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Verfahren : 2007/2189(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0155/2008

Eingereichte Texte :

A6-0155/2008

Aussprachen :

PV 19/05/2008 - 27
CRE 19/05/2008 - 27

Abstimmungen :

PV 20/05/2008 - 8.12
CRE 20/05/2008 - 8.12
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0211

Angenommene Texte
PDF 152kWORD 64k
Dienstag, 20. Mai 2008 - Straßburg
Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013)
P6_TA(2008)0211A6-0155/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu der verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007-2013) (2007/2189(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel "Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) – Stärkung der Verbraucher – Verbesserung des Verbraucherwohls – wirksamer Verbraucherschutz" (KOM(2007)0099),

–   unter Hinweis auf die vom Rat auf seiner Tagung vom 30. und 31. Mai 2007 angenommene Entschließung zur verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007-2013),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zu den Verpflichtungen von grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringern(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2007 zu dem Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2007 zum Thema "Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung"(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Juni 2007 zu dem Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld(4),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts (KOM(2007)0724),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Begleitdokument zu der Mitteilung ,Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts" – Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas neues Engagement" (KOM(2007)0725),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität: eine neue gesellschaftliche Vision für das Europa des 21. Jahrhunderts" (KOM(2007)0726),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über Initiativen im Bereich der Finanzdienstleistungen (SEK(2007)1520) (Begleitdokument zu der Mitteilung der Kommission über einen Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Rechtsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0155/2008),

Einleitung

1.   begrüßt die Mitteilung der Kommission zu der verbraucherpolitischen Strategie der Europäischen Union und würdigt ebenfalls die Bemühungen der Kommission um eine Einbeziehung der Verbraucherkultur auf einem höheren Stand des Verbraucherbewusstseins, was die Grundlage für eine bessere Umsetzung und Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens bildet;

2.   hält einen horizontalen Ansatz in der Verbraucherpolitik für notwendig und unerlässlich, um den Verbraucherinteressen in allen einschlägigen Politikbereichen Rechnung zu tragen, damit ein hohes Niveau des Schutzes für sämtliche Verbraucher der Europäischen Union sichergestellt wird; begrüßt deshalb, dass die Kommission die Notwendigkeit herausstellt, dafür Sorge zu tragen, dass der Binnenmarkt den Erwartungen und Belangen der Bürger stärker entgegenkommt; unterstreicht, dass der Verbraucherschutz und die Vollendung des Binnenmarkts keine entgegengesetzten Ziele sind, sondern im Gegenteil Hand in Hand gehen; verweist die Kommission in dieser Hinsicht darauf, dass die Verbraucherpolitik in sämtlichen Politikbereichen bereits im Stadium der Folgenabschätzung präsent sein sollte;

3.   ist der Auffassung, dass den Erfordernissen des Verbraucherschutzes nur dann mit Rechtsvorschriften Genüge getan werden kann, wenn sie besser und einfacher sind und unter Beteiligung aller zuständigen Generaldirektionen der Kommission – Gesundheit und Verbraucher; Justiz, Freiheit und Sicherheit; Binnenmarkt und Dienstleistungen; Wettbewerb – vorbereitet werden;

4.   unterstreicht, dass die Überprüfung des Besitzstandes im Verbraucherschutz zu einem in sich schlüssigeren Rechtsrahmen für die Rechte der Verbraucher führen sollte; verweist auf seine Präferenz für einen gemischten Ansatz, d.h. ein horizontales Instrument mit dem primären Ziel, die Kohärenz der bestehenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten und die Schließung von Lücken zu ermöglichen, indem Querschnittsthemen, die allen Richtlinien gemeinsam sind, zu folgerichtigen Rechtsvorschriften gruppiert werden; vertritt die Auffassung, dass spezifische Fragen weiterhin getrennt in den sektoralen Richtlinien behandelt werden sollten; die seit langem etablierten Grundsätze der Verbraucherrechte sollten auch in der digitalen Welt angewandt werden; fordert nachdrücklich, dass im Kontext der Überprüfung des Besitzstands intensivere Schritte zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes – einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und der Sicherheit – in der digitalen Welt ergriffen werden, ohne jedoch der Industrie zusätzliche und ungerechtfertigte Belastungen aufzuerlegen;

5.   bedauert die schwache Betonung des Vertragsrechts für den Verbraucherschutz und fordert die Kommission auf, sich auf die Arbeiten zu stützen, die im Zuge des Projekts zum Vertragsrecht geleistet wurden, und erforderlichenfalls eine Neuausrichtung des Projekts vorzunehmen;

6.   unterstützt die Kommission bei ihren Bemühungen um die Einführung von Standardverträgen und standardisierten Bedingungen für online abgeschlossene Verträge, die in sämtlichen Mitgliedstaaten die gleiche Rechtskraft haben würden, da zu den größten Hindernissen bei der Entwicklung eines Binnenmarkts für den Einzelhandel Unsicherheiten bei den Verbraucherverträgen gehören;

7.   betont die wichtige Rolle der Verbraucherorganisationen für die Verbesserung der Verbraucherkultur; hält starke und unabhängige Verbraucherorganisationen für die Grundlage einer effektiven Verbraucherpolitik; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, angemessene Finanzmittel für solche Organisationen bereitzustellen; legt der Kommission nahe, bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen für den Bereich des Verbraucherschutzes die Kontakte zu regierungsunabhängigen Verbraucherorganisationen zu intensivieren, da sie optimal gerüstet sind, die tatsächlichen Bedürfnisse der Verbraucher zu ermitteln;

8.   begrüßt den Vorschlag, dass innerhalb der Kommission Verbindungsbeauftragte für Verbraucherfragen benannt werden; fordert jede einschlägige Generaldirektion dringend auf, jährliche Berichte über die Einbeziehung der Verbraucherpolitik in ihren Verantwortungsbereich zu veröffentlichen;

9.   ist der Auffassung, dass ein starkes System des Verbraucherschutzes, das überall in Europa wirksam ist, Verbrauchern sowie wettbewerbsfähigen Herstellern und Verkäufern Nutzen bringen wird; unterstreicht, dass dies Anreize für die Unternehmen schaffen wird, langlebigere Güter zu produzieren und zu verkaufen, was zu nachhaltigerem Wachstum führt; unterstreicht, dass ein effektiver und verbesserter Verbraucherschutz notwendig ist, um einen besser funktionierenden Binnenmarkt zu verwirklichen;

10.   fordert Maßnahmen, mit deren Hilfe gewährleistet wird, dass die 27 nationalen Mini-Märkte innerhalb der Europäischen Union tatsächlich in den größten Einzelhandelsmarkt in der Welt umgewandelt werden; ist der Auffassung, dass dies voraussetzt, dass sich die Bürger bei Einkäufen im Internet genauso sicher fühlen wie im örtlichen Eckladen, und dass sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im gesamten Binnenmarkt auf dieselben einfachen Regeln verlassen können; fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu prüfen, wie der Schutz für die KMU verbessert werden kann, insbesondere mithilfe einer Regelung für kleine Unternehmen ("Small Business Act");

11.   unterstreicht, dass die Vollendung des Binnenmarkts eine Priorität darstellen muss; erkennt die positive Rolle an, die der Euro für die Verringerung der Transaktionskosten, die Erleichterung grenzübergreifender Preisvergleiche für die Verbraucher und die Steigerung des Potenzials des Einzelhandelsbinnenmarkts gespielt hat; ermutigt die neuen Mitgliedstaaten zur Fortsetzung der Reformen, damit sie den Euro einführen können, sobald sie die Maastricht-Kriterien erfüllen, und auf diese Weise in vollem Umfang von der positiven Auswirkung der einheitlichen Währung auf den Binnenmarkt profitieren; fordert die Beseitigung aller noch bestehenden Schranken und Hindernisse, um das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Käufe und Verträge, insbesondere in Bezug auf Dienstleistungen, sicherzustellen, wobei zu berücksichtigen ist, dass in Bezug auf Sprache, Kultur und Verbraucherpräferenzen ein spezifischer Ansatz erforderlich ist;

12.   unterstreicht, dass europäische Standards in der Verbraucherpolitik und die Initiativen zur Selbstregulierung als Bezugsgrößen für weltweite Standards und bewährte Praktiken dienen sollten, und begrüßt den Umstand, dass Europa ein Trendsetter ist und seine Überzeugungskraft dazu nutzt, die Verbraucherrechte weltweit zu verbessern;

13.   ermutigt die Kommission, die Verbraucherrechte in Verbindung mit der Produktsicherheit weiterhin energisch zu unterstützen, indem sie die Integrität des CE-Zeichens gewährleistet und die Marktüberwachung auf allen geeigneten nationalen Ebenen verbessert, auf das RAPEX (Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte ausgenommen Lebensmittel) zurückgreift und bewährte Lösungen für die Marktüberwachung unter den Mitgliedstaaten austauscht; fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umgesetzt und von den Mitgliedstaaten uneingeschränkt durchgesetzt werden, einschließlich einer Bewertung der Möglichkeit einer Überprüfung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit(5) ("Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit"); verweist darauf, dass das CE-Zeichen fälschlicherweise als allgemeiner Hinweis auf einen von einer dritten Stelle durchgeführten Qualitätstest oder als Herkunftskennzeichnung ausgelegt werden kann; macht jedoch auch darauf aufmerksam, dass die Kommission aufgefordert worden ist(6), eine eingehende Analyse im Bereich der Kennzeichnungen für die Verbrauchersicherheit vorzulegen und erforderlichenfalls anschließend entsprechende Legislativvorschläge auszuarbeiten;

14.   begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Produktsicherheit auf internationaler Ebene zu verstärken, vor allem mit den chinesischen, amerikanischen und japanischen Regierungsstellen; weist darauf hin, dass ein kontinuierlicher Dialog und der ständige Austausch von Informationen über die Produktsicherheit im Interesse aller Parteien liegen und von zentraler Bedeutung für den Aufbau von Verbrauchervertrauen sind; fordert die Kommission dringend auf, dem Europäischen Parlament in regelmäßigen Abständen darüber Bericht zu erstatten;

Verbesserte Wissensgrundlage

15.   ist der Auffassung, dass von den Verbrauchern in der Regel ein rationales Handeln vor einem Kauf erwartet werden kann, jedoch nicht, dass sie sich im Falle von Problemen ihrer Rechte uneingeschränkt bewusst sind; fordert deshalb eine verstärkte Schwerpunktsetzung auf das tatsächliche Verbraucherverhalten, wobei die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen (wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit bestimmten Behinderungen) zu berücksichtigen sind; verweist auf die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene und kürzlich verabschiedete Haushaltslinie für ein Pilotvorhaben, dessen Ziel u. a. darin besteht, eine Verbraucherdatenbank zu entwickeln, Erhebungen und Befragungen durchzuführen und einen Vergleich der Leistungen in den Mitgliedstaaten vorzunehmen; begrüßt die Arbeit der Kommission zur Entwicklung einer Anzeigetafel für die Verbraucherpolitik, die zu einem besseren Verständnis u. a. von Preisstrukturen, Verbraucherverhalten und Verbraucherzufriedenheit führen wird;

16.   unterstreicht die Notwendigkeit, dass etwaige Harmonisierungsmaßnahmen sorgfältig und zielgerichtet konzipiert werden, um die wirklichen Probleme anzugehen, mit denen die Verbraucher im Binnenmarkt konfrontiert sind; ist der Auffassung, dass die Harmonisierung dort, wo sie wirklich notwendig ist, umfassend sein sollte, um zu vermeiden, dass der Verbraucherschutz in der Europäischen Union ungleichmäßig ist und von den Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Vermarktung von Produkten nur unter Schwierigkeiten berücksichtigt werden kann; weist darauf hin, dass die gegenwärtige Situation für KMU, die europaweit Geschäfte tätigen wollen, abschreckend wirkt und für die Verbraucher verwirrend ist;

17.   ist der Auffassung, dass besonderes Schwergewicht darauf gelegt werden sollte, Verbraucher mit den Fertigkeiten und Instrumenten auszustatten, die erforderlich sind, um ihr Vertrauen in das digitale Umfeld zu erhöhen; verweist darauf, dass personenbezogene Daten zur Handelsware sowie zu einem Bestandteil kommerzieller Praktiken, z. B. des so genannten behavioural targeting, geworden sind; ist deshalb der Auffassung, dass der Datenschutz und die Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre in jedwede Verbraucherstrategie einbezogen werden sollten; unterstreicht, dass Daten zu jedem Zeitpunkt in jedem Teil der Welt nutzbar sind; unterstreicht die dringende Notwendigkeit, dass die Rechtsetzungsinstanzen gemeinsam mit der Industrie und Verbraucherorganisationen weltweite Standards für den Datenschutz entwickeln;

18.   unterstreicht die wichtige Rolle neuer und immer stärker genutzter Verkaufskanäle wie dem elektronischen Handel für die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt und als Folge davon für die Stärkung der Konsumfähigkeit; vertritt die Ansicht, dass sich der elektronische Handel für die Finanz-, Banken- und Versicherungsmärkte besonders anbietet, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, günstigere Bedingungen für die Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Einkaufs sicherzustellen; fordert die Kommission auf, eine Studie über die verschiedenen Mechanismen zur Beilegung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen durchzuführen, die in den Mitgliedstaaten verwendet werden, mit dem Ziel, die wirksamsten dieser Mechanismen zu ermitteln und ihre Anwendung zu fördern; befürwortet die Schaffung einer soliden Grundlage für den Verbraucherschutz, die vor allem im Bereich der Finanzdienstleistungen von wesentlicher Bedeutung ist;

19.   begrüßt den Einsatz des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung als Instrument für eine weitere Verbesserung des analytischen und empirischen Verständnisses von Verbraucherverhalten;

20.   ist der Auffassung, dass der Verbraucherschutz ein integraler Bestandteil der Prozesse der Planung und Konzeption von Produkten und Dienstleistungen durch die Unternehmen sein sollte und dass eine Prüfung der Marktveränderungen wichtig ist;

21.   fordert Maßnahmen zur Verbesserung des Dialogs zwischen Verbraucherorganisationen und der Industrie auf der Ebene der Europäischen Union unter Einbeziehung sämtlicher Akteure in der Kette der Wertschöpfung; ist der Auffassung, dass ein guter Dialog – einschließlich des Austauschs bewährter Praktiken – die Probleme im Binnenmarkt verringern könnte; unterstützt Initiativen, die dazu bestimmt sind, die Mitwirkung der Akteure der Verbraucherpolitik an Konsultationen und der Politikgestaltung zu ermutigen; begrüßt Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Verbraucherschutz und das Verbraucherbewusstsein in neueren Mitgliedstaaten zu stärken; unterstreicht die Bedeutung einer anhaltenden Unterstützung für Verbraucherorganisationen in der Europäischen Union, insbesondere in neueren Mitgliedstaaten;

22.   unterstreicht, dass die Entwicklung einer Verbraucherkultur durch die systematische Erziehung der Verbraucher im Hinblick auf ihre Rechte und deren Geltendmachung unterstützt wird; aus diesem Grund sollten die Europäische Union und die Mitgliedstaaten mehr in die Verbraucherinformation und Aufklärungskampagnen investieren, die die richtigen Botschaften zielgerichtet an die richtigen Verbrauchersegmente weiterleiten; unterstreicht, dass die Verbrauchererziehung Teil des lebenslangen Lernens sein muss, und empfiehlt den Einsatz der neuen Technologien (insbesondere des Internet) als Mittel zur Information der Verbraucher;

23.   ist der Auffassung, dass bei der Konzeption der Verbraucherpolitik ein größeres Schwergewicht auf die besonderen Bedürfnissen verwundbarer Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit bestimmten Behinderungen gelegt werden sollte und dass der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen ist;

24.   betont, dass eine geschlechtsspezifische Dimension wie auch eine altersspezifische und eine ethnische Dimension bei der Entwicklung von Indikatoren und Statistiken berücksichtigt werden müssen, um spezifische Problembereiche zu ermitteln, mit denen unterschiedliche Verbrauchergruppen konfrontiert sind;

Zunehmende Schwerpunktsetzung auf Dienstleistungen

25.   verweist auf seine Entschließung zu den Verpflichtungen von Erbringern grenzüberschreitender Dienstleistungen; erwartet das einschlägige Arbeitsprogramm der Kommission; fordert die Kommission auf, ihre etwaigen Absichten im Hinblick auf weitere Initiativen auf diesem Gebiet noch detaillierter darzulegen;

26.   unterstreicht die Bedeutung der Förderung grenzüberschreitender Transaktionen zur Verbesserung der Wahlfreiheit und der Rolle der Wettbewerbspolitik sowie der Erziehung zu einem verantwortungsbewussten Konsum, um sicherzustellen, dass die Verbraucher im Hinblick auf Preis, Qualität und Vielfalt unter den besten Optionen auswählen können, insbesondere hinsichtlich grundlegender Güter und Dienstleistungen wie Nahrungsmittel und Wohnraum, Bildung, Gesundheit, Energie, Verkehr und Telekommunikation; betont, dass insbesondere eine stärkere Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts erforderlich ist, um den Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern dadurch niedrigere Preise zu bieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Innovationen im Bereich der Finanzdienstleistungen zu fördern, um den Verbrauchern bessere Möglichkeiten zu bieten;

27.   unterstreicht die Notwendigkeit, zusätzlich zu angemessenen und effektiven Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers für eine gute Kommunikation über dieses Thema zu sorgen, damit den Verbrauchern deutlich gemacht wird, wie sie ihre Rechte gemäß den Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt und andere Rechtsvorschriften zu ihren Gunsten geltend machen können;

28.   vertritt die Ansicht, dass besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung des Verbraucherschutzes und der Wahlmöglichkeiten bei der Vollendung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen gerichtet werden muss; betont, dass Finanz-, Bank- und Versicherungsprodukte äußerst komplex sind und dass – wenn die Bürger zu einer stärkeren Inanspruchnahme dieser Produkte, insbesondere wenn es um ihre künftigen Renten geht, angehalten werden sollen – mit verbindlichen politischen Maßnahmen zur Förderung der Information und Beratung der Verbraucher sichergestellt werden sollte, dass sich die Verbraucher aller verfügbaren Optionen bewusst sind; unterstreicht jedoch, dass der Verbraucherschutz keine Entschuldigung für Protektionismus sein kann; betont, dass ein vollständig integrierter Markt der Finanzdienstleistungen für Privatkunden von den Kräften des Marktes bestimmt werden muss;

29.   vertritt die Ansicht, dass das Hauptproblem im Bereich der Finanzmärkte die Umsetzung und vollständige Anwendung sämtlicher Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie die Harmonisierung unter den Mitgliedstaaten ist; empfiehlt eine Stärkung der einheitlichen Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, bevor zusätzliche Regeln vorgeschlagen werden; fordert die Kommission in Bezug auf neue Rechtsvorschriften auf, sich an den Grundsatz der besseren Rechtsetzung zu halten und ungerechtfertigte zusätzliche Belastungen für Verbraucher und Industrie zu vermeiden;

Verbesserter Zugang zum Rechtsschutz

30.   begrüßt die Schwerpunktsetzung der Strategie auf eine bessere Rechtsdurchsetzung und einen besseren Rechtsschutz, die wichtige Faktoren für die Schaffung von Verbrauchervertrauen sind; ist der Auffassung, dass die Schaffung von Verbrauchervertrauen der wichtigste Faktor für die Vollendung des Binnenmarkts für Konsumgüter und Dienstleistungen ist; befürwortet weitere Arbeiten zu diesem Thema;

31.   ist der Auffassung, dass Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Wirtschaftsbeteiligten primär außergerichtlich beigelegt werden sollten, da Lösungen, die mit Hilfe von außergerichtlichen Rechtsbehelfen erreicht werden, unter Umständen zügiger und kostengünstiger sind; dies erfordert eine Stärkung der Europäischen Verbraucherzentren und des Systems SOLVIT und eine Aufstockung der Finanzmittel für ihr Netz; verweist darauf, dass es den Mitgliedstaaten freisteht zu verlangen, dass die Partei, die eine Klage zu erheben beabsichtigt, eine vorherige Konsultation durchführen muss, um es der beklagten Partei zu ermöglichen, den beanstandeten Verstoß abzustellen;

32.   erinnert daran, dass alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR) von ihrer Natur her eine Alternative zu traditionellen und festgeschriebenen rechtlichen Mechanismen sind; der Anreiz zum Rückgriff auf ADR hängt deshalb von der Existenz von Alternativen im Bereich zwingender Rechtsvorschriften ab, die eine effektive, problemlos zugängliche und nicht diskriminierende rechtliche Absicherung für den Verbraucher bieten;

33.   verweist darauf, dass die Zunahme des elektronischen Handels eine Harmonisierung der ADR in der gesamten Europäischen Union erforderlich macht, die den Anforderungen in der Empfehlung 98/257/EG der Kommission vom 30. März 1998 betreffend die Grundsätze für Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten zuständig sind(7), und der Empfehlung 2001/310/EG der Kommission vom 4. April 2001 über die Grundsätze für an der einvernehmlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen(8) Genüge tut, die das Parlament zumindest seit 1999 fordert;

34.   erinnert daran, dass die Gewährleistung der effektiven Durchsetzung der aus den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft erwachsenden Rechte in erster Linie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten ist; sie sind verantwortlich dafür, ihr nationales Verfahrensrecht so anzupassen, dass diese Rechte zugunsten der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten zügig durchsetzbar sind; zu allererst besitzt die Gemeinschaft nicht die Zuständigkeit, Vorschriften für das nationale Verfahrensrecht vorzuschreiben, und außerdem ist die Gemeinschaft nach Artikel 5 des EG-Vertrags gehalten, nicht über das hinauszugehen, was zur Verwirklichung der Zielvorgaben des Vertrags notwendig ist; dementsprechend müssen die spezifischen Merkmale der nationalen Rechtssysteme in Übereinstimmung mit dem genannten Artikel so weit wie möglich berücksichtigt werden, indem den Mitgliedstaaten die Freiheit gelassen wird, zwischen verschiedenen Optionen mit gleicher Wirkung zu wählen;

35.   fordert die Kommission auf, die Vorteile der Einsetzung eines besonderen Europäischen Verbraucherbeauftragten für grenzüberschreitende Fälle zu untersuchen; stellt fest, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten über Verbraucherbeauftragte in mehreren Bereichen verfügt, die die Verbraucher beim Umgang mit Wirtschaftsbeteiligten unterstützen; glaubt, dass dieser Ansatz von der Kommission von Land zu Land geprüft werden sollte;

36.   stellt fest, dass in einigen – jedoch noch nicht allen – Mitgliedstaaten bereits Ansatzpunkte eines spezifischen Systems des Verbraucherrechtsschutzes bestehen, z. B. Sammelklagen, Gruppenklagen, repräsentative Klagen, Testfälle und Abschöpfungsverfahren; weist darauf hin, dass die Verbraucher infolge dessen in dieser Hinsicht in grenzüberschreitenden Fällen mit unterschiedlichen Rechtsvorschriften konfrontiert sein können;

37.   verweist darauf, dass die Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen(9) bereits auf den Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher abzielt; unterstreicht, dass diese Richtlinie unter anderem Verbraucherorganisationen die Berechtigung zur Einleitung von Unterlassungsverfahren gibt; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat einen Bericht zu unterbreiten, in dem bewertet wird, inwieweit und warum diese Richtlinie die erwarteten Verbesserungen im Hinblick auf den Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher erbracht bzw. nicht erbracht hat;

38.   ist der Auffassung, dass – vor Einleitung von Überlegungen über Rechtsvorschriften auf EU-Ebene – eine eingehende Prüfung möglicherweise bestehender Probleme und der für die Verbraucher erwarteten Vorteile durchgeführt werden sollte;

39.   ist der Auffassung, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten verfassungsmäßige Zwänge bestehen, denen bei der Konzeption eines europäischen Modells für den Verbraucherrechtsschutz Rechnung zu tragen ist; ist ferner der Auffassung, dass Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention uneingeschränkt geachtet werden muss; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat einen Bericht darüber vorzulegen, wie diesbezüglich der notwendige Ausgleich zwischen den Rechten von Verbrauchern, Verbraucherorganisationen und Wirtschaftsbeteiligten erreicht werden kann;

40.   fordert die Kommission auf, die Frage der rechtlichen Absicherung der Verbraucher in den Mitgliedstaaten sorgfältig zu bewerten und dabei zu berücksichtigen, dass sich neue Vorschläge von ihr im Bereich der rechtlichen Absicherung der Verbraucher auf eine eingehende Prüfung möglicherweise bestehender Probleme und der erwarteten Vorzüge für die Verbraucher stützen und im Hinblick auf grenzüberschreitende Verfahren und mögliche Systeme von Sammelklagen umfassende Untersuchungen über die Systeme von Sammelklagen durchgeführt werden sollten; dabei sollte man sich auf weltweite Erfahrungen stützen und den bekundeten Besorgnissen über die Auswüchse und Mängel des Modells der Vereinigten Staaten Rechnung tragen und sich konkret mit der Frage einer angemessenen Rechtsgrundlage für ein solches Instrument auf der Ebene der Europäischen Union befassen; ersucht die Kommission ferner, sofern zweckdienlich, eine kohärente Lösung auf europäischer Ebene vorzuschlagen, die allen Verbrauchern Zugang zu Mechanismen mit kollektiven Rechtsbehelfen für die Regelung grenzüberschreitender Klagen verschafft;

41.  fordert die Kommission auf, das Parlament und die Mitgliedstaaten bei der Bewertung dieser Studien zu Rate zu ziehen;

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42.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0421.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0383.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0367.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0287.
(5) ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4.
(6) Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82), Erwägung 52.
(7) ABl. L 115 vom 17.4.1998, S. 31.
(8) ABl. L 109 vom 19.4.2001, S. 56.
(9) ABl. L 166 vom 11.6.1998, S. 51.

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