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RC-B6-0209/2008

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PV 07/05/2008 - 13
CRE 07/05/2008 - 13

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PV 08/05/2008 - 5.6
CRE 08/05/2008 - 5.6
Erklärungen zur Abstimmung
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Donnerstag, 8. Mai 2008 - Brüssel
Transatlantischer Wirtschaftsrat
P6_TA(2008)0192RC-B6-0209/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen(1) sowie vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA(2) und zum Transatlantischen Partnerschaftsabkommen EU/USA(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zur Produktsicherheit und insbesondere zur Sicherheit von Spielzeug(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere diejenigen vom 16. November 2005(5), 26. Oktober 2006(6) und 14. Februar 2007(7),

–   unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens zwischen der Europäischen Union und den USA vom 30. April 2007 in Washington D.C. und insbesondere den damals beschlossenen Rahmen für die Förderung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung und den Fortschrittsbericht, die beim ersten Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) am 9. November 2007 angenommen wurden,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Kongress der Vereinigten Staaten beide immer wieder dafür eingetreten sind, dass der transatlantische Markt bis 2015 vollendet wird,

B.   in der Erwägung, dass Frieden, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Völkerrecht, nachhaltige Volkswirtschaften und eine nachhaltige Entwicklung gemeinsame Werte sind, die die Grundlage für die transatlantische Partnerschaft bilden, die ein Eckpfeiler der EU-Außenpolitik und ihrer globalen Wirtschaftspolitik ist,

C.   in der Erwägung, dass die transatlantischen Partner angesichts ihrer führenden Rolle in der Weltwirtschaft eine gemeinsame Verantwortung für den Zustand der globalen Wirtschaftspordnungspolitik und für Lösungen angesichts globaler wirtschaftlicher Herausforderungen tragen,

D.   in der Erwägung, dass eine starke und funktionierende Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den USA entscheidend für die Gestaltung der weltweiten Entwicklung unter Beibehaltung der gemeinsamen Werte und auf der Grundlage eines effektiven Multilateralismus und Völkerrechts ist und dass starke und konsequente politische Führung erforderlich ist, damit die Partner dieses Ziel erreichen können,

1.   unterstreicht, dass eine enge transatlantische Partnerschaft ein Schlüsselinstrument für die Gestaltung der Globalisierung im Interesse gemeinsamer Werte und mit Blick auf eine gerechte politische und wirtschaftliche internationale Ordnung ist; bekräftigt seine Auffassung, dass ein funktionierender und wettbewerbsfähiger transatlantischer Markt die Basis darstellt, auf der die transatlantische Partnerschaft fest verankert werden muss, damit die Europäische Union und die Vereinigten Staaten gemeinsam den globalen politischen und ökonomischen Herausforderungen begegnen können;

2.   unterstützt nachdrücklich den Prozess der Stärkung der transatlantischen Wirtschaftsintegration, der auf dem Gipfeltreffen 2007 mit der Annahme des "Rahmens für die Förderung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten" und der Einrichtung des TWR begonnen wurde, der die in diesem Rahmen vorgegebenen Anstrengungen überwachen und beschleunigen soll;

3.   begrüßt die Tatsache, dass die Kommission auf Empfehlung des Europäischen Parlaments beschlossen hat, eine Untersuchung darüber in Auftrag zu geben, welche Hindernisse zur Vollendung des transatlantischen Marktes noch zu beseitigen sind, und deren Fertigstellung im Jahr 2008 erwartet wird; ist der Auffassung, dass dieses Dokument auf beiden Seiten des Atlantiks möglichst weit verbreitet werden sollte; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse von Studien über die Verwirklichung des transatlantischen Marktes mit den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen diskutiert werden, bevor konkrete Schlussfolgerungen für künftige Empfehlungen an den TWR gezogen werden;

4.   ist der Auffassung, dass beide Verwaltungen bis zum EU-USA-Gipfel 2009 einen Zeitplan erstellen sollten, in dem festgelegt ist, wie die langfristige Zusage im Hinblick auf den transatlantischen Markt verwirklicht werden kann, wobei ein konkreter Zeitplan für einzelne Sektoren vorgegeben wird;

5.   würdigt die durch den TWR bisher erzielten Fortschritte bei der Übernahme politischer Verantwortung für die Ermittlung von Prioritäten und die Schaffung von Voraussetzungen für Abkommen über den Abbau von Handels- und Investitionsschranken und die Förderung des Wettbewerbs auf dem transatlantischen Markt;

6.   vertritt die Ansicht, dass die vom TWR seit seiner Einrichtung erzielten Ergebnisse deutlich machen, dass der transatlantische Markt nicht nur auf administrativer Arbeit beruhen kann, sondern dass zur Erreichung dieses Ziels deutliche und ständige politische Vorgaben erforderlich sind; ermutigt den TWR, seine Bemühungen entschlossen fortzuführen;

7.   betont, dass man in diesem Prozess in den Wahljahren 2008 und 2009 keinesfalls nachlassen darf und dass dafür Sorge zu tragen ist, dass sich beide Partner weiter für eine rasche Erreichung der gemeinsamen Ziele einsetzen und dass die Exekutiven auf beiden Seiten weiter engagiert das übergeordnete Ziel verfolgen;

8.   betont, dass die Prioritäten für die Sitzung des TWR am 14. Mai 2008 darin bestehen werden, konkrete Fortschritte zu erzielen, insbesondere in den Bereichen Rechnungslegungsstandards, Wertpapierhandel, Rückversicherung, Einfuhrsicherheit, Konformitätserklärung des Lieferanten sowie Einfuhr von zur Abtötung von Krankheitserregern behandeltem Geflügel; hält es dennoch für wichtig, auf verschiedene andere wichtige Themen hinzuweisen, mit denen sich der TWR künftig befassen muss;

9.   fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament über die Ergebnisse der oben genannten Untersuchung zu unterrichten;

Finanzdienstleistungen

10.   unterstützt den Ansatz, der in der Verordnung (EG) Nr. 1569/2007(8) umrissen wird und der auch im Geiste des Schreibens der Kommission vom 26. September 2007 an die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde zu den "vorgeschlagenen Regeln für die Akzeptanz von Finanzstatements ausländischer Privatemittenten, die in Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards vorbereitet wurden, ohne dass sie mit den allgemeinen Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten (US GAAP) abgestimmt sind" sowie seiner Entschließung vom 14. November 2007(9) zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards steht, in der insbesondere hervorgehoben wird, dass "die Entscheidung der Kommission in jedem Fall für Emittenten aus der Europäischen Union das Recht umfassen [wird], in jedem Drittland die in der Europäischen Union angenommenen IFRS (Internationale Finanzberichtsstandards) zu verwenden";

11.   vertritt die Ansicht, dass die gegenseitige Anerkennung der Wertpapiermärkte zwischen den USA und der Europäischen Union ein wichtiger Schritt vorwärts zur Verbesserung der Effizienz des transatlantischen Marktes wäre, indem der Zugang der Europäischen Union und der USA zu einem breiteren und tieferen Markt erleichtert wird; unterstreicht jedoch, dass ein solches Vorhaben das Ergebnis einer bilateralen Vereinbarung sein muss und dass ein Rahmenabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union geschlossen werden sollte, das den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Finanzmarktaufsicht umfassend Rechnung trägt, und ist der Auffassung, dass die Kommission nicht zulassen sollte, dass bilaterale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten geschlossen werden, da dadurch die in der Europäischen Union geltenden gleichen Ausgangsbedingungen gefährdet werden könnten;

12.   unterstreicht, dass die Wahrung der Finanzstabilität von größter Bedeutung ist; verweist darauf, welche Bedeutung dem Internationalen Währungsfonds (IWF) diesbezüglich zukommt; weist nachdrücklich auf die Probleme hin, die anlässlich der gegenwärtigen Finanzkrise zutage getreten sind, insbesondere mit Blick auf die anhaltenden Krisen auf den wichtigsten Finanzmärkten, das zunehmende Ungleichgewicht bei Währungsanpassungen und Handelsbeziehungen, die immer noch bestehende bzw. wieder auftretende Schuldenkrise in einigen der ärmsten Länder der Welt und das zunehmende Wohlstandsgefälle zwischen Ländern und innerhalb der Länder; ist der Auffassung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der USA und denjenigen der Europäischen Union unbedingt erforderlich ist;

13.   begrüßt die Vorgehensweise des Forums für Finanzstabilität (FSF) und des IWF, die eine gemeinsame Diagnose der Turbulenzen auf den Finanzmärkten erstellen wollen, und erwartet, dass die Schlussfolgerungen und politischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Market and Institutional Resilience" des FSF von beiden Seiten umgesetzt werden; ist allerdings der Auffassung, dass derartige Arbeiten Überlegungen und Entscheidungen über angemessene politische Reaktionen der Europäischen Union und der USA nur ergänzen und nicht ersetzen sollten;

14.   fordert die USA auf, die Europäische Union über die Fortschritte bei der Umsetzung des Basel-II-Rahmens auf dem Laufenden zu halten; erinnert an die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens bei der Entwicklung bzw. Änderung der globalen Regeln für international tätige Finanzmarktakteure; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Umsetzung von Basel II in den Vereinigten Staaten für die Wahrung weltweit gleicher Ausgangsbedingungen von wesentlicher Bedeutung ist;

15.   begrüßt die Bemühungen des Kongresses der USA um Verabschiedung eines Gesetzes zur Schaffung eines Bundesbüros für Versicherungsinformationen, das beim US-Finanzministerium angesiedelt sein soll; ist der Auffassung, dass dies neben dem Blueprint-Entwurf des US-Finanzministeriums ein wichtiger Schritt in Richtung auf die gegenseitige Anerkennung der Regulierungsansätze bei Finanzdienstleistungen ist; räumt ein, dass noch viele Punkte einer Vereinbarung bedürfen und dass die Frage von Sicherheiten bei Rückversicherungen noch geklärt werden muss; ist ferner der Auffassung, dass die Erreichung der Ziele von Solvency II durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Parlament erheblich erleichtert wird;

Handel zwischen der Europäischen Union und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich

16.   betont, dass bei der Verwirklichung des Ziels der Schaffung einheitlicher Standards für Handel und Investitionen, wie dies auf der Tagung des TWR im November 2007 im Zusammenhang mit dem Zeitplan für die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA im Jahr 2009 erörtert wurde, hohe soziale, ökologische und gesundheitspolitische Standards gewahrt werden müssen;

17.   betont erneut, dass vielfältige so genannte nichttarifäre Hindernisse für Handel und Investitionen ihre Ursache in bewussten Maßnahmen legislativer Stellen haben, die dazu dienen sollen, soziale, gesundheitsrelevante, kulturelle oder ökologische Ziele zu erreichen, und deshalb nicht ohne einen entsprechenden gesetzgeberischen Akt beseitigt werden dürfen; weist in diesem Zusammenhang auf die ausschlaggebende Rolle des Europäischen Parlaments und des US-Kongresses bei der Überwachung des Prozesses der Angleichung von Standards und der Beseitigung von Hindernissen für Handel und Investitionen hin;

18.   betont, dass die Sicherheit eingeführter Erzeugnisse auch eine Priorität im TWR sein sollte; vertritt die Ansicht, dass die Bevölkerung nur dann insgesamt Vertrauen in einen offenen Handel hat, wenn ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleistet sind; fordert den US-Ausschuss für Produktsicherheit und Verbraucherschutz auf, seine größeren Freiheiten zu nutzen, um fallspezifische Informationen auszutauschen, schlägt jedoch vor, dass der TWR ein verbindliches Kooperationsinstrument erarbeitet, mit dem der Informationsaustausch über Produktsicherheit und die Entwicklung eines gemeinsamen Programms kooperativer Maßnahmen strukturiert und erleichtert werden; fordert die Kommission und den Rat auf, die Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zu intensivieren, damit ohne unnötigen bürokratischen Aufwand sichergestellt ist, dass angemessene Kontrollen an den Außengrenzen durchgeführt werden, damit keine gefährlichen Produkte, insbesondere kein gefährliches Spielzeug, in die Hände der Verbraucher geraten; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die USA auf, für eine strikte Durchsetzung der Gesetze über die Produktsicherheit und insbesondere die Sicherheit von Spielzeug sowie für schärfere nationale Kontrollen zu sorgen; unterstreicht, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erforderlich ist, um sicherzustellen, dass China und andere Drittländer ihre Produktionsstandards erhöhen und die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union und der USA, insbesondere für Spielzeug, erfüllen, und diese Länder zu überzeugen, dass die Produktsicherheit Teil des Produktions- und Vertriebsprozesses sein muss;

19.   fordert mehr Informationen über das aktualisierte US-amerikanische Produktsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und ist besorgt darüber, dass dieses neue Rechtsinstrument eine unnötige bürokratische Belastung für europäische Unternehmen mit sich bringen wird, von denen zwingend vorgeschriebene Sicherheitsanforderungen mit Qualitätstests durch eine dritte Stelle verlangt werden; fordert, dass die Beratungen über die gegenseitige Anerkennung vorangebracht werden, damit Doppelarbeit vermieden werden kann;

20.   stellt fest, dass ein sicherer Handel in einer immer stärker integrierten globalen Wirtschaft von besonderer Bedeutung ist, ist jedoch der Auffassung, dass der Vorschlag, zur Abwehr terroristischer Gefahren sämtliche Seecontainer aus Übersee zu überprüfen, unnötig und unrealistisch ist; fordert den Kongress deshalb auf, diesen Vorschlag zurückzuziehen, da es überzeugt ist, dass das Projekt zur Sicherung der internationalen Seefracht ("Container Security Initiative"), das die Überprüfung von "hochriskanten Seecontainern" vorsieht, ausreichend ist, um die Sicherheit des internationalen Seeverkehrs zu gewährleisten;

21.   fordert die Kommission auf, im Rahmen des TWR – soweit dies möglich ist – gemeinsame globale Standards auszuhandeln; vertritt die Ansicht, dass die Durchsetzung gemeinsamer Sicherheitsnormen für Kraftfahrzeuge (globale technische Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für EuropaUN-ECE) die Kosten für die Automobilindustrie, die ein wichtiger Arbeitgeber in der Europäischen Union und den USA ist, beträchtlich verringern würde;

22.   fordert die Kommission auf, die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für Geräte derInformations- und Kommunikationstechnologie und elektrische Geräte;

23.   unterstützt die Kommission weiterhin in ihren Bemühungen um eine gemeinsame Vereinbarung über die Etikettierung von Importerzeugnissen sowohl mit britischen als auch mit metrischen Maßangaben und betont, dass nach internationalen Normen vereinbarte Maßeinheiten, insbesondere nur mit metrischen Größenangaben etikettierte Produkte, von den Vereinigten Staaten akzeptiert werden müssen; vertritt die Ansicht, dass diese Bemühungen zu noch mehr größenbedingten Kosteneinsparungen für Unternehmen in Europa, den USA und Drittländern führen werden, was insbesondere KMU zugute kommen wird;

24.   fordert die Kommission und den Rat auf, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA an dem weltweit harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (globally harmonised system of classification and labelling of substances and mixtures – GHS) insbesondere in Zusammenhang mit der Umsetzung der internationalen Kriterien, auf die sich der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen geeinigt hat, zu stärken; vertritt die Ansicht, dass ein wichtiges Ziel des Systems die Erleichterung des Handels und die Stärkung des Verbraucherschutzes ist und drängt deshalb darauf, dass das GHS zeitgleich und kompatibel in der Europäischen Union und den USA eingeführt wird;

25.   weist darauf hin, dass personenbezogene Daten zu einem wesentlichen Bestandteil zahlreicher Geschäftstätigkeiten, insbesondere in der elektronischen Telekommunikation, geworden sind; stellt fest, dass der wirtschaftliche Wert von personenbezogenen Daten sowie von Tätigkeiten, bei denen ein Mehrwert erzeugt wird und die auf personenbezogenen Daten basieren, rasch zunimmt; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die Initiative zu ergreifen und zusammen mit der amerikanischen Federal Trade Commission, transatlantische Datenschutzgrundsätze auszuarbeiten; fordert daher dringend die sofortige Ausarbeitung globaler Datenschutzstandards im Rahmen des TWR, damit ein hohes Schutzniveau personenbezogener Daten und Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleistet sind;

Agrarfragen

26.   fordert eine sofortige Lösung für die laufenden Diskussionen über das Verbot der Einfuhr von Geflügel, das zur Abtötung von Krankheitserregern behandelt wurde, aus den USA in die EU; erkennt an, dass hierbei korrekte wissenschaftliche Gutachten unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherinformation erforderlich sind; verweist ferner auf die erheblichen Investitionen, die der europäische Geflügelsektor nach den europäischen Rechtsvorschriften vorgenommen hat und die dazu dienen, die Verunreinigung mit Salmonellen durch einen breiten, die gesamte Kette umfassenden Ansatz zu verringern; ist der Auffassung, dass eine mögliche Lösung, wie immer diese aussehen mag, nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen darf;

27.   vertritt die Auffassung, dass der Beschluss der Gemeinschaft, die Einfuhr von hormonbehandeltem Rindfleisch zu verbieten, durch wissenschaftliche Studien voll und ganz gerechtfertigt war, und fordert die USA auf, ihre Strafmaßnahmen gegen europäischen Waren unverzüglich aufzuheben;

28.   unterstreicht die Bedeutung des einheitlichen Genehmigungsverfahrens für alle Nahrungs- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, in Einklang mit dem Vorsorgeprinzip sowie die Bedeutung der Etikettierung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen, damit die Verbraucher in der Lage sind, eine fundierte Auswahl zu treffen;

29.   fordert einen Dialog über die jüngsten Veränderungen auf den Agrarmärkten, insbesondere im Hinblick auf Schwankungen der Rohstoffpreise, die Halbzeitüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-Gesundheitscheck) sowie das Agrargesetz der USA (Farm Bill), antizyklische Zahlungen, die zunehmende Bedeutung der Entwicklung des ländlichen Raums und das Cross-Compliance-Instrument;

Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik

30.   fordert eine engere strategische transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik; unterstreicht die Bedeutung des Energieproblems und unterstützt die Diversifizierung der Energieträger und Energieversorgungswege, die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und sicherer Infrastrukturen und die Förderung marktorientierter Maßnahmen für eine sichere Energieversorgung; verweist darauf, dass zu beiden Seiten des Atlantiks die Diskussionen über die Emissionshandelssysteme zunehmen;

31.   betont die Notwendigkeit einer verstärkten ordnungspolitischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA bei Biokraftstoffen und Biomasse, durch die alternative und nachhaltige Kraftstoffquellen für den Verkehrssektor auf einer gemeinsamen Grundlage gefördert werden; unterstützt den TWR dabei, seine Arbeit zur Entwicklung gemeinsamer Biokraftstoffstandards mit Brasilien fortzuführen, mit denen maximale ökologische Nachhaltigkeit gewährleistet ist und die auch der weltweiten Ernährungssicherheit Rechnung tragen;

WTO, Doha-Entwicklungsagenda

32.   fordert die Kommission auf, darauf hinzuarbeiten, dass der TWR zu einem positiven Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda beiträgt; betrachtet die Dominanz der Europäischen Union und der USA im Welthandel (derzeit 60% des Gesamtvolumens) als möglichen Trumpf für das globale Handelssystem und seinen gemeinsamen Rahmen;

33.   empfiehlt der Kommission, zu bewerten, ob ein bilaterales Verfahren für die Beilegung von Handelskonflikten zu einem Thema von Interesse für den TWR werden könnte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass zwar nur etwa 2% des Handels zwischen der Europäischen Union und den USA von Handelsstreitigkeiten betroffen waren, dass jedoch einige dieser Streitigkeiten höchst brisant und kostspielig waren;

34.   empfiehlt der Kommission, innerhalb des TWR darüber zu diskutieren, wie eine bessere Kohärenz zwischen bilateralen Handelsabkommen und den multilateralen Regeln der WTO erzielt werden kann, um ein harmonischeres und einfacheres internationales Handelssystem für alle sicherzustellen; fordert die Kommission auf, darüber zu diskutieren, wie eine bessere Abstimmung zwischen der Europäischen Union und den USA bei der Unterzeichnung bilateraler Abkommen mit Drittländern über Maßnahmen erreicht werden kann, durch die Bedingungen für den Handel wie Handel und Umwelt, Handel und soziale Standards sowie Handel und arbeitsrechtliche Vorschriften festgelegt werden;

35.   fordert die Kommission auf, unverzüglich eine umfassende Strategie für nicht handelsbezogene Anliegen Europas bei den Welthandelsgesprächen zu entwickeln, insbesondere in den Fragen Sozial- und Umweltklauseln, Anerkennung und Schutz geografischer Angaben, Tierschutz sowie Tierseuchenlage im Hinblick auf eingeführte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse, damit ein unlauterer Wettbewerb zu Lasten der europäischen Erzeuger verhindert werden kann;

36.   fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass der TWR einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums herausgibt, in dem auch künftige Schritte angekündigt werden, die zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fälschung und Produktpiraterie ergriffen werden sollen; fordert einen klaren Zeitplan für die Erleichterung der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Patentrechts;

37.   fordert den TWR auf, dass er die Erklärung von Doha zum TRIPS-Abkommen zur Vereinfachung des Zugangs zu lebensrettenden Arzneimitteln für diejenigen Länder aktiv unterstützt, die keine Kapazitäten zur Herstellung von Arzneimitteln haben; fordert die Kommission auf, die US-Politik zur Sprache zu bringen, wonach in die mit Entwicklungsländern ausgehandelten bilateralen Abkommen Klauseln aufgenommen werden, denen zufolge diese Länder auf die Inanspruchnahme der Bestimmung des Abkommens von Doha zum TRIPS-Abkommen verzichten, die es ihnen gestattet, Generika herzustellen und einzuführen, die erforderlich sind, um gegen große Gesundheitsprobleme (Aids, Tuberkulose usw.) anzugehen;

38.   ist der Auffassung, dass – wie immer die Ergebnisse der Doha-Entwicklungsagenda ausfallen mögen – das Konzept des transatlantischen Marktes als Forum der ordnungspolitischen Zusammenarbeit zur schrittweisen Beseitigung von nichttarifären Hindernissen von ausschlaggebender Bedeutung sein könnte, um anhaltende Impulse für die weltweite Handelsintegration zu geben;

39.   ist der Überzeugung, dass eine wichtige Aufgabe der europäischen Seite im TWR darin besteht, die transatlantischen Partner der Europäischen Union davon zu überzeugen, dass man zu einer weitreichenden, anspruchsvollen und rechtlich verbindlichen Post-Kyoto-Regelung über Treibhausgasemissionen bis 2012 gelangen und ein groß angelegtes transatlantisches Projekt für den Investitions- und Technologieaustausch im Bereich sicherer und umweltfreundlicher Energieerzeugung gestalten muss;

Regionale Entwicklung

40.   unterstreicht, dass weitere Fortschritte in der transatlantischen Wirtschaftsintegration wahrscheinlich positive Auswirkungen auf eine nachhaltige regionale Entwicklung haben werden, und vertritt die Ansicht, dass diese Fortschritte zu den Bemühungen der Europäischen Union zur Umsetzung der Lissabon-Strategie sowie zu Fortschritten in Richtung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts beitragen; fordert in diesem Zusammenhang die zuständigen EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass diese Fortschritte zu einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung aller Gebiete in der Europäischen Union beitragen, und dem europaweit geltenden Grundsatz des Zugangs aller zu Leistungen der Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen;

41.   fordert beide Parteien auf, zu prüfen, ob ein strukturierter regionalpolitischer Dialog aufgenommen werden kann, der eine gute Möglichkeit wäre, neue Wege in der Regionalpolitik zu erkunden, bewährte Praktiken u.a. in den Bereichen Forschung und Entwicklung auszutauschen und nach Wegen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen wie des Klimawandels und der Energiepreise zu suchen;

Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber und strukturelle Verbesserung

42.   fordert den Transatlantischen Dialog der Gesetzgeber auf, in die Tagesordnungen seiner bevorstehenden Sitzungen auch Gespräche über die US-amerikanische Regelung über das Scannen von Containern mit Bestimmung USA aufzunehmen, um sicherzustellen, dass sich diesbezüglich ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen dem Europäischen Parlament und dem Kongress der Vereinigten Staaten entwickelt; unterstreicht ferner die Notwendigkeit, im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber Überlegungen über die WTO-Agenda nach Doha, einschließlich einer Reform der WTO, anzustellen und über Menschenrechte und Umwelt- und Sozialrechtsklauseln in bilateralen Handelsabkommen zu diskutieren und unter anderem Lehren aus dem jüngsten bilateralen Abkommen der USA mit Peru zu ziehen, das detaillierte und bindende Bestimmungen über arbeitsrechtliche Normen enthält;

43.   weist darauf hin, dass das Europäische Parlament und der Kongress der Vereinigten Staaten einen wesentlichen Beitrag dazu leisten müssen, diese Dynamik aufrechtzuerhalten, und verweist ferner darauf, dass nichttarifäre Hindernisse nur durch die Gesetzgeber beseitigt werden können; schlägt vor, eine gut vorbereitete jährliche Aussprache über die Fortschritte, die in den im TWR erörterten Fragen erzielt wurden, sowie über dessen Struktur abzuhalten;

44.   fordert die Führung der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR daher auf, dieser großen Bedeutung der Gesetzgeber für den langfristigen Erfolg des Prozesses Rechnung zu tragen, und legt ihnen nahe, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden; erkennt gleichzeitig an, wie wichtig es ist, dass Unternehmen und Verbraucherverbände Überlegungen und Fachwissen in die Arbeit des TWR einfließen lassen; ist jedoch der Ansicht, dass zwischen ihrer beratenden Rolle und der legislativen Rolle des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments unterschieden werden muss;

45.   nimmt die Einsetzung einer Beratergruppe zur Kenntnis, die sich aus Vertretern des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber, des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs und des Transatlantischen Verbraucherdialogs zusammensetzt; würdigt den Beitrag der Gesetzgeber und der Verbände zum Erfolg der ersten Sitzung des TWR im November 2007; hofft, dass der Transatlantische Arbeitnehmerdialog und der Transatlantische Umweltdialog künftig einen größeren Stellenwert erhalten; fordert, dass die Vorsitzenden des Arbeitnehmerdialogs und des Umweltdialogs in die Beratergruppe aufgenommen werden;

46.   bekräftigt erneut, dass es den Dialog zwischen beiden Parlamenten intensivieren will, und fordert ihre frühzeitige Einbeziehung insbesondere hinsichtlich aller künftigen Regelungen, die von globalen Selbstkontrollgremien entwickelt werden, damit Fragen der politischen Verantwortung frühzeitig behandelt werden können;

47.   ist der Auffassung, dass dies nunmehr grundsätzliche Fragen darstellen und dass die Mitglieder der nationalen Parlamente regelmäßig über die Entwicklungen unterrichtet werden sollten; fordert seinen Präsidenten auf, zu gewährleisten, dass ein diesbezüglicher Mechanismus geschaffen wird;

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48.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sekretariat des TWR, sowie dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.

(1) ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 670.
(2) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 226.
(3) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0412.
(5) ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 120.
(6) ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 439.
(7) ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 344.
(8) Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze gemäß den Richtlinien 2003/71/EG und 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 340 vom 22.12.2007, S. 66).
(9) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0527.

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