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Verfahren : 2008/2026B(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0397/2008

Eingereichte Texte :

A6-0397/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/10/2008 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0516

Angenommene Texte
PDF 331kWORD 60k
Donnerstag, 23. Oktober 2008 - Straßburg
Haushaltsplan 2009 (Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX)
P6_TA(2008)0516A6-0397/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan I - Europäisches Parlament, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V- Rechnungshof, Einzelplan VI - Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII - Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX - Europäischer Datenschutzbeauftragter (C6-0310/2008 – 2008/2026B(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2009 – andere Einzelpläne(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zum Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2009(5),

–   in Kenntnis des von der Kommission am 16. Mai 2008 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2008)0300),

–   in Kenntnis des vom Rat am 17. Juli 2008 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (C6-0310/2008),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse (A6-0397/2008),

A.   in der Erwägung, dass im Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) aller Organe unter der Obergrenze des Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2009 eine Marge von 121 744 018 EUR verblieben ist,

B.   in der Erwägung, dass der Entwurf des Haushaltsplans (HE) nach dem Beschluss des Rates vom 17. Juli 2008 unter dieser Obergrenze eine Marge von 224 133 714 EUR aufweist,

C.   in der Erwägung, dass ein Pilotverfahren dahingehend vereinbart wurde, dass während des gesamten Haushaltsverfahrens 2009 eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss und eine frühzeitige wechselseitige Kooperation bezüglich aller Posten, die beträchtliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben können, praktiziert werden sollten,

D.   in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bei der Annahme des Haushaltsplans gemäß den Bestimmungen des Vertrags und der Geschäftsordnung vollständig beibehalten werden,

E.   in der Erwägung, dass am 16. April 2008 vor der Annahme des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags durch das Präsidium eine Vorkonzertierungssitzung von Delegationen des Präsidiums und des Haushaltsausschusses stattfand,

F.   in der Erwägung, dass am 30. September 2008, vor den Abstimmungen im Haushaltsausschuss und im Plenum, eine Konzertierungssitzung zwischen diesen Delegationen stattfand,

Allgemeiner Rahmen

1.   ist der Ansicht, dass die EU-Organe aufgrund seiner Forderung, vollständig kostengestützte und dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Mittelansätze vorzulegen, konstruktiv zusammengearbeitet haben und nunmehr endgültige Vorschläge unterbreiten, die den Erwartungen der Bürger und der Notwendigkeit von Einsparungen gerecht werden;

2.   betont, dass es von allen Organen Erklärungen verlangt hat, aus denen hervorgeht, wie Ausgaben, die speziell mit dem möglichen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verknüpft sind, ermittelt werden können; bringt nach ihren Antworten seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass in den endgültigen Vorschlag keine derartigen Ausgaben aufgenommen wurden;

3.   begrüßt das Vorgehen des Rates, der für die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans eine stärker zielorientierte Methode zugrunde gelegt hat, im Gegensatz zu den früher praktizierten pauschalen prozentuellen Änderungen;

4.   betont, dass insgesamt noch ein Spielraum für Verbesserungen und für eine wirksamere Verwendung der Haushaltsmittel in verschiedenen Bereichen vorhanden ist, und ist der Auffassung, dass dazu auch eine verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit, ein besserer Einsatz von Leistungszielen, Planungsinstrumenten und Benchmarks zum Vergleich mit bewährten Verfahren, eine verstärkte Mobilität und Umschichtung des Personals, um die Aufstockung des Personals in Grenzen zu halten, und auch der Nachweis, dass man alle Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstreisen, Vergütungen, Übersetzung und insbesondere den Baukosten im Griff hat, gehören;

5.   unterstreicht erneut die Bedeutung einer ständigen parlamentarischen Überwachung der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse, die die Grundlage für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans ist; ist davon überzeugt, dass eine direkte parlamentarische Kontrolle nur zur Verbesserung der Qualität der Ausgaben, einer direkteren Kontrolle der wirtschaftlichen Haushaltsführung und letztlich zu einer Neuausrichtung der finanziellen Unterstützung auf politische Prioritäten beitragen kann; ist der Auffassung, dass dieses Ziel nur unter vollständiger Beteiligung der beiden Haushaltsausschüsse und der Fachausschüsse erreicht werden kann;

6.   hat beschlossen, in Rubrik 5, Verwaltungsausgaben, unter der Obergrenze von 76 269 100 EUR eine Marge zu belassen und damit den Gesamtanstieg auf 5,8 % zu begrenzen; betont, dass damit ein Teil der Mittel, die vom Rat in den Haushaltsplänen der Organe gekürzt wurden, wieder eingesetzt wird, allerdings nur in den Fällen, in denen der spezielle Bedarf begründet wurde;

Einzelplan I – Europäisches Parlament

7.   betont, dass seine politische Prioritäten, die es in seinen Entschließungen vom 10. April 2008 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan und vom 20. Mai 2008 zum Haushaltsvoranschlag festgelegt hat, im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung Grundlage der Vorschläge für 2009 waren, wobei an den dargelegten politischen Prioritäten festgehalten wurde; ist der Auffassung, dass das Ergebnis mit diesen Zielen vollkommen in Einklang steht und insbesondere auch dem spezifischen Bedarf des Parlaments für das Wahljahr 2009 sowie den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem neuen Abgeordnetenstatut und dem Wechsel der Wahlperiode gerecht wird;

8.   begrüßt nachdrücklich die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss, durch die eine solide Grundlage für die Vorbereitungsarbeit im Hinblick auf die erste Lesung des Haushaltsplans und auch bei der Erarbeitung der Leitlinien sowie des Haushaltsvoranschlags geschaffen wurde; unterstreicht den Willen beider Seiten, das Pilotverfahren fortzusetzen und zu einem Erfolg werden zu lassen, um Meinungsverschiedenheiten frühzeitig beizulegen und dabei gleichzeitig die Vorrechte jedes Organs zu wahren;

9.   ist dennoch der Auffassung, dass einige praktische Schwierigkeiten überwunden werden müssen, um die Zusammenarbeit noch weiter zu erleichtern und zu verbessern, wobei insbesondere eindeutige Verbesserungen bei der notwendigen Unterrichtung und der Vorlage von Berichten innerhalb einer angemessenen Zeitspanne vor der ersten Lesung erzielt werden müssen;

10.   erkennt an, dass sich, seit es den Haushaltsvoranschlag angenommen hat, wichtige Entwicklungen mit deutlichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan vollzogen haben und infolge dessen jetzt bestimmte Anpassungen erforderlich sind; unterstreicht in diesem Zusammenhang insbesondere finanzielle Veränderungen, die durch den Aufschub des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, die Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Statuts für die Assistenten, aktualisierte Prognosen für das Abgeordnetenstatut und auch durch den Anstieg der Energiepreise verursacht wurden;

11.   unterstreicht, dass in den Bemühungen, die Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats, insbesondere der Wahrnehmung ihrer legislativen Aufgaben, zu unterstützen, bedeutsame Entwicklungen zu verzeichnen waren; verweist auf die positive Beurteilung und die Einrichtung des neuen analytischen Dienstes in der Bibliothek, der die Mitglieder bei ihren parlamentarischen Tätigkeiten unterstützen wird; betont, wie wichtig es ist, dass die Mitglieder rechtzeitige, objektive und sachliche Informationen über Themen erhalten, die für ihre parlamentarischen Tätigkeiten relevant sind; ersucht die Verwaltung, die Präsentation der Antworten auf Anfragen der Mitglieder zu verbessern, alle Anträge, und nicht nur die "Briefings", auf der Website der Bibliothek zu veröffentlichen und die sprachliche Abdeckung der übermittelten Informationen auszuweiten; wünscht, dass es Anfang 2010 im Rahmen einer ersten Evaluierung unterrichtet wird;

12.   betont, dass sich das Gesamtvolumen seines Haushaltsplans auf 19,67 % der unter der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des Mehrjährigen Finanzrahmens genehmigten Ausgaben beläuft, d.h., dass es unter der von ihm selbst festgesetzten Grenze von 20 % bleibt; begrüßt die Tatsache, dass dies, verglichen mit seiner Position vom Mai 2008, eine weitere Einsparung von 0,9 Millionen EUR bedeutet; weist darauf hin, dass dafür, wie oben erwähnt, mehrere Faktoren verantwortlich sind;

13.   nimmt Kenntnis von der Konzertierungssitzung zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss vom 30. September 2008, in deren Verlauf über die wesentlichen Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Haushaltsplans verhandelt wurde, die im Großen und Ganzen beigelegt werden konnten; stellt jedoch fest, dass in einigen noch offenen Fragen keine Einigung erzielt werden konnte und deren Klärung nunmehr Aufgabe des Parlaments ist;

14.   unterstreicht die positiven Ergebnisse und den konstruktiven Charakter dieser Sitzung; kann auf der Grundlage seiner früheren Entschließungen und einer weiteren Analyse des Haushaltsvoranschlags sowie des Berichtigungsschreibens die vom Präsidium vorgeschlagenen Änderungen am Stellenplan weitgehend unterstützen; ist jedoch nicht in der Lage, alle Vorschläge uneingeschränkt zu billigen;

15.   erkennt an, dass erhebliche Bemühungen zur Umschichtung von Ressourcen unternommen wurden und werden, um die Aufstockung des Personals und die damit verbundenen Kosten zu begrenzen;

   - betont, dass die Gesamtwirkung des Einsatzes von Humanressourcen, gemessen an der Erfüllung besonderer Aufgaben, ebenfalls analysiert werden sollte und dass das Präsidium und die Verwaltung diese Frage mit Blick auf künftige Jahre im Auge behalten sollten, um die Aufteilung des Personals zwischen legislativen Kerntätigkeiten, direkten Dienstleistungen für die Mitglieder und administrativen Unterstützungsaufgaben optimal auszubalancieren und die zugrunde liegenden Annahmen und Prioritäten verständlicher zu machen;
   - begrüßt als ersten und wichtigen Schritt den, wenn auch mit Verzögerung und nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Haushaltsänderungsanträgen für die erste Lesung vorgelegten, analytischen und detaillierten Stellenplan; wünscht, dass es künftig ständig über diese Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten wird;
   - ist davon überzeugt, dass die jetzigen Vorschläge einen positiven Beitrag zur Stärkung der Rechtsetzungsfähigkeiten des Parlaments, einschließlich des Bereichs der Komitologie, leisten werden, wie dies auch in einem kürzlichen Follow-up-Bericht für seinen Haushaltsausschuss dargestellt wurde;

16.   billigt die Änderungen am Stellenplan des Generalsekretariats gemäß den eingereichten Änderungsanträgen zum Haushaltsplan, die insgesamt 88 Stellen und 1 283 Höherstufungen betreffen; belässt die Mittel für eine begrenzte Zahl von Planstellen bis zu einer weiteren Analyse und Klärung der Verwendung, des Bedarfs und der optimalen Verteilung der Ressourcen, wie oben erläutert, bis spätestens Ende Juni 2009 in der Reserve;

17.   spricht sich nachdrücklich für eine baldige Inbetriebnahme des Besucherzentrums aus, betont jedoch, dass nach der Konzertierung noch weitere Arbeit erforderlich ist, um zu einer zufrieden stellenden und kostengünstigen Lösung zu gelangen; stellt fest, dass die beiden Delegationen in diesem Punkt keine vollständige Einigung erzielen konnten, und beschließt daher, den Anträgen in dieser Phase teilweise stattzugeben, wobei es jedoch absolut bereit ist, diese Angelegenheit so bald wie möglich und nach Erhalt der notwendigen Informationen nochmals zu prüfen;

18.   erkennt an, dass die Fraktionen zusätzliches Personal benötigen, um die zunehmenden Herausforderungen zu bewältigen, und stimmt daher der Schaffung von weiteren 53 Stellen zu; ist der Auffassung, dass frühzeitige Überlegungen, wie der von den Fraktionen geäußerte Personalbedarf und die dafür erforderlichen Mittel besser in das Haushaltsverfahren einbezogen werden könnten, sehr zu begrüßen wären, um eine rechtzeitige Bewertung des wesentlichen Bedarfs vornehmen zu können;

19.   weist darauf hin, dass es beschlossen hat, die Informationstätigkeiten in den Mitgliedstaaten im Rahmen seines Strategie- und Aktionsplans für die Europawahlen 2009 auszuweiten; begrüßt ferner die Idee einer stärkeren Einbeziehung junger Menschen in die Kampagne, die die EU-Bürger über die Rolle des Europäischen Parlaments informieren soll;

20.   betont, dass inzwischen die Haushaltsvorschriften in Kraft gesetzt wurden, um die Einführung einer neuen Regelung für die parlamentarischen Assistenten der Mitglieder zu erleichtern, und begrüßt nachdrücklich die Bemühungen, die derzeit unternommen werden, um bis Ende des Jahres eine endgültige Einigung in dieser Angelegenheit zu erreichen;

21.   begrüßt den Vorschlag für ein System des Wissensmanagements mit dem Ziel, die Verbreitung der Informationen zu verbessern und die verschiedenen Informationsquellen auf administrativer und politischer Ebene zu verwalten; ersucht die Verwaltung, die Ergebnisse der ersten Phase des Zweistufenkonzepts bis Ende März 2009 vorzulegen;

22.   ist angesichts der sehr hohen Beträge, um die es hier geht, der Auffassung, dass die Haushaltsbehörde die finanziellen Zwänge und die steigenden Kosten für den Kauf, die Instandhaltung und die Renovierung von Gebäuden im nächsten Jahr, insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Abgeordnetenstatut im Jahr 2009 in Kraft treten wird, bedenken muss; ersucht das Präsidium, bis September 2009, vor der ersten Lesung des Haushaltsplans, einen strategischen Plan vorzulegen; kann daher einer aufgestockten Immobilienreserve nicht zustimmen und beschließt, sie bei einem Betrag von 20 Millionen EUR zu belassen;

23.   weist darauf hin, dass sich eine klarere mittel- bis langfristige Perspektive für die Gebäude unter Einbeziehung von Planungsmaßnahmen wahrscheinlich vorteilhaft auf die Kontrolle der Kosten auswirken würde; fordert sein Präsidium auf, die Anstrengungen in dieser Richtung fortzusetzen; verlangt einen endgültigen Bericht über die finanziellen, administrativen und rechtlichen Auswirkungen der Asbestproblematik und der in Straßburg notwendigen Reparaturarbeiten an der Decke;

24.   verweist erneut auf den Beschluss des Europäischen Parlaments, dass es nach dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts nicht mehr möglich sein sollte, neue Ansprüche im Rahmen des freiwilligen Altersversorgungssystems zu erwerben; weist darauf hin, dass die vom Präsidium beschlossenen Durchführungsbestimmungen den Erwerb neuer Ansprüche nur denjenigen Mitgliedern des Fonds gestatten, die wiedergewählt werden, für die eine Übergangsregelung gelten wird und die in Verbindung mit ihrem Mandat keinen Anspruch auf ein nationales oder ein europäisches Ruhegehalt haben; ist infolgedessen der Auffassung, dass kaum noch Mitglieder für den Erwerb neuer Ansprüche in Frage kommen werden; erwartet einen aktualisierten Voranschlag der Verwaltung bezüglich der Mittel, die ab dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts benötigt werden;

25.   erwartet die Ergebnisse der CO2-Studie des Europäischen Parlaments, die, wie vom Parlament verlangt, auch die Frage der Regelungen für einen CO2-Ausgleich beinhalten sollten; hat beschlossen, die Benennung der Haushaltslinien, die von einer möglichen künftigen Kompensationsregelung dieser Art betroffen sind, entsprechend anzupassen; bekräftigt jedoch, dass die Anstrengungen verstärkt werden sollten, die Reisetätigkeit, wo immer dies möglich ist, zu verringern;

26.   äußert den Wunsch, dass mit Beginn der neuen Wahlperiode des Parlaments ein Zentrum für Mobilitätsmanagement, das detaillierte Auskünfte über Verbindungen vom und zum Parlament mit öffentlichen Verkehrsmitteln geben kann, in allen Gebäuden des Parlaments und im Intranet zur Verfügung stehen und damit einen Anreiz für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel als Alternative zu Fahrten mit dem Pkw bieten wird;

27.  27 nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, eine Professur des Europäischen Parlaments zu Ehren von Professor Bronislaw Geremek finanziell zu unterstützen und ein Gremium einzusetzen, zu dessen Aufgaben die alljährliche Verleihung einer Auszeichnung gehören könnte; fordert das Präsidium auf, diesen Vorschlag und die Möglichkeit seiner Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Kommission zu prüfen, um dann die entsprechenden Mittel bereitzustellen;

28.   nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Rechtsausschusses und des Petitionsausschusses und erkennt das hohe Maß an Zustimmung an; betont, dass den geäußerten Bedenken durch die Änderungsanträge zum Haushaltsplan und die Abstimmung im Wesentlichen Rechnung getragen wurde;

Einzelplan IV – Gerichtshof

29.   erkennt die Bedeutung des vom Gerichtshof anzuwendenden neuen Dringlichkeitsverfahrens an, wonach nationale Gerichte Anspruch auf eine Antwort innerhalb einer weitaus kürzeren Frist als bisher haben; billigt daher den Entwurf des Haushaltsplans in Bezug auf die betreffenden 39 neuen Stellen;

30.   stellt fest, dass die hohe Steigerungsrate im Haushaltsplan in erster Linie auf den geplanten Bau des neuen Gebäudes des Gerichtshofes zurückzuführen ist, der bereits früher beschlossen wurde und auch für die nächsten Jahre große finanzielle Auswirkungen haben wird; fordert den Gerichtshof auf, eine aktualisierten Bericht über die gesamten Arbeiten und ihre finanziellen Auswirkungen bis 2013 vorzulegen;

31.   ist der Auffassung, dass die Entwicklung des normalen Verwaltungshaushaltsplans des Gerichtshofes, der derzeit eine Steigerungsrate von ca. 2,5 % aufzuweisen hat, weitaus ermutigender ist und der Gerichtshof insgesamt deutliche Anstrengungen unternommen hat, die Erhöhung seiner Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009 einzudämmen;

32.   beschließt, den Pauschalabschlag auf 3,5 % festzusetzen, nahe dem vom Gerichtshof selbst vorgeschlagenen Satz, und setzt die entsprechenden Mittel wieder ein; stellt fest, dass die volle Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofes dadurch gewährleistet sein dürfte, während gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen dennoch eine Einsparung zu verzeichnen ist;

Einzelplan V – Rechnungshof

33.   begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Auditkapazitäten des Rechnungshofes und beschließt, die 20 damit verbundenen Stellen in Absprache mit dem Rechnungshof und dem Rat bereitzustellen;

34.   ist der Auffassung, dass die Finanzierung des Anbaus des Rechnungshofes nur geringstmögliche Kosten für den Steuerzahler verursachen darf; bestätigt daher erneut seinen Beschluss, diese Ausgaben in vier Jahren direkt aus dem Haushaltsplan zu entnehmen, anstatt die erheblich höheren Kosten zu verschleiern, die sich aus einer über 25 Jahre laufenden Mietkaufvereinbarung ergeben würden; beschließt daher, den größtmöglichen Betrag im Rahmen des "Frontloading" in den Haushaltsplan 2009 einzusetzen, und hat zu diesem Zweck einen Betrag von 55 Millionen EUR gebilligt;

35.   beschließt, eine begrenzte Zahl von Ausgabenposten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichten des Rechnungshofes, einem Leistungsaudit des Rechnungshofes selbst, einer besseren Berichterstattung, Kinderbetreuungseinrichtungen für das Personal und durch die Schaffung von zwei weiteren Stellen im Stellenplan, zusätzlich zu den oben erwähnten Stellen der Rechnungsprüfer, aufzustocken;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

36.   hat den Bedenken des Ausschusses bezüglich der für das Personal verfügbaren Mittel Rechnung getragen und stimmt angesichts der vorgebrachten Argumente einer Anpassung des Pauschalabschlags auf einen Satz von 4,5 % zu;

37.   beschließt, zusätzlich zu den im Entwurf des Haushaltsplans enthaltenen zwei neuen AD5-Stellen zwei weitere AST-Stellen zu schaffen, die vom Rat abgelehnt worden waren;

38.   beschließt, einen Teil der Mittel für Reise- und Sitzungskosten in die Reserve einzusetzen, bis der Ausschuss einen klaren Plan vorgelegt hat, aus dem hervorgeht, wie er diese Kosten unter Kontrolle halten will;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

39.   nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss zusätzliche "erweiterungsbezogene" Bedienstete einstellen muss, und stimmt den im Entwurf des Haushaltsplans des Rates vorgesehenen neuen Stellen zu;

40.   kann darüber hinaus nach Anhörung des Ausschusses eine begrenzte Zahl von drei weiteren Stellen akzeptieren, um die operationellen Kapazitäten des Ausschusses in bestimmten Bereichen zu erhöhen;

41.   beschließt nach Anhörung der Argumente des Ausschusses, einen Pauschalabschlag von 4,5 % einzuführen; stellt fest, dass dies den Anträgen des Ausschusses sehr nahe kommt, dabei jedoch immer noch eine Einsparung darstellt;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

42.   stimmt der im Entwurf des Haushaltsplans des Rates vorgesehenen Schaffung von drei neuen AD-Stellen zu, um den Bürgerbeauftragten dabei zu unterstützen, sich mit einer zunehmenden Zahl zulässiger Beschwerden zu befassen; kann nach Anhörung des Bürgerbeauftragten zusätzlich auch drei AST-Stellen auf Zeit bewilligen;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

43.   billigt diesen Einzelplan im Entwurf des Haushaltsplans;

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44.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den entsprechenden Abänderungen an den Einzelplänen I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.

(1) ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0115.
(5) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0208.

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