Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (8225/2008 – KOM(2008)0182 – C6-0255/2008 – 2008/0073(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (8225/2008-KOM(2008)0182),
– in Kenntnis des Entwurfs des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (8226/2008),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 letzter Satz und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0255/2008),
– gestützt auf Artikel 101 des EAG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0378/2008),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und von Bosnien und Herzegowina zu übermitteln.