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Verfahren : 2007/0300(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0172/2008

Eingereichte Texte :

A6-0172/2008

Aussprachen :

PV 20/05/2008 - 5
CRE 20/05/2008 - 5

Abstimmungen :

PV 20/05/2008 - 8.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0207

Angenommene Texte
PDF 417kWORD 191k
Dienstag, 20. Mai 2008 - Straßburg
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten *
P6_TA(2008)0207A6-0172/2008

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (KOM(2007)0803 TEIL V – C6-0031/2008 – 2007/0300(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0803 TEIL V),

–   gestützt auf Artikel 128 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0031/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit (A6-0172/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der Kommission   Geänderter Text
Abänderung 1
Vorschlag für eine Entscheidung
Erwägung 2
(2)  Wie die Überprüfung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Jahresfortschrittsbericht der Kommission und im Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts zeigt, sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin alles tun, um in den nachstehenden prioritären Bereichen voranzukommen:
(2)  Wie die Überprüfung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Jahresfortschrittsbericht der Kommission und im Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts zeigt, sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin alles tun, um Vollbeschäftigung zu erzielen, die Arbeitsplatzqualität und Chancengleichheit zu steigern sowie den sozialen Zusammenhalt zu verwirklichen und in den nachstehenden prioritären Bereichen voranzukommen:
– mehr Menschen in Arbeit bringen und halten, das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren,
– mehr und qualitativ hochwertige Jobs schaffen; Menschen in qualitativ hochwertige Arbeit bringen und halten, das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren und integrative Arbeitsmärkte sichern,
– die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und
– die Anpassungsfähigkeit und Sicherheit der Arbeitskräfte und der Unternehmen zur Förderung eines flexiblen Arbeitsmarkts verbessern sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte durch lebenslanges Lernen und die Validierung der im Laufe der Berufspraxis erworbenen Qualifikationen steigern und
– die Investitionen in Humankapital durch Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung steigern.
– die Investitionen in Humankapital durch Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung und Ausbau der Möglichkeiten des lebenslangen Lernens zu steigern und
– die Mobilität der Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt fördern.
Abänderung 2
Vorschlag für eine Entscheidung
Erwägung 3
(3)  Ausgehend von der Überprüfung der nationalen Reformprogramme durch die Kommission und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sollte das Hauptaugenmerk auf der konkreten, zeitnahen Umsetzung liegen unter besonderer Berücksichtigung der vereinbarten quantitativen Zielvorgaben und Benchmarks und in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates.
(3)  Ausgehend von der Überprüfung der nationalen Reformprogramme durch die Kommission und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sollte das Hauptaugenmerk auf der Stärkung der sozialen Dimension der beschäftigungspolitischen Leitlinien und deren konkrete, zeitnahe Umsetzung liegen unter besonderer Berücksichtigung der vereinbarten qualitativen und quantitativen Zielvorgaben und Benchmarks in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates.
Abänderung 3
Vorschlag für eine Entscheidung
Erwägung 5
(5)  Die Mitgliedstaaten sollten den beschäftigungspolitischen Leitlinien Rechnung tragen, wenn sie Gemeinschaftsmittel, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds, in Anspruch nehmen.
(5)  Die Mitgliedstaaten sollten den beschäftigungspolitischen Leitlinien Rechnung tragen, wenn sie Gemeinschaftsmittel, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, in Anspruch nehmen.
Abänderung 4
Vorschlag für eine Entscheidung
Erwägung 6
(6)  Da es sich bei den Leitlinien um ein Gesamtpaket handelt, sollten die Mitgliedstaaten den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen Leitlinien ebenfalls in vollem Umfang nachkommen.
(6)  Da es sich bei den Leitlinien um ein Gesamtpaket handelt, sollten die Mitgliedstaaten die Beschäftigungsleitlinien in vollem Umfang berücksichtigen, wenn sie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik ausführen.
Abänderung 5
Vorschlag für eine Entscheidung
Artikel 2 a (neu)
Artikel 2a
(1)  Bei der Umsetzung der im Anhang aufgeführten Leitlinien
– berücksichtigen die Mitgliedstaaten Erfordernisse im Hinblick auf die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, die Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und ein hohes Niveau bei der Bildung, Ausbildung und dem Schutz der menschlichen Gesundheit;
– sind die Mitgliedstaaten bestrebt, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.
(2)  Die Mitgliedstaaten tragen für eine verstärkte Interaktion zwischen den Leitlinien und der offenen Methode der Koordinierung für den Sozialschutz und den Prozess der sozialen Eingliederung Sorge.
(3)  In enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und im Einklang mit ihrer jeweiligen Tradition überprüfen die Mitgliedstaaten die Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze und Vorschriften der europäischen Sozialgesetzgebung, der Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sowie der Grundprinzipien der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und gehen in ihren nationalen Reformplänen auf diese Frage sowie auf die Frage ein, wie diese verbessert werden können.
Abänderung 6
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Einleitung Absatz -1 (neu)
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sind Bestandteil der integrierten Leitlinien 2008-2010. Diese beruhen auf den drei Pfeilern makroökonomische Politiken, mikroökonomische Reformen und Beschäftigungspolitiken. Diese Pfeiler tragen gemeinsam zur Erreichung der Ziele des nachhaltigen Wachstums und der nachhaltigen Beschäftigung sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei.
Abänderung 7
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Einleitung Absatz 1
Die Mitgliedstaaten gestalten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ihre Maßnahmen so, dass die im Nachstehenden ausgeführten Zielvorgaben und Schwerpunktaktionen in einer Weise verwirklicht werden, dass auf der Grundlage von mehr und besseren Arbeitsplätzen ein integrativer Arbeitsmarkt entstehen kann. Unter Berücksichtigung der Lissabon-Strategie und der gemeinsamen sozialen Ziele wird durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf ausgewogene Weise Folgendes gefördert:
Die Mitgliedstaaten gestalten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und anderen interessierten Kreisen und unter Achtung der einzelstaatlichen Traditionen ihre Maßnahmen so, dass die im Nachstehenden ausgeführten Zielvorgaben und Schwerpunktaktionen in einer Weise verwirklicht werden, dass auf der Grundlage von mehr und besseren Arbeitsplätzen und von besser ausgebildeten und qualifizierteren Arbeitskräften ein integrativer Arbeitsmarkt entstehen kann. Unter Berücksichtigung der Lissabon-Strategie und der gemeinsamen sozialen Ziele wird durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf ausgewogene Weise Folgendes gefördert:
Abänderung 8
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Einleitung Absatz 1 Spiegelstrich 1
–  Vollbeschäftigung: Das Streben nach Vollbeschäftigung und die Verringerung der Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit durch Steigerung des Arbeitskräfteangebots und der Arbeitskräftenachfrage mit Hilfe eines integrierten Flexicurity-Ansatzes (Flexibilität und Beschäftigungssicherheit) sind unerlässlich für die Stützung des Wirtschaftswachstums und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Dies erfordert Maßnahmen, die gleichzeitig bei der Flexibilität der Arbeitsmärkte, der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbeziehungen sowie der Beschäftigungssicherheit und der sozialen Sicherheit ansetzen.
–  Vollbeschäftigung: Das Streben nach Vollbeschäftigung und die Verringerung der Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit durch Steigerung des Arbeitskräfteangebots und der Arbeitskräftenachfrage mit Hilfe eines integrierten Flexicurity-Ansatzes (Flexibilität und Beschäftigungssicherheit) sind unerlässlich für die Stützung des Wirtschaftswachstums und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Dies erfordert Maßnahmen, die gleichzeitig bei der Flexibilität der Arbeitsmärkte, der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbeziehungen, der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie der Beschäftigungssicherheit und der sozialen Sicherheit ansetzen.
Abänderung 9
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Einleitung Absatz 1 Spiegelstrich 2
–  Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität: Maßnahmen zur Anhebung der Beschäftigungsquoten müssen Hand in Hand gehen mit Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeit attraktiver zu machen, die Arbeitsplatzqualität zu verbessern, das Arbeitsproduktivitätswachstum zu steigern, die Segmentierung des Arbeitsmarkts zu reduzieren und den Anteil der erwerbstätigen Armen zu verringern. Die Synergien zwischen Arbeitsplatzqualität, Produktivität und Beschäftigung sollten voll ausgeschöpft werden.
–  Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität: Maßnahmen zur Anhebung der Beschäftigungsquoten müssen Hand in Hand gehen mit Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeit attraktiver zu machen, die Arbeitsplatzqualität zu verbessern, das Arbeitsproduktivitätswachstum zu steigern, die Segmentierung des Arbeitsmarkts zu reduzieren sowie die Ungleichbehandlung der Geschlechter und den Anteil der erwerbstätigen Armen zu verringern. Die Synergien zwischen Arbeitsplatzqualität, Produktivität und Beschäftigung sollten voll ausgeschöpft werden.
Abänderung 10
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Einleitung Absatz 2
Entscheidend für den Fortschritt sind auch die Faktoren Chancengleichheit und Diskriminierungsbekämpfung. Das Gender-Mainstreaming und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sollten bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei ist im Einklang mit dem Europäischen Pakt für Gleichstellung der Geschlechter besonders auf die Reduzierung geschlechtsspezifischer Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu achten. Dies wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die demografische Herausforderung zu meistern. Als Teil eines neuen generationsübergreifenden Ansatzes sollte der Situation junger Menschen, der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und der Förderung des Zugangs zu Beschäftigung während des gesamten Erwerbslebens besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ferner muss den Beschäftigungsdefiziten benachteiligter Menschen, auch von Menschen mit Behinderungen, sowie von Staatsangehörigen von Drittstaaten im Vergleich zu EU-Bürgern unter Berücksichtigung einschlägiger nationaler Zielsetzungen besondere Aufmerksamkeit zukommen.
Entscheidend für den Fortschritt sind auch die Faktoren Chancengleichheit und Diskriminierungsbekämpfung. Das Gender-Mainstreaming und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sollten bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei ist im Einklang mit dem Europäischen Pakt für Gleichstellung der Geschlechter besonders auf die Reduzierung geschlechtsspezifischer Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung des Lohngefälles zu achten. Dies wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die demografische Herausforderung zu meistern. Als Teil eines neuen generationsübergreifenden Ansatzes sollte der Situation junger Menschen, der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und der Förderung des Zugangs zu Beschäftigung während des gesamten Erwerbslebens, auch für ältere Arbeitnehmer, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ferner muss den Beschäftigungsdefiziten benachteiligter Menschen, auch von Menschen mit Behinderungen, sowie von Staatsangehörigen von Drittstaaten im Vergleich zu EU-Bürgern unter Berücksichtigung einschlägiger nationaler Zielsetzungen besondere Aufmerksamkeit zukommen. Dies wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die demografische Herausforderung zu meistern.
Abänderung 11
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Absatz nach Leitlinie 17 Spiegelstrich 1
– mehr Menschen in Arbeit bringen und halten, das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren,
– mehr Menschen in qualitativ hochwertige Arbeit bringen und halten durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, das Arbeitskräfteangebot durch die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit vergrößern und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren sowie integrative Arbeitsmärkte sichern,
Abänderung 12
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Absatz nach Leitlinie 17 Spiegelstrich 1 a (neu)
– die aktive soziale Eingliederung Aller zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung fördern, indem ein angemessenes Einkommen und hochwertige soziale Dienstleistungen zusammen mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt durch Beschäftigungsmöglichkeiten und berufliche Erstausbildung oder Fortbildung gewährleistet werden.
Abänderung 13
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Absatz nach Leitlinie 17 Spiegelstrich 2
– die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern,
– die Anpassungsfähigkeit und Sicherheit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern,
Abänderung 14
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Absatz nach Leitlinie 17 Spiegelstrich 3
– die Investitionen in Humankapital durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung steigern.
– die Investitionen in Humankapital durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung und die Ausrichtung der Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen steigern,
Abänderung 15
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Absatz nach Leitlinie 17 Spiegelstrich 3 a (neu)
– mehr und gezieltere Investitionen in Forschung, Wissenschaft und Innovation tätigen.
Abänderung 16
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Absatz nach Leitlinie 17 Spiegelstrich 3 b (neu)
– jegliche Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt beseitigen
Abänderung 17
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Titel
1.  Mehr Menschen in Arbeit bringen und halten, das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren
1.  Mehr Menschen in qualitativ hochwertige Arbeit bringen und halten, das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren und integrative Arbeitsmärkte sichern
Abänderung 18
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Absatz 1
Die Anhebung des Beschäftigungsniveaus ist das wirksamste Mittel, Wirtschaftswachstum zu generieren und die Wirtschaftssysteme unter Wahrung eines ausreichenden Sicherheitsnetzes für die erwerbsunfähigen bzw. erwerbslosen Personen sozial integrativ zu gestalten. Die Förderung eines lebenszyklusbasierten Ansatzes in der Beschäftigung und die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme, um ihre Angemessenheit, finanzielle Nachhaltigkeit und Fähigkeit zur Anpassung an sich wandelnde gesellschaftliche Erfordernisse zu gewährleisten, sind umso dringlicher, als die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter abnehmen wird. Besondere Aufmerksamkeit sollte hierbei den sich hartnäckig haltenden geschlechtsspezifischen Unterschieden und ‐ im Rahmen eines neuen generationsübergreifenden Ansatzes ‐ der niedrigen Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte und der jungen Menschen gelten sowie der aktiven Eingliederung der Menschen, die völlig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Ein energischeres Vorgehen ist zudem notwendig, um die Lage junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit, die im Schnitt doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosigkeit ist, deutlich zu verringern.
Die Anhebung des Beschäftigungsniveaus ist das wirksamste Mittel, Wirtschaftswachstum zu generieren und die Wirtschaftssysteme unter Wahrung eines ausreichenden Sicherheitsnetzes für die erwerbsunfähigen bzw. erwerbslosen Personen sozial integrativ zu gestalten. Die Förderung eines lebenszyklusbasierten Ansatzes in der Beschäftigung und die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme, um ihre Angemessenheit, finanzielle Nachhaltigkeit und Fähigkeit zur Anpassung an sich wandelnde gesellschaftliche Erfordernisse zu gewährleisten, sind umso dringlicher, als die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter abnehmen wird. Besondere Aufmerksamkeit sollte hierbei den sich hartnäckig haltenden geschlechtsspezifischen Unterschieden in Bezug auf Beschäftigung und Entgelt sowie ‐ im Rahmen eines neuen generationsübergreifenden Ansatzes ‐ der niedrigen Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte und der jungen Menschen gelten sowie der aktiven Eingliederung der Menschen, die völlig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Ein energischeres Vorgehen ist zudem notwendig, um die Lage junger Menschen, vor allem der gering qualifizierten unter ihnen, auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit, die im Schnitt doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosigkeit ist, deutlich zu verringern.
Abänderung 19
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Absatz 2
Fortschritte bei der Beschäftigung setzen geeignete Rahmenbedingungen voraus, ob es um den Erstzugang zum Arbeitsmarkt, eine Rückkehr ins Erwerbsleben nach einer Unterbrechung oder um den Wunsch geht, das Erwerbsleben zu verlängern. Entscheidend für einen Flexicurity-Ansatz sind Arbeitsplatzqualität, einschließlich Arbeitsentgelt und Sozialleistungen, Arbeitsbedingungen, Zugang zum lebenslangen Lernen, die beruflichen Aussichten sowie Unterstützung und Anreize, die sich aus den sozialen Sicherungssystemen ableiten. Für ein lebenszyklusorientiertes Konzept der Arbeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Kinderbetreuungsangebot notwendig. Als Richtschnur bietet sich an, dass bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen sind. Der Anstieg der durchschnittlichen Erwerbstätigenquote bei den Eltern, insbesondere bei Alleinerziehenden, erfordert Maßnahmen zur Unterstützung von Familien. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere den besonderen Bedürfnissen von Alleinerziehenden und kinderreichen Familien Rechnung tragen. Um das Erwerbsleben zu verlängern, müsste zudem das effektive Durchschnittsalter beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf Ebene der Europäischen Union bis 2010 um fünf Jahre angehoben werden (gegenüber 59,9 im Jahr 2001). Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsschutz und Gesundheitsprävention sowie zur Förderung einer gesunden Lebensweise ergreifen, um die durch Krankheit verursachten Kosten zu senken, die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und das Erwerbsleben zu verlängern.
Fortschritte bei der Beschäftigung setzen geeignete Rahmenbedingungen – einschließlich durch die angemessene Entwicklung des Humankapitals und des sozialen Arbeitsumfelds – voraus, ob es um den Erstzugang zum Arbeitsmarkt, eine Rückkehr ins Erwerbsleben nach einer Unterbrechung oder um den Wunsch geht, das Erwerbsleben zu verlängern. Entscheidend für einen Flexicurity-Ansatz sind Arbeitsplatzqualität, einschließlich Arbeitsentgelt und Sozialleistungen, Arbeitsbedingungen, Zugang zum lebenslangen Lernen, die beruflichen Aussichten sowie Unterstützung und Anreize, die sich aus den sozialen Sicherungssystemen ableiten. Für ein lebenszyklusorientiertes Konzept der Arbeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Kinderbetreuungsangebot notwendig. Als Richtschnur bietet sich an, dass bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen sind. Der Anstieg der durchschnittlichen Erwerbstätigenquote bei den Eltern, insbesondere bei Alleinerziehenden, erfordert Maßnahmen zur Unterstützung von Familien. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere den besonderen Bedürfnissen von Alleinerziehenden und kinderreichen Familien Rechnung tragen. Um das Erwerbsleben zu verlängern, müsste zudem das effektive Durchschnittsalter beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf Ebene der Europäischen Union bis 2010 um fünf Jahre angehoben werden (gegenüber 59,9 im Jahr 2001). Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsschutz und Gesundheitsprävention sowie zur Förderung einer gesunden Lebensweise ergreifen, um die durch Krankheit verursachten Kosten zu senken, die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und das Erwerbsleben zu verlängern.
Abänderung 20
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Absatz 3
Die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend sollte ebenfalls einen Beitrag zu einem lebenszyklusorientierten Konzept der Arbeit leisten, insbesondere durch Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung zum Arbeitsmarkt.
Die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend, des Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter und die Zustimmung in Bezug auf die Einrichtung der Europäischen Allianz für Familien sollten ebenfalls einen Beitrag zu einem lebenszyklusorientierten Konzept der Arbeit leisten, insbesondere durch Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung zum Arbeitsmarkt. Durch individuelle Maßnahmen sollten Jugendlichen mit geringeren Chancen die gleichen Möglichkeiten der sozialen und beruflichen Integration geboten werden.
Abänderung 21
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Leitlinie 18
Leitlinie 18. Durch folgende Maßnahmen einen lebenszyklusbasierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern:
Leitlinie 18. Durch folgende Maßnahmen einen lebenszyklusbasierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern:
– die Bemühungen verstärken, jungen Menschen Wege in die Beschäftigung zu öffnen und Jugendarbeitslosigkeit abzubauen, wie im Europäischen Pakt für die Jugend gefordert;
– die Bemühungen verstärken, jungen Menschen Wege in die Beschäftigung zu öffnen und Jugendarbeitslosigkeit abzubauen, wie im Europäischen Pakt für die Jugend gefordert, und gleichzeitig geschlechtsspezifische Diskriminierung bekämpfen;
  Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diejenigen, die Arbeit und Pflege kombinieren, im späteren Leben im Hinblick auf Renten und Leistungen der sozialen Sicherheit nicht bestraft werden;
  Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Personen in den Arbeitsmarkt, die im Erwachsenenalter arbeitslos werden, und zum Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters, insbesondere für Menschen, die älter als 40 Jahre sind, auch durch Formen selbstständiger Tätigkeit und der Selbstorganisation;
– entschlossene Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entgelt ergreifen;
– entschlossene Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und beruflicher Bildung ergreifen, um gleiches Entgelt zu gewährleisten und die Chancengleichheit zu fördern, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellungspolitik und zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote, wie es im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter gefordert wird;
– besonderes Augenmerk auf die unterschiedlichen Auswirkungen von Sozialleistungssystemen auf Männer und Frauen legen und alle Sozialleistungsstrukturen, die sich negativ auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirken, überprüfen; 
– eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben anstreben und zugängliche und erschwingliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und sonstige betreuungsbedürftige Personen bereitstellen;
– eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privat- und Familienlleben anstreben und zugängliche und erschwingliche hochwertige Betreuungseinrichtungen für Kinder und sonstige betreuungsbedürftige Personen bereitstellen, einschließlich Erziehungsurlaubsmodellen und anderen Urlaubsmodellen;
– denjenigen Frauen und Männern besondere Aufmerksamkeit schenken, die nach einer Auszeit eine Rückkehr zu einer bezahlten Tätigkeit in Erwägung ziehen, und prüfen, wie Hindernisse, die einer solchen Rückkehr im Wege stehen, schrittweise beseitigt werden können, ohne dass der Arbeitsplatz Qualität einbüsst,
– das aktive Altern, einschließlich entsprechender Arbeitsbedingungen, einen besseren Gesundheitsschutzstatus am Arbeitsplatz und geeignete Arbeitsanreize fördern und frühverrentungsfördernde Negativanreize beseitigen;
– das aktive Altern, einschließlich entsprechender Arbeitsbedingungen, einen besseren Gesundheitsschutzstatus am Arbeitsplatz und geeignete Arbeitsanreize fördern und die Arbeitskräfte ermuntern, ihr Erwerbsleben zu verlängern, wenn sie ihren Pensionsantritt hinauszögern möchten;
– moderne Sozialschutzsysteme, einschließlich der Renten- und Gesundheitssysteme, schaffen, die sozial angemessen und finanziell tragbar sind und sich an wandelnde Erfordernisse anpassen, um auf diese Weise die Erwerbsbeteiligung, den Verbleib im Erwerbsleben und die Verlängerung des Erwerbslebens zu fördern.
– moderne Sozialschutzsysteme, einschließlich der Renten- und Gesundheitssysteme, schaffen, die sozial angemessen und finanziell tragbar sind und sich an wandelnde Erfordernisse anpassen, um auf diese Weise die Erwerbsbeteiligung, den Verbleib im Erwerbsleben und die Verlängerung des Erwerbslebens zu fördern.
Siehe auch Integrierte Leitlinie "Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für mehr Arbeitsplätze" (Nr. 2).
Siehe auch Integrierte Leitlinie "Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für mehr Arbeitsplätze" (Nr. 2).
Abänderung 22
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Absatz nach Leitlinie 18
Eine aktive, integrationsorientierte Politik kann das Arbeitskräfteangebot erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Sie ist ein wirksames Instrument, um die soziale Integration und Arbeitsmarktintegration der am stärksten benachteiligten Personen zu fördern. Jeder Person, die ihren Arbeitsplatz verliert, muss innerhalb einer angemessenen Frist ein Neuanfang ermöglicht werden. Diese Frist sollte bei jungen Menschen kurz sein, d. h. bis 2010 nicht länger als vier Monate dauern; bei Erwachsenen sollten es nicht mehr als zwölf Monate sein. Es sollte eine aktive Arbeitsmarktpolitik zugunsten von Langzeitarbeitslosen verfolgt werden, wobei der für 2010 vorgegebenen Beschäftigungsquote von 25 % Rechnung zu tragen ist. Als aktive Maßnahmen kommen in Frage eine Ausbildung, eine Umschulung, ein Praktikum, eine Beschäftigung oder eine andere die Beschäftigungsfähigkeit fördernde Maßnahme, gegebenenfalls in Kombination mit einer kontinuierlichen Unterstützung bei der Arbeitssuche. Erwerbsbeteiligung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung lassen sich hauptsächlich dadurch fördern, dass man Arbeit Suchenden den Zugang zur Beschäftigung erleichtert, Arbeitslosigkeit verhütet, die Arbeitsmarktnähe arbeitslos gewordener Menschen sicherstellt und deren Beschäftigungsfähigkeit erhält. Dies entspricht auch dem Flexicurity-Ansatz. Um diese Ziele zu erreichen, müssen dem Arbeitsmarktzugang entgegenstehende Hindernisse ausgeräumt werden, und zwar durch konkrete Hilfe bei der Arbeitssuche, durch Erleichterung des Zugangs zur Weiterbildung und zu anderen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, durch Zugang zu erschwinglichen Grundversorgungsleistungen und durch ein angemessenes Mindesteinkommen für alle. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich Arbeit für alle Erwerbstätigen lohnt und dass Arbeitslosigkeits-, Armuts- und Erwerbslosigkeitsfallen beseitigt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem Kontext der Förderung der Arbeitsmarktintegration benachteiligter Menschen einschließlich gering qualifizierter Personen, auch durch den Ausbau von Sozialdienstleistungen und der Solidarwirtschaft, sowie der Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale zur Deckung kollektiver Bedürfnisse zu widmen. Besonders vordringlich ist hierbei, die Diskriminierung zu bekämpfen, den Zugang Behinderter zur Beschäftigung zu fördern und Zuwanderer und Minderheiten zu integrieren.
Eine aktive, integrationsorientierte Politik kann das Arbeitskräfteangebot erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Sie ist ein wirksames Instrument, um die soziale Integration und Arbeitsmarktintegration der am stärksten benachteiligten Personen zu fördern. Jeder Person, die ihren Arbeitsplatz verliert, muss innerhalb einer angemessenen Frist eine Arbeitsmöglichkeit, eine Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeit oder die Möglichkeit zu anderen Beschäftigungsmaßnahmen geboten werden. Diese Frist sollte bei jungen Menschen kurz sein, d. h. bis 2010 nicht länger als vier Monate dauern; bei Erwachsenen sollten es nicht mehr als zwölf Monate sein. Es sollte eine aktive Arbeitsmarktpolitik zugunsten von Langzeitarbeitslosen verfolgt werden, wobei der für 2010 vorgegebenen Beschäftigungsquote von 25 % Rechnung zu tragen ist. Als aktive Maßnahmen kommen in Frage eine Ausbildung, eine Umschulung, ein Praktikum, eine Beschäftigung oder eine andere die Beschäftigungsfähigkeit fördernde Maßnahme, gegebenenfalls in Kombination mit einer kontinuierlichen Unterstützung bei der Arbeitssuche. Erwerbsbeteiligung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung lassen sich hauptsächlich dadurch fördern, dass man Arbeit Suchenden den Zugang zur Beschäftigung erleichtert, Arbeitslosigkeit verhütet, die Arbeitsmarktnähe arbeitslos gewordener Menschen sicherstellt und deren Beschäftigungsfähigkeit erhält. Um diese Ziele zu erreichen, müssen dem Arbeitsmarktzugang entgegenstehende Hindernisse ausgeräumt werden, und zwar durch konkrete Hilfe bei der Arbeitssuche, durch Erleichterung des Zugangs zur Weiterbildung und zu anderen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, durch Zugang zu erschwinglichen Grundversorgungsleistungen und durch ein angemessenes Mindesteinkommen für alle im Einklang mit dem Grundsatz des gerechten Entgelts als finanzieller Anreiz für eine Erwerbstätigkeit. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich Arbeit für alle Erwerbstätigen lohnt, dass der Grundsatz "gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit" beachtet wird und dass Arbeitslosigkeits-, Armuts- und Erwerbslosigkeitsfallen beseitigt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem Kontext der Förderung der Arbeitsmarktintegration benachteiligter Menschen einschließlich gering qualifizierter Personen, auch durch den Ausbau von Sozialdienstleistungen und der Solidarwirtschaft, sowie der Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale zur Deckung kollektiver Bedürfnisse zu widmen. Besonders vordringlich ist hierbei, die Diskriminierung zu bekämpfen, den Zugang von Frauen und Behinderten zur Beschäftigung zu fördern und Zuwanderer und Minderheiten zu integrieren. Bewährte Verfahren vor Ort in Bezug auf die Erfahrung der sozialen Genossenschaften und alle Formen der sozialen Verantwortung der Unternehmen sollten genutzt werden.
Abänderung 23
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Leitlinie 19 Spiegelstrich 3
–  Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale im Bereich der personen- und unternehmensbezogenen Dienstleistungen, insbesondere auf lokaler Ebene.
–  Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale im Bereich der personen- und unternehmensbezogenen Dienstleistungen, des gemeinnützigen Sektors und der Sozialwirtschaft, insbesondere auf lokaler Ebene.
Abänderung 24
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Leitlinie 19 a (neu)
Leitlinie 19a. Die aktive soziale Eingliederung Aller zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung fördern, indem ein angemessenes Einkommen und ein besserer Zugang zu hochwertigen sozialen Dienstleistungen zusammen mit einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt durch Beschäftigungsmöglichkeiten und berufliche Erstausbildung oder Fortbildung gewährleistet werden.
Abänderung 25
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Leitlinie 20 Spiegelstrich 2 a (neu)
  Förderung von Partnerschaftsmodellen zwischen den betroffenen Parteien, durch die das jeweils latent vorhandene lokale und regionale Potenzial durch eine offene und partizipatorische Organisation gesteigert werden kann;
Abänderung 26
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 1 Leitlinie 20 Spiegelstrich 4 a (neu)
  Verhinderung der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Randregionen der Europäischen Union oder aus Mitgliedstaaten durch regionale wirtschaftliche, soziale und strukturelle Investitionen;
Abänderung 27
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 2 Titel
2.  Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern,
2.  Die Anpassungsfähigkeit und die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Unternehmen verbessern (mehr Beschäftigungssicherheit),
Abänderungen 28, 37 und 38
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 2 Leitlinie 21
Leitlinie 21. Unter gebührender Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern durch folgende Maßnahmen:
Leitlinie 21. Unter gebührender Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern sowie die folgenden wichtigsten Bestandteile durch folgende Maßnahmen berücksichtigen:
– flexible und berechenbare Arbeitsverträge auf der Grundlage eines modernen Arbeitsrechts, Tarifverträge und tariflich geregelte Arbeitsorganisation;
  Strategien für umfassendes lebenslanges Lernen, um die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere der schwächsten Arbeitnehmer auf Dauer zu gewährleisten;
– eine wirksame aktive Arbeitsmarktpolitik, die von einer aktiven Frühpensionspolitik absieht und ältere und erfahrene Arbeitnehmer stärker ins Berufsleben integriert sowie den Menschen dabei hilft, sich auf rasch ändernde Verhältnisse einzustellen, Zeiten der Arbeitslosigkeit verkürzt und den Eintritt in ein neues Beschäftigungsverhältnis erleichtert;
– moderne Systeme der sozialen Sicherheit, die eine angemessene Einkommensstützung bieten, die Beschäftigung fördern und die Arbeitsmobilität erleichtern.
Dies umfasst auch:
– die arbeitsrechtlichen Vorschriften anpassen und dabei erforderlichenfalls die unterschiedlichen arbeitsvertraglichen und Arbeitszeitregelungen überprüfen;
– die arbeitsrechtlichen Vorschriften anpassen und dabei erforderlichenfalls die unterschiedlichen arbeitsvertraglichen und Arbeitszeitregelungen überprüfen sowie die grundlegenden Arbeitnehmerrechte unabhängig vom beruflichen Status achten, und zwar mit dem Ziel, stabile Beschäftigungsverhältnisse zu fördern;
– gegen die Schwarzarbeit vorgehen;
– gleichzeitig Präventivmaßnahmen und Sanktionen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit anwenden und gegen die Schwarzarbeit zur Eindämmung des Phänomens der illegalen Beschäftigung durch Stärkung und Steigerung der Wirksamkeit der spezialisierten Arbeitsmarktkontrollbehörden vorgehen;
– die Antizipation und die Bewältigung des Wandels verbessern – einschließlich Umstrukturierungen in der Wirtschaft und insbesondere im Kontext der Handelsliberalisierung – , um die sozialen Kosten zu begrenzen und die Anpassung zu erleichtern;
– die Antizipation und die Bewältigung des Wandels verbessern – einschließlich Umstrukturierungen in der Wirtschaft und insbesondere im Kontext der Handelsliberalisierung – , um die sozialen Kosten zu begrenzen und die Anpassung zu erleichtern;
– innovative und anpassungsfähige Formen der Arbeitsorganisation fördern und verbreiten, um die Arbeitsplatzqualität und die Arbeitsproduktivität zu verbessern, einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
– innovative und anpassungsfähige Formen der Arbeitsorganisation fördern und verbreiten, um die Arbeitsplatzqualität und die Arbeitsproduktivität zu verbessern, einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Bereitstellung einer angemessenen Unterbringung für Behinderte;
– den Übergang in die Erwerbstätigkeit erleichtern, einschließlich Weiterbildung, selbstständige Tätigkeit, Unternehmensgründung und geografische Mobilität.
– den Übergang in die Erwerbstätigkeit erleichtern, einschließlich Weiterbildung, selbstständige Tätigkeit, Unternehmensgründung und geografische Mobilität;
– besondere Aufmerksamkeit den Hindernissen zu widmen, denen sich Frauen gegenübersehen, die Unternehmen gründen oder sich selbständig machen wollen, um diese Hindernisse zu beseitigen.
Die Mitgliedstaaten sollten ihre eigenen Wege verfolgen, und zwar auf der Grundlage der vom Rat angenommenen gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze.
Die Einbeziehung der Sozialpartner in die Konzipierung und Umsetzung der Flexicurity-Politik auf dem Weg des sozialen Dialogs und durch Tarifverhandlungen ist von entscheidender Bedeutung.
Siehe auch Integrierte Leitlinie "Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik" (Nr. 5).
Siehe auch Integrierte Leitlinie "Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik" (Nr. 5).
Abänderung 29
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 2 Absatz nach Leitlinie 21
Um die Arbeitsplatzschaffung zu maximieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen günstig zu beeinflussen, sollte die allgemeine Lohnentwicklung mit dem Produktivitätswachstum im Konjunkturzyklus in Einklang stehen und die Arbeitsmarktsituation widerspiegeln. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle sollte verringert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem niedrigen Verdienstniveau in weiblich dominierten Berufen und Sektoren gewidmet werden sowie den Ursachen für das fallende Lohnniveau in Berufen und Sektoren, in denen der Frauenanteil wächst. Insbesondere im Niedriglohnbereich kann es zur Erleichterung der Arbeitsplatzschaffung darüber hinaus notwendig sein, die Lohnnebenkosten und insgesamt die steuerliche Belastung der Arbeit zu senken.
Um die Arbeitsplatzschaffung zu maximieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen günstig zu beeinflussen, sollte die allgemeine Lohnentwicklung mit dem Produktivitätswachstum im Konjunkturzyklus in Einklang stehen und die Arbeitsmarktsituation widerspiegeln. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle sollte verringert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem niedrigen Verdienstniveau in weiblich dominierten Berufen und Sektoren gewidmet und das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern verringert werden sowie den Ursachen für das fallende Lohnniveau in Berufen und Sektoren, in denen der Frauenanteil wächst. Insbesondere im Niedriglohnbereich kann es zur Erleichterung der Arbeitsplatzschaffung darüber hinaus notwendig sein, die Lohnnebenkosten und insgesamt die steuerliche Belastung der Arbeit zu senken.
Abänderung 30
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 2 Leitlinie 22 Spiegelstrich 1
– die Sozialpartner dazu anregen, das Lohntarifsystem im Rahmen ihrer Befugnisse so zu gestalten, dass es die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Produktivität und dem Arbeitsmarkt auf allen relevanten Ebenen widerspiegelt und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede vermieden werden;
– die Sozialpartner dazu anregen, das Lohntarifsystem im Rahmen ihrer Befugnisse so zu gestalten, dass es die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Produktivität und dem Arbeitsmarkt auf allen relevanten Ebenen widerspiegelt, dass den europäischen Bürgern genug Kaufkraft garantiert wird sowie geschlechtsspezifische Lohnunterschiede und zunehmende Ungleichheiten vermieden werden;
Abänderung 31
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 3 Absatz 1
Europa muss mehr und wirksamer in Humankapital investieren. In vielen Fällen verhindern Qualifikationsdefizite und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage, dass Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten, beruflich vorankommen und erwerbstätig bleiben. Um für Frauen und Männer aller Altersgruppen den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern, das Produktivitätsniveau anzuheben, Innovation und Qualität am Arbeitsplatz zu erhöhen, muss die EU im Einklang mit dem Flexicurity-Ansatz zum Nutzen des Einzelnen, der Unternehmen, der Wirtschaft und der Gesellschaft mehr und effektiver in Humankapital und in das lebenslange Lernen investieren.
Europa muss mehr und wirksamer in Humankapital investieren. In vielen Fällen verhindern Qualifikationsdefizite und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage, dass Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten, beruflich vorankommen und erwerbstätig bleiben. Um für Frauen und Männer aller Altersgruppen durch Gewährleistung der Chancengleichheit den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern, das Produktivitätsniveau anzuheben, Innovation und Qualität am Arbeitsplatz zu erhöhen sowie um die Arbeitnehmer bei der Anpassung an Veränderungen der Arbeitsbedingungen durch den raschen Wandel zu unterstützen, muss die EU im Einklang mit dem Flexicurity-Ansatz zum Nutzen des Einzelnen, der Unternehmen, der Wirtschaft und der Gesellschaft durch die Eröffnung des Zugangs zu verschiedenen Formen des lebenslangen Lernens mehr und effektiver in Humankapital und in die lebenslange berufliche Aus- und Weiterbildung investieren.
Abänderung 32
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 3 Leitlinie 23
Leitlinie 23. Die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren durch folgende Maßnahmen:
Leitlinie 23. Die Möglichkeiten für lebenslanges Lernen optimieren und die Investitionen in Humankapital steigern durch folgende Maßnahmen:
– integrative Maßnahmen und Aktionen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um den Zugang zur Berufsbildung, zur Sekundarbildung und zur Hochschulbildung erheblich zu verbessern, einschließlich der Lehrlingsausbildung und der Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen;
– integrative Maßnahmen und Aktionen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um den Zugang zur Berufsbildung, zur Sekundarbildung und zur Hochschulbildung erheblich zu verbessern, einschließlich der Lehrlingsausbildung, der Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen und der Berücksichtigung von Erfahrung;
– die Anzahl der frühzeitigen Schulabgänger erheblich reduzieren;
– die Anzahl der frühzeitigen Schulabgänger soweit wie möglich reduzieren, um Schulabgänge ohne Qualifikation, die mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden sind, zu vermeiden,
– entsprechend den auf europäischer Ebene eingegangenen Vereinbarungen wirksame Strategien für das lebenslange Lernen schaffen, die allen Menschen in Schulen, Unternehmen, Behörden und Haushalten offen stehen, einschließlich geeigneter Anreize in Verbindung mit Mechanismen der Kostenaufteilung, um eine stärkere Beteiligung an der Fortbildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz während des gesamten Lebenszyklus, besonders für Geringqualifizierte und ältere Arbeitskräfte, zu begünstigen.
– entsprechend den auf europäischer Ebene eingegangenen Vereinbarungen wirksame Strategien für das lebenslange Lernen schaffen, die allen Menschen in Schulen, Unternehmen, Behörden und Haushalten offen stehen, einschließlich geeigneter Anreize in Verbindung mit Mechanismen der Kostenaufteilung, um eine stärkere Beteiligung an der Fortbildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz während des gesamten Lebenszyklus, besonders für Geringqualifizierte und ältere Arbeitskräfte, zu begünstigen.
– die Bedingungen dafür sicherstellen, dass Frauen leichteren Zugang zu Bildung, Aus- und Weiterbildung und lebenslangem Lernen haben, insbesondere Zugang zur beruflichen Bildung und die für eine Karriere notwendigen Qualifikationen,
Siehe auch Integrierte Leitlinie "Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor" (Nr. 7).
Siehe auch Integrierte Leitlinie "Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor" (Nr. 7).
Abänderung 33
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 3 Absatz nach Leitlinie 23
Ehrgeizige Ziele vorgeben und das Investitionsniveau aller Akteure anheben reicht nicht aus. Damit das Angebot den Bedarf tatsächlich decken kann, müssen die Systeme des lebenslangen Lernens bezahlbarer, zugänglicher und anpassungsfähiger werden. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen flexibler und leistungsfähiger werden, will man ihre Arbeitsmarktrelevanz, ihr Vermögen, den Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu genügen, ihre Effizienz und Fairness steigern. Die IKT können den Zugang zum Lernen erleichtern und dazu dienen, das Lernen besser auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zuzuschneiden. Eine größere Mobilität in der Wahrnehmung von Arbeits- und Lernmöglichkeiten ist vonnöten, damit Berufschancen EU-weit besser genutzt werden. Die verbleibenden Mobilitätshindernisse auf dem europäischen Arbeitsmarkt, und zwar vor allem die der Anerkennung, Transparenz und Verwendung von Qualifikationen und Lernergebnissen entgegenstehenden Hindernisse, sollten unter anderem durch Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens beseitigt werden. In der Reform der nationalen Aus- und Weiterbildungssysteme sind dabei die vereinbarten europäischen Mechanismen und Orientierungen zu nutzen, wie im Programm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" festgelegt.
Ehrgeizige Ziele vorgeben und das Investitionsniveau aller Akteure anheben reicht nicht aus. Damit das Angebot den Bedarf tatsächlich decken kann, müssen die Systeme des lebenslangen Lernens bezahlbarer, zugänglicher und anpassungsfähiger werden. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen flexibler und leistungsfähiger werden, will man ihre Arbeitsmarktrelevanz, ihr Vermögen, den Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu genügen, ihre Effizienz steigern sowie ihre Zugänglichkeit und ihre Verfügbarkeit gerechter gestalten. Der Zugang von Männern und Frauen aller Altersgruppen zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Koordinierung zwischen den Anforderungen und den Bildungs- und Ausbildungsangeboten des öffentlichen und privaten Sektors sollte flankiert werden von einem System der lebenslangen Berufsberatung. Die IKT können den Zugang zum Lernen erleichtern und dazu dienen, das Lernen besser auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zuzuschneiden. Eine größere Mobilität in der Wahrnehmung von Arbeits- und Lernmöglichkeiten ist vonnöten, damit Berufschancen EU-weit besser genutzt werden. Die verbleibenden Mobilitätshindernisse auf dem europäischen Arbeitsmarkt, und zwar vor allem die der Anerkennung, Transparenz und Verwendung von Qualifikationen und Lernergebnissen entgegenstehenden Hindernisse, sollten unter anderem durch Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens beseitigt werden. In der Reform der nationalen Aus- und Weiterbildungssysteme sind dabei die vereinbarten europäischen Mechanismen und Orientierungen zu nutzen, wie im Programm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" festgelegt.
Abänderung 34
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 3 Leitlinie 24 Spiegelstrich 1 a (neu)
– die Förderung der Weitergabe von Lernmethoden und Lehrinhalten zwischen den verschiedenen Generationen von Lehrkräften;
Abänderung 35
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang Teil 3 Leitlinie 24 Spiegelstrich 3 a (neu)
– im Rahmen der Erstausbildung und der Fortbildung das Erlernen von Fremdsprachen gewährleisten.
Abänderung 36
Vorschlag für eine Entscheidung
Anhang 1 a (neu)
ANHANG 1a
Ziele und Benchmarks:
Die folgenden Ziele und Benchmarks wurden im Kontext der Europäischen Beschäftigungsstrategie vereinbart:
  Jedem Arbeitslosen wird spätestens vier Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und 12 Monate bei Erwachsenen ein neuer Start ermöglicht, und zwar in Form von Ausbildung, Weiterbildung, Praktika, eines Arbeitsplatzes oder einer anderen Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, gegebenenfalls in Verbindung mit fortgesetzter Hilfe bei der Arbeitssuche;
  25% der Langzeitarbeitslosen sollten bis 2010 an einer aktiven Maßnahme in Form von Ausbildung, Weiterbildung, Praktika oder anderen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit mit dem Ziel teilnehmen, den Durchschnitt der drei fortschrittlichsten Mitgliedstaaten zu erreichen;
  Arbeitssuchende haben in der gesamten Europäischen Union Zugang zu allen von den Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten bekannt gegebenen Stellenangeboten, um die Mobilität von Stellensuchenden auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu erhöhen;
– eine Heraufsetzung des effektiven Altersdurchschnitts auf EU-Ebene für das Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt um fünf Jahre bis 2010 (im Vergleich zu 59,9 Jahren im Jahr 2001);
– die Bereitstellung von Kinderbetreuung bis 2010 für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren;
– eine Rate von nicht mehr als 10% im EU-Durchschnitt für Schulabbrecher;
- mindestens 85% der 22-Jährigen in der Europäischen Union sollten bis 2010 die Sekundarstufe II abgeschlossen haben;
– die Beteiligung der erwachsenen Erwerbsbevölkerung (Gruppe der 25- bis 64-Jährigen) am lebenslangen Lernen sollte im EU-Durchschnitt mindestens 12,5% betragen.
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