Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission und Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (9903/2008 – C6-0206/2008 – 2008/2095(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der von der Kommission am 14. April 2008 vorgelegt wurde (KOM(2008)0201),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008, der vom Rat am 26. Mai 2008 aufgestellt wurde (9903/2008 – C6-0206/2008),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0204/2008),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2008 folgende Komponenten umfasst:
–
die haushaltsmäßige Erfassung der Einnahmen in Verbindung mit dem Fall Microsoft (Geldbuße und Zinsen in Höhe von 849 200 000 EUR),
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die haushaltsmäßige Erfassung der Einsparungen, die sich daraus ergeben, dass die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten im Jahr 2007 niedriger ausfiel als veranschlagt.
–
eine Aufstockung des Dringlichkeitsfonds für Maßnahmen im Veterinärbereich aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit um 130 000 000 EUR bei den Verpflichtungsermächtigungen und 63 950 000 EUR bei den Zahlungsermächtigungen,
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die Schaffung von Haushaltsposten zur Erfassung der Zuschüsse für vier Gemeinsame Unternehmen: Initiative für innovative Arzneimittel (IMI), Clean Sky, ARTEMIS (Gemeinsame Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme) und ENIAC (Europäische Technologieplattform für Nanoelektronik),
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Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds mit einem Betrag von 98 000 000 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen aufgrund der Waldbrände in Griechenland im August 2007 und der Überschwemmungen in Slowenien im September 2007,
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Änderungen am Stellenplan des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, d. h. eine Höherstufung von AD 13 nach AD 14,
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Änderungen am Stellenplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen formell in den Haushaltsplan 2008 aufzunehmen,
C. in der Erwägung, dass der Rat die bei den Dienst- und Versorgungsbezügen erzielten Einsparungen und die Finanzmittel für den so genannten Microsoft-Überwachungsmechanismus in den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 aufgenommen hat,
1. erinnert daran, dass die Mittel für Gemeinsame Unternehmen dem operativen Haushaltsplan des betreffenden Programms entnommen werden;
2. weist darauf hin, dass der Microsoft-Überwachungsmechanismus ausschließlich durch die Einsparungen bei den Dienst- und Versorgungsbezügen in der Rubrik 5 finanziert wird;
3. bedauert, dass der Rat unerwartet die Haushaltslinie 26 02 01 gekürzt und damit ohne Beratung mit dem Parlament ein neues Element eingeführt hat; erwartet, dass diese Einsparungen für die Finanzierung der Prioritäten des Parlaments in der Rubrik 1a verwendet werden;
4. ersucht die Kommission, die Finanzmittel betreffend Instrumente wie den Solidaritätsfonds der Europäischen Union oder den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung künftig nicht zusammen mit anderen Mitteln in einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans aufzunehmen, um Verzögerungen bei der Beschlussfassung und Auszahlung zu vermeiden;
5. nimmt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 ohne Änderungen an;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/371/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 128 vom 16.5.2008, S. 8).