Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission (9904/2008 – C6-0207/2008 – 2008/2094(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere Artikel 15 Absatz 3 sowie die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der von der Kommission am 15. April 2008 vorgelegt wurde (KOM(2008)0203),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2008, der vom Rat am 26. Mai 2008 aufgestellt wurde (9904/2008 – C6-0207/2008),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0203/2008),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan 2008 dazu dient, den Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2007 in Höhe von 1 528 833 290 EUR in den Haushaltsplan 2008 einzustellen,
B. in der Erwägung, dass sich dieser Überschuss hauptsächlich aus Übereinnahmen in Höhe von 72 957 868,80 EUR, der Nichtausschöpfung verfügbarer Ausgabenmittel in Höhe von 1 579 386 212,59 EUR und einem negativen Fremdwährungssaldo von -123 510 791,35 EUR ergibt,
C. in der Erwägung, dass die Nichtausschöpfung von Zahlungsermächtigungen, verglichen mit den Vorjahren, weiter rückläufig war,
D. in der Erwägung, dass sich die Nichtausschöpfung von Zahlungsermächtigungen im Jahr 2007(4) für die Rubrik 1 auf 648 Millionen EUR, für die Rubrik 2 auf 361 Millionen EUR, für die Rubrik 3 auf 241 Millionen EUR, für die Rubrik 4 auf 362 Millionen EUR und für die Rubrik 5 auf 903 Millionen EUR belief,
1. nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2008, der ausschließlich die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2007 betrifft;
2. nimmt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2008 ohne Änderungen an;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/371/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 128 vom 16.5.2008, S. 8).
Auf der Grundlage der Differenz zwischen Zahlungsermächtigungen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007, ohne Berücksichtigung der Beträge zur Verwendung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Übertragung von zweckgebundenen Einnahmen.