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Verfahren : 2008/2321(ACI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0493/2008

Eingereichte Texte :

A6-0493/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 18/12/2008 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0620

Angenommene Texte
PDF 214kWORD 40k
Donnerstag, 18. Dezember 2008 - Straßburg
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
P6_TA(2008)0620A6-0493/2008
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2008)0833 – C6-0466/2008 – 2008/2321(ACI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0833 – C6-0466/2008),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1) (IIV), insbesondere auf Nummer 27,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2008,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse des Trilogs vom 4. Dezember 2008,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0493/2008),

A.   in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Initiative der Kommission zur Schaffung einer neuen Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern (nachstehend "Nahrungsmittelfazilität" genannt), deren Grundgedanke auch vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2008 gebilligt worden war, nachdrücklich unterstützt,

B.   in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament und der Rat in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 auf eine Finanzierung der Nahrungsmittelfazilität in Höhe von insgesamt 1 Milliarde EUR über drei Jahre verständigt haben,

C.   in der Erwägung, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission eine Finanzierung der Nahrungsmittelfazilität aus dem Spielraum bei Rubrik 2 des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorsah, dass diese Vorgehensweise aber sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat abgelehnt wurde,

D.   in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Auffassung vertrat, dass die zweckmäßigste Lösung die Änderung der Obergrenze von Rubrik 4 des MFR sei, dass der Rat diese Möglichkeit aber verworfen hat,

E.   in der Erwägung, dass sich beide Teile der Haushaltsbehörde schließlich darauf geeinigt haben, die Nahrungsmittelfazilität durch eine optimale Kombination des Flexibilitätsinstruments, der Reserve für Soforthilfen und einer Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 zu Lasten des Stabilitätsinstruments zu finanzieren,

F.   in der Erwägung, dass beide Teile der Haushaltsbehörde übereingekommen sind, dass sich das Flexibilitätsinstrument im Rahmen des Haushaltsplans 2009 durch Bereitstellung eines Betrags von 420 Millionen EUR aus den bei diesem Instrument verfügbaren Mitteln in Höhe von 730 Millionen EUR an der Finanzierung der Nahrungsmittelfazilität beteiligen soll,

G.   in der Erwägung, dass dies innerhalb der bisher dreijährigen Geltungsdauer der IIV das zweite Jahr in Folge ist, in dem dieses Instrument in Anspruch genommen wird,

H.   in der Erwägung, dass dies zeigt, dass die Beharrlichkeit, mit der sich das Europäische Parlament für die Schaffung eines solchen Instruments mit den ihm eigenen Merkmalen, insbesondere der Möglichkeit einer Übertragung nicht verwendeter Mittel auf das folgende Haushaltsjahr, im Rahmen der IIV eingesetzt hat, trotz des Widerstands mehrerer Mitgliedstaaten durchaus gerechtfertigt war,

I.   in der Erwägung, dass dieser Fall ebenso wie die Tatsache, dass immer wieder auf andere außerordentliche Mechanismen zurückgegriffen werden muss, um mit dringenden, unvorhergesehenen Situationen fertig zu werden, auch das ständige Problem vor Augen führt, dass die im Rahmen der Obergrenzen bestimmter Rubriken des MFR, insbesondere der Rubrik 4, verfügbaren Mittel nicht ausreichen,

1.   begrüßt die bei der Konzertierung erzielte Einigung darüber, dass das Flexibilitätsinstrument im Rahmen des Haushaltsplans 2009 zugunsten der Nahrungsmittelfazilität in Höhe eines Betrags von 420 Millionen EUR in Anspruch genommen wird;

2.   billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

3.   bringt jedoch erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Rubrik 4 aufgrund des begrenzten Spielraums, der hier verfügbar ist, einem ständigen Druck ausgesetzt ist, was die wiederholte Inanspruchnahme von Flexibilitätsmechanismen innerhalb dieser Rubrik erforderlich macht, um auf dringende, unvorhergesehene Situationen zu reagieren; fordert eine eingehende Bewertung der Notwendigkeit, die im Rahmen dieser Rubrik verfügbaren Beträge zu erhöhen, um die reibungslose Entwicklung langfristig planbarer Tätigkeiten in diesem Bereich zu ermöglichen und die Fähigkeit der Union zu gewährleisten, ihre Rolle als globaler Akteur im internationalen Umfeld voll wahrzunehmen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 18. Dezember 2008

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,

auf Vorschlag der Kommission,

in der Erwägung, dass beide Teile der Haushaltsbehörde in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel über die Obergrenzen der Rubrik 4 hinaus um 420 Mio. EUR für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern aufzustocken –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 420 Millionen EUR an Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen. Dieser Betrag dient zur Aufstockung der Mittel für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern im Rahmen der Rubrik 4.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Straßburg am 18. Dezember 2008

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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