Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung von Entscheidung 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (KOM(2007)0680 – C6-0398/2007 – 2007/0234(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0680),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 150 Absatz 4 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0398/2007),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0132/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.