– gestützt auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Artikel 215 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf Nummer 4 der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission(1),
– in Kenntnis des am 28. Februar 2008 eingereichten Rücktritts von Markos Kyprianou als Mitglied der Kommission,
– in Kenntnis der Benennung von Androula Vassiliou zur Ernennung als Mitglied der Kommission durch die Regierung der Republik Zypern,
– in Kenntnis des Beschlusses 2008/184/EG des Rates vom 29. Februar 2008 zur Ernennung eines neuen Mitglieds der Kommission der Europäischen Gemeinschaften(2),
– in Kenntnis der Anhörung des designierten Mitglieds der Kommission vor dem zuständigen Ausschuss am 1. April 2008,
– gestützt auf Artikel 99 seiner Geschäftsordnung,
1. billigt die Ernennung von Androula Vassiliou zum Mitglied der Kommission für die verbleibende Amtszeit der Kommission bis zum 31. Oktober 2009;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.