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Verfahren : 2008/2585(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0242/2008

Aussprachen :

PV 21/05/2008 - 11
CRE 21/05/2008 - 11

Abstimmungen :

PV 22/05/2008 - 9.8

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0232

Angenommene Texte
PDF 112kWORD 33k
Donnerstag, 22. Mai 2008 - Straßburg
Naturkatastrophe in China
P6_TA(2008)0232RC-B6-0242/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu der Naturkatastrophe in China

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sondertagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 13. Mai 2008 und die Erklärung der Europäischen Kommission zur Lage in der Provinz Sichuan in China,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass in Südwestchina am 12. Mai 2008 ein schweres Erdbeben mit einer Stärke von 7,8 auf der Richter-Skala verzeichnet wurde,

B.   in der Erwägung, dass das Erdbeben insbesondere in der Provinz Sichuan Zehntausende von Menschenleben forderte und viele Personen noch vermisst werden,

C.   in der Erwägung, dass die geografischen Gegebenheiten in der Provinz Sichuan die Rettungsarbeiten erschweren,

D.   in der Erwägung, dass die chinesische Regierung außerordentliche Mittel für Soforthilfe bereitstellte und Helfer, darunter Soldaten und ärztliches Personal, entsandte, die in dem betroffenen Gebiet im Einsatz sind,

E.   angesichts des außerordentlichen Hilfsaufrufs der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften,

1.   bekundet sein tief empfundenes Beileid und seine Solidarität gegenüber dem chinesischen Volk und den zahlreichen Opfern; äußert sein Bedauern gegenüber all denjenigen, die unter den Auswirkungen des Erdbebens leiden;

2.   begrüßt die rasche Reaktion der chinesischen Behörden auf die Katastrophe in Form von Soforthilfemaßnahmen;

3.   vermerkt anerkennend die Bereitschaft Chinas, ausländische Hilfe zu akzeptieren; fordert die chinesische Regierung auf, die humanitären Hilfsmaßnahmen und die Tätigkeit der freiwilligen Organisationen bei der Verteilung der Hilfe zu erleichtern und den Zugang aller Bedürftigen zu dieser Hilfe sicherzustellen;

4.   fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, im betroffenen Gebiet Soforthilfe, technische Unterstützung und Wiederaufbauhilfe zu leisten;

5.   hebt die Dringlichkeit von sofortigen humanitären Hilfsleistungen durch das ECHO-Programm hervor, das mit umfangreichen und angemessenen Mitteln ausgestattet ist; vermerkt die Ankunft des Sachverständigen der Kommission für humanitäre Hilfe in Chengdu zwecks Einschätzung des Bedarfs;

6.   unterstützt den Beitrag, den die EU-Mitgliedstaaten über das von der Kommission koordinierte Katastrophenschutzverfahren leisten, sowie die weiteren Beiträge der Völkergemeinschaft zu den Hilfsmaßnahmen;

7.   begrüßt die Tatsache, dass chinesische und ausländische Medien detaillierte und zutreffende Informationen über die Katastrophe übermitteln dürfen;

8.   betont, wie wichtig eine verantwortungsvolle Staatsführung ist, um mögliche Naturkatastrophen zu verhüten bzw. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen; fordert die Entwicklung von Methoden für ein umfassendes und wirksames Frühwarnsystem, um die Bevölkerung auf die Bewältigung von Erdbeben und anderen Naturkatastrophen vorzubereiten;

9.   begrüßt die Bemühungen der Völkergemeinschaft, ihre bewährten Praktiken in Bezug auf Katastrophenschutz und Soforthilfe zur Verfügung zu stellen, um China und seiner vom Erdbeben betroffenen Bevölkerung zu helfen; fordert die beteiligten Organisationen auf, ausreichende Finanzhilfe für die Erfüllung der Zusagen zu leisten;

10.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung Chinas zu übermitteln.

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