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Verfahren : 2008/2009(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0163/2008

Eingereichte Texte :

A6-0163/2008

Aussprachen :

PV 20/05/2008 - 7
CRE 20/05/2008 - 7

Abstimmungen :

PV 20/05/2008 - 8.14
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0213

Angenommene Texte
PDF 159kWORD 68k
Dienstag, 20. Mai 2008 - Straßburg
Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union
P6_TA(2008)0213A6-0163/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union (2008/2009(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" (KOM(2007)0575 - SEK(2007)1283),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Ergebnisse der Konsultation zur Europäischen Meerespolitik" (KOM(2007)0574),

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission zur gemeinsamen Dreiererklärung zur Einführung eines "Europäischen Tages der Meere" (SEK(2007)1631),

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel "Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere" (KOM(2006)0275) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 12. Juli 2007(1),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 bezüglich der Annahme des Dokuments "Aktionsplan (2007–2009) des Europäischen Rates – eine Energiepolitik für Europa" durch den Europäischen Rat,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "20 und 20 bis 2020 - Chancen Europas im Klimawandel" (KOM(2008)0030),

–   in Kenntnis der Bestimmungen des Seearbeitsübereinkommens von 2006, das von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) am 23. Februar 2006 angenommen wurde und durch das die Übereinkommen über die Arbeit auf See, die seit 1919 von der IAO angenommen wurden, zusammengefasst und angepasst wurden,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Fischereiausschusses (A6-0163/2008),

A.   in der Erwägung, dass die Ozeane und Meere ökonomisch und ökologisch essentielle Faktoren der Europäischen Union sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union über ihre Küstenregionen und die Regionen in äußerster Randlage über eine 320 000 km lange Küste verfügt, an der ein Drittel der Bevölkerung Europas wohnt,

B.   in der Erwägung, dass maritime Industrie und Dienstleistungen sowie die Küstenregionen insgesamt 40% zum BIP der Europäischen Union beitragen,

C.   in der Erwägung, dass der Klimawandel die größte Herausforderung aller Politiken im 21. Jahrhundert ist; in Kenntnis der Bedrohung der Küstenregionen durch den klimabedingten Anstieg des Meeresspiegels, der dramatische Ausmaße für die Bewohner annehmen kann,

D.   in der Erwägung, dass die Küstengebiete der Europäischen Union und insbesondere ihre Gebiete in äußerster Randlage einerseits eine sehr wichtige Rolle hinsichtlich Sicherheit und Schutz vor Straftaten, wie illegale Einwanderung, Terrorismus und Schmuggel, spielen, andererseits jedoch der Gefahr spezifischer Umweltkatastrophen ausgesetzt sind,

E.   in der Erwägung, dass kriminelle Übergriffe gegen Fischereifahrzeuge, Handelsschiffe und Fahrgastschiffe, der Gemeinschaft in internationalen Gewässern nahe der afrikanischen Küsten im letzten Jahr zahlenmäßig sowie an Häufigkeit zugenommen haben, eine große Bedrohung für das Leben der Besatzung darstellen und erhebliche negative Auswirkungen auf den internationalen Handel haben,

1.   begrüßt die Annahme der oben genannten Mitteilungen der Kommission und des Aktionsplans, der in dem genannten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen präsentiert wurde;

2.   bekräftigt seine oben genannte Entschließung vom 12. Juli 2007 und begrüßt, dass die Kommission einen guten Teil der Forderungen des Parlaments zumindest ansatzweise übernommen hat;

3.   erinnert daran, dass die außergewöhnliche maritime Dimension, die die Europäische Union wegen ihrer Küsten und ihrer Gebiete in äußerster Randlage aufweist, einzigartige Möglichkeiten in Bereichen wie Innovation, Forschung, Umwelt und biologische Vielfalt bietet, die im Rahmen der künftigen integrierten Meerespolitik der Europäischen Union berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage ferner für den Verkehr und für die Sicherheit der Europäischen Union und der Welt ausgezeichnete Kommunikationsplattformen darstellen;

4.   unterstützt nachdrücklich die Absicht der Kommission, das Potenzial des Kurzstreckenseeverkehrs und der Binnenschifffahrt zwischen den Mitgliedsstaaten besser auszuschöpfen und diesen zügig in den Binnenmarkt zu integrieren, und begrüßt die Absicht der Kommission, ihre Vorschläge für einen Gemeinsamen Seeverkehrsraum – gemeinsam mit einer umfassenden Seeverkehrsstrategie für 2008-2018 – zu beschleunigen;

5.   ermuntert die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit untereinander und mit Nachbarländern für die angemessene Nutzung der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) und anderer europäischer Finanzierungsmechanismen (wie etwa Marco Polo) zu intensivieren, um die Hochgeschwindigkeitsseewege und Vorhaben der Netze des Kurzstreckenseeverkehrs zu realisieren;

6.   begrüßt die Absicht der Kommission, die Koordination der mit der Meeresüberwachung befassten europäischen Agenturen zu verbessern, und betont besonders die Prävention illegaler Aktivitäten (Menschen- und Drogenhandel, illegale Einwanderung und terroristische Bedrohungen), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf internationale Gewässer gelegt wird;

7.   begrüßt die Initiative der Kommission, mit dem Aufbau eines europäischen Netzwerks für die Meeresüberwachung zu beginnen und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen der Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie über eine Europäische Küstenwache vorzulegen, die bis Ende 2006 hätten veröffentlicht und dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden müssen;

8.   glaubt, dass maritime Cluster besonders gut geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung einer integrierten Meerespolitik zu leisten; fordert die Kommission auf, unverzüglich mit dem Projekt eines europäischen Netzwerks maritimer Cluster zu beginnen;

9.   unterstützt den Vorschlag, einen jährlichen "Europäischen Tag der Meere" am 20. Mai einzurichten; ist der Ansicht, dass ein solcher Aktionstag genutzt werden sollte, um die Bedeutung der Meerespolitik auch außerhalb der Fachwelt mit den Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Universitäten und Nichtregierungsorganisationen zu unterstreichen; erinnert die Kommission an seinen Vorschlag, Preise an beispielhafte Meeresregionen zu verleihen, um so vorbildliche Verfahren zu fördern;

10.   ist insgesamt jedoch der Ansicht, dass der Aktionsplan zu wenig konkrete Maßnahmen enthält, und ermutigt die Kommission, in Zukunft die Instrumente, die ihr laut den Verträgen zustehen, ehrgeiziger zu nutzen;

11.   bedauert, dass der Aktionsplan auf die Herausforderungen des Klimawandels nur unverbindlich eingeht; bekräftigt seine Ansicht, dass eine Aufgabe der europäischen Meerespolitik die Vorbereitung auf und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie die dringende Bestimmung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen sind, insbesondere in Anbetracht des Abschmelzens der Gletscher mit der Folge eines steigenden Meeresspiegels sowie der erhöhten Flutgefahr in Häfen und Küstenregionen; fordert hierzu den Beitrag aller relevanten Politiken, insbesondere der Forschungspolitik;

12.   erinnert daran, dass das Abschmelzen der Gletscher nicht nur zu einem Anstieg des Meeresspiegels sondern auch zu irreparablen Schäden für das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen führt, und begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, eine arktische Initiative vorzulegen, und fordert die wissenschaftliche Gemeinschaft und die Entscheidungsträger auf, die Möglichkeiten des Schutzes der Polareiskappen genauer zu untersuchen;

13.   weist darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung der Meere eine gute Verwaltung der Küstengebiete erfordert, weswegen bei allen Bauprojekten an den Küsten der Union die Folgen des Klimawandels und das damit verbundene Ansteigen des Meeresspiegels und die Sanderosion sowie die zunehmende Zahl und Stärke von Stürmen berücksichtigt werden müssen;

14.   unterstützt die Zielvorgaben des Europäischen Rates vom März 2007, bis 2050 die Treibhausgasemissionen zu halbieren, und bekräftigt seine Forderung, dass die Meerespolitik einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung dieser Emissionen leisten muss, unter anderem durch die Einbeziehung der Schifffahrt in das Emissionshandelssystem sowie eine Verstärkung der Forschungsanstrengungen sowohl zur Nutzung der Meere als regenerative Energiequelle als auch zur Entwicklung umweltfreundlicherer Technologien für den Antrieb der Schiffe; ist der Ansicht, dass eine Vorreiterrolle Europas bei der Bekämpfung des Klimawandels seine Führungsrolle in der Umwelttechnologie und Forschung stärken und ausbauen könnte;

15.   fordert die Kommission nachdrücklich zu mehr Ehrgeiz bei der Bekämpfung der Schwefel- und Stickoxid-Emissionen sowie des Feststoffausstoßes von Schiffen auf; betont in diesem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und insbesondere seine Forderung nach:

   - Festlegung von Stickoxid-Emissionsnormen für Schiffe, die EU-Häfen anlaufen;
   - Ausweisung des Mittelmeers, des Schwarzen Meeres und des nordöstlichen Atlantik als Überwachungsgebiete für Schwefelemissionen (SECA) gemäß dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen);
   - Verringerung des maximal zulässigen Schwefelgehalts in Schiffskraftstoffen von 1,5% auf 0,5% für in SECA fahrende Fahrgastschiffe;
   - Einführung fiskalischer Maßnahmen wie Steuern oder Gebühren für Schwefeldioxid- und Stickoxid-Emissionen durch Schiffe, und Ermittlung von Möglichkeiten, wie diese Maßnahmen und Gebühren auf alle Schiffe, die Gemeinschaftshäfen anfahren oder in den Gewässern von EU-Mitgliedstaaten unterwegs sind, unabhängig von der Flagge, angewandt werden können;
   - Förderung der Einführung differenzierter Hafen- und Fahrwassergebühren, die Schiffe mit niedrigen Schwefeldioxid- und Stickoxid-Emissionen begünstigen;
   - die schrittweise Einführung der Verpflichtung der landseitigen Energieversorgung für Schiffe in Häfen;
   - Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Qualität von Schiffkraftstoffen;

16.  begrüßt die getroffenen Maßnahmen für die Satellitenüberwachung des wilden Entsorgens ins Meer, das von einigen Schiffen praktiziert wird; fordert allerdings die Einführung der Pflicht zur Benutzung von (bereits patentierten) extrem widerstandsfähigen Geräten durch die Schiffe, die es nach Art von Schiffsdatenschreibern ermöglichen, in kurzen Zeitabständen zu registrieren, wie viel Flüssigkeit in bzw. aus den Tanks und Kielräumen ein- bzw. austritt; ist der Auffassung, dass die Prüfung dieser Register es ermöglichen wird, festzustellen, ob ein wildes und illegales Entsorgen von umweltschädlichen Ölresten durchgeführt wurde;

17.   erneuert seine Forderung an die Mitgliedstaaten und die Kommission angesichts der Schadstoffbelastung der Luft in vielen Hafenstädten und Regionen, die Anreize für die landseitige Stromversorgung für im Hafen liegende Schiffe deutlich zu verbessern; fordert deshalb einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom(2) dahingehend, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Möglichkeit zur Steuerbefreiung für Bunkeröl nach Artikel 14 dieser Richtlinie Gebrauch machen, verpflichtet werden, im gleichen Maß auch den Strom von Land von der Steuer zu befreien; betont, dass die steuerliche Gleichbehandlung von Strom und Bunkeröl ist ein wichtiger Anreiz für Häfen und Reeder, durch Investitionen in die Stromversorgung der Schiffe im Hafen einen Beitrag zur Reduzierung der Luftverschmutzung in Hafenstädten zu leisten;

18.   weist erneut auf die Tatsache hin, dass die Verschmutzung der Meere von Land einen signifikanten Anteil an der Gesamtverschmutzung der Meere hat und dass die Kommission sich dieses Themas bisher nicht angenommen hat; wiederholt deshalb seine Forderung an die Kommission, einen Aktionsplan zur Verringerung dieser Verschmutzung vorzulegen und unterstreicht seine Forderung an die Mitgliedsstaaten, die diesbezüglichen Rechtsakte wie die Wasserrahmenrichtlinie(3) ohne Verzögerungen umzusetzen; unterstreicht, dass zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch ein Aktionsplan zur Identifizierung und Beseitigung der Munitionsaltlasten der vergangenen Kriege in Nord- und Ostsee gehört;

19.   fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, einen kartierten Bestandsplan der Wracks und archäologischen Stätten am Meeresboden, die Teil des historischen und kulturellen Erbes der Gemeinschaft sind, zu erstellen, der deren Verständnis und das Studium solcher Stätten erleichtern und dazu beitragen wird, die Plünderungen, die bei ihnen vorkommen, zu verhindern und so ihre ordnungsgemäße Erhaltung zu erleichtern;

20.   ermuntert die beteiligten Institutionen, so rasch wie möglich das Seeverkehrspaket "Erika III" zu verabschieden, und die Mitgliedstaaten, für seine rasche Anwendung zu sorgen, indem hinreichende rechtliche Verfahren entwickelt werden, durch die Unfälle oder Zwischenfälle mit katastrophalen Folgen für die Entwicklung der maritimen Regionen, wie bei Erika oder Prestige, vermieden oder gelindert werden können;

21.   spricht sich dafür aus, dass die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie(4) zu einem Eckstein für die Umweltfragen in der integrierten Meerespolitik der Europäischen Union wird; nimmt zur Kenntnis, dass in dieser Richtlinie festgestellt wird, dass Regionen, deren Meereszustand kritisch ist, schnellstmögliche Maßnahmen vorsehen und umsetzen müssen, um einen guten Umweltstatus zu erreichen; betont, dass es in diesen Regionen äußerst wichtig ist, dass die Kommission verschiedene Bereiche, Programme und Strategien koordiniert und ausreichende finanzielle Hilfen bereitstellt; weist darauf hin, das es zur Erreichung einer solchen integrierten Meerespolitik erforderlich ist, landbasierte Aktivitäten, wie Landwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung einzubeziehen; vertritt die Ansicht, dass diese Regionen zu Pilotgebieten für eine tatsächliche und umfassende integrierte Meerespolitik werden können;

22.   begrüßt die Bestandsaufnahme der Kommission hinsichtlich der Ausnahme der Seeleute aus diversen Teilen der Europäischen Sozial- und Arbeitsschutzregelungen (z.B. die Richtlinie 98/59/EG(5) über Massenentlassungen, die Richtlinie 2001/23/EG(6) über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, die Richtlinie 2002/14/EG(7) über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sowie die Richtlinie 96/71/EG(8) über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen); schlägt die Überarbeitung dieser Richtlinien in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vor;

23.   fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, sobald wie möglich das Seearbeitsübereinkommen von 2006 zu ratifizieren, das angenommen wurde, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Seeleute zu verbessern und einen unlauteren Wettbewerb in diesem Sektor zu verhindern und in dem alle im Arbeitsbereich geltenden internationalen Normen aktualisiert und zusammengefasst werden;

24.   fordert die Kommission auf, eine Aktualisierung der Richtlinie 1999/95/EG(9) über die Arbeitszeitregelung für Seeleute sowie der Rechtsvorschriften in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen, aber nicht oder nur teilweise auf gemeinschaftlicher Ebene geregelt sind, wie etwa über Beschäftigungsagenturen oder über das Recht der Arbeitnehmer, einen ordnungsgemäß unterzeichneten Arbeitsvertrag zu erhalten, vorzunehmen;

25.   ist davon überzeugt, dass die Einbeziehung der regionalen und lokalen Partner für den Erfolg der Meerespolitik ausschlaggebend ist; betont deshalb die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit und Verknüpfung zwischen den europäischen Küstengebieten durch die Förderung abgestimmter Strategien für die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit und einer stärkeren Kommunikation zwischen den verschiedenen Regierungsebenen;

26.   erneuert seine Forderung, den integrierten Ansatz einer Meerespolitik der Europäischen Union in Zukunft weiter zu verfolgen, und fordert die Kommission auf, deren politischen Rahmen und den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt mit dem Binnenland Europas und seinen Politikbereichen zu stärken; regt die Veröffentlichung eines Berichts zur Europäischen Meerespolitik im zweijährlichen Rhythmus sowie einen regelmäßigen öffentlichen Meinungsaustausch mit allen Beteiligten an; fordert die zukünftigen Ratspräsidentschaften auf, im Rahmen ihrer Arbeitsprogramme auf die Meerespolitik einzugehen; fordert darüber hinaus die klare jährliche Ausweisung aller mit EU-Mitteln geförderten Projekte mit Meeresbezug durch die Kommission;

27.   begrüßt die Initiative der Kommission, Verhandlungen für eine bessere Verwaltung gemeinsamer Seegebiete mit Drittländern zu fördern, und unterstützt nachdrücklich die bessere Zusammenarbeit mit Nachbarländern zum Schutz der Meere über die nationalen Zuständigkeiten hinaus;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, im Rahmen der Vereinten Nationen und der IMO die von einigen Mitgliedstaaten geförderte Initiative, das Recht auf Verfolgung zu Wasser und in der Luft auf die territorialen Gewässer der Küstenstaaten auszuweiten, aktiv zu unterstützen, vorausgesetzt, die betroffenen Länder stimmen dem zu, und einen Mechanismus zur gegenseitigen Unterstützung in Fällen von Seepiraterie zu entwickeln;

29.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der neuen integrierten Meerespolitik so bald wie möglich ein Gemeinschaftssystem zur Koordinierung und gegenseitigen Unterstützung einzurichten, mit dem es in internationalen Gewässern stationierten Schiffen der Marine, die unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahren, möglich wäre, Fischerei- und Handelsschiffe aus anderen Mitgliedstaaten zu schützen;

30.   misst einer umfassenden europäischen Strategie für meereswissenschaftliche und -technische Forschung große Bedeutung bei und ist der Auffassung, dass diese ordnungsgemäß finanziert werden muss, und zwar bereits im Siebten Forschungsrahmenprogramm sowie in künftigen Programmen;

31.   spricht sich dafür aus, die Meerespolitik im EU-Haushalt und in den EU-Politiken und Instrumenten nach 2013 angemessen zu berücksichtigen sowie dies in den regelmäßigen Berichten zur europäischen Meerespolitik zusammenfassend darzustellen;

32.   begrüßt ebenso die Empfehlung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007, dass die Meerespolitik den unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten und der maritimen Regionen, insbesondere der Küstenregionen, der Inseln und der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung tragen sollte;

33.   erkennt zwar die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich an, erwartet aber mit Interesse die Veröffentlichung eines Fahrplans durch die Kommission, um den Mitgliedstaaten die Entwicklung ihrer jeweiligen maritimen Raumplanung zu erleichtern; unterstreicht die Notwendigkeit, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und ökologischen Aspekten beizubehalten;

34.   erinnert daran, dass die außergewöhnliche maritime Dimension, die die Küstenregionen, die Inseln und die Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union bringen, einzigartige Möglichkeiten in Bereichen wie Innovation, Forschung, Umwelt, biologische Vielfalt und die Entwicklung neuartiger meeresgestützter Technologien bietet, und dass die künftige integrierte Meerespolitik diese Möglichkeiten unbedingt nutzen muss; hält es für zweckmäßig, Spitzenforschungszentren zu schaffen, und empfiehlt Anreize und Unterstützung für die bereits in den Küstengebieten bestehenden Hochschulforschungszentren;

35.   unterstreicht die Bedeutung der Wellenenergie als sauberer und alternativer Energiequelle und legt der Kommission nahe, in künftigen Aktionsplänen diese Art der Energiegewinnung zu berücksichtigen;

36.   ist der Auffassung, dass das wesentliche Ziel der integrierten Meerespolitik im Bereich der Fischerei die Förderung der Modernisierung und der nachhaltigen, ausgewogenen und gerechten Entwicklung dieses Sektors in der gesamten Union sein sollte, wobei seine sozioökonomische Lebensfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Ressourcen sichergestellt, die Unabhängigkeit und die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung, die Versorgung der Bevölkerung mit Fischereierzeugnissen, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Fischer gewährleistet werden müssen;

37.   ist der Auffassung, dass mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bislang weder die Nachhaltigkeit der Meeresressourcen noch die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Fischereiflotten und der Küstengemeinschaften der Union hinreichend gefördert wurde, und dass die integrierte Meerespolitik der Union daher so konzipiert werden sollte, dass Defizite in der GFP, wie zum Beispiel eine zu starke Zentralisierung sowie die Unfähigkeit, der regionalen Vielfalt der Gewässer der Union Rechnung zu tragen, vermieden werden können;

38.   betont, dass die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen mit Meeresbezug, insbesondere im Fischereisektor, auch davon abhängt, dass ein gerechter und angemessener Verdienst, menschenwürdige Arbeitsbedingungen (auch hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit) und Zugang zur Ausbildung für seine Beschäftigten gewährleistet werden;

39.   fordert, dass die Mitgliedstaaten die Abschlusszeugnisse der berufsbildenden Schulen für die Berufe Steuermann und Mechaniker auf Fischereibooten gegenseitig anerkennen;

40.   betont erneut die Notwendigkeit von Mechanismen zur Unterstützung und Entschädigung der Fischer, die von den sozioökonomischen Folgen der Maßnahmen zur Wiederauffüllung von Fischbeständen oder zum Schutz von Ökosystemen betroffen sind, insbesondere in den benachteiligten Regionen und Gemeinschaften sowie in den Gebieten in äußerster Randlage;

41.   bekräftigt, dass die wissenschaftliche Forschung im Fischereisektor in den einzelnen Mitgliedstaaten verstärkt unterstützt werden muss, insbesondere im Kontext des Siebten Forschungsrahmenprogramms;

42.   fordert, dass die Gemeinschaft den Einsatz von wirksamen Maßnahmen unterstützt, mit denen die Evakuierung, Unterstützung und Rettung von Besatzungen angemessen gewährleistet werden können;

43.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0343.
(2) ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51.
(3) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(4) Angenommene Texte vom 11. 12. 2007, P6_TA(2007)0595.
(5) ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16.
(6) ABl. L 82 vom 22.3.2001, S. 16.
(7) ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 29.
(8) ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1.
(9) ABl. L 14 vom 20.1.2000, S. 29.

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