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Verfahren : 2008/0025(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0276/2008

Eingereichte Texte :

A6-0276/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 02/09/2008 - 5.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0372

Angenommene Texte
PDF 284kWORD 32k
Dienstag, 2. September 2008 - Brüssel
Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens ***I
P6_TA(2008)0372A6-0276/2008
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (KOM(2008)0061 – C6-0064/2008 – 2008/0025(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0061),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0064/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0276/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 2. September 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens
P6_TC1-COD(2008)0025

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1357/2008/EG.)

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