Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2007/2268(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen allen Staaten des westlichen Balkan der Beitritt zur Europäischen Union versprochen wurde,
– in Kenntnis der Resolutionen 817 (1993) vom 7. April 1993 und 845 (1003) vom 18. Juni 1993 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
– in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu verleihen, sowie in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 und vom 14. und 15. Dezember 2006,
– unter Hinweis auf das Interimsabkommen von 1995 zwischen der Hellenischen Republik und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vierten Treffens des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU- ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom 24. Juli 2007,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Presseerklärung EU/Westbalkan, angenommen in Salzburg am 11. März 2006,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. März 2008 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive" (KOM(2008)0127),
– in Kenntnis des Beschlusses 2008/212/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien(1),
– in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2007 der Kommission über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom 6. November 2007 (SEK(2007)1432),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zu dem Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2006(3),
– in Kenntnis der Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom 29./30. Januar 2007 und vom 26./27. November 2007,
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 24. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa(4),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 24. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme(5),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0059/2008),
A. in der Erwägung, dass der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zwar bereits 2005 der Status eines Bewerberlandes für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt wurde, dass bisher jedoch noch kein Datum für die Aufnahme der Verhandlungen festgelegt wurde; in der Erwägung, dass diese immer noch anhaltende Situation – angesichts des beständigen Reformtempos der Regierung in Skopje in jüngster Zeit – zu weiteren Frustrationen und zu Unsicherheit führt;
B. in der Erwägung, dass in der Gemeinsamen Presseerklärung EU/Westbalkan, die einstimmig von allen Außenministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Außenministern des westlichen Balkan am 11. März 2006 in Salzburg angenommen wurde, erneut betont wird, wie wichtig gutnachbarschaftliche Beziehungen sind und dass für noch offene Probleme mit Nachbarländern wechselseitig akzeptable Lösungen gefunden werden müssen,
C. in der Erwägung, dass ein Mitgliedstaat, Griechenland, und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mitten in einem Verhandlungsprozess stehen, der unter der Ägide der Vereinten Nationen stattfindet, um eine Lösung für die Bezeichnung des Bewerberlandes zu finden, der beide Parteien zustimmen können,
1. begrüßt den bekräftigten politischen Konsens über den Beitritt des Landes zur Europäischen Union und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass seit dem letzten Fortschrittsbericht, den die Kommission im November 2007 veröffentlicht hat, beträchtliche Fortschritte festzustellen sind;
2. begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft und des Gesetzes über den Rat der Staatsanwälte sowie des Gesetzes über den Ausschuss für zwischengemeinschaftliche Beziehungen, in dem die mit doppelter Mehrheit (in Anwendung des Badinter-Prinzips) zu verabschiedenden Gesetze aufgeführt sind, sowie die Entscheidung über die letzte Ernennung zum Justizrat;
3. begrüßt die Einrichtung des nationalen Rates für europäische Integration, dessen Aufgabe es ist, für eine parteiübergreifende Unterstützung der Reformen im Zusammenhang mit der Europäischen Union zu sorgen, und in dem die Oppositionsführerin den Vorsitz innehat, als einer wichtigen treibenden Kraft für den EU-Beitrittsprozess; stellt fest, dass der nationale Rat institutionelle Prioritäten des Landes in der Vorbereitungsphase des Verhandlungsprozesses durch genaue Zuweisung der notwendigen institutionellen Struktur sowie der erforderlichen Humanressourcen und Haushaltsmittel festlegt; ermuntert die Regierung und das Parlament, zur Aufrechterhaltung der Dynamik des Reformprozesses beizutragen und den nachhaltigen, regelmäßigen und konstruktiven Dialog zwischen allen beteiligten Kreisen in einem Geist der Kooperation und des Konsenses über die wichtigsten Themen der europäischen Agenda des Landes fortzuführen;
4. begrüßt die anhaltenden Bemühungen und die Leistungen der Regierung und des Parlaments um die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid und die stärkere Anerkennung des multiethnischen Charakters des Staates; begrüßt die Zusage der Regierung und des Parlaments, die interethnischen Beziehungen weiter zu fördern, was zur Verabschiedung von Rechtsvorschriften geführt hat, wie z. B. den am 8. Februar 2007 verabschiedeten Änderungen zum Gesetz über die Feiertage, in dem die diversen ethnischen und religiösen Feiertage festgelegt werden, und die aufgestockten Haushaltsmittel für die Förderung der kulturellen Werte und Traditionen für Bevölkerungsgruppen, die nicht der Mehrheit angehören; betont die Notwendigkeit, die ausgewogene Vertretung der Bevölkerungsgruppen, die nicht der Mehrheit angehören, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, der Polizei und den Streitkräften zu verbessern, und begrüßt die Einigung über die Auswahl von 45 Gesetzentwürfen, die nur mit der so genannten Badinter-Mehrheit angenommen werden können;
5. betont, dass die neue politische Dynamik bei der europäischen Integration der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Ergebnis eines starken Engagements ist, das alle politischen Kräfte zum Ausdruck gebracht haben; begrüßt den regelmäßigen und intensiven Dialog zwischen den Führern der vier größten Parteien (VMRO-DPMNE, SDSM, DPA und DUI), der zur Annahme einer Reihe von Gesetzen sowie zu Maßnahmen geführt hat, die für eine weitere EU-Integration wichtig sind;
6. begrüßt des weiteren, dass in Einklang mit dem Rahmenabkommen von Ohrid mehr Vertreter von ethnischen Minderheiten im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, und spricht die Hoffnung aus, dass das Rahmenabkommen von Ohrid weiter konsequent umgesetzt wird;
7. lobt die Zusage der Vorsitzenden der wichtigsten im Parlament vertretenen Parteien, weiterhin darauf hinzuarbeiten, dass Fortschritte bei den noch offenen Fragen erzielt werden, bei denen es weiterhin Differenzen gibt, wie etwa dem Gebrauch der Sprachen und dem Sozialpaket für die Opfer des Konflikts im Jahre 2001;
8. begrüßt, dass 2007 spürbare Fortschritte im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Korruption sowie beträchtliche Erfolge bei der Bekämpfung des Menschen- und Drogenhandels erzielt wurden; fordert die Regierung auf, mit der Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung und der Durchführung von Justizreformen fortzufahren, die zu einer Stärkung der Unabhängigkeit und allgemeinen Kapazität des Justizwesens führen sollen;
9. beglückwünscht die Regierung zum Fortschritt, der im wirtschaftlichen Bereich erzielt wurde, ohne die makroökonomische Stabilität anzutasten; begrüßt die Steuerpolitik und die gesteigerte Haushaltsdisziplin, die zu höheren Staatseinnahmen geführt haben; begrüßt das verbesserte Wirtschaftsklima und die Maßnahmen zur Verringerung der rechtlichen und administrativen Hindernisse für gewerbliche Neugründungen;
10. sieht der Annahme des neuen Bankgesetzes im Einklang mit dem EU-Besitzstand erwartungsvoll entgegen; weist auf die Bedeutung der Annahme des neuen Gesetzes über die Nationalbank im Jahr 2008 hin, wodurch die Unabhängigkeit dieser Bank sowie die Verwaltungskapazitäten für die Überwachung ausgebaut werden;
11. bedauert die Arbeitslosigkeit im Land, die nach wie vor hoch ist, und fordert die Regierung eindringlich auf, hier Abhilfe zu schaffen; nimmt insbesondere die Lage in den an das Kosovo angrenzenden Dörfern zur Kenntnis, wo Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von entscheidender Bedeutung sind, damit die örtliche Bevölkerung auf legalem Wege Geld verdienen kann;
12. verweist darauf, dass das Rahmenabkommen von Ohrid weiter umgesetzt werden muss, da es als Instrument zur Förderung der Schaffung von Vertrauen zwischen den Volksgruppen ein Schlüsselelement für die Stabilität in der Region darstellt;
13. weist darauf hin, dass es laut dem Gesetz von 2005 über die Verwendung von Fahnen von Bevölkerungsgruppen Minderheitengemeinschaften, die in einer Gemeinde die Mehrheit stellen, gestattet ist, ihre Fahne zu benutzen; nimmt mit großem Interesse das Urteil des Verfassungsgerichts vom 24. Oktober 2007 zur Kenntnis, mit dem das Recht einer Gemeinschaft bestätigt wurde, ihre Fahne zusammen mit der Staatsflagge zu benutzen, und das außerdem das Recht der Anbringung einer ethnischen Fahne auf alle ethnischen Bevölkerungsgruppen in einer Gemeinde ausgeweitet und das Recht aller ethnischen Albaner zur Benutzung der albanischen Staatsflagge als ihrem ethnischen Symbol bekräftigt hat; betont, dass der Gerichtshof darüber hinaus die Grenzen dieses Rechts klarstellen wollte, da er die Ansicht vertrat, dass die Staatsflagge und die Fahnen von Gemeinschaften unterschiedliche Bedeutung hätten, und da er zu dem Schluss gelangte, dass die Fahnen von Gemeinschaften nicht ständig angebracht werden dürfen, z.B. während Staatsbesuchen oder an staatlichen Gebäuden; fordert alle Parteien auf, diese Frage im Geiste des Rahmenabkommens von Ohrid und internationaler Standards zu erörtern;
14. begrüßt die Maßnahmen, die die Regierung als rasche Reaktion auf die Empfehlungen des Fortschrittsberichts 2007 der Kommission ergriffen hat, um den überarbeiteten nationalen Plan für die Übernahme des Besitzstands im Einklang mit den Prioritäten der vorgeschlagenen Beitrittspartnerschaft 2008 anzunehmen;
15. würdigt die Arbeit, die in der öffentlichen Verwaltung in Vorbereitung des Prozesses der Verhandlungen über den Beitritt zur Europäischen Union geleistet wurde; fordert die Staatsorgane auf, mit der Reform der öffentlichen Verwaltung fortzufahren, um deren Entpolitisierung sicherzustellen, ihren Professionalismus, ihre fachliche Eignung und ihre Effizienz zu gewährleisten und jede Maßnahme zu unterlassen, die die Verwaltungskapazität, die bereits aufgebaut wurde, gefährden könnte;
16. ist der Auffassung, dass es für alle politischen Kräfte und ethnischen Gruppen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien eine gemeinsame Herausforderung ist, den Beweis zu erbringen, dass das Land künftig frei ist von Konflikten, die über die normalen politischen Meinungsverschiedenheiten hinausgehen, und die im In- und Ausland negativ beurteilt werden, wie z.B. der Boykott demokratischer Staatseinrichtungen, und damit zu zeigen, dass das Land reif ist für den Prozess der Integration in die Europäische Union;
17. unterstützt die Initiative des Zentrums für Demokratie und Versöhnung in Südosteuropa mit Sitz in Thessaloniki und der Soros-Stiftung, Schulbücher über die Geschichte des Balkans sowohl in albanischer als auch in mazedonischer Sprache zu veröffentlichen, die für Geschichtslehrer und Schüler der Sekundarstufe bestimmt sind und durch die unterschiedliche Sichtweisen der gemeinsamen Vergangenheit dargestellt werden sollen, wodurch eine ausgewogene Perspektive erreicht und die Versöhnung gefördert wird;
18. stellt fest, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts, mit dem das Parlament um 13 Sitze zugunsten sowohl der Vertretung der kleinen ethnischen Minderheiten als auch der Vertretung von im Ausland wohnhaften Staatsbürgern ausgeweitet würde, am 27. September 2007 behandelt wurde; äußert seine Besorgnis darüber, dass das vorgeschlagene Gesetz dazu führen würde, dass die nach dem Rahmenabkommen von Ohrid vorgesehene Benutzung der Badinter-Mehrheitsregelung umgangen würde; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Grundsatz "pacta sunt servanda" zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens von wesentlicher Bedeutung ist; hält es daher für wünschenswert, dass über eine mögliche Änderung des Wahlgesetzes ein weitgehender Konsens, auch unter Beteiligung der albanischen Vertreter, gefunden wird, und hat keine Zweifel daran, dass es weitere Konsultationen geben wird, um einen Konsens zu erreichen;
19. hofft, dass alle Bestimmungen des Wahlgesetzes, auch Artikel 27 über die Ernennung des Vorsitzenden des Wahlausschusses, uneingeschränkt geachtet werden; hofft, dass die regierende Koalition faire und demokratische vorgezogene Wahlen im Einklang mit der Verfassung und mit dem Wahlgesetz sicherstellen wird;
20. weist auf die anhaltende Diskriminierung der Roma-Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, sozialer Schutz, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Beschäftigung, hin; hofft, dass die nationale Strategie für Roma im Einklang mit ihren angegebenen Zielsetzungen in naher Zukunft umgesetzt wird;
21. begrüßt das Inkrafttreten des Abkommens über Visaerleichterung und Rückübernahme mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien; stellt jedoch fest, dass der Zugang zu den EU-Ländern für Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und allgemein für Bürger der westlichen Balkanstaaten immer noch ein großes Problem darstellt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass für dieses Land die gleichen Zugangsregelungen wie für Kroatien gelten müssen; unterstützt daher die Einleitung eines Dialogs über die Liberalisierung der Visaregelung durch die Kommission am 20. Februar 2008 mit dem Ziel, einen Zeitplan festzulegen, mit dem letztendlich eine visafreie Regelung angestrebt wird, und fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, alles zu unternehmen, um umgehend einen raschen Abschluss und eine baldige Umsetzung des Fahrplans für eine vollständige Liberalisierung der Visa-Regelung zu erreichen;
22. nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Regierung Reisepässe mit biometrischen Sicherheitsmerkmalen eingeführt, das nationale Visainformationssystem und das Visazentrum errichtet und das integrierte System zur Verwaltung der Grenzen umgesetzt hat;
23. begrüßt die Annahme des neuen Gesetzes über die Rechtsstellung von Kirchen, religiösen Gemeinschaften und religiösen Einrichtungen, das ab Mai 2008 gelten soll und den Beschwerden kleiner Glaubensgemeinschaften endlich ein Ende bereiten wird, insbesondere den Beschwerden der Gemeinden, die in den vergangenen Jahrzehnten als Folge ausländischer Missionstätigkeit oder durch Abtrennung von bestehenden Kirchengemeinschaften entstanden oder gewachsen sind, betreffend das gegen diese gerichtete Verbot des Bauens, des Besitzes oder der Nutzung von Gebäuden, die als Gebetsräume dienen;
24. begrüßt den erfolgreichen Start der zweiten Phase der steuerlichen Dezentralisierung im Juli 2007, als 42 von 84 Gemeinden in den Prozess einstiegen und weitere 9 Gemeinden beitraten;
25. weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Rechte der Frauen und konkret im Zusammenhang mit der Chancengleichheit ergriffen wurden; betont allerdings, dass der Schutz der Frauen gegen alle Formen der Gewalt verstärkt werden muss;
26. weist darauf hin, dass es wünschenswert ist, im Einklang mit dem im November 2005 angenommenen Gesetz über die Rundfunktätigkeit die Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks gegenüber den Staatsorganen aufrechtzuerhalten und der vorhandenen Meinungsvielfalt Raum zu geben und dabei zu vermeiden, dass andere Medien infolge staatlicher Einmischung behindert werden; fordert die Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass in der Öffentlichkeit die EU- und Europaratstandards für das Vorgehen gegen das Wiederaufleben von "Hassreden", insbesondere in den Medien, gegen angrenzende Staaten eingehalten werden;
27. weist darauf hin, dass eine einseitige Förderung bestimmter Medien z.B. durch Regierungskampagnen und Inserate von staatlich gelenkten Betrieben zu einer Wettbewerbsverzerrung in der Medienlandschaft führt und so unter anderem regierungskritische Medien benachteiligt werden;
28. begrüßt den Beginn der Vorbereitungsarbeiten für die Anwendung des Polizeigesetzes, dessen vollständige und wirksame Durchführung von ausschlaggebender Bedeutung ist und eine Schlüsselpriorität der europäischen Assoziierung darstellt;
29. stellt fest, dass diese Bemühungen in Bezug auf den Schutz der Wasserqualität auf der Grundlage des neuen Wassergesetzes verstärkt werden sollten; weist erneut darauf hin, dass die Wasserqualität des Flusses Vardar, der durch den größten Teil des Landes fließt und sich auf griechischem Hoheitsgebiet als Axíos fortsetzt und gefährliche Abwässer nach Griechenland einträgt, sowie die Grenzseen Ohridsee, Prespasee und Dojransee unbedingt vor Verschmutzung geschützt und dass die Verschmutzung dieses Flusses kontrolliert werden muss, und betont die Notwendigkeit, entsprechende bilaterale Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten Albanien und Griechenland abzuschließen und ihre wirksame Umsetzung sicherzustellen;
30. erkennt an, dass die Verabschiedung des Gesetzes über Abfallpolitik zu gewissen Fortschritten beim Umgang mit Asbest, bei der Müllsammlung und bei Abfällen von polychlorierten Biphenylen und Rohstoffen geführt hat;
31. weist darauf hin, dass die Haltung gegenüber der Umwelt allgemein verbesserungsbedürftig ist, und appelliert an die Staatsorgane der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, sich weiter darum zu bemühen, ihr Umweltrecht den gängigen Standards der Europäischen Union anzugleichen;
32. nimmt zur Kenntnis, dass am 7. November 2007 eine groß angelegte Polizeiaktion in der Gegend der Ortschaft Brodec nördlich von Tetowo durchgeführt wurde, um einige mutmaßlich Kriminelle festzunehmen, bei der 6 Mitglieder der so genannten "Brodec-Gang" getötet und weitere 13 Personen aus der Ortschaft vom Innenministerium festgenommen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass dabei leichte und schwere Waffen in Brodec gefunden wurden, zu denen schwere Maschinengewehre und Antiflugzeugraketen gehörten; betont, dass die Operation nach Angaben der EU-Überwachungsmission und der OSZE professionell und wirkungsvoll durchgeführt wurde und dass es nicht zu Opfern bei Polizei und Bevölkerung kam; begrüßt die Tatsache, dass die Regierung öffentlich erklärt hat, dass sie die Moschee und andere beschädigte Infrastruktureinrichtungen wieder aufbauen wird; äußert seine Besorgnis über einige Berichte, dass Gefangene bei der Verhaftung misshandelt worden sein sollen; fordert insofern den Ombudsman auf, die Ereignisse gründlich zu untersuchen, und betont, dass alle noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Polizeioperation in Brodec offen, transparent und rechtlich einwandfrei behandelt werden sollten;
33. begrüßt den Fortschritt im Bereich der Rechtsvorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum; betont allerdings, dass größere Anstrengungen nötig sind, um die angenommenen Rechtsvorschriften durchzusetzen;
34. begrüßt die aktive Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an dem Kooperationsprozess für Südosteuropa und ihren Beitrag zur Einrichtung des regionalen Kooperationsrats; begrüßt auch ihre konstruktive Haltung zum Status des Kosovo; zeigt sich jedoch besorgt über die Verzögerungen bei der technischen Festlegung der Grenze zum Kosovo, und ist der Auffassung, dass diese Frage gemäß den Vorstellungen in dem Vorschlag von Martti Ahtisaari, ehemaliger Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen für den Kosovo-Statusprozess , weiter behandelt werden sollte; begrüßt die aktive Kooperation mit dem Kosovo in Fragen der Zusammenarbeit bei Handel, Zoll und Polizei und die Tatsache, dass gleichzeitig gut nachbarschaftliche Beziehungen mit Serbien aufrecht erhalten werden; begrüßt die Unterzeichnung von Freihandelsabkommen mit diesen beiden Nachbarn, und empfiehlt eine ähnliche Politik in den Beziehungen mit Albanien, Bulgarien und Griechenland, insbesondere im Bereich Verkehr und Kommunikation;
35. begrüßt den Beitrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur EU-Mission Althea in Bosnien und Herzegowina, erkennt seine Rolle im Zusammenhang mit der regionalen Stabilität an und drückt dem Land und den Familien der 11 Angehörigen der Friedenstruppen, die auf tragische Weise beim Absturz eines Militärhubschraubers der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am 12. Januar 2008 umgekommen sind, seine tief empfundene Anteilnahme aus;
36. bedauert, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit der Regierung der Vereinigten Staaten ein bilaterales Immunitätsabkommen gezeichnet und ratifiziert hat, durch das den Bürgern dieses Landes eine Freistellung von der Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gewährt wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein solcher Akt im Widerspruch zu den Normen und den Politiken der Europäischen Union steht, die durchweg darauf abzielen, den Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen, sowie zu den Leitlinien der Europäischen Union über bilaterale Immunitätsabkommen; fordert die Regierung und das Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, die Rechtsvorschriften des Landes mit den in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Grundsätzen und Normen in Einklang zu bringen;
37. stellt fest, dass weitere Investitionen zum Ausbau der Infrastrukturverbindungen des Landes mit seinen Nachbarn nötig sind, was zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilität der Region insgesamt beitragen würde, und fordert die Regierung auf, die ausstehende Eisenbahnverbindung zwischen Skopje und Sofia rasch fertig zu stellen;
38. nimmt die Auflösung des Parlaments vom 11. April 2008 und die Ausschreibung vorgezogener Wahlen im Juni 2008 zur Kenntnis, und spricht die Hoffnung aus, dass die Behörden alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um jede mögliche Verzögerung bei den notwendigen Vorbereitungen, die vor Ende 2008 zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen führen sollten, zu vermeiden;
39. begrüßt die intensivere bilaterale Zusammenarbeit sowie die menschlichen Kontakte zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland; stellt mit Befriedigung fest, dass seit der Annahme der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 12. Juli 2007 erste bilaterale Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und unter Beteiligung des Sonderbeauftragten Matthew Nimitz geführt wurden, um eine für beide Seiten annehmbare Lösung der Differenzen zu finden, die sich in der Frage des Namens des Landes ergeben haben; nimmt zur Kenntnis, dass die Verhandlungen an Dynamik gewonnen haben; fordert beide Seiten auf, die Gelegenheit zu nutzen und angesichts der Tatsache, dass kürzlich bedeutende Fortschritte erzielt wurden, die Verhandlungen umgehend wieder aufzunehmen und zu einer Kompromisslösung zu gelangen, damit das Problem kein Hindernis mehr für die Mitgliedschaft der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in internationalen Organisationen darstellt, wie im Interimsabkommen von 1995, das immer noch in Kraft ist, vorgesehen;
40. weist unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 10. Dezember 2007 mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen sind, sowie darauf, dass bei den noch ungelösten Fragen im Rahmen der Annäherung an die Europäische Union für alle Seiten akzeptable Lösungen gefunden werden müssen;
41. unterstützt die Bemühungen der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, mit angrenzenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsame Ausschüsse für Bildung und Geschichte einzurichten, um mögliche Diskrepanzen und Fehlinterpretationen der Geschichte zu überprüfen, die zu Zwistigkeiten führen könnten, und fordert die Staatsorgane mit Nachdruck auf, des gemeinsamen kulturellen und historischen Erbes der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gemeinsam mit den Nachbarn zu gedenken;
42. stellt fest, dass das Land seit 2005, als ihm der Status eines Kandidaten zuerkannt wurde, zwar erhebliche Fortschritte gemacht hat, es jedoch von den drei Bewerberländern das einzige Land ist, mit dem noch keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden; hält es für wünschenswert, diese Ausnahmesituation zu beenden; fordert die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien auf zu gewährleisten, dass die erforderlichen Reformen durchgeführt werden; verweist auf die Liste der acht Benchmarks, die die Kommission erstellt hat, wobei sie sich auf die wichtigsten Prioritäten der neuen Beitrittspartnerschaft gestützt hat, und hofft, dass deren Erfüllung durch das Land noch vor dem Ende des Jahres 2008 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen führen soll, die zur weiteren Stabilität beitragen und die europäische Perspektive des Westbalkans stärken werden; fordert den Rat auf, auf dem nächsten Gipfel die bisher erzielten Fortschritte zu bewerten und gegebenenfalls ein Datum für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen festzulegen;
43. begrüßt die Vorbereitungen der Regierung zur Durchführung des Instruments für Heranführungshilfe, durch die die Unterzeichung der Finanzierungsvereinbarung für das Instrument zur Heranführungshilfe 2007 und der Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2007-2013 erleichtert wurde; bekräftigt die Bedeutung des Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt für künftige Mitgliedschaften in der Europäischen Union; fordert sowohl die Regierung als auch die Kommission auf, die Vorbereitungsarbeiten voranzutreiben, damit eine frühe Umsetzung eines dezentralisierten Systems für die Verwaltung des Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt und auf diese Weise größere Effizienz möglich werden und die Akteure vor Ort eigenständiger an dem Prozess teilhaben können;
44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln.