Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III - Kommission (12984/2008 – C6-0317/2008 – 2008/2166(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1) (im Folgenden "Haushaltsordnung"), insbesondere die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der von der Kommission am 1. Juli 2008 vorgelegt wurde (KOM(2008)0429),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2008, der vom Rat am 15. September 2008 aufgestellt wurde (12984/2008 – C6-0317/2008),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0353/2008),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2008 Folgendes vorsieht:
–
die erforderlichen Haushaltsanpassungen (Stellenplan) infolge der Ausweitung der Mandate folgender drei Exekutivagenturen: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm (PHEA) und Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA),
–
die Schaffung der notwendigen Haushaltsstruktur für das gemeinsame Unternehmen "Brennstoffzellen und Wasserstoff" (FCH JU) sowie Zuweisung der entsprechenden Haushaltsmittel,
–
eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um 2,2 Mio. EUR zur Deckung eines Teils der Ausgaben für ein neues Gebäude für Eurojust,
–
eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um 3,9 Mio. EUR für das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Unternehmerische Initiative und Innovation,
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2008 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2008 aufzunehmen,
1. erinnert daran, dass die Mittel für die gemeinsamen Unternehmen aus den operativen Haushaltsmitteln des betreffenden Programms finanziert werden;
2. stellt fest, dass das Europäische Parlament als Teil der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung über die Anmietung eines neuen Gebäudes für Eurojust, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan hat, hätte unterrichtet werden müssen;
3. erwartet, dass es in Zukunft im Falle eines zusätzlichen Bedarfs an Gebäuden von der Kommission entsprechend informiert wird, damit die Haushaltsbehörde eine Stellungnahme gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung abgeben kann;
4. nimmt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2008 ohne Änderungen an;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.