Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 an den Rat zu den Prioritäten der Europäischen Union für die 63. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2008/2111(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des von Alexander Lambsdorff und Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion eingereichten Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat zur 63. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) (B6-0176/2008),
– in Kenntnis des Berichts des UN-Generalsekretärs von 2005 mit dem Titel "In größerer Freiheit", der anschließenden Resolution 60/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Ergebnis des Weltgipfels 2005 und des Berichts des UN-Generalsekretärs vom 7. März 2006 mit dem Titel "In die Vereinten Nationen investieren – die Organisation weltweit stärken",
– unter Hinweis auf die Prioritäten der Europäischen Union für die 62. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 29. Januar 2004 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen(1), vom 9. Juni 2005 zur Reform der Vereinten Nationen(2) und vom 29. September 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom 14. bis 16. September 2005(3),
– unter Hinweis auf die vorläufige Liste der in die vorläufige Tagesordnung der 63. ordentlichen Tagung der Generalversammlung vom 11. Februar 2008 aufzunehmenden Punkte und speziell auf die Punkte "Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit", "Entwicklung Afrikas", "Förderung der Menschenrechte" und "Managementreform",
– in Kenntnis der Ergebnisse der neunten Tagung der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 9), die vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn stattfand,
– unter Hinweis auf die Konferenz zur Überprüfung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes im Jahr 2009,
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 90 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0265/2008),
A. in der Erwägung, dass die EU-Außenpolitik gestützt ist auf entschiedene und eindeutige Förderung eines wirksamen Multilateralismus, wie er in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht Hauptpartner der UN bei der Bekämpfung von Armut und der Förderung von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung ist, indem sie für kollektive Sicherheit sorgt, einschließlich des Schutzes der Existenzgrundlage gefährdeter Bevölkerungsgruppen, und die Menschenrechte weltweit verteidigt,
C. in der Erwägung, dass die Reformagenda der UN, die die Einrichtung neuer Gremien, eine durchgreifende Erneuerung bestehender Gremien, die Umgestaltung des Managements der Basistätigkeit, die Neuorganisation der Hilfeleistung und eine grundlegende Reformierung des Sekretariats vorsieht, äußerst ehrgeizige Ziele verfolgt und eine kontinuierliche politische Unterstützung benötigt, insbesondere zu einer Zeit, in der nach der Festlegung des neuen Politikrahmens die Umsetzungsphase begonnen hat,
D. in der Erwägung, dass zwei neue wichtige Gremien, der Menschenrechtsrat und die Kommission für Friedenskonsolidierung, in eine entscheidende Phase eingetreten sind, in der sie beweisen müssen, dass sie die jeweils von den UN-Mitgliedstaaten vorgegebenen Ziele erreichen können,
E. in der Erwägung, dass die längst überfällige Reform des UN-Sicherheitsrats noch erfolgen muss, da Befindlichkeiten zu berücksichtigen sind und ein Spannungsverhältnis besteht zwischen verstärkter Rechenschaftspflicht und größerer geopolitischer Ausgewogenheit einerseits und der Notwendigkeit der Sicherung von Effizienz und Wirksamkeit dieses Gremiums andererseits,
F. in der Erwägung, dass 2008 ein entscheidendes Jahr für die Bemühungen zur Beseitigung der Armut und zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) weltweit bis 2015 ist, und in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten im Vorfeld der wichtigsten Tagungen zu diesem Thema, die für die zweite Hälfte dieses Jahres anberaumt sind, weltweit eine Führungsrolle übernehmen sollten,
G. in der Erwägung, dass für die Erreichung der MDG die Bemühungen der Europäischen Union als wichtiger Katalysator und Beispiel für andere Geber dienen, die jedoch, falls keine Trendwende erreicht wird, immer noch um 75 Milliarden EUR unter den offiziellen Entwicklungshilfezusagen der Europäischen Union bis 2010 liegen,
H. in der Erwägung, dass in Schwarzafrika viele Länder nicht auf dem Weg sind, auch nur eines der MDG zu erreichen, und in der Erwägung, dass es auch in vielen Ländern mit mittlerem Einkommen Regionen und aus Millionen von Menschen bestehende ethnische Gruppen gibt, die ungenügende Fortschritte zur Erreichung der Ziele machen,
I. in der Erwägung, dass rasant ansteigende Lebensmittelpreise und das sich abschwächende weltweite Wachstum den Fortschritt bei den MDG schätzungsweise um sieben Jahre zurückwerfen werden, wenn nicht weitere Investitionen in den Landwirtschaftssektor und die Lebensmittelindustrie in Entwicklungsländern getätigt werden,
J. in Kenntnis des Beschlusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen, am 4. und 5. Oktober 2007 einen Dialog auf hoher Ebene über interreligiöse und interkulturelle Zusammenarbeit zur Förderung der Toleranz, der Verständigung und der allgemeinen Achtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der kulturellen Vielfalt unter Abstimmung mit weiteren ähnlichen Initiativen in diesem Bereich durchzuführen,
K. unter Hinweis darauf, dass 2008 das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs ist,
L. in der Erwägung, dass es der Tagesordnung der Generalversammlung der Vereinten Nationen noch an hinreichender schwerpunktmäßiger Orientierung und Straffung fehlt, was jedoch unbedingt notwendig ist, um die Arbeit dieses Gremiums besser zu koordinieren und die Weiterverfolgung seiner Resolutionen zu vereinfachen,
M. in der Erwägung, dass die UN-Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze gegenwärtig 20 Feldoperationen unter Beteiligung von mehr als 100 000 Mann verwaltet, die zur Hälfte in Afrika stationiert sind,
N. in der Erwägung, dass die Koordinierung der Positionen der EU-Mitgliedstaaten innerhalb der Vereinten Nationen von Gremium zu Gremium und von Politikbereich zu Politikbereich unterschiedlich ausfällt,
O. in der Erwägung, dass die Durchsetzung einer solchen Koordinierung nicht zu Lasten der Verhandlungen mit Ländern aus anderen geopolitischen Blöcken gehen sollte, die für den Aufbau erforderlicher Bündnisse innerhalb der UN unerlässlich sind,
P. in der Erwägung, dass eine solche Koordinierung eine engere Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates in Brüssel und den fachspezifischen EU-Stellen sowie den Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten in New York und Genf erfordert,
Q. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon der Europäischen Union Rechtspersönlichkeit verleiht, was eine Neuerung darstellt, die beträchtliche Auswirkungen auf die Vertretung der Union bei den Vereinten Nationen nach sich zieht,
1. richtet daher die folgenden Empfehlungen an den Rat:
Die Europäische Union bei den Vereinten Nationen und die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon
a)
fordert die Union auf, ihre politischen Prioritäten für die nächste Tagung der UN-Generalversammlung zum Gegenstand einer tief greifenden und umfassenden Debatte zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission zu machen,
b)
ist der Auffassung, dass der offizielle Standpunkt des Rates zu den Prioritäten für die UN-Generalversammlung von den Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten in New York als verbindliche politische Plattform angesehen werden sollte, die als Grundlage für ihre Verhandlungen mit anderen Ländern dient,
c)
ist der Ansicht, dass die Koordinierung der Standpunkte der EU-Mitgliedstaaten innerhalb der Vereinten Nationen grundsätzlich in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates beginnen sollte, wodurch es für die Diplomaten in New York leichter wird, in den UN-Gremien zu einem einheitlichen Standpunkt zu spezifischen Fragen zu gelangen, und wodurch mehr Zeit für Konsultationen und Verhandlungen mit anderen regionalen Zusammenschlüssen oder Ländern solcher Zusammenschlüsse zur Verfügung steht,
d)
fordert den Rat und die Kommission auf, im Hinblick auf die zusätzlichen Befugnisse und Zuständigkeiten, die die Vertreter der Europäischen Union nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon erhalten werden, eine Umstrukturierung und Vergrößerung ihrer Büros in New York und Genf ins Auge zu fassen und so eine optimale Koordinierung sowie Synergieeffekte zwischen den Maßnahmen, Programmen und Fonds der Gemeinschaft sowie den Instrumenten und Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union zu gewährleisten,
e)
fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die künftige Vertretung der Union bei den Vereinten Nationen gründlich zu prüfen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich klar und eindeutig dazu zu verpflichten, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit gewährleistet ist, dass die Europäische Union entsprechend sichtbar ist und in den UN-Gremien und -Foren eine angemessene Autorität genießt,
f)
ermuntert den Rat, bei den Vereinten Nationen für die Europäische Union möglichst rasch den operationellen Status eines Beobachters auszuhandeln und festzulegen,
g)
fordert die Mitgliedstaaten ebenso auf, eine Überprüfung der gegenwärtigen Struktur der regionalen Zusammenschlüsse innerhalb der Vereinten Nationen anzustreben, damit diese auch wirklich die Zusammensetzung der Europäischen Union widerspiegelt, wie sie sich nach der letzten Erweiterung darstellt,
h)
ersucht den Rat und die Kommission, das Parlament regelmäßig über die Auswirkungen, einschließlich der finanziellen Folgen, möglicher Schritte zur Neuorganisation der EU-Präsenz in den verschiedenen Gremien der UN, einschließlich des Sekretariats, sowie ihren Fonds und Programmen zu informieren,
Der Beitrag der Europäischen Union zu den UN-Reformen
i)
begrüßt, dass die Arbeitsgruppe über die Wiederbelebung der Generalversammlung ihre Tätigkeit wieder aufgenommen hat, deren Aufgabe darin besteht, Möglichkeiten zur Verbesserung von Rolle, Autorität, Effektivität und Effizienz der Versammlung zu ermitteln, und ersucht im Zusammenhang damit alle EU-Mitgliedstaaten, sich für eine stärkere Rolle des Präsidenten der Generalversammlung einzusetzen, was entsprechend mit der Bereitstellung ausreichender Finanz-, Personal- und Infrastrukturressourcen und dem Aufbau einer systematischeren Zusammenarbeit zwischen der Generalversammlung, dem Generalsekretär und dem UN-Sicherheitsrat einhergehen muss, um die Verantwortlichkeit und Legitimität des letzteren zu erhöhen,
j)
hält die EU-Mitgliedstaaten dazu an, weiter auf der lang erwarteten Mandatsüberprüfung zu bestehen, mit der das Arbeitsprogramm der Vereinten Nationen gestärkt und aktualisiert werden soll, damit es den heutigen Anforderungen der Mitgliedstaaten entspricht, indem alle auf Resolutionen der Generalversammlung und anderer Organe beruhenden Mandate überprüft werden, die älter als fünf Jahre sind,
k)
erinnert die EU-Mitgliedstaaten an die auf dem Weltgipfel 2005 abgegebenen Verpflichtungen zur Stärkung der Vereinten Nationen durch eine Reihe von Management- und Sekretariatsreformen; ersucht den Rat, diese Reformen zu unterstützen, um eine verstärkte Rechenschaftspflicht und gründlichere Kontrolle zu erreichen, die Managementleistung und -transparenz zu verbessern sowie Ethik, Effizienz und organisatorische Kapazitäten zu stärken, indem zuallerst die Reform der Sekretariatsstruktur in Angriff genommen wird,
l)
fordert den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze und die UN-Hauptabteilung Politische Angelegenheiten mit dem ihren Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechenden Personal ausgestattet sind, und entsprechende Bemühungen des UN-Generalsekretärs zu unterstützen,
m)
fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Prozess der Umsetzung des Konzepts der "Schutzverantwortung" zu unterstützen, für das man auf dem Weltgipfel 2005 eintrat; fordert die Mitgliedstaaten auf, aktiv an diesem Prozess teilzunehmen,
n)
fordert den Rat auf, sich rückhaltlos für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe "Systemweite Kohärenz" einzusetzen, und empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, aktiv mit den Entwicklungsländern, die Empfänger von Hilfe der Europäischen Union oder von Mitgliedstaaten sind, zusammenzuarbeiten, und den kollektiven Einfluss der Union sowie den der einzelnen Mitgliedstaaten auszuüben, um die Unterstützung dieser Länder für eine Erneuerung der Verteilung der UN-Hilfe und für eine größere Kohärenz der UN-Maßnahmen vor Ort zu sichern,
o)
fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, in der Frage der Reform des UN-Sicherheitsrats zu einem noch kohärenteren gemeinsamen Standpunkt zu gelangen, bei dem das letztendliche Ziel eines ständigen Sitzes für die Europäische Union in der reformierten Vereinten Nationen bestehen bleibt, gleichzeitig aber inzwischen das Anliegen verfolgt wird, der Union in einer Weise mehr Gewicht zu verleihen, die ihrem Anteil an den UN-Friedenssicherungseinsätzen und an der UN-Entwicklungshilfe gerecht wird,
p)
erinnert die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht daran, dass es überaus wichtig ist, dass die EU-Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat die offiziellen Positionen der Europäischen Union vortragen und vertreten, die anderen EU-Mitgliedstaaten umfassend über die im Sicherheitsrat stattfindenden Beratungen unterrichten und ihre Standpunkte mit den entsprechenden Arbeitsgruppen im EU-Ministerrat aktiv abstimmen,
q)
fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Arbeitsgruppe von Präsident Srgjan Kerim zur Reform des Sicherheitsrats zu unterstützen; begrüßt in dieser Hinsicht den Impuls für eine Reformierung des Sicherheitsrats, der von der Initiative ausging, die als "allumfassender Prozess" bezeichnet wird; ermuntert den Rat, eine Diskussion zu den Punkten zu fördern, bei denen eine Annäherung möglich ist, damit hier greifbare Fortschritte erzielt werden,
Die Europäische Union und der UN-Menschenrechtsrat
r)
fordert die EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Frankreich und die Slowakei als neu gewählte Mitglieder des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, auf, ihre Anstrengungen zur Gewährleistung einer erfolgreichen Arbeit des Menschenrechtsrats zum Schutz und zur Förderung der universellen Grundrechte zu verdoppeln; fordert diesbezüglich eine verstärkte Rechenschaftspflicht bei der Einführung und Erneuerung von Sonderverfahren und für die Ernennung von Mandatsträgern, die auf den Grundsätzen der Transparenz und eines wirklichen Wettbewerbs beruhen sollte,
s)
betont die Bedeutung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und fordert die EU-Mitgliedstaaten, die an der Arbeit des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen teilnehmen, nachdrücklich auf, effektive Wege und Instrumente einzuführen, um die Zivilgesellschaft in die Lage zu versetzen, sich am Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu beteiligen, damit die Menschenrechte in der Welt besser geschützt werden und ein positiver Beitrag zur Transparenz der Institution geleistet wird,
t)
fordert den Rat auf, in seinen Bemühungen um eine verstärkte Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte nicht nachzulassen, indem die Effizienz der universellen regelmäßigen Überprüfungvor allem dadurch gesteigert wird, dass die Verfahren gestrafft werden, damit eine vorsätzliche Behinderung oder Ablenkungstaktiken verhindert werden,
u)
ist besorgt angesichts der jüngsten Kritik an der Arbeit des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, das Büro insbesondere im Fünften Ausschuss der Generalversammlung zu unterstützen, um sicherzustellen, dass es keine Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Büros gibt und dass das Büro all die finanziellen Ressourcen erhält, die nötig sind, um es in die Lage zu versetzen, sein Mandat wahrzunehmen; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, das Verfahren für die Ernennung des neuen Hohen Kommissars zum Ende des Mandats des jetzigen Amtsinhabers im Juni 2008 aufmerksam zu begleiten,
v)
ersucht alle EU-Mitgliedstaaten, sich weiter an den Vorbereitungen der Durban-Überprüfungskonferenz 2009 zu beteiligen und sicherzustellen, dass die Konferenz für alle Beteiligten die Gelegenheit bietet, ihre Entschlossenheit und ihr Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung von Rassen und Kasten, Fremdenfeindlichkeit und allen anderen Formen der Intoleranz zu erneuern und konkrete Richtwerte für die Ausmerzung von Rassismus auf der Grundlage und unter vollständiger Einhaltung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban festzulegen,
w)
fordert den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die negativen Ereignisse im Zusammenhang mit der ursprünglichen Durban-Konferenz nicht wiederholen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Zivilgesellschaft an der Durban-Überprüfungskonferenz 2009 in Genf gemäß der Charta der Vereinten Nationen und der Resolution 1996/31 des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen vom 25. Juli 1996 beteiligt wird,
x)
fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Rechte der Kinder dadurch zu fördern und zu schützen, dass sie die durchgängige Einbeziehung des Aspekts der Kinderrechte in alle Tätigkeiten innerhalb der entsprechenden Organe und Mechanismen des Systems der Vereinten Nationen unterstützen,
Die Europäische Union und die UN-Kommission zur Friedenssicherung (PBC)
y)
vertritt den Standpunkt, dass die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam für eine Stärkung der Rolle der PBC in Verbindung mit dem System der Vereinten Nationen eintreten und sicherstellen sollten, dass deren Empfehlungen bei den jeweiligen Gremien der Vereinten Nationen angemessen berücksichtigt werden, und für mehr Synergien zwischen der PBC und den UN-Agenturen, -Fonds und -Programmen eintreten sollten; betont die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit zwischen der PBC und internationalen Finanzinstitutionen, die aktiv in Ländern im Anschluss an Konflikte tätig sind,
z)
ersucht den Rat und die EU-Mitgliedstaaten, für Beiträge zum Fonds für Friedenskonsolidierung zu werben, damit sichergestellt wird, dass er über ausreichende Ressourcen verfügt,
aa)
fordert die EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat auf, die Konsultation der PBC zur Überweisung neuer Länder an die Kommission für Friedenskonsolidierung und zum Mandat von integrierten friedensschaffenden Einsätzen insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung eines sanften Übergangs zu gegebener Zeit von Friedenssicherung zu Friedenskonsolidierung zu erleichtern; begrüßt insofern die Tatsache, dass das Amt für die Unterstützung der Friedenskonsolidierung an den integrierten Missionsplanungsprozess angeschlossen ist,
ab)
hält es für wesentlich, dass die PBC neben einer besseren Abstimmung zwischen den Akteuren, der Sicherung einer planbaren Finanzierung und einer länger anhaltenden internationalen Beachtung von Ländern im Anschluss an Konflikte im Verein mit den jeweiligen UN-Abteilungen auch um die notwendige Verbesserung der Lernfähigkeit der Organisation im Bereich Friedenskonsolidierung Sorge trägt,
ac)
betont, dass die der PBC zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzressourcen daher auch den Aufgaben und Erwartungen von UN-Organisationen und der Empfängerländer entsprechen müssen, und ersucht die EU-Mitgliedstaaten, dieses Thema im entsprechenden Ausschuss der UN-Generalversammlung zur Sprache zu bringen,
Die Europäische Union und die MDG
ad)
fordert den Rat nachdrücklich auf, den Aufruf von Präsident Barroso und Kommissionsmitglied Louis Michel an die EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen, eindeutige nationale Zeitpläne für die Erhöhung der realen Hilfe zur Erreichung des gemeinsamen Ziels von 0,56 % des Bruttonationaleinkommens im Jahr 2010 und 0,7 % im Jahr 2015 zu erstellen,
ae)
erinnert die EU-Mitgliedstaaten daran, dass derzeit keine neuen Versprechen oder neuen Verfahren benötigt werden, um die MDG zu erreichen, und dass man sich auf die Erfüllung der bereits gegebenen Versprechen und Zusagen konzentrieren und die bestehenden Verfahren auf einer höheren Ebene ansiedeln muss,
af)
stellt fest, dass es weiterhin notwendig ist, sich mit der Krise bei der öffentlichen Finanzierung von Gesundheitsdiensten zu befassen, wenn die drei MDG im Bereich Gesundheit wieder auf den richtigen Weg gebracht werden sollen, indem für eine angemessene und vorhersehbare wiederkehrende Finanzierung für Humanressourcen, den Zugang zu Arzneimitteln sowie für eine dezentralisierte und partizipatorische Verwaltung gesorgt wird, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um universelle und integrierte Gesundheitssysteme zu stärken, die den lokalen Bedürfnissen entsprechen, und schrittweise die Integration krankheitsspezifischer Programme (MDG 6) einzubeziehen,
ag)
ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter (MDG 3) ein wesentliches Element der Bemühungen zur Erreichung der MDG-Zielvorgaben, ist und empfiehlt, dass sich die EU-Mitgliedstaaten dringend um die weltweite Finanzierungslücke für die Erreichung des MDG 3 kümmern; stellt fest, dass die Ermächtigung der Frau zusammen mit der Bildung in hohem Maße zur Erreichung des MDG 4 zur Senkung der Kindersterblichkeit und des MDG 5 zur Gesundheit von Müttern beiträgt, die wichtige Indikatoren für den allgemeinen Fortschritt bei der Entwicklung sind,
ah)
stellt fest, dass trotz beträchtlicher Fortschritte auf dem Weg zu einer universellen Grundschulbildung etwa 93 Millionen Kinder im Grundschulalter – in der Mehrheit Mädchen – im Jahr 2006 noch nicht zur Schule gingen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich mit dem gesteigerten Finanzbedarf zur Unterstützung der Bildung zu befassen, auch in von Konflikten betroffenen fragilen Staaten,
ai)
erinnert an die Zusagen der Europäischen Union, Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu fördern, und empfiehlt deshalb dem Rat und den EU-Mitgliedstaaten, für eine UN-weite Debatte darüber einzutreten, wie sichergestellt werden kann, dass die Bemühungen und Ziele im Bereich Klimawandel zur Erreichung der MDG beitragen können; stellt fest, dass sehr viel höhere Beiträge zu Anpassungsfonds erforderlich sind, um die Entwicklung in den ärmsten Ländern "klimasicher" zu gestalten,
aj)
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, aktiv an der Hochrangigen Tagung zur Durchführung der neuen Partnerschaft für dieEntwicklung Afrikas (NEPAD), die am 22. September 2008 stattfindet, und an der Hochrangigen Tagung der Vereinten Nationen zu den MDG, die am 25. September 2008 in New York stattfindet, teilzunehmen,
ak)
empfiehlt, dass der Rat und die EU-Mitgliedstaaten die Gespräche über Schuldenerlass auf der Ebene der Vereinten Nationen wieder aufnehmen, um Kriterien für die Tragbarkeit von Schulden so neu festzulegen, dass Fortschritte bei den Entwicklungszielen und nicht die Rückzahlung von Schulden gefördert werden,
al)
ist der Auffassung, dass die Müttersterblichkeitsraten weiterhin in vielen Entwicklungsländern inakzeptabel hoch sind, in denen mehr als 500 000 Frauen alljährlich an behandelbaren und vermeidbaren Komplikationen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt sterben; fordert die EU-Mitgliedstaaten deshalb nachdrücklich auf, ihre Bemühungen und ihre Finanzierung drastisch zu steigern, um den universellen Zugang zu Informationen über die sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie zu entsprechenden Dienstleistungen zu gewährleisten, die für die Erreichung der MDG im Bereich Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung der Armut von entscheidender Bedeutung sind,
am)
fordert den Rat und die EU-Mitgliedstaaten angesichts der derzeitigen Nahrungsmittelkrise nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Handelsverzerrungen abzubauen,
Verbesserung der Zusammenarbeit Europäische Union -Vereinte Nationen in der Praxis
an)
fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Demokratiefonds der Vereinten Nationen (UNDEF) sowohl auf politischer als auch auf finanzieller Ebene zu unterstützen,
ao)
fordert den Rat und insbesondere diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die einen ständigen oder nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben, auf, für eine Revision des UN-Sanktionssystems (Schwarze Liste der Terroristen) einzutreten, um es mit den Verpflichtungen des Paktes der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte in Einklang zu bringen, insbesondere durch die Schaffung geeigneter Notifizierungs- und Beschwerdeverfahren; begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme der Entschließung 1730(2006) durch den UN-Sicherheitsrat als einen ersten Schritt in die Richtige Richtung, die die Ausarbeitung eines Verfahrens zur Listenstreichung und die Einrichtung einer Anlaufstelle für Anforderungen zur Listenstreichung im UN-Sekretariat vorsieht,
ap)
fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, innerhalb der Vereinten Nationen vor der oben genannten Überprüfungskonferenz eine Debatte über die Herausforderungen vor denen der internationale Strafgerichtshof steht, und die die Wirksamkeit dieses Gerichts untergraben können, einzuleiten, um eine Einigung über die immer noch ausstehende Definition des Verbrechens der Aggression und die Bedingungen zu erzielen, unter denen der Gerichtshof seine Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Römischen Statuts wahrnehmen könnte,
aq)
ist der Überzeugung, dass die Europäische Union mit Blick auf die offensichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf den Lebensunterhalt von mehreren Millionen Menschen aktiv die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ermutigen soll, Verhandlungen zu führen, um ein internationales Übereinkommen zum Klimawandel bis Ende 2009 abzuschließen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, bei diesen umfassenden globalen Verhandlungen eine Führungsrolle einzunehmen, fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten ferner nachdrücklich auf, die Nutzung erneuerbarer Energien und CO2-neutraler Energiequellen zu fördern; vertritt schließlich die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Empfehlung der Einrichtung einer Stelle zur Katastrophenberatung auf Ebene der Vereinten Nationen prüfen sollten, die systematische Empfehlungen an die Regierungen bezüglich wirksamer Vorbereitungen auf Katastrophenfälle anbieten könnte,
ar)
fordert sowohl EU- als auch UN-Akteure auf, eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union zur Herstellung von Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent allgemein zu erwägen und dabei insbesondere zu prüfen, auf welche Weise die Vereinten Nationen die Qualität ihrer Missionen mithilfe ergänzender Kapazitäten der Europäischen Union verbessern können; empfiehlt, sorgfältig die Zusammenlegung von Kapazitäten zu prüfen, um für das Mandat Synergien nicht nur im Hinblick auf die technische und militärische Ausrüstung, sondern auch in Bezug auf die Legitimität und Akzeptanz zu schaffen und die Kostenwirksamkeit und Angemessenheit des Mandats zu sichern,
as)
fordert den Rat auf, weiterhin dem Aufbau erfolgreicher, Regionen übergreifender Partnerschaften Vorrang einzuräumen, insbesondere indem er mit Partnern in allen Regionen der Welt arbeitet, um die wirksame Umsetzung der Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen sicherzustellen, in der zu einem weltweiten Moratorium bei Hinrichtungen im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe aufgerufen wird,
at)
nimmt zur Kenntnis, dass der UN-Generalsekretär beschlossen hat, die UN-Mission im Kosovo so neu zu strukturieren, dass es der Europäischen Union möglich wird, eine stärkere operationelle Rolle im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu übernehmen, und ersucht die EU-Mitgliedstaaten, die das Anlaufen von EULEX einmütig befürwortet haben, die Umsetzung dieses Beschlusses an der Basis genauestens zu beobachten,
au)
ist besorgt wegen des Stillstands in den abrüstungsspezifischen Gesprächen und Verhandlungen über Themen wie einen Vertrag über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper und ein Verifizierungsprotokoll zum Übereinkommen über biologische Waffen sowie wegen des Mangels an Bewegung bei der Ratifizierung des Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen; ist sich dennoch der Tatsache bewusst, dass die 63. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen der Europäischen Union eine hervorragende Gelegenheit bietet, Führungsstärke bei der Förderung der Ratifizierung und weltweiten Anwendung des in jüngster Zeit vereinbarten Vertrags über das Verbot von Streumunition und bei der Einleitung von Verhandlungen zum Abschluss eines internationalen Vertrags über den Waffenhandel und eines internationalen Vertrags über ein weltweites Verbot von Waffen mit abgereichertem Uran zu zeigen; fordert die Europäische Union und die Vereinten Nationen auf, in ihren Bemühungen um die Stärkung des UN-Aktionsprogramms betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen und die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vertrags von Ottawa über das Verbot von Landminen nicht nachzulassen,
av)
fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um einen internationalen Konsens zu erreichen, der den Abschluss der Verhandlungen über das globale Übereinkommen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ermöglicht,
aw)
fordert den Rat auf, alle Maßnahmen und eine angemessene Finanzierung mit dem Ziel der Einbeziehung der Geschlechterfrage in alle Aspekte der Tätigkeiten der Vereinten Nationen zu fördern,
ax)
fordert den Rat nachdrücklich auf, alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Artensterbens und zum Schutz der Umwelt sowie zur Mobilisierung der notwendigen Finanzressourcen zu unterstützen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission zu übermitteln.