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Verfahren : 2007/0192B(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0503/2008

Eingereichte Texte :

A6-0503/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/12/2008 - 3.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0589

Angenommene Texte
PDF 201kWORD 31k
Dienstag, 16. Dezember 2008 - Straßburg
Schutz des Euro gegen Geldfälschung: Ausdehnung der Maßnahmen auf andere Mitgliedstaaten *
P6_TA(2008)0589A6-0503/2008

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 zur Ausdehnung der Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben (14533/2008 – C6-0481/2008 – 2007/0192B(CNS))

(Verfahren der Konsultation – erneute Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs des Rates (14533/2008),

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0525),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Juni 2008(1),

–   gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0481/2008),

–   gestützt auf Artikel 51, Artikel 43 Absatz 1 und Artikel 55 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0503/2008),

1.   billigt den Entwurf des Rates;

2.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation unterbreiteten Text entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte P6_TA(2008)0280.

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