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Verfahren : 2007/0156(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0240/2008

Eingereichte Texte :

A6-0240/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 09/07/2008 - 5.6
CRE 09/07/2008 - 5.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0343

Angenommene Texte
PDF 206kWORD 34k
Mittwoch, 9. Juli 2008 - Straßburg
Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) ***I
P6_TA(2008)0343A6-0240/2008
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) (KOM(2007)0433 – C6-0234/2007 – 2007/0156(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0433),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0234/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0240/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   ist der Auffassung, dass die im Legislativvorschlag angegebene Finanzausstattung mit der Obergrenze von Teilrubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 in der Fassung des Beschlusses 2008/371/EG(2) vereinbar sein muss, und weist darauf hin, dass der jährliche Betrag als Teil des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 festgelegt werden wird;

3.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(2) ABl. L 128 vom 16.5.2008, S. 8.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 9. Juli 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS)
P6_TC1-COD(2007)0156

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1297/2008/EG.)

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