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Verfahren : 2006/0132(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0443/2008

Eingereichte Texte :

A6-0443/2008

Aussprachen :

PV 12/01/2009 - 14
CRE 12/01/2009 - 14

Abstimmungen :

PV 13/01/2009 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0010

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 36k
Dienstag, 13. Januar 2009 - Straßburg
Nachhaltiger Einsatz von Pestiziden ***II
P6_TA(2009)0010A6-0443/2008
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (6124/2008 – C6-0323/2008 – 2006/0132(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (6124/2008 – C6-0323/2008)(1),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(2) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0373),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 62 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für die zweite Lesung (A6-0443/2008),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt in der geänderten Fassung;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 254 E vom 7.10.2008, S. 1.
(2) ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 157.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 13. Januar 2009 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
P6_TC2-COD(2006)0132

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in zweiter Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie .....)

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