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Verfahren : 2008/0158(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0511/2008

Eingereichte Texte :

A6-0511/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/01/2009 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0003

Angenommene Texte
PDF 201kWORD 32k
Dienstag, 13. Januar 2009 - Straßburg
Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die Verlegung des Sitzes (kodifizierte Fassung) *
P6_TA(2009)0003A6-0511/2008

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 13. Januar 2009 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat (kodifizierte Fassung) (KOM(2008)0492 – C6-0336/2008 – 2008/0158(CNS))

(Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0492),

–   gestützt auf Artikel 94 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0336/2008),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0511/2008),

A.   in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

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