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RC-B6-0277/2008

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PV 04/06/2008 - 20
CRE 04/06/2008 - 20

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PV 05/06/2008 - 6.16
CRE 05/06/2008 - 6.16
Erklärungen zur Abstimmung
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Angenommene Texte :


Angenommene Texte
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Donnerstag, 5. Juni 2008 - Brüssel
EU/USA-Gipfel
P6_TA(2008)0256RC-B6-0277/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen, insbesondere seine beiden Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens(1) und zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA(2) und seine Entschließung vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen(3),

–   in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von 1990 und der Neuen Transatlantischen Agenda von 1995 (NTA),

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Europäischen Union und der USA vom 26. Juni 2004 zu der Bekämpfung des Terrorismus und vom 20. Juni 2005 zur Stärkung der beiderseitigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Terrorismusbekämpfung,

–   in Kenntnis des bevorstehenden Gipfeltreffens EU-USA am 10. Juni 2008 in Brdo und des Ergebnisses des Gipfeltreffens EU-USA vom 30. April 2007 in Washington D.C.,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Erklärungen des 63. Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber vom Oktober 2007 und des 64. Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber vom Mai 2008,

–   in Kenntnis der Erklärung des Gipfeltreffens des Nordatlantikrates vom 3. April 2008 in Bukarest,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat(4),

–   unter Hinweis auf das Papier "Klimawandel und internationale Sicherheit" des Hohen Vertreters und der Kommission für den Europäischen Rat (14. März 2008),

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1803 (2008), 1696 (2006), 1737 (2006) und 1747 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum iranischen Atomprogramm,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004 und insbesondere die Abschnitte "Eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus" und "Zusammenarbeit mit Partnern",

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere diejenigen vom 16. November 2005(5), 26. Oktober 2006(6), und 14. Februar 2007(7),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Partnerschaft EU/USA einen Eckpfeiler der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union darstellt und auf gemeinsamen Werten, wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit beruht, sowie die nachhaltige Wirtschaft und Entwicklung fördert,

B.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten in der Weltwirtschaft und Weltpolitik eine wichtige Rolle spielen und gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Demokratie und der Stabilität in der Welt und die Bewältigung weltweiter wirtschaftlicher Herausforderungen, insbesondere der Krisen auf den Finanzmärkten, des Ungleichgewichts bei Währungen und im Handel und der Schuldenkrisen in einigen der ärmsten Länder,

C.   in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise territoriale Konflikte um Rohstoffe, steigende Lebensmittelpreise und Migration, wichtige Anliegen der Bevölkerung ebenso wie der politischen Führungspersonen in der Europäischen Union sind; in der Erwägung, dass nach Angaben der Internationalen Energieagentur die weltweite Nachfrage nach Energie bis 2030 um 50 bis 60 % steigen wird,

D.   in der Erwägung, dass sowohl die Europäische Union als auch die USA bei der Bewältigung des Klimawandels eine internationale Schlüsselrolle spielen können und sollten,

E.   in der Erwägung, dass die weltweite Nachfrage nach Lebensmitteln rascher zunimmt als das Angebot nicht zuletzt wegen der steigenden Nachfrage in Ländern mit sich rasch entwickelnden Volkswirtschaften, wie Indien und China, insbesondere nach Fleisch und Milchprodukten und damit auch nach Futtermitteln; in der Erwägung, dass nach Angaben der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) die derzeitigen Subventionen der Vereinigten Staaten für die Umwandlung von Mais in Ethanol zu dem weltweiten Anstieg der Preise für Nahrungsmittel beigetragen haben, wovon die ärmsten Länder der Welt am schwersten betroffen sind,

F.   in der Erwägung, dass die meisten Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) in den meisten Entwicklungsländern bis zur Frist 2015 nicht erreicht werden,

G.   in Erwägung, dass innerhalb der Europäischen Union über die Wiederbelebung und Stärkung des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) bis zur Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010 Konsens besteht,

H.   in der Erwägung, dass Führungspersönlichkeiten aus Israel und Palästina in Annapolis übereingekommen sind, Verhandlungen mit dem Ziel wieder aufzunehmen, eine Vereinbarung vor Ende 2008 abzuschließen; in der Erwägung, dass die Bemühungen um Stabilität im Nahen Osten durch die Förderung des Friedens, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten - auch im Rahmen des Quartetts - und mit der Arabischen Liga erfordern,

I.   in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Kosovo für die Stabilität und die Entwicklung des westlichen Balkans von ausschlaggebender Bedeutung ist; in Kenntnis der Tatsache, dass sich die USA im Grundsatz bereit erklärt haben, sich an dieser wichtigen ESVP/Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo mit etwa 80 Polizeikräften, zwei Richtern und vier bis sechs Staatsanwälten zu beteiligen,

J.   in der Erwägung, dass es im Kampf gegen den internationalen Terrorismus wichtig ist, das Völkerrecht und die Übereinkommen über Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang einzuhalten,

K.   in Erwägung der historischen Abstimmung, bei der die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2007 eine Resolution zu einem Moratorium bei der Todesstrafe angenommen hat, die von einer Regionen übergreifenden Allianz einschließlich der Europäischen Union eingebracht worden war; äußerst beunruhigt darüber, dass es die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten der USA immer noch gibt,

L.   unter Hinweis darauf, dass von Kooperation geprägte transatlantische Wirtschaftsbeziehungen im Interesse der Europäischen Union wie auch der Vereinigten Staaten liegen und dass konsequente politische Führung für die Stärkung des transatlantischen Marktes gefordert ist, so dass die laufenden Arbeiten des transatlantischen Wirtschaftsrats Unterstützung verdienen, und in der Hoffnung, dass sie einer der Eckpfeiler der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten werden,

M.   in der Erwägung, dass Freiheit und Demokratie weltweit zu fördern sind und die Herausforderungen, die sich daraus ergeben, wie internationale Sicherheit, Beseitigung der Armut, Förderung der Entwicklung, Notwendigkeit weltweiter Abrüstungsbemühungen, Schutz der Menschenrechte, weltweite Gesundheitsrisiken, Umweltprobleme, die Frage der Energieversorgung, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des organisierten Verbrechens sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bewältigt werden müssen; in der Erwägung, dass – wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie klar zum Ausdruck kommt – die Transatlantische Partnerschaft und die NATO für die kollektive Sicherheit sehr wichtig sind,

N.   in der Erwägung, dass es im Interesse beider Partner ist, sich auf der Grundlage der bestehenden internationalen Verträge und der effektiven Arbeit der internationalen Institutionen, insbesondere des Systems der Vereinten Nationen, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, zusammen gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu stellen,

O.   in der Erwägung, dass in den letzten Jahren mehrere Abkommen, die durch amerikanische Anforderungen veranlasst waren und ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments verabschiedet wurden, insbesondere das Abkommen über Fluggastdatensätze und das SWIFT-Memorandum sowie die Existenz des amerikanischen Überwachungsprogramms "Automated Targeting System" (ATS), Rechtsunsicherheit haben entstehen lassen, soweit es um die notwendigen transatlantischen Datenschutzgarantien im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und Weitergabe von Daten zwischen der Europäischen Union und den USA im Interesse der Terrorismusbekämpfung geht,

Transatlantische Beziehungen im Allgemeinen

1.   sieht mit Blick auf die anstehenden US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen mit Zuversicht der Zusammenarbeit mit dem neuen Präsidenten/der neuen Präsidentin der Vereinigten Staaten entgegen und hofft auf ein verstärktes Engagement der Vereinigten Staaten für Multilateralismus sowie Frieden und Demokratie weltweit; ist der Auffassung, dass die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten bei sensiblen Themen, wie etwa den globalen Herausforderungen der Armut und des Klimawandels, gestärkt werden muss; ist sich der Tatsache bewusst, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bei einigen Themen, wie z.B. beim Internationalen Strafgerichtshof, bei den bei der Terrorismusbekämpfung angewandten Methoden und beim Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen zum Klimawandel, immer noch unterschiedliche Ansätze verfolgen; hofft, dass der nächste Präsident der Vereinigten Staaten mit seiner Regierung die Lösung dieser Probleme in Angriff nimmt;

2.   fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, bei einem breiten Spektrum gemeinsamer politischer Herausforderungen, insbesondere im Nahen Osten, im Iran, im Irak, im Kosovo und im westlichen Balkan, in Afghanistan und in Afrika, zusammen zu arbeiten, um für die Verbesserung der Sicherheits- und der Menschenrechtslage in Gegenden wie Birma und Simbabwe ein günstiges internationales Umfeld zu schaffen und weiterhin den Schwerpunkt auf diese Themen in allen einschlägigen Foren, einschließlich dem UN-Sicherheitsrat, zu legen, und fordert einen gemeinsamen Ansatz bei den Beziehungen mit anderen großen geopolitischen Akteuren;

Klimawandel

3.   ermutigt beide Partner mit Nachdruck, sich durch faire Beiträge zu den Bemühungen von Industriestaaten und Entwicklungsländern um eine Verringerung der CO2-Emissionen entsprechend ihren unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten auf ein gemeinsames Konzept zur Begrenzung der Klimaänderung auf einen maximalen Temperaturanstieg von 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu einigen; erkennt die Verantwortung der Industrieländer an, eine führende Rolle zu übernehmen; begrüßt die Zusage der wichtigsten US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten, das Problem der Treibhausgasemissionen anzugehen und bis zum Jahr 2009 internationale Vereinbarungen zur Verhütung eines gefährlichen Klimawandels abzuschließen;

4.   fordert die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, sich intensiv darum zu bemühen, die Arbeit an ihren nationalen Rechtsvorschriften im Bereich Klima bis zur Konferenz der Vereinten Nationen im Dezember 2009 in Kopenhagen zum Abschluss zu bringen; ersucht die Vereinigten Staaten auch darum, in ihren Bemühungen um die Einrichtung eines CO2-Handelssystems nicht nachzulassen, das in Zukunft mit dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union verknüpft werden könnte, zumal der Umwelt und der Industrie generell am besten gedient sein wird, wenn die entstehenden CO2-Marktmechanismen weltweit kompatibel und interoperabel sind; begrüßt deshalb die Bestimmung in den Entwürfen für Vorschläge im Bereich des EU-Emissionshandelssystems, durch die eine Verknüpfung mit anderen verbindlichen Systemen für Höchstgrenzen und Handel, einschließlich subnationaler Systeme, möglich ist; ist in diesem Zusammenhang ermutigt durch das Entstehen regionaler CO2-Handelssysteme innerhalb der Vereinigten Staaten;

5.   begrüßt den genannten Bericht des Hohen Vertreters und der Kommission zum Thema "Klimawandel und internationale Sicherheit"; fordert das Gipfeltreffen EU-USA nachdrücklich auf, sich mit diesem Thema vorrangig zu befassen und dabei auf der erfolgreichen Bali-Konferenz vom Dezember 2007 aufzubauen; fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf zusammenzuarbeiten, um im Jahr 2009 eine ehrgeizige Vereinbarung für die Zeit nach 2012 zu erreichen, einschließlich Maßnahmen zur Abschwächung und Anpassung auf internationaler Ebene; nimmt auch mit Interesse die derzeit im US-amerikanischen Kongress erörterten Vorschläge für die Errichtung eines Internationalen Fonds für saubere Technologien zur Kenntnis und ermuntert die Kommission, einen Dialog über dieses Thema mit der US-Regierung aufzunehmen;

Terrorismus und Menschenrechte

6.   erklärt sich besorgt darüber, dass allein schon die Existenz des Gefangenenlagers in der Bucht von Guantánamo und die Praxis willkürlicher Verhaftungen und außerordentlicher Überstellungen weiterhin eine negative Signalwirkung auf die Art und Weise hat, wie der Terrorismus bekämpft wird; fordert den Rat dringend auf, eine klare und nachdrückliche Erklärung abzugeben, in der die Regierung der Vereinigten Staaten aufgefordert wird, die Praxis der willkürlichen Verhaftungen und außerordentlichen Überstellungen aufzugeben, und die noch in Haft befindlichen Personen in voller Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen Standards anzuklagen oder aber freizulassen sowie sie wiederanzusiedeln und zu entschädigen und eine Klarstellung in Bezug auf das Bestehen von Geheimgefängnissen außerhalb des Hoheitsgebiets der Vereinigten Staaten zu geben;

7.   bedauert die Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten, ein neues Lager für Häftlinge in Afghanistan zu bauen, was ein eindeutiges Anzeichen dafür ist, dass die Vereinigten Staaten weiterhin Gefangene im Ausland noch jahrelang in Haft halten werden;

8.   wiederholt seine Forderung an den Rat und die Kommission, endlich die Empfehlungen umzusetzen, die sein Nichtständiger Ausschuss zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (TDIP) an sie gerichtet hat;

9.   fordert die Vereinigten Staaten auf, die Visa-Regelungen unverzüglich aufzuheben und auf der Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit alle Bürger von EU-Mitgliedstaaten gleich zu behandeln; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme der Gespräche zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über das neue Paket von US-Sicherheitsanforderungen für die Einführung der Visumfreiheit; ist der Auffassung, dass die Verhandlungen transparent sein und auf Gegenseitigkeit beruhen müssen und dass den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union Rechnung getragen werden muss;

10.   begrüßt, dass die Vereinigten Staaten anerkannt haben, dass die Europäischen Gemeinschaft zur Aushandlung eines solchen Abkommens befugt ist, und stellt fest, dass Bereiche, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, wie etwa sicherheitsrelevante Fragen (einschließlich des Austauschs von Fluggastdatensätzen, Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe) nur Gegenstand von Verhandlungen mit dem Rat sowie den Mitgliedstaaten, soweit sie sich auf ihre eigenen Staatsangehörigen beziehen, sein sollten;

11.   hebt hervor, dass die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein wertvolles Instrument zur internationalen Bekämpfung des Terrorismus und der damit zusammenhängenden Verbrechen sein kann; betont jedoch, dass die Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb eines angemessenen Rechtsrahmens erfolgen muss, der klare Regeln und Bedingungen enthält, einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten einzelner Bürger sicherstellt und Mechanismen zur Verfügung stellt, durch die Abhilfe geschaffen werden kann, wo dies notwendig ist, und dass sich eine solche gemeinsame Datennutzung auf eine verbindliche internationale Vereinbarung unter uneingeschränkter Beteiligung des Parlaments und des US-Kongresses stützen sollte; betont, dass der notwendige Datenaustausch im Einklang mit dem geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe sowie unter Einhaltung der EU- und gemeinschaftsrechtlichen Datenschutzvorschriften erfolgen sollte und mit einer Abstimmung zwischen den Geheimdiensten und den Strafverfolgungsbehörden, soweit erforderlich auch auf operationeller Ebene und einer justiziellen Zusammenarbeit mittels des bestehenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe einhergehen sollte;

12.   betont, wie wichtig es ist, die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens zu achten, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament über Fortschritte bei den Verhandlungen über einen europäisch-atlantischen Rahmen der Zusammenarbeit zu informieren, insbesondere was den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre anbelangt; fordert die sofortige Ausarbeitung globaler Datenschutzstandards im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats, damit ein hohes Schutzniveau bei personenbezogenen Daten und Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleistet sind;

13.   fordert die Regierungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten auf, im Rahmen der Vereinten Nationen eine Initiative zur Reform der derzeit existierenden Sanktionslisten einzuleiten, zu der auch die Einführung angemessener Verfahren für eine faire Anhörung, die Darlegung von Gründen sowie ein wirksamer Rechtschutz und Schadensersatz gehören; hebt gleichzeitig die Notwendigkeit hervor, das Verfahren der "schwarzen Liste" der Europäischen Union zu verbessern;

Verbreitung von Kernwaffen, Raketenabwehr, Rüstungskontrolle und NATO

14.   bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zum Iran, die nach Artikel 41 Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen angenommen wurden, und fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, sich auf eine gemeinsame Strategie zu einigen, die Teheran dazu bringen könnte, sich an die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu halten;

15.   begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm, die am 3. März 2008 zur Annahme der genannten Resolution 1803 (2008) durch den UN-Sicherheitsrat geführt hat, durch die neue Sanktionen gegen den Iran verhängt wurden; fordert die Vereinigten Staaten auf, nach dem Erfolg ihrer Diplomatie in den Verhandlungen mit Nordkorea gemeinsam mit der Europäischen Union unmittelbar an den Verhandlungen mit dem Iran teilzunehmen, da sie in der Lage sind, zusätzliche Sicherheitsgarantien unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange des Iran zu bieten; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, Russland, China und den blockfreien Staaten, um weitere Ideen zu prüfen, mit deren Hilfe eine umfassende Vereinbarung mit dem Iran über seine Atomanlagen und ihre Nutzung erreicht werden kann;

16.   begrüßt die jüngste Initiative der Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates und Deutschlands (der P5+1), dem Iran neue Anreize in dem Bemühen zu bieten, das Land davon zu überzeugen, sein Programm zur Urananreicherung einzustellen; fordert die Vereinigten Staaten auf, im Interesse einer Lösung die Verhandlungen mit dem Iran innerhalb der Grenzen der Vorschriften und Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrags uneingeschränkt zu unterstützen;

17.   fordert eine Stärkung des internationalen Systems von Verträgen und Regelungen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Einklang mit dem Völkerrecht enger zusammenarbeiten und beide Seiten die von den Vereinten Nationen in diesen Bereichen zu spielende Rolle unterstützen müssen; fordert den Rat nachdrücklich auf, mit der US-amerikanischen Seite darüber zu beraten, wie ein positiver Ansatz für künftige Tagungen des Vorbereitungsausschusses zum Nichtverbreitungsvertrag als eine erste Chance zur Stärkung der globalen Regelung über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Vorfeld der Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010 erreicht werden kann; unterstreicht die Notwendigkeit, auf dem Gipfeltreffen eine Reihe von Initiativen zur atomaren Abrüstung auf der Grundlage der "13 praktischen Schritte" zu erörtern, die auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2000 einstimmig vereinbart wurden; hofft, dass die Regierung der Vereinigten Staaten auf diesem Gipfeltreffen bereit sein wird, mit der Europäischen Union eine gemeinsame Strategie anzunehmen, mit der Fortschritte bei der Abrüstung sowohl im Bereich der Massenvernichtungswaffen als auch bei den konventionellen Waffen gemacht werden sollen; fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, ein mögliches Vakuum im Hinblick auf den Zeitraum 2009 bis 2010 zu vermeiden, wenn die wichtigsten Abrüstungsvereinbarungen zur Verlängerung anstehen werden; hofft, dass die äußerst wichtigen Vereinbarungen, die in den Jahren 1999, 2000 und 2001 mit Russland erreicht wurden, beibehalten werden und fordert die Vereinigten Staaten auf, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu ratifizieren, was ein bedeutsamer Schritt zur Verminderung der operationellen Bedeutungen von Kernwaffen wäre;

18.   fordert die EU-Mitgliedsstaaten und die Vereinigten Staaten auf, zusammen an neuen Ideen für die Wiederbelebung einer neu definierten und stärkeren Partnerschaft EU-NATO zu arbeiten, die über Berlin-Plus hinausgeht, denn eine stärkere Zusammenarbeit in Afghanistan ist notwendig; ist der Auffassung, dass die Bemühungen um eine Neuausrichtung und Neubestimmung der Europäischen Sicherheitsstrategie mit der ersten Phase der Erörterungen über ein neues strategisches Konzept der NATO verknüpft werden sollten; unterstreicht die Bedeutung der NATO, die weiterhin das unverzichtbare Forum für Sicherheitskonsultationen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten ist, und der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union bei der Stärkung unserer Fähigkeit, den bestehenden und sich entwickelnden Sicherheitsbedrohungen des 21. Jahrhunderts die Stirn zu bieten; begrüßt die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten auf dem Gipfeltreffen in Bukarest anerkannt haben, dass es zum Aufbau eines starken NATO-Bündnisses auch einer starken europäischen Verteidigungseffektivität bedarf, und empfiehlt, die derzeitigen Beziehungen zwischen der NATO und der Europäischen Union in Sicherheitsfragen auszubauen und dabei die Eigenständigkeit beider Organisationen weiterhin zu wahren;

19.  ist der Auffassung, dass der Plan der USA zur Einrichtung eines Raketenabwehrsystems in Europa zum jetzigen Zeitpunkt internationale Abrüstungsbemühungen behindern könnte; zeigt sich besorgt über die Entscheidung Russlands, die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa auszusetzen; betont, dass beide Themen die Sicherheit der Völker Europas betreffen und deshalb nicht Gegenstand rein bilateraler Erörterungen zwischen den USA und einzelnen europäischen Ländern sein sollten; weist in diesem Zusammenhang auf die Erklärung des Gipfeltreffens von Bukarest hin, die auf der letzten Tagung des Nordatlantikrates vom 3. April 2008 veröffentlicht wurde und in der eine umfassende Raketenabwehrarchitektur gefordert wurde, deren Abdeckungsbereich sich auf das gesamte Bündnisgebiet erstreckt; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, einen Rahmen zu schaffen, durch den alle EU-Mitgliedsstaaten und die NATO in die diesbezügliche Debatte eingebunden werden sollen;

20.   sieht der Neubewertung der Sicherheitsdimension der Beziehungen EU-USAim Lichte des Ergebnisses der strategischen Überlegungen der NATO, der Aktualisierung der Europäischen Sicherheitsstrategie und dem Amtsantritt der neuen US-amerikanischen Regierung mit Interesse entgegen;

Entwicklungszusammenarbeit und Nahrungsmittelpreise

21.   fordert eine Aufstockung der Soforthilfe zur Bewältigung der unmittelbaren Bedrohung der ärmsten Menschen der Welt durch höhere Nahrungsmittelpreise; ist sich allerdings der Tatsache bewusst, dass Geld allein nicht ausreicht, und fordert deshalb den Rat, die Kommission sowie den US-Kongress und die US-Regierung auf, sich mit Strukturproblemen, wie etwa zu geringer Investitionen in die Landwirtschaft, zu befassen, und fordert einen koordinierten globalen Ansatz der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und multilateraler Organisationen, der fairere Handelsregelungen und gesteigerte Investitionen in die Landwirtschaft in Entwicklungsländern mit dem Schwerpunkt auf Kleinerzeugern und Frauen umfassen sollte; fordert die Geber auf, für eine Unterstützung und einen Beitrag zur Finanzierung von Sicherheitsnetzen für die am stärksten gefährdeten Menschen zu sorgen; fordert von den maßgeblichen Persönlichkeiten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, sich aktiv an der hochrangigen Arbeitsgruppe zur weltweiten Nahrungsmittelkrise, die unter Leitung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon eingerichtet wurde, zu beteiligen und sie zu unterstützen;

22.   begrüßt die Initiative der US-Regierung, die Bindung der Nahrungsmittelhilfe aufzuheben, und betrachtet diese Initiative als einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Reform des gesamten Nahrungsmittelhilfeprogramms, bei der der Notwendigkeit einer vorausschauenden Förderung einer verstärkten regionalen und lokalen Ernährungssicherheit, die in der Vergangenheit durch die gebundene Nahrungsmittelhilfe der Vereinigten Staaten häufig untergraben wurde, voll und ganz Rechnung getragen wird;

23.   fordert die Kommission auf, darauf hinzuweisen, dass es notwendig ist, einen bedeutenden Teil des Entwicklungshilfeetats der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten für die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung und den Austausch bewährter Verfahren für Landwirte vorzusehen, um effiziente und nachhaltige Anbausysteme, z.B. Fruchtwechsel und Mischkulturen, und eine partizipative, sich an dem Bedarf vor Ort orientierende Pflanzen- und Tierzucht ohne Einsatz von GMO (genetisch veränderte Organismen) weiter zu entwickeln, um für Stabilität in der lokalen Lebensmittelversorgung und solide Bewirtschaftungssysteme mit langfristig niedrigem Energieeinsatz zu sorgen;

24.  bedauert die Entscheidung der Regierung der USA, ihre finanzielle Unterstützung für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) zu verringern; weist auf die maßgebliche Rolle des UNFPA bei der Erreichung einer freiwilligen Senkung der Fruchtbarkeitsziffern in weniger entwickelten Ländern hin; ist davon überzeugt, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln und zu Diensten im Bereich der reproduktiven Gesundheit, die Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen sowie die Förderung der Gesundheit von Müttern und Kindern wesentliche Strategien für die Verlangsamung des Bevölkerungswachstums und die Aufrechterhaltung der Nachhaltigkeit der Ressourcen sind; fordert die Regierung der USA nachdrücklich auf, ihren finanziellen Beitrag zum UNFPA aufzustocken;

25.   fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, die Millenniums-Entwicklungsziele ("MDG") zum Kernstück der internationalen Entwicklungspolitik zu machen; fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, ihre Hilfe für Entwicklungsländer aufzustocken, um die Glaubwürdigkeit ihrer Zusagen zur Steigerung der Hilfe aufrechtzuerhalten; erkennt das größere Engagement der Vereinigten Staaten für Entwicklungshilfe im Allgemeinen und für Afrika im Besonderen an; fordert den Präsidenten der Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, sein letztes Jahr im Amt zu nutzen, um ehrgeizige Ergebnisse des G8-Treffens in Japan und des MDG-Gipfels der Vereinten Nationen im September 2008 in New York zu erzielen; fordert die Europäische Union auf, die MDG und jährliche Zeitpläne für die Erreichung von 0,7 % an öffentlicher Entwicklungshilfe als ein Schlüsselthema auf der Tagesordnung der Tagung des Europäischen Rates vom 19. bis 20. Juni 2008 zu belassen;

Internationale Beziehungen

26.   betont, dass die Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts für die Sicherstellung von Frieden und Stabilität im Nahen Osten unverzichtbar ist; erinnert die beteiligten Parteien an die Zusagen, die sie in Annapolis gegeben haben, ihren guten Willen zum Ausdruck zu bringen und Verhandlungen zu führen, um bis Ende 2008 einen Friedensvertrag abzuschließen, der alle noch offenen Fragen klärt; unterstreicht erneut die Bedeutung der arabischen Friedensinitiative und fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, für die konstruktive Beteiligung arabischer Partner zu sorgen; fordert Israel erneut auf, alle Siedlungsaktivitäten, einschließlich des natürlichen Wachstums, einzustellen und alle seit März 2001 errichteten Außenposten zu beseitigen; bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die humanitäre und politische Krise im Gaza-Streifen und ihre weiteren möglicherweise schwerwiegenden Folgen zum Ausdruck; fordert ein sofortiges Ende des Abfeuerns von Raketen durch palästinensische Milizen aus dem Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet; unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen Ägyptens, der Gewalt ein Ende zu setzen und eine Lösung zu finden, die die Wiedereröffnung aller Übergänge ermöglicht;

27.   begrüßt die Meldung, dass Syrien und Israel direkte Friedensverhandlungen unter der Schirmherrschaft der Türkei führen;

28.   begrüßt die Wahl von Michel Suleiman zum Präsidenten des Libanon; unterstreicht, wie wichtig die Stabilität, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Libanon sind; fordert die Parteien nachdrücklich auf, die in Doha erzielte Vereinbarung in vollem Umfang umzusetzen, und fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, alle diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen;

29.   stellt fest, dass die euro-atlantische und weitere internationale Sicherheit eng mit der Zukunft Afghanistans als einem friedlichen und demokratischen Staat, in dem die Menschenrechte geachtet werden und keine Bedrohung durch Terrorismus herrscht, verbunden ist; begrüßt das feste und langfristige Engagement der NATO in Afghanistan, das in der "neuen strategischen Vision" der ISAF ("International Security Assistance Force") zum Ausdruck kommt, sowie den umfassenden Ansatz der internationalen Gemeinschaft unter Zusammenführung ziviler und militärischer Maßnahmen, einschließlich der Polizeimission der Europäischen Union, die Teil des Gesamtengagements der Europäischen Union in Afghanistan und eines koordinierten Ansatzes der Europäischen Union - einschließlich, der lokalen politischen Orientierung - ist, die der Sonderbeauftragte der Europäischen Union gewährt, und ein Projekt zum Wiederaufbau umfasst, das u. a. durch die Kommission geleitet wird; fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, dringend Schritte zu unternehmen, um ihre Entwicklungshilfe für Afghanistan aufzustocken, zu verbessern und besser abzustimmen, u. a. dadurch, dass möglichst viele Mittel über afghanische Institutionen und erfahrene Nichtregierungsorganisationen geleitet werden;

30.   fordert den Rat auf, einen Dialog mit den Vereinigten Staaten über den Irak aufzunehmen und die Ansichten der Europäischen Union über ihre strategische Rolle im Land deutlich zu machen und weiterhin den gestärkten multilateralen Charakter der Rolle zu unterstützen, die die internationale Gemeinschaft im Irak spielt, indem das erweiterte Mandat der Vereinten Nationen gemäß der Resolution 1770 (2007) des UN-Sicherheitsrats in vollem Umfang genutzt wird;

31.   betont das anhaltende gemeinsame Engagement für regionale Sicherheit und Stabilität im gesamten Balkan; lobt das rasche, unparteiliche und effektive Handeln der Kosovo-Friedenstruppe der NATO-KFOR anlässlich des jüngsten Gewaltsausbruchs im Kosovo und betont, dass die KFOR auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats im Kosovo bleiben muss, um ein sicheres Umfeld, einschließlich der Freizügigkeit aller Menschen und aller internationalen Kräfte im Kosovo, zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union eine wichtige Rolle im Kosovo spielt; begrüßt den Beginn der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX-Mission) im Kosovo und besteht darauf, dass die EULEX-Mission im gesamten Hoheitsgebiet des Kosovo präsent ist;

32.   ist der Auffassung, dass sich die Europäische Union und die Vereinigten Staaten unbedingt mit kurzfristigen Bedrohungen der Sicherheit und langfristigen Problemen der Entwicklung des Kosovo auseinandersetzen müssen im Hinblick auf die Erreichung eines gemeinsamen Ziels: ein funktionsfähiger Staat, eine multiethnische Gesellschaft mit starken, funktionierenden Institutionen und Achtung der Rechtsstaatlichkeit; begrüßt die Tatsache, dass erstmals die EULEX-Mission im Kosovo Polizeibeamte der Vereinigten Staaten umfassen wird; nimmt zur Kenntnis, dass die US-Regierung der Operation im Kosovo eine Reihe von Mitarbeitern des Außenministeriums und Vertragspartner zur Verfügung stellen und 25 % der Betriebskosten des internationalen Zivilbüros (ICO) übernehmen wird, wobei der Rest aus Beiträgen der Kommission und anderer Staaten finanziert wird;

33.   fordert ein konzertiertes Vorgehen gegenüber China, insbesondere im Hinblick darauf, dass dringend Mittel und Wege gefunden werden müssen, um die Demokratie in diesem Land zu fördern, die Spannungen mit Taiwan abzubauen und den Dialog zwischen den Behörden in Beijing und dem Dalai Lama zu erleichtern, um in der Tibet-Frage konkrete Fortschritte zu erzielen;

34.   fordert den Rat auf, mit den Vereinigten Staaten erneut darüber zu sprechen, wie der Internationale Strafgerichtshof ein Pfeiler des Völkerrechts werden kann; erwartet von der künftigen US-Regierung, dass sie eine konstruktivere Haltung einnimmt und das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert und sich aktiv für den Abschluss einer Vereinbarung über die noch ausstehende Definition des Begriffs "Verbrechen der Aggression" einsetzt, wie es in Artikel 5 Absatz 2 des Statuts von Rom zur Vorbereitung der Konferenz zur Überprüfung des Internationalen Strafgerichtshofs im Jahr 2005 vorgesehen ist;

35.   bekräftigt seine Verurteilung der Todesstrafe; fordert die Regierung der Vereinigten Staaten und alle US-Bundesstaaten auf, sie abzuschaffen; bedauert, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten vor kurzem die Todesspritze für rechtmäßig erklärt und den Weg für die Wiederaufnahme von Hinrichtungen frei gemacht hat;

36.   empfiehlt, Maßnahmen zu ergreifen, um die transatlantischen Beziehungen mit den Vereinigten Staaten im Rahmen eines neuen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens, das die derzeit bestehende Neue Transatlantische Agenda ablöst, zu stärken; empfiehlt in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung dieses Transatlantischen Partnerschaftsabkommens, bei dem Experten aus der Europäischen Union und den USA ständig darum bemüht sind, die Transatlantische Partnerschaft zu verbessern, um ihr Potenzial zur Gänze auszuschöpfen; unterstreicht, dass es nur durch ein umfassenderes Engagement auf allen Ebenen des US-Kongresses, des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente möglich sein wird, den gesamten Prozess wirklich zu stärken, und dass der bestehende interparlamentarische Austausch schrittweise in eine faktische "Transatlantische Versammlung" umgewandelt werden sollte;

o
o   o

37.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.

(1) ABl.C 298 E vom 8.12.2006, S. 226.
(2) ABl.C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.
(3) ABl.C 74 E vom 20.3.2008, S. 670.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0192.
(5) ABl.C 280 E vom 18.11.2006, S. 120.
(6) ABl.C 313 E vom 20.12.2006, S. 439.
(7) ABl.C 287 E vom 29.11.2007, S. 344.

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