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Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B6-0181/2008

Aussprachen :

PV 24/04/2008 - 12.3
CRE 24/04/2008 - 12.3

Abstimmungen :

PV 24/04/2008 - 13.3

Angenommene Texte :


Angenommene Texte
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Donnerstag, 24. April 2008 - Straßburg
Tschad
P6_TA(2008)0186RC-B6-0181/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Lage im Tschad

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 27. September 2007 zu der ESVP-Operation im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik(1) und vom 13. Dezember 2007 zum östlichen Tschad(2)

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2008/101/GASP des Rates vom 28. Januar 2008 über die Einleitung der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen (Operation EUFOR Tschad/RCA)(3),

–   unter Hinweis auf die Resolution 1778 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. September 2007, in der die Stationierung multidimensionaler internationaler Truppen im Osten des Tschad und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik vorgesehen ist, die die ESVP-Mission EUFOR Tschad/RCA umfasst,

–   unter Hinweis auf die Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007, in der er für einen Anfangszeitraum von 12 Monaten die Einrichtung eines gemeinsamen Einsatzes der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID) beschließt,

–   unter Hinweis auf die am 13. August 2007 in N'Djamena zwischen dem Präsidenten des Tschads und der unbewaffneten Opposition erfolgte Unterzeichnung der politischen Vereinbarung im Hinblick auf die Stärkung des demokratischen Prozesses im Tschad durch alle tschadischen politischen Mehrheits- und Oppositionsparteien und zur Vorbereitung der für 2009 angesetzten Wahlen,

–   unter Hinweis auf die am 13. März 2008 in Dakar von den Staatschefs des Tschads und des Sudans am Rande des Gipfels der Organisation der Islamischen Konferenz unter der Ägide von Präsident Abdoulaye Wade (Senegal) und Präsident Omar Bongo (Gabun) unterzeichnete Nichtangriffs-Vereinbarung,

–   unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen AKP-EU von Cotonou(4), und insbesondere das Kapitel über humanitäre und Soforthilfe,

–   unter Hinweis auf die internationalen Übereinkommen und Instrumente über die Menschenrechte,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   besorgt darüber, dass es seit dem 3. Februar 2008 weder von Ibni Omar Mohammed Saleh, dem Sprecher der Koalition der politischen Parteien der demokratischen Opposition, noch von anderen politischen Gefangenen ein Lebenszeichen gibt,

B.   besorgt über die Verhaftung einfacher Anhänger von Oppositionsparteien und Spitzenpolitikern nach dem Versuch der Rebellen vom Februar 2008, Präsident Idriss Deby zu stürzen,

C.   in der Erwägung, dass Präsident Deby den derzeitigen Konflikt mit der bewaffneten Opposition als Vorwand für die Verhaftung friedlicher ziviler Oppositionsführer genutzt hat,

D.   in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte des Tschads sich außergerichtlicher Hinrichtungen, der Folter und willkürlicher Verhaftungen schuldig gemacht haben, aber straffrei davonkommen, während Menschenrechtsverteidiger und Journalisten weiterhin von Verhaftung, unfairen Gerichtsverfahren und Inhaftierung unter Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht sind,

E.   in der Erwägung, dass der Präsident des Tschads den Ausnahmezustand ausgenutzt hat, um per Anordnung das Gesetz von 1994 über die Pressefreiheit außer Kraft zu setzen, und dass die internationalen Pressekorrespondenten sich großen Schwierigkeiten gegenübersehen, ihrer Informationspflicht nachzukommen,

F.   in der Erwägung, dass der Präsidialerlass zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses über die Vorfälle vom 2. und 3. Februar 2008 die Unabhängigkeit dieses Ausschusses nicht gewährleistet hat,

G.   besorgt über die Sicherheitslage im Osten des Tschads, die sich seit 2006 wegen Zusammenstößen zwischen den tschadischen Sicherheitskräften und den tschadischen Rebellen sowie Übergriffen der Janjaweed-Milizen und von bewaffneten Gruppen aus dem Sudan verschlechtert hat, wozu noch Angriffe von Banditen und Übergriffe auf humanitäre Organisationen hinzugezählt werden müssen,

H.   in der Erwägung, dass zur Lösung dieser Krise die grundlegenden Ursachen im Rahmen einer allumfassenden politischen Aussöhnung mit Unterstützung der Bevölkerung angegangen werden müssen, damit Frieden und Sicherheit einkehren und Entwicklung stattfinden kann,

I.   in der Erwägung, dass der neue Premierminister des Tschads, Youssouf Saleh Abbas, erklärt hat, er betrachte die Umsetzung der oben genannten Vereinbarung vom 13. August 2007, die von der Europäischen Union gefördert wurde, als vorrangige Aufgabe,

J.   in der Erwägung, dass die Koalition der politischen Parteien der demokratischen Opposition grundsätzlich positiv auf eine Regierung, in der viele Parteien vertreten sind, reagiert hat,

K.   in der Erwägung, dass es Anfang April 2008 in der Region Adé neue Zusammenstöße zwischen der Regierungsarmee und den bewaffneten Rebellentruppen gegeben hat,

L.   in der Erwägung, dass in Tripoli Verhandlungen zwischen den Vertretern der Regierung und den Vertretern der Rebellen eingeleitet wurden,

M.   in der Erwägung, dass es in 12 Lagern im östlichen Tschad bereits über 250 000 sudanesische Flüchtlinge gibt; in der Erwägung, dass im Februar 2008, als die Spannungen in Darfur sich verschärften, mindestens weitere 12 000 neue Flüchtlinge hinzukamen,

N.   in der Erwägung, dass es im Tschad auch über 57 000 Flüchtlinge aus der Zentralafrikanischen Republik gibt, von denen die überwiegende Mehrheit in vier Lagern im Süden des Landes untergebracht ist; in der Erwägung, dass es zusätzlich zu diesen Flüchtlingen ungefähr 180 000 Binnenvertriebene im östlichen Tschad gibt, die nicht an einem Ort bleiben und weiterhin im eigenen Land vor der Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen fliehen; in der Erwägung, dass die Stationierung der EUFOR-Truppen dazu beitragen könnte, die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Binnenvertriebenen zu schaffen, dass diese Rückkehr jedoch nicht vorschnell betrieben werden darf,

O.   in der Erwägung, dass der Einsatz der vom UN-Sicherheitsrat genehmigten EUFOR-Mission in Anbetracht der gegenwärtigen humanitären Situation und der Sicherheitslage unerlässlich geworden ist, nicht zuletzt deshalb, weil die UN und die EU die Verantwortung haben, Zivilpersonen in dieser Region mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen, humanitäre Hilfe zu leisten und für die Sicherheit der Mitarbeiter humanitärer Organisationen zu sorgen,

P.   in der Erwägung, dass mehrere Rebellengruppen noch immer einen Teil des tschadischen Hoheitsgebiets besetzen und auf beiden Seiten der tschadisch-sudanesischen Grenze präsent sind,

Q.   in der Erwägung, dass der Tschad den Sudan beschuldigt hat, gegen die Nichtangriffsvereinbarung zu verstoßen, Rebellen auszubilden und zu bewaffnen, um neue Angriffe gegen die Regierung des Tschads einzuleiten; in der Erwägung, dass die sudanesische Regierung abstreitet, irgendetwas mit den Rebellen zu tun zu haben,

R.   in der Erwägung, dass die Kontaktgruppe, die mit der im Rahmen der am 13. März 2008 in Dakar auf dem Gipfel der "Organisation der Islamischen Konferenz" unterzeichneten Friedensvereinbarung eingesetzt wurde, bereits zusammenkommen musste, um die Anschuldigungen der Regierung des Tschads gegen die sudanesische Regierung, sie unterstütze die Rebellen im Tschad, zu untersuchen,

S.   in der Erwägung, dass die EU ihre Bereitschaft demonstriert hat, in dem Konflikt eine Vermittlerrolle zu übernehmen,

T.   in der Erwägung, dass derzeit über 4,5 Millionen Menschen in Darfur und im östlichen Tschad auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, und dass die anhaltenden Kämpfe die Tätigkeit des Welternährungsprogramms (WFP) im östlichen Tschad behindern, da den Helfern der Zugang zu einigen Flüchtlingslagern verwehrt wird und die Lieferung von Lebensmitteln in andere Lager verzögert wird,

U.   in der Erwägung, dass der Konflikt im Sudan auf den Tschad übergegriffen hat, und Zivilisten im Tschad erleben mussten, wie ihre Menschenrechte mit Füßen getreten wurden, etwa durch das Niederbrennen und Ausplündern von Dörfern im Osten und durch Gewalt gegen Frauen, einschließlich Vergewaltigung,

V.   in der Erwägung, dass die instabile politische Lage und der bewaffnete Konflikt im Tschad die Lage der Flüchtlinge in Darfur noch verschlimmert, insbesondere nach den jüngsten Drohungen der tschadischen Regierung, weitere Flüchtlinge aus Darfur auszuweisen,

W.   in der Erwägung, dass bislang weniger als 20 % der 290 Millionen US-Dollar, die von acht Agenturen der Vereinten Nationen und 14 nichtstaatlichen Organisationen im Rahmen des Aufrufs zur humanitären Hilfe für den Tschad von 2008 gefordert wurden, eingezahlt wurden,

X.   in der Erwägung, dass das Welternährungsprogramm sich jetzt vor die erschreckende Herausforderung gestellt sieht, in den Flüchtlingslagern und an den Zufluchtsorten der Binnenvertriebenen Lebensmittelvorräte für sechs Monate bereitzustellen, bevor die Regenzeit beginnt,

Y.   in der Erwägung, dass der steile Anstieg der Lebensmittelpreise eine weitere Herausforderung für das Welternährungsprogramm darstellt, was bedeutet, dass diese Agentur in den kommenden Monaten noch mehr Unterstützung braucht, um den Nahrungsmittelbedarf in der Region zu decken,

Z.   in der Erwägung, dass der Schutz der Kinder erste Priorität sein muss und dass die Kinder im Tschad Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen sind: Rekrutierung und Ausbeutung durch bewaffnete Streitkräfte und Gruppen, Entführung zu unterschiedlichen Zwecken, Menschenhandel, Vergewaltigung und andere sexuelle Gewalttaten, insbesondere gegenüber Mädchen;

AA.   in der Erwägung, dass im Tschad nur 20 % der Kinder eine Schule besuchen, während schätzungsweise zwischen 7 000 - 10 000 Kinder (unter 18 Jahren) als Kindersoldaten gelten,

1.   sichert der Bevölkerung des Tschads und insbesondere den Opfern des andauernden Konflikts seine Solidarität zu;

2.   zeigt sich äußerst besorgt über das Schicksal von Ibni Oumar Mahamat Saleh, Sprecher der Koalition der politischen Parteien der demokratischen Opposition, von dem es seit seiner Verhaftung am 3. Februar 2008 kein Lebenszeichen gibt; macht die tschadischen Behörden persönlich für seinen Gesundheitszustand verantwortlich und fordert sie auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit er unverzüglich seine Freiheit zurückerhält;

3.   verurteilt die Verfolgung und die willkürliche Verhaftung von oppositionellen Politikern und Journalisten; fordert die Regierung des Tschads auf, die Lage aller oppositioneller Politiker oder Journalisten, die immer noch in Haft sind, zu klären, ihre Fälle im Einklang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats zu behandeln, alle willkürlichen Verhaftungen einzustellen und diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, vor Gericht zu bringen und ihre die Straflosigkeit zu beenden;

4.   weist darauf hin, dass die Regierung des Tschads eine internationale Verpflichtung hat, den Aufenthaltsort der politischen Gefangenen deren Familienangehörigen mitzuteilen;

5.   fordert die Regierung des Tschads auf, alle internationalen Menschenrechtsinstrumente, die das Land unterzeichnet hat, zu beachten;

6.   weist darauf hin, dass kein Parlamentsmitglied ohne die vorherige Aufhebung seiner bzw. ihrer Immunität verhaftet werden sollte;

7.   betont, dass die Politik im Tschad unbedingt der ethnischen Vielfalt und der geographischen Lage besser Rechnung tragen muss; unterstreicht, dass die Krise in Darfur nicht ursächlich für sämtliche Nöte des Tschads ist, da die humanitäre Situation erst in den letzten sechs Jahren entstanden ist; betont, dass der Tschad seit mehr als vier Jahrzehnten seine eigenen internen Probleme hat; kritisiert jeden Versuch der Regierung des Tschads, Sudan und Darfur als Deckmantel zu verwenden, um politische Uneinigkeit im Tschad zu vertuschen, wodurch die politischen Unruhen in diesem Land weiter andauern;

8.   fordert alle Seiten und insbesondere die Regierung des Tschad auf, ihren Verpflichtungen, die Grundlagen für die für 2009 angesetzten freien und fairen Wahlen im Einklang mit internationalen Standards zu schaffen, nachzukommen;

9.   weist darauf hin, dass keine dauerhafte Lösung ohne einen echten Prozess der nationalen Versöhnung und des umfassenden Dialogs gefunden werden kann, an dem alle Akteure im Hinblick auf einen auf dem Rechtsstaat und einer wahren Demokratie beruhenden gerechten und umfassenden Frieden einbezogen werden müssen; nimmt die von dem neuen Ministerpräsidenten geäußerte Absicht zur Kenntnis, die Vereinbarung vom 13. August 2007 umzusetzen;

10.   bekräftigt erneut, dass ein echter und alle einbeziehender umfassender interner Dialog im Tschad so rasch wie möglich vereinbart werden muss; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Rebellengruppen in den politischen Prozess einzubeziehen, und ermutigt alle Seiten, einschließlich der Regierung des Tschads und der EU, Wege zu finden, um mit der bewaffneten Opposition Verhandlungen aufzunehmen, sobald diese einem lückenlosen und bedingungslosen Waffenstillstand zustimmt;

11.   fordert die Afrikanische Union auf, einen alle einbeziehenden Dialog mit dem Ziel eines umfassenden Friedensprozesses und der Vorbereitung demokratischer Wahlen zu fördern;

12.   fordert die EU auf, die Umsetzung der Vereinbarung vom 13. August 2007 weiterhin zu beobachten, wodurch ein alle einbeziehender politischer Versöhnungsprozess unter Achtung demokratischer Gepflogenheiten umgehend wieder aufgenommen werden soll;

13.   bekräftigt seine grundsätzliche Ablehnung jedes Versuches, die Macht mit Waffengewalt zu übernehmen; verurteilt nachdrücklich die fortgesetzten bewaffneten Aktionen von Rebellengruppen im Tschad;

14.   anerkennt die Nützlichkeit der ESVP-Mission EUFOR TSCHAD / ZENTRALAFRIKA, um unparteiisch und unter Wahrung striktester Neutralität die Sicherheit der Flüchtlings- und Vertriebenenlager sowie der humanitären Organisationen zu gewährleisten; bedauert, dass die EUFOR, was die Zusammensetzung der Truppen angeht, die Vielfalt der Europäischen Union nicht ausreichend widerspiegelt, und fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, dazu beizutragen, die notwendigen Truppen und das erforderliche Material zur Verfügung zu stellen, um die europäische Identität der Mission zu garantieren; fordert die Mitgliedstaaten und den Rat auf, die Dimensionen Gleichstellungsfragen und Menschenrechte bei der Durchführung der Mission zu berücksichtigen;

15.   betont, dass diese Streitkräfte über alle notwendigen Mittel unter lückenloser Einhaltung internationaler Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts verfügen und diese auch einsetzen müssen, um gefährdete Zivilisten zu schützen; drängt alle am Konflikt beteiligten Kräfte, die Menschenrechte und das humanitäre Recht zu achten, jeglichen Angriffen auf Flüchtlingen, Vertriebenen und Zivilisten in den betroffenen Gebieten Einhalt zu gebieten und den humanitären Organisationen zu gestatten, der leidenden Zivilbevölkerung zu helfen;

16.   zeigt sich erneut tief besorgt über die immer ernster werdende humanitäre und sicherheitspolitische Lage im Tschad und fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Hilfe aufzustocken, um dem Aufruf zur humanitären Hilfe für den Tschad 2008 Rechnung zu tragen; betont, dass Beiträge der Geberländer dringend erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Käufe in den kommenden Monaten getätigt werden, so dass Nahrungsmittel den östlichen Tschad rechtzeitig erreichen; unterstreicht, dass eine solche Finanzierung mindestens ein Jahr im Voraus erforderlich ist, um einen solch dringenden Bedarf zu decken;

17.   ist zutiefst betroffen von den negativen Auswirkungen dieser humanitären Krise auf die regionale Stabilität; schlägt vor, umgehend eine internationale Regionalkonferenz einzuberufen, um die komplexen Fragen in den Beziehungen des Tschads zu seinen Nachbarn zu behandeln;

18.   fordert in diesem Zusammenhang die Regierungen des Tschads und des Sudans auf, ihre Nichtangriffs-Vereinbarung vom 13. März 2008 ein- und aufrechtzuerhalten;

19.   fordert die Regierungen des Tschads und des Sudans auf, jegliche Unterstützung für die bewaffneten Gruppen in Darfur und im östlichen Tschad unverzüglich einzustellen, ihre Verpflichtungen einzuhalten, bewaffnete Gruppen davon abzuhalten, die gemeinsame Grenze zu überschreiten, Streitigkeiten durch politischen Dialog beizulegen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die aktuelle Lage zu stabilisieren;

20.   fordert, dass Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder und Zwangsrekrutierung von Männern und Kindern in Flüchtlingslagern und an Orten, wo Binnenflüchtlinge versammelt sind, aufgedeckt, bekannt gemacht und im Einklang mit internationalen Menschenrechtsbestimmungen verfolgt und geahndet werden;

21.   befürwortet die MINURCAT-Mission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik and dem Tschad, die den Auftrag hat, die Gerichts- und Gefängnissysteme im Tschad zu unterstützen und die "Tschadische Polizei für humanitären Schutz", die mit der Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung in den Flüchtlings- und Vertriebenenlagern betraut ist, auszubilden;

22.   betont, wie wichtig eine öffentliche Informationskampagne ist, die eindeutige Botschaften enthält, so dass die EUFOR nicht nur die lokale Bevölkerung, sondern auch NGO für den Sinn und Zweck ihrer Präsenz in der Region sensibilisieren kann;

23.   zeigt sich enttäuscht darüber, dass EUFOR-Truppen immer noch nicht im Guereda-Gebiet eingesetzt wurden, eine der in Bezug auf ethnische Zwistigkeiten und den Flüchtlingszustrom schwierigsten Regionen; ist beunruhigt, dass dieses Gebiet in gewisser Weise exponiert geblieben ist, und fordert nachdrücklich, dass EUFOR-Truppen so rasch wie möglich eingesetzt werden, um in diesem gefährlichen Gebiet für Sicherheit zu sorgen;

24.   betont, dass Lösungen für das Probleme der Binnenflüchtlinge im Tschad die lokale Bevölkerung selbst wie auch die Regierung berücksichtigen müssen; regt an, dass Versöhnungsprojekte sowohl Binnenflüchtlinge als auch lokale Bevölkerungsgruppen einbeziehen sollten;

25.   begrüßt die Tatsache, dass im 10. EEF Vorkehrungen für den Wiederaufbau und die Sanierung von Gebieten, die Vertriebene und geflüchtete Bevölkerungsgruppen aufnehmen, getroffen wurden;

26.   hebt hervor, dass Menschenrechte in den Bildungssystemen des Tschads verankert und Aktionspläne für Menschenrechtserziehung für Primär- und Sekundarschulen so bald wie möglich umgesetzt werden müssen; stellt fest, dass die EUFOR eine Rolle spielen könnte, um zu verhindern, dass Kinder von Rebellengruppen rekrutiert werden, indem die EUFOR mit Anführern von Gemeinschaften zusammenarbeitet, um diese für die ihren Kindern drohende Gefahr zu sensibilisieren;

27.   fordert, dass alle Kinder unter 18 Jahren aus der Nationalen Armee des Tschads (ANT), einschließlich Selbstverteidigungsmilizen und allen anderen paramilitärischen Gruppen, die von der Regierung des Tschads unterstützt werden, entlassen und ihren Familien oder geeigneten Kinderschutzeinrichtungen übergeben werden;

28.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Ko-Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie den Präsidenten, Regierungen und Parlamenten des Tschads, der Zentralafrikanischen Republik und des Sudans zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0419.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0630.
(3) ABl. L 34 vom 8.2.2008, S. 39.
(4) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

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