Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2009 (2008/2022(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf Artikel 31,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2009 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX(3),
– in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2009,
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 21. April 2008 gemäß Artikel 22 Absatz 6 und Artikel 73 der Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,
– gestützt auf Artikel 73 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0181/2008),
A. in der Erwägung, dass ein Pilotverfahren dahingehend vereinbart wurde, dass im Haushaltsverfahren 2009 eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss und eine frühzeitige wechselseitige Kooperation bezüglich aller Posten mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan angewandt würde,
B. in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bezüglich der Annahme des Haushaltsplans im Einklang mit den Vertragsbestimmungen und der Geschäftsordnung umfassend gewahrt werden sollen,
C. in der Erwägung, dass am 16. April 2008 eine Vorkonzertierungssitzung von Delegationen des Präsidiums und des Haushaltsausschusses stattfand, in der mehrere entscheidende Fragen erörtert wurden,
1. weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2009 einer Reihe wichtiger Herausforderungen gerecht werden sollte, die in seiner oben genanten Entschließung vom 10. April 2008 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren genannt wurden, gleichzeitig jedoch jedwede Anstrengung unternommen werden sollte, die Mittel möglichst effizient zu verwenden, und alle Ausgaben mit Blick auf die Ermittlung sämtlicher möglichen Einsparungen geprüft werden sollten; betont ein hohes Maß an Übereinstimmung in folgenden Bereichen:
–
Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon,
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Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Jahr 2009 als einem Wahljahr für das Parlament,
–
Herausforderungen im Zusammenhang mit dem neuen Abgeordnetenstatut und dem Übergang von einer Wahlperiode zur nächsten;
2. nimmt den intensiveren Dialog im Hinblick auf den Haushaltsvoranschlag 2009 zur Kenntnis und begrüßt insbesondere das Pilotverfahren für eine verstärkte interne Zusammenarbeit, einschließlich der Vorkonzertierungssitzung des Präsidiums und des Haushaltsausschusses, in der vor der Annahme des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags im Präsidium Haushaltsfragen im Zusammenhang mit den oben genannten Prioritäten erörtert wurden;
3. stellt fest, dass der Gesamtumfang des Haushaltsplans 2009, wie vom Präsidium empfohlen, unter der traditionellen freiwilligen Obergrenze von 20% der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens bleiben wird;
4. hebt hervor, das die Humanressourcen und die Gesamtmittel für die Fragen im Zusammenhang mit Lissabon die vorherrschenden Themen der Vorkonzertierung waren; begrüßt die Tatsache, dass das Präsidium auf die geäußerten Anliegen reagierte, indem die vorgeschlagenen 65 neuen Planstellen in den Voranschlag einbezogen wurden (was 2009 Mittel in Höhe von 2 020 023 EUR erfordert), wobei allerdings in Erwartung der Vorlage der geforderten ergänzenden Informationen wie eines analytischen, detaillierten und benutzerfreundlichen Stellenplans zur Bewertung der Zuweisung und Inanspruchnahme der Humanressourcen im Generalsekretariat des Parlaments, einschließlich eines detaillierten Berichts über 2008 vollzogene und 2009 geplante Umschichtungen unter Angabe positiver und negativer Prioritäten bis Ende Juni 2008 15% dieser Mittel in die Reserve eingestellt wurden; ist der Ansicht, dass dies Veränderungen innerhalb der Generaldirektionen und zwischen ihnen sowie eine Prognose mit Blick auf die Verstärkung der legislativen Kerntätigkeit und der Dienstleistungen für die Mitglieder einschließen sollte; vertritt die Auffassung, dass Informationen betreffend nicht verbeamtete Bedienstete vorgelegt werden sollten, um den Personalbedarf umfassend beurteilen zu können;
5. betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss beim gemeinsamen Bemühen um derartige zusätzliche Klarstellungen eine neue und positive Entwicklung darstellt; unterstreicht die Bedeutung einer vorherigen und rechtzeitigen Konsultation des Haushaltsausschusses zu Posten mit erheblichen finanziellen Auswirkungen;
6. stimmt dem Grundsatz zu, alle voraussichtlichen Erfordernisse im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Präsidiums zu verbuchen, einschließlich einer "Lissabon-Reserve" von 2 Mio. EUR in Erwartung einer weiteren Schätzung und eines Vorschlags des Präsidiums, worin die Ergebnisse der derzeit aktiven Arbeitsgruppe für Personal und Finanzen, die die entsprechenden Auswirkungen analysieren soll, berücksichtigt werden sollten; bekräftigt seine Auffassung, dass es ganz besonders wichtig ist, die Aufgaben und Zuständigkeiten zu ermitteln, die im Anschluss an die Annahme des neuen Vertrags wirklich als neu betrachtet werden können, wie auch Aktivitäten, die entweder eingestellt werden können oder denen erneut Priorität eingeräumt werden kann;
7. hebt hervor, dass der neue Vertrag von Lissabon auch eine Herausforderung für die Fraktionen darstellt; erkennt an, dass die Fraktionen im Einklang mit der Verstärkung der Kerntätigkeiten der Verwaltung des Parlaments ebenfalls mehr Personal benötigen werden, wobei bezüglich des Haushaltsplans jedoch Vorsicht walten muss;
8. stellt ebenfalls fest, dass das Präsidium mitgeteilt hat, dass ein derzeit nicht im Haushaltsplan berücksichtigter zusätzlicher Bedarf für das Besucherzentrum entstehen könnte; weist darauf hin, dass dies erst spät festgestellt wurde, und geht davon aus, dass die Mittel mehrjährigen Charakter haben würden; verweist, wie im Pilotverfahren vereinbart, auf seinen Wunsch nach einer rechtzeitigen Konsultation des Haushaltsausschusses zu Posten mit erheblichen finanziellen Auswirkungen;
9. nimmt Kenntnis von dem Vorschlag, einen dreijährigen Plan zwecks Erlangung von Fachwissen im IT-Bereich fortzuführen, womit die Abhängigkeit von externen Beratern in einigen wesentlichen Bereichen verringert würde, sowie dem Vorschlag, die Stellen in diesem Bereich aufzustocken; stimmt zu, dieses Konzept zu prüfen, vertritt jedoch die Auffassung, dass, um derartige Mittelerhöhungen für den endgültigen Haushaltsplan aufrechtzuerhalten, damit in Zusammenhang stehende Einsparungen bei den derzeitigen Kosten für Berater nachgewiesen werden sollten; ersucht die Verwaltung, bis September 2008 eine vollständige Bewertung der Lage, einschließlich einer kohärenten IT-Strategie, vorzulegen;
10. stellt fest, dass ein langfristiger Strategieplan für die Immobilienpolitik, der die Wartungskosten und Umweltaspekte berücksichtigt, bis Ende Mai 2008 vorgelegt werden soll; unterstreicht die Bedeutung einer eingehenden Diskussion über dieses Thema, um so rasch wie möglich einschlägige Beschlüsse über die weitere Vorgehensweise und die Zweckbestimmung dieser Mittel zu erreichen; möchte über die Arbeit des Präsidiums mit der Kommission bezüglich einer Vereinbarung über den Erwerb von Gebäuden und die Kosten informiert werden; nimmt in Erwartung solcher Information die Tatsache zur Kenntnis, dass die im Voranschlag verzeichnete Reserve für Immobilien Mittel in Höhe von 30 Mio. EUR umfasst, was gegenüber 2008 einen Anstieg um 10 Mio. EUR bedeutet; beschließt, in Erwartung technischer, administrativer und finanzieller Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Asbestsanierungsarbeiten im SDM-Gebäude in Straßburg die vom Präsidium in den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags eingesetzten 3 400 000 EUR in die Reserve einzustellen;
11. bestätigt seine Absicht, die Finanzierung der im Haushaltsplan 2008 gesetzten Prioritäten fortzusetzen, nämlich insbesondere die Dienstleistungen für die Mitglieder im Zusammenhang mit den Dolmetschleistungen und dem Analysedienst der Bibliothek zu verbessern;
12. unterstreicht die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Organen, insbesondere dem Parlament, dem Rat und der Kommission, im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik;
13. stellt mit Genugtuung fest, dass vernünftige Schätzungen bezüglich der Ausgaben im Zusammenhang mit dem neuen Abgeordnetenstatut vorgenommen wurden; fordert nachdrücklich, dass alle aktualisierten Zahlen so rasch wie möglich mitgeteilt werden, und unterstreicht die Möglichkeit einer "Feinabstimmung" der diesbezüglichen Mittel in einer späteren Phase; begrüßt die Zusage des Generalsekretärs, das Präsidium und den Haushaltsausschuss unverzüglich über sämtliche neuen Informationen der Mitgliedstaaten zu ihrer beabsichtigten Beteiligung bzw. Inanspruchnahme von Opt-outs zu unterrichten, sobald derartige Informationen verfügbar werden;
14. begrüßt außerdem die Information, dass bezüglich der Einigung über ein Assistentenstatut Kontakte zwischen den Mitgliedstaaten, dem Rat und der aktuellen und nächsten Ratspräsidentschaft geknüpft wurden; verweist diesbezüglich auf seine Leitlinien und betont erneut, welche Bedeutung es der Regelung dieser Frage beimisst;
15. erwartet den Vorschlag über ein System des Wissensmanagements (Knowledge Management System), der dem Präsidium in den nächsten Wochen vorgelegt werden sollte; bekräftigt seine Absicht, dieses Thema aufmerksam zu verfolgen, und seine Empfehlung an das Präsidium, bis Mitte Juli 2008 die notwendigen Beschlüsse zu fassen;
16. unterstreicht ungeachtet des bisher positiven Ergebnisses der verstärkten Zusammenarbeit und vor allem der Ergebnisse der Vorkonzertierungssitzung, dass vor der ersten Lesung des Haushaltsplans im Herbst 2008 eine detailliertere Prüfung einzelner Haushaltsposten erfolgen sollte; wird daher in dieser Zeit diese Prüfung vornehmen und die endgültigen Haushaltsbeschlüsse fassen;
17. stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2009 gemäß dem Präsidiumsbeschluss vom 21. April 2008 fest; weist darauf hin, dass die Annahme des Entwurfs des Haushaltsplans in der ersten Lesung im Oktober 2008 gemäß dem im Vertrag festgelegten Abstimmungsverfahren stattfinden wird;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.