Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 zur Ausdehnung der Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben (14533/2008 – C6-0481/2008 – 2007/0192B(CNS))
(Verfahren der Konsultation – erneute Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs des Rates (14533/2008),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0525),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Juni 2008(1),
– gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0481/2008),
– gestützt auf Artikel 51, Artikel 43 Absatz 1 und Artikel 55 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0503/2008),
1. billigt den Entwurf des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation unterbreiteten Text entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.