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Angenommene Texte
Dienstag, 19. Februar 2008 - Straßburg
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Israel anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***
 Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Ägypten anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***
 Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) ***I
 Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I
 Schilder und vorgeschriebene Angaben an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I
 Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I
 Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (kodifizierte Fassung) ***I
 Geräuschpegel von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I
 Europäische Umweltagentur und Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung) ***I
 Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) *
 MEDIA 2007: Abkommen EG/Schweiz *
 Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava
 Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Witold Tomczak
 Zollkodex der Gemeinschaft ***II
 Gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und Agrarregelung ***I
 Transparenz in Finanzangelegenheiten
 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresberichte 2005 und 2006
 Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen
 Machtmissbrauch durch große Supermarktketten

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Israel anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***
PDF 199kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (15061/2007 – KOM(2007)0464 – C6-0445/2007 – 2007/0165(AVC))
P6_TA(2008)0036A6-0025/2008

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0464),

–   in Kenntnis des Beschlusses des Rates (15061/2007),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0445/2007),

–   gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0025/2008),

1.   gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Staates Israel zu übermitteln.


Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Ägypten anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***
PDF 200kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13199/2007 – KOM(2007)0487 – C6-0438/2007 – 2007/0180(AVC))
P6_TA(2008)0037A6-0026/2008

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0487),

–   in Kenntnis des vom Rat vorgelegten Wortlauts (13199/2007),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz  3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0438/2007),

–   gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0026/2008),

1.   gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.


Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) ***I
PDF 199kWORD 30k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (KOM(2007)0669 – C6-0394/2007 – 2007/0230(COD))
P6_TA(2008)0038A6-0012/2008

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0669),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0394/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0012/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I
PDF 197kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0192 – C6-0108/2007 – 2007/0066(COD))
P6_TA(2008)0039A6-0022/2008

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0192),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0108/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0022/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Schilder und vorgeschriebene Angaben an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I
PDF 197kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0344 – C6-0193/2007 – 2007/0119(COD))
P6_TA(2008)0040A6-0016/2008

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0344),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0193/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0016/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I
PDF 196kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0451 – C6-0252/2007 – 2007/0162(COD))
P6_TA(2008)0041A6-0017/2008

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0451),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0252/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0017/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (kodifizierte Fassung) ***I
PDF 197kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0462 – C6-0256/2007 – 2007/0166(COD))
P6_TA(2008)0042A6-0018/2008

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0462),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0256/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0018/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Geräuschpegel von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I
PDF 199kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0588 – C6-0344/2007 – 2007/0205(COD))
P6_TA(2008)0043A6-0019/2008

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0588),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0344/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0019/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Europäische Umweltagentur und Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung) ***I
PDF 198kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0667 – C6-0397/2007 – 2007/0235(COD))
P6_TA(2008)0044A6-0020/2008

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0667),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 175 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0397/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0020/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) *
PDF 198kWORD 30k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0587 – C6-0392/2007 – 2007/0206(CNS))
P6_TA(2008)0045A6-0021/2008

(Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0587),

–   gestützt auf Artikel 93 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0392/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0021/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


MEDIA 2007: Abkommen EG/Schweiz *
PDF 197kWORD 30k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (KOM(2007)0477 – C6-0328/2007 – 2007/0171(CNS))
P6_TA(2008)0046A6-0512/2007

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0477),

–   gestützt auf Artikel 150 Absatz 4 und Artikel 157 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0328/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0512/2007),

1.   stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.


Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava
PDF 106kWORD 31k
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava (2007/2155(IMM))
P6_TA(2008)0047A6-0007/2008

Das Europäische Parlament,

–   befasst mit einem von Claudio Fava am 29. Mai 2007 übermittelten und am 6. Juni 2007 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit dem beim Zivilgericht von Marsala gegen ihn anhängigen Zivilverfahren,

–   nach Anhörung von Claudio Fava gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–   gestützt auf die Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–   in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986(1),

–   gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0007/2008),

1.   beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Claudio Fava zu schützen;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den zuständigen Behörden der italienischen Republik zu übermitteln.

(1) Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, S. 419, und Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, S. 2391.


Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Witold Tomczak
PDF 114kWORD 35k
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Witold Tomczak (2007/2130(IMM))
P6_TA(2008)0048A6-0008/2008

Das Europäische Parlament,

–   befasst mit einem von Witold Tomczak am 21. Mai 2007 übermittelten und am 24. Mai 2007 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit dem beim Bezirksgericht in Ostrów Wielkopolski, Polen, gegen ihn anhängigen Strafverfahren,

–   nach Anhörung von Witold Tomczak am 4. Oktober 2007 gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–   gestützt auf die Artikel 8, 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 sowie auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–   in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986(1),

–   in Kenntnis des Artikels 105 der polnischen Verfassung,

–   gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0008/2008),

A.   in der Erwägung, dass Witold Tomczak am 21. September 1997 und am 23. September 2001 in den Sejm (das Unterhaus des polnischen Parlaments) gewählt wurde; in der Erwägung, dass er nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 16. April 2003 Beobachter wurde; in der Erwägung, dass er vom 1. Mai 2004 bis zum 19. Juli 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments war; in der Erwägung, dass er am 13. Juni 2004 ins Europäische Parlament gewählt wurde und dass seine Amtszeit im polnischen Parlament am 16. Juni 2004 ablief,

B.   in der Erwägung, dass Witold Tomczak beschuldigt wird, am 26. Juni 1999 in Ostrów Wielkopolski unter Verstoß gegen Artikel 226 Absatz 1 des polnischen Strafgesetzbuchs zwei Polizeibeamte bei der Ausübung ihrer Amtspflichten beleidigt zu haben; in der Erwägung, dass das Bezirksgericht in Ostrów Wielkopolski am 10. Januar 2005 nach mehrfachem Nichterscheinen Witold Tomczaks zu den Verhandlungen beschlossen hat, gemäß Artikel 377 Absatz 3 der polnischen Strafprozessordnung das Verfahren in Abwesenheit fortzusetzen,

C.   in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 des polnischen Gesetzes vom 23. Januar 2004 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in der Republik Polen wahlberechtigt ist, wer nicht wegen einer vorsätzlich verübten Straftat verurteilt und gegen den keine förmliche Anklage erhoben worden ist; in der Erwägung, dass nach Artikel 142 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes gilt, dass der Verlust des Sitzes eines Mitglieds des Europäischen Parlaments eine Folge des Verlusts des passiven Wahlrechts ist; in der Erwägung, dass es im polnischen Gesetz vom 12. April 2001 zu den Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen (d.h. zum polnischen Parlament) keine Bestimmungen dieser Art gibt,

D.   in der Erwägung, dass Witold Tomczak das Parlament zu einem früheren Zeitpunkt (am 29. April 2005) ersucht hatte, seine Immunität wegen dieses Strafverfahrens zu schützen; in der Erwägung, dass das Parlament am 4. April 2006 im Plenum beschloss, die Immunität von Witold Tomczak nicht zu schützen, obwohl Witold Tomczak vor der Plenarsitzung ein Schreiben übermittelt hatte, in dem er seinem Wunsch Ausdruck gab, seinen früheren Antrag auf Schutz seiner Immunität zurückzuziehen,

E.   in der Erwägung, dass Witold Tomczak behauptet, der vorsitzende Richter in dem Verfahren sei nicht objektiv und die Möglichkeit, ein Verfahren in Abwesenheit durchzuführen, verstoße gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung,

F.   in der Erwägung, dass Witold Tomczak sich darüber beschwert, dass das Bezirksgericht ihm keinen Zugang zu den Verfahrensakten gewähre und dass das Strafverfahren gegen ihn tendenziös sei, weil er versucht habe, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der örtlichen Polizei und des örtlichen Staatsanwaltes in Frage zu stellen,

G.   in der Erwägung, dass Witold Tomczak auf der Grundlage der vorliegenden Informationen im Hinblick auf keine der dem Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Kenntnis gebrachten Forderungen durch die parlamentarische Immunität geschützt ist,

1.   beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Witold Tomczak nicht zu schützen.

(1) Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, S. 419, und Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, S. 2391.


Zollkodex der Gemeinschaft ***II
PDF 200kWORD 31k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) (11272/6/2007 – C6-0354/2007 – 2005/0246(COD))
P6_TA(2008)0049A6-0011/2008

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (11272/6/2007 – C6-0354/2007)(1),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(2) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0608),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die zweite Lesung (A6-0011/2008),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.   stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.   beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 298 E vom 11.12.2007, S. 1.
(2) ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 82.


Gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und Agrarregelung ***I
PDF 202kWORD 34k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (KOM(2006)0866 – C6-0033/2007 – 2006/0290(COD))
P6_TA(2008)0050A6-0488/2007

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0866),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 135 und 280 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0033/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses (A6-0488/2007),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19.Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

P6_TC1-COD(2006)0290


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. .../2008).


Transparenz in Finanzangelegenheiten
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zur Transparenz in Finanzangelegenheiten (2007/2141(INI))
P6_TA(2008)0051A6-0010/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission "Europäische Transparenzinitiative" (KOM(2006)0194),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu den Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch "Europäische Transparenzinitiative" (KOM(2007)0127),

–   unter Hinweis auf Artikel 255 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0010/2008),

A.   in der Erwägung, dass die Transparenz es den Bürgern ermöglicht, sich enger an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen, und dass so gewährleistet ist, dass die Organe der Europäischen Union größere Legitimität genießen und für die Bürger in einem demokratischen System wirksamere Arbeit leisten und besser zur Rechenschaft gezogen werden können,

B.   in der Erwägung, dass die Transparenz zur Stärkung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Grundrechte, wie in Artikel 6 des EU-Vertrags und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt, beiträgt,

C.   in der Erwägung, dass durch eine größere Transparenz innerhalb der Organe der Europäischen Union das Verständnis der Öffentlichkeit für die Verwendung der EU-Gelder verbessert würde und dass gleichzeitig die Effizienz des Ausgabengebarens der Europäischen Union besser bewertet werden könnte,

Offenlegung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln (praktische Umsetzung)

1.   erinnert daran, dass es in Artikel 30 Absatz 3 Unterabsatz 1 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung(1) der Haushaltsordnung im Kapitel "Grundsatz der Transparenz" heißt:"

Die Kommission stellt in geeigneter Weise die Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln zur Verfügung, die sie entweder, wenn die Mittel zentral und unmittelbar von ihren Dienststellen bewirtschaftet werden, selbst festgehalten oder von den rechtlichen Einheiten erhalten hat, denen Haushaltsvollzugsaufgaben im Rahmen anderer Haushaltsvollzugsarten übertragen wurden

"

2.   vertritt die Ansicht, dass die Transparenz eng damit zusammenhängt, ob die über die Empfänger verfügbaren Informationen leicht zugänglich und verlässlich sind und sich für weitere Untersuchungen, Vergleiche und Bewertungen eignen, und ist daher der Auffassung, dass bei der Umsetzung des in der Haushaltsordnung erwähnten Passus "in geeigneter Weise" diesen Erfordernissen in gebührender Weise Rechnung getragen werden sollte;

EU-Mittel im Rahmen der zentralen Verwaltung

3.   erinnert daran, dass bezüglich der Transparenz in Verbindung mit den 20 % der direkt und zentral von der Kommission verwalteten EU-Mittel (Beihilfen und öffentliche Aufträge) Informationen einschließlich genauerer Angaben zu den Empfängern auf zwei Webseiten eingesehen werden können:

Empfänger von Beihilfen:

http://ec.europa.eu/grants/beneficiaries_de.htm

Begünstigte von öffentlichen Aufträgen:

http://ec.europa.eu/public_contracts/beneficiaries_de.htm

4.   fordert die Kommission auf, in allen Dokumenten über den EU-Haushalt und/oder Projekte und Programme, die unter ihrer Verantwortung durchgeführt werden, die Adressen der beiden Webseiten mit Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln, die direkt und zentral von ihr verwaltet werden, ausdrücklich anzugeben;

EU-Mittel unter geteilter, dezentraler und gemeinsamer Verwaltung

5.   stellt fest, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53b Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung in Fällen, in denen die Kommission den Haushalt im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausführt,"

"über die maßgeblichen Sektorverordnungen und im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 jedes Jahr eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln sicherzustellen haben";

"

6.   weist darauf hin, dass gemäß Artikel 53c und 53d in ähnlicher Weise Drittländer und internationale Organisationen, denen Verwaltungsaufgaben übertragen wurden, "im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 … eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln sicher[stellen]";

7.   erinnert daran, dass sich die Kommission in ihrem Entwurf einer Erklärung zur Transparenz im Anhang zu den Ergebnissen des Vermittlungsverfahrens betreffend die geänderte Haushaltsordnung verpflichtet hat, "

"in den Sektorverordnungen dafür Sorge zu tragen, dass die Offenlegung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus den Agrarfonds (ELER(2) und EGFL(3)) mit der Offenlegung der Informationen vergleichbar ist, die nach den Sektorverordnungen für die Strukturfonds vorzulegen sind. Insbesondere wird jedes Jahr eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Beträge sichergestellt, die jeder einzelne Begünstigte aus diesen Mitteln erhält, unterteilt auf die wichtigsten Ausgabenkategorien";

"

8.   stellt fest, dass die Webseite http://ec.europa.eu/agriculture/funding/index_de.htm der Kommission derzeit Links zu den Datenbanken der 14 Mitgliedstaaten enthält, die Informationen über Empfänger von im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgezahlten Mitteln unter geteilter Mittelverwaltung liefern; bedauert jedoch, dass die Informationen so unterschiedlich und verstreut sowie von so schwankender Qualität sind, dass Informationen kaum auffindbar sind; fordert die Kommission auf, von der sehr gut zugänglichen Webseite http://www.farmsubsidy.org/ zu lernen, die sehr gut funktioniert und ohne öffentliche Mittel eingerichtet wurde;

9.   nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission Vorbehalte geäußert hat, weil die Links auf ihrer Webseite auf Informationen beruhen, die von den Mitgliedstaaten geliefert werden und sich so hinsichtlich des Umfangs und der einzelnen Inhalte stark unterscheiden können, weshalb sie die Genauigkeit bzw. Vollständigkeit der gelieferten Daten oder Informationen nicht gewährleisten und auch keine Verantwortung oder Haftung für deren Nutzung übernehmen kann;

10.   besteht darauf, dass die Kommission die Verantwortung für die Gewährleistung vollständiger und verlässlicher Daten übernimmt und die notwendigen Schritte gegenüber den Behörden der Mitgliedstaaten einleitet, um sicherzustellen, dass solche Daten geliefert werden;

Allgemeine Bemerkungen über die Offenlegung von Informationen über die Empfänger

11.   vertritt die Ansicht, dass die Webseiten der Kommission mit Informationen über die Empfänger von EU-Geldern aller Art, ob in Form von Verträgen, Beihilfen, Agrar- oder Strukturfondsausgaben (oder anderer Formen der Finanzierung) generell so aufgebaut sein sollten, dass es möglich ist, nicht nur Informationen über einzelne Empfänger zu erhalten, sondern auch Nachforschungen auf der Grundlage spezifischer Kriterien anzustellen, um ein Gesamtbild für die verschiedenen Kapitel gewinnen zu können, das dann mit den Haushaltsvollzugszahlen der Kommission verglichen werden kann;

12.   fordert die Kommission auf, die politische Verantwortung für die Veröffentlichung von Informationen über Empfänger von EU-Mitteln unter allen Formen der Mittelverwaltung zu übernehmen;

13.   betont, dass es nicht ausreicht, die Informationen einfach im Rohzustand zu veröffentlichen, sondern dass sie vernünftig angeordnet, eingestuft und präsentiert werden müssen, um von praktischem Nutzen zu sein;

14.   verweist darauf, dass einzelne Begünstigte EU-Gelder aus verschiedenen Programmen bzw. Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union erhalten können; erkennt an, dass es daher aufschlussreich sein könnte, wenn man alle Beträge ermitteln könnte, die sektorübergreifend an einzelne Empfänger ausgezahlt wurden; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob nicht eine umfassende Suchmaschine geschaffen werden kann, mit der Daten zu einzelnen Begünstigten im gesamten Spektrum der Tätigkeiten der Europäischen Union, einschließlich Verträgen, Beihilfen, Zuschüssen, Forschungsprogrammen, Agrar- oder Strukturfonds, zentrale/dezentrale Mittelverwaltung usw. abgerufen werden können;

15.   fordert die Kommission auf, den in dieser Entschließung enthaltenen Bemerkungen Rechnung zu tragen und ein voll funktionsfähiges System der Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über alle Empfänger von EU-Beihilfen und die noch ausstehenden Wiedereinziehungen vor den nächsten Europawahlen im Jahr 2009 einzuführen;

Erklärung der finanziellen Interessen von Trägern öffentlicher Ämter in den EU-Organen

16.   weist darauf hin, dass die EU-Organe derzeit unterschiedliche Strategien für die Erklärungen der finanziellen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, die von einem öffentlichen Register (Europäisches Parlament) bis zur Abgabe überhaupt keiner Erklärungen reichen;

17.   vertritt die Ansicht, dass alle Organe prüfen sollten, ob die derzeitigen Grundsätze und Vorschriften ausreichend sind, und verweist darauf, dass die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments möglicherweise geändert werden muss, um die Offenlegung der finanziellen Interessen im Internet verbindlich vorzuschreiben;

18.   stellt fest, dass die Kommission in Verbindung mit ihrer Europäischen Transparenzinitiative eine Studie über die berufsethischen Regeln und Standards für Träger öffentlicher Ämter in den EU-Organen und in den nationalen Parlamenten, den nationalen Regierungen, Verfassungsgerichten (Obersten Gerichten), Rechnungshöfen und Zentral- bzw. Nationalbanken der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Kanadas und der Vereinigten Staaten von Amerika in Auftrag gegeben hat und dass in dieser Studie für die EU-Organe die berufsethischen Regeln und Standards in der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rechnungshof, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank geprüft und verglichen werden;

19.   ist sich dessen bewusst, dass die Kommission einen "gemeinsamen Ethikraum" innerhalb der EU-Organe schaffen will;

20.   erinnert daran, dass die Kommission im Anschluss an die vom Ausschuss Unabhängiger Sachverständiger in dessen zweiten Bericht vom 10. September 1999 entwickelten Empfehlungen und an das Weißbuch der Kommission vom 1. März 2000 zur Verwaltungsreform die Einsetzung einer Beratenden Gruppe Verhaltensregeln im öffentlichen Dienst(4) vorgeschlagen hat, zu deren Aufgaben unter anderem gehören sollte, Trägern öffentlicher Ämter vorab Anleitungen zu geben, damit Situationen vermieden werden können, die zu einem möglichen Interessenskonflikt führen;

21.   vertritt die Ansicht, dass es unangemessen wäre, ein einziges beratendes Gremium für alle Amtsträger der Europäischen Union zu schaffen, da sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments in der besonderen Situation befinden, dass sie direkt von den Bürgern gewählt werden;

22.   ist dennoch der Auffassung, dass jedes Organ, je nach seiner spezifischen Natur, auf der Grundlage seiner derzeitigen Gepflogenheiten hinsichtlich aller einschlägigen finanziellen Interessen berufsethische Regeln für seine Mitglieder beschließen sollte;

23.   empfiehlt, dass sich die berufsethischen Regeln jedes Organs auch auf die politische, finanzielle und rechtliche Gesamtverantwortung seiner Mitglieder erstrecken sollten;

24.   erinnert daran, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften als Reaktion auf die jüngsten Entschließungen des Parlaments zur Entlastung vor kurzem einen Verhaltenskodex(5) für seine Richter angenommen hat; stellt fest, dass der Europäische Rechnungshof ebenfalls damit verbundene Fragen im Rahmen seines "Peer review" über seine künftige Rolle prüft;

25.   stimmt mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten (Beschwerdesache 3269/2005/TN) dahingehend überein, dass die Offenlegung der Namen einzelner Lobbyisten, die mit Kommissionsmitgliedern zu Sitzungen zusammentreffen, von wesentlicher Bedeutung ist;

Einziehung von Gemeinschaftsmitteln, Forderungsverzicht

26.   stellt fest, dass der Ausdruck "Einziehung" vier verschiedene Verfahrensarten betrifft:

   Einziehung von Beträgen, die von den Mitgliedstaaten zu Unrecht an landwirtschaftliche Organisationen oder Einrichtungen ausgezahlt wurden, die an Strukturmaßnahmen teilnehmen, wenn die Zahlungen infolge verschiedener Irrtümer erfolgt sind, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder gelegentlich auch absichtlich begangen werden,
   Einziehung von von der Kommission gegen Organisationen oder Mitgliedstaaten verhängten Geldbußen,
   Einziehung von Eigenmitteln der Mitgliedstaaten nach dem normalen Verfahren für die Einziehung geschuldeter Beträge,
   Einziehung von Geldern von Empfängern von Gemeinschaftsmitteln, wenn die die Vertrags- bzw. Subventionsvereinbarung nicht eingehalten wurde;

27.   bekräftigt sein in Ziffer 36 seiner Entschließung vom 24. Oktober 2006 zur Einziehung von Gemeinschaftsmitteln(6) zum Ausdruck gebrachtes Bedauern darüber, dass die Informationen über die Einziehung von Gemeinschaftsmitteln von der Europäischen Transparenzinitiative ausgeschlossen bleiben; fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde und letztlich auch der Öffentlichkeit die Beträge der Einziehungen, die dem Gemeinschaftshaushalt geschuldet oder gutgeschrieben werden, und die Namen der entsprechenden Begünstigten zu nennen sowie die endgültige Bestimmung dieser Beträge anzugeben;

28.   stellt fest, dass nach dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006(7) (Ziffer 2.24) "die Angaben [der Kommission] zu Wiedereinziehungen und finanziellen Berichtigungen in den Jährlichen Tätigkeitsberichten für 2006 nicht genügend Aufschluss liefern"; fordert die Kommission daher auf, verlässliche und vollständige Informationen über die Korrektur von Fehlern sowie Belege über die von ihr vorgenommenen Korrekturen vorzulegen;

29.   vertritt die Ansicht, dass die Kommission dem Parlament regelmäßig einen Überblick über die noch einzuziehenden Beträge, aufgeschlüsselt nach den den einzelnen Generaldirektionen geschuldeten Gesamtsummen und dem Zeitraum, seit dem die einzelnen Beträge ausstehen, liefern und auf seiner Webseite veröffentlichen sollte;

30.   begrüßt, dass in einem Anhang zur Mitteilung der Kommission "Management der Kommission 2006 – Synthesebericht (KOM(2007)0274) eine Übersicht über den Verzicht auf die Einziehung von im Jahr 2006 fälligen Beträgen veröffentlicht wurde; stellt fest, dass sich die Forderungsverzichte (Beträge über 100 000 EUR) für den EU-Haushalt auf 23 038 784 EUR und für den Haushalt des Europäischen Entwicklungsfonds auf 6 549 996 EUR beliefen;

31.   weist darauf hin, dass die Dienststellen der Kommission jährlich 10 000 Einziehungsanordnungen ausstellen und dass die GD Haushalt vierteljährliche Bilanzen über noch ausstehende Beträge veröffentlicht, die den zuständigen Generaldirektionen übermittelt werden, um die Einziehung zu veranlassen;

32.   begrüßt, dass in der vorläufigen Rechnung für 2006 (Band 1, S. 67-71) ein Kapitel über die Einziehung von Ausgaben in den Anmerkungen zur Ergebnisrechnung veröffentlicht wurde; stellt fest, dass sich der Gesamtumfang der 2006 ausgestellten Einziehungsanordnungen auf 634 000 000 EUR belief; hofft, dass die Kommission künftig mit Blick auf die Erhöhung der Transparenz weitere Verbesserungen in dieser Hinsicht vornehmen wird;

Zusammensetzung der Sachverständigengruppen, die die Kommission beraten

33.   stellt fest, dass die Kommission ein Verzeichnis von Sachverständigengruppen (http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/) erstellt hat, die als formelle und informelle beratende Gremien definiert werden, die entweder per Beschluss der Kommission oder von den Kommissionsdienststellen informell eingesetzt werden, um die Kommission und ihre Dienststellen bei der Vorbereitung von Legislativvorschlägen und politischen Initiativen zu unterstützen;

34.   begrüßt die von Vizepräsident Kallas auf Ersuchen des Haushaltskontrollausschusses gemachten Zusagen, wonach mit Wirkung ab 2008:

   - die Namen aller Mitglieder formeller und informeller Gruppen veröffentlicht und über das Verzeichnis der Sachverständigengruppen der Kommission verfügbar gemacht werden,
   - für alle Sachverständigen und deren Vertreter sowie für Beobachter, deren Teilnahme Auswirkungen auf den Haushalt hat, Name, Berufsbezeichnung, Geschlecht, Land und gegebenenfalls die vertretene Einrichtung – sofern keine rechtlich zwingenden Gründe dagegen angeführt werden – offen gelegt und über das Verzeichnis der Sachverständigengruppen öffentlich verfügbar gemacht werden,
   - die auf dieser Grundlage nicht offen gelegten personenbezogenen Daten dem Europäischen Parlament von Fall zu Fall unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 45/2001(8) nach den einschlägigen Bestimmungen von Anhang I des Rahmenabkommens zur Verfügung gestellt werden können,
   - ein fortgeschrittener Suchmechanismus entwickelt wird, der den Benutzer in die Lage versetzt, mittels Schlüsselwörtern in allen Metadaten zu suchen und beispielsweise nach der Zahl männlicher/weiblicher Sachverständiger, nach Land und nach Zusammensetzung zu suchen;

35.   stellt fest, dass im Verzeichnis der Sachverständigengruppen Folgendes nicht erfasst ist:

   - unabhängige Sachverständige, deren Aufgabe es ist, die Kommission bei der Umsetzung von Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung zu unterstützen,
   - Ausschüsse für den sektoralen und branchenübergreifenden sozialen Dialog (2005 gab es etwa 70 solcher Ausschüsse),
   - "Komitologieausschüsse", die die Kommission in Politikbereichen unterstützen, in denen sie zur Umsetzung von Rechtsvorschriften befugt ist (2004 gab es davon insgesamt 250),
   - gemeinsame Einrichtungen, die aus internationalen Abkommen entstanden sind (2004 gab es davon insgesamt 170);

36.   ist nicht damit einverstanden, dass diese Gruppen nicht in dem Verzeichnis aufgeführt werden, und erwartet, dass die Kommission Maßnahmen ergreift, um sicher zu stellen, dass in dem Verzeichnis alle Sachverständigengruppen aufgeführt sowie Informationen über Mitglieder von Komitologieausschüssen, einzelne Sachverständige, gemeinsame Einrichtungen und Ausschüsse für den sozialen Dialog enthalten sind, um zu gewährleisten, dass derselbe transparente Ansatz auch auf die Mitgliedschaft in diesen Sachverständigenausschüssen angewendet wird, sofern nicht von Fall zu Fall legitime zwingende Gründe im Einzelnen dagegensprechen;

37.  fordert die Kommission auf, vor Ende 2008 eine eingehende Überprüfung der Zusammensetzung ihrer Sachverständigengruppen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausgewogene Vertretung von Interessengruppen in den Sachverständigengruppen sicherzustellen;

38.  besteht darauf, dass die Kommission vor Ende 2008 einen offenen, transparenten und niemanden ausgrenzenden Prozess für die Auswahl der Mitglieder neuer Sachverständigengruppen entwickeln und das Parlament spätestens bis Februar 2009 über die neuen Auswahlkriterien informieren muss;

Governance innerhalb der Organe und deren jährliche Tätigkeitsberichte

39.   erkennt an, dass ein wichtiges Merkmal eines beispielhaften Führungsstils in Kapitalgesellschaften oder den EU-Organen darin besteht, dass den Anteilseignern bzw. der Öffentlichkeit Informationen über das Finanzgebaren in einer Form zur Verfügung stehen, die für die Durchschnittsleser leicht zu verstehen sind;

40.   räumt ein, dass sich die Situation seit Inkrafttreten der geänderten Haushaltsordnung im Jahr 2003 durch die Verpflichtung zur Ausarbeitung jährlicher Tätigkeitsberichte geändert hat, die in der Praxis einen detaillierten Einblick in die interne Arbeitsweise der Organe bieten;

41.   beglückwünscht die Kommission zur Veröffentlichung der jährlichen Tätigkeitsberichte (2004, 2005, 2006) ihrer Generaldirektoren und anderen Dienststellen und des Syntheseberichts der Kommission: Bilanz der politischen Arbeit 2006 (KOM(2007)0067) auf ihrer Webseite http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/index_en.htm;

42.   stellt fest, dass nach Angaben der Kommission der Synthesebericht und die jährlichen Tätigkeitsberichte an der Spitze der Rechenschaftspyramide der Kommission stehen und deren Grundpfeiler bilden (KOM(2006)0277), und legt der Kommission angesichts dessen, dass die Generaldirektoren sowie die Kommission als Kollegium in diesen Berichten die politische Verantwortung für das Management übernehmen, eindringlich nahe, ernsthafte Maßnahmen zu ergreifen, um einen umfassenden Einblick in die Verwendung von 80% der EU-Mittel (geteilte Verwaltung) zu ermöglichen, da andernfalls ihre eigene Glaubwürdigkeit Schaden nehmen würde;

43.   legt der Kommission daher nahe, die Abgabe nationaler Zuverlässigkeitserklärungen durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen, wodurch sie die umfassende politische Verantwortung für die gesamte Haushaltsführung der Europäischen Union übernehmen könnte; fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, sich stärker auf die Arbeit nationaler Rechnungsprüfungsstellen und auf externe Rechnungsprüfungen zu stützen;

44.   begrüßt, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, der Europäische Rechnungshof, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Bürgerbeauftragte allesamt der Entlastungsbehörde jährliche Tätigkeitsberichte vorlegen;

45.   vertritt die Ansicht, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte der anderen Organe, einschließlich des Rates und des Europäischen Parlaments, im Sinne einer größeren Transparenz auf deren öffentlichen Webseiten veröffentlicht werden sollten;

Erfassung von Betrügern in einer schwarzen Liste

46.   erinnert daran, dass eine der von der Kommission im Rahmen ihrer Vorbereitungsarbeiten zur Transparenz (SEK(2005)1300) geprüften Fragen darin bestand, ob man vor Betrug besser abschrecken könnte, indem die Ergebnisse von Untersuchungen transparenter gemacht werden, und ob die Kommission eine "schwarze Liste" nachweislicher Betrugsfälle erstellen und veröffentlichen sollte, um die Verantwortlichen beim Namen zu nennen;

47.   stellt fest, dass sich die Kommission im Arbeitsdokument ihrer Dienststellen (SEK(2005)1300) zwar eingehend mit der Erfassung von Betrügern in einer schwarzen Liste befasst hat, dass dieses Thema jedoch weder im Grünbuch der Kommission über die Europäische Transparenzinitiative noch in der Mitteilung zu den Folgemaßnahmen erwähnt wird;

48.   fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine öffentliche "schwarze Liste" nachweislicher Betrugsfälle und der dafür verantwortlichen Stellen eingerichtet werden könnte, um die Verantwortlichen beim Namen zu nennen und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Betrugsbekämpfungsbemühungen der Gemeinschaft zu unterrichten;

49.   weist darauf hin, dass die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union auf Ersuchen des Europäischen Parlaments 1997 ein Frühwarnsystem mit fünf Warnstufen eingeführt hat, um die Kommissionsdienststellen dabei zu unterstützen, Einrichtungen ausfindig zu machen, die finanzielle und andere Risiken aufweisen; stellt fest, dass sich dieses System sowohl auf die "zentrale Mittelveraltung" (von den Kommissionsdienststellen direkt verwaltete Verträge und Beihilfen) als auch auf die "dezentrale Mittelverwaltung" (von Drittländern verwaltete Mittel) bezieht; weist jedoch darauf hin, dass sich das Frühwarnsystem nicht auf EU-Mittel erstreckt, die zusammen mit den Mitgliedstaaten verwaltet werden ("geteilte Mittelverwaltung", vor allem gemeinsame Agrarpolitik und Strukturfonds) und auch nicht auf Mittel, deren Vollzug internationalen Organisationen übertragen wurde ("gemeinsame Mittelverwaltung");

50.   stellt fest, dass nach den wesentlichen Erkenntnissen des Europäischen Rechnungshofs in seinem Jahresbericht 2006 Fehler im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften (z.B. fehlende oder ungültige Ausschreibungsverfahren) die Hauptursache von Unregelmäßigkeiten im Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen waren, und fordert die Kommission und den Europäischen Rechnungshof im Hinblick darauf, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ein wesentliches Ziel darstellt, auf, der Entlastungsbehörde über die bei Ausschreibungsverfahren am häufigsten auftretenden Arten von Unregelmäßigkeiten oder Betrügereien sowie über die Gründe dafür Bericht zu erstatten;

51.   stellt fest, dass die Registrierungen des Frühwarnsystems aus Datenschutzgründen – zur Wahrung der legitimen Interessen der betroffenen Einrichtungen – sowie mangels einer Bestimmung in der Haushaltsordnung zur Genehmigung der Offenlegung streng vertraulich sind;

52.   erinnert daran, dass nach Artikel 95 der Haushaltsordnung (in Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten) eine zentrale Datenbank mit Angaben zu den Bewerbern und Bietern eingerichtet werden soll, für die Ausschlussgründe zutreffen, und dass diese gemeinsame Datenbank aller Organe und Agenturen zum 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden soll;

53.   drängt erneut auf die sofortige Einführung eines berufsethischen Kodex für OLAF, damit die Unschuldsvermutung für diejenigen Empfänger gewährleistet ist, gegen die lange und schädigende Ermittlungen durchgeführt werden und die schließlich von den Gerichten für unschuldig erklärt werden, ohne dass die Betroffenen für die Schädigung ihrer Ehre und die ihnen entstandenen Verluste irgendwie entschädigt werden;

54.   stellt fest, dass die Mitgliedstaaten Informationen über Bewerber und Bieter, auf die Ausschlussgründe zutreffen, dem zuständigen Anweisungsbefugten übermitteln müssen; stellt weiter fest, dass der Zugang zu der Datenbank nicht öffentlich ist und den EU-Organen, Exekutivagenturen und Regelungsagenturen vorbehalten ist (Artikel 95 Absatz 2 der Haushaltsordnung);

o
o   o

55.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den anderen Organen zu übermitteln.

(1) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften. (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
(2) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.
(3) Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft.
(4) Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zur Einsetzung einer "Beratenden Gruppe Verhaltensregeln im öffentlichen Dienst" (SEK(2000)2077).
(5) ABl. C 223 vom 22.9.2007, S. 1.
(6) ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 125.
(7) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(8) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).


Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresberichte 2005 und 2006
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresberichte 2005 und 2006 (2006/2268(INI))
P6_TA(2008)0052A6-0009/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlaments und den Rat vom 12. Juli 2006 "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2005" (KOM(2006)0378) und seiner Anhänge (SEK(2006)0911 und SEK(2006)0912),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 6. Juli 2007 "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2006" (KOM(2007)0390) und seiner Anhänge (SEK(2007)0930 und SEK(2007)0938),

–   unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des OLAF für 2005(1),

–   unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des OLAF für 2006(2),

–   unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Dezember 2005 bis Mai 2007(3),

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2005(4),

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006(5),

–   gestützt auf Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten(7),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0009/2008),

A.   angesichts des Inhalts von Artikel 280 Absätze 1 und 2 des EG-Vertrags,

B.   in der Erwägung, dass in Artikel 53b Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(8) (Haushaltsordnung) Folgendes festgelegt ist:"

(2)  Unbeschadet zusätzlicher Bestimmungen in den maßgeblichen Sektorverordnungen und damit bei der geteilten Mittelverwaltung gewährleistet ist, dass die Mittel gemäß den geltenden Regeln und Grundsätzen verwendet werden, erlassen die Mitgliedstaaten alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schützen. Zu diesem Zweck haben sie insbesondere

   a) sich davon zu überzeugen, dass die aus dem Haushalt finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt werden;
   b) Unregelmäßigkeiten und Betrug vorzubeugen und bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten und Betrug angemessen zu handeln;
   c) rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge oder wegen Unregelmäßigkeiten oder Fehlern entgangene Beträge einzuziehen;
   d) über die maßgeblichen Sektorverordnungen und im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 jedes Jahr eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln sicherzustellen.

Zu diesem Zweck führen die Mitgliedstaaten Kontrollen durch und richten ein effizientes und wirksames System der internen Kontrolle ... ein. (...)

"

Betrag der gemeldeten Unregelmäßigkeiten

1.   begrüßt, dass die Berichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften, insbesondere der Bericht zum Haushaltsjahr 2006, analytischer geworden sind; stellt indessen fest, dass den Statistiken sehr heterogene nationale Strukturen mit unterschiedlichen Verwaltungs-, Rechts-, Kontroll- und Prüfungssystemen zugrunde liegen;

2.   fordert, dass die Jahresberichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie die auf der Grundlage dieser Berichte ausgearbeiteten Berichte des Europäischen Parlaments auf die Tagesordnung des Rates gesetzt werden und dass der Rat anschließend dem Parlament und der Kommission seine Bemerkungen mitteilt;

3.   stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag der gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, Agrarausgaben und strukturpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2006 auf rund 1 143 Millionen EUR belief (Haushaltsjahr 2005: 1 024 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2004: 982,3 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2003: 922 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2002: 1 150 Millionen EUR), wobei sich die Beträge, die die Mitgliedstaaten der Kommission 2006 mitgeteilt haben, wie folgt verteilen:

   Eigenmittel: 353 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 328,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 212,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 269,9 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 367 Millionen EUR),
   Garantien im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL): 87 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 102 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 82,1 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 169,7 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 198,1 Millionen EUR),
   strukturpolitische Maßnahmen: 703 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 601 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 694,5 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 482,2 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 614,1 Millionen EUR),

stellt ferner fest, dass sich die gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Bereich der Heranführungshilfen im Jahr 2006 auf insgesamt 12,32 Millionen EUR beliefen (Haushaltsjahr 2005: 17,6 Millionen EUR);

4.   ist der Auffassung, dass die jährlichen Schwankungen des Schadensvolumens aufgrund von Unregelmäßigkeiten von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst sein können;

5.   unterstreicht, dass eine der Kommission gemeldete hohe Zahl von Unregelmäßigkeiten nicht notwendigerweise ein hohes Betrugsvolumen bedeutet; sie kann auch ein Beweis für die Wirksamkeit der vorhandenen Kontrollsysteme und für eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission sein; begrüßt, dass die Kommission in ihrem Jahresbericht für 2006 die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit hervorgehoben hat;

Allgemeine Analyse

6.   stellt fest, dass sich das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Eigenmittel von 328 Millionen EUR (2005) auf 353 Millionen EUR (2006) erhöht hat (+ 7%); besonders betroffen von Unregelmäßigkeiten waren Fernsehgeräte (2005: 69 Millionen EUR; 2006: 62,3 Millionen EUR) und Zigaretten (2005: 30,9 Millionen EUR; 2006: 27,6 Millionen EUR); in Italien und in den Niederlanden hat die Zahl der Fälle deutlich zugenommen (+ 122% bzw. + 81%); 113,4 Millionen EUR (32%) wurden im Jahr 2006 eingezogen;

7.   weist darauf hin, dass das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Agrarausgaben von 105 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 87 Millionen EUR im Jahr 2006 zurückgegangen ist; auf Spanien, Frankreich und Italien entfielen 57,2% der Unregelmäßigkeiten im Wert von 64,9 Millionen EUR, und die am stärksten betroffenen Sektoren waren die Entwicklung des ländlichen Raums, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse;

8.   begrüßt die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik(9) (GAP), mit der den Mitgliedstaaten ein vereinfachter und wirksamerer Rechtsrahmen für die Wiedereinziehung zu Unrecht geleisteter Zahlungen an die Hand gegeben werden soll; fordert die Kommission auf, die Anwendung dieses Rechtsakts zu bewerten und ihm einen Bericht hierüber vorzulegen;

9.   freut sich darüber, dass das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), über das 68% der Vorgänge laufen, ordnungsgemäß funktioniert und dass mit seiner Hilfe ein beträchtlicher Teil der Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden konnte;

10.   stellt mit Sorge fest, dass der Umfang der Wiedereinziehungen zu Unrecht gezahlter Beträge weiterhin gering ist und von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert, und fordert, da die Aussichten für eine Wiedereinziehung im Laufe der Zeit abnehmen, die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Wiedereinziehungsrate bei den zu Unrecht ausgezahlten Beträgen zu intensivieren;

11.   ist der Auffassung, dass die Kommission Korrekturmaßnahmen anwenden sollte, wenn sich die Wiedereinziehung in einem bestimmten Mitgliedstaat systematisch auf einem niedrigen Niveau bewegt;

12.   unterstützt die Kommission voll und ganz bei der strikten Anwendung der Rechtsvorschriften über die Aussetzung von Zahlungen und fordert mit Nachdruck, dass auch auf die GAP-Finanzmittel das gleiche Verfahren angewandt wird, wie es die Maßnahmen darstellen, die bereits eingeleitet wurden(10), damit keine Mittel ausgezahlt werden, wenn die Kommission keine absolute Gewähr für die Zuverlässigkeit der Management- und Kontrollsysteme des Mitgliedstaates hat, der diese Mittel erhält;

13.   fordert die Kommission auf, Wirksamkeit und Transparenz der Überwachungssysteme im Zusammenhang mit den Zahlungen an die Landwirte im Rahmen ihres Jahresberichts über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu bewerten;

14.   begrüßt die Arbeiten der Task Force "Einziehung"(11), die eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten der vorausgegangenen Jahre bereinigen konnte (1971 bis 2006: 3 061 Millionen EUR); aufgrund dieser Arbeiten haben die Mitgliedstaaten 898 Millionen EUR eingezogen und 1 200 Millionen EUR konnten im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens abgerechnet werden; unterstreicht jedoch, dass die Mitgliedstaaten viel wachsamer sein sollten, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden und Gelder einzuziehen;

15.   stellt fest, dass die Kommission ihren zweiten Bericht über die Mängel bei der Durchführung des Systems der "schwarzen Liste" (Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates(12)) angenommen hat, und fordert eine breitere Debatte innerhalb der EU-Organe über das künftige Vorgehen, wobei am ehesten eine deutliche Erhöhung der Strafgelder für jene Mitgliedstaaten in Frage kommt, die ihren Verpflichtungen im Bereich der Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge nicht nachkommen;

16.   weist darauf hin, dass sich das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den strukturpolitischen Maßnahmen um 17%, von 601 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 703 Millionen EUR im Jahr 2006 (517 Millionen EUR bei den Strukturfonds und 186 Millionen EUR beim Kohäsionsfonds), erhöht hat; die Unregelmäßigkeiten betrafen hauptsächlich (zu 75%) den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF); für rund 85% des Schadensvolumens für 2006 bei den Strukturfonds (438,1 Millionen EUR) zeichneten Deutschland, Spanien, Italien, Portugal und das Vereinigte Königreich verantwortlich; in vielen Fällen wurden von den Begünstigten nicht förderfähige Ausgaben in Rechnung gestellt; der Sachverhalt wurde bei der Kontrolle der Dokumente aufgedeckt;

17.   bedauert, dass von den 95 im Rahmen der Strukturfonds finanzierten und im laufenden Programmplanungzeitraum geprüften Projekten 60 wesentliche Fehler bei den gemeldeten Projektausgaben aufwiesen, womit die Zahl der Unregelmäßigkeiten gegenüber dem Vorjahr zunahm; vertritt die Auffassung, dass eine größere Zahl von Projekten geprüft werden sollte, damit die daraus resultierenden Schlussfolgerungen die Formulierung klarer Empfehlungen zur Verbesserung der Haushaltsführung erlauben;

18.   stellt fest, dass für 2006 von den 703 Millionen EUR noch 266,5 Millionen EUR wiedereingezogen werden müssen, während für die Vorjahre 762 Millionen EUR noch nicht wiedereingezogen wurden; fordert die Kommission auf, die zuständigen Ausschüsse des Parlaments alle drei Monate über die erzielten Fortschritte und die speziellen Maßnahmen zu unterrichten, die getroffen wurden, um die Wiedereinziehung der ausstehenden Beträge zu beschleunigen;

19.   weist darauf hin, dass das Schadensvolumen bei den Heranführungshilfen von 26,5 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 12,3 Millionen EUR im Jahr 2006 zurückgegangen ist; die häufigsten Fehler waren die Inrechnungstellung nicht förderfähiger Ausgaben und die Nichteinhaltung der Vertrags- oder Rechtsbestimmungen; seit Einführung der Hilfen wurden 11 Millionen EUR wiedereingezogen; es müssen jedoch noch 14 Millionen EUR wiedereingezogen werden;

20.   ist nach wie vor überzeugt, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen, einschließlich des Europäischen Rechnungshofs, zu einem politischen Einvernehmen über den Begriff "hinnehmbare Fehlerquote" gelangen müssen, wenn eine positive Zuverlässigkeitserklärung erreicht werden soll;

Schwachstellen

21.   fordert die Kommission auf, in ihren Jahresbericht 2008 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften eine Analyse der in den Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten vorhandenen Strukturen aufzunehmen; in dieser Analyse müssten unter anderem folgende Fragen beantwortet werden, damit sich das Parlament ein klareres Bild von der Umsetzung des Rechtsrahmens für das "Betrugsbekämpfungsnetz" machen kann:

   Welche nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten sind von dieser Aufgabe betroffen?
   Wie organisieren sie ihre Zusammenarbeit?
   Welche Prüfungsbefugnisse besitzen die nationalen Behörden?
   Arbeiten die nationalen Behörden auf der Grundlage einer Jahresplanung?
   Sind sie verpflichtet, einen Bericht über die bei ihrer Kontrolltätigkeit zu verfolgenden Ziele auszuarbeiten?
   Sind die nationalen Behörden verpflichtet, einen Bericht über die Verwendung der EU-Gelder zu erstellen?
   Wie arbeiten sie mit OLAF zusammen und auf welche Weise werden ihre Feststellungen der Kommission mitgeteilt?
   Zu welchen europäischen Datenbanken haben sie unmittelbaren Zugang?
   Auf welche nationalen Datenbanken kann die Kommission zugreifen?
   Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Kontrollen?
   Welche Mechanismen gibt es für die Meldung von Unregelmäßigkeiten?
   Wie ist der Stand der Durchführung der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates?

22.   fordert die Kommission auf, in Bezug auf den Bereich der Eigenmittel mitzuteilen, welche weiteren Maßnahmen sie treffen wird, um der betrügerischen Einfuhr von Fernsehgeräten, Zigaretten und nachgeahmten Produkten generell ein Ende zu bereiten; stellt in diesem Zusammenhang mit Befriedigung fest, dass OLAF eine Außenstelle in China errichten konnte; ermutigt die Kommission, verstärkt gegen die Nachahmung vorzugehen; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Jahresberichts über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften für 2007, der im Juli 2008 veröffentlicht wird, über die Initiativen und Maßnahmen Bericht zu erstatten, die auf der Grundlage der Entschließung des Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren(13) getroffen wurden;

23.   hält es für absolut inakzeptabel, dass Deutschland und Spanien der Kommission seit vielen Jahren keine Informationen in elektronischer Form über die Unregelmäßigkeiten im Bereich der Agrarausgaben übermittelt haben; stellt außerdem fest, dass diese beiden Länder für 38% (33,2 Millionen EUR) der Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind und dass Deutschland keine Daten mehr über die betroffenen Personen und Gesellschaften übermittelt, obgleich es dazu verpflichtet ist; fordert die Kommission daher eindringlich auf, gegen diese beiden Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und bis zum Abschluss des Verfahrens 10% der Agrarzahlungen zurückzuhalten; fordert den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses auf, die betroffenen Ständigen Vertretungen schriftlich um eine Erklärung zu ersuchen;

24.   ist der Ansicht, dass nicht hingenommen werden kann, dass von dem Zeitpunkt der Begehung einer Unregelmäßigkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der Kommission gemeldet wird, 39 Monate vergehen, da eine solche Verzögerung die Einziehung erschwert; möchte von der Kommission wissen, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um die Mitgliedstaaten zur Ordnung zu rufen; stellt fest, dass das Verhalten der Mitgliedstaaten einen Mangel an Wachsamkeit erkennen lässt;

25.   möchte wissen, welche Maßnahmen die Kommission getroffen hat, um die Zahl der Unregelmäßigkeiten in den Bereichen ländliche Entwicklung, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse zu verringern;

26.  fordert die Kommission auf, sich unnachgiebig zu zeigen, falls Griechenland sich nicht an den Aktionsplan zur Einführung des InVeKoS hält(14); möchte darüber informiert werden, wie hoch der Gesamtbetrag der Finanzbeihilfen/Beihilfen war, der Griechenland zur Errichtung des InVeKoS aus dem Gemeinschaftshaushalt gezahlt wurde, und ob dieser Betrag zurückgefordert werden kann, wenn das System bis September 2008 nicht voll funktionsfähig ist;

27.   weist darauf hin, dass im Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen 84 % aller Unregelmäßigkeiten in Italien (2006: 228,2 Millionen EUR), Spanien (2006: 85,7 Millionen EUR), im Vereinigten Königreich (2006: 59,8 Millionen EUR), in Portugal (2006: 37,2 Millionen EUR) und Deutschland (2006: 27,2 Millionen EUR) registriert wurden; stellt ferner fest, dass weder Deutschland noch Spanien das elektronische Modul des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung benutzen und dass Deutschland außerdem keine Daten über die betroffenen Personen und Gesellschaften übermittelt; fordert den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses auf, die betroffenen Ständigen Vertretungen schriftlich um eine Erklärung zu ersuchen;

28.   ist der Ansicht, dass der Programmplanungszeitraum 2000-2006 in diesem Zusammenhang bewiesen hat, dass überkomplizierte Vorschriften und unwirksame Kontroll- und Überwachungssysteme zu den festgestellten Unregelmäßigkeiten beigetragen haben; weist darauf hin, dass die Zahlungen außerdem in vielen Fällen verspätet bei den Begünstigten eingegangen sind; begrüßt daher die Verbesserungen, die die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(15) mit sich gebracht hat; wünscht, dass die regionalen und lokalen Behörden generell stärker an der Planung und Ausführung der Fonds beteiligt werden;

29.   weist darauf hin, dass es in Ziffer 11 seiner Entschließung vom 15. Juni 2006 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und zur Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2004(16) die Auffassung vertreten hat, dass "im Berichtszeitraum 2005 Unregelmäßigkeiten bei den strukturpolitischen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit gezollt werden sollte"; muss jedoch feststellen, dass sich die Situation anscheinend verschlechtert hat;

30.   ist der Ansicht, dass die Kommission den auf die missbräuchliche Verwendung von EU-Geldern spezialisierten kriminellen Netzen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte;

31.   fordert die Kommission auf, seinem Haushaltskontrollausschuss eine detaillierte Analyse des Systems oder der Systeme zur Verfügung zu stellen, die von der organisierten Kriminalität – sei es in mafiöser oder nicht mafiöser Form – verwendet werden, um den finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schaden;

32.   ist äußerst besorgt über die folgende Feststellung des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs: "Die Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten waren im Allgemeinen unwirksam oder nur bedingt wirksam, und ihre Funktionsweise wird von der Kommission nur in eingeschränktem Maße überwacht."(17);

33.   fordert daher, dass die Mitgliedstaaten die Qualität ihrer Kontroll- und Überwachungssysteme garantieren, indem sie auf der geeigneten politischen Ebene eine nationale Verwaltungserklärung für alle der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden Gemeinschaftsmittel annehmen; fordert die Kommission auf, diese Idee aktiv zu unterstützen und in ihrem Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

34.   fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen – auch in Form von Vertragsverletzungsverfahren – gegen die Mitgliedstaaten zu ergreifen, die die Kommission nicht bei den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vorgesehenen Kontrollen vor Ort unterstützen;

35.   fordert die Kommission in diesem Zusammenhang ferner auf, die Einführung verbindlicher und vorsorglicher Elemente in künftige EU-Rechtsvorschriften im Bereich der geteilten Mittelverwaltung zu prüfen, damit zu Unrecht geleistete Zahlungen bis zum Ende des Beitreibungsverfahrens wiedereingezogen werden können, z.B. durch eine Sicherheitsleistung der Mitgliedstaaten gegenüber den Gemeinschaften für die Verwendung der EU-Gelder durch die Empfänger;

36.  weist darauf hin, dass bei den strukturpolitischen Maßnahmen für das Jahr 2006 und die Vorjahre noch über 1 000 Millionen EUR wiedereingezogen werden müssen;

37.   betont die direkte Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Wiedereinziehung von Geldern, deren Zahlung Unregelmäßigkeiten aufweist; appelliert erneut an die Kommission, Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten auszusetzen, falls schwere Unregelmäßigkeiten festgestellt werden; erkennt die Notwendigkeit an, auf unzulängliche Verwaltungs und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten angemessen zu reagieren, und weist darauf hin, dass Betrügereien und Unregelmäßigkeiten der Tätigkeit der Europäischen Union und insbesondere den Projekten für Strukturmaßnahmen abträglich sind;

38.   begrüßt die Tatsache, dass im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative Informationen über die Begünstigten der Strukturfonds veröffentlicht werden, und fordert nachdrücklich, in den Mitgliedstaaten verbindliche Verpflichtungen einzuführen, Informationen über die Projekte und Begünstigten von Mitteln im Rahmen aller der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden gemeinschaftlichen Fonds zu veröffentlichen;

39.   fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission jedes Jahr den finanziellen Verlust aufgrund endgültig eingebüßter Beträge mitzuteilen, den die Kommission in ihren Jahresbericht aufnehmen sollte;

40.   fordert außerdem die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf, die Kommission einschließlich OLAF einmal jährlich über die Entscheidungen der Gerichte über die betrügerische Verwendung von Strukturfondsmitteln zu unterrichten;

41.   fordert die Kommission auf, zu der negativen Bewertung ihrer Arbeit durch den Europäischen Rechnungshof Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Schritte sie unternommen hat, um die Situation in den Mitgliedstaaten, die den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften gefährdet, zu verbessern;

42.   fordert die Kommission gleichzeitig auf, den Mitgliedstaaten öfter Bericht zu erstatten und im Einzelnen mitzuteilen, wie sie die gemeldeten Informationen genutzt und welche Maßnahmen sie aufgrund der gemeldeten Unregelmäßigkeiten eingeleitet hat;

43.   stellt fest, dass, was die Verwendung der Heranführungshilfen betrifft, Bulgarien (2006: 1,7 Millionen EUR), Polen (2006: 2,4 Millionen EUR), Rumänien (2006: 5,5 Millionen EUR) und die Slowakei (2006: 1,9 Millionen EUR) für 94% der Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind; stellt fest, dass die Kommission in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer gemeinsamen Auslegung und einheitlichen Anwendung der Leitlinien und Arbeitsdokumente unterstrichen hat; fordert daher die Kommission auf, ihm mitzuteilen, welche Maßnahmen sie in dieser Hinsicht getroffen hat;

44.   fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, noch eindeutiger und bereits von Anfang an die Unregelmäßigkeiten zu ermitteln, bei denen der Verdacht einer betrügerischen Verwendung von EU-Mitteln besteht, da die Mitgliedstaaten immer noch Schwierigkeiten haben, genau zu erkennen, wann eine Unregelmäßigkeit oder ein Betrug vorliegt und was der Kommission/OLAF gemeldet werden muss, auch wenn sie der vierteljährlichen Berichtspflicht nachkommen;

45.   fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Nutzung des OLAF-Informationssystems für die Betrugsbekämpfung CIGinfo (Instrument zur Übermittlung von Informationen über Beschlagnahmen von Zigaretten) zu unterstützen; ist der Ansicht, dass eine solche einzige Verwaltungs-Homepage den Datenaustausch (insbesondere über Unregelmäßigkeiten) zwischen OLAF und den Mitgliedstaaten verbessern könnte, sobald die nationalen Systeme und das europäische System kompatibel sind;

46.   begrüßt, dass der Haushaltskontrollausschuss bereits zweimal mit den Partnerinstanzen aus den nationalen Parlamenten zusammengetroffen ist; ist der Ansicht, dass jährliche Treffen der Haushaltskontrollausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments für eine Verbesserung der Kontroll- und Überwachungssysteme in den Mitgliedstaaten und die Erlangung einer nationalen Verwaltungserklärung sehr hilfreich sein könnten;

47.   wünscht, dass der Europäische Rechnungshof möglichst eng mit den nationalen und regionalen Prüfungsbehörden zusammenarbeitet, damit er zunehmend deren Berichte bei der Prüfung der Verwendung der EU-Gelder in den Mitgliedstaaten nutzen kann;

Tätigkeitsberichte von OLAF

48.   stellt fest, dass OLAF im Jahr 2006 unter Berücksichtigung des Sonderberichts 1/2005 des Europäischen Rechnungshofs umstrukturiert wurde; ist der Ansicht, dass die Arbeitsweise von OLAF vom Parlament im Rahmen des Verfahrens zur Revision der OLAF-Verordnung bewertet werden sollte;

49.   fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass die in Artikel 95 der Haushaltsordnung genannte Datenbank bis 1. Januar 2009 voll funktionsfähig ist;

50.   stellt fest, dass OLAF im Jahr 2005 802 und im Jahr 2006 826 neue Meldungen erhalten hat; begrüßt, dass es aufgrund des Bewertungssystems möglich war, die Zahl der eingeleiteten Untersuchungen auf 254 zu senken, und dass außerdem den Statistiken zufolge die meisten der abgeschlossenen Untersuchungen eine Weiterbehandlung in administrativer, finanzieller, gerichtlicher oder legislativer Hinsicht erfahren haben; weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen der gesamten laufenden und abgeschlossenen Fälle zum Ende des Haushaltsjahrs 2005 auf 6 600 Millionen EUR und zum Ende des Haushaltsjahrs 2006 auf 7 400 Millionen EUR beliefen und dass die am stärksten betroffenen Bereiche die Strukturfonds (2006: 1 606,7 Millionen EUR), Zigaretten (2006: 1 320,1 Millionen EUR), der Zoll (2006: 989,8 Millionen EUR) und die Mehrwertsteuer (2006: 727,8 Millionen EUR) waren;

51.   fordert die Kommission auf, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Namen von Unternehmen und Personen auszuarbeiten, die Betrügereien zu Lasten der Gemeinschaft begangen haben;

52.   begrüßt die Art und Weise, wie OLAF das Parlament über die Weiterverfolgung seiner abgeschlossenen Untersuchungen unterrichtet hat; weist indessen darauf hin, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften in 20 Fällen (von 134 Fällen, in denen eine gerichtliche Verfolgung beantragt worden war) eine Weiterverfolgung wegen Verjährung oder Mangels an Beweisen abgelehnt haben;

53.   bedauert indessen, dass OLAF den Dialog über die schriftlichen Informationen, die der zuständige Ausschuss des Parlaments regelmäßig erhält, nicht, wie in der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 15. Juni 2006 gefordert, wieder aufgenommen hat;

54.   stellt fest, dass wie in den Vorjahren die meisten Fälle in Belgien, Deutschland und Italien registriert wurden;

55.   weist auf seine oben genannte Entschließung vom 11. Oktober 2007 hin;

56.   stellt fest, dass im Jahr 2006 im Zusammenhang mit den Untersuchungen von OLAF ein einzuziehender Betrag in Höhe von über 450 Millionen EUR ermittelt wurde und dass dieser Betrag aus im Jahr 2006 abgeschlossenen Fällen (rund 114 Millionen EUR) und laufenden Weiterverfolgungsmaßnahmen (rund 336 Millionen EUR, hauptsächlich aus dem Agrarsektor (134,6 Millionen EUR) und aus dem Bereich der Strukturfonds (146,3 EUR)) herrührt;

57.   begrüßt die Zusammenarbeit zwischen OLAF, Europol, Eurojust und einigen internationalen Organisationen unter anderem zum Zweck der Bekämpfung der organisierten Kriminalität; unterstreicht gleichzeitig, dass eine solche Zusammenarbeit transparent sein muss und dass dabei die Unabhängigkeit von OLAF zu wahren ist;

58.   hat Verständnis dafür, dass die Kommission die Zahl der Sprachfassungen ihrer Berichte aus Sparsamkeitsgründen reduzieren möchte; besteht dennoch darauf, dass Anhang 2 der Jahresberichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Tätigkeitsberichte zumindest auf Englisch, Französisch und Deutsch vorgelegt werden;

Überarbeitung der OLAF-Verordnung

59.   erinnert die Kommission daran, dass sich das Parlament in Ziffer 30 seiner oben genannten Entschließung vom 15. Juni 2006 dafür ausgesprochen hat, " sämtliche Untersuchungsbefugnisse von OLAF in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen"; betont gleichzeitig, dass auch die Arbeitsgruppe "Betrugsbekämpfung" des Rates offensichtlich eine Straffung der derzeitigen Rechtsgrundlagen befürwortet(18); ersucht daher OLAF, im Rahmen seines jährlichen Tätigkeitsberichts für das Jahr 2007 dringend eine Analyse der Interoperabilität der verschiedenen Rechtsgrundlagen vorzulegen, mit denen OLAF Untersuchungsbefugnisse übertragen werden, damit die Ergebnisse dieser Analyse bei der künftigen Überarbeitung der OLAF-Verordnung berücksichtigt werden können; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Artikel 280 des EU-Vertrags über die Betrugsbekämpfung auch durch den Vertrag von Lissabon geändert wird(19);

60.   stellt fest, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 27. November 2007 in der Rechtssache Tillack gegen Belgien (Beschwerde Nr. 20477/05) entschieden hat, dass der belgische Staat mit der Durchsuchung der Räumlichkeiten des betroffenen Journalisten gegen Artikel 10 (Recht der freien Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat; weist jedoch darauf hin, dass die vorangegangenen administrativen Ermittlungen von OLAF und der Kommission nicht Gegenstand dieser Entscheidung waren; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass generell jede geeignete Maßnahme ergriffen werden muss, um die Rechte der Personen, die Gegenstand von Ermittlungen sind, zu schützen;

Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

61.   ist zutiefst besorgt wegen des finanziellen Schadens, der durch "Karussellgeschäfte" angerichtet wird; stellt fest, dass beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung die Ausfälle bei den nationalen MwSt.-Einnahmen für die Jahre 2003 bis 2005 mit 17 000 bis 18 000 Millionen EUR pro Jahr ansetzt, dass die Mitgliedstaaten generell der Ansicht sind, dass ihnen jedes Jahr 10% ihrer MwSt.-Einnahmen entgehen und dass ein Drittel dieser Ausfälle auf grenzüberschreitende "Karussellgeschäfte" zurückzuführen ist;

62.  weist außerdem darauf hin, dass das britische Oberhaus die Ausfälle bei den nationalen MwSt.-Einnahmen im Vereinigten Königreich für das Jahr 2005/2006 mit einem Betrag zwischen 3 500 und 4 750 Millionen GBP ansetzt, was mindestens 9,6 Millionen GBP pro Tag entspricht; zitiert aus dem Bericht, in dem es heißt: "Der derzeit bei innergemeinschaftlichen MwSt.-Transaktionen bestehende Mechanismus ist untragbar."(20);

63.   weist darauf hin, dass nur die tatsächlichen Einnahmen bei der Einziehung der MwSt.-Eigenmittel berücksichtigt werden können;

64.   ist sehr besorgt darüber, dass sich viele Mitgliedstaaten weiterhin sträuben, die Zusammenarbeit sowohl zwischen den zuständigen nationalen Dienststellen als auch zwischen der Kommission einschließlich OLAF und den nationalen Dienststellen zu verstärken;

65.   beglückwünscht die Kommission zur ihrer Mitteilung an den Rat zu einigen Kernfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer MwSt-Betrugsbekämpfungsstrategie in der Europäischen Union (KOM(2007)0758); fordert folglich seinen zuständigen Ausschuss auf, die Umsetzung dieser Mitteilung aktiv zu begleiten;

66.   bedauert, dass der Rat noch nicht zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige widerrechtliche Handlungen(21) Stellung genommen hat, zu dem das Parlament am 23. Juni 2005 einen Standpunkt in erster Lesung angenommen hat(22); fordert seinen Präsidenten auf, Kontakt zur Ratspräsidentschaft aufzunehmen, um in dieser Frage voranzukommen;

67.   ist der Ansicht, dass zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden "Karussell-Betrugs" eine bessere Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Dienststellen und mit der Kommission (OLAF) unerlässlich ist und dass in diesem Zusammenhang das System für den Austausch von MwSt.-Informationen und die Zusammenarbeit im Bereich der Analyse der Daten mit Unterstützung der Kommission (OLAF) verstärkt werden sollten;

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o   o

68.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.

(1) http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/aar2005/doc/olaf_aar.pdf.
(2) http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/doc/olaf_aar.pdf.
(3) http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/sup-com_en.html.
(4) ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.
(5) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(6) ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.
(7) ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.
(8) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343, 27.12.2007, p. 9).
(9) ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 (ABl. L 322 vom 7.12.2007, S. 1.).
(10) Kommissionsmitglied Danuta Hübner führte in einer schriftlichen Antwort an den Ausschuss für Haushaltskontrolle Folgendes aus: "Im Jahre 2006 hat Spanien in Erwartung der Ergebnisse von Prüfungen von Abhilfemaßnahmen Zahlungsanträge zurückgehalten. Weitere Maßnahmen sind Unterbrechungen von ESF-Zahlungen im Jahre 2005 für sämtliche Programme in England, für Ziel-3-Programme und einige regionale Programme in Frankreich und für Programme in den italienischen Regionen Kalabrien und Sizilien sowie im Jahre 2006 für EQUAL in Spanien und Italien."
(11) Die Task Force "Einziehung" (TFE) wurde im Anschluss an die Ankündigung in der Mitteilung der Kommission "Verbesserung der Einziehung von Gemeinschaftsforderungen aus der direkten und geteilten Verwaltung der Gemeinschaftsausgaben" (KOM(2002)0671 endgültig) errichtet. Die TFE ist eine gemeinsame Initiative von OLAF/AGRI unter dem Vorsitz von OLAF.
(12) Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates vom 22. Juni 1995 über Vorkehrungen gegenüber bestimmten Begünstigten der vom EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Maßnahmen (ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 1).
(13) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0432.
(14) Europäischer Rechnungshof, Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006: "5.11. Die Erklärung des Generaldirektors enthält bereits das fünfte Jahr in Folge einen Vorbehalt in Bezug auf die unzureichende Umsetzung des InVeKoS in Griechenland. Für 2006 fand der Hof Bestätigung für die weiterhin fehlende Anwendung von Schlüsselkontrollen. Dies betrifft die Bearbeitung der Anträge, die Kontrollverfahren, die Vollständigkeit der Datenbank für Tiere und das Flächenidentifizierungssystem."
(15) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 6).
(16) ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 508.
(17) Rede vor dem Haushaltskontrollausschuss am 12. November 2007.
(18) Schreiben an den Direktor von OLAF vom 2. April 2007.
(19) ABl. C 306 vom 17.12.2007, S. 127.
(20) Ziffer 52 des Berichts des House of Lords, European Union Committee, Stopping the Carousel; Missing Trader Fraud in the EU, HL Paper 101, 25 Mai 2007.
(21) KOM(2004)0509, geändert durch KOM(2006)0473.
(22) ABl. C 133 E vom 8.6.2006, S. 105.


Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))
P6_TA(2008)0053A6-0002/2008

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Das globale Europa – eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" (KOM(2007)0183),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" (KOM(2006)0567),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Das globale Europa – Die handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft – Grünbuch für die öffentliche Konsultation" (KOM(2006)0763),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004)(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA(5),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China(6),

–   in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006" (SEK(2006)1467),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU – Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik" (KOM(2005)0474),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2006,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zu dem Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie(7),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Beziehungen EU-China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung" (KOM(2006)0631) und die dazugehörige Arbeitsunterlage "Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung – Strategiepapier für eine Handels- und Investitionspolitik der EU gegenüber China – Wettbewerb und Partnerschaft" (KOM(2006)0632),

–   in Kenntnis der Mitteilung an die Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft – eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung" (KOM(2005)0551),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0002/2008),

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Union ein entscheidender Akteur im Welthandel ist und weiterhin eine Führungsrolle im Weltwirtschaftssystem ausüben sollte, um das System gerechter zu machen und die umweltbezogenen und sozialen Rechte darin besser zur Geltung zu bringen,

B.   in der Erwägung, dass die Europäische Union weltweit der größte Exporteur von Waren und der größte Anbieter von Dienstleistungen ist und deshalb ein starkes Interesse hat, darauf hinzuwirken, dass sich neue Märkte für Waren, Dienstleistungen und Investitionen öffnen,

C.   unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union ambitioniertere und stärker in die Zukunft gerichtete Strategien umsetzen sollte, um den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen und sich einem stärkerem Wettbewerb seitens großer aufstrebender Volkswirtschaften zu stellen, dabei aber das europäische wirtschafts-, regional- und sozialpolitische Modell beizubehalten sowie die Menschenrechte und die Sozial- und Umweltstandards zu fördern,

D.   unter Hinweis darauf, dass wirtschaftspolitische Offenheit nach innen und außen entscheidende Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum und für die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit hat, und dass die Europäische Union sich deshalb im Rahmen ihrer Marktöffnungsstrategie weiterhin um die Öffnung der EU-Märkte bemühen und zugleich ihren Handelspartnern nahe legen sollte, die eigenen Schranken zu beseitigen und ihre Märkte weiter zu öffnen,

E.   unter Hinweis darauf, dass die heimischen Hersteller der Europäischen Union durch angemessenen Zugang zu den Märkten von Drittstaaten ihre Führungsposition bei Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung behaupten, die Innovation ihrer Produkte ausbauen, die Kreativität fördern, Rechte des geistigen Eigentums schützen und in wesentlichem Umfang Kostendegression erreichen können,

F.   in der Erwägung, dass infolge der Entwicklung des internationalen Handels der Zugang zu Drittlandsmärkten ebenso große Bedeutung erlangt wie der Schutz der EU-Märkte vor unlauteren Handelspraktiken,

G.   unter Hinweis darauf, dass die Liberalisierung des Handels und das zunehmende Handelsvolumen den internationalen Wettbewerb begünstigen, aber auch die Gefahr erhöhen, dass Ausfuhren an Handelsschranken stoßen, was sich schädlich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auswirkt,

H.   unter Hinweis darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union zweifellos von protektionistischen Verhaltensweisen – innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft – beeinträchtigt wird, die nicht auf den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) beruhen,

I.   in der Erwägung, dass der Abbau von Handelsschranken mit Sicherheit die Ausfuhr europäischer Waren und Dienstleistungen expandieren lassen und für ein stetiges Wachstum der Wirtschaft der Europäischen Union sorgen wird,

J.   in der Erwägung, dass die Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, von den Handelspartnern der Europäischen Union weltweit nicht wirksam geschützt werden,

K.   unter Hinweis darauf, dass es als äußerst wichtig ist, Unterschiede zu machen zwischen von vornherein ungerechtfertigten Handelsschranken, die sich aus der inkohärenten Umsetzung etablierter bilateraler und multilateraler handelspolitischer Regeln ergeben, und Handelsschranken als Ergebnis der legitimen Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten von Behörden, die von anderen als handelspolitischen Bereichen ausgehen, jedoch unbeabsichtigte Auswirkungen auf den Handel haben,

L.   in der Erwägung, dass schwerfällige Zollabfertigungsverfahren bei Einfuhr, Ausfuhr und Transit, Beschränkungen aus Gründen der Gesundheit und der Pflanzengesundheit, die sich nicht mit geltenden WTO-Regeln rechtfertigen lassen, die unlautere Anwendung von Handelsschutzinstrumenten und ein unzulänglicher Schutz von Rechten des geistigen Eigentums eindeutig von vornherein ungerechtfertigte Handelsschranken sind, gegen die vorgegangen werden muss, um den Marktzugang für europäische Unternehmen zu verbessern,

M.   in der Erwägung, dass es zwar extrem schwierig ist, den Umfang des EU-Handels, der von auswärtigen Marktbeschränkungen behindert wird, einigermaßen genau zu schätzen, dass aber Handelsschranken eindeutig erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtexportleistung der Europäischen Union haben,

N.   unter Hinweis darauf, dass die Wirtschaft der Europäischen Union generell in solchen Industriestaaten stärker präsent ist, die eine statische Nachfrage aufweisen, deutlich weniger präsent dagegen in Gebieten mit schnellem Wachstum und auf aufstrebenden Märkten wie China und Indien,

O.   unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union allgemein als überaus offener und transparenter Markt gilt, der seriös gegen wettbewerbsfeindliches Verhalten vorgeht und allen Einfuhren ohne Ansehen ihrer Herkunft faire Bedingungen garantiert,

P.   in der Erwägung, dass hohe Zölle noch immer ein wesentliches Handelshemmnis sind, gerade in den Beziehungen zu wichtigen aufstrebenden Ländern,

Q.   unter Hinweis darauf, dass die WTO das einzige wirkungsvolle Forum für die Bemühungen ist, weltweit Marktöffnung und gerechte und ausgewogene Handelsbedingungen zu schaffen und dass die Durchsetzung des europäischen Modells der Entscheidungsstrukturen zur weiteren Entwicklung geeigneter und fairer Regeln beitragen und ein stabileres und verbindlicheres Welthandelssystem gewährleisten muss,

R.   unter Hinweis darauf, dass es im allgemeinen Interesse der Kommission liegt, dafür zu sorgen, dass die handelsrechtlichen Vorschriften und die handelsbezogenen Verhaltensweisen ihrer Partner möglichst weitgehend mit den WTO-Regeln und anderen internationalen Rechtsregeln in Einklang stehen,

S.   unter Hinweis darauf, dass Handelshemmnisse und jenseits der Grenzen aufgebaute Hemmnisse nicht nur dem Warenhandel schaden, sondern auch den Handel mit Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen erheblich beeinträchtigen,

T.   unter Hinweis darauf, dass die Lösung von Problemen und ein größerer Erfolg beim Eintreten für die berechtigten Interessen und Erwartungen der Wirtschaft für die Europäische Union auch Vorteile durch mehr Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit brächte,

U.   in der Erwägung, dass zur Erreichung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Agenda die Unternehmen in der Europäischen Union stabile Wettbewerbspositionen auf den Weltmärkten aufbauen und aufrechterhalten müssen,

V.   in der Erwägung, dass diese Wettbewerbsfähigkeit, gerade im Fall der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zunehmend an Forschung, Entwicklung, Innovation und Rechte des geistigen Eigentums gebunden ist,

W.   in der Erwägung, dass zwei Grundvoraussetzungen für diese Wettbewerbsfähigkeit zum einen in einer sicheren Energieversorgung und zum anderen in einem ungehinderten Zugang der EU-Unternehmen zu den neuesten Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie bestehen,

Allgemeines

1.   betont, dass die erfolgreiche Umsetzung einer überarbeiteten und ambitionierter gefassten Strategie für die Öffnung der Märkte mit dem Ziel, europäischen Waren und Dienstleistungen neue Weltmärkte zu öffnen, voraussichtlich nicht nur die weltweite Rolle der Europäischen Union stärken, sondern auch die bestehenden Arbeitsplätze schützen und neue Arbeitsplätze in Europa schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verbessern und damit erheblich zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen wird;

2.   weist darauf hin, dass die Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union speziell auf die entwickelten und die aufstrebenden Volkswirtschaften abzielen soll;

3.   betont, dass der Erfolg der Europäischen Union bei der Ausfuhr in industrialisierte und sich rasch entwickelnde Volkswirtschaften häufig dadurch behindert wird, dass es an Gegenseitigkeit bezüglich der Marktzugangsbedingungen fehlt, dass die Regeln des internationalen Handels unzulänglich eingehalten werden und dass unlautere Handelspraktiken um sich greifen;

4.   fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die berechtigten handelspolitischen Interessen der Europäischen Union gegen missbräuchliche oder unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten geschützt werden; ist der Auffassung, dass die Europäische Union zügig und entschlossen reagieren sollte, wenn Drittstaaten ungerechtfertigterweise den Zugang von EU-Unternehmen zu ihren Märkten beschränken;

5.   betont, dass Fragen der Regulierung im internationalen Handel mehr und mehr an Bedeutung gewinnen; verlangt mehr Gleichklang zwischen den Regeln und Verfahrensweisen der Europäischen Union und denjenigen ihrer Haupthandelspartner; betont, dass die Harmonisierung von Regeln und Vorschriften nicht eine Lockerung von Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltschutz- und Sozialvorschriften in Europa, sondern vielmehr die Übernahme besserer Vorschriften durch die Haupthandelspartner der Europäischen Union bewirken sollte;

6.   ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten um ein langfristig angelegtes Vorgehen gegenüber strukturellen Verzerrungen, die ihrem Wesen nach voraussichtlich auch dann fortbestehen oder erneut auftreten, wenn die Kommission Maßnahmen getroffen hat; fordert die Kommission auf, Fälle, in denen eine baldige Beseitigung von Handelsschranken nicht wahrscheinlich ist, nicht zu vernachlässigen, soweit diese Beseitigung in jedem Fall notwendig ist, um auf wichtigen auswärtigen Märkten gleiche Spielregeln wiederherzustellen;

7.   fordert die Kommission auf, erhebliche und systematische Verletzungen der Abkommen und Regeln der WTO und sonstiger Vorschriften über den internationalen Handel als Zustände zu betrachten, die sofort abgestellt werden müssen, und dafür zu sorgen, dass die Durchsetzung solcher Rechtsregeln nicht politischen und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, außer den für den Einzelfall relevanten, untergeordnet wird;

8.   legt Drittstaaten dringend nahe, die Beschränkungen für ausländisches Eigentum in Bezug auf europäische Unternehmen aufzuheben und diskriminierende Rechtsvorschriften zu beseitigen;

9.   begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz zur Auswahl der Prioritäten auf dem Feld der Marktöffnung, verlangt aber von ihr, auch weitere Kriterien zu berücksichtigen, die bewirken würden, dass diese neue Initiative möglichst vielen Wirtschaftsakteuren in der Europäischen Union und besonders den KMU, zugute kommt, deren Überleben unweigerlich von der klaren Festlegung und wirksamen Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und konkreten Beschränkungen von Monopoleinkünften abhängt;

10.   betont, dass eine erfolgreiche Bekämpfung von Handelsschranken sich stimulierend auf Investitionen, Produktion und Handel in der Europäischen Union und der ganzen Welt auswirken wird, indem unter anderem die Marktzugangsbedingungen transparenter, berechenbarer und wettbewerbskonformer gemacht werden und die Bande zwischen der Europäischen Union und internationalen Märkten neu geschaffen oder gestärkt werden;

11.   vertritt die Auffassung, dass Freihandelsabkommen mit den Partnerländern der Europäischen Union keinen Sinn haben, wenn sie nicht in wesentlichem Umfang Marktzugang und konkrete Fortschritte bei der Reduzierung und letztlich der Abschaffung nichttarifärer Hemmnisse bewirken, die wohlgemerkt den Handel häufig stärker beeinträchtigen als tarifäre Hemmnisse;

Mitteilung der Kommission

12.   begrüßt die Initiative der Kommission, eine stärkere Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure zu schaffen, die es insbesondere darauf auszurichten gilt, konkrete Ergebnisse für europäische Unternehmen zu erreichen, indem der Marktzugang auf aufstrebenden Märkten verbessert wird, auf denen europäische Unternehmen vor neuen und komplexen Handels- und Investitionsschranken stehen; begrüßt die Initiative der Kommission, die Ziele und Instrumente der Handelspolitik und der Marktzugangsstrategie der Europäischen Union so zu koordinieren, dass deren Potenzial in den Bereichen internationaler Handel und weltweite Wettbewerbsfähigkeit wirkungsvoll genutzt werden kann;

13.   begrüßt besonders die Vorschläge der Kommission zur Schaffung einer stärkeren Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Unternehmen der Europäischen Union zu dem Zweck, die Wirtschaftsakteure unmittelbar bei der Überwindung der konkreten Schwierigkeiten beim Zugang zu Drittlandsmärkten in einer Weise und einem Zeitrahmen zu unterstützen, die der ökonomischen Realität entsprechen;

14.   ist der Auffassung, dass die Kommission wesentlich zur Verwirklichung der neuen Marktöffnungsstrategie beitragen kann, indem sie für ein geeignetes Maß an Koordinierung zwischen den Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sorgt und dadurch Ressourcen nutzbar macht, die andernfalls aufgesplittert blieben, und indem sie einen wirkungsvolleren Schutz der Ansprüche und Interessen der europäischen Exporteure sicherstellt;

15.   ist der Auffassung, dass die Rolle der Europäischen Union – in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und des Gleichgewichts zwischen den bestehenden Zuständigkeiten – unverzichtbar ist, wenn es darum geht, im internationalen Handel gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zu gewährleisten;

16.   betont, wie wichtig eine regelmäßige qualitative und quantitative Bewertung der Ergebnisse der Marktöffnungsstrategie im Hinblick auf die Beurteilung ihrer Wirksamkeit ist; fordert die Kommission auf, einen angemessenen Aktionsplan zur Förderung der Marktöffnung zu entwickeln und dem Parlament alljährlich einen Bericht über die Marktöffnung vorzulegen, so wie es bei den handelspolitischen Schutzinstrumenten bereits der Fall ist;

17.  fordert die europäischen Unternehmen, die legitim inner- und außerhalb der Europäischen Union miteinander konkurrieren, nachdrücklich auf, gemeinsam eine neue Markterschließungsstrategie zu entwickeln, wobei die Erschließung ausländischer Märkte sowie freier und fairer Handel in ihrem gemeinsamen Interesse liegen und gemeinsame koordinierte Bemühungen erfordern;

18.   bedauert, dass einige vernünftige und bewährte Empfehlungen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Verbraucherverbände und der Zivilgesellschaft in der erwähnten Mitteilung "Das globale Europa - eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" nicht berücksichtigt wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sie bei der Umsetzung der genannten Mitteilung zu berücksichtigen;

Marktöffnungsinitiativen in der Europäischen Union

19.   betont die Notwendigkeit einer weiter reichenden Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Informationen und bewährter Praxis; fordert die Mitgliedstaaten auf, Netze von nationalen oder, falls zweckmäßig, regionalen Helpdesks zu schaffen, die Informationen und Ansprüche zentral erfassen, wobei besonders auf die Interessen und Bedürfnisse der KMU zu achten ist;

20.   ist der Auffassung, dass der Erfolg solcher Netze erheblich größer würde, wenn an der Netzbildung nationale und örtliche Wirtschaftsverbände, Handelskammern, Verbände von kleinen und mittleren Unternehmen und den Handel fördernde Stellen beteiligt würden;

21.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Beratenden Ausschuss für den Marktzugang zu stärken und eine ständige Verbindung zu dem Ausschuss "Artikel 133" (benannt nach dem einschlägigen Artikel des Vertrags), dem im Rahmen der Handelshemmnis-Verordnung eingesetzten Ausschuss und den anderen maßgeblichen Ausschüssen zu gewährleisten;

22.   fordert die Kommission auf, einen ständigen Dialog vorzusehen, der es den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den Regionen und anderen europäischen Beteiligten ermöglicht, Informationen auszutauschen sowie Strategien und Prioritäten festzulegen;

23.   fordert die Kommission auf, folgende Maßnahmen bei der Umsetzung ihrer Marktöffnungsstrategie in Betracht zu ziehen:

   Einstellung von mehr Bediensteten in dem Referat in Brüssel, das mit Marktöffnungsangelegenheiten befasst ist;
   Einrichtung eines nutzbringenden Beschwerderegisters bei der GD Handel;
   Formulierung strukturierter Leitlinien für das Vorgehen gegen die einzelnen Kategorien nichttarifärer Hemmnisse;
   Einrichtung eines Helpdesks für die Mitgliedstaaten und die Unternehmen bei der GD Handel (wobei eine Abteilung für KMU zur Verfügung stehen soll);
   Überarbeitung und Verbesserung der Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den von der Kommission bereitgestellten Dienstleistungen auf dem Gebiet der Marktöffnung unter besonderer Berücksichtigung der KMU;
   Erhöhung der Zahl potenzieller Nutzer durch ein Angebot an grundlegenden Informationen (z. B. Broschüren und Faltblätter) in allen Amtssprachen der Europäischen Union;
   Verbesserung der Marktzugangsdatenbank dahingehend, dass sie den Bedürfnissen der Unternehmen besser gerecht wird und benutzerfreundlicher wird;
   Verbesserung der internen Zusammenarbeit, Kohärenz und Kommunikation zwischen den Dienststellen der Kommission, die mit Marktöffnungsangelegenheiten befasst sind;
   Beteiligung von Unternehmensvertretern der Wirtschaft an der Tätigkeit des Beratenden Ausschusses für den Marktzugang;
   Ausarbeitung strukturierter Leitlinien für Prioritäten einschließlich der Frage, welche Märkte, Sektoren und Hindernisse im Mittelpunkt stehen sollten;
   Ausbau ihrer Rolle in internationalen Normungsgremien wie der Internationalen Organisation für Normung (ISO);

Marktöffnungsinitiativen in Drittstaaten

24.   fordert eine systematischere Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Drittländern, durch die diplomatische und staatliche Ressourcen für das Vorgehen gegen Marktzugangsprobleme effizienter genutzt werden könnten;

25.   betont, dass den Delegationen der Kommission und den in Drittländern neu geschaffenen Kompetenzteams für die Marktöffnung ein eindeutig und ambitioniert gefasstes Mandat erteilt werden muss; bekräftigt, dass die Marktöffnungsstrategie nur dann erfolgreich sein wird, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Interessen und Ziele eigene personelle wie auch finanzielle Mittel beizusteuern;

26.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit europäischen Handelskammern, mit Handelsverbänden und mit in Drittstaaten angesiedelten Handelsförderungsstellen der Mitgliedstaaten auszubauen und für einen geeigneten Informationsaustausch zwischen den Delegationen, den Botschaften der Mitgliedstaaten, sonstigen staatlichen Außenhandelsstellen und interessierten europäischen Wirtschaftsverbänden zu sorgen;

27.   fordert die Kommission auf, eine Neugewichtung und letztlich eine Verstärkung des Einsatzes personeller Mittel für ihre Delegationen vorzunehmen, damit mehr Personal für die Einsetzung und die wirkungsvolle Arbeit von Teams für Marktzugang, vor allem in den wichtigsten Delegationen, wie unter anderem in Peking, Neu-Delhi, Moskau und Brasilia, zur Verfügung steht;

Sektorbezogene Anliegen

28.   befürwortet die Schaffung gezielter Initiativen im Rahmen der Marktöffnungsstrategie, durch die besonders gegen Schranken in den Bereichen Dienstleistungen, öffentliche Aufträge, Investitionen und Rechte des geistigen Eigentums, Zollverfahren, staatliche Beihilfen und sonstige Subventionen vorgegangen werden kann und die es ermöglichen, für die Einführung von Wettbewerbsvorschriften und deren ordnungsgemäße Einhaltung in Drittstaaten zu sorgen;

29.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die KMU stetigen Nutzen aus den neuen Marktöffnungsinitiativen ziehen können; fordert die Kommission auf, Ad-hoc-Maßnahmen zur Stärkung der Präsenz von Erzeugnissen von KMU auf Drittlandsmärkten und zum Schutz ihrer berechtigten Interessen vor einseitigen Praktiken des jeweiligen Drittstaats festzulegen;

30.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der gemeinsamen Außenhandelspolitik speziell auf das Problem der Beschränkungen, denen europäische Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Internet und Informationsgesellschaft in Drittstaaten unterliegen, einzugehen und alle unnötigen Einschränkungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen als Handelshemmnisse zu betrachten;

Multilateraler Ansatz

31.   betont, dass gemeinsam mit den Haupthandelspartnern der Europäischen Union (wie den Vereinigten Staaten, Kanada und Japan) Synergien geschaffen werden müssen, um eine gemeinsame Marktöffnungsstrategie festzulegen und den Weg für ein dringend benötigtes multilaterales Übereinkommen über Marktzugang freizumachen;

32.   bekräftigt, dass die internationale Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Ordnungspolitik weiter gefördert werden muss, damit verschwenderische Doppelarbeit verhindert und die Kosten für Verbraucher, Wirtschaft und Regierungen gesenkt werden können; fordert die Kommission auf, auf multilateraler und bilateraler Ebene die stufenweise Annäherung der Normen und Regeln der Europäischen Union und ihrer Handelspartner zu fördern;

33.   fordert die Kommission auf, gezielte WTO-Mechanismen zu fördern, die eine zügigere Erörterung von Schritten gegen neue und noch aufkommende nichttarifäre Hemmnisse möglich machen; ist der Ansicht, dass die Kommission in diesem Zusammenhang auch weiteren Handelspartnern nahe legen sollte, die Notifizierungsverfahren im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse stärker zu nutzen;

34.   fordert nachdrücklich, dass die Durchsetzung nach wie vor eindeutig im Mittelpunkt steht und gewährleistet wird, dass Drittländer ihren Verpflichtungen im Rahmen der WTO nachkommen, indem dieser Anspruch mithilfe des WTO-Streitbeilegungsmechanismus durchgesetzt wird;

Zukunftsperspektive

35.   ist der Auffassung, dass die Europäische Union – soweit entwicklungspolitische Anliegen kein anderes Vorgehen rechtfertigen – alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen sollte, um Zugeständnisse von ihren Handelspartnern zu erreichen, die deren jeweiligem Entwicklungsstand angemessen sind;

36.   fordert die Kommission auf, in die Freihandelsabkommen der neuen Generation und sonstige Abkommen mit Auswirkungen auf den Handel eindeutige Durchsetzungs- und Streitbeilegungsbestimmungen aufzunehmen, die besonders zum Vorgehen gegen jenseits der Grenzen aufgebaute Hemmnisse geeignet sind;

37.   fordert die Handelspartner der Europäischen Union auf, alle Hindernisse schrittweise zu verringern oder abzubauen, die den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen beschränken, und stattdessen die beiderseitigen Marktchancen auf der Basis der Gegenseitigkeit zu optimieren, auch indem sie die in bilateralen, regionalen und multilateralen Verhandlungen beschlossenen Maßnahmen zur Öffnung der Märkte hinreichend umsetzen;

38.   fordert die Kommission auf, ihm alljährlich über die Fortführung und die Ergebnisse der Marktöffnungsstrategie zu berichten und dabei besonders auf die vorgegebenen Prioritäten einzugehen;

o
o   o

39.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400.
(2) ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 276.
(3) ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.
(4) ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.
(5) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.
(6) ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 103.
(7) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 321.


Machtmissbrauch durch große Supermarktketten
PDF 129kWORD 52k
Erklärung des Europäischen Parlaments zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen
P6_TA(2008)0054P6_DCL(2007)0088

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass in der gesamten Europäischen Union der Einzelhandel zunehmend von einer kleinen Zahl von Supermarktketten beherrscht wird,

B.   in der Erwägung, dass diese Einzelhändler rasch die Kontrolle über den einzig wirklichen Zugang von Bauern und anderen Lieferanten zu den Verbrauchern in der EU erlangen,

C.   in der Erwägung, dass Erkenntnisse aus der gesamten Europäischen Union darauf hindeuten, dass große Supermärkte ihre Kaufkraft dazu missbrauchen, die an Zulieferer (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union) bezahlten Preise auf unhaltbare Niveaus zu drücken und ihnen unfaire Bedingungen zu diktieren,

D.   in der Erwägung, dass eine derartige Druckausübung auf die Zulieferer nachteilige Folgewirkungen sowohl auf die Qualität der Beschäftigung als auch auf den Umweltschutz haben,

E.   in der Erwägung, dass den Verbrauchern dadurch möglicherweise ein Verlust an Produktvielfalt, kulturellem Erbe sowie Einzelhandelsverkaufsstellen droht,

F.   in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten nationale Rechtsvorschriften eingeführt wurden, um einen solchen Missbrauch einzudämmen, dass aber große Supermarktketten zunehmend über nationale Grenzen hinweg tätig sind, weshalb harmonisierte EU-Rechtsvorschriften wünschenswert scheinen,

1.   fordert die GD Wettbewerb auf, die Auswirkungen der Konzentration des EU-Supermarktsektors auf Kleinunternehmen, Zulieferer, Arbeitnehmer und Verbraucher zu untersuchen und insbesondere jegliche Missbräuche der Kaufkraft, die aus einer solchen Konzentration entstehen können, zu bewerten;

2.   ersucht die Kommission, geeignete Maßnahmen, einschließlich Regulierung, vorzuschlagen, um Verbraucher, Arbeitnehmer und Hersteller vor jeglichem Missbrauch einer beherrschenden Stellung oder im Zuge dieser Ermittlung festgestellten nachteiligen Auswirkungen zu schützen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Liste der Unterzeichner

Adamos Adamou, Vittorio Agnoletto, Vincenzo Aita, Gabriele Albertini, Jim Allister, Roberta Alma Anastase, Georgs Andrejevs, Alfonso Andria, Laima Liucija Andrikienė, Emmanouil Angelakas, Roberta Angelilli, Alfredo Antoniozzi, Kader Arif, Stavros Arnaoutakis, Richard James Ashworth, Francisco Assis, John Attard-Montalto, Elspeth Attwooll, Marie-Hélène Aubert, Jean-Pierre Audy, Margrete Auken, Inés Ayala Sender, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Peter Baco, Mariela Velichkova Baeva, Enrique Barón Crespo, Etelka Barsi-Pataky, Alessandro Battilocchio, Katerina Batzeli, Edit Bauer, Jean Marie Beaupuy, Zsolt László Becsey, Angelika Beer, Ivo Belet, Irena Belohorská, Jean-Luc Bennahmias, Monika Beňová, Pervenche Berès, Sergio Berlato, Giovanni Berlinguer, Thijs Berman, Šarūnas Birutis, Jana Bobošíková, Sebastian Valentin Bodu, Jens-Peter Bonde, Guy Bono, Mario Borghezio, Josep Borrell Fontelles, Umberto Bossi, Costas Botopoulos, Bernadette Bourzai, Sharon Bowles, Iles Braghetto, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, André Brie, Danutė Budreikaitė, Paul van Buitenen, Kathalijne Maria Buitenweg, Ieke van den Burg, Colm Burke, Niels Busk, Cristian Silviu Buşoi, Philippe Busquin, Joan Calabuig Rull, Mogens Camre, Luis Manuel Capoulas Santos, Marco Cappato, Marie-Arlette Carlotti, Carlos Carnero González, Giorgio Carollo, Paulo Casaca, Françoise Castex, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Alejandro Cercas, Giulietto Chiesa, Sylwester Chruszcz, Luigi Cocilovo, Carlos Coelho, Richard Corbett, Dorette Corbey, Giovanna Corda, Titus Corlăţean, Jean Louis Cottigny, Michael Cramer, Corina Creţu, Gabriela Creţu, Brian Crowley, Magor Imre Csibi, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daniel Dăianu, Joseph Daul, Dragoş Florin David, Chris Davies, Antonio De Blasio, Bairbre de Brún, Arūnas Degutis, Véronique De Keyser, Gérard Deprez, Proinsias De Rossa, Harlem Désir, Nirj Deva, Mia De Vits, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Jolanta Dičkutė, Gintaras Didžiokas, Alexandra Dobolyi, Brigitte Douay, Mojca Drčar Murko, Bárbara Dührkop Dührkop, Árpád Duka-Zólyomi, Constantin Dumitriu, Michl Ebner, Saïd El Khadraoui, Maria da Assunção Esteves, Edite Estrela, Harald Ettl, Jill Evans, Robert Evans, Richard Falbr, Claudio Fava, Szabolcs Fazakas, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Ilda Figueiredo, Petru Filip, Věra Flasarová, Hélène Flautre, Alessandro Foglietta, Hanna Foltyn-Kubicka, Nicole Fontaine, Glyn Ford, Armando França, Monica Frassoni, Duarte Freitas, Sorin Frunzăverde, Kinga Gál, Vicente Miguel Garcés Ramón, José Manuel García-Margallo y Marfil, Iratxe García Pérez, Giuseppe Gargani, Jas Gawronski, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Claire Gibault, Adam Gierek, Maciej Marian Giertych, Neena Gill, Ioannis Gklavakis, Béla Glattfelder, Gian Paolo Gobbo, Bogdan Golik, Bruno Gollnisch, Ana Maria Gomes, Donata Gottardi, Genowefa Grabowska, Dariusz Maciej Grabowski, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Luis de Grandes Pascual, Louis Grech, Elly de Groen-Kouwenhoven, Lilli Gruber, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Umberto Guidoni, Zita Gurmai, Catherine Guy-Quint, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein, Benoît Hamon, Małgorzata Handzlik, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Rebecca Harms, Satu Hassi, Adeline Hazan, Anna Hedh, Gyula Hegyi, Erna Hennicot-Schoepges, Edit Herczog, Esther Herranz García, Jim Higgins, Mary Honeyball, Milan Horáček, Richard Howitt, Ján Hudacký, Ian Hudghton, Stephen Hughes, Alain Hutchinson, Jana Hybášková, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Monica Maria Iacob-Ridzi, Mikel Irujo Amezaga, Marie Anne Isler Béguin, Carlos José Iturgaiz Angulo, Lily Jacobs, Mieczysław Edmund Janowski, Lívia Járóka, Elisabeth Jeggle, Pierre Jonckheer, Ona Juknevičienė, Jelko Kacin, Gisela Kallenbach, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Metin Kazak, Tunne Kelam, Wolf Klinz, Jaromír Kohlíček, Maria Eleni Koppa, Magda Kósáné Kovács, Miloš Koterec, Sergej Kozlík, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Ģirts Valdis Kristovskis, Urszula Krupa, Wiesław Stefan Kuc, Sepp Kusstatscher, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Joost Lagendijk, André Laignel, Jean Lambert, Stavros Lambrinidis, Romano Maria La Russa, Vincenzo Lavarra, Johannes Lebech, Stéphane Le Foll, Roselyne Lefrançois, Bernard Lehideux, Lasse Lehtinen, Jörg Leichtfried, Jo Leinen, Katalin Lévai, Bogusław Liberadzki, Marcin Libicki, Eva Lichtenberger, Kartika Tamara Liotard, Alain Lipietz, Pia Elda Locatelli, Andrea Losco, Caroline Lucas, Elizabeth Lynne, Linda McAvan, Arlene McCarthy, Mary Lou McDonald, Mairead McGuinness, Edward McMillan-Scott, Jamila Madeira, Ramona Nicole Mănescu, Mario Mantovani, Marian-Jean Marinescu, Helmuth Markov, David Martin, Hans-Peter Martin, Jean-Claude Martinez, Miguel Angel Martínez Martínez, Jan Tadeusz Masiel, Antonio Masip Hidalgo, Jiří Maštálka, Ana Mato Adrover, Mario Mauro, Erik Meijer, Íñigo Méndez de Vigo, Emilio Menéndez del Valle, Willy Meyer Pleite, Rosa Miguélez Ramos, Marianne Mikko, Miroslav Mikolášik, Francisco José Millán Mon, Claude Moraes, Eluned Morgan, Luisa Morgantini, Philippe Morillon, Jan Mulder, Roberto Musacchio, Cristiana Muscardini, Joseph Muscat, Francesco Musotto, Sebastiano (Nello) Musumeci, Riitta Myller, Pasqualina Napoletano, Robert Navarro, Cătălin-Ioan Nechifor, Catherine Neris, Rareş-Lucian Niculescu, Ljudmila Novak, Vural Öger, Cem Özdemir, Péter Olajos, Jan Olbrycht, Seán Ó Neachtain, Gérard Onesta, Dumitru Oprea, Josu Ortuondo Larrea, Csaba Őry, Siiri Oviir, Reino Paasilinna, Justas Vincas Paleckis, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Vladko Todorov Panayotov, Marco Pannella, Pier Antonio Panzeri, Dimitrios Papadimoulis, Atanas Paparizov, Neil Parish, Ioan Mircea Paşcu, Bogdan Pęk, Maria Petre, Tobias Pflüger, Rihards Pīks, João de Deus Pinheiro, Józef Pinior, Mirosław Mariusz Piotrowski, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Pleštinská, Rovana Plumb, Anni Podimata, Zdzisław Zbigniew Podkański, Bernard Poignant, Adriana Poli Bortone, José Javier Pomés Ruiz, Mihaela Popa, Nicolae Vlad Popa, Christa Prets, Pierre Pribetich, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Karin Resetarits, José Ribeiro e Castro, Teresa Riera Madurell, Giovanni Rivera, Marco Rizzo, Michel Rocard, Bogusław Rogalski, Zuzana Roithová, Luca Romagnoli, Raül Romeva i Rueda, Wojciech Roszkowski, Mechtild Rothe, Libor Rouček, Martine Roure, Christian Rovsing, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Heide Rühle, Eoin Ryan, Guido Sacconi, Aloyzas Sakalas, Katrin Saks, María Isabel Salinas García, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Daciana Octavia Sârbu, Amalia Sartori, Gilles Savary, Luciana Sbarbati, Pierre Schapira, Karin Scheele, Carl Schlyter, Frithjof Schmidt, Pál Schmitt, György Schöpflin, Adrian Severin, Czesław Adam Siekierski, Brian Simpson, Kathy Sinnott, Marek Siwiec, Alyn Smith, Csaba Sógor, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Bart Staes, Grażyna Staniszewska, Petya Stavreva, Struan Stevenson, Catherine Stihler, Theodor Dumitru Stolojan, Dimitar Stoyanov, Daniel Strož, Robert Sturdy, Margie Sudre, László Surján, Gianluca Susta, József Szájer, Konrad Szymański, Csaba Sándor Tabajdi, Antonio Tajani, Andres Tarand, Salvatore Tatarella, Marianne Thyssen, Silvia-Adriana Ţicău, Gary Titley, Patrizia Toia, László Tőkés, Ewa Tomaszewska, Witold Tomczak, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Kyriacos Triantaphyllides, Helga Trüpel, Claude Turmes, Feleknas Uca, Inese Vaidere, Johan Van Hecke, Anne Van Lancker, Geoffrey Van Orden, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Yannick Vaugrenard, Armando Veneto, Riccardo Ventre, Donato Tommaso Veraldi, Bernadette Vergnaud, Marcello Vernola, Oldřich Vlasák, Johannes Voggenhuber, Sahra Wagenknecht, Diana Wallis, Henri Weber, Renate Weber, Anders Wijkman, Glenis Willmott, Janusz Wojciechowski, Francis Wurtz, Luis Yañez-Barnuevo García, Zbigniew Zaleski, Mauro Zani, Andrzej Tomasz Zapałowski, Stefano Zappalà, Tomáš Zatloukal, Tatjana Ždanoka, Dushana Zdravkova, Vladimír Železný, Roberts Zīle, Gabriele Zimmer, Marian Zlotea, Tadeusz 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