Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften bezüglich der Sprachenregelung für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (13301/2008 – C6-0348/2008 – 2008/0806(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs des Rates (13301/2008),
– gestützt auf Artikel 245 Absatz 2 des EG-Vertrags und auf Artikel 160 Absatz 2 des Euratom-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0348/2008),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0508/2008),
1. billigt den Entwurf des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation unterbreiteten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.