterrichten, einschließlich der Festlegung einer gemeinsamen Immobilienpolitik, die die Schaffung eines Gemeinschaftsinstruments umfasst, in das die Gebäude, die entsprechenden Finanzierungen und das hierfür benötigte Personal einbezogen werden;

240.   fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Personalplanung und ihrer Mitteilung zur Gebäudepolitik der Kommissionsdienststellen in Brüssel und Luxemburg (KOM(2007)0501) zu verbinden, den dort dargelegten Raumbedarf entsprechend zu überprüfen und bis September 2008 über die Ergebnisse dieser Prüfung Bericht zu erstatten;

241.   schlägt vor, in den konsolidierten Jahresabschluss der Europäischen Union Rückstellungen für den baulichen Unterhalt der Gebäude aufzunehmen;

242.   spricht sich erneut dafür aus, die Möglichkeit der Einrichtung eines europäischen Gebäudeamts zu prüfen, das für den Bau und den Unterhalt der Gebäude der Organe und Einrichtungen der Union zuständig wäre;

SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN SONDERBERICHTEN DES RECHNUNGSHOFS
Teil I: Sonderbericht Nr. 1/2007 des Rechnungshofs über die Durchführung der Halbzeitprozesse der Strukturfonds 2000-2006

243.   weist darauf hin, dass der Europäische Rat in Berlin im März 1999 beschlossen hat, dass für den Zeitraum 2000-2006 aus den Strukturfonds(18) Mittel in Höhe von 195 Milliarden EUR (219 Milliarden EUR zu Preisen von 2005) bereitgestellt werden, und dass für die Jahre 2004-2006 zusätzlich 16 Milliarden EUR etwa 200 Programmen der neuen Mitgliedstaaten zugewiesen werden(19);

244.   stellt fest, dass es bei der Durchführung der Programme aus dem Zeitraum 1994-1999 zu Verzögerungen gekommen ist, was u. a. eine späte Planung für den Zeitraum 2000-2006 zur Folge hatte;

245.   ist daher besorgt darüber, dass der für die Halbzeitüberprüfung zur Verfügung stehende Datenbestand möglicherweise nicht umfangreich genug war, um zu stichhaltigen Schlussfolgerungen zu gelangen;

246.   nimmt ferner die Erkenntnisse des Rechnungshofs in seinen Sonderberichten Nr. 7/2003 und Nr. 10/2006 über die Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen der Strukturfondsausgaben zur Kenntnis, in denen der Rechnungshof Folgendes hervorhob:

   die Zuweisungen von Haushaltsmitteln wurden durch die Maximierung der voraussichtlichen Mittelabsorption bestimmt;
   Ex-ante-Bewertungen hatten nur geringe Auswirkungen auf den Programmplanungsprozess;
   bei den Ex-post-Bewertungen und deren Überwachung durch die Kommission traten erhebliche Mängel auf;

247.   betont, dass die Kommission das Gesamtziel der Halbzeitbewertung in ihrem Arbeitsdokument Nr. 8 wie folgt beschrieben hat:

   beurteilen, ob die verschiedenen Interventionsformen weiterhin geeignet sind, um die Probleme in den betreffenden Regionen oder Sektoren zu beseitigen;
   prüfen, ob die Schwerpunkte, Prioritäten und Ziele kohärent, angemessen und weiterhin relevant sind;
   beurteilen, inwieweit Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele gemacht wurden und inwieweit diese Ziele tatsächlich verwirklicht werden können;
   die Quantifizierung der Ziele insbesondere daraufhin beurteilen, in welchem Ausmaß sie die Begleitung und Bewertung erleichtert haben; beurteilen, in welchem Umfang horizontale Prioritäten – insbesondere Chancengleichheit und Umweltschutz – in die Fördermaßnahmen integriert wurden;
   die Eignung der Durchführungs- und Überwachungsmodalitäten prüfen und die Ergebnisse anhand der für die leistungsgebundene Reserve festgelegten Indikatoren messen;

248.   begrüßt, dass die Bewertungen gezeigt haben, dass die von den Mitgliedstaaten verfolgten Strategien weiterhin angemessen sind und sich die Mittelabsorption eindeutig verbessert hat; stellt jedoch fest, dass es nicht möglich war, die Wirksamkeit zu bewerten oder die Auswirkungen der Programme/Vorhaben zu messen, da das verfügbare Datenmaterial häufig als unzureichend betrachtet wurde;

249.   ist zutiefst besorgt darüber, dass die Kommission die Überwachungssysteme der Mitgliedstaaten als schwach beschrieben hat; als Folge davon war jegliche fehlerhafte Durchführung von Programmen und Vorhaben schwer aufzudecken, Ex-post-Bewertungen wurden behindert und der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften war nicht sichergestellt; allein im Jahr 2005 wurden im Bereich der Strukturfonds Unregelmäßigkeiten im Umfang von 600 Mio. Euro festgestellt;

250.   dringt daher darauf, der Einrichtung zuverlässiger Überwachungssysteme in den Mitgliedstaaten hohe Priorität beizumessen, um Unregelmäßigkeiten und möglichem Betrug vorzubeugen;

251.   unterstreicht ferner die Bedeutung analytischer Bewertungen, die zu umsetzbaren Schlussfolgerungen und Empfehlungen gelangen;

252.   bedauert, dass sich die Bewertungsergebnisse nur schwer vergleichen ließen, weil die Mitgliedstaaten nicht gehalten waren, ein standardisiertes Bewertungsmodell heranzuziehen; fordert daher die Kommission auf, ein auf Indikatoren oder Vergleichswerten beruhendes System einzuführen, das schließlich zu einheitlicheren Beurteilungsberichten führen wird, wodurch diese Berichte besser vergleichbar sein und somit auch an analytischer Aussagekraft gewinnen werden;

253.   stellt fest, dass die n+2-Regel zu einer besseren Mittelausschöpfung geführt hat; weist jedoch darauf hin, dass dadurch auch die Mittelabsorption zu einem Selbstzweck wurde;

254.   stellt weiter fest, dass die Mittel der leistungsgebundenen Reserve aufgrund der vermeintlichen Notwendigkeit der Maximierung der Ausschöpfung der EU-Mittel zugewiesen wurden, anstatt die Ausgaben auf Tätigkeiten zu konzentrieren, die für besonders wirksam befunden wurden; daher flossen diese Mittel hauptsächlich in Infrastrukturprojekte; insgesamt wurden die Mittel von Maßnahmen mit geringer Mittelausschöpfung abgezogen;

255.   bedauert, dass als eine Konsequenz der Förderung der Mittelausschöpfung horizontale Prioritäten – wie Umwelt und Chancengleichheit – und politische Prioritäten – wie die Strategien von Lissabon oder Göteborg – häufig nicht berücksichtigt wurden;

256.   bedauert ferner, dass Substitutionseffekte ("deadweight"-Effekte(20)) häufig ignoriert wurden;

257.   teilt die Auffassung des Rechnungshofs bezüglich eines "innewohnenden Spannungsverhältnisses zwischen Planung und Verwaltung der Strukturfonds" während des Zeitraums 2000-2006(21):

   Spannungsverhältnis zwischen Wirksamkeit und Ökonomie der Ausgaben (Kosten-Nutzen-Verhältnis) und Maximierung der Ausschöpfung,
   Spannungen infolge der n+2-Regel, die einerseits wohldurchdachte Ausgaben ermöglicht und andererseits die einfache Zuweisung von Reserven erleichtert hat,
   sowie Spannungen zwischen einer gut gemeinten Halbzeitüberprüfung und dem Fehlen von Daten;

258.   erkennt gleichzeitig an, dass die Kommission sich verpflichtet hat, eine Reihe von Mängeln in der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(22) zu beheben:

   die generell vorgeschriebene Halbzeitbewertung wurde durch bedarfsorientierte ständige Bewertungen ersetzt, damit die Durchführung eines Programms beurteilt und auf Änderungen im externen Umfeld reagiert werden kann;
   die nationalen leistungsgebundenen Reserven und Reserven für unvorhergesehene Ausgaben wurden fakultativ;
   die n+2-Regel wird (für einen begrenzten Zeitraum) für Mitgliedstaaten, deren BIP pro Kopf von 2001 bis 2003 weniger als 85 % des Durchschnitts der EU 25 betrug, zu einer n+3-Regel;

259.   fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten zu Beginn des Programmplanungszeitraums klare Leitlinien an die Hand zu geben;

260.   begrüßt, dass die Ergebnisse der Bewertungsberichte bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung für die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 berücksichtigt wurden; bedauert jedoch, dass die Erkenntnisse des Parlaments im Anschluss an die Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 1/2007 des Rechnungshofs für den laufenden Programmplanungszeitraum nur von begrenztem Wert sein werden;

261.   fordert daher die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Parlament voll in die Änderungen an der Strukturfondsverordnung einzubeziehen, die sie im Vorfeld des 2014 beginnenden nächsten Finanzzeitraums vorzunehmen gedenkt;

262.   vertritt die Ansicht, dass die Strukturfondsverordnungen zu einem zunehmenden Lernprozess führen sollten, der sich in den Rechtsvorschriften niederschlägt; dies erscheint um so wichtiger, als Ex-post-Bewertungen am Ende eines Programmplanungszeitraums nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, bevor eine Verordnung für den neuen Finanz- und Planungszeitraum in Kraft tritt; darüber hinaus sollten die zuständigen Ausschüsse des Parlaments in den verschiedenen Phasen des Finanzzeitraums regelmäßig konsultiert werden;

263.   fordert den Rechnungshof und die Kommission auf, über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die auf Grund der vom Parlament im Laufe des Entlastungsverfahrens für 2006 gewonnenen Erkenntnisse ergriffen wurden; fordert die Kommission darüber hinaus auf, seinem Haushaltskontrollausschuss die Ergebnisse der Ex-post-Bewertungen für 2000-2006 zu erläutern;

264.   ersucht den Rechnungshof, die Effizienz, die Wirksamkeit und die Auswirkungen der aus Strukturfondsmitteln finanzierten Maßnahmen zu gegebener Zeit in einem Sonderbericht zu analysieren;

Teil II: Sonderbericht Nr. 2/2007 des Rechnungshofs über die Gebäudeausgaben der Organe

265.   ist sich des Umstands bewusst, dass eine langfristige Planung und Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Immobilienbereich schwierig ist, weil die Mittel auf jährlicher Grundlage beschlossen werden und weil wichtige politische Beschlüsse mit weitreichenden Auswirkungen auf die Büroflächen – z. B. Erweiterungen – nicht präzise vorhersehbar sind; zusätzlich dazu bedarf die Umsetzung von Beschlüssen im Gebäudesektor einer beträchtlichen Vorlaufzeit; schlägt vor, in den konsolidierten Jahresabschluss der Europäischen Union Rückstellungen für größere Unterhaltungsmaßnahmen aufzunehmen;

266.   begrüßt, dass die Organe der Europäischen Union den gewählten Vertretern und den Beamten generell angemessene Arbeitsbedingungen bieten;

267.   bedauert jedoch, dass sich die Organe der Europäischen Union niemals bemüht haben, eine gemeinsame Gebäudepolitik zu entwickeln, die beträchtliche Einsparungen ermöglicht hätte; fordert die Organe auf, ihre Bemühungen um die Entwicklung einer gemeinsamen Gebäudepolitik zu erneuern und seinem zuständigen Ausschuss rechtzeitig für das Entlastungsverfahren 2007 Bericht zu erstatten;

268.   fordert die Organe auf, gemeinsame Kriterien für die Berechnung von Büroraum und -kosten zu entwickeln und anschließend den kurz- und langfristigen Bedarf zu bewerten;

269.   würdigt in diesem Zusammenhang, dass die Organe dem Erwerb von Gebäuden Vorrang eingeräumt haben, da der Erwerb um 40 bis 50 % kostengünstiger ist als die Anmietung;

270.   stellt fest, dass der Rechnungshof bereits 1979 die Empfehlung ausgesprochen hat, dass die Mietverträge eine Option enthalten sollten, zu einem Preis zu kaufen, bei dem die bereits gezahlte Miete berücksichtigt wird (Erbpachtvertrag mit Kaufoption);

271.   bedauert, dass die Anmerkungen des Rechnungshofs zum Erwerb der Gebäude IPE 1-3 in Straßburg nur ein unvollständiges Bild der Lage im Jahre 2006 zeichnen; verweist in diesem Kontext auf die Feststellungen in der Entschließung vom 26. September 2006 zu dem Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2004(23), insbesondere die Ziffern 19 und 20;

272.   möchte von der Kommission wissen, warum es unerlässlich war, das MONDRIAN-Gebäude anzumieten, und welche Alternativen sie erwogen hatte;

273.   erkennt an, dass es die Organe der Europäischen Union vorziehen, Dienststellen, die in vergleichbaren Bereichen tätig sind, zusammenzulegen;

274.   ist sich des Spannungsverhältnisses zwischen den praktischen Vorteilen der geographischen Nähe bei einem Verbleib im Europaviertel und den finanziellen Nachteilen bewusst, die aus der Schaffung einer sehr hohen und vorhersehbaren Nachfrage auf dem lokalen Immobilienmarkt herrühren;

275.   würdigt in diesem Kontext die Bemühungen der Kommission um eine Verringerung des prozentualen Anteils ihrer Bürofläche im Europaviertel, der derzeit 82 % ausmacht;

276.   fordert die Organe auf, bei einem Umzug von Teilen ihrer Dienststellen sorgfältig die Notwendigkeit eines Verbleibs im Europaviertel zu bewerten;

277.   möchte von der Verwaltung wissen, warum sich die Übergabe der Gebäude D4/D5 verzögert hat und warum es nicht möglich war, in einer früheren Phase die Rechtsvorschriften über öffentliche Aufträge, komplexe Verhandlungsverfahren und eine Politik der guten Nachbarschaft in Erwägung zu ziehen;

278.   möchte von den Organen wissen, warum sie – wie der Rechnungshof darstellt – in derart breitem Umfang auf das Verhandlungsverfahren zurückgegriffen und öffentliche Ausschreibungen vermieden haben, dass sie bei der Errichtung oder Herrichtung von Gebäuden einen Preis zahlen mussten, der nicht im freien Wettbewerb bestimmt wurde;

279.   besteht darauf, dass die Organe der Europäischen Union in breitem Umfang auf Ausschreibungen zurückgreifen;

280.   unterstreicht, dass die Preise für den Ankauf von Gebäuden und/oder langfristige Mieten bei fehlenden Ausschreibungen die Baukosten nicht übersteigen sollten;

281.   fordert, dass in langfristigen Mietverträgen der Kaufpreis angegeben wird und angemessene finanzielle Garantien seitens des Auftragnehmers vorgesehen werden, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Verträge bis zur endgültigen Abnahme sicherzustellen(24);

282.   fordert die Organe der Europäischen Union auf, mit den Gastgeberländern der wichtigsten Arbeitsorte der Organe "Sitz-Vereinbarungen" abzuschließen;

283.   verweist darauf, dass die Gemeinschaften und die von ihnen geschaffenen Einrichtungen gemäß Artikel 14 der Haushaltsordnung keine Kredite aufnehmen dürfen; empfiehlt in diesem Zusammenhang, stärker auf die Finanzdienstleistungen der Europäischen Investitionsbank und auf Ausschreibungsverfahren auf dem Finanzmarkt zur Bestimmung des Zinssatzes zurückzugreifen;

284.   bekräftigt seinen Standpunkt zur Einbeziehung seiner Gebäudepolitik in den Haushaltsplan, wie er in Ziffer 5 der Entschließung vom 24. April 2007 zum Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2005 – Einzelplan I – Europäisches Parlament(25) wiederholt wird: "erinnert seine zuständigen Stellen an seinen Beschluss, dass 'Rückzahlungen für Gebäude … im Rahmen der Haushaltsstrategie festgelegt werden sollten'; kritisiert daher seine zuständigen Stellen dafür, dass sie es ständig versäumen, der Immobilienpolitik des Parlaments für künftige Erwerbe im Haushalt mit ausreichender Deutlichkeit Rechnung zu tragen (in der Haushaltslinie "Erwerb von Immobilien" ist für 2005, 2006 und 2007 lediglich ein Erinnerungsvermerk eingetragen)";

285.   fordert den Rechnungshof auf, genau zu erklären, wie die Organe der Europäischen Union stärker auf "differenzierte Mittel" zurückgreifen könnten;

286.   betont, dass die Organe die vollständige administrative, technische und finanzielle Kontrolle über ihre Gebäudevorhaben haben sollten; zu diesem Zweck sollten sie entweder auf hochqualifizierte Berater zurückgreifen oder innerhalb des interinstitutionellen Rahmens angemessenen Sachverstand entwickeln(26);

287.   erinnert die Organe der Europäischen Union an die von ihm in Ziffer 20 der genannten Entschließung zum Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2004 formulierte Forderung: "(…) betraut seine Verwaltung in Absprache mit den anderen Organen der Union mit der Ausarbeitung eines Berichts, in dem geprüft wird, ob es praktikabel wäre, ein Europäisches Bauamt zu schaffen, dem die Verantwortung für den Bau und den Unterhalt der Gebäude der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union übertragen wird; fordert, dass dem Haushaltskontrollausschuss spätestens zum 1. Oktober 2007 ein solcher Bericht zugeleitet wird";

Teil III: Sonderbericht Nr. 3/2007 des Rechnungshofs über die Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds (2000-2004)

288.   erinnert alle Beteiligten daran, dass der Europäische Flüchtlingsfonds (EEF) in der Absicht errichtet wurde, einen Rahmen für die Ausarbeitung einer gemeinsamen Asylpolitik zu bieten, einschließlich gemeinsamer europäischer Asylbestimmungen als Bestandteil der Zielsetzung der Europäischen Union, schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, der den Personen offen steht, die legitimerweise Schutz in der Europäischen Union suchen;

289.   betont, dass seit der Errichtung des EFF I zahlreiche Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse angenommen wurden, von denen einige direkt oder indirekt durch die Schaffung des Fonds begünstigt wurden;

290.   unterstreicht, dass der EFF III(27) unter anderen Bedingungen arbeiten wird als der EFF I; daher sollte er eng mit der Umsetzung der Richtlinien 2001/55/EG(28) und 2004/83/EG(29) erknüpft werden;

291.   betont, dass der EFF III jedoch nach wie vor zu der Weiterentwicklung einer EU-Politik in diesem Bereich beitragen sollte, insbesondere zu einer Überarbeitung des "Dublin II-Übereinkommens", um zu einer freiwilligen Verteilung der Asylbewerber innerhalb der Europäischen Union einschließlich einer Vereinbarung über die Lastenverteilung zu gelangen;

292.   ersucht die Kommission, ihre Bemühungen zur Verhinderung von unterschiedlichen Auslegungen der EFF-Vorschriften durch die Mitgliedstaaten fortzusetzen, und begrüßt die Veranstaltung von Seminaren über "bewährte Praktiken", durch die die in bestimmten Mitgliedstaaten gemachten Erfahrungen an andere Mitgliedstaaten weitergegeben werden, insbesondere an neue Mitgliedstaaten, die mit dem EFF noch weniger vertraut sind;

293.   ersucht die Kommission, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Zahlungen an die Mitgliedstaaten zu beschleunigen und die Mitgliedstaaten für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, die Zahlungen besonders für kleinere Begünstigte rechtzeitig zu leisten, um innovative Projekte nicht zu gefährden und es auch NRO mit kleinerem Budget zu ermöglichen, vom EFF III zu profitieren;

294.   hebt hervor, dass die nationalen Zuverlässigkeitserklärungen alle Bereiche einschließen sollten, in denen die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung für die Verwendung von EU-Mitteln haben, zum Beispiel auch den EFF;

295.   ersucht die Generaldirektion Haushalt, ihre Einziehungspraktiken zu überprüfen, da die Einziehung über zweckfremde Projekte kontraproduktiv für das Funktionieren der spezifischen Programme ist (sie führt insbesondere zur verspäteten Überweisung von Vorauszahlungen); Einziehungsanordnungen sollten an das Finanzministerium des betreffenden Mitgliedstaates gerichtet werden, statt dass der Betrag automatisch von jeder anstehenden Zahlung an diesen Mitgliedstaat abgezogen wird;

296.   ersucht die Kommission, den Fonds noch aktiver zu nutzen, um Fortschritte im Hinblick auf eine gemeinsame Asylpolitik zu erzielen;

297.   ersucht die Kommission, ihre Bemühungen um die Harmonisierung der statistischen Daten fortzusetzen, um dadurch Verzerrungen bei Programmen, bei denen die ordnungsgemäße Zuteilung der Mittel von den von Eurostat gelieferten statistischen Daten abhängt, zu verhindern;

Teil IV: Sonderbericht Nr. 4/2007 des Rechnungshofs über Waren- und Substitutionskontrollen bei der Ausfuhr von Erzeugnissen, für die eine Erstattung gewährt wird

298.   begrüßt die Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 4/2007 und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, sich der im Bericht ermittelten Mängel anzunehmen und außerdem Maßnahmen im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofs zu ergreifen;

299.   teilt die Auffassung der Kommission, dass bis zur Zahlung der letzten Ausfuhrerstattung ein voll funktionsfähiges Kontrollsystem bestehen bleiben muss; erwartet deshalb, dass die Kommission ihre Initiativbefugnis nutzt, um konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation vorzulegen;

300.   begrüßt in dieser Hinsicht die Verordnung (EG) Nr. 14/2008 des Rates vom 17. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 386/90 über die Kontrolle bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die Erstattungen oder andere Zahlungen geleistet werden(30), die es den Mitgliedstaaten, die eine Risikoanalyse anwenden, ermöglicht, die Kontrollquote auf 5 % pro Mitgliedstaat statt pro Zollstelle festzulegen; bedauert jedoch in Anbetracht des kurzen Zeitraums bis zum Auslaufen der Ausfuhrerstattungen das Fehlen eines klaren Zeitplans in den Antworten der Kommission für ihre künftigen Vorschläge ;

301.   bedauert das Vorhandensein einer Reihe von Schwachstellen, die die Wirksamkeit der Warenkontrollen vermindern, insbesondere die Vorhersehbarkeit der Kontrollen, die hohe Zahl der geprüften Anmeldungen für Ausfuhren von geringem Wert und mit geringem Risiko sowie die zur Kontrolle von Waren in loser Schüttung angewandte Methode;

302.   bedauert im Hinblick auf die Substitutionskontrollen, dass die Kontrollen nicht detailliert genug waren und im Hinblick auf die Zahl der durchzuführenden Kontrollen die Auslegung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert hat;

303.   begrüßt die angemessene Abdeckung von Schlüsselkontrollen durch die Kommission bei der Überprüfung der Kontrollen, teilt jedoch die Besorgnisse des Rechnungshofs, dass die Kommission ungeachtet der Tatsache, dass ihr die Schwachstellen seit geraumer Zeit bewusst waren, nicht mit einer Änderung der Rechtsvorschriften oder rechtzeitigen Finanzkorrekturen reagiert hat;

304.   stellt fest und begrüßt, dass die Unversehrtheit der zollamtlichen Verschlüsse an den Ostgrenzen der Europäischen Union von den zuständigen Behörden überprüft wird, und hält die übrigen Mitgliedstaaten dazu an, diesem Beispiel zu folgen;

305.   fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften fortzusetzen, um unter anderem das Thema der "Tail-gate checks" anzugehen und die obligatorische Verwendung von Risikoanalysen für Ausfuhrverfahren entsprechend der Bewertung des Rechnungshofs einzuführen;

Teil V: Sonderbericht Nr. 5/2007 des Rechnungshofs über die Verwaltung des Programms CARDS durch die Kommission

306.   ist der Ansicht, dass das Programm CARDS einen umfassenden Beitrag zur Politik der Stabilisierung und der Verständigung geleistet hat;

307.   bedauert den bedeutenden Mangel an Transparenz bei der Verwaltung durch die Kommission und ihre Delegationen, was eine Bewertung unmöglich macht; hält es für nicht hinnehmbar, dass die Kommission keinen Gesamtüberblick über die im Rahmen von CARDS finanzierten Projekte hat, wohingegen die Europäische Agentur für den Wiederaufbau die Liste der von ihr vergebenen Aufträge unter Angabe des Programms und des Projekts öffentlich macht;

308.   verweist erneut auf seine Empfehlungen in der Entschließung vom 24. April 2007 zum Entlastungsbeschluss zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005(31) und insbesondere auf Ziffer 23;

309.   ist erstaunt zu erfahren, dass in den Ländern, in denen die Verwaltung von CARDS unter Aufsicht der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau erfolgte, die Agentur mit der Planung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) 2007 und 2008 sowie mit der Vorbereitung von Ausschreibungen betraut wurde, wofür die Unterschrift der Kommission erforderlich war; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies mit dem Mandat der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau unvereinbar ist und dass insbesondere das Verfahren der Vorbereitung der Ausschreibungen der Praxis der Büros für Technische Hilfe (BAT) entspricht, die vom Parlament abgelehnt und seitdem geschlossen wurden;

310.   ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Kommission 2006 die aus ihrem eigenen Beschluss im Jahr 2005 erwachsenden Pflichten im Hinblick auf das "Phasing Out" der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau nicht erfüllt hat, in dem auch vorgeschlagen wurde, dass die Delegationen in den verschiedenen Balkanländern von Anfang an für die IPA verantwortlich sein sollten;

311.   fordert den Rechnungshof auf, ein Follow-up-Audit vorzunehmen, das sich auf einen Vergleich zwischen der Verwaltung des Programms CARDS durch die Kommission und der von der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau im Namen der Kommission vorgenommenen Verwaltung dieses Programms konzentriert, und dem Parlament bis September 2008 die Ergebnisse dieses Audits vorzulegen;

Teil VI: Sonderbericht Nr. 7/2007 des Rechnungshofs über die Überwachungs-, Inspektions- und Sanktionssysteme betreffend die Vorschriften zur Erhaltung der gemeinschaftlichen Fischereiressourcen)

312.   begrüßt die Veröffentlichung des Berichts und beglückwünscht den Rechnungshof zu seinem äußerst wertvollen Beitrag zur Bewältigung dieses wichtigen Aspekts der europäischen Politiken;

313.   nimmt die Kritik des Rechnungshofs ernst und ist der Auffassung, dass sie durchgreifende Änderungen der Politik nach sich ziehen sollte;

314.   begrüßt die erklärte Absicht der Kommission, sich der im Bericht ermittelten Defizite anzunehmen und Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs zu ergreifen; bedauert jedoch das Fehlen klarer zeitlicher Vorgaben für ihre künftigen Vorschläge in den Antworten der Kommission;

315.   begrüßt die Initiative des slowenischen Vorsitzes, zur Erörterung dieses Berichts für den 18. Februar 2008 eine außerordentliche Tagung des Rates der für die Fischerei zuständigen Minister zum Thema der Fischereikontrolle einzuberufen;

316.   bekräftigt, dass eine vernünftige Bewirtschaftung der Ressourcen entsprechend dem Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung die Stärkung der bestehenden Kontrollsysteme erfordert, sodass der Flaggenstaat und der Küstenstaat, in dem Schiffe ihrer Fangtätigkeit nachgehen, in Echtzeit Zugang zu Informationen über den Standort des Schiffes und die durchgeführten Fangtätigkeiten haben, wann immer sie dies wünschen;

317.   fordert gleichzeitig, dass die Kommission bei der Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik(32) (Kontrollverordnung) Maßnahmen vorschlägt, die die Qualität und die Zuverlässigkeit der Fangmengenangaben sicher stellen;

318.   weist darauf hin, dass es abgesehen von den Kontrollmechanismen ein grundlegendes Problem bei der Höhe der von den Mitgliedstaaten ausgehandelten Fangquoten gibt; betont, dass es nicht akzeptabel ist, dass die Mitgliedstaaten Jahr für Jahr Quoten festsetzen, die über dem von den Wissenschaftlern für eine nachhaltige Fischerei empfohlenen Niveau liegen;

319.   betont, dass abgesehen von den Kontrollmechanismen das System der ausgehandelten Fangquoten ein grundlegendes Problem darstellt; weist darauf hin, dass es misslich ist, dass die Quoten Jahr für Jahr konsequent in einer Höhe festgesetzt werden, die über dem von den Wissenschaftlern für die Erhaltung eines lebensfähigen Fischbestands empfohlenen Niveau liegen;

320.   begrüßt das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-304/02, Kommission/Frankreich(33), das der Gemeinschaft eine klare Bekräftigung der Rolle und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Kontrolle und Inkraftsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) geliefert hat;

321.   stellt jedoch fest, dass vom Zeitpunkt der Aufdeckung der Verstöße bis zum Zeitpunkt der Entscheidung 21 Jahre verstrichen sind und dass die Nachhaltigkeit der europäischen Fischerei derartige zeitliche Verzögerungen bei der Korrektur von Zuwiderhandlungen nicht verkraften kann;

322.   hebt es als wichtig hervor, dass die Kommission gegen einzelne Mitgliedstaaten vorgeht, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen die Kontroll-, Überprüfungs- oder Sanktionssysteme der GFP verstoßen oder sie nicht genau beachten;

323.   begrüßt die Initiative der Kommission, die die Möglichkeit sondiert, in die vorgesehenen neuen Initiativen betreffend illegale, nicht gemeldete und unregulierte (IUU) Fangtätigkeiten harmonisierte Verwaltungsstrafen einzubeziehen, die bei spezifischen "IUU-Verstößen" Anwendung finden;

324.   begrüßt die unlängst von der Kommission angenommene Mitteilung, mit der eine Debatte über die Verbesserung der Indikatoren für Fangkapazitäten und Fischereiaufwand im Rahmen der GFP angestoßen wurde (KOM(2007)0039), und erwartet deshalb, dass die Kommission von ihrer Initiativbefugnis Gebrauch macht, konkrete Vorschläge mit Blick auf eine wirkliche Verbesserung der GFP vorzulegen;

325.   stellt fest und begrüßt, dass die Kommission nach der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1966/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten und die Fernerkundung(34) unverzüglich die Durchführungsbestimmungen erarbeitet hat (Verordnung (EG) Nr. 1566/2007 der Kommission vom 21. Dezember 2007 mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1966/2006 des Rates über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten und die Fernerkundung(35));

326.   bedauert, dass – auch wenn die Kommission relativ einfache und kontrollierbare Regelungen für den Aufwand vorgeschlagen hat – das System aufgrund einer großen Zahl von Ausnahmen, die auf Antrag von Mitgliedstaaten bei den Debatten im Rat eingeführt wurden und die die Kontrollierbarkeit des gesamten Systems beträchtlich verringert haben, sehr viel komplizierter gestaltet wurde;

327.   ist der Auffassung, dass der gegenwärtige Rechtsrahmen zu kompliziert und nicht zeitgemäß ist, und fordert die Kommission dringend auf, ihre Initiativbefugnis dazu zu nutzen, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation mit Blick auf die Vereinfachung und Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die GFP vorzulegen;

328.   bedauert die Reihe von Schwachstellen, die die Effizienz der physischen Kontrollen verringern, und die Defizite beim gesamten System der Übermittlung der Daten in den Mitgliedstaaten sowie das Fehlen einer europäischen Kontrollkultur im Fischereisektor;

329.   begrüßt die Bemühungen der Kommission um die Verbesserung der Situation im Hinblick auf die Daten über Fänge und Verkäufe und den Zeitpunkt der Berichterstattung durch Einsatz der neuen Technologien; ist der Ansicht, dass die Verordnung über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten die Effizienz der Validierungssysteme erhöhen wird, beispielsweise dadurch, dass den Behörden des Flaggenstaates und des Anlandestaates auf elektronischem Wege unverzüglich eine Kopie des Verkaufsbelegs übermittelt werden muss, sodass eine Gegenkontrolle anhand der Anlandeerklärung möglich ist;

330.   fordert die Kommission auf, die gegenseitige Unterstützung und Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verstärken und für einen Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Beamten zu sorgen, indem ein System nach dem Vorbild des bereits für die MwSt. geschaffenen Gemeinschaftssystems eingerichtet wird;

331.   erachtet es mit Blick auf die Kontrolle und für die gesamte GFP für äußerst wichtig, über ein System zu verfügen, das nach dem Vorbild des bereits im Binnenmarkt für alle anderen Nahrungsmittel bestehenden Systems die Weiterverfolgung der Fänge vom Ursprung bis zum Endverbraucher gestattet, und fordert die Kommission dringend auf, ein solches System einzurichten;

332.   betont, dass die festgesetzten Fangquoten eingehalten und aufrechterhalten werden müssen; ist der Auffassung, dass die Kommission hart und entschieden vorgehen muss, wenn der Verdacht besteht, dass gegen das Quotensystem verstoßen wird oder Betrügereien begangen werden;

333.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zuständigkeiten der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur auszuweiten und dafür einzutreten, dass die Agentur eine wichtige ausführende Rolle bei der Kontrolle und Harmonisierung der GFP und bei der Verbesserung der Transparenz und Koordinierung durch die Festlegung gemeinsamer Praktiken im Rahmen gemeinsamer Einsatzpläne übernimmt;

334.   fordert die Kommission auf, eine Ausweitung der Befugnisse der Kontrolleure der Kommission vorzuschlagen, die über verstärkte Befugnisse verfügen sollten, um eine gemeinsame europäische Kontrollstrategie im Rahmen der GFP zu schaffen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieser Ausweitung der Befugnisse zuzustimmen;

335.   ist in diesem Kontext der Auffassung, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen den Ressourcen, die für Kontrolltätigkeiten im Rahmen der GFP bestimmt sind, und den mit diesen Kontrollen erzielten Ergebnissen (Verhältnismäßigkeit und Kostenwirksamkeit der Kontrollen) ein Schlüsselelement sein sollte, das von der Kommission bei ihren künftigen Vorschlägen zur GFP berücksichtigt werden sollte;

336.   stellt in dieser Hinsicht fest, dass die kostenwirksamsten Kontrollmechanismen diejenigen sind, bei denen die Beteiligten ein direktes Interesse an der Erhaltung der Nachhaltigkeit der Fischerei haben;

337.   fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Verringerung des Fischereiaufwands zu beschließen, ob eine solche Verringerung durch

   a) eine Verringerung der Fangtage ohne Kapazitätsabbau,
   b) einen Kapazitätsabbau ohne Verringerung der Fangtage oder
   c) eine Kombination aus beiden Methoden
  

erreicht werden wird, und die notwendigen Strukturmaßnahmen zu ergreifen, um die sozialen Auswirkungen dieses Abbaus abzumildern;

338.   fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften fortzusetzen und sich unter anderem mit der Frage der Überkapazität zu befassen und Maßnahmen zum Abbau der strukturbedingten Überkapazität im Fischereisektor vorzuschlagen;

339.   fordert die Kommission auf zu prüfen, ob es alternative politische Lösungen gibt, durch die der Bedarf an Kontrollen und Sanktionen vermindert und bei den einzelnen Fischern die Verantwortung für und das Interesse an lebensfähigen Beständen gesteigert wird;

Teil VII: Sonderbericht Nr. 9/2007 des Rechnungshofs über die "Evaluierung der EU-Rahmenprogramme im Bereich Forschung und technologische Entwicklung – Könnte die Kommission ihren Ansatz verbessern?"

340.   nimmt zur Kenntnis, dass sich die Prüfung auf die Programmcontrolling- und Evaluierungsmodalitäten der vergangenen drei Programmlaufzeiten seit 1995 bezog und ferner einen Ausblick auf das Rahmenprogramm Forschung und technologische Entwicklung (FTE) von 2007 bis 2013 umfasste;

341.   betont, dass die Rahmenprogramme zwischen 1995 und 2006 mit 42,63 Milliarden EUR ausgestattet waren, wodurch sie zum wichtigsten Finanzinstrument im Rahmen der Lissabon-Strategie wurden; nach dem derzeitigen Finanzrahmen ist das Siebte FTE-Rahmenprogramm mit 50,52 Milliarden EUR ausgestattet;

342.   stellt fest, dass der Rechnungshof die Frage geprüft hat, ob der Ansatz der Kommission zur Bewertung der Ergebnisse der Rahmenprogramme angemessen war, wobei er sich insbesondere mit der Interventionslogik, der Evaluierungsstrategie und dem methodischen Ansatz befasste;

343.   begrüßt es, dass die Kommission im Laufe der Jahre bereits eine erhebliche Zahl von Verbesserungen eingeführt hat;

344.   stellt fest, dass der Rechnungshof unzulänglich definierte Programmziele und das Fehlen einer expliziten Interventionslogik bemängelt hat; räumt jedoch ein, dass die Programmziele von den Akteuren und den politischen Entscheidungsträgern festgelegt werden; fordert daher die Entscheidungsträger auf, der Festlegung von erreichbaren Zielen besondere Aufmerksamkeit zu widmen; ist sich bewusst, dass eine explizitere Interventionslogik in das Siebte FTE-Rahmenprogramm(36) eingebettet ist; betont, dass die Ziele operationell und messbar ("benchmarking") sein müssen, um die Anwendung von Leistungsindikatoren und eine wirksame Überwachung zu ermöglichen;

345.   stellt fest, dass der Rechnungshof das Fehlen einer umfassenden Evaluierungsstrategie bemängelt; weist in diesem Zusammenhang auf die Verbesserungen hin, die durch die Folgenabschätzung und die Ex-ante-Bewertung des Siebten FTE-Rahmenprogramms (SEK(2005)0430) eingeführt wurden;

346.   teilt die Kritik des Rechnungshofs, dass die bestehenden Koordinierungsmechanismen zwischen den Generaldirektionen, die die FTE-Rahmenprogramme durchführen, nicht wirksam waren; ist jedoch in diesem Stadium nicht von der Idee der Einrichtung eines "gemeinsamen Evaluierungsamtes" überzeugt; schlägt vielmehr vor, dass die Generaldirektion Forschung mehr Verantwortung und eine Koordinierungsrolle übernehmen sollte; teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass bereits frühzeitig Gremien von externen Sachverständigen eingesetzt werden sollten, um einen konsequenten und kohärenten Ansatz sicherzustellen, zumal Evaluierungen für 2008 (Ex-post-Evaluierung des Sechsten FTE-Rahmenprogramms), für 2009 (Zwischenbericht über das Siebte FTE-Rahmenprogramm), für 2010 (Halbzeitevaluierung des Siebten FTE-Rahmenprogramms) und für 2015 (Ex-post-Evaluierung des Siebten FTE-Rahmenprogramms) geplant sind;

347.   nimmt Kenntnis von der Bemerkung des Rechnungshofs, dass unzulängliche methodische Anleitungen geboten wurden; ersucht daher die Kommission, die Veröffentlichung eines Evaluierungshandbuchs zu prüfen; ist sich bewusst, dass die Berichtspflichten unter dem Siebten FTE-Rahmenprogramm überprüft wurden, um eine verlässlichere Datenbank für die Evaluierung und die Überwachung einzurichten;

348.   ist der Auffassung, dass die Qualität der Halbzeit- und der Ex-post-Evaluierungen zunimmt, je klarer der Aufgabenbereich festgelegt wird (d. h. messbare Ziele, erwartete Auswirkungen, wirksame Überwachung, zuverlässige Datenbank); betont, dass die Evaluierungen nutzbringender sein werden, wenn die Rahmenprogramme angepasst werden können ("lernende Programme") und die Schlussfolgerungen zur Verbesserung laufender Programme genutzt werden können;

349.   ersucht die Kommission, die Empfehlungen des Rechnungshofs bei der Durchführung der geplanten Evaluierungen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2015 zu berücksichtigen;

o
o   o

350.   ersucht den Rechnungshof, seine Prüfung rechtzeitig zum Entlastungsverfahren für 2010 weiter zu verfolgen und dem Haushaltskontrollausschuss Bericht zu erstatten; ersucht den Rechnungshof ferner, auch die für Evaluierungen aufgewendeten Beträge im Verhältnis zu dem Wert spezifischer Programme zu prüfen und das Verhältnis mit demjenigen bei anderen FTE-Programmen in Drittländern (z. B. Kanada) zu vergleichen.

(1) ABl. L 78 vom 15.3.2006.
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
(4) ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
(5) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(6) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(7) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
(8) ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 25.
(9) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).
(10) ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.
(11) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 293/2008 der Kommission (ABl. L 90 vom 2.4.2008, S. 5).
(12) Erklärung der Kommission zu Maßnahme 1 in ihrem genannten Fortschrittsbericht 2008 über den Aktionsplan für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen.
(13) Maßnahme 11N lautet: "Um festzustellen, wie effizient die Einziehungs- und Zahlungsausgleichssysteme arbeiten, wird die Kommission anhand der in den Jahren 2005 und 2006 vorgenommenen Einziehungen und deren Kohärenz mit den im Zuge der Kontrollen festgestellten Fehlern eine Fehlertypologie für die direkte Mittelverwaltung aufstellen und den Zusammenhang von Einziehungen, Finanzkorrekturen, Berichtigungen der Zahlungen bestimmen; sie wird ferner prüfen, wie zuverlässig die nationalen Verfahren für Monitoring und die Berichterstattung im Bereich der geteilten Verwaltung arbeiten.".
(14) Strukturfondsverordnungen 2007-2013 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 1).
(15) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 12.
(16) ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
(17) Von den Agenturen bereitgehaltener Kassenmittelbetrag Ende 2006 (ausschließlich: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Gemeinschaftliches Sortenamt und Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union – und Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde): 213 Millionen Euro gegenüber 810 Millionen Euro Haushaltsmittel.
(18) Mit den Strukturfonds sollen Programme zur nachhaltigen Entwicklung im sozioökonomischen Bereich und im Umweltbereich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanziert werden. Mit den Maßnahmen und Programmen sollten insbesondere Innovation, Forschung und Entwicklung, die Informationstechnologie, der saubere und effiziente Einsatz von Energie, der Umweltschutz, lebenslanges Lernen und die soziale Eingliederung unterstützt werden. Im neuen Programmplanungszeitraum wurde versucht, ein höheres Maß an Konzentration, stärker dezentralisierte Verwaltungsstrukturen, größere Effizienz und eine striktere Haushaltskontrolle zu erreichen (Tagung des Europäischen Rates von Lissabon – März 2000).
(19) Für den Zeitraum 2000-2006 wurden ungefähr 260 Milliarden EUR für Strukturmaßnahmen ausgegeben. Davon wurden 213 Milliarden EUR für die "alten" 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweckgebunden: Für die Strukturfondsprogramme wurden 195 Milliarden EUR und für den Kohäsionsfonds 18 Milliarden EUR veranschlagt. Darüber hinaus wurden zusätzlich 47 Milliarden EUR für die neuen Mitgliedstaaten (Vorbeitrittshilfen und Strukturmaßnahmen) bereitgestellt. Für die Jahre 2004-2006 wurden ungefähr 16 Milliarden EUR etwa 200 Programmen der neuen Mitgliedstaaten zugewiesen.
(20) Ein "deadweight"-Effekt liegt dann vor, wenn eine Aktivität oder Investition ohne entsprechende Finanzierung erfolgt.
(21) Ziffer 51.
(22) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
(23) ABl. L 177 vom 6.7.2007, S. 3.
(24) Artikel 102 der Haushaltsordnung.
(25) ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 3.
(26) Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1999, Ziffer 6.30 (ABl. C 342 vom 1.12.2000, S. 1).
(27) Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" (ABl. L 144 vom 6.6.2007, S. 1).
(28) Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12).
(29) Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 12).
(30) ABl. L 8 vom 11.1.2008, S. 1.
(31) ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 183.
(32) ABl. L 261 vom 20.10.1993, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 (ABl. L 248 vom 22.9.2007, S. 1).
(33) Slg. 2005, I-6263.
(34) ABl. L 409 vom 30. 12.2006, S. 1.
(35) ABl. L 340 vom 22.12.2007, S. 46.
(36) Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen