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Verfahren : 2008/2316(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0481/2008

Eingereichte Texte :

A6-0481/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 18/12/2008 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0621

Angenommene Texte
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Donnerstag, 18. Dezember 2008 - Straßburg
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2008
P6_TA(2008)0621A6-0481/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III - Kommission (16264/2008 – C6-0461/2008 – 2008/2316(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1),

–   unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des von der Kommission am 7. November 2008 vorgelegten Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 11/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (KOM(2008)0731),

–   in Kenntnis des vom Rat am 27. November 2008 aufgestellten Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2008 (16264/2008 – C6-0461/2008),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0481/2008),

A.   in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 10 zum Gesamthaushaltsplan 2008 folgende Punkte abdeckt:

   Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union im Umfang von 7,6 Millionen EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wegen einer schweren Dürre auf Zypern,
   eine entsprechende Kürzung bei den Zahlungsermächtigungen in Höhe von 7,6 Millionen EUR aus der Haushaltslinie 13 04 02 – Kohäsionsfonds,

B.   in der Erwägung, dass diese Haushaltsanpassungen mit dem EBH Nr. 10/2008 förmlich in den Haushaltsplan 2008 aufgenommen werden sollen,

C.   in der Erwägung, dass der Rat nach der Annullierung des EBH Nr. 8/2008 den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 11/2008 als EBH Nr. 10/2008 angenommen hat,

1.   nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 11/2008;

2.   billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2008 ohne Änderungen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 71 vom 14.3.2008.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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