Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (14066/2008 – C6-0384/2008 – 2005/0259(CNS))
(Verfahren der Konsultation - erneute Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Textes des Ratsentwurfs (14066/2008),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0649),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. Dezember 2007(1),
– gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0384/2008),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 55 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0456/2008),
1. billigt den Text des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation unterbreiteten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.