Index 
Angenommene Texte
Donnerstag, 21. Februar 2008 - Straßburg
Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005)
 Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten ***I
 Gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten ***I
 Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind ***I
 Lage in Gaza
 Siebter UN-Menschenrechtsrat
 Die demografische Zukunft Europas
 Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika
 Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
 Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig - Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt
 Timor-Leste
 Belarus
 Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo)

Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005)
PDF 228kWORD 62k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005) (2006/2271(INI))
P6_TA(2008)0060A6-0462/2007

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (KOM(2006)0416),

–   unter Hinweis auf die Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2006)0999 und SEK(2006)1005),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts" (KOM(2007)0502),

–   gestützt auf Artikel 45 und 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf den Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Petitionsausschusses (A6-0462/2007),

A.   in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der EU-Politiken in starkem Maße von ihrer Umsetzung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene abhängt und dass die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten streng kontrolliert und überwacht werden muss, um sicherzustellen, dass sie die gewünschten positiven Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger haben,

B.   in der Erwägung, dass die Anzahl der Beschwerden über Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht zeigt, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Union eine wichtige Rolle bei seiner Anwendung zukommt, und dass die Fähigkeit der EU-Organe, angemessen auf die Besorgnisse und Anliegen der Bürger zu reagieren, wichtig für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union ist,

C.   in der Erwägung, dass die Kommission ihre Mittel anpassen kann, um ihren Auftrag effektiv zu erfüllen, und dass sie Neuerungen einführen kann mit dem Ziel, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern,

Jahresbericht 2005 und Follow-up der Entschließung des Parlaments

1.   stellt fest, dass die Gesamtzahl der von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in den vergangenen Jahren eine ansteigende Tendenz aufwies und sich im Jahr 2003 auf 2 709 festgestellte Verstöße (für die EU 15) belaufen hat; stellt ferner fest, dass die Zahl der festgestellten Verstöße im Jahr 2004 erheblich zurückgegangen (um 563) und 2005 erneut angestiegen ist , wenngleich mit 2 653 registrierten Verstößen (für die EU 25) auf einen niedrigeren Wert als im Jahr 2003;

2.   stellt aufgrund dessen fest, dass der Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten offenbar keine Auswirkungen auf die Zahl der registrierten Verstöße hatte und fordert die Kommission auf, dem Parlament diesen Umstand genau zu erläutern und zu versichern, dass dies nicht darauf zurückzuführen ist, dass Beschwerden nicht registriert wurden, es der Kommission an den notwendigen Ressourcen für den Umgang mit Verstößen mangelt oder es eine politische Entscheidung ist, gegenüber diesen Mitgliedstaaten nachsichtiger zu sein;

3.   begrüßt die Bereitschaft der meisten zuständigen Generaldirektionen, über die Ressourcen, die für Verstöße in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bereitgestellt werden, sowie über den Stand der einschlägigen Verfahren Auskunft zu geben; stellt fest, dass jede Generaldirektion im Umgang mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Zuweisung von Ressourcen ihre eigene Methode hat und dass es keinen genauen Überblick und keine allgemeine öffentliche Bewertung der Funktionsweise dieser unterschiedlichen Methoden gibt;

4.   verpflichtet sich, dem Wunsch des Großteils der zuständigen Generaldirektionen zu entsprechen und die Kommission durch eine Aufstockung der Haushaltsmittel zur Verstärkung ihrer Ressourcen zu unterstützen;

5.   begrüßt die Tatsache, dass einige Generaldirektionen spezifische Mechanismen entwickelt haben, um die Anwendung der Vertragsverletzungsverfahren zu ergänzen und eine effiziente Kontrolle und Konsolidierung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu erreichen; stellt fest, dass 2002 im Rahmen der gesetzlichen Regelung für elektronische Kommunikation die Meldeverfahren für Gesetzesentwürfe auf nationaler Ebene eingeführt wurden, was eine zügige Zusammenarbeit zwischen den Regelungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht hat; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der systematischen Anwendung dieses präventiven Verfahrens auf andere Bereiche zu prüfen;

6.   vertritt die Ansicht, dass der Austausch bewährter Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten, beispielsweise im Rahmen von "Package Meetings" und Workshops zur Umsetzung, die von der Kommission zur Förderung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts organisiert würden, ermutigt werden sollte; fordert die Kommission auf, nach Möglichkeiten zu suchen, das Parlament in diese Verfahren einzubeziehen;

7.   begrüßt die von einigen Generaldirektionen der Kommission – und besonders der GD Umwelt – unternommenen Bemühungen, die Konformitätsprüfungen betreffend die einschlägigen Richtlinien zu verbessern, ist jedoch nicht zufrieden mit der Antwort der Kommission, was die Vertraulichkeit der Konformitätsprüfungen betrifft; fordert die Kommission erneut auf, auf ihrer Website die von den einzelnen Generaldirektionen in Auftrag gegebenen Studien zur Bewertung der Übereinstimmung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu veröffentlichen;

8.   begrüßt, dass zum ersten Mal Einzelheiten über die spezifische und detaillierte Behandlung von Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit Petitionen im Jahresbericht und den Anhängen aufgeführt wurden;

9.   befürwortet die Praxis, Informationsreisen in verschiedene Mitgliedstaaten durchzuführen, um die von den Petenten vorgebrachten Fragen zu untersuchen; erachtet dies als einen pragmatischen Weg, um – im Interesse der Bürger – Probleme direkt mit den Mitgliedstaaten zu lösen; vertritt die Ansicht, dass diese Informationsreisen um so notwendiger sind, als die Kommission über keine "Kontrollbefugnisse" verfügt, um die praktische Umsetzung des EG-Rechts, beispielsweise im Umweltbereich, zu verifizieren;

10.   begrüßt, dass die Kommission sich dafür einsetzt, im Regelfall in künftige Legislativvorschläge Zusammenfassungen für die Bürger und Bürgerinnen aufzunehmen, und ersucht um konkrete Beispiele für solche Zusammenfassungen sowie eine Klarstellung, dass sie Bestandteil des betreffenden Rechtsakts sind, wie dies in Ziffer 19 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Mai 2006 zu dem 21. und 22. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2003 und 2004)(1) gefordert wurde;

11.   vertritt die Ansicht, dass die Kommission bei der Überwachung von Vorgängen in den Mitgliedstaaten, die einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht offen legen könnten, proaktiver vorgehen sollte; ersucht die Kommission, ihre Vertretungen daher intensiver zu nutzen, um Verstöße zu verhindern oder bei Verstößen Abhilfe zu schaffen;

12.   fordert die Mitgliedstaaten auf, über eine rein formale Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hinauszugehen und soweit wie möglich die bruchstückhafte Umsetzung von Richtlinien zu vermeiden, um die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und transparenter zu machen;

13.   begrüßt, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung "Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts" auf einige der wichtigsten Punkte eingeht, die das Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 16. Mai 2006 vorgebracht hat; stellt jedoch fest, dass andere wichtige Fragen weiterhin ungelöst bleiben bzw. von der Kommission nicht ausreichend beantwortet wurden, insbesondere die Frage der Ressourcen, die für die Behandlung von Verstößen bereitgestellt werden, die Länge der Vertragsverletzungsverfahren und die sehr eingeschränkte Anwendung von Artikel 228 des EG-Vertrags sowie die Bewertung der Anwendung der Prioritätskriterien; fordert die Kommission auf, bis Mai 2008 auf diese wichtigen Fragen eine Antwort zu geben;

Mitteilung der Kommission von 2007 "Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts"

14.   begrüßt die Tatsache, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung der Frage der Anwendung des Gemeinschaftsrechts große Bedeutung beimisst bzw. in gebührendem Maße Rechnung trägt;

15.   stellt fest, dass die Prüfung der Petitionen offensichtliche Strukturmängel in Bezug auf die Umsetzung bestimmter Gemeinschaftsnormen durch die Mitgliedstaaten ergeben haben; vertritt die Auffassung, dass es zur Sicherstellung von Konsistenz und Kohärenz des Gemeinschaftsrechts unerlässlich ist, Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht zumindest in Fällen, die von nationaler Bedeutung sind und einen Präzedenzfall für die nationale Rechtsprechung und künftige Rechtspraxis schaffen, konsequent vor den Gerichtshof der Europischen Gemeinschaften zu bringen; ist der Ansicht, dass ein konsequentes Vorgehen der Kommission in diesem Zusammenhang wesentlich dazu beitragen könnte, dass sich die Bürger in ähnlich gelagerten Fällen weniger häufig mit Beschwerden an die Kommission und mit Petitionen an das Parlament wenden müssten;

16.   stellt fest, dass die Länge und die eingeschränkte Anwendung von Artikel 228 weiterhin die Hauptgründe dafür sind, dass das Vertragsverletzungsverfahren (Artikel 226 und 228 des EG-Vertrags) nicht in vollem Umfang wirksam werden kann; betont, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Fristen bei Nichtmitteilung von Umsetzungsmaßnahmen (nicht mehr als 12 Monate zwischen dem förmlichen Aufforderungsschreiben und der Beilegung des Falls oder der Befassung des Gerichtshofs) und bei Verfahren, um die Befolgung eines früheren Urteils des Gerichtshofs sicherzustellen (zwischen 12 und 24 Monaten) auf keinen Fall überschritten werden dürfen und fordert die Kommission in diesem Sinne auf, innerhalb dieser Fristen eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte der Vertragsverletzungsverfahren zu veranlassen und die betroffenen Bürger darüber zu informieren;

17.   fordert die Kommission auf, Artikel 228 EGV konsequenter anzuwenden, um die ordnungsgemäße Befolgung der Urteile des Gerichtshofs sicherzustellen;

18.   begrüßt die Absicht der Kommission, die derzeitigen Arbeitsmethoden zu ändern, um Probleme zügiger zu lösen und laufende Verfahren verstärkt abzuwickeln, und die Mitgliedstaaten stärker in die Verantwortung zu nehmen und formal einzubeziehen; stellt fest, dass nach der vorgeschlagenen neuen Arbeitsmethode die bei der Kommission eingehenden Anfragen und Beschwerden direkt an den betreffenden Mitgliedstaat weitergeleitet würden, wenn "eine Klärung der faktischen oder rechtlichen Position in dem Mitgliedstaat erforderlich [ist]", wobei "(….) dem Mitgliedstaat eine kurze Frist eingeräumt [würde], um den interessierten Bürgern oder Unternehmen direkt die nötigen Klarstellungen, Informationen und Lösungsansätze zu übermitteln und die Kommission zu informieren"(2);

19.   stellt fest, dass die Kommission für die Bürger oft die einzige Behörde bleibt, an die sie sich mit Beschwerden betreffend die Nichtanwendung des Gemeinschaftsrechts wenden können; ist deshalb sehr besorgt darüber, dass durch die Rückverweisung an den betreffenden Mitgliedstaat (als den in erster Linie für die unkorrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts Verantwortlichen ) die neue Arbeitsmethode die Gefahr bergen könnte, dass die institutionelle Verantwortung der Kommission als "Hüterin der Verträge" gemäß Artikel 211 des EG-Vertrags über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu wachen, geschwächt wird;

20.   nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission erklärt, dass die neue Arbeitsmethode nicht das Vertragsverletzungsverfahren ersetzt und sie sich selbst dazu verpflichtet, sie nur in der Phase, ehe es zu einem Verstoß kommt, nach einem genauen Zeitplan und strengen Fristen anzuwenden;

21.   fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die dem Beschwerdeführer gewährten Verfahrensgarantien durch die neue Methode nicht beeinträchtigt werden, und erinnert die Kommission daran, dass gemäß den Beschlüssen des Europäischen Bürgerbeauftragten ein Verwaltungsmissstand vorliegt, wenn eine Beschwerde nicht eingetragen wird; weist darauf hin, dass zu diesem Zweck unter einer Beschwerde jegliche Korrespondenz zu verstehen ist, die sich wahrscheinlich auf einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bezieht oder die in anderer Weise als Beschwerde eingestuft wird;

22.   hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Kommission den Beschwerdeführer während des gesamten Verfahrens und insbesondere, wenn die neue Methode angewandt wird, in der Phase, ehe es zu einem Verstoß kommt, fortlaufend über den Inhalt des gesamten Schriftwechsels mit den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit seiner Beschwerde unterrichtet;

23.   ist der Auffassung, dass die Aussetzung einiger Teile des derzeitigen internen Verfahrenshandbuchs der Kommission fragwürdig ist, weil nicht alle Mitgliedstaaten und nicht alle Sektoren an dem Pilotprojekt beteiligt sind und die neue Methode noch nicht in vollem Umfang besteht; ist der Auffassung, dass dies sowohl intern als auch gegenüber den Bürgern zu Verwirrung darüber führen könnte, welche Verfahren anzuwenden sind, vor allem in Bezug auf ähnliche Verstöße, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten begangen wurden; fordert, Zugang zum internen Verfahrenshandbuch zu erhalten;

24.   schließt sich der Auffassung an, dass es wichtig ist, für Bewertungen der Konformität Ressourcen bereitzustellen, verweist jedoch nachdrücklich darauf, dass mehr Humanressourcen für die Untersuchung von Verstößen eingesetzt werden müssen; ist insbesondere besorgt, dass der Rückgang der Zahl der Verstöße nach der Erweiterung tatsächlich darauf zurückzuführen sein könnte, dass die Mittel nicht ausreichen, um die Anwendung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechend zu begleiten; ersucht die Kommission, dem Parlament spezifische Daten über die Zahl der Stellen und den Umfang der Mittel bereitzustellen, die im Rahmen des Haushaltsplans 2008 speziell dafür eingesetzt werden, Verstöße zu untersuchen;

25.   begrüßt den Vorschlag der Kommission, die neue Arbeitsmethode durch einen Pilotversuch zu testen; ist jedoch besorgt, dass es zwischen jenen Mitgliedstaaten, die Teil des Pilotprojekts sind, und jenen, die nicht dazugehören, zu einem gewissen Maß an Uneinheitlichkeit und Verwirrung kommen könnte, wenn die Aussetzung des internen Verfahrens aufgrund der Einführung der neuen Arbeitsmethode auf alle Fälle Anwendung findet;

26.   fordert die Kommission auf, den vorgeschlagenen Pilotversuch auf diejenigen Mitgliedstaaten zu konzentrieren, in denen die Anwendung des Gemeinschaftsrechts infolge der mangelnden Kooperation der nationalen Behörden problematisch bleibt, besonders auf regionaler und lokaler Ebene; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Pilotversuchs zu prüfen, ob und wo innerhalb der Kommission umfangreichere Ressourcen zur Bearbeitung und Abwicklung der Beschwerden nach Einführung der neuen Arbeitsmethode benötigt werden;

27.   fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass Petitionen und Beschwerden von Bürgern und Unternehmen die Aufdeckung einer sehr großen Zahl von Verstößen erleichtern, und um beim Kontakt mit den verschiedenen Gremien, die sich mit Problemlösungen befassen, keine Verwirrung zu stiften, dringend auf, die Möglichkeit zu prüfen, klare Wegweiser bzw. die Schaffung einer einzigen Online-Anlaufstelle (One Stop Shop) zur Unterstützung der Bürger vorzusehen;

28.   begrüßt den Beschluss der Kommission "die Entscheidungsbildung in allen Verfahrensstufen zu beschleunigen, damit raschere Fortschritte möglich werden"; stellt fest, dass die Kommission jährlich vier ordentliche Sitzungen zur Prüfung von Vertragsverletzungsverfahren einberuft und begrüßt den Beschluss der Kommission, sich künftig öfter mit dieser Thematik zu befassen; bedauert, dass in der Mitteilung keine stringenteren politischen und organisatorischen Maßnahmen aufgezeigt werden, um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden;

29.   bedauert, dass die Kommission ihre in ihrer Mitteilung von 2002 "Zur besseren Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts" gegebene Zusage, dass "bei der alljährlichen Debatte über den Bericht über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (…) auch die Prioritätskriterien und ihre Anwendung einer Bewertung unterzogen werden"(3), nicht eingelöst hat; begrüßt die neuerliche Zusage der Kommission "ihr diesbezügliches Vorgehen ab 2008 in ihren Jahresberichten [zu] beschreiben und erläutern"(4);

30.   stellt fest, dass das Parlament weiterhin Petitionen erhält, in denen Petenten den Mitgliedstaaten eine andauernde Verletzung ihrer Menschen- und Grundrechte vorwerfen; bedauert, dass die im materiellen Gemeinschaftsrecht verankerten Kriterien für die Verletzung von Menschenrechten oder Grundfreiheiten aus der neuen Liste der Prioritätskriterien verschwunden sind; weist erneut darauf hin, dass der EU-Vertrag das Parlament dazu ermächtigt, das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV einzuleiten;

31.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Grundsatz umfassend anzuwenden, wonach alle Korrespondenz, die sich wahrscheinlich auf einen regelrechten Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bezieht, als Beschwerde registriert werden sollte, sofern sie nicht den außergewöhnlichen Umständen in Punkt 3 des Anhangs zu der Mitteilung über die "Beziehungen zum Beschwerdeführer bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht"(5) zuzurechnen ist; stellt fest, dass der Europäische Bürgerbeauftragte der Kommission kürzlich schlechte Verwaltungsführung vorgeworfen hat, weil sie eine Beschwerde nicht in Einklang mit den Bestimmungen dieser Mitteilung eingetragen hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament über alle etwaigen Änderungen der Ausnahmekriterien für die Nichteintragung von Beschwerden zu unterrichten und zu konsultieren;

32.   fordert alle Dienststellen der Kommission nachdrücklich auf, die Beschwerdeführer bei Ablauf jeder einzelnen der vorgegebenen Fristen (Aufforderungsschreiben, begründete Stellungnahme, Überweisung an den Gerichtshof) ausführlich über den Stand der Bearbeitung ihrer Beschwerde zu unterrichten, Gründe für ihre Entscheidungen anzugeben und diese den Beschwerdeführern im Einklang mit den Grundsätzen in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2002 ausführlich darzulegen;

33.   begrüßt die Absicht der Kommission, Maßnahmen zur Gewährleistung eines freien Zugangs zu ihrer elektronischen Datenbank zu ergreifen und ermutigt die Kommission, diesen Vorsatz so rasch wie möglich in die Tat umzusetzen;

34.   begrüßt die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, zusammenfassende Informationen zu allen Phasen von Vertragsverletzungsverfahren ab der Übermittlung des Fristsetzungsschreibens im gesamten Verlauf bereitzustellen; vertritt die Ansicht, dass die Kommission im Interesse von Transparenz und einer verbesserten Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den nationalen Gerichten den Inhalt und die Termine der Kontakte mit den Mitgliedstaaten veröffentlichen sollte, sobald die Untersuchungen der betreffenden Fragen abgeschlossen sind;

35.   begrüßt die bevorstehende Veröffentlichung eines erläuternden Dokuments zu der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Schadenersatzansprüchen aufgrund von Rechtsverstößen gemäß dem Gemeinschaftsrecht; schlägt ferner vor, dass die Kommission die Möglichkeit prüfen sollte, in solchen Schadenersatzfällen vor nationalen Gerichten – gemäß dem nationalen Verfahrensrecht – als amicus curiae aufzutreten, wie dies bereits bei nationalen Rechtssachen, in denen es um Fragen des EG-Wettbewerbsrechts geht, der Fall ist(6);

Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente bei der Anwendung des EU-Rechts

36.   vertritt die Ansicht, dass die ständigen Ausschüsse des Parlaments innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche eine sehr viel aktivere Rolle bei der Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts übernehmen und von der Kommission Unterstützung und regelmäßige Informationen erhalten sollten; schlägt vor, dass der Berichterstatter für ein bestimmtes Dossier im Parlament oder sein benannter Nachfolger wo immer möglich eine zentrale und kontinuierliche Rolle bei der Überwachung der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten übernehmen sollte; stellt fest, dass die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einberufenen regelmäßigen Sitzungen über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Ausschüssen des Parlaments zur gängigen Praxis werden sollten und dabei eine systematische Teilnahme der Kommission vorgesehen werden sollte;

37.   stellt jedoch fest, dass das Zögern der Kommission, genaue Informationen zu den Fragen zu liefern, im Zusammenhang mit denen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden, das Interesse der Öffentlichkeit und die Effizienz solcher Sitzungen erheblich vermindert; fordert die Ausschüsse des Parlaments auf, gegebenenfalls die Aufnahme der Vertreter des betreffenden Mitgliedstaats oder des Rates in die Liste der Teilnehmer an den Sitzungen über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu erwägen;

38.   vertritt die Ansicht, dass die Ausschüsse des Parlaments (einschließlich des Petitionsausschusses) seitens der Verwaltung ausreichende Unterstützung erhalten sollten, um ihre Aufgaben effizient wahrnehmen zu können; fordert die Arbeitsgruppe für parlamentarische Reformen, den Haushaltsausschuss und andere zuständige parlamentarische Gremien auf, konkrete Vorschläge unter anderem im Zusammenhang mit der zuvor erwähnten kontinuierlichen Rolle der Berichterstatter vorzulegen und die Zweckmäßigkeit einer im Sekretariat jedes Ausschusses einzurichtenden speziellen Task-Force zu prüfen, um die kontinuierliche und effiziente Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten;

39.   fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament und ihren Abgeordneten, um eine wirksame Kontrolle europäischer Angelegenheiten auf nationaler Ebene zu fördern und zu intensivieren; vertritt die Ansicht, dass den nationalen Parlamenten eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zukommt, und dass sie auf diese Weise zur Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union und ihrer größeren Bürgernähe beitragen;

40.   erinnert an die Verpflichtung des Rates, die Mitgliedstaten aufzufordern, Tabellen zu erstellen und zu veröffentlichen, die Aufschluss über das Verhältnis zwischen Richtlinien und Umsetzungsmaßnahmen auf nationaler Ebene geben; betont, dass solche Vergleichstabellen notwendig sind, da sie es der Kommission ermöglichen, die Umsetzungsmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten wirksam zu kontrollieren; schlägt als Mitgesetzgeber vor, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Bestimmungen bezüglich solcher Tabellen nicht im Verlauf des Legislativprozesses aus dem Text der Kommissionsvorschläge herausgenommen werden;

41.   stellt fest, dass die nationalen Gerichte einen wesentlichen Beitrag zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts leisten und unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Kommission, Möglichkeiten ausfindig zu machen in denen das Angebot zusätzlicher Ausbildungsgänge für nationale Richter, Juristen und Beamte in den nationalen Behörden nützlich wäre;

42.   fordert die Kommission auf, die Einhaltung der Beschlüsse des Parlaments über parlamentarische Immunität durch die Justizbehörden der Mitgliedstaaten besser zu überwachen und, falls sie feststellt, dass Beschlüsse dieser Art nicht eingehalten werden, das Parlament über ihr weiteres Vorgehen zu informieren;

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43.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 122.
(2) KOM(2007)0502, Abschnitt 2.2.
(3) KOM(2002)0725, Abschnitt 3.1.
(4) KOM(2007)0502, Abschnitt 3.
(5) KOM(2002)0141.
(6) Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags (ABl. C 101 vom 27.4.2004, S. 54), Absätze 17 bis 20.


Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten ***I
PDF 201kWORD 38k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0037 – C6-0068/2007 – 2007/0029(COD))
P6_TA(2008)0061A6-0491/2007

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0037),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 95 und 133 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0068/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0491/2007),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .... /2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93

P6_TC1-COD(2007)0029


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. .../2008).


Gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten ***I
PDF 202kWORD 57k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0053 – C6-0067/2007 – 2007/0030(COD))
P6_TA(2008)0062A6-0490/2007

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0053),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0067/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Rechtsausschusses (A6-0490/2007),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .... /2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zurAufhebung des Beschlusses 93/465/EWG

P6_TC1-COD(2007)0030


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. .../2008/EG.)


Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind ***I
PDF 201kWORD 38k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (KOM(2007)0036 – C6-0065/2007 – 2007/0028(COD))
P6_TA(2008)0063A6-0489/2007

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0036),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 37 und 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0065/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Rechtsausschusses (A6-0489/2007),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .... /2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG

P6_TC1-COD(2007)0028


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. .../2008).


Lage in Gaza
PDF 134kWORD 52k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen
P6_TA(2008)0064RC-B6-0066/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere die Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und der Rolle der Europäischen Union(1), vom 16. November 2006 zur Lage im Gaza-Streifen(2), vom 21. Juni 2007 zu MEDA und der Finanzhilfe für Palästina – Bewertung, Umsetzung und Kontrolle(3), vom 12. Juli 2007 zum Nahen Osten(4) und vom 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage in Gaza(5),

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 242 (S/RES/242) vom 22. November 1967 und 338 (S/RES/338) vom 22. Oktober 1973 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention (1949),

–   in Kenntnis der Erklärung von Annapolis vom 27. November 2007,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 28. Januar 2008,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Ausschusses für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer vom 28. Januar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen,

–   unter Hinweis auf die Resolution des UN-Menschenrechtsrats vom 24. Januar 2008 über Menschenrechtsverletzungen im Gaza-Streifen (A/HRC/S-61/L.1),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass sich die humanitäre Lage im Gaza-Streifen durch das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs, die teilweise festzustellende Verwehrung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser, Lebensmitteln und Elektrizität sowie das Fehlen wesentlicher Güter und Dienstleistungen weiter verschlechtert hat,

B.   in der Erwägung, dass die Grenzübergänge am Gaza-Streifen seit Monaten geschlossen sind und das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs die Wirtschaft im Gaza-Streifen weiter lahm gelegt hat,

C.   in der Erwägung, dass sich Schlüsselsektoren bei den öffentlichen Dienstleistungen, darunter auch das Gesundheits- und das Bildungssystem, aufgrund des Fehlens des für ihr Funktionieren erforderlichen Grundmaterials in einer schweren Krise befinden, und in der Erwägung, dass durch den Mangel an Medikamenten und von Kraftstoffen zum Betrieb der Generatoren in den Krankenhäusern im Gaza-Streifen das Leben von Palästinensern aufs Spiel gesetzt wird,

D.   in der Erwägung, dass nach dem Fall der Grenzmauer zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten Hunderttausende Palästinenser die Grenze überquert haben, um sich die wichtigsten Waren zur Deckung ihres Grundbedarfs zu beschaffen, und dass die ägyptischen Kräfte die Lage allmählich wieder unter Kontrolle bekommen und die Grenze am 3. Februar 2008 wieder geschlossen haben, womit die ungehinderte Überschreitung der Grenze durch die Palästinenser – wie von der israelischen Regierung gefordert – beendet war,

E.   in der Erwägung, dass die teilweise Zerstörung des Grenzwalls eine direkte Folge der außergewöhnlich schweren humanitären Krise im Gaza-Streifen ist und dem Bestreben der palästinensischen Bevölkerung Ausdruck verleiht, ihr dringendes Bedürfnis nach Bewegungsfreiheit geltend zu machen,

F.   in der Erwägung, dass nach langer Zeit ohne derartige Anschläge bei einem terroristischen Selbstmordanschlag in Dimona israelische Zivilisten getötet und verwundet wurden; in der Erwägung, dass palästinensische Milizen weiterhin Raketen vom Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet abfeuern, und in der Erwägung, dass die Militäroperationen, bei denen Zivilisten getötet und gefährdet werden, sowie die außergerichtlichen gezielten Tötungen durch die israelische Armee im Gaza-Streifen fortgesetzt werden,

G.   in der Erwägung, dass die Lage und die jüngsten Entwicklungen im Gaza-Streifen die laufenden Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern sowie die Bemühungen um den Abschluss eines Abkommens bis Ende 2008, wie von den beteiligten Parteien auf der internationalen Konferenz von Annapolis vom 27. November 2007 erklärt, beeinträchtigen könnten,

H.   in der Erwägung, dass die Europäische Union den Palästinensern in den letzen Jahren beträchtliche finanzielle Unterstützung zukommen ließ; in der Erwägung, dass der zeitlich begrenzte Internationale Mechanismus (TIM) der Europäischen Union und die Finanzierung von Projekten wesentlich dazu beigetragen haben, eine humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen und im Westjordanland zu verhindern; in der Erwägung, dass die Kommission, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UND), das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) und die Weltbank ihre verschiedenen Infrastrukturprojekte ausgesetzt haben, weil es nicht möglich war, Rohstoffe zu importieren; in der Erwägung, dass diese humanitären Ämter, Agenturen und Organisationen ihre Arbeit trotz aller Hindernisse in eingeschränktem Maße weitergeführt haben; in der Erwägung, dass die Europäische Union dem palästinensischen Volk nach wie vor humanitäre Hilfe und den Mitarbeitern der Palästinensischen Behörde im Gaza-Streifen direkte Unterstützung gewährt; in der Erwägung, dass PEGASE einen neuen Mechanismus zur Bereitstellung von EU-Hilfe und internationaler Hilfe für die palästinensischen Gebiete darstellen wird,

I.   in der Erwägung, dass auf der Konferenz in Annapolis alle Parteien den Wunsch geäußert haben, erneut Verhandlungen aufzunehmen, die zur Errichtung eines souveränen und lebensfähigen palästinensischen Staates an der Seite eines sicheren israelischen Staates führen sollen,

J.   in der Erwägung, dass die Teilnehmer an der Internationalen Geberkonferenz für den palästinensischen Staat, die im Dezember 2007 in Paris stattfand, insgesamt 7,4 Milliarden US-Dollar zur Unterstützung des Aufbaus der palästinensischen Institutionen und der wirtschaftlichen Erholung in den nächsten drei Jahren zugesagt haben,

K.   in der Erwägung, dass der Sonderbeauftragte des Quartetts vier vorrangige Projekte für die wirtschaftliche Entwicklung und den Aufbau der Institutionen in den palästinensischen Gebieten ermittelt hat, wozu auch die Wiederherstellung der Kläranlage in Beit Lahia im nördlichen Gaza-Streifen gehört,

1.   bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die humanitäre und politische Krise im Gaza-Streifen und ihre weiteren möglicherweise schwerwiegenden Folgen zum Ausdruck; betrachtet die jüngsten Entwicklungen in Rafah, sowohl die friedlichen Ereignisse als auch die gewalttätigen Akte, als das Ergebnis dieser Krise im Gaza-Streifen;

2.   bringt sein tief empfundenes Mitgefühl für die von der Gewalt im Gaza-Streifen und in Südisrael betroffene Zivilbevölkerung zum Ausdruck;

3.   wiederholt seine Forderung nach einer sofortigen Einstellung aller Gewalttätigkeiten;

4.   fordert Israel auf, die Militäraktionen, bei denen Zivilisten getötet und gefährdet werden, sowie die außergerichtlichen gezielten Tötungen einzustellen;

5.   fordert die Hamas auf, nach der illegalen Übernahme des Gaza-Streifens zu verhindern, dass palästinensische Milizen Raketen vom Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet abfeuern;

6.   ist der Auffassung, dass die Politik der Isolierung des Gaza-Streifens sowohl auf politischer als auch auf humanitärer Ebene gescheitert ist; fordert alle beteiligten Parteien auf, das Völkerrecht, und insbesondere das humanitäre Völkerrecht, vollständig zu achten;

7.   begrüßt die Reaktion Ägyptens auf die Tumulte am Grenzübergang Rafah, bei denen zahlreiche palästinensische Familien die Möglichkeit erhielten, sich die wichtigsten Güter für ihren Grundbedarf zu beschaffen, als positiven Schritt; fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, auch weiterhin eine aktive Rolle bei der Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität in der Region zu spielen;

8.   fordert erneut eine Aufhebung der Blockade und eine kontrollierte Wiedereröffnung der Grenzübergänge von und nach Gaza; fordert Israel auf, den Personen- und Güterverkehr in Rafah, Karni und an anderen Grenzübergängen sicherzustellen, wie dies im Grenzverkehrsabkommen festgelegt wurde; fordert die Wiederaufnahme der Grenzunterstützungsmission der Europäischen Union am Grenzübergang Rafah; begrüßt die Erklärung des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, wonach ein neues Mandat des Rates für die Mission in Betracht gezogen werden sollte; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte internationale Präsenz in der Region;

9.   begrüßt den Vorschlag der Palästinensischen Behörde, auf der Grundlage einer Übereinkunft zwischen Ägypten, Israel und der Palästinensischen Behörde die Kontrolle an den Grenzübergängen zu übernehmen, und unterstützt die jüngste Entschließung der Arabischen Liga zu diesem Thema; ersucht die Palästinensische Behörde jedoch, daran mitzuwirken, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um alle betroffenen Parteien im Gaza-Streifen in diese Aufgabe mit einzubeziehen;

10.   vertritt die Auffassung, dass die Zivilbevölkerung von allen Militäraktionen sowie jeder Art von kollektiver Bestrafung ausgenommen werden sollte; fordert Israel auf, seinen internationalen Verpflichtungen als Besatzungsmacht im Gaza-Streifen nachzukommen; fordert Israel ferner auf, die anhaltende und ausreichende Bereitstellung von humanitärer Hilfe, einer entsprechenden Unterstützung und der wichtigsten Waren und Dienstleistungen, darunter auch Treibstoff und Energieversorgung, für den Gaza-Streifen zu gewährleisten; zeigt sich tief besorgt über den Beschluss Israels, die Energieversorgung des Gaza-Streifens schrittweise um 5 % pro Woche zu kürzen, was nicht als ausreichend zur Deckung des minimalen humanitären Bedarfs angesehen werden kann; begrüßt die von zehn israelischen Menschenrechtsorganisationen verfasste Petition gegen die Kürzungen bei den Treibstoff- und Stromlieferungen in den Gaza-Streifen;

11.   vertritt die Ansicht, dass für das Funktionieren der öffentlichen Institutionen, die wichtige Dienstleistungen bereitstellen, sowie für die Tätigkeit der internationalen humanitären Büros, Agenturen und Organisationen, die sich um eine Verbesserung der Lebensbedingungen für die Palästinenser im Gaza-Streifen bemühen, trotz des politischen Stillstands ein Dialog zwischen der Palästinensischen Behörde und der Hamas erforderlich ist;

12.   unterstreicht die große Bedeutung einer ständigen geographischen und handelstechnischen Verbindung zwischen dem Gaza-Streifen und dem Westjordanland sowie der friedlichen und dauerhaften politischen Wiedervereinigung beider Teile und fordert die Hamas auf, ihren Standpunkt im Einklang mit den Grundsätzen des Quartetts sowie den im Vorfeld eingegangenen internationalen Verpflichtungen zu überdenken und den Friedensprozess sowie die laufenden Verhandlungen zu unterstützen;

13.   wiederholt seine Forderung nach sofortiger Freilassung des israelischen Unteroffiziers Gilad Shalit, die als Akt des guten Willens seitens der Hamas aufgefasst würde, sowie aller inhaftierten ehemaligen palästinensischen Minister, Abgeordneten und Bürgermeister; hält die Freilassung der festgehaltenen Personen für wichtig, um im Rahmen der gegenwärtigen Friedensgespräche Vertrauen aufzubauen;

14.   erinnert die beteiligten Parteien an ihre in Annapolis eingegangenen Verpflichtungen, in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, um bis Ende 2008 einen Friedensvertrag abzuschließen, der alle ausstehenden Fragen löst und ohne Ausnahme alle Kernfragen einschließt, wie sie in früheren Abkommen genannt wurden; fordert beide Seiten mit Nachdruck auf, ihre in der "Roadmap" verankerten Verpflichtungen zu erfüllen;

15.   fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auch weiterhin die Bereitstellung lebenswichtiger humanitärer Hilfe für die im Gaza-Streifen lebenden Palästinenser zu gewährleisten, wobei den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; unterstreicht die Bedeutung des neuen Finanzierungsmechanismus PEGASE; zeigt sich jedoch tief besorgt über die Zerstörung von Einrichtungen, die im Rahmen der humanitären Hilfe oder einer Projektfinanzierung der Europäischen Union finanziell unterstützt wurden, wodurch die Effizienz der EU-Hilfe untergraben und die Solidarität der Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird;

16.   begrüßt das Ergebnis der Internationalen Geberkonferenz für den Palästinenserstaat vom Dezember 2007, nämlich die Zusage von mehr als 7,4 Milliarden US-Dollar, und fordert alle Geber auf, ihre Zusagen zu Gunsten der Bemühungen um den Aufbau des künftigen Palästinenserstaates gemäß dem von Ministerpräsident Dr. Salam Fayyad vorgelegten Reform- und Entwicklungsplan einzuhalten;

17.   äußert seine ernsthafte Besorgnis über die ökologischen und gesundheitlichen Folgen der Tatsache, dass die Kläranlage nicht instand gehalten wurde, und fordert insbesondere alle Parteien auf, den Zugang zu dem für die Reparatur und den Wiederaufbau der Kläranlage in Beit Lahia erforderlichen Material zu erleichtern, wie dies vom Sonderbeauftragten des Quartetts deutlich gemacht wurde;

18.   fordert ein sofortiges und beispielhaftes Energieprojekt für den Gazastreifen, möglicherweise im Gebiet Rafah, um die Autonomie und die Selbstversorgung der Bevölkerung in Bezug auf die Stromerzeugung und die Entsalzung zu gewährleisten;

19.   ersucht seine Arbeitsgruppe für den Nahen Osten, in Zusammenarbeit mit der Kommission und den beteiligten internationalen Organisationen die Folgen der Zerstörung der Infrastruktur im Gaza-Streifen zu untersuchen und dabei den Einrichtungen, die im Rahmen der humanitären Hilfe oder einer Projektfinanzierung der Europäischen Union finanziell unterstützt werden, besondere Beachtung zu schenken;

20.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Nahost-Sonderbeauftragten des Quartetts, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung, der Knesset sowie der ägyptischen Regierung und dem ägyptischen Parlament zu übermitteln.

(1) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 223.
(2) ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 324.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0277.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0350.
(5) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0430.


Siebter UN-Menschenrechtsrat
PDF 137kWORD 53k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der Siebten Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UNHRC)
P6_TA(2008)0065RC-B6-0092/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur UN-Menschenrechtskommission seit 1996, insbesondere seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zur fünften Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UNHRC)(1), sowie diejenigen vom 16. März 2006 zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission(2), vom 29. Januar 2004 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen(3), vom 9. Juni 2005 zur Reform der Vereinten Nationen(4), vom 29. September 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom 14. bis 16. September 2005(5) und vom 26. April 2007 zum Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt 2006 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union(6),

–   unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechten und Demokratie,

–   in Kenntnis der Resolution A/RES/60/251 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Einrichtung des Menschenrechtsrates,

–   unter Hinweis auf die früheren ordentlichen Sitzungen und Sondersitzungen des UNHRC, insbesondere die sechste ordentliche Sitzung sowie die sechste Sondersitzung zu Menschenrechtsverletzungen durch Militärangriffe und Offensiven Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere dem besetzten Gaza-Streifen, vom 23./24. Januar 2008,

–   unter Hinweis auf die bevorstehende siebte Sitzung des UNHRC im März 2008,

–   unter Hinweis auf die erste und zweite Runde der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR), die vom 7. bis 18. April 2008 sowie 5. bis 16. Mai 2008 stattfinden soll,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Achtung, die Förderung und die Wahrung der universellen Menschenrechte Teil des ethischen und rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integration sind,

B.   in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat ein wirksames Forum zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte und zu ihrer Förderung im Rahmen der UNO darstellt,

C.   in der Erwägung, dass die siebte Sitzung des UNHRC von entscheidender Bedeutung sein wird, da in ihrem Rahmen erstmals ein breites Spektrum von substanziellen Themen mittels der neuen Arbeitsverfahren geprüft werden soll, die aus den 2006 und 2007 beschlossenen Reformen zum Aufbau der Institution hervorgegangen sind, und die Modalitäten der UPR im Einzelnen festgelegt werden sollen,

D.   in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates darauf beruht, dass diese Reformen und Mechanismen so umgesetzt werden, dass seine Fähigkeit gestärkt wird, gegen Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt vorzugehen,

E.   in der Erwägung, dass für die siebte Sitzung des UNHRC eine Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments eingesetzt werden soll, wie es auch in den beiden vergangenen Jahren sowie im Falle des Vorläufers, der UN-Menschenrechtskommission, geschehen ist,

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

1.   betont die entscheidende Rolle des Menschenrechtsrates im Gesamtgefüge der UNO; bekräftigt seine Auffassung, dass er sich weiterhin vorrangig auf das Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen konzentrieren sollte, da allgemeine politische Gegebenheiten in die Zuständigkeit anderer UN-Einrichtungen fallen; unterstreicht die Besonderheit des UNHRC, nämlich die wichtige Rolle der Sonderverfahren, die Sondersitzungen, die UPR, den interaktiven Dialog und seine Krisenreaktionsfähigkeit;

2.   nimmt die Ergebnisse der Tätigkeit des UNHRC zur Kenntnis; begrüßt die Verwirklichung des ehrgeizigen Programms, das sich der Menschenrechtsrat gegeben hat und das die Überprüfung seiner Verfahren und Arbeitsmethoden umfasste, insbesondere die Entwicklung und Umsetzung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung sowie die Überprüfung der Sonderverfahren;

3.   würdigt die positiven Leistungen der Präsidentschaft des UNHRC und insbesondere ihre gute Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR); fordert die Europäischen Union auf, mit Blick auf die am 23. Juni 2008 geplante Wahl des neuen Präsidenten des UNHRC vorrangig Kandidaten mit hohen Integritätsstandards zu unterstützen;

4.   begrüßt die Abhaltung von Sondersitzungen, da sie wesentliche Verbindungen zwischen gravierenden Menschenrechtsverletzungen und unabhängigen Gutachten begründen; ist jedoch besorgt darüber, dass es dem UNHRC nicht gelungen ist, Maßnahmen zu vielen der am dringlichsten zu bewältigenden Menschenrechtsverletzungen in der Welt zu ergreifen;

5.   weist darauf hin, dass bei Sondersitzungen dringende Krisen behandelt werden sollen, während anhaltende Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der ordentlichen Sitzungen angegangen werden sollten, die eine eingehendere Analyse und langfristige Lösungen gestatten;

6.   betont, dass Sondersitzungen Vorbereitungen und strukturierte Arbeitsverfahren erfordern, um ein positives Ergebnis zu erzielen; verweist in diesem Zusammenhang auf den Erfolg entscheidender EU-Initiativen;

7.   verweist auf die direkte Wirkung der Sondersitzung zu Birma vom Oktober 2007 in Genf, die zur Verurteilung der Repression der Regierung und dem Besuch des Sonderberichterstatters zur Untersuchung der Menschenrechtssituation in Birma führte; bedauert, dass den Empfehlungen des Sonderberichterstatters nicht Folge geleistet wurde, da sich die Menschenrechtssituation in Birma verschlechtert;

Die Wahl neuer Mitglieder des UNHRC durch die UN-Generalversammlung

8.   fordert Wahlen mit Wettbewerb in allen Regionen im Mai 2008, damit die UN-Mitgliedstaaten eine echte Auswahl treffen können; bedauert, dass bisher einige Länder mit einer problematischen Menschenrechtssituation gewählt wurden, weil sie damit "reingewaschen" wurden;

9.   fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin darauf zu drängen, dass Kriterien für die Wahl in den Menschenrechtsrat festgelegt werden, einschließlich der Aussprache ständiger Einladungen zu den Sonderverfahren, und dass die tatsächliche Umsetzung ihrer Wahlversprechen durch die UN-Mitgliedstaaten überprüft wird; fordert in Erwartung einer derartigen Reform die Anwendung dieser Bestimmung zwecks Entscheidung über die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten für Kandidatenländer im UNHRC;

Verfahren und Mechanismen
UPR

10.   betrachtet die allgemeine regelmäßige Überprüfung als Möglichkeit zur Verbesserung der Universalität der Überwachung der Menschenrechtsverpflichtungen und -praktiken in der gesamten Welt, indem alle UN-Mitgliedstaaten gleich behandelt und in gleicher Weise kontrolliert werden;

11.   weist darauf hin, dass es Ziel der UPR ist, eine objektive Überprüfung einer Situation in einem Land vorzunehmen, um in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen die Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungen durch den Austausch bewährter Praktiken und eine verstärkte Zusammenarbeit im Hinblick auf Empfehlungen und Schlussfolgerungen erfolgen könnten; fordert in diesem Zusammenhang die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auf, diese Empfehlungen und Schlussfolgerungen zu berücksichtigen, um die Ziele und Prioritäten der EU-Hilfsprogramme zu definieren;

12.   fordert, dass der UPR-Prozess, dessen erste und zweite Runde vom 7. bis 18. April 2008 bzw. 5. bis 16. Mai 2008 geplant sind, den bisher geäußerten Erwartungen gerecht wird; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die allgemeine regelmäßige Überprüfung im Sinne der genannten Resolution 60/251 transparent und objektiv durchzuführen; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die der UPR unterzogen werden, auf, selbstkritisch zu sein und ihre Darstellungen nicht auf ihre positiven Leistungen zu begrenzen;

13.   stellt fest, dass mehrere Fragen noch geregelt werden müssen, einschließlich der Auswahl der sogenannten UPR-Troikas, die die Überprüfung der UN-Mitgliedstaaten in Menschenrechtsfragen erleichtern werden; fordert in diesem Zusammenhang die EU-Mitgliedstaaten dringend auf, keinesfalls die Möglichkeit zu akzeptieren, dass die einer Überprüfung unterzogenen Länder vertraulich die Auswahl der mit ihrer Überprüfung beauftragten Länder ablehnen;

14.   fordert die Mitglieder des Menschenrechtsrates auf, unabhängige Sachverständige als ihre Vertreter in der für die Durchführung der UPR zuständigen Arbeitsgruppe zu benennen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, bei der Förderung eines solchen Konzepts durch die Verabschiedung gemeinsamer Leitlinien für die UPR-Modalitäten eine führende Rolle zu übernehmen;

15.   verweist auf die Bedeutung der Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Menschenrechtsaktivisten und Sonderverfahren; bekräftigt seine Auffassung, dass deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen die Grundlage für eine unabhängige und glaubwürdige Überprüfung bilden sollten;

Überprüfung der Mandate und Benennung der Mandatsträger für Sonderverfahren

16.   betont, dass die Sonderverfahren das Kernstück der UN-Menschenrechtsmechanismen bilden und insbesondere im Menschenrechtsrat von entscheidender Bedeutung sind; bekräftigt, dass alle UNHRC-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung einhalten müssen, im Rahmen der Sonderverfahren uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;

17.   betont, dass die Glaubwürdigkeit des UNHRC von den neuen Nominierungen von Mandatsträgern für Sonderverfahren im März 2008 abhängen wird;

18.   fordert, als Mandatsträger Persönlichkeiten mit anerkannten Kenntnissen und einschlägigen Erfahrungen im Bereich Menschenrechte zu nominieren, die darüber hinaus unabhängig, unparteiisch, persönlich integer und objektiv sein sowie über umfangreiche Kenntnisse des Systems der Sonderverfahren verfügen müssen;

19.   fordert Regierungen, NRO und einschlägige Berufsverbände nachdrücklich auf, zwecks Aufnahme in das vom OHCHR verwaltete öffentliche Register wählbarer Kandidaten Namen in Frage kommender Kandidaten zu übermitteln;

20.   fordert die Beratende Gruppe, die für die Überprüfung der Kandidaten für Mandate für Sonderverfahren und für die Abgabe von Empfehlungen für Ernennungen gegenüber dem Vorsitz des Rates zuständig ist, auf, ihr Mandat objektiv und transparent zu erfüllen und ihre Entscheidungen auf die Kriterien Professionalität und persönliche Integrität zu stützen;

21.   verurteilt den Beschluss des Menschenrechtsrates, die Mandate der Sonderberichterstatter für Belarus und Kuba nicht zu erneuern;

22.   begrüßt die Erneuerung der Ländermandate des Sonderberichterstatters für den Sudan und der unabhängigen Experten für Liberia, Haiti und Burundi;

23.   bedauert, dass die Europäische Union den Beschluss des UNHRC unterstützt, seine Expertengruppe für Darfur aufzulösen; stellt fest, dass die Weiterverfolgung der Tätigkeit der Expertengruppe dem Mandat der Sonderberichterstatterin für den Sudan zugeschlagen wurde; ist daher besorgt, dass deren Mandat durch die Erhöhung der Arbeitsbelastung der Sonderberichterstatterin geschwächt werden könnte;

24.   spricht sich aufgrund des bedeutenden Mehrwerts der Mandate von Expertengruppen dafür aus, bezüglich deren Unterbrechung in Zukunft vorsichtiger vorzugehen;

25.   begrüßt die Erneuerung der bisher überprüften thematischen Mandate;

26.   fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Erneuerung der Mandate der Sonderberichterstatter für Birma und die Demokratische Volksrepublik Korea sowie die Verlängerung der Mandate der unabhängigen Experten für Somalia und die Demokratische Republik Kongo sicherzustellen;

27.   begrüßt die Einsetzung einer aus fünf unabhängigen Mitgliedern bestehenden Expertengruppe für die Menschenrechte indigener Völker;

28.   befürwortet, dass so schnell wie möglich und jedenfalls noch im Jahr 2008 Diskussionen zum Thema Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen und Ausprägungen stattfinden sollen und dass, wie in der Resolution A/RES/61/143 der UN-Generalversammlung vom 19. Dezember 2006 über die Verstärkung der Bemühungen, alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu beseitigen, vereinbart, Prioritäten für die Bewältigung dieses Problems im Rahmen der künftigen Anstrengungen und Arbeitsprogramme des UNHRC festgesetzt werden sollen;

29.   nimmt zur Kenntnis, dass am 18. Juni 2007 ein Verhaltenskodex für Mandatsträger für Sonderverfahren angenommen wurde; fordert den UNHRC auf, diesen Verhaltenskodex im Sinne der genannten Resolution 60/251 umzusetzen und die Unabhängigkeit der Sonderverfahren zu respektieren;

30.   unterstützt die Bestrebungen des Koordinierungsausschusses für Sonderverfahren, ein geeignetes Verfahren auszuarbeiten, mit dem der Verhaltenskodex und weitere einschlägige Dokumente, einschließlich des Leitfadens für Sonderverfahren, am besten dahingehend umgesetzt werden können, dass ihre Kapazität zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte gestärkt wird; fordert den Koordinierungsausschuss für Sonderverfahren auf, effizient und transparent zu arbeiten, um technische Diskussionen zu vermeiden, die inhaltliche Debatten verzögern und die Mandate im Rahmen von Sonderverfahren behindern könnten;

Beschwerdeverfahren

31.   stellt fest, dass das im Prozess des UNHRC für den Aufbau von Institutionen skizzierte Beschwerdeverfahren dem früheren "1503-Verfahren" sehr zu ähneln scheint; fordert ein neues Verfahren, das bezüglich der Ermittlung, Verhütung und Behandlung von Situationen, in denen offensichtliche gravierende Menschenrechtsverletzungen verzeichnet werden, effektiver ist;

Mitwirkung der Europäischen Union

32.   würdigt die aktive Mitwirkung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im ersten Jahr der Arbeit des Menschenrechtsrates;

33.   begrüßt die Beteiligung der Europäischen Union an den schwierigen Verhandlungen der sechsten ordentlichen Sitzung, um positive Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Erneuerung der Mandate für Sonderverfahren, zu erzielen;

34.   weist darauf hin, dass die Europäische Union in Menschenrechtsfragen mit einer Stimme sprechen muss, dass aber auch jeder EU-Mitgliedstaat den Standpunkt der Europäischen Union vertreten muss, um ihm mehr Gewicht zu verleihen;

35.   fordert die Europäische Union auf, ihre eigene Resolution einzubringen, um einen Konsens bezüglich des Vorgehens gegen die derzeitigen Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit der Blockade des Gaza-Streifens und die Raketenangriffe gegen Israel zu erreichen;

36.   fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem OHCHR Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die Wahrung seiner Unabhängigkeit, indem es mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird;

37.   fordert, dass die Sonderverfahren weiterhin in Finanz- und Personalfragen unterstützt werden; unterstützt das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte(7), da es eine wichtige Finanzierungsquelle der Sonderverfahren ist; begrüßt die Initiativen des Vorsitzes der Arbeitsgruppe "Menschenrechte" (COHOM), ihre Zusammenarbeit mit den Sonderberichterstattern, insbesondere durch systematische Einladungen zu ihren einschlägigen Sitzungen, auszuweiten;

38.   fordert die Kommission und den Rat auf, einen "gemeinsamen Standpunkt" festzulegen, um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten automatisch alle internationalen Menschenrechtsinstrumente unterzeichnen und ratifizieren;

39.   nimmt Kenntnis vom Einsatz der Europäischen Union für die Verabschiedung von Resolutionen per Konsens; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um Abstimmung mit Ländern aus anderen Regionalgruppen fortzusetzen, um eine breite Unterstützung für Resolutionen zur Stärkung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte zu gewährleisten; fordert die Europäische Union auf, ihre Hilfe und politische Unterstützung für Drittländer effizienter zu nutzen, um ihnen Anreize zur Zusammenarbeit mit dem UNHRC zu bieten;

40.   beauftragt die Delegation des Europäischen Parlaments bei der siebten Sitzung des Menschenrechtsrates, die in dieser Entschließung dargelegten Bedenken zu äußern; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss Menschenrechte über ihren Besuch Bericht zu erstatten, und hält es für angebracht, dass auch in Zukunft Delegationen des Europäischen Parlaments zu den einschlägigen Sitzungen des Menschenrechtsrates entsandt werden;

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o   o

41.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Sicherheitsrat, dem UN-Generalsekretär, dem Präsidenten der 62. UN-Generalversammlung, dem Präsidenten des UN-Menschenrechtsrates, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geschaffenen Arbeitsgruppe EU-UN zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0235.
(2) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 409.
(3) ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 79.
(4) ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 549.
(5) ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 582.
(6) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0165.
(7) Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1).


Die demografische Zukunft Europas
PDF 198kWORD 121k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
P6_TA(2008)0066A6-0024/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1997 zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die demografische Lage in der Europäischen Union 1995(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 1998 zu dem Bericht der Kommission über die demografische Lage 1997(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2000 zu der Mitteilung der Kommission "Ein Europa für alle Altersgruppen – Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen"(3),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die Reaktion Europas auf die Alterung der Weltbevölkerung – Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt in einer alternden Welt Beitrag der Europäischen Kommission zur 2. Weltkonferenz über das Altern" (KOM(2002)0143),

–   in Kenntnis des Europäischen Pakts für die Jugend, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel verabschiedet wurde,

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel "Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (KOM(2005)0094),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem europäischen Sozialmodell für die Zukunft(5),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance" (KOM(2006)0571),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission – Die Solidarität zwischen den Generationen fördern (KOM(2007)0244),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2007 zum Thema "Die Familie und die demografische Entwicklung"(6) und ihres Hauptvorschlags eines europäischen Familienpakts, der von den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden sollte,

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Europe's demographic future: facts and figures" (SEK(2007)0638),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0024/2008),

A.   in der Erwägung, dass die Demografie das konjugierte Ergebnis verschiedener Faktoren ist, der Geburtenrate, der Lebenserwartung und der Migrationsflüsse, und dass die derzeitigen Werte in den Mitgliedstaaten bis 2050 bedeutende demografische Veränderungen erwarten lassen, die vor allem zu einer Alterung der europäischen Bevölkerung führen werden, deren Durchschnittsalter von 39 Jahren im Jahr 2004 auf 49 Jahre im Jahr 2050 ansteigen könnte,

B.   in der Erwägung, dass diese demografischen Veränderungen nach den Schätzungen der Kommission zu tief greifenden Änderungen der Bevölkerungsstruktur und der Alterspyramide führen könnten und dass die Zahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis 14 Jahren von 100 Millionen (Stand 1975) auf 66 Millionen im Jahr 2050 zurückgehen würde, dass die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter gegen 2010 ihren Höchststand mit 331 Millionen haben und danach stetig abnehmen würde (etwa 268 Millionen im Jahr 2050), wogegen die Lebenserwartung zwischen 2004 und 2050 um sechs Jahre für Männer und fünf Jahre für Frauen zunehmen würde und dass die Zahl der Menschen, die älter als 80 Jahre sind, von 4,1% im Jahr 2005 auf 11,4% im Jahr 2050 ansteigen würde,

C.   in der Erwägung, dass der europäische Durchschnitt des Altenquotienten (Zahl der Personen über 65 geteilt durch die Zahl der Personen zwischen 14 und 65) von 25% im Jahr 2004 auf 53% im Jahr 2050 ansteigen dürfte,

D.   in der Erwägung, dass aber der Belastungsquotient der Erwerbsbevölkerung (Anzahl der nicht Erwerbstätigen wie Menschen im Ruhestand, Kinder und Jugendliche in der Ausbildung, geteilt durch die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter) für die Berechnung der Kosten, die die Gesellschaft für die nicht am Erwerbsleben Beteiligten zu tragen hat, weit schwerer ins Gewicht fällt als der Altenquotient,

E.   in der Erwägung, dass der demografische Wandel erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben hat, die zwischen 2004 und 2050 schätzungsweise um 10 % steigen werden,

F.   in der Erwägung, dass die demografischen Veränderungen wohl bis 2050 nicht die Gesamtzahl der europäischen Bevölkerung ändern werden, dass sie aber zu beträchtlichen territorialen Ungleichgewichten führen werden, zumal bestimmte Regionen der Union von hohen Abwanderungsbewegungen junger Menschen, überwiegend junger Frauen, geprägt sind; auch in der Erwägung, dass der Anteil der europäischen Bevölkerung an der Weltbevölkerung von 15 % vor einem Jahrhundert auf 5 % im Jahr 2050 sinken würde, wobei die Regionen innerhalb der Union sehr verschieden von diesen Veränderungen betroffen sind; während in Abwanderungsregionen bereits jetzt überproportional viele ältere Menschen leben, ist dieser Prozess der alternden Gesellschaft in Zuwanderungsregionen durch die Immigration von jungen Menschen noch nicht zu verzeichnen,

G.   in der Erwägung, dass Unfruchtbarkeit einer der Gründe für den Geburtenrückgang ist und dass sie als ein Problem der öffentlichen Gesundheit und ein Problem der Gesellschaft anzusehen ist, das Männer und Frauen betrifft; erinnert die Kommission an seinen "Aufruf zum Tätigwerden im Bereich Unfruchtbarkeit und Demografie" aus dem Jahr 2005, in dem sie aufgefordert wurde, Empfehlungen in diesem Bereich abzugeben,

H.   in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung ein positives Element der europäischen Bevölkerungsstruktur darstellt, das notwendig ist, um das demografische Gleichgewicht aufrechtzuerhalten; jedoch in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung für sich allein nicht ausreicht, um der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union entgegenzuwirken, und dass Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate bei der Wohnbevölkerung der Union notwendig sind,

I.   in der Erwägung, dass die Einwanderung lediglich eine kurzfristige Teillösung zur Bewältigung des demografischen Wandels in Europa darstellt, da hierfür ein Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Achtung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen und privaten Sektor, den Schutz der Mutterschaft, die Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung für Familien und Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeit für Männer und Frauen, Familie und Beruf zu vereinbaren, erforderlich ist,

J.   in der Erwägung, dass Behinderungen eng mit dem Alter zusammenhängen und dass bei älteren Menschen Gebrechen oder Behinderungen wahrscheinlicher sind,

Allgemeine Bemerkungen

1.   nimmt die demografischen Prognosen für 2050 mit Besorgnis zur Kenntnis; betont allerdings, dass Prognosen über 50 Jahre keine unveränderlichen Voraussagen sind, sondern ein ernstzunehmendes Warnsignal darstellen, auf das man schon heute reagieren muss, um auch morgen noch die Wettbewerbstätigkeit, die Lebensfähigkeit der Wirtschaft, den sozialen Zusammenhalt, die Solidarität zwischen den Generationen und das europäische Sozialmodell erhalten zu können; ist der Auffassung, dass die Perspektive einer schrumpfenden Bevölkerung bis 2050 einen verminderten Druck auf die Umwelt und mehr Gelegenheit zur besseren Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung bieten könnte, was wiederum pro-aktive Maßnahmen erforderlich macht, um die Anpassungen bezüglich Raumplanung, Wohnungspolitik, Verkehr und anderer Infrastruktureinrichtungen entsprechend vorzunehmen; erkennt die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten an;

2.   erinnert zunächst daran, dass die beiden Hauptgründe für die demografischen Veränderungen, nämlich die niedrige Geburtenrate und die Überalterung der Bevölkerung, Früchte des Fortschritts sind, dass die Verlängerung der Lebenserwartung unmittelbare Folge des Fortschritts der Wissenschaft, der Hygiene und des Lebensstandards ist, dass die selbstbestimmte Schwangerschaft das Ergebnis der Emanzipation der Frau ist und einhergeht mit dem höheren Bildungsniveau der Mädchen und der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben und an öffentlichen Aufgaben, und ist der Auffassung, dass dies als irreversible Errungenschaft für die Menschheit gelten muss;

3.   bekräftigt, dass eine Gesellschaft, die Kinder ins Zentrum ihrer Politik stellt, die Voraussetzung für eine höhere Geburtenrate ist; betont die Notwendigkeit, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen und die Bedingungen für das Leben der Familien und der Kinder sowie für die Erfüllung reeller Familienwünsche zu verbessern;

4.   betont, dass die durchschnittliche Geburtenrate in der Union 1,5 beträgt, was außerordentlich niedrig ist und weder dem Willen der Frauen entspricht noch den Wünschen der europäischen Bürgerinnen und Bürger nach einer eigenen Familie, sondern vielmehr auch mit den Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren (fehlende Betreuungsstrukturen für Kleinkinder, keine sozio-ökonomische Unterstützung für Familien und die Beschäftigung von Frauen), mit beunruhigenden sozialen Bedingungen (unsichere Arbeitsplätze, teure Wohnungen) und mit der Zukunftsangst (später Einstieg der jungen Menschen in die Arbeitswelt, ungesicherte Arbeitsverhältnisse) zusammenhängen könnte;

5.   erinnert daran, dass der Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Jugendlichen eine Gefahr von allgemeiner Bedeutung ist, die weit reichende demografische Folgen hat, da sie zu einer verminderten Arbeitsfähigkeit, weniger Familiengründungen usw. führt; empfiehlt daher die Einführung zielgerichteter Rahmenprogramme zur Prävention von frühem Alkohol- und Drogenkonsum sowie zur Bekämpfung der Alkohol- und Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen;

6.   ist der Auffassung, dass die Verlängerung der Lebenserwartung ein positiver Faktor ist und als solcher gesehen werden sollte; fordert deshalb, dass die Mitgliedstaaten Vorkehrungen gegen das Risiko der Armut von Menschen im Ruhestand treffen, damit sie über Mittel verfügen, um sich eine Wohnung leisten zu können, um sich versorgen und einen würdigen Lebensabend verbringen zu können;

7.   tritt für umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ein, denn die Frage der demografischen Zukunft Europas kann nicht von dem Problem schutzwürdiger Gruppen getrennt werden, die am Rande der Gesellschaft leben und unter großer Armut leiden und deren Benachteiligung oft als ihr eigener Fehler angesehen wird, was nicht nur die Kinder beeinflusst, sondern auch die kommenden Generationen;

8.   weist auf Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung hin, unter denen ältere Menschen in ihrer Familie oder in Pflegeeinrichtungen leiden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, sich mehr dafür einzusetzen, dass das Ausmaß der Misshandlung älterer Menschen in der Europäischen Union besser bekannt wird; nimmt zur Kenntnis, dass Schätzungen zufolge bis zu 10 % der älteren Menschen vor ihrem Tod in irgendeiner Form physisch oder psychisch misshandelt oder finanziell ausgebeutet werden; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Information, die Warnsysteme und die Sanktionen für solche Misshandlungen auszubauen; begrüßt die Absicht der Kommission, 2008 eine Mitteilung zum Thema der Misshandlung von älteren Menschen zu veröffentlichen; fordert, diese Mitteilung zum Anlass zu nehmen, eine umfassende Strategie für eine breite Sensibilisierungskampagne und Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln (Ausbildung von Dienstleistenden, Festlegung von Qualitätsstandards, Strafmaßnahmen bei Misshandlung);

9.   bedauert die Tatsache, dass bislang keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um die Union auf diese Herausforderung vorzubereiten, die seit mehreren Jahren absehbar ist; bedauert insbesondere die Tatsache, dass die Ziele der Strategie von Lissabon und die Zusagen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung, der Beschäftigung von Menschen über 55, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben von der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten nicht eingehalten worden sind und dass die Union insgesamt noch recht weit von der Erreichung dieser Ziele entfernt ist;

10.   fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuwirken, dass qualitativ hochwertige Betreuungsstrukturen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu erschwinglichen Preisen bereit gestellt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona festgelegten Zielen, wonach die Mitgliedstaaten bis 2010 Kinderbetreuungseinrichtungen für wenigstens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen sollten; betont, dass diese Maßnahmen es den Eltern erlauben sollten, ihre Präsenz auf dem Arbeitsmarkt an ihren Lebensrhythmus anzupassen;

11.   ist der Auffassung, dass sich die Ziele der Europäischen Union nicht auf die Erreichung der Ziele von Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung beschränken dürfen; besteht darauf, dass Einrichtungen zur Kinderbetreuung als Universaldienste zu betrachten sind, die all denjenigen zur Verfügung stehen müssen, die sie brauchen;

12.   betont die Tatsache, dass viele kleine Gewerbebetriebe schlecht auf die Herausforderungen einer alternden Arbeitnehmerschaft vorbereitet sind und unter Umständen Hilfestellung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich benötigen;

13.   begrüßt die Initiative der Kommission, die Reflexion über diese bedeutende Herausforderung fortzuführen; ermutigt die Kommission, die Ermittlung und den Austausch bewährter Praktiken auf regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen und diese Gelegenheit zu Erneuerungen in der Europäischen Union zu nutzen; schließt sich ihrem globalen Ansatz für die demografische Herausforderung und ihren fünf Grundausrichtungen an, um auf diesem Weg zu einem Solidaritätspakt zwischen den Generationen, den Geschlechtern und den geografischen Gebieten zu kommen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten als Weg zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen die Lissabon-Strategie wirksam umsetzen und auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine enge Koordinierung der makroökonomischen Politiken und der Sozialpolitiken herbeiführen müssen, damit Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Wirtschaftssystems der Europäischen Union den Herausforderungen, die mit der Alterung der Bevölkerung verbunden sind, gerecht werden und die Mitgliedstaaten in der Lage sind, ihre Verpflichtungen bei der Planung innovativer Politiken im Bereich der öffentlichen Finanzen, der Gesundheitsfürsorge, der Daseinsvorsorge, der Einwanderung und der Integration zu erfüllen;

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

14.   ist sich der Tatsache bewusst, dass die Elternschaft eine der intimsten Entscheidungen von Männern und Frauen ist, die es zu respektieren gilt; meint aber, dass es angesichts der Unterschiede bei den Geburtenraten in den einzelnen Mitgliedstaaten (von 1,25 bis 2,0) möglich ist, die Kurven bei den Geburtenraten durch eine geeignete Politik ansteigen zu lassen, indem ein günstiges Umfeld für die Familie und die Schwangerschaft geschaffen wird; vertritt die Auffassung, dass entsprechend den Leitlinien, für die der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in seinem vorgeschlagenen Europäischen Familienpakt eintritt, derartige Maßnahmen auf lange Sicht ergriffen werden und einen Rahmen der Stabilität schaffen sollten, der notwendig ist, um sich für die Elternschaft zu entscheiden;

15.   fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an bewährten Praktiken zu orientieren, die die Dauer des Mutterschaftsurlaubs, der je nach Mitgliedstaat zwischen 14 und 28 Wochen beträgt, sowie den Elternurlaub, die medizinische Versorgung und die pränatale Betreuung, ein gesichertes Einkommen während der Schwangerschaft und die Wiedereinsetzung in denselben Arbeitsplatz betreffen; wünscht außerdem, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Misshandlung ergreifen und einschlägige Sanktionen vorsehen;

16.   erinnert an die Diskriminierungen, unter denen die Frauen leiden, was die Arbeitsbedingungen und die Befürchtungen der Arbeitgeber betrifft, dass sie Kinder bekommen wollen; erinnert daran, dass Frauen unter ihren Qualifikationen beschäftigt werden und die Höhe ihres Einkommens, das unter dem Referenzdurchschnitt liegt, ihre notwendige wirtschaftliche Unabhängigkeit einschränkt; ruft die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinien 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen(7) sowie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz(8) umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Richtlinie 92/85/EWG Maßnahmen gegen Arbeitgeber zu ergreifen, die direkt oder indirekt Arbeitnehmerinnen diskriminieren, die ein Kind möchten;

17.   fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden, bei denen es sich zu 85 % um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, Maßnahmen zu erwägen, um Frauen, insbesondere jungen ledigen Müttern, nach der Entbindung speziellen Schutz und spezielle Unterstützung zu garantieren;

18.   verweist auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausgaben für Kleinkinder und kinderreiche Familien, insbesondere zur Bereitstellung von Diensten zur Kinderbetreuung sowie zum Schutz allein erziehender Mütter und Einelternfamilien, die besonders von sozialer Ausgrenzung, von Isolierung und von Armut bedroht sind; unterstreicht, dass diese Leistungen im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur lokalen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen; fordert die Kommission auf, Beispiele bewährter Praktiken von Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten herauszustellen;

19.   empfiehlt daher kombinierte öffentlich-private Investitionen in die Kinderbetreuung und die Vorschulsysteme;

20.   betont, dass angemessener Zugang zu Betreuungseinrichtungen für Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere pflegebedürftige Personen für eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt unerlässlich ist, was Auswirkungen darauf haben wird, in welchem Maß es informelle Pflege innerhalb der Haushalte geben wird;

21.   erinnert daran, dass der soziale Dialog zum Abschluss von Vereinbarungen in den Bereichen Elternurlaub und Teilzeitbeschäftigung geführt hat, die durch die Richtlinien 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub(9) und 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit(10) geregelt wurden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Rechtsvorschriften unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips umgesetzt werden;

22.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Übernahme einer Pflegschaft für missbrauchte Kinder, Waisen oder Heimkinder zu erleichtern; ruft dazu auf, auf europäischer Ebene über Adoptionsverfahren für Kinder aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittländern nachzudenken und darauf zu achten, dass nicht gegen die nationalen und internationalen Regelungen für diese Verfahren verstoßen wird bzw. diese unter Wahrung der Interessen des Kindes gegebenenfalls geändert werden; ruft zu höchster Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Misshandlung und Menschenhandel auf;

23.   weist darauf hin, dass Familienmodelle sich verändern; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Tatbestand bei der Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen gebührend zu berücksichtigen;

24.   betont die Notwendigkeit, das europäische Recht zugunsten des Schutzes der Vaterschaft zu verbessern; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen vorzuschlagen, um die Einbindung der Väter in das Familienleben durch die Einführung von Ansprüchen auf Vaterschaftsurlaub zu fördern; regt an, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Rechte der Väter bei der Erziehung und dem Sorgerecht für die Kinder unterstützen, insbesondere im Fall der Trennung und der Scheidung, um die Gleichstellung der Geschlechter in der europäischen Gesellschaft zu fördern;

25.   legt der Kommission nahe, das heikle Problem der Unfruchtbarkeit zu berücksichtigen, das verheiratete und unverheiratete Frauen und Paare betrifft;

26.   stellt fest, dass Unfruchtbarkeit eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte Krankheit ist, die ernsthafte Folgen, wie z.B. Depressionen, haben kann; betont, dass die Unfruchtbarkeit, unter der derzeit rund 15 % aller Ehepaare leiden, zunimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, Paaren das Recht auf allgemeinen Zugang zu einer Unfruchtbarkeitsbehandlung zu gewährleisten;

27.   ermuntert die Mitgliedstaaten, bewährte Praktiken im Hinblick auf die Unterstützung von Familien, auf Kindergeldsysteme und auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zum Schutz und zur Unterstützung von Müttern und Kindern zu ermitteln und auszutauschen; fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Eltern, die noch in der Ausbildung sind bzw. studieren, gezielt zu unterstützen;

28.   fordert die Mitgliedstaaten auf, den sozialen, wirtschaftlichen und erzieherischen Wert der informellen Familienarbeit in Form der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen anzuerkennen und die Möglichkeit zu prüfen, die entsprechende Berufserfahrung sowie Sozialversicherungs- und Rentenansprüche für diejenigen Personen, die diese informelle Arbeit ausüben, anzuerkennen;

29.   ermutigt die Mitgliedstaaten, positive Maßnahmen zu Gunsten der Elternschaft zu ergreifen, wie z.B. zusätzliche Rentenansprüche und Steuererleichterungen zur Einrichtung von Krippen in Unternehmen, und in diesbezüglichen Fragen bewährte Praktiken auszutauschen;

Humanressourcen als Herausforderung

30.   nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Union angesichts des durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Ungleichgewichts zwischen Nichterwerbstätigen und Erwerbstätigen über ein beträchtliches Potenzial für die Steigerung der Beschäftigung durch die Einstellung von Frauen, Jugendlichen, älteren und behinderten Menschen verfügt; dringt darauf, dass im Rahmen der Revision der Lissabon-Strategie 2008 die Vollbeschäftigung zu einem kurzfristigen Ziel erklärt wird;

31.   fordert eine Reform der derzeitigen Verwaltung der Humanressourcen in Europa, die durch die Unterbeschäftigung von jungen Menschen unter 25-30 und von älteren Menschen ab 55 die Erwerbstätigkeit eines großen Teils der Bevölkerung auf etwa 30 Jahre beschränkt; setzt sich für die Förderung von vorbeugenden und ganzheitlichen Techniken im Altersmanagement ein;

32.   fordert einen umfassenden und hochwertigen Ansatz bei den Humanressourcen und schlägt vor, einen "Erwerbslebenszyklus" festzulegen, bei dem die Fortbildung, das lebenslange Lernen und die Valorisierung der formellen oder informellen Kenntnisse und Qualifikationen sowie der Berufslaufbahn vom Anfang bis zum Ende des Erwerbslebens eine Verbindung eingehen;

33.   räumt ein, dass die Segmentierung der Arbeitsmärkte und die Überhand nehmenden ungesicherten Arbeitsverhältnisse zu größerer Unsicherheit im Alter führen; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahrensweisen im Hinblick auf die Beibehaltung der Sozialbeiträge während des gesamten Lebenszyklus prüfen und austauschen müssen, um die Sicherheit im Alter zu erhöhen;

34.   ist der Meinung, dass mögliche Maßnahmen im Hinblick auf die demografische Entwicklung die Tatsache berücksichtigen müssen, dass bei jedem Erwerbstätigen eine Produktivitätssteigerung zu verzeichnen ist und somit nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zu den Nichterwerbstätigen von Bedeutung ist, sondern auch die Steigerung der Produktivität;

35.   fordert einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern, Unternehmen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und den Medien, um sich auf diese demografischen Veränderungen vorzubereiten; betont, dass die Produktivitätssteigerungen vor allem in der Zukunft von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in technologische Innovationen abhängen werden, und hebt die dringende Notwendigkeit hervor, dass die Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften durch eine vorausschauende Verwaltung der Arbeitsplätze und der Berufslaufbahnen im Voraus abschätzen und durch Investitionen in lebenslanges Lernen zur Weiterqualifizierung von Arbeitskräften beitragen;

36.   fordert konkrete Initiativen, mit denen eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen begünstigt wird, falls sie eine solche wünschen, damit diese ihre spezielle Arbeitserfahrung an junge Menschen, andere Arbeitnehmer und an Arbeitgeber weitergeben können;

37.   tritt für Investitionen in die Bildung und die Weiterbildung, einschließlich des Einsatzes neuer Technologien, ein, um das Grundbildungsniveau eines jeden anzuheben, als Voraussetzung für die Entwicklung der künftigen Anpassungsfähigkeit und des Umschulungspotenzials durch lebenslanges Lernen, ebenso wie für die Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für den Eintritt junger und Wiedereintritt älterer Menschen und schutzbedürftiger Personengruppen in das Berufsleben und Begleitmaßnahmen für die Berufslaufbahn während des gesamten Erwerbslebens;

38.   schlägt vor, dass Unternehmen möglichst rasch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Traditionen, den Rückgriff auf Vorruhestandsregelungen im Rahmen der Tarifautonomie oder in Rücksprache mit den Betriebsräten verringern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der älteren Arbeitnehmer zu stärken und ihre Beschäftigung zu fördern; räumt jedoch ein, dass für ältere Arbeitnehmer (jenseits des Mindestrentenalters), die keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, flexibler Arbeitszeiten, Telearbeit und Job-Sharing ausgelotet werden können, die eine neuartige Form des schrittweisen Eintritts in den Ruhestand darstellen können und durch die ein "Rentenschock" vermieden werden kann;

39.   vertritt die Ansicht, dass die Zeit reif ist für die Bekämpfung des "Rentenschocks", d.h. des Gefühls des Niedergeschlagenheit, der Nutzlosigkeit und der Leere, unter dem Arbeitnehmer wenige Tage nach ihrem Eintritt in den Ruhestand leiden und sich wertlos, verlassen und ohne Zukunft vorkommen;

40.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für einen frühen Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu schaffen, indem z.B. das Mentoring zwischen Arbeitnehmern im rentenfähigen Alter und jungen Arbeitnehmern durch Job-Sharing und Teilzeitregelungen unterstützt wird mit dem Ziel, den Generationswechsel zu erleichtern;

41.   fordert eine tief greifende Reform der Verwaltung der Berufslaufbahn älterer Arbeitnehmer, die heutzutage schon ab 50 durch eine Diskriminierung bei der Einstellung, durch einen unzureichenden Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere für den Einsatz der neuen Technologien, durch eine mangelnde Anerkennung erworbener Erfahrungen und durch seltene Beförderungen benachteiligt werden; erinnert daran, dass Altersbegrenzungen für Schulungen diskriminierend sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dies gegenüber Arbeitgebern und Anbietern von Schulungen klar herauszustellen; fordert eine umgehende Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (11), nach der eine Diskriminierung wegen des Alters bei Berufsbildung und Beschäftigung verboten ist, sowie deren wirksame Anwendung; ist der Auffassung, dass ältere Arbeitnehmer über die Frage des Zugangs zu Wissen hinaus oft Unterstützung in eher persönlichen Bereichen benötigen, die mit der Arbeit zusammenhängen, wie etwa Techniken des Vorstellungsgesprächs, Selbstvertrauensbildung und die Erstellung von Lebensläufen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Beschäftigungsberatung speziell für ältere Arbeitnehmer in Betracht zu ziehen und mehr Regierungsprogramme zur Beschäftigung älterer Mitbürger aufzulegen; fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden;

42.   fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen und die somit im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verträge und der Charta der Grundrechte, die mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in der ganzen Europäischen Union Rechtsverbindlichkeit erlangen wird, stehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden, damit die betroffenen Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschriften unverzüglich außer Kraft setzen;

43.   fordert die Kommission auf, gesonderte statistische Daten zu den verschiedenen Altersgruppen zu erheben, die über deren jeweilige Probleme und das breite Spektrum der Diskriminierung aus Altersgründen Aufschluss geben;

44.   erinnert daran, dass ältere Menschen keine einheitliche Kategorie sind, und betont insbesondere, dass ältere Frauen und ältere Menschen aus ethnischen Minderheiten einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sind;

45.   betont, dass Teilzeitarbeit ein nützlicher Schritt zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist; ermuntert die Mitgliedstaaten, insbesondere kleinere Unternehmen bei der Förderung von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitspraktiken zu unterstützen; betont erneut den positiven Wert von Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer, die unter Umständen keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen;

46.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsmarkts dadurch zu fördern, dass die Vorteile der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer hervorgehoben und Arbeitgeber ermuntert werden, Arbeit flexibel zu gestalten, wodurch älteren Arbeitnehmern ein Anreiz geboten wird, am Arbeitsmarkt teilzunehmen;

47.   ersucht die Kommission, auf der Grundlage geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Daten eine Studie über Steuervorteile und bestehende Hindernisse für die Einstellung durchzuführen, wobei der Schwerpunkt auf die alternde Bevölkerung zu legen ist;

48.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Zugang zu Lernangeboten während des gesamten Arbeitslebens zu verbessern;

49.   erinnert daran, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter eine Errungenschaft der europäischen Sozialmodelle und eine Garantie gegen die zwangsweise Verlängerung der Dauer des Erwerbslebens über die Grenzen, die aus humanitären Gesichtspunkten vernünftig sind, darstellt;

50.   erinnert daran, dass die Rente ein Recht ist, das jeder Arbeitnehmer ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, das die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern unter Berücksichtigung der nationalen Traditionen festsetzen, geltend machen kann;

51.   betont die riesigen Unterschiede bei den durchschnittlichen Betriebsrenten zwischen Männern und Frauen, die auf Unterbrechungen der Berufslaufbahn zurückzuführen sind, die ihren Grund in der Übernahme von familiären Verpflichtungen gegenüber Kindern oder älteren Verwandten haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen Mutterschaft und die Elternurlaube bei der Berechnung der Rentenansprüche keinen Nachteil mehr darstellen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Einführung eines Rentenbonus je nach Anzahl der aufgezogenen Kinder in Erwägung zu ziehen und die wichtige Rolle von Menschen anzuerkennen, die in der Gesellschaft Pflegeaufgaben wahrnehmen;

52.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere der Renten durchzuführen, um deren finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen und zu garantieren, dass sie der Überalterung der Bevölkerung gerecht werden; betont, dass der Situation der älteren Frauen, die der Gefahr der Vereinsamung und der Armut stärker ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

53.   ersucht die Kommission, eine vergleichende Untersuchung zu den verschiedenen Renten- und Sozialversicherungssystemen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen, um bewährte Praktiken zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu ermitteln;

54.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angesichts der geplanten Anhebung des Rentenalters in vielen Mitgliedstaaten den Schwerpunkt unbedingt auf die Unterstützung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu legen;

55.   ist darüber hinaus davon überzeugt, dass die Lebensqualität und -erwartung der Menschen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben, heute höher denn je ist, und vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den nationalen Traditionen die Erstellung von Normen und Vereinbarungen, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, seine Erwerbstätigkeit über das von jedem Mitgliedstaat festgelegte gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus auf freiwilliger Basis zu verlängern, fördern und nicht verhindern sollten; ermutigt die Kommission, vergleichende Studien über die Unterschiedlichkeit der Rentensysteme in den Mitgliedstaaten und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der in den Mitgliedstaaten geplanten Reformen anzufertigen;

56.   legt den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen einzuführen, durch die die Vereinbarkeit der Beschäftigung von Frauen und ihrer beruflichen Förderung mit den familiären Pflichten ermöglicht wird und die Diskriminierung sowie Stereotype, mit denen sie weiterhin auf dem Arbeitsmarkt und in der Aus- und Weiterbildung konfrontiert sind, bekämpft werden; erinnert an den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie an das unumstößliche Prinzip des europäischen Sozialmodells, nach dem gleiches Entgelt für eine gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsplatz zu zahlen ist;

57.   fordert daher arbeitsrechtliche Maßnahmen zur endgültigen Beseitigung dieser Form der Diskriminierung, insbesondere der unterschiedlichen Bezahlung von Mann und Frau, sowie die Anwendung des Gender Budgeting in den öffentlichen Haushalten;

58.   erinnert daran, dass ein günstiges Arbeitsumfeld ein wichtiger Faktor für die Produktivität ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen am Arbeitsplatz zu fördern, die das Unfallrisiko älterer Arbeitnehmer verringern, worunter Maßnahmen zur Verbesserung des psychosozialen und physischen Arbeitsumfeldes, zur Änderung von Arbeitsinhalt und -organisation, zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, des Wohlbefindens und der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Steigerung der Fähigkeiten und des Fachwissens der Arbeitnehmer fallen; legt den Unternehmen nahe, Investitionen in die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, in die Arbeitsmedizin, in die Hygiene und in den sozialen Dialog zu tätigen;

59.   betont, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass der Arbeitsplatz für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen frei zugänglich und damit sicher gemacht wird, und zwar durch angemessene Vorkehrungen und spezielle Ausrüstung, die an ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst sind; betont darüber hinaus, dass ein barrierefreies Umfeld ältere Menschen in die Lage versetzt, ein unabhängiges Leben zu führen, und dass so öffentliche Gelder eingespart werden, die für die Pflege in Einrichtungen ausgegeben werden;

60.   fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Anspruch auf flexible oder Teilzeitarbeit einzuführen, der nicht nur für Eltern, sondern auch für ältere Arbeitnehmer gilt, die ihrerseits unter Umständen Pflegeverantwortung tragen;

61.   verweist auf die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die meisten Arbeitsplätze in der Europäischen Union schaffen;

62.   nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleistungssektor der größte Arbeitgeber für Frauen, Einwanderer und ältere Arbeitnehmer ist, und fordert nachdrücklich die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen;

Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

63.   erinnert daran, dass das Solidaritätsprinzip zwischen den Generationen, ein Prinzip von herausragender Bedeutung in den europäischen Sozialmodellen, darauf beruht, dass die Erwerbstätigen die Ersatzeinkünfte sowie die Kosten für den Schutz und die Gesundheit der Nichterwerbstätigen (Kinder sowie junge, pflegebedürftige und ältere Menschen) finanzieren; besteht auf der Beibehaltung des Solidaritätsprinzips trotz des absehbaren demografischen Ungleichgewichts;

64.   betont, wie wichtig es ist, dass der Staat, insbesondere durch die Bereitstellung von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, sowohl bei Familien und Kleinkindern als auch bei der Betreuung und Versorgung von älteren und allen hilfsbedürftigen Menschen aktiv eingreift; ist der Auffassung, dass der Zugang zu diesen Diensten zu den Grundrechten gehört; ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die den universellen Zugang und das Solidaritätsprinzip gewährleisten, im Gemeinschaftsrecht rechtlich verankert werden;

65.   unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander Informationen und bewährte Verfahren darüber austauschen, wie Gesundheitssysteme auf die wachsenden Anforderungen einer alternden Bevölkerung vorbereitet werden können; dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine alternde Bevölkerung zu stark ansteigenden öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge führen wird, da Behinderungen und Krankheit stark bei älteren Menschen ansteigen, insbesondere bei sehr alten Menschen (über 80-Jährigen), die die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe in den kommenden Jahrzehnten stellen werden;

66.   fordert die Mitgliedstaaten auf, strengere Maßnahmen gegen Steuerflucht und den Missbrauch von Sozialleistungen zu ergreifen und die Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme sicherzustellen; ist der Meinung, dass die Mitgliedstaaten aktive und wirksame Beschäftigungspolitiken verfolgen müssen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, hinsichtlich des Zeitpunkts für den Eintritt in den Ruhestand (über das gesetzliche Mindestalter hinaus) flexible Regelungen und persönliche Entscheidungsmöglichkeiten durch Anreize für Beschäftigte, die länger erwerbstätig bleiben möchten, vorzusehen;

67.   erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Personen zum sozialen Zusammenhalt und zur Wirtschaft leisten, und daran, dass ihre aktive Rolle bezüglich der Solidarität innerhalb der Familie und zwischen den Generationen die Bedeutung der Umverteilung der Familienressourcen verstärkt; glaubt andererseits, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit erleichtert und gefördert werden muss; weist darauf hin, dass durch ihren Konsum von Gütern und Dienstleistungen im Freizeit-, Pflege- und Wellness-Bereich ein aufstrebender Wirtschaftszweig und ein neuer Wert, das so genannte "graue Gold", entstehen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme der älteren Menschen am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu unterstützen und auszubauen und dabei insbesondere auf ihr physisches Wohlergehen und gute soziale und finanzielle Lebensbedingungen zu achten;

68.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Menschen zu fördern, um die Solidarität zwischen den Generationen zu erhalten, und – gemeinsam mit Partnern auf örtlicher Ebene – ihre Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bildungs-, Kultur- oder Unternehmensbereich zu erleichtern;

69.   betont die Bedeutung von Freiwilligenarbeit als einem Weg für viele Menschen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, und ermuntert die Regierungen, es älteren Menschen leichter zu machen, Freiwilligenarbeit zu leisten, ohne Ansprüche auf Vergünstigungen zu verlieren;

70.   erinnert daran, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, insbesondere für die Betreuung, die Gesundheit und den Unterricht von Kleinkindern die Eingliederung der Eltern in den Arbeitsmarkt erleichtern und zur Bekämpfung der Armut beitragen, insbesondere im Fall von Alleinerziehenden; ist davon überzeugt, dass diese Dienstleistungen unverzichtbar sind, damit die Europäische Union die demografischen Herausforderungen meistern kann; außerdem stimulieren die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse durch die Schaffung von Arbeitsplätzen die lokale und regionale Wirtschaftsentwicklung und tragen zur Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union bei; hält es unter diesem Gesichtspunkt für unverzichtbar, eine Studie zur Ermittlung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und zur Bewertung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen durchzuführen; fordert die Einführung von Qualitätsindikatoren, um die Fortschritte bei den Zielen von Barcelona messen zu können; betont, dass den Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zugunsten von älteren und pflegebedürftigen Menschen die gleiche Aufmerksamkeit gebührt und die gleiche Behandlung zuteil werden muss;

71.   betont, dass Freiwilligenarbeit und soziale Netzwerke in im Niedergang befindlichen Regionen wesentlich zur Befriedigung der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung beitragen, jedoch nicht die öffentliche Hand ersetzen können, die bei der Bereitstellung der Leistungen der Daseinsvorsorge in den Regionen eine wichtige Rolle spielen; ist der Auffassung, dass dieses ehrenamtliche Engagement anerkannt werden muss und dessen Akteure als Partner in der Regionalpolitik gefördert werden müssen; betont, dass dadurch Lernprozesse in Gang gesetzt werden, die eine Region dazu befähigen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen;

72.   ermuntert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden, zu diesem Zweck auf die Strukturfonds zurückzugreifen; fordert von der Kommission, den Erfahrungsaustausch von Regionen, in denen die "Seniorenwirtschaft" jetzt oder in Zukunft eine große Rolle spielt, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit (Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(12)) zu unterstützen;

73.   fordert eine breit angelegte Debatte über den Anspruch auf eine menschenwürdige Rente für alle, die eine Voraussetzung für die Solvenz, die Würde und die soziale Eingliederung der älteren Bevölkerung ist; erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Menschen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Freiwilligenarbeit und Pflege leisten;

74.   fordert die Mitgliedstaaten zu einer abgestimmten Reflexion über mögliche Reformen auf, durch die die Nachhaltigkeit der Renten- und Sozialversicherungssysteme und unter anderem die Anrechnung des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs auf die Rentenansprüche von Frauen garantiert werden kann;

75.   fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die nicht bereits die Wechselwirkung zwischen der Gewährung von Ruhegehältern und von Anreizen zur Arbeit, insbesondere hinsichtlich flexibler Arbeitszeiten, untersuchen, dies in Betracht zu ziehen, um Hindernisse für die Arbeitsaufnahme zu beseitigen;

76.   stellt fest, dass die Überalterung der europäischen Gesellschaft beträchtliche regionale Ungleichheiten aufweist und nationale Daten zum demografischen Wandel verschiedene lokale Wirklichkeiten verschleiern, was es für die Zentralregierungen schwierig macht, den Bedarf an Infrastrukturen und die erforderlichen finanziellen Transfers zu ermitteln; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass die Qualität und Verlässlichkeit von Daten und Statistiken zu demografischen Trends verbessert werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer innerhalb einer erweiterten Europäischen Union noch vor 2014 stärker zu beschleunigen;

77.   legt den Mitgliedstaaten nahe, in den jeweiligen Rentensystemen das Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu wahren, und appelliert an die Mitgliedstaaten, jährlich Haushaltsmittel für die Zahlung der künftigen Renten zurückzustellen;

78.   stellt fest, dass der demografische Wandel in den einzelnen Regionen ernste Auswirkungen hat und unterschiedlicher Anpassungsstrategien bedarf je nachdem, ob es sich um eine Zuwanderungsregion oder um eine schrumpfende Region handelt; stellt fest, dass sich die Lebensqualität in schrumpfenden, meist ländlichen Regionen anders definiert als in Regionen mit Bevölkerungswachstum, und ist daher der Ansicht, dass unterschiedliche Förderstrategien nötig sind;

79.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Generationenfrage bei der Solidarität zwischen den Regionen Europas zu berücksichtigen und den schwerwiegenden territorialen Auswirkungen, die die derzeitigen demografischen Trends innerhalb der Europäischen Union haben können, Rechnung zu tragen; betont , dass diese Auswirkungen für die Planung von Wohnraum und Infrastruktur von großer Bedeutung sind, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen es wahrscheinlich eine höhere Konzentration von Einwanderergemeinschaften geben wird; verweist ebenfalls auf den besonderen Bedarf an Investitionen auf lokaler Ebene in den Regionen mit einer überalterten Bevölkerung für lokale wohnnahe Dienstleistungen, um den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung zu tragen und ihnen so lange wie möglich ein selbstständiges Leben zu ermöglichen; schlägt vor, bei der Zuweisung von Mitteln der Strukturfonds und im Rahmen der Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds, lokales soziales Kapital für Dienstleistungen einzusetzen, dem Bedarf an solchen Investitionen Rechnung zu tragen; fordert die Beibehaltung der Strukturpolitik nach 2013; weist darauf hin, dass Abwanderungsregionen Maßnahmen ergreifen müssen, um eine natürliche Bevölkerungsmischung weitgehend aufrechtzuerhalten, wozu Investitionen in die Beschäftigung, die Bildung und den Zugang zu Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gehören;

80.   schlägt der Kommission vor, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit europaweite Netzwerke zu fördern, in denen die regionalen und lokalen Behörden und Regionen und die zivilen Akteure bei der Bewältigung der Probleme, die aus dem demografischen Wandel resultieren, voneinander lernen können;

81.   ermuntert die Mitgliedstaaten, generationenübergreifende Projekte zu fördern, in denen ältere Menschen mit jüngeren Menschen ihre Fertigkeiten teilen und neues Fachwissen erlangen; fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Praktiken in diesem Bereich zu erleichtern;

82.   fordert von den Mitgliedstaaten, Abwanderungsregionen und -gebiete zu unterstützen, indem eine hohe Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. Bildungseinrichtungen, einschließlich Vorschule und Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Sozialfürsorge sowie Post- und Gesundheitsdienste), die Sicherung der Erreichbarkeit (z.B. öffentlicher Verkehr, Verkehrsinfrastrukturen und Telekommunikationsnetze) und die Gewährleistung von Partizipation und Kompetenz (z.B. durch berufliche Bildung, darunter Methoden des lebenslangen Lernens, sowie die Nutzung neuer Technologien und Investitionen in diese) garantiert werden; dringt darauf, die Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgaben an die lokalen Bedürfnisse und lokalen Akteure anzupassen und deren Anpassungsfähigkeit zu verbessern; macht auf die besondere Lage von Inseln, Grenzgebieten, Berggebieten und sonstigen, von Bevölkerungszentren weit entfernten Regionen aufmerksam;

83.   begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Integrationsfonds; fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums befasst sind, auf, noch enger zusammenzuarbeiten, um die Menschen zu ermutigen, sich in dünn besiedelten ländlichen Gebieten niederzulassen, indem die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Gebieten verbessert werden;

84.   begrüßt, dass das zunehmende demografische Ungleichgewicht von der Kommission in dem vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt als eine der Herausforderungen benannt wurde; sieht mit Interesse den Ergebnissen der Konsultationen der Öffentlichkeit und der Festlegung der Rolle der Regionalpolitik bei der Bekämpfung der negativen Auswirkungen des demografischen Wandels im nächsten Programmplanungszeitraum entgegen;

85.   erinnert die Mitgliedstaaten an die vielfältigen Nachteile, unter denen – insbesondere ältere – Menschen, die Pflegeaufgaben wahrnehmen, leiden; schlägt vor, dass diesen Bevölkerungsgruppen mehr Unterstützung geboten wird, um sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Beschäftigungshindernisse zu meistern;

86.   weist darauf hin, dass es den demografischen Trends zufolge in den benachteiligten städtischen Bezirken, Vororten und ländlichen Gebieten wahrscheinlich zu einer Entvölkerung kommen wird, was entscheidende Auswirkungen auf Wohnraum und Infrastruktur haben wird;

87.   fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr angemessenen Wohnraum für Familien, insbesondere für Alleinerziehende und ältere Menschen, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel mit Hilfe von "Mehr-Generationen-Projekten" im Bereich der Stadtentwicklung und -planung;

88.   betont, dass das demografische Ungleichgewicht im weltweiten Maßstab die Gefahr birgt, die Unterschiede bei der Entwicklung und den Migrationsdruck zu verschärfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Faktoren in ihre Einwanderungspolitik mit dem Ziel einer Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen;

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung

89.   stellt fest, dass der Rückgriff auf die Zuwanderung ein Teil der Demografie der Europäischen Union unter anderen ist und bleiben wird und ein Beitrag sein könnte, der unter wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten positiv zu bewerten ist; fordert deshalb die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, einen unvoreingenommenen und überlegten Ansatz für die Zuwanderung zu entwickeln, um fremdenfeindlichen und rassistischen Meinungen und Haltungen entgegenzuwirken und auf eine vollständige und effektive Eingliederung in die Gesellschaft hinzuarbeiten;

90.   erkennt jedoch an, dass die Immigration besonders Abwanderungsregionen auch Chancen bietet, die negativen Auswirklungen des demografischen Wandels aufzuhalten, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die Integration von Migranten als strategisch bedeutsame politische Maßnahme anzuerkennen;

91.   ist der Meinung, dass die Integrationspolitik in den Mitgliedstaaten ausgebaut werden sollte, damit sich Migranten leichter in der Europäischen Union niederlassen können; begrüßt daher die Entscheidung 2007/435/EG des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme"(13) und vertraut darauf, dass sie zur Erleichterung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten in die Europäische Union beitragen wird;

92.   betont die Notwendigkeit, die Zuwanderungspolitiken zu definieren und zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren, wobei den Zuwanderern gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen garantiert werden; ersucht die Kommission, so rasch wie möglich eine Strategie und spezifische Maßnahmen zur Wirtschaftsmigration zu erarbeiten und zu unterbreiten;

93.   betont, wie wichtig es ist, die Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten besser abzustimmen, um eine bessere Eingliederung der Zuwanderer in die Gesellschaft und den offiziellen Arbeitsmarkt und ihre juristische und soziale Absicherung, einschließlich ihrer Rentenansprüche zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Menschenhandel und Menschenschmuggel entschlossen zu bekämpfen und Sanktionen für Arbeitgeber vorzusehen, die illegale Arbeitskräfte beschäftigen bzw. ausbeuten; begrüßt die europäische Initiative gegen die Schwarzarbeit und gegen die Ausbeutung sowie gegen menschenunwürdige Lebensbedingungen, unter denen die illegalen Zuwanderer leiden;

94.   erkennt die besondere Rolle von Städten in dieser Hinsicht an, da sich die meisten Einwanderer in Städten niederlassen, und betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Einwanderungspolitik auf Städte berücksichtigen und sie bei der Konzipierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einwanderung eng einbinden müssen; nimmt mit Interesse den Prozess "Städte-Integration", den die Kommission 2006 mit Eurocities eingeleitet hat, sowie die am 6. November 2007 in Mailand unverzeichnete Erklärung zur Integration, die die Weiterführung des Dialogs über die Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration auf Stadtebene bezweckt, zur Kenntnis;

95.   betont, dass die legale Migration innerhalb der Europäische Union, von Vorteil für die Migranten sein und für die Ursprungsländer keine Belastung darstellen sollte; ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre Integrationsmaßnahmen für Einwanderer auszuweiten;

96.   begrüßt die Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten, die globale Dimension der Migration und die Konsequenzen der Wirtschaftsmigration in die Europäische Union für das Herkunftsland zu berücksichtigen; betont, dass es notwendig ist, die Risiken des "Braindrain" in den Ursprungsländern der Migranten zu berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zusammen mit den betroffenen Drittländern zu ergreifen, um dem "Braindrain" entgegenzuwirken;

97.   besteht darauf, dass die menschliche Dimension der Zuwanderung nicht den rein ökonomischen Erwägungen geopfert wird und dass die Wahl der Eingliederung der gesamten Familie eine Möglichkeit bleibt, die den Zuwanderern offen steht, wenn sie dies wünschen; fordert eine enge Zusammenarbeit bei der europäischen Einwanderungspolitik sowie bei der Beschäftigungs-, Sozial-, Bildungs- und Regionalpolitik;

98.   erinnert daran, dass die Überweisungen von Einwanderern in Europa eine sehr wichtige Methode der Finanzierung des Lebensunterhalts älterer Menschen in Entwicklungsländern sind;

99.   weist darauf hin, dass die Zuwanderungspolitik die Bekämpfung von Diskriminierung und die Erreichung eines höheren Grads an wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Gleichstellung sowohl für die bereits in Europa lebenden Zuwanderer als auch für künftige Zuwanderer zum Ziel haben muss;

100.   ist der Meinung, dass die Familienangehörigen in Begleitung der einwandernden Arbeitskräfte eine Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten sollten;

101.   betont die wichtige Rolle der Migrantinnen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihnen in der Integrationspolitik den ihnen gebührenden Platz einzuräumen und ihnen die Gesamtheit ihrer Rechte zu garantieren;

102.   ersucht die Mitgliedstaaten darum, auf die Tagesordnung eines der nächsten Gipfeltreffen eine Aussprache über die demografischen Veränderungen und die bewährten Praktiken in Bereichen wie dem aktiven Altern, die Beschäftigung junger Menschen, der Familienpolitik und der Eingliederung von Zuwanderern zu setzen;

103.   begrüßt die Zusage der Kommission, alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Demografieforum einen Lagebericht vorzulegen; wünscht, dass in diesem Bericht auch die Auswirkungen der politischen Maßnahmen untersucht werden, die in den Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen durchgeführt wurden; unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, in dem Bericht dem Thema der Unfruchtbarkeit alle zwei Jahre ein Kapitel zu widmen sowie ein Kapitel über die Vorbereitungen der Europäischen Union auf den demografischen Wandel darin aufzunehmen; ermutigt die Kommission, ein System von Indikatoren für die Überwachung und Analyse der demografischen Entwicklungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union einzuführen;

104.   stellt fest, dass die demografische Zukunft Europas neue Probleme im Zusammenhang mit den demokratischen Mechanismen und den Kanälen aufwirft, mittels derer sich die Stimme der Mehrheit seiner Komponenten Gehör verschaffen und Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung nehmen kann; betont, dass das Hauptproblem in einer alternden Gesellschaft die politische Vertretung der Minderjährigen ist, die die gemeinsame – und daher politische – Zukunft der Gemeinschaft darstellen und derzeit auf der Ebene der politischen Entscheidungsfindung kein Gehör erhalten und keinerlei Einfluss haben; weist ferner darauf hin, dass Einwanderer – sowohl Erwachsene als auch ihre Kinder – sich aus verschiedenen Gründen nur sehr schwer Gehör verschaffen können; stellt fest, dass das Problem der Anhörung und politischen Vertretung der sozialen Gruppen, die derzeit nicht vertreten sind, insbesondere der Minderjährigen, ein Schlüsselproblem darstellt, das umfassend und eingehend erörtert werden muss;

105.   ermuntert die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union für die demografischen Herausforderungen in Europa, beispielsweise durch Kampagnen und Pilotprojekte zu dem Thema, zu sensibilisieren;

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106.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 115 vom 14.4.1997, S. 238.
(2) ABl. C 104 vom 6.4.1998, S. 222.
(3) ABl. C 232 vom 17.8.2001, S. 381.
(4) ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 131.
(5) ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 141.
(6) ABl. C 161 vom 13.7.2007, S. 66.
(7) ABl L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
(8) ABl L 348 vom 28.11.1992, S. 1.
(9) ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4.
(10) ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 9.
(11) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(12) ABl L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
(13) ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18.


Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika
PDF 114kWORD 33k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Bedeutung von Begleitmaßnahmen zur Verbesserung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika
P6_TA(2008)0067B6-0078/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den jüngsten EU-Afrika-Gipfel vom 8. und 9. Dezember 2007, die Strategische Partnerschaft EU-Afrika und den entsprechenden Aktionsplan (2008-2010),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zum Europäischen Forschungsraum: Neue Perspektiven(1),

–   unter Hinweis auf die Rolle der Energietechnologie bei der Bekämpfung des Klimawandels,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.   stellt fest, dass afrikanische Politiker in Belangen der Entwicklung den Schwerpunkt zunehmend auf Wissenschaft und Technologie (WuT) sowie auf Innovation legen;

2.   erkennt an, dass die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), ihr konsolidierter Aktionsplan für WuT und die WuT-Programme für die Afrikanische Union einen wertvollen Beitrag leisten, und fordert, dass sie verstärkt umgesetzt und weiterentwickelt werden und dass die diesbezüglichen Maßnahmen verbessert werden;

3.   betont, dass afrikanische Wissenschaftler stärker an Wissenschafts- sowie Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Projekten beteiligt werden müssen, die in internationaler Zusammenarbeit durchgeführt werden, damit das Know-how im Bereich FuE in Afrika, insbesondere in bestimmten Sektoren wie Ernährung, Gesundheit und Energie, erhalten bleibt und weiterentwickelt wird;

4.   weist darauf hin, dass vernachlässigten Krankheiten im 7. Forschungsrahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration(2) eine besondere Stellung eingeräumt wird, und betont, dass die Aids-Forschung in afrikanischen Ländern Vorrang genießen sollte;

5.   fordert, dass die bestehenden Forschungsinfrastrukturen ausgebaut werden, so wie es die Afrikanische Union und die afrikanische Wissenschaftsgemeinschaft fordern, was auch das NEPAD-Büro für Wissenschaft und Technologie, die Programme der Afrikanischen Union sowie FuE-Projekte, insbesondere in bestimmten Sektoren wie Ernährung, Gesundheit und Energie, umfasst;

6.   fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit mit Afrika im Bereich WuT zu fördern, weil dadurch Know-how und Technologie in den afrikanischen Ländern selbst rasch, effektiv und umfassend weiterentwickeln werden;

7.   stellt fest, dass der wissenschaftliche Fortschritt zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beiträgt, die mit den Millenniums-Entwicklungszielen angestrebt wird; fordert die Europäische Union insbesondere auf, den Klimawandel in den Mittelpunkt ihrer WuT-Zusammenarbeit mit Afrika zu rücken und vor allem das in Afrika vorhandene enorme Potenzial an erneuerbaren Energieträgern, allen voran die Sonnenenergie, nutzbar zu machen;

8.   fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Know-how- und den Technologietransfer zwischen der Europäischen Union und Afrika sowie FuE-Projekte im Rahmen neuer kohärenter Maßnahmen zur Erreichung der unmittelbaren und langfristigen Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu fördern, und ihre Politiken und Ressourcen entsprechend auszurichten;

9.   fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, größere Kohärenz zwischen der Wissenschafts- und Technologiepolitik der Europäischen Union und den Grundbedürfnissen der afrikanischen Staaten zu gewährleisten und so zur Entwicklung eines neuen globalen Rahmens für Wissenschaft und Diplomatie mit Afrika beizutragen;

10.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0029.
(2) ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.


Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
PDF 165kWORD 68k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2007/2148(INI))
P6_TA(2008)0068A6-0023/2008

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) ("Vierter Kohäsisionsbericht"),

−   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: "Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick" (KOM(2007)0507),

−   unter Hinweis auf Artikel 158, Artikel 159 und Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags ,

–   in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union und der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt sowie des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union,

–   in Kenntnis des Berichts des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON) mit dem Titel: "Zukunftskonzepte für die räumliche Entwicklung; Szenarien der territorialen Entwicklung Europas" und unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Parlaments mit dem Titel: "Regionale Ungleichheiten und Kohäsion – Strategien für die Zukunft?",

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (COTER-IV-011) vom 28. November 2007 und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (CESE/1712/2007) vom 12. Dezember 2007 zum Vierten Kohäsionsbericht,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu den Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zur Rolle und Wirksamkeit der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Verringerung der Disparitäten in den ärmsten Regionen der EU(2)

–   gestützt auf Artikel 45 und Artikel 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Fischereiausschusses (A6-0023/2008),

A.   in der Erwägung, dass angesichts der nach wie vor großen Disparitäten und spezifischen strukturellen Probleme in zahlreichen europäischen Regionen weiterhin eine umfassende europäische Kohäsionspolitik notwendig ist und dass sich die Lage nach der jüngsten Erweiterung der Union noch verschärft hat,

B.   in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der Europäischen Union somit ein Grundpfeiler im europäischen Integrationsprozess und ein konstruktiver Beitrag zur Verringerung der Disparitäten und Entwicklungsdefizite bleibt,

C.   in Erwägung des deutlichen Zusammenhangs zwischen der wachsenden Skepsis gegenüber Europa in den reichsten Ländern der Europäischen Union und der Zunahme der territorialen Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Regionen, was verdeutlicht, dass für die Vertiefung der Konvergenz und die Schaffung einer sicheren Grundlage für die Legitimität der Europäischen Union, was durch eine vor Ort sichtbare Regionalpolitik erreicht werden kann, der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt notwendig ist; in der Erwägung, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und den örtlichen Akteuren eine zentrale Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Tätigkeiten der Europäischen Union den Menschen näherzubringen und die Regionalpolitik umzusetzen, über deren Erfolge besser informiert werden sollte,

D.   in der Erwägung hinsichtlich ihres Mehrwerts, dass die Kohäsionspolitik jeder Region die Möglichkeit konkreter Vorteile in Form von langfristiger Beschäftigung und einem höheren Lebensstandard für die lokale Bevölkerung insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand bietet sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der behördlichen Kapazitäten beiträgt und eine dezentralisierte Verwaltung gewährleistet; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang jeder Versuch zur Renationalisierung dieser Politik abzulehnen ist,

E.   in der Erwägung, dass das Ziel des territorialen Zusammenhalts im Vertrag von Lissabon, der am 18. Oktober 2007 von den Staats- und Regierungschefs gebilligt und am 13. Dezember 2007 unterzeichnet wurde, neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu den grundlegenden Zielen der Union gerechnet wird,

F.   in der Erwägung, dass für die Kohäsionspolitik künftig mehr Mittel gewährleistet sein müssen, um die absehbaren neuen Herausforderungen zu bewältigen, die beträchtliche territoriale Auswirkungen haben, wie etwa der demographische Wandel, die Zunahme der städtischen Ballungsgebiete, die Segregation, die insbesondere für ländliche und periphere Gebiete problematischen Migrationsbewegungen, die Anpassung an die Globalisierung, der Klimawandel, die Energieversorgung und der langsame Aufholprozess der ländlichen Gebiete, in der Erwägung, dass diese Herausforderungen nur zu bewältigen sind, wenn auch in Zukunft die hohe Bedeutung der Kohäsionspolitik für den Zusammenhalt anerkannt wird,

Widersprüchliche Daten zum Stand des Zusammenhalts in der Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten

1.   begrüßt diesen Bericht, der ausführlicher ist als die vorherigen und der sich auf vielfältige Indikatoren gründet und nützliche Daten zum Vergleich mit anderen Ländern wie den Vereinigten Staaten, Japan, China oder Indien liefert, worin sich der internationale Kontext widerspiegelt, in dem die Volkswirtschaften der Europäischen Union tätig sind;

2.   bedauert jedoch, dass keine Kreuzinformationen und vergleichbaren Daten verschiedener NUTS-Ebenen vorliegen, anhand derer die Nachhaltigkeit des Wachstums und der Konvergenz besser eingeschätzt werden könnte; fordert in diesem Zusammenhang bessere statistische Instrumente, wie etwa die neuen Indikatoren (zusätzlich zum Pro-Kopf-BIP), die erfolgreich im Vierten Kohäsionsbericht eingesetzt wurden, mit denen der wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsionsgrad vor Ort sowie der Beitrag der lokalen Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik der Union genauer gemessen werden könnte, und hält hierfür eine Stärkung der Kapazitäten des ESPON für notwendig;

3.   hebt die Verzögerungen bei der Abrufung der Strukturmittel in den Mitgliedstaaten hervor und fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Situation; stellt allerdings fest, dass es für eine Bewertung der Ergebnisse der Kohäsionspolitik in den neuen Mitgliedstaaten zu früh ist; begrüßt alle Bemühungen, die Kohäsionspolitik wirksamer zu gestalten und übermäßige Bürokratie abzubauen, und fordert eine systematische Bewertung dieser Politik; bekräftigt erneut mit Nachdruck seine Unterstützung für die Europäische Transparenzinitiative der Kommission, mit der ab 2008 die Empfänger von Strukturfondsmitteln erfasst werden;

4.   begrüßt, dass in den alten Kohäsionsländern, das heißt Griechenland, Spanien, Portugal und Irland, ein erheblicher "Aufholeffekt" eingetreten ist und dass sie im Zeitraum 2000-2006 eine beeindruckende Wachstumsleistung erzielt haben, erinnert jedoch daran, dass weiterhin erhebliche Disparitäten zwischen ihren Regionen und gravierende Strukturprobleme bestehen, die einer Lösung bedürfen;

5.   ist erfreut über die in den neuen Mitgliedstaaten verzeichneten hohen Wachstumsraten, stellt jedoch fest, dass ihre wirtschaftliche Konvergenz nur mittel- oder langfristig ins Auge gefasst werden kann und dass es ein langwieriger Prozess sein wird, weil das Pro-Kopf-BIP in einigen dieser Länder einen sehr niedrigen Ausgangswert aufweist;

6.   begrüßt, dass die Kommission die wichtige Rolle erneut bekräftigt hat, die der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Stärkung der Fähigkeit aller Mitgliedstaaten zu einer harmonischen Entwicklung und zur Schaffung neuer und nachhaltiger Arbeitsplätze zukommt, wie die ausgezeichneten Ergebnisse der Kohäsionspolitik in vielen Ziel-2-Regionen zeigen;

7.   erklärt sich besorgt darüber, dass die Konvergenz zwischen den Ländern sehr oft eine Vertiefung des Gefälles zwischen den Regionen und innerhalb einzelner Regionen verdeckt; stellt fest, dass diese Verschärfung regionaler und lokaler Disparitäten in mehrfacher Hinsicht festzustellen ist, sei es bei der Beschäftigung, der Produktivität, den Einkommen, dem Bildungsniveau oder der Innovationsfähigkeit; betont auch die Rolle territorialer Zusammenarbeit als Beitrag zur Lösung dieser Probleme;

8.   weist zum Beispiel nachdrücklich darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen sehr stark von Produktivität, der Zugänglichkeit der Märkte und von der Qualifikation der Arbeitskräfte abhängt, wobei die Unterschiede zwischen den Regionen wesentlich höher sind als zwischen den Mitgliedstaaten; stellt ferner fest, dass institutionelle Faktoren zunehmend als Schlüsselelemente für die Wettbewerbsfähigkeit betrachtet werden, wobei zu diesen Faktoren die Ausstattung mit Sozialkapital in Form von Unternehmenskultur und gemeinsamen Verhaltensnormen, die die Zusammenarbeit und die unternehmerische Tätigkeit erleichtern, und ebenfalls die Effizienz der öffentlichen Verwaltung gehören;

9.   stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in bestimmten entwickelten Regionen und sogar in einigen Regionen mit Entwicklungsrückstand mehrere Probleme gleichzeitig spürbar werden, die starke territoriale Auswirkungen auf das Entwicklungspotenzial haben, wie etwa geringes Wirtschaftswachstum, Rückgang der Produktivität und der Beschäftigung sowie Alterung der Bevölkerung;

10.   stellt fest, dass in einigen Mitgliedstaaten dank hoher Wachstumsraten zwar die Vollbeschäftigung erreicht und ein Anstieg des BIP pro Kopf verzeichnet wurden, es in einigen Staaten jedoch zu einer Vertiefung der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Gesellschaftsgruppen gekommen ist, was bedeutet, dass die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen immer noch sozial integriert werden müssen;

11.   weist nachdrücklich auf eine geringe Konvergenz beim Bildungsniveau hin sowie auf eine echte Kluft im Bereich der Bildung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, wo 29 % der 25- bis 64-Jährigen einen Hochschulabschluss besitzen, im Vergleich zu knapp 16 % in der Europäischen Union; stellt jedoch fest, dass der Anteil der Frauen mit einem höheren Schulabschluss schneller zunimmt als der Anteil der Männer;

12.   weist darauf hin, wie wichtig es ist, den Gleichstellungsaspekt, die Chancengleichheit und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in allen Phasen der Umsetzung von Projekten der Kohäsionspolitik zu berücksichtigen;

13.   weist ausdrücklich auf den Polarisierungseffekt in den Hauptstadtregionen hin, der in den neuen Mitgliedstaaten besonders auffällig ist, die im Durchschnitte 32 % des BIP ihres Landes erzeugt haben, obwohl ihr Anteil an der Bevölkerung nur 22 % beträgt, und stellt fest, dass diese Polarisierung zu großen Disparitäten bei den Arbeitslosenraten in den Stadtzentren führen kann;

14.   stellt fest, dass eine unkontrollierte Verstädterung auf engstem Raum zu demografischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten und solchen im Verkehrsbereich und zur Ausbreitung der Vorstädte führen kann, während von Städten entlegene ländliche Gebiete Einwohner verlieren; fordert deshalb die Kommission auf, dieses Problem durch die Vorlage konkreter Vorschläge besonders zu behandeln;

15.   hebt die regionalen Disparitäten hervor, was die Zugänglichkeit und die Anbindung zwischen den Zentren und den Randgebieten betrifft, die dadurch bedingt sind, dass geografische und strukturelle Nachteile bestehen, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur fehlen und potentielle Verkehrsverbindungen nicht diversifiziert werden; hebt insbesondere die beträchtlichen Hindernisse hervor, was die Zugänglichkeit von Bergregionen und Inseln sowie Randgebieten und Gebieten in äußerster Randlage, die sehr weit vom europäischen Kontinent entfernt liegen, betrifft; betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zu erarbeiten, um das regionale Potenzial, die Attraktivität und eine nachhaltige Entwicklung dieser Regionen zu fördern;

16.   ist äußerst überrascht über die Aussage der Kommission im Vierten Kohäsionsbericht, die Insellage selbst stelle kein Haupthindernis für die Entwicklung dar, und nimmt die große Enttäuschung der auf Inseln lebenden Menschen über diese Aussage zur Kenntnis, da sie tagtäglich mit den negativen Auswirkungen und den Schwierigkeiten der Insellage konfrontiert sind;

Regionalpolitik und die Strategie von Lissabon

17.   weist nachdrücklich darauf hin, dass es in Bezug auf die Mittel, die in die Forschung und in die Entwicklung investiert werden, enorme Unterschiede zwischen den Staaten gibt, und stellt große regionale Disparitäten im Bereich der Innovation fest, die im Vierten Kohäsionsbericht anhand eines eigens hierfür entwickelten nützlichen Indikators für die regionale Leistung im Bereich der Innovation gemessen werden;

18.   teilt die Auffassung der Kommission, was die Hebelwirkung der Kohäsionspolitik für die Strategie von Lissabon betrifft, die dadurch erreicht wird, dass die staatlichen Investitionen auf Vorhaben ausgerichtet werden, welche die Bildung eines dynamischen, Wachstum generierenden und der Innovation förderlichen wirtschaftlichen Gefüges, das auf Synergien basiert, die durch eine effizientere Harmonisierung der Politik und der Programme erzielt werden, vorantreiben;

19.   bedauert, dass das Innovationspotenzial von Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieben bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik trotz der Zweckbindung der Mittel nicht in angemessener Weise berücksichtigt wurde; fordert daher, dass eine aktive Politik umgesetzt wird, mit der alle Innovationsformen in diesen Unternehmen unterstützt werden, und fordert die Kommission außerdem auf, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, Schulen und Universitäten zu schaffen, damit im Geiste der Strategie von Lissabon regionale Innovationscluster entstehen;

20.   weist darauf hin, dass die Hebelwirkung der Strukturförderung durch den Einsatz von privater Kofinanzierung erhöht werden kann; fordert eine rasche Einführung transparenter Vorschriften und Modelllösungen für öffentlich-private Partnerschaften, die es den Regionen ermöglichen, privates Kapital für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu nutzen;

21.   erinnert daran, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Regelung der automatischen Aufhebung der Mittelbindung von wesentlicher Bedeutung für die Förderung der Finanzierung und die rasche Durchführung von Vorhaben durch Verwaltungsbehörden ist; betont, dass der Grundsatz der N+2- Regel (bzw. N+3- Regel in den neuen Mitgliedstaaten in den ersten drei Jahren des Finanzrahmens 2007-2013) eingehalten werden sollte;

22.   erinnert daran, dass die festgestellten Verzögerungen bei der Durchführung der Strukturpolitik u. a. auf zu strenge Verfahren zurückzuführen sind und dass man deshalb über eine Vereinfachung dieser Verfahren und eine eindeutige Aufteilung der Verantwortungen und Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten nachdenken sollte;

23.   stellt fest, dass bei der Bereitstellung der Mittel für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 64 % der für das Ziel 1 (Konvergenz) vorgesehenen Mittel und 80 % der für das Ziel 2 (Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Regionen) geplanten Gelder für Innovation ausgegeben werden sollen, das wären etwa 55 Milliarden Euro mehr als im vorangegangenen Zeitraum; stellt fest, dass die Nutzung dieser Mittel von der Fähigkeit der schwächer entwickelten Regionen abhängt, Vorhaben im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation in ausreichender Zahl und Qualität zu betreiben, dass diese Mittel verwendet und nicht in Investitionen von geringem Wert umgeleitet werden;

24.   fordert die Kommission auf, das System der Zweckbindung und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung der regionalen Disparitäten zu bewerten und zu prüfen, ob dieses System bei der Festlegung der Prioritäten nicht einer zu stark zentralistischen Vorgehensweise oder "top down approach" Vorschub leistet; hofft, dass diese Prüfung mit der Veröffentlichung des Fünften Fortschrittsberichts der Kommission über den Zusammenhalt im Jahr 2008 beginnen wird, dessen Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen der Kohäsionspolitik und den Wachstums- und Beschäftigungsprioritäten der Strategie von Lissabon für alle Regionen liegen wird;

25.   unterstreicht daher, dass die Kohäsionspolitik die bereits dynamischen Regionen nicht bevorzugen darf, wie dies bei einer rigorosen Zweckbindung der Mittel der Fall wäre; erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die drei Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und des territorialen Zusammenhalts umfassen wird, was über die Strategie von Lissabon hinausgeht;

26.   fordert, dass die Strategie von Lissabon ausgeweitet wird, damit auch die territoriale Dimension einbezogen wird und somit die Eigenarten der Regionen berücksichtigt und gleichzeitig die transeuropäischen Synergieeffekte und Kooperationen gefördert werden können, wobei der Durchführung vielseitiger innovativer Aktivitäten eine besondere Unterstützung zuteil werden sollte;

27.   betont, dass sich die Rolle der Kohäsionspolitik nicht nur auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon beschränken darf; stellt fest, dass die Erzielung des territorialen Zusammenhalts durch Maßnahmen im Rahmen des Konvergenzziels eine Voraussetzung für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Regionen ist; vertritt die Auffassung, dass das derzeitige Ziel 1 (Konvergenz) und das Ziel 2 (Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Regionen) daher auch in Zukunft als komplementär und auch als komplementär mit dem Ziel 3 (Europäische territoriale Zusammenarbeit) behandelt werden sollten;

Territorialer Zusammenhalt: für einen integrierten Ansatz

28.   fordert die Kommission auf, eine Definition des Begriffs "territorialer Zusammenhalt" in das künftige Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt (das im September 2008 erscheinen soll) aufzunehmen, um weitere Fortschritte bei dieser Gemeinschaftspolitik zu erzielen;

29.   hält eine echte Partnerschaft und die Umsetzung einer angemessenen Governance auf mehreren Ebenen unter Einbindung jeder lokalen, regionalen, nationalen und gemeinschaftlichen Stufe mit Konsultationen der Wirtschafts- und Sozialpartner bei der Festlegung und Durchführung der Ziele der regionalen Entwicklung für unabdingbar, wobei vermieden werden muss, dass der Anwendungsbereich der auf europäischer Ebene festgelegten Handlungsprioritäten bei ihrer Umsetzung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eingeschränkt wird ("bottom up approach") und dass möglicherweise Akteure ausgeschlossen werden, die einen Beitrag zur örtlichen Entwicklung und zum territorialen Zusammenhalt leisten, wie dies oft in der Städtepolitik der Fall ist;

30.   schlägt vor, bevorzugt auf Maßnahmen zu setzen, die einer echten polyzentrischen Entwicklung der Gebiete dienen, damit der Druck auf die Hauptstädte abgemildert und die Entstehung sekundärer Pole gefördert wird; ist der Ansicht, dass dabei die Förderung des ländlichen Raumes sowie die wichtige Rolle der im ländlichen Raum liegenden kleineren und mittleren Städte nicht vernachlässigt werden dürfen;

31.   fordert ferner konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Unterschiede zwischen den im Hinblick auf das Terrain leicht zugänglichen Regionen und Regionen mit strukturellen Benachteiligungen, nämlich Inseln, Bergregionen, dünn besiedelten Gebieten sowie entlegenen und Grenzregionen, wobei die Benachteiligungen letzterer anerkannt und spezielle ständige Maßnahmen getroffen werden müssen, um sie zu unterstützen; bekräftigt sein Festhalten an der Berücksichtigung der spezifischen Benachteiligungen der Gebiete in äußerster Randlage;

32.   empfiehlt, die Probleme von Städten und ländlichen Gebieten stärker im Zusammenhang zu betrachten; betont, dass die Entwicklung des ländlichen Raumes mit den Maßnahmen im Rahmen der Regionalpolitik koordiniert werden muss; hat in diesem Zusammenhang Bedenken, ob ein getrennter Ansatz bei der Kohäsion und bei der ländlichen Entwicklung über den ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sinnvoll ist; fordert, dass eine eingehende Untersuchung über die Auswirkungen einer Aufstockung der für die Entwicklung des ländlichen Raums bestimmten Mittel durch die zwingend Modulation durchgeführt wird;

33.   warnt vor der Gefahr der Ausrichtung der Politik nach Sektoren und plädiert für die Entwicklung eines integrierten Ansatzes, bei dem festgelegt wird, welche Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und den wichtigsten sektorspezifischen Politikbereichen, wie Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt und Energie sowie Forschung und Technologie, möglich sind;

34.   fordert die Kommission auf, in ihren nächsten Berichten zu untersuchen, in welchem Maße die verschiedenen Instrumente und Politiken, einschließlich die Kohäsionspolitik, zum Fortschritt im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beigetragen haben; vertritt die Ansicht, dass die Errungenschaften und Probleme in allen wichtigen Bereichen, besonders im Bereich der Strategie von Lissabon, analysiert werden müssen;

35.   erwartet, dass die Debatte über die Kohäsionspolitik nach 2013 dazu führt, dass den entlang der Außengrenzen der Gemeinschaft gelegenen Regionen besondere Bedeutung zugemessen wird, um Stabilität und Wohlstand über die Grenzen hinaus zu gewährleisten, die letztlich nicht nur die Entwicklung der Grenzregionen der Europäischen Union zur Folge haben, sondern auch zur Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Europäischen Union beitragen werden;

36.   betont, dass für die Bekämpfung von Phänomenen der "räumlichen Trennung" und der sozialen Ausgrenzung mit dem Ziel, ein nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum zu fördern, eine sorgfältige Wohnungspolitik vonnöten ist, die Teil einer breiter angelegten Strategie für die territoriale Entwicklung, die Städteplanung und die Verwaltung der örtlichen öffentlichen Dienstleistungen ist;

37.   begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme eines Aktionsprogramms für die Verwirklichung der Ziele der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig, das darauf ausgerichtet ist, die territoriale Dimension in sämtlichen gemeinschaftlichen, nationalen und lokalen Politiken besser zu berücksichtigen, und erwartet, dass es konkreten Ausdruck finden wird; ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die im Vertrag von Lissabon beabsichtigte Ergänzung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts um eine territoriale Komponente die Entwicklung geeigneter Indikatoren zur inhaltlichen Ausgestaltung der territorialen Kohäsion erforderlich ist;

38.   begrüßt, dass die Kommission ein Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt angekündigt hat, das im September 2008 verabschiedet werden soll, und fordert, dass in diesem Grünbuch konkrete Anleitungen zur Umsetzung des integrierten Ansatzes enthalten sind;

39.   ist sich bewusst, dass eine laufende Zusammenarbeit zwischen dem Parlament (über seinen Ausschuss für regionale Entwicklung) und dem Ausschuss der Regionen über die Zukunft der Regionalpolitik wichtig wäre;

Neue Herausforderungen für die Kohäsionspolitik und Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union

40.   ist der Auffassung, dass die Union künftig zunehmend vor neue Herausforderungen gestellt wird, die beträchtliche territoriale Auswirkungen haben und bestehende Hindernisse für die regionale Entwicklung verschärfen werden, wie z. B. der demografische Wandel, die Entstehung städtischer Ballungsgebiete, die insbesondere für ländliche und periphere Gebiete problematischen Migrationsbewegungen, Energieversorgung und Klimafragen sowie Anpassung an die Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung sowie die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik; betont, wie wichtig Pilotprojekte für die Anpassung der Regionen an neue Herausforderungen sind;

41.   fordert regelmäßige Analysen zu den Kosten und strukturpolitischen Auswirkungen anstehender Erweiterungen, bevor neue Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, und hofft auf eine stärkere Beteiligung an der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik, wobei seine Beteiligung an der Gestaltung der Vorbeitrittsinstrumente verbindlich vorgeschrieben werden sollte;

42.   betont, wie schwerwiegend das Problem der Entvölkerung vieler Gebiete der Europäischen Union ist, die zur Überalterung der Bevölkerung, zum Verlust von Humankapital, zu Kapitalflucht und zu höheren Dienstleistungskosten usw. führt;

43.   ist der Auffassung, dass die demografische Entwicklung erhebliche territoriale Auswirkungen haben kann, z. B. die Entvölkerung bestimmter Gebiete, besonders in weniger entwickelten ländlichen Gebieten, bei gleichzeitiger Bildung städtischer Ballungsgebiete und Überalterung der Gesellschaft, oder auch die Entwicklung der Wohnwirtschaft in anderen, was erfordert, spezifische innovative Strategien zur Lösung ihrer Probleme zu entwickeln, was besondere Anstrengungen im Bereich der Aufrechterhaltung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und der Gewährleistung eines hohen Niveaus der Universaldienste erfordert;

44.   stellt fest, dass der Klimawandel wechselnde Auswirkungen haben wird, insbesondere in Form von häufigeren und schwereren Naturkatastrophen, wie Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen, die von Region zu Region in Europa differenzierte Vorgehensweisen erfordern und mit denen sich die Regionen auseinandersetzen müssen, indem sie ihre Strategien fürnachhaltige Entwicklung überprüfen, um das gesamteuropäische Ziel der Verringerung der CO2 -Emissionen zu erreichen; meint, dass die Kohäsionspolitik der Union positiv für das Klima sein muss, erinnert aber daran, dass die Möglichkeiten der Kohäsionspolitik in diesem Bereich begrenzt sind; ist der Auffassung, dass der Kampf gegen den Klimawandel auch ein Thema anderer Gemeinschaftspolitiken sein sollte;

45.   hält es ebenfalls für wichtig, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) im Zuge der Ausgestaltung einer wirksamen globalen Politik zum Schutz vor Naturkatastrophen angenommen wird, der die Bereitstellung rechtzeitiger und angemessener Hilfe bei Naturkatastrophen regelt, die in einigen Regionen aufgrund ihrer geografischen Lage oft verheerend sind;

46.   ist der Auffassung, dass die Energieversorgung und der Anstieg des Energiepreises erhebliche raumpolitische Auswirkungen auf die Gebiete haben können, wegen der großen Energieabhängigkeit der meisten Länder der Europäischen Union, insbesondere in ländlichen Gebieten, Bergregionen, auf Inseln und in entlegenen Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage, weil sie vom Verkehr, die stark von der Höhe des Energiepreises betroffen ist, abhängig sind; weist darauf hin, dass die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen sowie Investitionen in die Energieeffizienz und dezentrale Versorgungseinheiten große lokale und regionale Entwicklungsmöglichkeiten bieten können;

47.   verweist nachdrücklich auf die Forderung des Europäischen Parlaments betreffend die Wiederverwendung von Mitteln durch Anwendung der N+2- oder N-3-Regel auf die Kohäsionspolitik, um die verfügbaren knappen Mittel optimal zu nutzen;

48.   hält die Aufrechterhaltung der Kohäsionspolitik nach 2013 für eine angemessene Antwort auf die neuen Herausforderungen und ist der Auffassung, dass diese Politik differenziert auf das gesamte Gebiet der Union angewendet werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik im Einklang mit dem Vertrag und dem Solidaritätsprinzip eine Gemeinschaftspolitik bleiben sollte und lehnt daher jeden Versuch einer Renationalisierung dieser Politik ab;

49.   ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik in Zukunft weiter gestärkt werden muss und dass der zusätzliche Nutzen der Kohäsionspolitik stärker herausgestellt werden sollte; fordert deshalb, dass der Kohäsionspolitik auf Gemeinschaftsebene ausreichende Finanzmittel zugewiesen werden; fordert, dass die Revision des Finanzrahmens als Gelegenheit genutzt wird, um die Haushaltsmittel festzulegen, die zur Bewältigung sämtlicher Herausforderungen der Kohäsionspolitik der Union notwendig sind;

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o   o

50.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0202.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0356.


Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig - Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 über das Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig - Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (2007/2190(INI))
P6_TA(2008)0069A6-0028/2008

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union ("Territoriale Agenda") und der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt ("Leipzig-Charta"), die beide auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig angenommen wurden, und des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union, das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 23. und 24. November 2007 in Ponta Delgada (Azoren) angenommen wurde ("erstes Aktionsprogramm"),

–   in Kenntnis des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) ("vierter Kohäsionsbericht"),

–   in Kenntnis des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK), das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 11. Mai 1999 in Potsdam angenommen wurde,

–   in Kenntnis der Ergebnisse des Programms 2006 des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON),

–   in Kenntnis des Programms 2013 von ESPON,

–   unter Hinweis auf die Artikel 158 und 159 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung(A6-0028/2008),

A.   in der Erwägung, dass territoriale Vielfalt, Polyzentrismus und die kompakte Stadt wesentliche Strukturmerkmale des Territoriums der europäischen Union sind,

B.   in der Erwägung der Tatsache, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Union heute in Städten lebt,

C.   in der Erwägung, dass die derzeitigen Herausforderungen der Raumentwicklung in der Europäischen Union Klimawandel, Zersiedelung (urban sprawl) und Flächenverbrauch, Energieverbrauch, Transportinfrastruktur, demografischen Wandel, einschließlich Entvölkerung des ländlichen Raums und anderer Gebiete der Europäischen Union, die Auswirkungen der Erweiterung auf den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt, einschließlich der immer größer werdenden Kluft zwischen reichen und weniger wohlhabenden Regionen, sowie die ungleichen territorialen Auswirkungen der Globalisierung verbunden mit Strukturwandel umfassen,

D.   in der Erwägung, dass die Ziele der Territorialen Agenda die Entwicklung eines ausgewogenen und polyzentrischen Städtesystems und einer neuen Partnerschaft zwischen Stadt und Land, die Bildung innovativer regionaler Cluster, die Sicherung eines gleichwertigen Zugangs zu Infrastruktur und Wissen, die Förderung eines transeuropäischen Risikomanagements, die nachhaltige Entwicklung, ein zukunftsorientiertes Management und der Schutz von Natur und Kulturerbe sind,

E.   in der Erwägung, dass die Ziele der Leipzig-Charta die Stärkung der Ansätze einer integrierten Stadtentwicklungspolitik durch Herstellung und Sicherung qualitätvoller öffentlicher Räume, die Modernisierung der Infrastrukturnetze und Steigerung der Energieeffizienz, die aktive Innovations- und Bildungsförderung sowie – insbesondere für die benachteiligten Stadtquartiere – die Förderung eines umweltverträglichen, leistungsstarken und preisgünstigen Stadtverkehrs, das Verstetigen städtebaulicher Aufwertungsstrategien, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und der lokalen Arbeitsmarktpolitik sowie eine aktive Bildungs- und Ausbildungspolitik für Kinder und Jugendliche sind,

F.   in der Erwägung, dass Raumplanung das geeignete Instrument ist, die Flächennutzung und die Siedlungsstruktur in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen und Städten zu steuern und die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen vor Ort zu definieren,

G.   in der Erwägung, dass neben der Kohäsionspolitik als einem Instrument für die strategische Steuerung weitere Maßnahmen nötig sind, um das Erreichen der Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zu gewährleisten, insbesondere die Raumverträglichkeitsprüfung, der integrierte Ansatz und die Raumbeobachtung,

H.   in der Erwägung, dass neben der Kohäsionspolitik die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums erhebliche räumliche Auswirkungen hat; in der Erwägung, dass die Integration dieser beiden Politiken jedoch mangelhaft ist und deshalb verbesserte Synergien erforderlich sind, die echte Entwicklungspotentiale zu Tage fördern und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete steigern werden, wodurch ein Beitrag zur Bekämpfung des Bevölkerungsschwundes geleistet würde,

I.   in der Erwägung, dass die Qualität des öffentlichen Raumes, der Natur- und Kulturlandschaft und der Architektur eine wichtige Rolle für die Lebensbedingungen der Menschen, die in städtischen und ländlichen Räumen leben, spielt und einen maßgeblichen "weichen" Standortfaktor darstellt,

J.   in der Erwägung, dass Kreativität und Innovation entscheidende Ressourcen im Übergang zur globalisierten Wissensgesellschaft sind und dass daher der Erfolg einer nachhaltigen Raum- und Stadtentwicklung wesentlich von der Entwicklung der Kreativitätspotenziale vor Ort abhängt,

K.   in der Erwägung, dass Baukultur, d.h. die Summe der kulturellen, wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und ökologischen Aspekte, die die Qualität und das Verfahren der Planung und des Bauens beeinflussen, einen wesentlichen Bestandteil der integrierten Stadtentwicklung darstellt,

L.   in der Erwägung, dass der integrierte Ansatz erfordert, dass die Projekte nach einem kohärenten Plan ausgeführt werden und langfristig die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension umfassen müssen, wobei die wichtigsten Partner in vollem Umfang an der Planung, der Umsetzung und der Bewertung der Stadtentwicklungsprogramme zu beteiligen sind,

M.   in der Erwägung, dass ein integrierter Ansatz für die territoriale Dimension der Kohäsion nicht nur Maßnahmen und Aktionen betreffend die Raumplanung und die Stadtentwicklung umfasst, da letztendlich das Ziel darin besteht, ein Gleichgewicht zwischen den Unionsbürgern ungeachtet ihres Wohnortes zu schaffen, und dieses Ziel nicht nur mit dem Mittel der Raumplanung erreicht werden kann,

1.   ist der Auffassung, dass die Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta nur erreicht werden können, indem eine umfassend angelegte, sektorübergreifende und ganzheitliche Entwicklungsstrategie verfolgt wird, die den integrierten Ansatz in die Tat umsetzt;

2.   schlägt im Rahmen der Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik und im Hinblick auf die Erwägungen zur Post-2013-Kohäsionspolitik vor, dass die Umsetzung eines integrierten Ansatzes bei der Programmplanung und der Projektauswahl der Strukturfonds eine verbindliche Voraussetzung sein soll; legt in diesem Sinne den Entscheidungsträgern nahe, sich auf freiwilliger Basis dafür einzusetzen, dass neue Methoden der Zusammenarbeit eingeführt werden;

3.   begrüßt die Entscheidung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister auf ihrem informellen Treffen vom 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig, eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Deutschlands einzurichten, um die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der JESSICA-Initiative zu ermitteln;

4.   begrüßt den Umstand, dass von der Kommission eine dienststellenübergreifende Gruppe eingesetzt wurde, die sich mit Vorschlägen für die Umsetzung des integrierten Ansatzes befasst, und fordert die Kommission auf, eng mit allen sozialen, im Bereich des Umweltschutzes tätigen und wirtschaftlichen Partnern zusammenzuarbeiten und ihre Einbeziehung in alle Entscheidungen im Zusammenhang mit territorialer Kohäsion sicherzustellen; ersucht die Kommission darum, das Parlament über den Fortschritt dieser Arbeit auf dem laufenden zu halten;

5.   fordert bei der Ausgestaltung der Post-2013-Kohäsionspolitik die besondere Berücksichtigung der räumlichen Besonderheiten und Bedürfnisse und eine darauf basierende regionsspezifische Differenzierung; empfiehlt – wie dies in der Leipzig-Charta vorgesehen ist – den Einsatz von auf Umsetzung orientierten Planungsinstrumenten, basierend auf Forschung und einer permanenten Überwachung;

6.   fordert die Kommission und den Rat im Rahmen der Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik auf, die Synergien mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Entwicklung des Gesamtterritoriums besser zu nutzen; empfiehlt im Hinblick auf die Erwägungen zur Post-2013-Kohäsionspolitik eine enge Abstimmung zwischen der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes, um die Möglichkeiten zur Steigerung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu verbessern;

7.   weist darauf hin, dass nicht nur Metropolregionen über Innovationspotenzial verfügen, sondern dass auch einige eher periphere und ländliche Räume zu den Spitzenreitern bei der Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie gehören; fordert die Kommission dringend auf, sich stärker als bisher mit den Erfolgsfaktoren dieser Räume zu befassen, um daraus ein Entwicklungsmodell für kleinere und mittlere Städte im ländlichen Raum zu erarbeiten;

8.   betont die Bedeutung von Partnerschaft und funktionaler Arbeitsteilung zwischen städtischen Gebieten und ländlichen Gebieten für eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Gesamtraums; fordert die städtischen und die ländlichen Behörden auf, in Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Beteiligten ihre gemeinsamen Vorzüge zu ermitteln und gemeinsame regionale und subregionale Entwicklungsstrategien vorzulegen, damit alle Bürger der Europäischen Union in den Genuss eines höheren Lebensstandards und einer besseren Lebensqualität kommen können; empfiehlt den nächsten Vorsitzen, informelle Treffen der für Raumordnung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister zu organisieren, um sich mit diesen Themen zu befassen;

9.   fordert die Kommission und den Rat im Rahmen der Revision des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union auf, die Territoriale Agenda und die Leipzig-Charta zu berücksichtigen und qualitative Anpassungen vorzunehmen, die es erlauben, den Zielen des territorialen Zusammenhalts in den Politiken der Europäischen Union besser Rechnung zu tragen; ist der Überzeugung, dass in diesem Zusammenhang in den nächsten Jahren legislative Maßnahmen ergriffen werden müssen;

10.   fordert den Rat auf, bei der Überprüfung der Strategien von Lissabon und Göteborg (Nachhaltige Entwicklungsstrategie) beim Frühjahresgipfel 2008 die territorialen und städtischen Belange als Ziel zu definieren;

11.   fordert die Mitgliedstaaten auf, zügig Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Territorialen Agenda und zur Umsetzung der Leipzig-Charta zu ergreifen;

12.   fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Geiste einer echten "Multi-Level-Governance", bei der sowohl die territoriale Vielfalt der Europäischen Union berücksichtigt als auch das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird, lokale und regionale Regierungen, einschließlich grenzüberschreitender öffentlicher Einrichtungen, in vollem Umfang zu beteiligen und auf der Grundlage des Partnerschaftsprinzips die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie relevante NRO und private Akteure an den Aktionsprogrammen zur Umsetzung der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zu beteiligen, und unterstützt aktiv dieses Bestreben; betont, dass die Tatsache, dass es notwendig ist zusammenzuarbeiten, von allen Beteiligten als positiv angesehen werden sollte, da erwiesen ist, dass kohärente Zusammenarbeit effektiv ist;

13.   erinnert an die Schlüsselrolle, die der Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien für die künftigen Entwicklungsaussichten der Regionen spielt, und empfiehlt daher – wie dies in der Territorialen Agenda vorgesehen ist – eine Integration der Infrastruktur, wie Breitbandkabel, in neue Verkehrs- und Kommunikationsprogramme;

14.   fordert die Kommission auf, eine systematische Analyse der territorialen Auswirkungen der einschlägigen wichtigsten EU-Politiken vorzunehmen, wie dies von den Mitgliedstaaten unter der Maßnahmenlinie 2 des ersten Aktionsprogramms vereinbart wurde, sowie eine räumliche Folgenabschätzung von einschlägigen neuen Rechtsvorschriften vorzunehmen; weist dabei auf das Potenzial der von ESPON entwickelten Methoden hin;

15.   erkennt an, dass eine qualitativ hochwertige Vorschul- und Schulausbildung, das lebensbegleitende Lernen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen für die künftige Entwicklung der Städte und Regionen von grundlegender Bedeutung sind;

16.   weist erneut darauf hin, dass Natura 2000 ein wichtiges Instrument der europäischen Raumentwicklung ist; setzt sich dafür ein, dass die Anforderungen von Natura 2000 in vollem Umfang umgesetzt werden und dass Landschaftskorridore sowie Freiraumvernetzungen zwischen Schutzgebieten geschaffen werden, damit sich die Pflanzen ausbreiten und die Tiere frei bewegen können und somit die Biodiversität erhalten bleibt;

17.   fordert die Einbeziehung einer Politik für kreative Wirtschaftsbranchen in die Raum- und Stadtentwicklung mit dem Ziel, mit Hilfe der verfügbaren Instrumente (Kohäsionspolitik, Raum- und Stadtplanung) und unter Berücksichtigung der Qualität des Raumes Rahmenbedingungen zu schaffen, um Möglichkeiten für kreatives und innovatives Handeln zu verbessern;

18.   hält es vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für notwendig, die Anpassungsfähigkeit von Städten und Regionen zu verbessern, wobei die Schwerpunkte auf eigenständige Entwicklung und Stärkung der Freiwilligenarbeit zu legen sind;

19.   betont, dass die demografische Entwicklung zu neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, beim Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, im Wohnungswesen und bei der Planung allgemein führt; betont, dass die Alterung der Bevölkerung als Möglichkeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in einem Wachstumsmarkt – mit neuen Produkten und Dienstleistungen, die die Lebensqualität älterer Menschen verbessern – gesehen werden kann; betont, dass der Entwicklung der so genannten "Seniorenwirtschaft" (silver economy) auf lokaler und regionaler Ebene große Bedeutung zukommt;

20.   fordert die Mitgliedstaaten auf, in allen Gebieten ihres Territoriums die Verfügbarkeit, den Zugang und die Erreichbarkeit der Dienste der Daseinsvorsorge grundsätzlich zu gewährleisten, um den Menschen in den unterschiedlichen Regionen die Möglichkeit zu geben, die besonderen Chancen und Potentiale ihrer Region zu nutzen; fordert, besonders die Bedürfnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie behinderte Menschen, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten, Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer Ausbildung, sowie die besonderen Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, in ihren Leitlinien zur Anwendung der Rahmenregelung zur Daseinsvorsorge und zur öffentlichen Auftragsvergabe den lokalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen, die lokalen Bedürfnisse und die örtlichen Akteure stärker zu berücksichtigen und ihre Anpassungsfähigkeit zu verbessern;

21.   fordert die Kommission auf, in Hinblick auf die neue Gemeinschaftskompetenz des Vertrags von Lissabon im Bereich der Raumplanung eine Mitteilung zur Schaffung eines europäischen Rahmens für Raumverträglichkeitsprüfungen auf Projektebene unter Berücksichtigung der Arbeiten von ESPON zu erarbeiten;

22.   weist darauf hin, dass nach Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon im Rahmen der Umsetzung des ersten Aktionsprogramms der Territorialen Agenda die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen ihm selbst, dem Rat und der Kommission verstärkt werden muss;

23.   begrüßt ausdrücklich, dass der Vertrag von Lissabon den territorialen Zusammenhalt – neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – zum Vertragsziel erklärt und eine geteilte Rechtsetzungskompetenz für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorsieht; weist darauf hin, dass im Vertrag von Lissabon anerkannt wird, dass man sich mit den territorialen Herausforderungen, die Insel-, Berg-, Grenzgebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage und wenig besiedelte Gebiete betreffen, befassen sollte, da sie sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt auswirken; fordert die Kommission auf, das Erste Aktionsprogramm durch konkrete Vorschläge für Gemeinschaftsmaßnahmen und –initiativen zu ergänzen;

24.   unterstreicht, dass es noch keine allgemein gültige Definition des territorialen Zusammenhalts gibt, und fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, eindeutig zu definieren, was territorialer Zusammenhalt ist, und die Ziele der territorialen Entwicklung in der Europäischen Union im künftigen Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt aufzuzählen; geht davon aus, dass insbesondere das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern der Union unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungs- und Zugangschancen zu bieten, höchste Priorität hat;

25.   empfiehlt die Weiterentwicklung des EUREK und dringt auf den vollen Einbezug der neuen Mitgliedstaaten in dieses Konzept;

26.   hält es für wichtig, die Fortschritte bei der Umsetzung der Territorialen Agenda regelmäßig zu evaluieren; fordert den Rat, die Kommission und alle beteiligten Akteure auf, sowohl die Fortschritte bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Ersten Aktionsprogramms als auch die Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung in der Europäischen Union zu bewerten;

27.   fordert den Rat auf, sich so bald wie möglich auf einfache und quantifizierbare Indikatoren zur Beobachtung der räumlichen Entwicklung der Europäischen Union zu verständigen; fordert, dass der jährliche Landverbrauch als einer dieser Indikatoren für die räumliche Entwicklung festgelegt wird;

28.   weist darauf hin, dass diese Indikatoren als Zielangaben zur Steuerung der Raumentwicklung verwendet werden könnten; schlägt vor, dass der Rat und die Kommission diese festzulegenden Indikatoren für einen Leistungsvergleich ("bench-marking") zwischen Mitgliedstaaten sowie für den Aufbau einer Datenbank für bewährte Praktiken nutzen;

29.   befürwortet die Absicht des Rates einen Bericht über die Umsetzung des Ersten Aktionsprogramms bei jeder informellen Ratstagung vorzulegen; schlägt dem Rat vor, ein Programm für gegenseitiges Lernen (Mutual Learning Programme) für die europäische Raumentwicklung zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten in Erwägung zu ziehen;

30.   betont, wie wichtig es ist, die Territoriale Agenda und die Leipzig-Charta besser aufeinander abzustimmen; bedauert in dieser Hinsicht, dass der Rat noch kein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Leipzig-Charta verabschiedet hat, und fordert die kommenden Ratsvorsitze auf, dies nachzuholen und damit ein systematisches Follow-up der Leipzig-Charta zu gewährleisten;

31.  begrüßt die Initiative des slowenischen Ratsvorsitzes, Maßnahmen vorzubereiten und zu fördern, die die Koordinierung zwischen Raum- und Stadtentwicklung im Hinblick auf eine stärkere Verknüpfung der Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta stärken;

32.   nimmt Bezug auf die Schlussfolgerungen des Vierten Kohäsionsberichts, in dem Städte und städtische Gebiete als Bevölkerungszentren und Zentren der Wirtschaftskraft und Innovation beschrieben werden; begrüßt die Vorschläge zur Bildung innovativer regionaler und städtischer Cluster und fordert, dass diese Cluster über die internen und externen Grenzen der Europäischen Union hinweg errichtet werden;

33.   fordert die Kommission und den Rat auf, unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten des Urban Audit Indikatoren für einen Leistungsvergleich der Nachhaltigkeit von Städten im Sinne der Leipzig-Charta festzulegen wie beispielsweise Pro-Kopf-Energieverbrauch, Anteil der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen oder Treibhausgasemissionen pro Kopf;

34.   unterstreicht die Schlüsselrolle, die Städte im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie spielen, und fordert daher eine ganzheitliche und gut koordinierte Strategie für die Entwicklung der Städte, die von allen staatlichen Ebenen und dem privaten Sektor unterstützt wird;

35.  fordert die Kommission auf, sich verstärkt mit dem Thema Zersiedlung (urban sprawl) zu befassen; fordert die Mitgliedstaaten auf – angesichts der Problematik von Landschaftszerschneidung und des anhaltenden Flächenverbrauchs durch städtisches Wachstum in den Mitgliedstaaten – wirksame Maßnahmen und Strategien zur Begrenzung des Flächenverbrauchs durchzusetzen;

36.   empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Vorrang der städtischen Innen- vor der Außenentwicklung zu betonen, d. h. den Schwerpunkt auf die Neu- und Umwidmung bestehender Bebauung – vor allem mit Hilfe eines nachhaltigen Flächenmanagements – zu legen, bevor neue Flächen bebaut werden;

37.   begrüßt die große Bedeutung, die die Leipzig-Charta der Vernetzung der Verkehrsträger beimisst; unterstreicht die Bedeutung eines integrierten und nachhaltigen Verkehrssystems sowie die wichtige Rolle, die eine verbesserte Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger insbesondere in größeren Städten spielen kann; fordert die Kommission auf, wirksamere Mechanismen zur Unterstützung lokaler Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von Strategien für integrierte Verkehrsnetze insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand zu prüfen;

38.   ist der Meinung, dass es zum Zwecke einer wirksamen Reaktion auf die zunehmenden Anforderungen im Zusammenhang mit der hohen Lebensqualität in den Städten unverzichtbar ist, dass die Gebietskörperschaften rasch dafür sorgen, dass ihre technischen Ausrüstungen den europäischen Normen entsprechen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Zuleitung von Trinkwasser (beispielsweise durch die Verbesserung der Verteilung oder die Steigerung der Qualität des verteilten Wassers), die Abwasserentsorgung (zum Beispiel durch den Abbau von Netzen oder die Schaffung neuer Netze) und alle ähnlichen Einrichtungen unverzüglich an die neuen vorgeschriebenen Anforderungen anzupassen sind;

39.   stellt mit Bedauern fest, dass die Einkommensunterschiede besonders in Metropolregionen und Städten aber auch in ländlichen Gebieten zunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkt auf dieses Problem einzugehen und es bei der Programmplanung für die Vergabe von Strukturfondsmitteln stärker zu berücksichtigen;

40.   ist der Auffassung, dass Städte eine besondere Verantwortung bei der Erfüllung der gemeinschaftlichen Klimaschutzziele tragen, da sie in der einzigartigen Position sind, Lösungsmöglichkeiten als Beitrag zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen anbieten zu können; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, den Klimaschutz als Querschnittsziel in der Stadtentwicklung zu verankern;

41.   betont, dass Investitionen in umweltfreundliche Technologien, wie innovative Vorbeugungs-, Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen, langfristig bedeutende Möglichkeiten für die Wirtschaft bieten;

42.   stellt fest, dass städtische Gebiete verstärkt unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden, wenn fehlende Frischluftschneisen zusätzliche Aufheizung und erhöhte Schadstoffkonzentration bewirken;

43.   setzt sich dafür ein, die Anstrengungen zu verstärken, um Integration, soziale Kohäsion und territorialen Zusammenhalt zu verbessern, insbesondere durch die Überwindung städtebaulicher Mängel und eine Verbesserung der Umweltbedingungen sowie durch eine ausgewogene Entwicklungspolitik für den städtischen Raum, und zwar durch die Stabilisierung von Problemquartieren und die Schaffung attraktiver Angebote für Wohnen, Arbeiten und Freizeit;

44.   fordert eine bessere Integration benachteiligter Stadtviertel; ersucht die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten darum, Anzeichen für die Verwahrlosung bestimmter Gebiete zu ermitteln und sich intensiver darum zu bemühen, eine Politik der sozialen Integration umzusetzen, um Ungleichheiten zu verringern und soziale Ausgrenzung zu verhindern; betont die wichtige Rolle, die kleine und mittlere Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung und die territoriale Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in benachteiligten Stadtvierteln, sondern in allen städtischen Gebieten spielen;

45.   fordert die Kommission auf, im Rahmen künftiger Finanzierungsprogramme, einschließlich des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, verstärkt Projekte zu unterstützen, die die Entwicklung und den Austausch von Erfahrungen in Bezug auf nachhaltiges städtisches Management, die Unterstützung energieeffizienter Verfahren und Technologien, die Lösung von städtischen Umweltproblemen sowie den Beitrag der Städte zur Bekämpfung des Klimawandels fördern;

46.   ist der Auffassung, dass eine Stärkung der städtischen Identität und eine aktive Bürgerschaft in Städten zur erfolgreichen Umsetzung der Leipzig-Charta beitragen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen "territorialen Dialog" einzuleiten, um die Öffentlichkeit stärker an der Erarbeitung von Plänen zur Stadtsanierung und zur Entwicklung von städtischen Gebieten zu beteiligen;

47.   fordert die Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Städte auf, stärker als bisher die Baukultur sowie die Verfügbarkeit menschenwürdigen Wohnraums zu erschwinglichen Preisen als entscheidende Faktoren für die soziale Integration und die städtische Lebensqualität bei der nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen und dabei besonderes Augenmerk auf die Qualität des öffentlichen Raumes, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der architektonischen Gestaltung, zu legen, um das Wohlbefinden der Bürger der Union zu gewährleisten;

48.   fordert den Rat und insbesondere den slowenischen und den französischen Ratsvorsitz auf, auf den vom deutschen und vom portugiesischen Ratsvorsitz erzielten Fortschritten im Bezug auf den territorialen Zusammenhalt aufzubauen und weiterhin Vorschläge für Initiativen in diesem Zusammenhang anzunehmen; vertritt – angesichts der Tatsache, dass bisher der Schwerpunkt auf die Städte, die Beziehungen zwischen Stadt und Land und die Raumplanung gelegt wurde – die Auffassung, dass künftige Initiativen die Bedürfnisse der territorial benachteiligten Regionen, wie Insel-, Berg-, Grenzgebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage und wenig besiedelte Gebiete stärker in den Mittelpunkt stellen müssen;

49.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.


Timor-Leste
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Timor-Leste
P6_TA(2008)0070RC-B6-0079/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Timor-Leste,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Sondergesandten des UN-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat (5 432. Sitzung),

–   unter Hinweis auf den Bericht der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments, die sich unter Leitung von Ana Gomes vom 27. Juni bis 2. Juli 2007 in der Demokratischen Republik Timor-Leste aufhielt,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des portugiesischen Vorsitzes vom 5. Juli 2007 im Namen der Europäischen Union zu den Parlamentswahlen in Timor-Leste,

–   unter Hinweis auf die Erklärung vom 11. Februar 2008, in der der UN-Sicherheitsrat den Angriff auf den Präsidenten von Timor-Leste, José Ramos-Horta, verurteilt,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von Javier Solana, Hoher Vertreter der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, vom 11. Februar 2008, in der die Mordversuche in Timor-Leste verurteilt werden,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Entlassung von etwa 600 Soldaten in Timor-Leste im April 2006 als Reaktion auf ihre Beschwerden eine ernste Sicherheitskrise im Land heraufbeschworen hat, die durch eine bewaffnete Konfrontation zwischen den Streitkräften bzw. den Polizeikräften und den entlassenen Truppen gekennzeichnet war und in deren Verlauf die Polizeiarbeit unterbrochen wurde, Krawalle angezettelt und von Banden massenhaft Gewalttaten verübt wurden, bei denen Dutzende von Menschen getötet und viele weitere verwundet wurden und 150 000 Menschen aus ihren Häusern flohen, von denen die Hälfte immer noch in Flüchtlingslagern lebt,

B.   in der Erwägung, dass die Sicherheitskrise auch den Sturz der Regierung unter Premierminister Mari Alkatiri im Juni 2006 zur Folge hatte und zur Ernennung einer Übergangsregierung unter Führung von José Ramos Horta führte,

C.   in der Erwägung, dass der frühere Premierminister und Nobelpreisträger José Ramos Horta am 9. Mai 2007 zum Präsidenten von Timor-Leste gewählt wurde und der ehemalige Präsident Kay Rala Xanana Gusmão nach den Parlamentswahlen vom 30. Juni 2007 am 6. August 2007 Premierminister des Landes wurde, was die Hoffnung nährte, dass sich das Land endgültig stabilisieren würde und dass die demokratischen Institutionen gebührend geachtet würden,

D.   in der Erwägung, dass die politische Instabilität in Timor-Leste andauert, trotz der freien und friedlichen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen und eines stärkeren Engagements der internationalen Gemeinschaft unter Federführung der Vereinten Nationen, die auf die Appelle der Behörden von Timor-Leste reagierten,

E.   in der Erwägung, dass diese Instabilität zum Großteil darauf zurückzuführen ist, dass der Anführer der entlassenen Soldaten, Ex-Major Alfredo Reinado, der im Jahr 2006 aus dem Gefängnis ausbrach und seither flüchtig ist, den Rechtsstaat missachtete und gewaltbereite Jugendliche in der Hauptstadt zu Gewalttaten anstachelte,

F.   in der Erwägung, dass diese Rebellengruppen am 11. Februar 2008 den Präsidenten von Timor-Leste, José Ramos Horta, angeschossen und schwer verletzt haben, der sich in einem australischen Krankenhaus in kritischem Zustand befindet, und außerdem das Feuer auf den Premierminister Xanana Gusmão im Zuge separater, aber abgestimmter Angriffe gegen die Führung des Landes und die staatlichen Institutionen eröffneten,

G.   in der Erwägung, dass der vom Parlament des Landes ausgerufene Notstand noch in Kraft ist; in der Erwägung, dass die Regierung eine Verstärkung der 1 600 Mann starken internationalen Friedenstruppe, die bereits in Timor-Leste stationiert ist, angefordert hat,

H.   in der Erwägung, dass diese gewalttätigen Angriffe gegen die staatlichen Institutionen und demokratisch gewählten Spitzenpolitiker von Timor-Leste eine Spätfolge der Krise vom April 2006 sind und deutlich machen, dass trotz der Bemühungen der nationalen Behörden, der Integrierten Mission der Vereinten Nationen in Timor-Leste (UNMIT) und der internationalen Truppen die nationale Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit in Timor-Leste immer noch nicht reibungslos funktionieren,

I.   in der Erwägung, dass glaubwürdige Beobachter darauf hingewiesen haben, dass die internationalen UN-Polizeikräfte oder andere internationale Truppen nicht rasch und angemessen auf die Angriffe vom 11. Februar 2008 reagiert haben, mit Ausnahme der wirksamen Intervention der republikanischen Nationalgarde Portugals, nachdem sie zum Handeln aufgefordert wurde,

J.   in der Erwägung, dass die Angriffe verübt wurden, nachdem Präsident Ramos Horta persönlich versucht hatte, eine Verhandlungslösung mit den Rebellen zu finden; in der Erwägung, dass die genaue Abfolge der Ereignisse immer noch unklar ist und dass die Rolle der nationalen und internationalen Sicherheitskräfte viele Fragen offen lässt,

K.   in der Erwägung, dass die Wirtschaft von Timor-Leste trotz der Öleinnahmen des Landes schwach ist und dass 40 % der Bevölkerung des Landes und 60 % der unter 18-Jährigen unterhalb der Armutsgrenze leben, dass die Arbeitslosigkeit mit etwa 80 % extrem hoch ist und auch die Analphabetenrate hoch ist, weshalb die sozialen Bedingungen instabil sind und es immer wahrscheinlicher wird, dass Unruhen ausbrechen,

L.   in der Erwägung, dass sowohl die Europäische Union als auch die Vereinten Nationen sich öffentlich verpflichtet haben, die Unabhängigkeit, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Timor-Leste zu unterstützen, was die Konsolidierung der staatlichen Institutionen, eine verantwortungsvolle Staatsführung, die ordnungsgemäße Verwendung staatlicher Mittel zur Bekämpfung der Armut und Arbeitslosigkeit und zur Förderung von Entwicklung und sozialer Gerechtigkeit sowie ein beispielhaftes Verhalten seitens der Nachbarländer von Timor-Leste erfordert,

M.   in der Erwägung, dass Timor-Leste Vollmitglied der AKP-Staatengruppe ist und die Europäischen Union deshalb eine besondere Verantwortung trägt, zur Konsolidierung demokratischer Spielregeln beizutragen, indem sie seine Institutionen bei den umfassenden Bemühungen für den erforderlichen Kapazitätsaufbau unterstützt,

N.   in der Erwägung, dass den unveräußerlichen souveränen Rechten des Volks von Timor-Leste, insbesondere dem Recht auf Nutzung der natürlichen Ressourcen, Rechnung getragen werden muss,

1.   verurteilt aufs Schärfste die versuchte Ermordung von Präsident Ramos Horta und wünscht ihm vollständige Genesung und eine rasche Rückkehr ins Amt;

2.   verurteilt aufs Schärfste den gleichzeitig erfolgten Angriff auf Premierminister Xanana Gusmão, der zum Glück unverletzt entkam, und hofft, dass die Regierung es zusammen mit dem amtierenden Präsidenten der Republik und dem Parlament von Timor-Leste schafft, diese schwerwiegenden Bedrohungen für die Stabilität des Landes zu überwinden und zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung von Recht und Ordnung und das normale Funktionieren demokratischer Institutionen gemäß der Verfassung zu gewährleisten;

3.   fordert alle Parteien in Timor-Leste eindringlich auf, auf Gewalt zu verzichten, in einen Dialog einzutreten und sich am demokratischen Prozess innerhalb des Rechts- und Verfassungsrahmens zu beteiligen und so zur Rückkehr zu sozialer und politischer Stabilität beizutragen;

4.   äußert seine Sorge angesichts der Tatsache, dass die Behörden von Timor-Leste, UNMIT und die internationalen Sicherheitskräfte in dem Bemühen, die nationale Aussöhnung zu fördern, eine zweideutige Haltung gegenüber denjenigen, die dafür zu Rechenschaft gezogen werden müssen, an den Tag gelegt haben, indem sie den Eindruck vermittelten, diese könnten womöglich straffrei ausgehen, was eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit darstellt;

5.   verurteilt alle, die in Timor-Leste die instabile Lage nach den Angriffen vom 11. Februar 2008 auszunutzen versuchen, und fordert alle Seiten eindringlich auf, die politischen Einrichtungen, die aus den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Jahr 2007 hervorgegangen sind, zu respektieren und umfassend mit ihnen zusammenzuarbeiten;

6.   fordert eine gründliche Untersuchung innerhalb des Verfassungs- und Rechtsrahmens der von Timor-Leste, mit Hilfe internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung, durch die jedes Detail des versuchten Staatsstreichs und das Versagen des Sicherheitssystems dieses Landes in Bezug auf eine Anklage der Täter geklärt wird; begrüßt die Einleitung einer gemeinsamen Untersuchung der Angriffe durch die UN und die Polizeikräfte von Timor-Leste;

7.   fordert die wichtigsten politischen Kräfte in Timor-Leste, d. h. sowohl diejenigen, die an der Macht sind, als auch diejenigen in der Opposition auf, sich parteiübergreifend darum zu bemühen, dass eine nationale Einigung über wesentliche Fragen des Funktionierens staatlicher Stellen zustande kommt, beispielsweise was die Rolle der Streitkräfte und der Polizei und die Stärkung des Justizwesens betrifft; bietet den im Parlament von Timor-Leste vertretenen Parteien hierbei die Unterstützung des Europäischen Parlaments an;

8.   erinnert daran, dass die Rolle der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der Vereinten Nationen und ihres Sicherheitsrats, für den Prozess der Konsolidierung des Staates Timor-Leste, für seine Unabhängigkeit und Souveränität sowie zur Stärkung der Demokratie in dieser jungen Nation von überragender Bedeutung ist;

9.   hält es für wichtig, dass die an Timor-Leste angrenzenden Länder stabile gesellschaftliche Verhältnisse und konsolidierte demokratische Institutionen im Land respektieren und unterstützen; erkennt an, dass Indonesien seit der Anerkennung der Unabhängigkeit von Timor-Leste und der Beschlüsse Australiens und anderer, dem Land Hilfe zu leisten, eine positive Einstellung bewiesen hat;

10.   fordert den Rat und die Kommission auf, die Behörden von Timor-Leste und die UNMIT dringend aufzufordern, alle paramilitärischen Gruppen, bewaffneten Banden und bewaffneten Zivilisten zu verbieten, aufzulösen und zu entwaffnen, und bei allen offiziellen Treffen mit der UN und der Regierung von Timor-Leste – auf höchster Ebene – die Befürchtungen der Europäer zum Ausdruck zu bringen, was die Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit betrifft;

11.   fordert die internationalen Institutionen auf, umfangreichere Mittel bereitzustellen, um die notwendige Reform des fragilen und politisierten Sicherheitssektors von Timor-Leste zu unterstützen, da dieser für einen uneingeschränkt funktionierenden demokratischen und sicheren Staat von wesentlicher Bedeutung ist, und zwar im Rahmen eines umfassenden Konsultationsprozesses und eines systematischen und umfassenden Ansatzes, wie in der Resolution 1704(2006) des UN-Sicherheitsrats und den darauf folgenden UN-Berichten empfohlen; fordert die Regierung von Timor-Leste auf, dieser Aufgabe hohe Priorität einzuräumen; fordert sie auf, auf die Sachkenntnis der UN-Abteilung Unterstützung des Sicherheitssektors zurückzugreifen, um nationale Konsultationen über die Reform des Sicherheitssektors durchzuführen; fordert den Rat, die Kommission und andere internationale Geberländer auf, einen Mechanismus zur besseren Koordinierung der Hilfe für den Sicherheitssektor einzurichten; fordert die UNMIT auf, die Abteilung Unterstützung des Sicherheitssektors personell und finanziell so auszustatten, dass sie beim Konsultationsprozess und bei der umfassenden Revision Hilfestellung leisten kann;

12.   empfiehlt, dass die Urteile und Anordnungen der Gerichte von den Behörden in Timor-Leste unverzüglich respektiert und umfassend durchgesetzt werden, erforderlichenfalls mit Hilfe der internationalen Truppen im Lande;

13.   fordert die staatlichen Institutionen von Timor-Leste und die UNMIT auf, der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen, die Straffreiheit bei Verbrechen zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass die internationalen Menschenrechtsstandards von allen in Timor-Leste eingehalten werden, besonders von der Polizei und den Streitkräften;

14.   bekräftigt erneut, dass Timor-Leste politische, technische und finanzielle Unterstützung beim Aufbau der Infrastruktur und der Verwaltungsstrukturen braucht, die wesentlich sind, wenn die Umsetzung seines Entwicklungsplans wieder aufgenommen werden soll, und dass die Wirtschaft des Landes angekurbelt werden muss und Arbeitsplätze geschaffen werden müssen; fordert die fortgesetzte Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft zur Bekämpfung der Armut in Timor-Leste und als Hilfestellung beim Wiederaufbau der physischen und administrativen Strukturen, die für seine wirtschaftliche Entwicklung notwendig sind;

15.   fordert die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Nachbarstaaten und die ASEAN-Länder auf, die für die Konsolidierung der Demokratie und einer demokratischen Kultur in Timor-Leste erforderliche Unterstützung aufzustocken, mit Schwerpunkt auf einem Mehrparteiensystem, Meinungsfreiheit und Aufbau von Institutionen – Parlament, Regierung, Rechtswesen, Sicherheits-, Verteidigungs- und Vollzugskräfte –, und Hilfestellung bei der dringend benötigten Ausweitung der Medienberichterstattung auf das gesamte Land sowie zur Stärkung der Bildungs- und Gesundheitsnetzwerke und der Infrastrukturen für Wohnungsbau, Abwasser und Wasserversorgung zu leisten;

16.   fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer voll funktionsfähigen Delegation in Dili zu beschleunigen und zum Abschluss zu bringen;

17.   empfiehlt die Entsendung einer Ad-hoc-Delegation des Parlaments nach Timor-Leste zur Bewertung der politischen Situation, als Ausdruck der Solidarität mit den demokratischen Kräften und Institutionen und als neuerliches Angebot des EP, dem nationalen Parlament Hilfe für ein demokratisches Funktionieren zu leisten;

18.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Timor-Leste, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen der AKP-Staaten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen von Australien und Indonesien, dem Generalsekretär und dem Sekretariat von ASEAN, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für von Timor-Leste sowie dem UN-Sicherheitsrat zu übermitteln.


Belarus
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Belarus
P6_TA(2008)0071RC-B6-0081/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus, insbesondere seine Entschließung vom 6. April 2006 zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006(1),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,

–   unter Hinweis auf seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit, der am 14. Dezember 2004 dem belarussischen Journalistenverband und am 13. Dezember 2006 Aleksander Milinkewitsch verliehen wurde,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass es wiederholt die fehlgeschlagenen Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen in Belarus verurteilt hat,

B.   in der Erwägung, dass es den Rat und die Kommission aufgefordert hat, Vorschläge zu unterbreiten, um die Regierung Lukaschenko in internationalen Organisationen weiter unter Druck zu setzen, und forderte, dass ein umfassendes Paket von konkreten und gezielten "klugen" Sanktionen – die die für die Unterdrückung Verantwortlichen gezielt treffen, ohne den Bürgern von Belarus weiteres Leid zuzufügen – vorgelegt wird;

C.   in der Erwägung, dass es insbesondere die Tatsache verurteilt, dass die Demokratie auf lokaler Ebene, die der Eckpfeiler einer demokratischen Staatsführung und Ausdruck des Willens der Bürger ist, ihre wirklichen Hoffnungen und Erwartungen erfüllt zu sehen, in Belarus missachtet und vernachlässigt wird,

D.   in der Erwägung, dass durch den anhaltenden politischen und administrativen Druck auf Nichtregierungsorganisationen in Belarus deren Existenz gefährdet und ihre Unabhängigkeit untergraben wird,

E.   in der Erwägung, dass es im Januar eine Reihe von Unternehmerprotesten in Minsk gab und die Anführer dieser Demonstrationen festgenommen und oft misshandelt wurden,

F.   in der Erwägung, dass in jüngster Zeit positive Entwicklungen im Hinblick auf die Einrichtung der Delegation der Europäischen Kommission in Minsk zu verzeichnen waren,

1.   bedauert zutiefst, dass sich die Lage in Belarus in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit nicht verbessert; weist darauf hin, dass die weiterhin stattfindenden willkürlichen Festnahmen von Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Oppositionellen, insbesondere die zeitweilige Festhaltung von Aleksander Milinkewitsch sowie der Druck auf die unabhängigen Medien den jüngsten Aussagen der belarussischen Regierung widersprechen, die ihren Wunsch nach einer Verbesserung der Beziehungen zur Europäischen Union zum Ausdruck brachte;

2.   bedauert die Tatsache, dass der Journalist Aliaksandr Sdwischkow zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, hält dies für eine ungerecht harte Strafe und fordert die belarussische Regierung auf, die Entscheidung nochmals zu überprüfen;

3.   nimmt zur Kenntnis, dass vor kurzem mehrere demokratische Oppositionelle, darunter auch die Anführer der Jugendorganisation der Belarussischen Volksfront und der Malady Front (Junge Front), freigelassen wurden, verurteilt gleichzeitig jedoch die Inhaftierung dieser Aktivisten, die 15 Tage in Haft gehalten und von der Universität verwiesen wurden, nachdem sie am 16. Januar 2008 in Minsk an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, um den Tag der Solidarität mit den inhaftierten Oppositionellen von Belarus und den Angehörigen verschwundener prominenter Belarussen zu begehen;

4.   fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, den noch verbliebenen politischen Gefangenen, Aleksandr Kosulin, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und Einschüchterung, Belästigung, gezielte Festnahmen und politisch motivierte Verfolgungen von Anhängern der demokratischen Opposition und der Zivilgesellschaft in Belarus zu unterlassen;

5.   begrüßt die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen zur Einrichtung der Delegation der Europäischen Kommission in Minsk als positiven Schritt auf dem Wege zur Erneuerung des Dialogs mit der Europäischen Union; ermutigt die Kommission, aus der Einrichtung der Delegation größtmöglichen Nutzen zu ziehen;

6.   erinnert daran, dass die Europäische Union am 21. November 2006 ihre Bereitschaft erklärt hat, ihre Beziehungen zu Belarus und dessen Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern, sobald die belarussische Regierung ihren Respekt für die demokratischen Werte und die Grundrechte des belarussischen Volkes unter Beweis stellt;

7.   unterstreicht, dass Belarus, um einen substanziellen Dialog mit der Europäischen Union aufzunehmen, die restlichen Bedingungen erfüllen muss, die in dem "Non-Paper" zum Thema "Was die EU Belarus bringen könnte" festgelegt wurden, darunter die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Abschaffung der Todesstrafe, freie Medien und die freie Meinungsäußerung, die Unabhängigkeit der Justiz und die Achtung demokratischer Werte sowie der Grundrechte des belarussischen Volkes;

8.   verurteilt die Tatsache, dass Belarus das letzte Land in Europa ist, das noch immer die Todesstrafe vollstreckt, was im Widerspruch zu den europäischen Werten steht;

9.   fordert die belarussischen Staatsorgane nachdrücklich auf, den Erlass Nr. 70 vom 8. Februar 2008 aufzuheben, dessen Bestimmungen das Recht der belarussischen Bürger auf Bildung missachten, indem sie Hindernisse für den Zugang zu Hochschuleinrichtungen errichten;

10.   fordert die Regierung von Belarus nachdrücklich auf, bei der Durchführung der bevorstehenden Parlamentswahlen, die für den 28. September 2008 geplant sind, OSZE-Standards anzuwenden; fordert die Regierung auf, den Vertretern der demokratischen Opposition Zugang zu den Wahlkommissionen in den Bezirken zu gewähren, die Registrierung aller Parlamentskandidaten und ihrer Beobachter zuzulassen und keine Hindernisse für eine umfassende und vollständige internationale Wahlbeobachtungsmission zu errichten;

11.   fordert den Rat und die Kommission auf, weitere Schritte im Hinblick auf die Erleichterung und Liberalisierung der Visaverfahren für belarussische Bürger zu unternehmen, da nur ein solches Vorgehen dazu beitragen kann, das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus zu erreichen, das darin besteht, die Kontakte zwischen den Völkern zu erleichtern und zu intensivieren und das Land zu demokratisieren; fordert in diesem Zusammenhang mit Nachdruck, die Möglichkeit eines Verzichts auf die Visagebühren für belarussische Bürger für deren Einreise in den Schengen-Raum zu erwägen, da nur so eine zunehmende Isolierung von Belarus und seiner Bürger verhindert werden kann;

12.   fordert die Mitgliedstaaten im Schengen-Raum auf, alle verfügbaren Instrumente (nationale Visagebühren) zu nutzen, um die Bewegungsfreiheit belarussischer Bürger innerhalb jedes Mitgliedstaates zu erleichtern;

13.   fordert den Rat und die Kommission sowie die gesamte internationale Gemeinschaft auf, der Zivilgesellschaft in Belarus verstärkt Unterstützung zukommen zu lassen und insbesondere die Finanzhilfe für die unabhängigen Medien, für Nichtregierungsorganisationen und die im Ausland studierenden belarussischen Studenten zu erhöhen; begrüßt die finanzielle Unterstützung, die die Kommission der Europäischen Humanistischen Universität in Vilnius (Litauen) gewährt; fordert den Rat und die Kommission auf, eine finanzielle Unterstützung des bestehenden Projekts zur Gründung des unabhängigen belarussischen Fernsehsenders BELSAT ins Auge zu fassen;

14.   bekundet seine Solidarität mit der vereinigten demokratischen Opposition von Belarus und dem Anführer der demokratischen Bewegung, Aleksander Milinkewitsch, sowie allen belarussischen Bürgern, die sich für ein unabhängiges, offenes und demokratisches Belarus auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit einsetzen; ermutigt die Anführer der Opposition, bei den bevorstehenden Parlamentswahlen Einigkeit und Entschlossenheit unter Beweis zu stellen;

15.   bedauert die Entscheidung der Staatsorgane von Belarus, die Mitgliedern des Europäischen Parlaments und nationalen Parlamentariern in den letzten zwei Jahren wiederholt Einreisevisa verweigert haben; fordert die Behörden von Belarus auf, der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus keine weiteren Hindernisse in den Weg zu stellen, damit sie das Land besuchen und in Belarus Erfahrungen und Beobachtungen aus erster Hand sammeln kann;

16.   verurteilt die Restriktionen, die die belarussischen Staatsorgane gegen ausländische Geistliche verhängt haben, indem sie ihre Einreise in das Land zur Unterstützung religiöser Organisationen beschränkten, und fordert die belarussischen Behörden auf, diese Restriktionen aufzuheben;

17.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates sowie den belarussischen Staatsorganen zu übermitteln.

(1) ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 304.


Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo)
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Nord-Kivu
P6_TA(2008)0072RC-B6-0080/2008

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zu Vergewaltigung als Kriegsverbrechen(1) sowie seine früheren Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK),

–   unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und den Auswirkungen auf die Region,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zu der Vorgehensweise der Europäischen Union in Situationen der Fragilität in Entwicklungsländern(2),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Überlegungen zur Vorgehensweise der Europäischen Union in Situationen der Fragilität – Engagement für nachhaltige Entwicklung, Stabilität und Frieden in schwierigen Kontexten" (KOM(2007)0643) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)1417),

–   unter Hinweis auf die Resolution 60/1 der UN-Generalversammlung vom 24. Oktober 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels von 2005, insbesondere deren Ziffern 138 bis 140 betreffend die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass der Konflikt in der DRK seit 1998 5,4 Millionen Menschenleben gefordert hat und weiterhin – direkt und indirekt – tagtäglich für den Tod von 1 500 Menschen verantwortlich ist,

B.   in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee, den Rebellen des gestürzten Generals Laurent Nkunda und den Kämpfern der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR, auch Interhamwes genannt) seit vielen Monaten für unvorstellbare Leiden der Zivilbevölkerung in der Region Nord-Kivu verantwortlich sind,

C.   in der Erwägung, dass in den vergangenen 18 Monaten im Osten der DRK sowohl von den Truppen der Rebellen von Laurent Nkunda als auch von den Kämpfern der FDLR und der kongolesischen Armee selbst Massaker, Vergewaltigungen von Mädchen, Müttern und Großmüttern, Zwangsrekrutierungen von Zivilisten und Kindersoldaten sowie zahlreiche weitere Gewalttaten und schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte verübt wurden,

D.   unter Hinweis darauf, dass das Mandat der UN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) in Kapitel VII der Charta der UNO einzuordnen ist, was es der Mission erlaubt, alle notwendigen Mittel anzuwenden, um jegliche den politischen Prozess gefährdende Gewaltanwendung von Seiten bewaffneter ausländischer oder kongolesischer Truppen, vor allem der Ex-FAR und der Interhamwes, zu verhindern und den Schutz der durch physische Gewalt unmittelbar bedrohten Zivilisten sicherzustellen,

E.   in der Erwägung, dass der Vertreter des UN-Generalsekretärs in der DRK am 25. Januar 2008 zum Einen die Entsendung von Beobachtern angekündigt hat, die den Waffenstillstand in allen bis zu diesem Zeitpunkt von den bewaffneten Gruppen besetzten Gebieten überwachen sollen, zum Anderen eine militärische und zivile Verstärkung des Büros der MONUC in Goma,

F.   in Erwägung der Zusagen einer progressiven Demobilisierung und der Vereinbarung eines Waffenstillstands vom 23. Januar 2008 im Anschluss an die Konferenz von Goma für Frieden, Sicherheit und Entwicklung, was einen Waffenstillstand zwischen allen Konfliktparteien, die Entwaffnung aller Nichtregierungstruppen, die Rückkehr und Wiederansiedlung aller Vertriebenen aus dem Osten der DRK und die Schaffung eines befristeten Mechanismus zur Überwachung des Waffenstillstands einschließt,

G.   in der Erwägung, dass die praktischen Einzelheiten dieser Demobilisierung im Rahmen der Gemischten Technischen Kommission für Frieden und Sicherheit unter dem gemeinsamen Vorsitz der Regierung der DRK und der internationalen Vermittler dieser Vereinbarung noch präzisiert werden müssen,

H.   in der Erwägung, dass die FDLR, deren Kämpfer in der Region Zuflucht gefunden hatten, in die Kämpfe verwickelt sind,

I.   in der Erwägung, dass die kongolesische Armee nicht über die notwendigen personellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben in Nord-Kivu zu erfüllen, was der Hauptgrund dafür ist, dass sie eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellt, statt sich in den Dienst der Bevölkerung und des Friedens zu stellen,

J.   in der Erwägung, dass eine politische Regelung der Krise in Nord-Kivu unerlässlich ist, um Frieden und Demokratie zu festigen sowie Stabilität und Entwicklung im Hinblick auf das Wohlergehen aller Völker in der Region der Großen Seen zu fördern,

K.   in der Erwägung, dass am 3. September 2007 in Kinshasa ein Treffen der Außenminister der DRK, Mbusa Nyamwisi, und Ruandas, Charles Murigande, im Rahmen der Bemühungen zur Regelung des Konflikts in Nord-Kivu stattfand,

L.   in der Erwägung, dass vom 28. bis 30. Januar 2008 in Beni unter gemeinsamem Vorsitz der Verteidigungsminister der DRK, Chikez Diemu, und Ugandas, Crispus Kijonga, eine Sitzung stattfand,

M.   in der Erwägung, dass der Konflikt in der DRK seit Ende 2006 auch zur Vertreibung von fast 400 000 Menschen geführt hat und dass sich in der Provinz Nord-Kivu derzeit insgesamt 800 000 Vertriebene aufhalten,

N.   in der Erwägung, dass der seit drei Jahren andauernde Bürgerkrieg geprägt ist durch die systematische Plünderung der Reichtümer des Landes durch die Verbündeten und die Gegner der kongolesischen Regierung,

O.   in der Erwägung, dass eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitswesens und eine Verringerung der Sterblichkeitsrate in der DRK im Allgemeinen und in Nord-Kivu im Besonderen ein jahrelanges nachhaltiges Engagement und umfangreiche Finanzinvestitionen sowohl seitens der kongolesischen Regierung als auch seitens der internationalen Gemeinschaft erfordern werden,

P.   in der Erwägung, dass am 3. Februar 2008 ein Erdbeben der Stärke 6 auf der Richter-Skala die Region der Großen Seen erschüttert hat, insbesondere die Städte Bukavu und Goma sowie deren von den Konflikten bereits stark in Mitleidenschaft gezogene Umgebung, wobei Tote und Verletzte sowie erhebliche materielle Schäden verzeichnet wurden,

Q.   in der Erwägung, dass mehrere humanitäre Organisationen im Anschluss an die Feindseligkeiten Ende 2007 gezwungen waren, ihre Tätigkeit einzustellen, während die Gesundheitszentren nicht mehr versorgt werden oder sogar vom Pflegepersonal verlassen wurden,

R.   in der Erwägung, dass die Organisation Ärzte ohne Grenzen feststellt, dass die lokale Bevölkerung und die Vertriebenen in Nord-Kivu immer schwächer werden und dass die Fortsetzung der Kämpfe den Zugang der humanitären Helfer zu bestimmten Gebieten verhindert, die aber dringend Nahrungsmittel- und medizinische Hilfe benötigen,

S.   in der Erwägung, dass die Unterernährung derzeit eine weitere Form der extremen Gefährdung der Bevölkerung in Nord-Kivu darstellt und dass die Daten der medizinischen Hilfsprogramme von Ärzte ohne Grenzen alarmierende Hinweise auf das Ausmaß der Unterernährung in Nord-Kivu enthalten und Befürchtungen für die Familien wecken, die die Hilfe nicht erreichen kann,

1.   ist zutiefst empört über die seit viel zu vielen Jahren in Nord-Kivu verübten Massaker und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordert alle zuständigen nationalen und internationalen Instanzen auf, die dafür Verantwortlichen unterschiedslos systematisch zu verfolgen und zu richten; fordert den UN-Sicherheitsrat auf, dringend alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um wirklich alle daran zu hindern, sich erneut gegen die Zivilbevölkerung in Nord-Kivu zu wenden;

2.   stellt fest, dass die MONUC trotz ihres weit gefassten Mandats nicht über ausreichende Mittel verfügt, um diese Massaker, Vergewaltigungen, Plünderungen, Zwangsrekrutierungen von Zivilpersonen und Kindersoldaten oder die zahlreichen sonstigen Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und fordert den Rat und die Kommission daher auf, sicherzustellen, dass die jüngste Verstärkung der MONUC zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit für die Bevölkerung in Nord-Kivu führt, und, falls dies nicht der Fall sein sollte, gegenüber dem UN-Sicherheitsrat dringend dafür zu plädieren, dass die MONUC in die Lage versetzt wird, ihre Aufgabe zu erfüllen, beginnend mit dem wirksamen und dauerhaften Schutz der Zivilbevölkerung in der Region;

3.   fordert in Bezug auf sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen, die als Kriegswaffe genutzt wird, Nulltoleranz und verlangt die Verhängung schwerer Strafen gegen die für solche Verbrechen Verantwortlichen; verweist auf die Bedeutung des Zugangs zu Leistungen auf dem Gebiet der reproduktiven Gesundheitsfürsorge in Konfliktsituationen und Flüchtlingslagern;

4.   begrüßt in Anbetracht der Tatsache, dass der Konflikt im Osten der DRK politisch gelöst werden muss, die Abhaltung der Friedenskonferenz von Goma; betont jedoch ungeachtet der signifikanten Abwesenheit von Vertretern der Interhamwes (FDLR) die Fragilität der Demobilisierungszusagen und der Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. Januar 2008 zum Abschluss dieser Konferenz und ermutigt daher weiterhin alle Akteure in diesem Konflikt, sich unablässig um Frieden zu bemühen sowie Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht einzustellen, alle Angriffe auf Zivilisten aufzugeben und humanitären Organisationen die Unterstützung der Zivilbevölkerung zu gestatten;

5.   weist darauf hin, dass die praktischen Einzelheiten dieser Demobilisierung noch im Rahmen der Gemischten Technischen Kommission für Frieden und Sicherheit unter gemeinsamem Vorsitz der Regierung der DRK und der internationalen Vermittler dieser Vereinbarung präzisiert werden müssen, und fordert daher, dass diese Kommission möglichst rasch eingesetzt wird, um die Fragen in Zusammenhang mit der Demobilisierung abschließend zu klären;

6.   begrüßt das Treffen der Außenminister der DRK und Ruandas vom September 2007 und fordert die Regierung von Ruanda auf, sich konkret an den verschiedenen Versuchen einer Konfliktlösung in Nord-Kivu zu beteiligen, vor allem was strafrechtliche Verfolgungen, Entwaffnung, Demobilisierung und Rückführung der sich in Nord-Kivu aufhaltenden Interhamwes angeht;

7.   fordert den Rat und die Kommission auf, Soforthilfemittel freizugeben, da die humanitäre Lage, mit der sich die Bevölkerung in Nord-Kivu konfrontiert sieht, nicht nur wegen der anhaltenden Konflikte in ihrer Region, sondern auch wegen des Erdbebens vom 3. Februar 2008 äußerst gravierend ist, und darüber zu wachen, dass die humanitären Helfer ihre Aufgabe unter bestmöglichen Bedingungen erfüllen können;

8.   fordert den Rat und die Kommission auf, unverzüglich umfangreiche medizinische Hilfsprogramme für die Zivilbevölkerung im Osten der DRK im Hinblick auf die Deckung des unmittelbaren Bedarfs sowie mit Blick auf den erforderlichen Wiederaufbau umzusetzen;

9.   fordert die effektive Verankerung von Kontrollmechanismen wie dem Kimberley-Prozess bezüglich staatlicher Herkunftszertifikate für in der Europäischen Union in Verkehr gebrachte Importe von Bodenschätzen;

10.   fordert den Rat sowie alle Mitgliedstaaten auf, der Bevölkerung im Osten der DRK spezifische Hilfe zu leisten;

11.   fordert die für März 2008 geplante Mission der Europäischen Union in Nord-Kivu auf, ihm Bericht zu erstatten;

12.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Institutionen der Afrikanischen Union, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Sicherheitsrat, dem UN-Menschenrechtsrat, dem Präsidenten sowie dem Parlament und der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und dem Präsidenten sowie dem Parlament und der Regierung der Republik Ruanda zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0022.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0540.

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