Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Visa–Informationssystems (VIS) im Rahmen des Schengener Grenzkodex (KOM(2008)0101 – C6-0086/2008 – 2008/0041(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0101),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0086/2008),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 25. Juni 2008 gemachten Zusage, den Vorschlag in der geänderten Fassung gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 erster Spiegelstrich des EG-Vertrags zu billigen,
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0208/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 2. September 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr .../2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Visa–Informationssystems (VIS) im Rahmen des Schengener Grenzkodex
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 81/2009).