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Verfahren : 2004/0251(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0150/2008

Eingereichte Texte :

A6-0150/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/04/2008 - 4.3
CRE 23/04/2008 - 4.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0166

Angenommene Texte
PDF 197kWORD 31k
Mittwoch, 23. April 2008 - Straßburg
Mediation in Zivil- und Handelssachen ***II
P6_TA(2008)0166A6-0150/2008

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (15003/5/2007 – C6-0132/2008 – 2004/0251(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (15003/5/2007 – C6–0132/2008),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)0718),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rechtsausschusses für die zweite Lesung (A6–0150/2008),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.   stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.   beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 129.

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