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Verfahren : 2008/2025(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0262/2008

Eingereichte Texte :

A6-0262/2008

Aussprachen :

PV 07/07/2008 - 16
CRE 07/07/2008 - 16

Abstimmungen :

PV 08/07/2008 - 8.21
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0335

Angenommene Texte
PDF 345kWORD 93k
Dienstag, 8. Juli 2008 - Straßburg
Haushaltsplan 2009: Erste Überlegungen zum Vorentwurf des Haushaltsplans 2009 und Mandat für die Konzertierung
P6_TA(2008)0335A6-0262/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zum Haushaltsplan 2009: Erste Überlegungen zum Vorentwurf des Haushaltsplans 2009 und Mandat für die Konzertierung – Einzelplan III, Kommission (2008/2025(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vorentwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009, der am 6. Mai 2008 von der Kommission angenommen wurde,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1) (IIV),

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 24. April 2008 zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009(2) sowie zu dem Haushaltsrahmen und den Prioritäten für 2009(3),

   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel vom 19. und 20. Juni 2008,

–   gestützt auf Artikel 69 und Anhang IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0262/2008),

A.   in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag von Lissabon) nach seiner Ratifizierung im Jahr 2009 das Europäische Parlament im Bereich der Gesetzgebung und des Haushalts endlich mit dem Rat gleichstellen wird und dass der Union neue Zuständigkeiten übertragen werden, was erhebliche Auswirkungen auf den EU-Haushalt haben wird,

B.   in der Erwägung, dass das jährliche Haushaltsverfahren als Ganzes infolge der neuen Vertragsbestimmungen grundlegende Änderungen erfahren wird und die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben sowie der (maximale) Steigerungssatz für die nichtobligatorischen Ausgaben aufgegeben werden,

C.   in der Erwägung, dass die drei Organe am 16. April 2008 in einer Erklärung vereinbart haben, so bald wie möglich Gespräche über die notwendigen Vorkehrungen in Haushaltsfragen im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon zu führen, wobei zu beachten ist, dass es 2009 ein neues Parlament und eine neue Kommission geben wird, die im Falle einer Ratifizierung des Vertrags umfassend auf die damit herbeigeführten Änderungen vorbereitet sein müssen,

Vorentwurf des Haushaltsplans 2009

1.   stellt fest, dass im Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) für 2009 ein Gesamtbetrag von 134 394,9 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt wird und dass sich der Gesamtbetrag bei den Zahlungsermächtigungen auf 116 736,4 Mio. EUR beläuft, so dass bis zur Obergrenze ein Spielraum von 2 638,1 Mio. EUR bei den Verpflichtungen und von 7 443,6 Mio. EUR bei den Zahlungen verbleibt, wobei die obligatorischen Ausgaben bei den Verpflichtungsermächtigungen 33 % und bei den Zahlungsermächtigungen 38 % ausmachen;

2.   verweist darauf, dass die Verpflichtungsermächtigungen im HVE 2009 1,04 % des BNE entsprechen, was insgesamt eine Steigerung um 3,1 % gegenüber dem Haushaltsplan 2008 bedeutet, wobei die obligatorischen Ausgaben aufgrund der schrittweisen Einführung von Direktbeihilfen für die neuen Mitgliedstaaten um 4,7 % und die nichtobligatorischen Ausgaben um 2,4 % gestiegen sind;

3.   nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass die Zahlungsermächtigungen im HVE 2009 0,90 % des BNE ausmachen, was einer Verringerung um 3,3 % gegenüber dem Haushaltsplan 2008 entspricht, wobei die Zahlungsermächtigungen für obligatorische Ausgaben analog zur Entwicklung bei der Verpflichtungsermächtigungen um 4,8 % gestiegen sind, während bei den Verpflichtungen für nichtobligatorische Ausgaben ein Rückgang um 7,6 % zu verzeichnen ist;

4.   nimmt die von der Kommission festgelegten Prioritäten des HVE zur Kenntnis:

   Förderung des nachhaltigen Wachstums und Begünstigung eines wirtschaftlichen Umfelds, das der Schaffung neuer Arbeitsplätze förderlich ist; Unterstützung von Innovationen;
   weitere Bemühungen im Rahmen der Kohäsionspolitik mit dem Ziel, die Ungleichgewichte zwischen den Regionen der Union zu verringern;
   Bekämpfung des Klimawandels und Förderung der Forschung auf dem Gebiet sauberer und effizienter Energien; Entwicklung einer Energiepolitik der Europäischen Union, die sich durch Unabhängigkeit und Sicherheit auszeichnet;
   Entwicklung einer gemeinsamen Integrationspolitik und Schaffung eines gemeinsamen Rechtsraums;
   Unterstützung des Nahostfriedensprozesses sowie der Stabilität im Kosovo und in der gesamten Balkanregion;
   Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe und Stärkung der Umweltkomponente der Entwicklungszusammenarbeit;

5.   verweist auf die Prioritäten, die das Europäische Parlament in seiner vorgenannten Entschließung vom 24. April 2008 zur jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009 zum Ausdruck gebracht hat;

Allgemeine Überlegungen

6.   bekundet seine Überzeugung, dass die Europäische Union mit dem Mittelvolumen ausgestattet werden muss, das sie benötigt, um ihre laufenden Politiken und Aktivitäten uneingeschränkt durchzuführen, und zugleich über genügend Flexibilität verfügen muss, um neue politische Herausforderungen zu bewältigen;

7.   stellt fest, dass der bei weitem größte Teil des Spielraums von insgesamt 2,638 Mrd. EUR im HVE, nämlich 2,027 Mrd. EUR, aus der Marge bei den marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen in Rubrik 2 (erster Pfeiler der GAP) stammt;

8.   nimmt mit Interesse die genannten Schlussfolgerungen des Vorsitzes und die Auswirkungen zur Kenntnis, die einige dieser Schlussfolgerungen auf den Haushalt haben könnten; ist der Auffassung, dass dieser Bedarf an Haushaltsmitteln nur unter Rückgriff auf die Instrumente gedeckt werden kann, die in der IIV – insbesondere in deren Nummern 21 bis 23 – zur Verfügung stehen;

9.   verweist darauf, dass die Union aufgrund der sehr geringen Spielräume unter den anderen Obergrenzen des MFR, insbesondere in den Rubriken 1a, 3b und 4, nur sehr eingeschränkt in der Lage ist, aus haushaltspolitischer Sicht auf politische Veränderungen zu reagieren; betont gleichzeitig die Möglichkeit, auf die Bestimmungen der IIV zurückzugreifen, um finanzielle Defizite auszugleichen;

10.   sieht sich in seiner Funktion als Haushaltsbehörde in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittelzuweisungen für den EU-Haushaltsplan so verwendet werden, dass die begrenzten Ressourcen bestmöglich eingesetzt werden; hat die Absicht, sich in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen und unter Berücksichtigung ihrer Forderungen um einen ehrgeizigeren, ausgewogeneren und in sich schlüssigeren Haushaltsplan zu bemühen;

11.   erkennt nicht in jedem Fall einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den politischen Prioritäten, die die Kommission in ihrer Jährlichen Strategieplanung (JSP) und im HVE umreißt, und den Steigerungen in den entsprechenden Haushaltslinien und Politikbereichen; ist noch immer nicht zufrieden mit den Bemühungen der Kommission, die Prioritäten des Parlaments in den HVE aufzunehmen; ist beispielsweise nicht davon überzeugt, dass sich der Klimawandel als prioritäre Aufgabe durchgängig im von der Kommission vorgeschlagenen Haushaltsplan widerspiegelt; wünscht präzisere Informationen darüber, welche Methoden angewandt wurden, um zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass mehr als 10 % (bzw. 14 Milliarden EUR) des EU-Haushaltsplans für Umweltziele ausgegeben werden; verlangt eine umfassende Darstellung aller mit dem Klimawandel zusammenhängenden Ausgaben im Haushaltsplan, einschließlich der ländlichen Entwicklung und der Strukturfonds, um den Zusammenhang zwischen politischen Prioritäten und Prioritäten im Haushaltsplan bewerten zu können; verweist auf die Notwendigkeit, die laufenden Programme bei der Halbzeitüberprüfung zu überarbeiten, um die Ziele im Bereich des Klimawandels besser einzubeziehen und für eine verbesserte Kohärenz der Politik zu sorgen;

12.   wünscht, mit dem Rat und der Kommission in einen Dialog über die Inanspruchnahme von in der IIV vorgesehenen Instrumenten einzutreten mit dem Ziel, die Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu verstärken mit Blick auf eine umfassende Vereinbarung zum Klimawandel für die Zeit nach 2012;

13.   bekundet sein Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission, um rasch eine wirksame Vereinbarung über das Paket für den Bereich Energie und Klimawandel, einschließlich der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS), zu erzielen; stellt fest, dass die Union auch weiterhin deutlich machen muss, dass Wirtschaftswachstum und Entwicklung mit einer Volkswirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß in Einklang gebracht werden können; verweist den Rat auf die genannten Schlussfolgerungen des Vorsitzes;

14.   äußert seine tiefe Besorgnis darüber, dass verfügbare Margen inzwischen immer öfter das Ergebnis einer "kreativen" Haushaltsführung sind, wobei das Backloading von bestehenden Mehrjahresprogrammen, die nicht erfolgende Berücksichtigung bereits bekannten und vorhersehbaren Mittelbedarfs und weitere Manöver vergleichbarer Art als Beispiele angeführt werden können; betrachtet derartige Praktiken als Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Budgetierung und fordert erneut einen HVE, der ein ehrliches Bild des Haushaltsbedarfs im nachfolgenden Jahr liefert; ersucht die Kommission und den Rat, gemeinsam daran mitzuwirken, dass die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, um für den Haushaltsplan 2009 ein zufrieden stellendes Volumen an Haushaltsmitteln zu erreichen;

15.   verweist darauf, wie wichtig eine klare, schlüssige und transparente Darstellung des Haushaltsplans der Union ist, und hält eine solche Vorstellung auch deswegen für absolut notwendig, weil den europäischen Bürgern mitgeteilt werden muss, wofür die Gelder der Union ausgegeben werden; ist beunruhigt darüber, dass es immer schwieriger geworden ist, zwischen operationellen Ausgaben und Verwaltungsausgaben der Kommission zu unterscheiden, und dass bereits ein beträchtlicher Teil der Ausgaben, bei denen es sich um Verwaltungsausgaben handelt, die eigentlich mit Mitteln der Rubrik 5 zu finanzieren sind, aus operationellen Mitteln bestritten wird;

16.   bedauert die Tatsache, dass derzeit nicht klar erkennbar ist, in welchen Punkten das neue Finanzplanungsdokument vom vorherigen Dokument abweicht, ob oder wie Steigerungen in einem bestimmten Jahr ausgeglichen werden oder wie beim Back- und Frontloading verfahren wird; hält dies für unvereinbar mit Nummer 46 der IIV und fordert die Kommission auf, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen;

17.   betont, dass es besonders wichtig ist, die Auswirkungen des Front- und Backloading von Mehrjahresprogrammen auf den gesamten Haushaltsplan zu verfolgen, um eine kohärente Planung von Verpflichtungsermächtigungen während der gesamten Laufzeit des MFR unter Beachtung der in der IIV zum Ausdruck gebrachten Prioritäten des Parlaments sicherzustellen;

18.   zeigt sich erstaunt über den äußerst geringen Umfang an Zahlungsermächtigungen (116 736 Mio. EUR), den die Kommission in ihrem HVE vorschlägt; erinnert daran, dass sich die für die Haushaltspläne 2007 und 2008 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen auf 126 500 bzw. 129 100 Mio. EUR beliefen;

19.   fordert die Kommission auf, das 2007 begonnene Screening fortzusetzen und unmissverständlich weitere Informationen zur Politik im Bereich der Humanressourcen, zur Anwendung der Umschichtungsstrategie und zum Umfang der Externalisierung von Aufgaben für 2009 darzulegen; verlangt bis zum 30. April 2009 einen Follow-up-Bericht mit den Schlussfolgerungen, die die Kommission bezüglich ihrer internen Organisation ziehen wird; nimmt den Folgebericht der Kommission über "Planung und Optimierung der Humanressourcen der Kommission im Dienste der Prioritäten der Union" aus dem Jahr 2008 zur Kenntnis, in dem die Kommission ihre Zusage bekräftigt, 2009 über die letzte Tranche von erweiterungsbezogenen Stellen hinaus bis 2013 keine neuen Stellen zu beantragen;

20.   stellt eine beträchtliche Zunahme der Zahl der von OLAF im Bereich der Außenhilfe durchgeführten externen Untersuchungen fest und fordert deshalb die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass OLAF die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen; fordert den Rat auf, die Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Bekämpfung von Betrug in der Europäischen Union zu verbessern; fordert den Rat auf, angemessene Folgemaßnahmen im Anschluss an die von den Mitgliedstaaten im Zuge der Betrugsbekämpfung durchgeführten Untersuchungen zu gewährleisten, einschließlich des Einziehungsverfahrens;

Teilrubrik 1a

21.   nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtungsermächtigungen für Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung im HVE mit 11 690 Mio. EUR veranschlagt werden, womit ein Spielraum von 82 Mio. EUR bleibt; dies entspricht einer Steigerung um 5,5 % gegenüber 2008; stellt fest, dass auch die Zahlungsermächtigungen um 5,3 % auf einen Gesamtbetrag von 10 285,2 Mio. EUR steigen;

22.   begrüßt die Absicht der Kommission, Schlüsselaktionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung von Innovationen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Forschung durchzuführen; unterstreicht, dass die derzeitigen Initiativen auf diesem Gebiet wie das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie weitere Initiativen betreffend die KMU angemessen durchgeführt und überwacht werden müssen;

23.   begrüßt das von der Kommission im HVE festgelegte vorrangige Ziel, die Forschung auf dem Gebiet sauberer und effizienter Energien zu fördern, und hat die Absicht, dafür Sorge zu tragen, dass (zusätzlich zum 7. Rahmenprogramm) die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, da die Energieeffizienz eine Schlüsselstrategie für die Bewältigung des Problems des Klimawandels ist;

24.   weist darauf hin, wie wichtig es ist, die notwendigen Haushaltsmittel für alle Maßnahmen bereitzustellen, die die Förderung und Einführung von Weiterbildungsprogrammen im Bereich der Medien und der neuen Technologien erleichtern;

25.   äußert sein Bedauern über den äußerst begrenzten Spielraum in Teilrubrik 1a, der vermuten lässt, dass die Finanzierung neuer Prioritäten im Wege der Umschichtung ohne gravierende Einschnitte bei bestehenden wichtigen Programmen nicht möglich sein wird, und empfiehlt daher, im Falle der Festlegung neuer Prioritäten zusätzliche Mittel bereitzustellen;

26.   vertritt die Auffassung, dass angesichts des begrenzten Spielraums in Teilrubrik 1a die ordnungsgemäße Umsetzung und Evaluierung laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen Vorrang haben sollte, die Einführung neuer Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen aber selbstverständlich weiterhin möglich sein muss;

27.   hält die geplante Regelung für kleine Unternehmen ("Small Business Act") für eine wichtige Strategie zur Unterstützung von KMU; erwartet ungeduldig konkrete Vorschläge zur Finanzierung dieses neuen strategischen Instruments; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für diesen Zweck auch die im Rahmen der Strukturfonds verfügbaren Mittel verstärkt einzusetzen; stellt fest, dass die Europäische Union aufgrund der Tatsache, dass KMU durch verspätete Zahlungen besonders hart getroffen werden, diese Verzögerungen vermeiden muss, indem sie eine effiziente und transparente Überwachungsregelung entwickelt, um sicherzustellen, dass die Zahlungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums getätigt werden;

Teilrubrik 1b

28.   nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtungsermächtigungen für die Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung im HVE um 2,5 % auf insgesamt 48 413,9 Mio. EUR ansteigen, wobei bei dem für technische Unterstützung ausgewiesenen Finanzrahmen ein Spielraum von lediglich 14 Mio. EUR verbleibt; stellt fest, dass die Steigerung um insgesamt 2,5 % auf die beträchtliche Aufstockung beim Kohäsionsfonds (+ 14 % gegenüber 2008) zurückzuführen ist, während die Mittelzuweisungen für die Strukturfonds auf dem gleichen Niveau verbleiben;

29.   bedauert den drastischen Rückgang bei den Zahlungsermächtigungen, die im Vergleich zu 2008 um 13,9 % auf 34 914,1 Mio. EUR sinken; ist insbesondere nicht von der Begründung für die Korrektur der prognostizierten Zahlungen nach unten um 30 % (EFRE – Konvergenz), 13 % (EFRE – regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung), 85 % (EFRE – territoriale Zusammenarbeit) bzw. 50 % (Kohäsionsfonds) für die neuen Programme im Zeitraum 2007-2013 überzeugt;

30.   ist der Auffassung, dass die Kommission angeben sollte, ob dieser drastische Rückgang eine direkte oder indirekte Folge des neuen Aktionsplans zur Verstärkung der Kontrolle und der geteilten Verwaltung von strukturpolitischen Maßnahmen ist, insbesondere angesichts der Tatsache, dass dies einen Mangel an Kontrollen der ersten Ebene in den Mitgliedstaaten implizieren könnte;

31.   beabsichtigt, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Mittel für kohäsionspolitische Maßnahmen weiterhin gesichert sind, um in der Lage zu sein, aktuelle und künftige Herausforderungen für das Solidaritätsprinzip innerhalb der Europäischen Union zu bewältigen;

Rubrik 2

32.   nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtungsermächtigungen für die Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen im HVE mit 57 525,7 Mio. EUR veranschlagt werden, was einer Steigerung um 3,5 % gegenüber 2008 entspricht, so dass ein Spielraum von 2 113,3 Millionen EUR verbleibt; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Zahlungsermächtigungen um 3,0 % auf 54 834,9 Mio. EUR steigen und dass sich der in der Rubrik 2 für marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen vorgesehene Anteil auf 42 860,3 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 42 814,2 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen beläuft;

33.   hebt hervor, dass lediglich 0,5 % der Mittelzuweisungen in der Rubrik 2 – ungeachtet der umweltpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Planung für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Umweltstandards als Grundlage für die Cross-Compliance-Regelung für Direktzahlungen – für ökologische Prioritäten vorgesehen sind, während der überwiegende Teil der Mittel für Direktbeihilfen und marktbezogene Ausgaben verwendet werden soll;

34.   begrüßt die Aufstockung der Zuweisungen für LIFE+ um 20,9 Mio. EUR, nimmt jedoch mit einigem Bedauern zur Kenntnis, dass nur ein Teil dieser Anhebung in intensivere Bemühungen im Bereich des Klimawandels fließt; ist der Meinung, dass sich die horizontale Haushaltspriorität der Bekämpfung des Klimawandels in diesen Beträgen nicht ausreichend widerspiegelt;

35.   erinnert daran, dass das übergeordnete Ziel der GAP darin besteht, für die Stabilisierung des Marktes, die Versorgungssicherheit und angemessene Verbraucherpreise zu sorgen, und fordert die Union daher auf, im Haushaltsplan 2009 die notwendigen Mittel vorzusehen, um den mit der gegenwärtigen Nahrungsmittelkrise verbundenen neuen Bedarf zu bewältigen und insbesondere die Lebensmittelversorgung der Ärmsten zu verbessern, die am stärksten unter dieser Krise leiden;

36.   begrüßt die auf günstige Marktbedingungen zurückzuführende generell rückläufige Entwicklung bei den Ausfuhrerstattungen für Agrarerzeugnisse und die damit einhergehenden Einsparungen;

37.   stellt fest, dass im HVE die Verpflichtungsermächtigungen für die Entwicklung des ländlichen Raums mit 13 401 Mio. EUR (einschließlich Modulation) nahezu gleich bleiben und die Mittelzuweisungen in Höhe von 10 926 Mio. EUR für Zahlungsermächtigungen eine Kürzung um 4 % gegenüber 2008 bedeuten;

38.   betrachtet diese Beträge als Richtwerte im Zusammenhang mit dem "Gesundheitscheck der GAP", der von der Kommission am 20. Mai 2008 vorgelegt worden ist;

39.   verweist auf die großen Schwierigkeiten bei der Ausführung des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER); bedauert, dass 2007 2 830 Millionen EUR nicht verausgabt werden konnten, 1 361 Millionen EUR auf 2008 übertragen und 1 469 Millionen EUR gemäß Nummer 48 der IIV für die Jahre 2008-2013 umgeplant wurden; äußert seine Besorgnis über die Umplanung derart hoher Beträge, die dazu führen wird, dass die Mittel erst mit erheblicher Verzögerung in den ländlichen Gebieten verfügbar sein werden;

Teilrubrik 3a

40.   nimmt zur Kenntnis, dass im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht im HVE eine Erhöhung um 15 % bei den Verpflichtungsermächtigungen zu verzeichnen ist, so dass sich ein Betrag von 839,1 Mio. EUR ergibt und ein Spielraum von 32,9 Mio. EUR verbleibt; weist darauf hin, dass die Zahlungsermächtigungen um 11,7 % auf 596,7 Mio. EUR steigen;

41.   verweist darauf, dass dieser bemerkenswerte Anstieg gegenüber 2008 überwiegend auf eine beträchtliche Steigerung in den Kapiteln "Solidarität – Außengrenzen, Visapolitik und Freizügigkeit von Personen" (+ 44,4 Mio. EUR bzw. + 15,6 %), "Migrationsströme – Gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik" (+ 43,3 Mio. EUR bzw. + 18,9 %) und "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" (+ 20,8 Mio. EUR bzw. + 27,1 %) zurückzuführen ist;

42.   nimmt den Anstieg bei den Verpflichtungsermächtigungen für das spezifische Programm "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung" um 36,3 % zur Kenntnis und wird sich mit den Gründen für diese Aufstockung befassen;

43.   ist besorgt über die dürftige Ausstattung des Programms "Grundrechte und Justiz", bei dem die Verpflichtungsermächtigungen gerade einmal um 0,2 % steigen und die Zahlungsermächtigungen gegenüber dem Haushaltsplan 2008 sogar um 10 % sinken;

44.   verweist auf die Tatsache, dass im HVE an der Steigerung der 2008 verabschiedeten Mittelzuweisungen für die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) festgehalten wird, nimmt jedoch mit gewisser Besorgnis die Neugewichtung des Zuschusses durch Umverteilung von 5,7 Mio. EUR von den operationellen Ausgaben auf die Verwaltungsausgaben zur Kenntnis; fordert eine Erhöhung der 2009 für FRONTEX vorgesehenen Mittel, damit die Agentur der Verpflichtung zu ständigen und ununterbrochenen Missionen, insbesondere an den südlichen Grenzen der Union (Hera, Nautilus und Poseidon) nachkommen kann;

45.   betont, dass ein Europäischer Pakt über die Migrationspolitik auch Fragen im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen illegale Einwanderung, der Steuerung der legalen Zuwanderung, der Integration von Drittstaatsangehörigen und der Verstärkung des Grenzschutzes umfassen sollte, wobei der Grundsatz der Solidarität und des höchstmöglichen Schutzes der Grundrechte uneingeschränkt zu beachten ist;

Teilrubrik 3b

46.   nimmt zur Kenntnis, dass im HVE Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 628,7 Mio. EUR für die Unionsbürgerschaft veranschlagt werden, was einer Steigerung um 1,0 % entspricht, wenn aus den Mittelzuweisungen für 2008 die Gelder für den Solidaritätsfonds und die Übergangsfazilität für Bulgarien und Rumänien herausgenommen werden; es bleibt ein Spielraum von 22 Mio. EUR; die Zahlungsermächtigungen steigen um 0,7 % auf 669 Mio. EUR;

47.   bedauert, dass die verbleibende geringe Marge von 22 Mio. EUR in dieser Teilrubrik nur einen sehr begrenzten Handlungsspielraum für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen lässt;

48.   weist darauf hin, dass die Effizienz von Katastrophenschutzeinsätzen der Union erhöht und deren Koordinierung verbessert werden muss, indem u. a. gemeinsame Katastrophenschutzverfahren der Mitgliedstaaten sowie Frühwarn- und Vorbeugungssysteme entwickelt und die Einrichtungen für die Beförderung von Katastrophenhilfe verbessert werden, um besser darauf vorbereitet zu sein, die EU-Bürger zu schützen;

49.   bedauert die Tatsache, dass die von der Kommission vorgeschlagene Anhebung bei dieser Teilrubrik, die sehr wichtige Politikbereiche mit direkten Auswirkungen auf den Alltag der europäischen Bürger betrifft, wesentlich geringer ausfällt als die durchschnittliche Steigerung der Mittel für Verpflichtungsermächtigungen um 3,1 %; bedauert insbesondere, dass vor allem bei den für ein Europa der Bürger wichtigen Aktivitäten der geringste Anstieg oder sogar eine Kürzung gegenüber 2008 zu verzeichnen ist;

50.   bringt seine Bedenken gegen die Kürzungen zum Ausdruck, die die Kommission für eine Reihe von Haushaltslinien vorgeschlagen hat, aus denen Kommunikationsmaßnahmen finanziert werden, insbesondere in Anbetracht der 2009 anstehenden Aufgaben und neuen Herausforderungen in diesem Bereich, zum Beispiel die Wahlen zum Europäischen Parlament oder das mögliche Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon;

51.   sieht in der Unterrichtung der Unionsbürger über von der Union durchgeführte Aktionen und Programme und über die in den vergangenen Jahren erzielten Verbesserungen die Kernaufgabe der Kommunikations- und Informationspolitik;

52.   erinnert daran, dass sämtliche Organe das Recht haben, die Kommunikationspolitik als Teil ihrer institutionellen Autonomie, wie sie in Artikel 49 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4) (Haushaltsordnung) festgelegt ist, durchzuführen, und zwar innerhalb der Grenzen eines gemeinsamen Rahmens und unter Beachtung eines gewissen Maßes an Abstimmung bei der Präsentation, das die Entwicklung eines erkennbaren Markenzeichens der Union ermöglichen sollte, welches bei allen Kommunikationsmaßnahmen zum Einsatz kommen muss;

53.   erkennt die Notwendigkeit einer Koordinierung der verschiedenen von den Organen durchgeführten kommunikationspolitischen Maßnahmen innerhalb der Interinstitutionellen Gruppe Information und Kommunikation an; erinnert daran, dass die Kommunikation seit langem eine wichtige Priorität für das Parlament darstellt; hält die Schlüsselrolle des Parlaments in diesem Prozess für sehr wichtig und erachtet sie als Garant für die Kontinuität und Effizienz der Politik, insbesondere mit Blick auf die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bürger besser über ihre Rechte unterrichtet werden sollten, die sich aus der Anwendung des EU-Rechts ableiten;

Rubrik 4

54.   nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtungsermächtigungen für die Rubrik "Die Union als globaler Akteur" um 1,8 % auf 7 440,4 Mio. EUR steigen, so dass ein Spielraum in Höhe von 243,6 Mio. EUR verfügbar ist, während sich die Zahlungsermächtigungen um 6,6 % auf 7 579,5 Mio. EUR verringern;

55.   stellt fest, dass diese Anhebung um 1,8 % unter der durchschnittlichen Gesamtsteigerungsrate von 3,1 % für den Gesamthaushaltsplan der Union liegt; betrachtet dies angesichts der Tatsache, dass die Rubrik 4 seit jeher zu den anspruchsvollsten Bereichen im Haushaltsplan der Union gehört, als bedenkliches Signal;

56.   ist tief besorgt über die Unterfinanzierung der Rubrik 4 und rügt nachdrücklich die unkonkrete Mittelveranschlagung durch die Kommission, die in keiner Weise dem zu erwartenden tatsächlichen Bedarf in diesem Bereich gerecht wird; bemerkt, dass der derzeitige Spielraum von 243,6 Mio. EUR daher ein eher willkürlich festgelegter Betrag zu sein scheint; glaubt, dass dieses Problem nur mit einer umfassenden Überarbeitung des MFR angegangen werden kann, die zu Aufstockungen der Obergrenze der Rubrik 4 für den Zeitraum 2009-2013 führt;

57.   betont, dass das Parlament im Vorfeld der Vorlage des HVE in seiner vorstehend genannten Entschließung vom 24. April 2008 ein realistisches Bild des gesamten Haushaltsbedarfs, insbesondere in Rubrik 4 des MFR, gefordert hatte; ist der Meinung, dass der HVE in dieser Rubrik nicht dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung folgt;

58.   stellt daher mit Sorge fest, dass die Kommission bereits zu diesem frühen Zeitpunkt im Haushaltsverfahren erklärt hat, dass die Mittelzuweisungen für Kosovo, den Nahen Osten, die Nahrungsmittelhilfe und die Makrofinanzhilfe eindeutig nicht ausreichen werden, um bestehende internationale Verpflichtungen der Union zu erfüllen, ganz zu schweigen von dem zu erwartenden zusätzlichen Bedarf; so werden im HVE beispielsweise 161 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 100 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen als Unterstützung für Palästina und den Friedensprozess veranschlagt, obwohl im angenommenen Haushaltsplan 2008 dafür 300 bzw. 200 Mio. EUR eingestellt waren, und die Zahlungsermächtigungen nach mehreren Mittelübertragungen mittlerweile auf 350 Millionen EUR angestiegen sind; was Kosovo anbelangt, so werden die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erfolgenden Mittelzuweisungen für die EULEX-Mission um 15,7 % gekürzt; hält dies für unannehmbar und fordert einen neuen Ansatz, was die Ausgaben für Palästina und Kosovo betrifft; ist der Meinung, dass angesichts des Beschlusses, die ursprüngliche Zahl der in der Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL) in Afghanistan tätigen Experten stark aufzustocken, finanzielle Engpässe schon jetzt absehbar sind;

59.   bekräftigt seine Unterstützung für die Umsetzung einer vertieften und differenzierten Europäischen Nachbarschaftspolitik; verweist auf die Notwendigkeit, für das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) eine ausreichende finanzielle Ausstattung vorzusehen, in der sich das Engagement der Union für ihre Nachbarn in Ost- und Südosteuropa widerspiegelt; nimmt die für 2009 geplante bescheidene Erhöhung der Mittelzuweisungen zur Kenntnis und betont, dass die neue Initiative ,,Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" weder die Bemühungen um die Schaffung eines Ausgleichs zwischen den Verpflichtungsermächtigungen für die ost- und südeuropäischen Nachbarn behindern noch auf irgendeine Weise zu einer weiteren Anspannung der Haushaltslage im Bereich des ENPI führen darf;

60.   bedauert die Tatsache, dass weder haushaltstechnische Lösungen noch zumindest Hinweise auf entsprechende Lösungen für die Finanzierung dieses zusätzlichen Bedarfs vorgelegt worden sind; ersucht nochmals dringend um Klarstellungen zum tatsächlichen Bedarf in Rubrik 4, einschließlich des GASP-Kapitels;

61.   bringt erneut seine Überzeugung zum Ausdruck, dass weder das Flexibilitätsinstrument noch die Soforthilfereserve (244 Mio. EUR) zweckfremd eingesetzt oder missbraucht werden darf, um lange geplante Maßnahmen und Aktivitäten der Union zu finanzieren, und ist fest entschlossen, im Haushaltsverfahren an dieser Linie festzuhalten;

62.   verweist mit Sorge auf die Ausweitung der weltweiten Nahrungsmittelkrise und die Auswirkungen des Klimawandels; unterstreicht, dass die Union in der Lage sein muss, ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe und die Reaktion auf Katastrophen in Entwicklungsländern nachzukommen; nimmt mit tiefer Sorge zur Kenntnis, dass im HVE 2009 für die Nahrungsmittelhilfe eine Aufstockung um gerade einmal 6,8 Mio. EUR (+ 3 %) gegenüber 2008 vorgesehen ist und dass die Kommission schon Ende April 2008 eine Mittelübertragung in Höhe von 60 Mio. EUR beantragt hat, um zusätzliche Kosten im Bereich der Nahrungsmittelhilfe im Jahr 2008 zu decken (Anstieg um 26,88 % bei den Verpflichtungsermächtigungen); fordert, dass 2009 unter Einsatz aller verfügbaren Haushaltsinstrumente zusätzliche Mittel für diesen Zweck bereitgestellt werden;

63.   begrüßt die für die Westbalkanländer vorgesehene Anhebung der Mittelzuweisungen im Rahmen der Komponente "Institutionenaufbau" des Heranführungsinstruments (IPA) und insbesondere die Absicht der Kommission, die Bereitstellung zusätzlicher Stipendien für Studierende zu intensivieren und mehr Geld für den zivilgesellschaftlichen Dialog zur Verfügung zu stellen; fordert die Kommission auf, die Sozialagenda für die Balkanländer zu unterstützen;

64.   unterstreicht, dass die neuen "Aid for Trade"-Mittel die bestehende Entwicklungshilfe ergänzen sollten und neue Zusagen im Rahmen von "Aid for Trade" nicht zur Verlagerung von Mitteln führen sollten, die bereits für andere Entwicklungsinitiativen vorgesehen sind; fordert die Kommission erneut auf, Informationen über die Herkunft der zugesagten 1 000 Mio. EUR zu liefern;

65.   begrüßt die Initiativen der Kommission, eine Globale Allianz gegen den Klimawandel und einen Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu schaffen, als wichtige Schritte, um den Entwicklungsländern Hilfestellung dabei zu leisten, sich dem Klimawandel anzupassen und ihn abzumildern; betont jedoch, dass die bisher zugewiesenen Mittel unangemessen sind; fordert eine Aufstockung der unmittelbaren Finanzierung für diese Initiativen im Haushaltsplan 2009 zusätzlich zu den geplanten Mittelbindungen für die Entwicklungspolitik; betont außerdem die Bedeutung einer Stärkung dieser Initiativen durch Sicherung zusätzlicher langfristiger Mittel;

66.   stellt fest, dass im HVE 2009 für den Garantiefonds für Darlehen 92,46 Mio. EUR veranschlagt werden, während dafür in der ursprünglichen Finanzplanung 200 Mio. EUR vorgesehen waren; unterstreicht, dass ein beträchtlicher Teil der im HVE 2009 verfügbaren Marge, d. h. 107,54  Mio. EUR von 243,6 Mio. EUR, insofern einen künstlichen Charakter hat, als sie durch dieses Manöver zustande kam; verweist mit großer Sorge darauf, dass diese "Einsparungen" beim Garantiefonds 2009 höchstwahrscheinlich durch höhere Ausgaben in den kommenden Jahren ausgeglichen werden müssen, so dass künftig in Rubrik 4 noch weniger Spielräume als die jetzt geplanten vorhanden sein werden;

67.   betont, dass – da die institutionelle Struktur betreffend den Hohen Vertreter, den Präsidenten des Europäischen Rates und den Europäischen Auswärtigen Dienst noch nicht festgelegt ist – die notwendigen Haushaltsmittel schrittweise in dem Maße bereitgestellt werden sollten, wie der Umfang und die Rolle der neuen Organisationsstrukturen klarer werden; hebt hervor, dass weder die institutionellen Veränderungen noch die neuen Bestimmungen der GSVP die derzeitige Höhe der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von Rubrik 4 weiter belasten sollten;

68.   unterstreicht die politische Bedeutung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen, die von der Haushaltsbehörde unter Rubrik 4 angenommen werden; fordert eine zügige und proaktive Durchführung dieser Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen durch die Kommission unter vollständiger Inanspruchnahme der bereitgestellten Verpflichtungen;

Rubrik 5

69.   nimmt zur Kenntnis, dass die veranschlagten Verwaltungsausgaben insgesamt um 5 % gegenüber 2008 steigen und sich jetzt auf einen Gesamtbetrag von 7 647,9 Mio. EUR belaufen im Vergleich zu 7 281,5 Mio. EUR für 2008 und dass damit nur ein geringfügiger Spielraum von 129,1 Mio. EUR bis zur Obergrenze des Finanzrahmens bleibt (was etwa 1,7 % des Ausgabenvolumens entspricht);

70.   begrüßt die Tatsache, dass es sich bei den von der Kommission geforderten neuen Stellen nur um die bereits angekündigte letzte Tranche von 250 Stellen für die "EU-2" handelt, bemerkt allerdings, dass die vorgeschlagene Steigerung der Verwaltungsausgaben immer noch höher ausfällt als der durchschnittliche Anstieg des Gesamthaushaltsplans; räumt ein, dass dies weitgehend mit den indexierten Kosten von Dienstbezügen und Ruhegehältern und in gewissem Umfang auch mit der Immobilienpolitik zusammenhängen könnte; weist darauf hin, dass im Laufe des Haushaltsjahrs gegebenenfalls weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, falls der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt; beschließt diesbezüglich, die Verwaltungsausgaben in einem interinstitutionellen Kontext zur Ermittlung des Bedarfs der Organe für 2009 und in der Zeit danach zu überprüfen;

71.   ist der Auffassung, dass trotz der Bereitstellung von mehr Informationen und der vorläufigen Schlussfolgerungen der Kommission, wonach Exekutivagenturen die Qualität von EU-Programmen verbessern, weiterer Klärungsbedarf im Hinblick auf die verschiedenen finanziellen/verwaltungsmäßigen Auswirkungen auf Rubrik 5 besteht; ist zum Beispiel erstaunt darüber, dass die (laut Angaben im Screening-Folgebericht) geplante Schaffung von 947 neuen Vollzeitstellen in den beiden Forschungsagenturen im selben Zeitraum zum Wegfall von gerade einmal 117 Planstellen innerhalb der Kommissionsdienststellen führen wird;

72.   ist besorgt darüber, dass die bei der Kommission zu beobachtenden Auslagerungstendenzen in Verbindung mit den jüngsten Änderungen im Beamtenstatut generell dazu geführt haben, dass immer mehr Bedienstete, die von der Union beschäftigt werden, weder in den von der Haushaltsbehörde angenommenen Stellenplänen der Organe erscheinen noch unter Rubrik 5 des MFR bezahlt werden; bedauert zutiefst diesen Mangel an Transparenz, der auch die Beschäftigung nationaler Experten betrifft; fordert eine öffentliche und eingehende Diskussion aller Betroffenen über die Zukunft der europäischen Governance;

73.   begrüßt den vor kurzem vorgelegten Folgebericht zum Screening-Bericht 2007 als Reaktion auf seine Abänderungsanträge zum Haushaltsplan 2008; beabsichtigt, dieses Dokument eingehend zu analysieren, um daraus Schlussfolgerungen für den Haushaltsplan 2009 zu ziehen;

74.   ersucht die Kommission um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels ergriffen werden, den Verwaltungsaufwand in der Union bis zum Jahr 2012 um 25 % zu verringern, und fordert sie auf zu prüfen, ob sich der Grundsatz der zentralen Anlaufstelle in Zukunft verwirklichen lässt, um Bürokratie abzubauen;

75.   beabsichtigt, die Verwaltungsmittel und die für die anderen Organen beantragte Bewilligung von Stellen mit dem Ziel zu prüfen, die Effizienz zu verbessern, unter anderem durch Umsetzungen von Personal auf der Grundlage ermittelter Prioritäten, wo immer die Möglichkeit dazu besteht; bemerkt, dass für die anderen Organe eine Aufstockung um durchschnittlich 4,8 %, d. h. von 2 673,8 Mio. EUR auf 2 803,2 Mio. EUR, vorgeschlagen wird, was bedeutet, dass die Aufstockung nur knapp unter der für die Kommission vorgeschlagenen Steigerungsrate liegt;

Rubrik 6

76.   nimmt zur Kenntnis, dass für 2009, das letzte Jahr des Haushaltsausgleichs für Bulgarien und Rumänien, Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 209,1 Mio. EUR eingesetzt werden, was einer Steigerung um 1,2 % gegenüber 2008 entspricht und einen geringfügigen Spielraum von 0,9 Mio. EUR belässt;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

77.   bedauert, dass im HVE der Kommission grundsätzlich keine Verpflichtungsermächtigungen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen veranschlagt sind, was bedeutet, dass diese aus den Spielräumen der jeweiligen MFR-Rubriken finanziert werden müssen; bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass es insofern einige wenige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel gibt, als für eine kleine Zahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen, an denen die Kommission offenbar interessiert ist, im HVE bereits Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden;

78.   erinnert an die Verpflichtung der Kommission, gemäß Nummer 46 Buchstabe a der IIV für jährliche Aktionen Mehrjahresschätzungen vorzulegen und anzugeben, welche Spielräume unter den bewilligten Obergrenzen verbleiben;

79.   unterstreicht, dass nach der IIV je Haushaltsjahr ein Gesamtbetrag von bis zu 40 Mio. EUR für Pilotprojekte und ein Gesamtbetrag von bis zu 100 Mio. EUR für vorbereitende Maßnahmen zulässig sind und davon höchstens 50 Mio. EUR neuen vorbereitenden Maßnahmen zugewiesen werden dürfen;

80.   bekräftigt seine bereits in der vorstehend genannten Entschließung vom 24. April 2008 bekundete Entschlossenheit, die für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen in der IIV vorgesehenen jährlichen Beträge voll auszuschöpfen, sofern Anzahl und Umfang solcher vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen dies erfordern, weil es sie als unverzichtbares Instrument des Parlaments betrachtet, den Weg für neue Politiken zu ebnen, die im Interesse der europäischen Bürger liegen;

81.   erinnert daran, dass das Parlament für das Haushaltsjahr 2008 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen im Umfang von 107,32 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen genehmigt hat; auf Projekte und Maßnahmen in Teilrubrik 1a entfielen 38 Mio. EUR, auf Rubrik 2 25,15 Mio. EUR, auf Teilrubrik 3a 3 Mio. EUR, auf Teilrubrik 3b 9,5 Mio. EUR und auf Rubrik 4 31,67 Mio. EUR;

82.   unterstreicht, dass bereits knapp die Hälfte der in den Rubriken 1a und 3b verfügbaren Spielräume aufgebraucht wäre, wenn das Parlament 2009 für eine Finanzierung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen in vergleichbarer Höhe stimmen würde, obwohl 2008 bei der Höhe der Ausgaben für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen nicht einmal die nach der IIV zulässigen Höchstbeträge ausgeschöpft wurden;

83.   erklärt seine Bereitschaft, der Kommission gemäß Anhang II Teil D der IIV vor der parlamentarischen Sommerpause eine erste vorläufige Aufstellung seiner Absichten im Hinblick auf Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen für das Haushaltsverfahren 2009 zu übermitteln; weist darauf hin, dass diese Liste nicht ausschließt, dass von einzelnen MdEPs, Fachausschüssen und Fraktionen im Herbst in erster Lesung Vorschläge oder Abänderungen zu Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen unterbreitet werden; besteht darauf, dass zu diesem Zweck in allen Rubriken und Teilrubriken des Haushaltsplans ausreichende Spielräume verfügbar sind;

84.   möchte gemeinsam mit der Kommission und dem Rat untersuchen, wie der Forderung des Parlaments nach einem Europäischen Sonderbeauftragten für die Rechte der Frau nachgekommen werden kann;

Agenturen

85.   nimmt zur Kenntnis, dass die Mittelzuweisungen für die dezentralen Agenturen im HVE bei den Verpflichtungsermächtigungen um 1,76 % auf 563,9 Mio. EUR steigen und bei den Zahlungsermächtigungen um 6 Mio. EUR sinken (-1 %);

86.   verweist darauf, dass trotz dieser minimalen Erhöhung bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Agenturen in ihrer Gesamtheit für Agenturen der Teilrubrik 1a 3,29 % bzw. 8,9 Mio. EUR weniger veranschlagt werden als im Haushaltsplan 2008, was im Einklang mit dem Beschluss der Haushaltsbehörde bei der Konzertierung im November 2008 steht, im Zeitraum 2009-2013 eine lineare Kürzung um 50 Mio. EUR vorzunehmen, um das Programm Galileo zu finanzieren;

87.   nimmt zur Kenntnis, dass diese Kürzung bei Agenturen der Teilrubrik 1a – anders als in den Schlussfolgerungen der Konzertierung formuliert – nicht "linear" erfolgt ist; beabsichtigt, das Ausmaß und die Verteilung der Kürzungen im Haushaltsplan eingehend zu bewerten; bekräftigt, dass es der Haushaltsbehörde obliegt, über diese Vorschläge der Kommission zu beschließen;

88.   wird besondere Bedeutung auf die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen legen und gründlich nach möglichen Überschüssen suchen, um sicherzustellen, dass zweckgebundene Einnahmen bei der Aufstellung der Haushaltspläne der Agenturen für 2009 berücksichtigt werden;

89.   bedauert die Tatsache, dass die Kommission der Haushaltsbehörde noch immer nicht im Einzelnen dargelegt hat, wie sie sich die Finanzierung der beiden neuen Agenturen vorstellt, die derzeit im Gespräch sind und von denen eine bereits mit einem p.m.-Vermerk im HVE 2009 berücksichtigt wird, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, umgehend weitere klare Angaben hierzu zu machen; ist zu dem Schluss gekommen, dass angesichts der derzeitigen Spielräume für die Finanzierung neuer Agenturen, die teilweise Verwaltungsaufgaben erfüllen, alle Möglichkeiten sondiert werden sollten, die die IIV bietet; weist darauf hin, dass gemäß Nummer 47 der IIV eine vorherige Einigung der Haushaltsbehörde über die Finanzierung einer neuen Agentur erforderlich ist;

90.   unterstreicht noch einmal, dass sich die Höhe der für bestehende und künftige dezentrale Agenturen veranschlagten Mittel direkt auf die unter den Rubriken des MFR verfügbaren Spielräume auswirken wird; bemerkt, dass die Kommission gemäß der IIV verpflichtet ist, bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für die Errichtung einer neuen dezentralen Agentur die haushaltsspezifischen Auswirkungen für die betreffende Ausgabenrubrik zu bewerten; wird sich darum bemühen, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit von dezentralen Agenturen einen Zusatznutzen erbringt und den Interessen der EU-Bürger dient;

91.   begrüßt die Absicht der Kommission, einen interinstitutionellen Dialog über die Rolle aller in Artikel 185 der Haushaltsordnung genannten Einrichtungen und ihren Platz in der europäischen Governance anzuregen; möchte nochmals darauf hinweisen, wie wichtig es ist, auf interinstitutioneller Ebene systematisch zu gewährleisten, dass das in Nummer 47 der IIV festgelegte Verfahren angewandt wird;

Exekutivagenturen und andere Auslagerungstendenzen

92.   weist darauf hin, dass jedwede weitere Ausweitung der Zahl von Exekutivagenturen und anderen vergleichbaren Ad-hoc-Einrichtungen aus dem Finanzrahmen des entsprechenden Programms finanziert werden wird; bekundet deshalb seine Besorgnis darüber, dass eine weitere Zunahme von Exekutivagenturen und anderen Einrichtungen die innerhalb des Finanzrahmens der Programme verfügbaren operationellen Mittel verringern kann und dazu führen wird, dass Verwaltungsaufgaben der Rubrik 5 des MFR unter den operationellen Rubriken finanziert werden müssen;

93.   ist besorgt darüber, dass die Errichtung von Exekutivagenturen und anderen Ad-hoc-Einrichtungen zu einer nicht transparenten Zunahme der Zahl von EU-Beamten und Vertragsbediensteten führen kann, vor allem dann, wenn in der betreffenden Generaldirektion der Kommission nicht entsprechend Stellen abgebaut und/oder umgeschichtet werden; fordert dringend die Beachtung der Arbeitsvereinbarungen für die Errichtung von Exekutivagenturen (des überarbeiteten Verhaltenskodex), insbesondere was die Prüfung der Finanzierung und der Personalausstattung der Agenturen durch das Parlament betrifft;

Schlussfolgerungen und Mandat für die Konzertierung

94.   ist der Auffassung, dass folgende Punkte von besonderem Interesse für die Haushaltskonzertierung sind, die voraussichtlich im Juli 2008 stattfinden wird:

   Zahlungsermächtigungen in angemessener Höhe;
   Beachtung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung, insbesondere im Hinblick auf ein realistisches Bild des Bedarfs in der Rubrik 4;
   Verpflichtung der Kommission zur Vorlage von Berichtigungshaushaltsplänen bezüglich des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, wobei der alleinige Zweck der Berichtigungshaushaltspläne in der Mobilisierung dieser Fonds besteht, um Verzögerungen bei der Bereitstellung von Finanzhilfe zu vermeiden;
   angemessene Reaktion auf Erfordernisse im Bereich der Nahrungsmittelhilfe und der Nahrungsmittelsicherheit;
   die Bereitstellung von mit Zahlenangaben versehenen Informationen durch den Rat zu den finanziellen Auswirkungen der genannten Schlussfolgerungen des Vorsitzes entsprechend den Vorschriften der Haushaltsordnung, insbesondere deren Artikel 28; ist bereit, in Verhandlungen einzutreten, einschließlich der Inanspruchnahme aller in der IIV verfügbaren Instrumente;
   Stand der Umsetzung von Nummer 44 der IIV und von Punkt 5(N) des Aktionsplans für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006)0009);
   ausreichende Ressourcen für die Rubrik "Europa der Bürger";
   vorläufige Absichten der Haushaltsbehörde im Hinblick auf Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen;
   klare Darstellung des Haushaltsplans, vor allem in den Bereichen Verwaltungsausgaben und Humanressourcen, einschließlich der Auslagerung von Aufgaben;
   ausreichende Mittelausstattung, um auf die EU-Prioritäten "Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung", "Bekämpfung des Klimawandels entsprechend dem Aktionsplan von Bali und Förderung eines nachhaltigen Europas" und "Verwirklichung der gemeinsamen Einwanderungspolitik" reagieren zu können;
   Verpflichtung des Rates zur Verbesserung der EU-Informationsstrategie auf professionelle Weise und in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission;

95.   bedauert zutiefst die Gewohnheit des Rates, in seiner ersten Lesung des Haushaltsplans der Union pauschale Kürzungen vorzunehmen, ohne sie im Einzelnen zu begründen; fordert den Rat auf, bei der Annahme seines Haushaltsentwurfs jedes Element des Haushaltsplans unter Zugrundelegung der Kriterien Effizienz, Wirtschaftlichkeit und europäischer Zusatznutzen zu prüfen; weist darauf hin, dass es sich bei der Aufstellung des Haushaltsplans der Union um einen grundlegenden politischen Akt handelt, der nicht allein der Buchhaltungslogik folgen darf, und erwartet vom Rat, dass er Vorkehrungen für einen wirklichen politischen Dialog mit dem Europäischen Parlament während dieses Haushaltsverfahrens trifft;

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96.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/371/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 128 vom 16.5.2008, S. 8).
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0174.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0175.
(4) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).

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