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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2007/0019(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0496/2007

Eingereichte Texte :

A6-0496/2007

Aussprachen :

PV 16/12/2008 - 14
CRE 16/12/2008 - 14

Abstimmungen :

PV 17/12/2008 - 5.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0613

Angenommene Texte
PDF 206kWORD 40k
Mittwoch, 17. Dezember 2008 - Straßburg
Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von Kraftstoffen (Straßenverkehr und Binnenschifffahrt) ***I
P6_TA(2008)0613A6-0496/2007
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von für den Straßenverkehr bestimmten Kraftstoffen, zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (KOM(2007)0018 – C6-0061/2007 – 2007/0019(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0018),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 95 und 175 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0061/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0496/2007),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   nimmt die beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. Dezember 2008 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG
P6_TC1-COD(2007)0019

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2009/30/EG.)


ANHANG

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Die Kommission bestätigt, dass die Minderungen um 2 % gemäß Artikel 7a Absatz 2 Buchstaben b und c nicht verbindlich sind und dass der unverbindliche Charakter Gegenstand der Überprüfung sein wird.

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