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Verfahren : 2008/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0297/2008

Eingereichte Texte :

B6-0297/2008

Aussprachen :

PV 16/06/2008 - 22
CRE 16/06/2008 - 22

Abstimmungen :

PV 19/06/2008 - 5.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0305

Angenommene Texte
PDF 274kWORD 51k
Donnerstag, 19. Juni 2008 - Straßburg
1.Juli 2008: 40 Jahre Zollunion
P6_TA(2008)0305B6-0297/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum vierzigsten Jahrestag der Zollunion

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament und der Rat kürzlich - am 23. April 2008 - die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex)(1) angenommen haben,

–   unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel(2),

–   unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 624/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013)(3),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion" (KOM(2008)0169),

   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juni 2008 über effiziente Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften und -verfahren im Dienste der Handelspolitik(4),

–   in Kenntnis des Berichts seines Untersuchungsausschusses für das gemeinschaftliche Versandverfahren (Januar 1996 - März 1997),

   unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich(5), das am 28. Mai 1997 unterzeichnet wurde,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Weltzollorganisation und die Ausübung der Rechte und Pflichten eines Mitglieds ad interim (KOM(2007)0252),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2008 über die Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion,

–   in Kenntnis des von der Kommission am 19. Mai 2008 veröffentlichten Berichts über gemeinschaftliche Zollmaßnahmen gegen Produktfälschung und Produktpiraterie,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Zollunion seit 1968 ganz erheblich zur Bewahrung und Entwicklung des Binnenmarkts beiträgt und Wohlstand schafft, indem sie den rechtmäßigen und auf Wettbewerb beruhenden Handel mit und innerhalb der Union fördert und gleichzeitig ihre Bürger schützt,

B.   in der Erwägung, dass das Bestehen einer Zollunion bedeutet, dass an den Binnengrenzen, d. h. den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten, keine Zölle erhoben werden, dass auf Importe aus Drittstaaten einheitliche Zölle erhoben werden, dass gemeinsame Ursprungsregeln für Erzeugnisse aus Drittstaaten gelten und dass eine gemeinsame Definition des Zollwerts existiert,

C.   in der Erwägung, dass die Entwicklung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften darauf abzielt, zu gewährleisten, dass für alle in die Europäische Union eingeführten Erzeugnisse dieselben Regeln gelten,

D.   in der Erwägung, dass die Zollbehörden der Europäischen Union eine doppelte Funktion wahrnehmen, nämlich Zölle und Einfuhrabgaben zu erheben sowie die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger an den Außengrenzen der Europäischen Union zu schützen,

E.   in der Erwägung, dass der erste Untersuchungsausschuss des Parlaments, der sich mit Zollfragen befasst hat, in Ziffer 17.3.1. seines genannten Berichts Folgendes festgestellt hat: "Um bei den Wirtschaftssubjekten und der breiten Öffentlichkeit das notwendige Vertrauen zu schaffen, dass das Umfeld beim Handel im Binnenmarkt einen angemessenen Schutz genießt, ...(muss) die Schaffung eines einheitlichen EU-Rahmens für Zolldienste ein langfristiges Ziel der EU sein ...",

F.   in der Erwägung, dass die Globalisierung zu einer erheblichen Zunahme des internationalen Handels und zur Entwicklung neuer Produktions- und Konsummuster geführt hat, dass damit jedoch auch neue Gefahren wie der weltweite Terrorismus, Klimawandel und illegaler Handel entstanden sind,

G.   in der Erwägung, dass die Reduzierung der Kosten, die aus der Einhaltung von Vorschriften erwachsen, sowie der Verwaltungskosten zu einem wesentlichen Thema für die effiziente und wirkungsvolle Verwaltung in der Europäischen Union geworden ist,

Entwicklung der Zollunion

1.   ist der Auffassung, dass die vierzig Jahre Zollunion eine beträchtliche Errungenschaft darstellen und den Unternehmen und Bürgern der Europäischen Union Vorteile gebracht haben;

2.   bekräftigt, dass die Zollbehörden, die hauptsächlich für die Kontrolle des Handels zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten zuständig sind, dazu beitragen, einen offenen und fairen Handel zu gewährleisten, die äußere Dimension des Binnenmarkts, die gemeinsame Handelspolitik sowie andere gemeinsame Politikbereiche der Europäischen Union zu verwirklichen und die Sicherheit der gesamten Lieferkette sicherzustellen;

3.   erkennt an, dass die von den Zollbehörden ergriffenen Maßnahmen darauf abzielen, die finanziellen Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen und die Europäische Union vor unlauteren und unzulässigen Handelspraktiken zu schützen;

4.   erkennt gleichfalls an, dass die Maßnahmen darauf abzielen, Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Europäische Union und ihre Einwohner zu garantieren, dabei den Umweltschutz zu gewährleisten und ein gerechtes Gleichgewicht zwischen den notwendigen Zollkontrollen und dem Erfordernis, den rechtmäßigen Handel zu erleichtern, zu wahren, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

5.   beglückwünscht in diesem Zusammenhang die Zollbeamten zu ihrem effizienten Einsatz im Kampf gegen Fälschungen, wodurch 2007 in 43 000 Fällen 79 Millionen gefälschte Artikel beschlagnahmt werden konnten; unterstützt mit Blick auf den enormen Anstieg der Fälle, in denen gefälschte Produkte beschlagnahmt werden, praktische Maßnahmen der Zollbehörden zur Bekämpfung von Produktfälschung und -piraterie wie die Erhöhung der Zahl der spezialisierten Zollbeamten, die sich in der Kommission und in den Mitgliedstaaten mit dieser Aufgabe befassen, sowie die Überlegungen zur Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für Produktfälschung (OEC),

6.   begrüßt deshalb die genannte Mitteilung der Kommission, in der für den Zeitraum 2013 bis 2019 eine klare Orientierung für den Zoll vorgegeben werden soll;

7.   betont, dass sich die Zollbehörden der Europäischen Union ständig auf künftige Herausforderungen einstellen und Fähigkeiten, Technologien und Methoden, die dem neuesten Entwicklungsstand entsprechen, entwickeln und einsetzen müssen, um den Handel auf möglichst effiziente und wirksame Weise zu fördern und zu kontrollieren;

8.   betont, wie wichtig es ist, dass die Beitrittsländer sich an die EU-Standards in Zollfragen anpassen, und würdigt die technische Hilfe, die die Kommission und die Mitgliedstaaten den Beitrittsländern gewähren;

Engere Zusammenarbeit

9.   begrüßt die wichtigen Ergebnisse verschiedener Seminare, die im Rahmen des Programms Zoll 2013 organisiert wurden, d. h. die Verbesserung des Netzwerks für die Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und den Marktaufsichtsbehörden, die Verbesserung des Risikomanagements und den Austausch von Erfahrungen, Wissen und bewährten Verfahren, was Zusammenarbeit und Kontrollen betrifft;;

10.   ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit der Zolldienste in der Europäischen Union angesichts der zahlreichen Gefahren, die sie bekämpfen müssen, von entscheidender Bedeutung für ihre Effizienz ist;

11.   fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, die administrative Zusammenarbeit zwischen ihren Zollbehörden und zwischen den Zollbehörden und anderen Regierungsstellen, wie Veterinärbehörden und für die Produktsicherheit zuständigen Einrichtungen, zu verstärken, um sicherzustellen, dass die Kontrolle der EU-Außengrenzen in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen wird und Sicherheit und Gefahrenabwehr im Dienste der Bürger der Europäischen Union gewährleistet werden;

12.   fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern durch bereits bestehende und neue Programme für die Zusammenarbeit im Zollbereich zu verstärken, um den Handel für verlässliche Partner zu vereinfachen und die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten;

13.   betont, dass sämtliche Wirtschaftsakteure im Ausschuss für den Zollkodex vertreten sein müssen;

14.   begrüßt die Unterzeichnung der verschiedenen Abkommen, die die Europäische Gemeinschaft mit ihren wichtigsten Handelspartnern in der Welt abgeschlossen hat;

15.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die internationale Zusammenarbeit in Zollfragen im Rahmen internationaler Organisationen (Welthandelsorganisation und Weltzollorganisation) sowie mit Drittstaaten zu verstärken; weist darauf hin, dass damit effizientere Zollkontrollen erreicht und die EU-Standards gestärkt werden sollen und dass es gleichzeitig darum geht, dass der Handel der Europäischen Union und ihren Handelspartnern zugute kommt; stellt fest, dass dies insbesondere die Einleitung von gemeinsamen Maßnahmen und Pilotprojekten ermöglichen wird, die dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbeamten in der Europäischen Union und in Drittstaaten vor Ort zu stärken;

Sicherheitsfragen

16.   fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Zoll einen größeren Beitrag zur Bekämpfung der besonderen Gefahren leistet, die von gefälschten Produkten, vor allem von gefälschten Medikamenten und Spielzeug, ausgehen;

17.   fordert die Kommission auf, ihren Widerstand gegen die vor kurzem erlassene Rechtsvorschrift der Vereinigten Staaten beizubehalten, wonach sämtliche Schiffscontainer in ausländischen Häfen gescannt werden müssen; weist darauf hin, dass die Zweckmäßigkeit und Effizienz dieser unilateralen Entscheidung der Vereinigten Staaten nicht erwiesen ist, weder was ihren wirtschaftlichen Sinn noch was den Gewinn an Sicherheit betrifft;

18.   ist der Auffassung, dass mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften(6) (,Security Amendment") bereits auf die Erwartungen der Behörden der Vereinigten Staaten im Hinblick auf die Sicherheitskontrollen in Europa reagiert worden ist;

Stärkung von Effizienz, Effektivität und Nutzen für den Binnenmarkt

19.   begrüßt die beiden Initiativen, die die Zollbehörden der Gemeinschaft in den nächsten zehn Jahren ergreifen wollen, um den Interessen aller europäischen Bürger besser zu entsprechen, d. h. die e-Zoll-Initiative, die das Parlament bereits gebilligt hat, und die Schaffung eines europäischen Netzes von Zolllabors, die eine einheitliche Auslegung der neuen technischen EU-Normen ermöglicht, und unterstützt jede weitere diesbezügliche Initiative;

20.   erkennt an, dass diese Modernisierung es ermöglichen wird, den Kampf gegen gefährliche Erzeugnisse zu intensivieren und den Verbraucherschutz zu stärken;

21.   fordert die Mitgliedstaaten auf, in abgestimmter und harmonisierter Weise neue Arbeitsmethoden und -techniken zu entwickeln und für eine koordinierte und einheitliche Anwendung der Zollvorschriften zu sorgen; fordert die Kommission auf, die einheitliche Anwendung der Zollvorschriften in den Mitgliedstaaten zu überwachen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten;

22.   fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Zollbehörden ausreichende Mittel bereitzustellen und (technische und personelle) Investitionen zu tätigen, damit diese ihre Aufgabe wahrnehmen, papierlose Systeme umsetzen und das Personal schulen können;

23.   fordert die Mitgliedstaaten auf, ein hohes Maß an Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den Unternehmen zu gewährleisten, damit die Einhaltung der Vorschriften verbessert und Bürokratie abgebaut wird, vor allem indem ein Ansatz gewählt wird, der sich mehr dem Risikomanagement verpflichtet sieht, und indem Dienste im Rahmen einheitlicher Anlaufstellen/Portale entwickelt werden;

24.  fordert die Kommission auf, den Problemen von KMU besondere Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere durch Erleichterung des Verfahrens der Anpassung der IT-Systeme der KMU an die Systeme der Zollverwaltungen bei möglichst geringen Kosten sowie durch Vereinfachung der Verfahren für die Gewährung des Status eines "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten";

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25.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 145 vom 4. 6. 2008, S. 1.
(2) ABl. L 23 vom 26.1.2008, S. 21.
(3) ABl. L 154 vom 14.6.2007, S. 25.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0247.
(5) ABl. L 222 vom 12.8.1997, S. 17.
(6) ABl. L 117 vom 4.5.2005, S. 13.

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