Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2007-2008 (2008/2244(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2008 mit dem Titel "Die öffentlichen Finanzen in der WWU – 2008 – Die Qualität der öffentlichen Finanzen und ihre Rolle für die Steuerungsinstrumente der EU" (KOM(2008)0387),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Juni 2007 mit dem Titel "Die öffentlichen Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) – 2007 – Die Wirksamkeit der präventiven Komponente des SWP" (KOM(2007)0316),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2008 mit dem Titel "WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen" (KOM(2008)0238),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2006(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Februar 2005 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU - 2004(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zu dem Jahresbericht 2007 über den Euroraum(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2006 zu dem Jahresbericht zum Euroraum 2006(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zur Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007(7),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2005 zu dem Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie (KOM(2005)0532) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 24. Oktober 2007(8),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2003 zu Gender Budgeting – Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten(9),
– in Kenntnis der Entschließung des Europäischen Rates über die wirtschaftspolitische Koordinierung in der dritten Stufe der WWU und zu den Artikeln 109 und 109b des EG-Vertrags in der Anlage zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates vom 12. und 13. Dezember 1997 in Luxemburg,
- in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates vom 11. und 12. Dezember 2008 und der Schlussfolgerungen zu der außerordentlichen Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 16. Dezember 2008 zur Bewältigung der Finanzkrise,
–in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 4. November 2008 zu internationalen Initiativen zur Reaktion auf die Finanzmarktkrise und zur Vorbereitung des Weltgipfels zur Finanzkrise,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 mit dem Titel "Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa" (KOM(2008)0706),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008 in Brüssel bezüglich einer verstärkten Regulierung und Kontrolle der Finanzmärkte,
– unter Hinweis auf das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe vom 12. Oktober 2008 zur Annahme eines koordinierten Rettungsplans angesichts der Wirtschaftskrise,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 7. Oktober 2008 zu den unmittelbaren Reaktionen auf die Turbulenzen an den Finanzmärkten sowie unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zum Europäischen Rat vom 15. und 16. Oktober 2008(10),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 14. Mai 2008 zur Gewährleistung der künftigen Effizienz und Wirksamkeit der Sozialausgaben und zu den Fortschritten bei der Analyse der Qualität der öffentlichen Finanzen,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 9. Oktober 2007 zur Qualität der öffentlichen Finanzen: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 10. Oktober 2006 zur Qualität der öffentlichen Finanzen,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0507/2008),
A. in der Erwägung, dass gegenüber künftigen Generationen eine Verpflichtung zu qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen besteht, die auf eine nachhaltige Entwicklung angelegt sind, und dass dies in der gegenwärtigen Phase tief greifender Störungen der Märkte besonders großen Stellenwert besitzt,
B. in der Erwägung, dass es erforderlich ist, auf Gemeinschaftsebene und insbesondere im Euroraum koordinierte Politiken der qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen zu entwickeln, die auf der Grundlage gemeinsamer homogener Mechanismen festgelegt und bewertet werden und der Förderung eines langfristigen Wachstums als Reaktion auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, der Globalisierung und des Klimawandels dienen,
C. in der Erwägung, dass die öffentlichen Finanzen dem Ziel dienen, die makroökonomischen Rahmenbedingungen zu unterstützen, öffentliche Dienstleistungen und Güter bereitzustellen und dabei Fehlentwicklungen des Marktes und externe Nachteile auszugleichen,
D. in der Erwägung, dass ein konzeptioneller und operativer Rahmen für auf Wachstum ausgerichtete qualitätsorientierte öffentliche Finanzen sowie die Festlegung auf Wachstum als maßgebliches Kriterium für die Bewertung der qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen an die Überlegung gebunden sind, dass die Haushaltspolitik und die Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand der Mitgliedstaaten auf die Erhaltung und Erneuerung des Sozialstaates, soziale Absicherung und die Umverteilung der Ressourcen angelegt sein müssen,
E. in der Erwägung, dass das niedrige Niveau der öffentlichen Investitionen in der Europäischen Union (das bei weniger als 3 % des BIP liegt) und deren Streuung sich in Bezug auf das Ziel eines langfristigen und nachhaltigen Wachstums, das vielmehr eine zielgerichtete und auf Prioritäten festgelegte Politik der öffentlichen Hand erfordert, negativ auswirken,
F. in der Erwägung, dass die Einbeziehung geschlechterspezifischer Aspekte bei der Untersuchung, bei der Bewertung und bei den Perspektiven der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen notwendig und angemessen erscheint,
Veränderungen in der wirtschaftlichen Entwicklung im Zeitraum 2007 - 2008 – die Wirtschafts- und Finanzkrise und Zukunftsperspektiven
1. stellt fest, dass die Analyse der Lage der öffentlichen Finanzen 2007 und Anfang 2008 eindeutig eine Veränderung der wirtschaftlichen Entwicklung und laut jüngsten Prognosen eine bevorstehende Rezession belegt, die von einer kontinuierlich sinkenden Inflationsrate und zunehmenden Einkommensunterschieden begleitet werden;
2. bekundet seine Besorgnis angesichts der gegenwärtigen schwierigen internationalen und europäischen Wirtschafts- und Finanzlage, die zu einer bisher beispiellosen Instabilität geführt hat; beobachtet überdies die neue Dynamik, die sich im Verhältnis zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor entwickelt, sowie die veränderte Wirtschafts- und Währungspolitik, wo angesichts von Fehlentwicklungen des Marktes sowie von regelungsspezifischen und aufsichtsrechtlichen Schwachstellen Eingriffe der öffentlichen Hand, bisweilen in Form von regelrechter Verstaatlichung, wieder eine zentrale und entscheidende Rolle spielen;
3. weist darauf hin, dass angesichts der Krise in strategischen Sektoren, insbesondere im Finanz- und Verkehrsbereich, öffentliche Mittel in Beteiligungen investiert werden, ohne dass darauf geachtet wird, dass die Rettungsmaßnahmen auf das für die Erhaltung und Entwicklung der europäischen Wirtschaft erforderliche Mindestmaß beschränkt werden und nicht nur rein nationalen Interessen dienen;
4. hält es für erforderlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Folgen der Förderung der Großindustrie und des Finanz- und Kreditsektors sowie die Folgen der entsprechenden öffentlichen Beteiligungen sorgfältig abschätzen; hält es ebenso für sinnvoll, dass diese Folgen auch in Bezug auf den Wettbewerb, die Funktionsweise des Binnenmarkts und die Wahrung echter gleicher Wettbewerbsbedingungen abgeschätzt werden;
5. weist nachdrücklich darauf hin, dass der überarbeitete Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) bereits die Bewältigung von besonders schwierigen Situationen ermöglicht und dass die finanzielle Konsolidierung und die Ziele, die in den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen verankert wurden, weiterhin grundlegend für die Aussichten auf Erholung und Wachstum sind; unterstützt in diesem Zusammenhang uneingeschränkt die jüngsten Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008, in denen die Flexibilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen im Interesse einer raschen und anhaltenden wirtschaftlichen Erholung hervorgehoben werden;
6. weist im Interesse der Bürger, der Steuerzahler und der öffentlichen Finanzen auf die Tragweite eines auf Gemeinschaftsebene koordinierten Ansatzes zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerparadiesen hin, erst recht zu einem Zeitpunkt, da die Gefahr besteht, dass sich die massiven staatlichen Eingriffe zugunsten der großen Finanz- und Industrieakteure negativ auf die finanzielle Konsolidierung und das Niveau der öffentlichen Verschuldung auswirken;
7. betont, dass angemessene Kontrollen, echte Verbesserungen im Management und in der Geschäftsleitung von Unternehmen bzw. Institutionen, genaue Beschränkungen für die Vergütung der Führungskräfte und eine eindeutige Rechenschaftspflicht gegenüber öffentlichen Behörden bei jedem Eingriff der öffentlichen Hand und bei jedem Einsatz öffentlicher Mittel zur Rettung von Finanzinstitutionen auch im Interesse der Bürger, der Steuerzahler und der öffentlichen Haushalte sind; hält es für sinnvoll, dass die Kommission in diesem Zusammenhang die Einführung von Leitlinien fördert, um eine verträgliche und koordinierte Umsetzung der unterschiedlichen nationalen Aktionspläne zu gewährleisten;
8. ist der Ansicht, dass die massiven Eingriffe zur Rettung und Unterstützung der Bank- und Kreditindustrie in mehreren Mitgliedstaaten sich offenkundig auf die öffentlichen Finanzen und die Einkommen der Bürger auswirken werden; hält daher eine angemessene und gerechte Verteilung der Steuerlast auf alle Steuerzahler für notwendig, was einerseits eine angemessene Besteuerung aller Finanzakteure und andererseits eine Regelung über eine progressive und erhebliche Verringerung der steuerlichen Belastung der geringen und mittleren Einkommen sowie der Renten u. a. durch Steuerabzugsmöglichkeiten, eine Überprüfung der Steuersätze und einen Ausgleich für die kalte Progression impliziert, um somit die Armut (und nicht nur die äußerste Armut) zu verringern, den Verbrauch und eine größere Nachfrage zu begünstigen und antizyklisch auf die derzeitige zu einer Rezession führende Wirtschaftskrise zu reagieren;
9. betont, dass die europäische Politik angesichts drohender Rezession und finanzieller Instabilität umgehend und in koordinierter Form makroökonomische Maßnahmen einleiten sollte; ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, vor allem jene des Euroraums, den SWP und geeignete antizyklische Mechanismen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von kleineren und mittleren Unternehmen intelligent und zielgerichtet für den Strukturwandel, für eine effiziente Verteilung der öffentlichen Mittel, für eine Neuausrichtung der öffentlichen Ausgaben und für Wachstumsinvestitionen im Einklang mit den Zielen von Lissabon anzuwenden;
10. bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass insbesondere im Euroraum ein gemeinsamer Ansatz bei der Einkommenspolitik erforderlich ist, der an die tatsächliche Inflation und Produktivität gekoppelte Einkommenserhöhungen vorsieht, da die Steuer- und Einkommenspolitik leistungsfähige und wirksame Anreize für die Nachfrage sowie für Stabilität und Wirtschaftswachstum liefert;
11. begrüßt, dass sich Entscheidungszusammenhänge abzeichnen, bei denen die Eurogruppe als erste Instanz der politischen und wirtschaftlichen Koordinierung handelt, um nicht nur als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise umgehende Reaktionen und Strategien zu vereinbaren, sondern auch um neue Impulse für makroökonomische politische Maßnahmen und gemeinsame Investitionen zu liefern, mit dem Ziel, die Wachstumsperspektiven zu begünstigen, schwerwiegende Beeinträchtigungen der öffentlichen Finanzen und der finanziellen Stabilität der Europäischen Union zu vermeiden und zu einem besseren Gleichgewicht zwischen Wirtschafts- und Finanzpolitik innerhalb der Europäischen Union beizutragen;
12. hält die Festlegung eines obligatorischen Mechanismus der Konsultation und Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, insbesondere den Mitgliedern der Eurogruppe, für sinnvoll, bevor entscheidende wirtschaftliche Maßnahmen verabschiedet werden, was insbesondere für Maßnahmen im Zusammenhang mit den schwankenden Energie-, Rohstoff- und Lebensmittelpreisen gilt;
Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und Wirksamkeit des Vorbeugemechanismus des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
13. betrachtet die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen als eine notwendige und vorrangige Voraussetzung nicht nur für Stabilität und Wachstum und für die Festlegung der Politikansätze in den Bereichen Makroökonomie, Beschäftigung, Soziales und Umwelt in den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch für die Zukunft der europäischen Wirtschaft und des europäischen Sozialmodells, das für die Entwicklung der Europäischen Union von zentraler Bedeutung ist;
14. ist zutiefst besorgt über die unmittelbaren Folgen der derzeitigen weltweiten Finanzkrise hinsichtlich der Nachhaltigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten; zeigt sich insbesondere besorgt über die Auswirkungen dieser Krise auf die Realwirtschaft und auf die Zahlungsbilanz der nicht zum Euroraum gehörenden neuen Mitgliedstaaten, die eine erhebliche Verringerung der ausländischen Direktinvestitionen zu verzeichnen haben;
15. weist darauf hin, dass Defizite und öffentliche Verschuldung negative Auswirkungen auf das Wachstum haben, da sie den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten in Krisenzeiten beschneiden; fordert die Mitgliedstaaten zu größeren Anstrengungen im Hinblick auf eine Konsolidierung der Steuerpolitik und eine Reduzierung des öffentlichen Defizits in Wachstumszeiten als Grundvoraussetzung für eine gesunde, wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Wirtschaft auf; erinnert ferner daran, dass schlecht konzipierte Bemühungen zur Verringerung des Defizits und der öffentlichen Verschuldung wie etwa Einschnitte bei den öffentlichen Investitionen negative Auswirkungen auf die langfristigen Wachstumsperspektiven haben;
16. weist darauf hin, dass steigende Defizite angesichts der neuen internationalen Gegebenheiten, die durch die gegenwärtige Finanzmarktkrise und die Rezession entstanden sind, die sich bereits auf Beschäftigung und Wachstum im Euroraum auswirkt, nur schwer zu vermeiden sind; schlägt daher vor, dass die Mitgliedstaaten die im SWP vorgesehene Flexibilität gezielter nutzen, um die wirtschaftliche Erholung und das Wachstum zu fördern; weist auf die haushaltsmäßigen Implikationen der derzeitigen Finanzkrise hin und fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der öffentlichen Mittel, die in den Rettungsplänen für nationale Finanzinstitutionen zum Einsatz kommen, auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten zu bewerten; fordert die Kommission ferner auf, die Auswirkungen der Kriterien des SWP im derzeitigen Umfeld mit geringem Wirtschaftswachstum und angesichts einer Situation, in der mehrere Mitgliedstaaten vor einer Rezession stehen, zu prüfen, und fordert eine Bewertung der Auswirkungen der steigenden Kreditkosten auf die öffentliche Verschuldung der Mitgliedstaaten;
17. nimmt das ordnungsgemäße Funktionieren des reformierten SWP zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass der Korrekturmechanismus in den vergangenen Jahren auf zufriedenstellende Art und Weise eingesetzt worden ist und betont die Bedeutung des Präventivmechanismus als wesentlichem Instrument für die Nachhaltigkeit und die Konvergenz der Finanzpolitiken der Mitgliedstaaten, insbesondere derjenigen des Euroraums;
18. teilt die Vorbehalte der Kommission bezüglich der Bedeutung der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der Unterstützung und Inanspruchnahme der Mitgliedstaaten und des Austauschs vorbildlicher Verfahrensweisen; erkennt insbesondere an, dass sich dies auf eine Konzeption von mittelfristigen haushaltspolitischen Maßnahmen und auf eine Koordinierung auf europäischer Ebene stützt, da eine wirksame Umsetzung ein gemeinschaftliches Verständnis der wirtschafts- und hauhaltspolitischen Herausforderungen und ein starkes politisches Engagement zu deren Bewältigung durch gezielte Maßnahmen in eine gemeinsame Richtung und in antizyklischer Funktion erfordert;
19. betont die Bedeutung der mittelfristigen Zielsetzung als eigenständigem Ziel einer an den Haushalt gekoppelten Wirtschafts-, Steuer- und Einkommenspolitik, das über den makroökonomischen Dialog umgesetzt, an den jeweiligen Gegebenheiten eines jeden Mitgliedstaates ausgerichtet und über einen Mehrjahresplan abgewickelt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Glaubwürdigkeit und die Verantwortlichkeit der mittelfristigen Zielsetzug sowohl auf nationaler Ebene durch eine stärkere Einbindung von Regierungsstellen, der nationalen Parlamente und der Sozialpartner (einzelstaatliche Eigenverantwortlichkeit) als auch auf lokaler Ebene durch subnationale öffentliche Finanzierung mit Hilfe einer Festlegung regionaler Stabilitäts- und Wachstumspakte und regionaler mittelfristiger Zielsetzungen, bei denen die Auswirkungen der auf lokaler Ebene getätigten Ausgaben und Investitionen der öffentlichen Hand auf die nationalen öffentlichen Finanzen und auf die Wachstumsperspektiven der einzelnen Länder berücksichtigt werden, zu stärken;
20. ist der Ansicht, dass die Vereinbarkeit der mehrjährigen Haushaltspläne mit der Festlegung und Umsetzung von Jahreshaushalten von wesentlicher Bedeutung ist; ruft die Mitgliedstaaten zu mehr Genauigkeit bei der Erstellung makroökonomischer Prognosen und zu mehr Koordinierung bei der Festlegung der Kriterien, des Zeitplans und der Ziele der mehrjährigen Ausgaberahmen auf, damit auf Gemeinschaftsebene mehr Effizienz und bessere Ergebnisse bei haushaltspolitischen und makroökonomischen Maßnahmen erzielt werden;
21. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten auf weitere Strukturreformen und eine verstärkte Haushaltsdisziplin sowie auf antizyklische Steuerpolitiken angewiesen sind, mit deren Hilfe Haushaltsdefizite in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums verringert werden, um für den Umgang mit negativen Schockentwicklungen von außen besser gewappnet zu sein;
22. betont die Bedeutung der Ausarbeitung makroökonomischer Pläne zur Bewältigung externer Schockwirkungen (wie die derzeitige Subprime-Finanzkrise), bei denen nicht nur die Lage im Euroraum berücksichtigt wird, sondern auch diejenige in den aufstrebenden Volkswirtschaften der Europäischen Union;
Die öffentlichen Finanzen im Mittelpunkt einer umfassenderen und vollständigeren Wirtschaftsperspektive
23. erinnert daran, dass das wesentliche Ziel gesunder und konsolidierter öffentlicher Finanzen vor dem Hintergrund der Anforderungen des neuen SWP und gleichzeitig vor dem Hintergrund der Perspektive für Entwicklung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Lissabon-Strategie gesehen werden muss, mit der nicht nur strukturelle Reformen eingefordert werden, sondern auch eine Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben und eine Besteuerungsstruktur, die die Investitionen (in Humankapital, Forschung und Innovation, Bildung und Weiterbildung, einschließlich derjenigen des dritten Grades, sowie Gesundheit, Infrastrukturen, Umwelt, Sicherheit und Justiz) sowie die Umverteilung von Einnahmen zur Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts und von Wachstum und Beschäftigung unterstützen werden;
24. betont, wie wichtig es ist, dass die Ziele der öffentlichen Finanzen, die nach den integrierten Leitlinien der neuen Lissabon-Runde definiert werden, auf kohärente und organische Art und Weise die Stabilitäts- und Konvergenzpläne mit den nationalen Reformplänen verknüpfen; bekundet seine Überzeugung, dass der Mehrwert gesunder und wachstumsorientierter öffentlicher europäischer Finanzen sich insbesondere im Euroraum in Form einer europäischen Politik der infrastrukturellen öffentlichen Investitionen zeigen muss, die auf der Grundlage gemeinsamer und einvernehmlich festgelegter Ziele definiert und koordiniert werden muss und die nicht nur aus den nationalen Haushalten und (teilweise) aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden kann, sondern auch mit Hilfe neuer europäischer Finanzinstrumente (wie Eurobond oder Europäischer Investitionsfonds), die darauf ausgerichtet sind, Wachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und des Euroraums im internationalen Umfeld zu unterstützen;
25. hält einen obligatorischen Mechanismus zur Konsultation der nationalen Parlamente – neben dem Europäischen Parlament – zur koordinierten Festlegung von Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen nach Maßgabe des SWP und von nationalen Reformprogrammen im Einklang mit den integrierten Leitlinien von Lissabon für sinnvoll, wobei gewährleistet werden sollte, dass diese miteinander verbunden und möglichst jedes Jahr im Herbst gemeinsam vorgelegt werden;
26. teilt die Auffassung, dass die demografischen Veränderungen strukturelle Reformen insbesondere im Pensionswesen, im Gesundheitswesen und bei der langfristigen Pflege immer notwendiger werden lassen, und weist darauf hin, dass es einem allzu restriktiven Ansatz gleichkäme, sich lediglich auf die Alterung der Bevölkerung (und auf den Geburtenrückgang) zu konzentrieren, ohne dabei die Auswirkungen der Globalisierung einschließlich der nicht aufzuhaltenden Einwanderungsströme aus Drittländern, die nicht nur auf wirtschaftliche Erwägungen zurückgehen, sondern auch auf die Flucht vor Kriegen und Klimakatastrophen, gebührend zu berücksichtigen;
27. erinnert an die Bedeutung der Beschäftigungspolitik und der Politik der sozialen Einbindung, die nach dem Alter, dem Geschlecht und der Person angelegt sind und nach den Grundsätzen der Flexicurity und damit nach pro-aktiven Maßnahmen zur Unterstützung der Gehälter und der Einkommen mit Hilfe des sozialen Dialogs ausgerichtet sind, wobei der Schwerpunkt auf der Produktivitätssteigerung liegt, ohne dabei die Maßnahmen zum Schutz der Renten und Pensionen zu übergehen, da unzureichende Renten nicht nur ein gesellschaftliches Problem darstellen, sondern auch zu einem Anstieg der Ausgaben für Unterstützung führen und damit die öffentlichen Finanzen zusätzlich belasten;
28. ist der Ansicht, dass die in die Politik der Lissabon-Strategie einbezogenen Finanzmärkte und -dienste als Schutzgarantie gegen negative Folgen für Wachstum und öffentliche Finanzen an die Stabilität der Finanzen und an Aufsichtsmechanismen gekoppelt werden müssen; äußert außerdem seine Sorge über Hinweise auf den Einsatz neuer und derivativer Finanzinstrumente durch örtliche Behörden, die die Gemeinden in die Knie zwingen können;
29. hält die Annahme eines neuen, systematischen und zwischen den Mitgliedstaaten und insbesondere den Mitgliedern des Euroraums koordinierten Ansatzes für die öffentlichen Finanzen für notwendig, mit dem das Ziel der Förderung eines langfristigen Wachstums (und Wachstumspotenzials) der Wirtschaft und hauptsächlich eines multidimensionalen Rahmens für die Festlegung und Ermittlung der Qualität der öffentlichen Finanzen verfolgt wird, womit sichergestellt wird, dass die europäische Wirtschaft bei externen Schocks elastisch bleibt, dass auf die demografischen Herausforderungen und die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs reagiert wird und Gerechtigkeit sowie sozialer Zusammenhalt gewährleistet sind;
Die Qualität der öffentlichen Finanzen: Einnahmen und Ausgaben
30. hält es für unbedingt erforderlich, dass sich die Mitgliedstaaten an einer Politik der qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen ausrichten, die konvergent angelegt ist und sich an einer Messlatte orientiert, die Indikatoren und Ziele umfasst, in deren Erstellung und Festlegung das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eingebunden werden; hält den Vorschlag der Kommission für nützlich und befürwortet ein System zur Bewertung der Haushaltspolitik, das sich auf spezifische Aspekte konzentriert, wie etwa Zusammensetzung, Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben, Struktur und Effizienz des Einnahmensystems, Effizienz und Qualität der öffentlichen Verwaltung, ausgewogene Haushaltsführung sowie ein Koordinierungsverfahren für die Politik der qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen zwischen den Mitgliedstaaten; befürwortet nachdrücklich eine verbesserte Vergleichbarkeit der nationalen Haushalte, um den genannten Zielen nachzukommen;
31. unterstützt die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, eine Politik der qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen in Verbindung mit einem Verfahren zur Beurteilung der Haushaltspolitik – leistungsorientierte Haushaltsplanung nach dem OECD-Modell – anzunehmen, das darauf ausgerichtet ist, die Qualität der öffentlichen Ausgaben durch eine stärkere Verknüpfung von Mittelzuweisung und Ergebnis zu steigern; vertritt die Auffassung, dass ein gutes Beispiel für eine leistungsorientierte Haushaltsplanung das so genannte Gender Budgeting sein kann, ein Verfahren, das vom Europäischen Parlament gewollt und gefördert wurde, in unterschiedlichem Maße auf lokaler und zentraler Ebene in verschiedenen Mitgliedstaaten eingesetzt wird und mit noch stärkerer Kohärenz auch auf Gemeinschaftsebene umgesetzt werden sollte; fordert die Kommission auf, Verfahren, Leitlinien und Indikatoren für eine leistungsorientierte Haushaltsplanung auszuarbeiten, die eine Vergleichbarkeit und Konvergenz der Finanzpolitik und der makroökonomischen Politik der Mitgliedstaaten ermöglichen, und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass dies stärker eingebundene sowie gut unterrichtete und sensibilisierte Bürger mit einer größeren Eigenverantwortung voraussetzt;
32. begrüßt die von der Kommission eingeleiteten Überlegungen bezüglich der Modalitäten zur Einführung von Qualität, Effizienz und Wirksamkeit im Einnahmensystem und vertritt die Auffassung, dass die Reformansätze der Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung nur dann zu mehr Wachstum führen können, wenn sie nach den jeweiligen Voraussetzungen des institutionellen und verwaltungstechnischen Systems sowie nach den Gegebenheiten der Produktivität und des Arbeitsmarktes (insbesondere Beschäftigungsgrad und Anteil der Schwarzarbeit) eines jeden Mitgliedstaates ausgerichtet werden;
33. erinnert an die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede in Bezug auf Steuerbelastung und Steuerstruktur; anerkennt, dass es schwierig ist, eine homogene Steuerreform ausarbeiten zu wollen, die zu mehr Wachstum führt – man bedenke die Vorteile (hinsichtlich einer Ausweitung der Bemessungsgrundlage) und die Nachteile (Schwächung des Grundsatzes der Progressivität) in Verbindung mit einer Verlagerung der direkten auf eine indirekte Verbrauchsbesteuerung; betont jedoch, dass u. a. folgende gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Steuerreform einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Steuersystems und der Steuereinnahmen, zu einem Anstieg der Beschäftigung, einer Verringerung der Verzerrungen und zu mehr Wachstum auf Gemeinschaftsebene leisten können:
-
die Festlegung umfassenderer Steuerbemessungsgrundlagen (und niedrigerer Steuersätze), die zu einer Verringerung der Verzerrungen und zu einem Anstieg der Einnahmen führen, und
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die Verringerung der Steuerbelastung des Faktors Arbeit mit Hilfe einer Neuverteilung der Steuerlast unter den verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen, eine Neuausrichtung des Systems von Steueranreizen und Steuererleichterungen und insbesondere die Verlagerung auf andere Faktoren oder Bereiche;
34. weist nachdrücklich darauf hin, dass Steuerreformen, die auf gesunde öffentliche Finanzen, auf Wachstum, Effizienz, Vereinfachung, Beseitigung von Verzerrungen, auf die Bekämpfung von Steuerflucht und -umgehung sowie von Steueroasen ausgerichtet sind, sich als umso wirksamer erweisen, wenn sie unter Berücksichtigung des Entwicklungspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts koordiniert und in enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und insbesondere zwischen denen des Euroraums in die Wege geleitet werden;
35. weist nachdrücklich auf das Problem der Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben mit Blick auf ein nachhaltiges Wachstum hin, und betont dabei insbesondere, dass die Qualität und die Effizienz von Investitionen in Infrastrukturen und Humankapital unter vorrangiger Beachtung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und nach einer vorherigen Definition des Bedarfs der Betroffenen und der Zusammensetzung der Bevölkerung sowie unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Politik und der demografischen Veränderungen zu einem Anstieg der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft führen; erinnert daran, dass die Belastung der Sozial- und Gesundheitsdienste aufgrund der Überalterung der Bevölkerung durch Investitionen in die Gesundheitserziehung reduziert werden kann; betont die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der öffentlichen Ausgaben mit Hilfe einer Neuzuteilung der Haushaltsposten hin zu Wachstum steigernden Sektoren sowie mit Hilfe einer effizienteren und wirksameren Verwendung der Mittel der öffentlichen Hand und einer sorgfältig aufeinander abgestimmten öffentlich-privaten Partnerschaft;
36. weist darauf hin, dass die öffentlichen Verwaltungen als Angelpunkt des Systems der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen reformiert und modernisiert werden müssen, dass sich die öffentlichen Verwaltungen an Kriterien der Effizienz, der Wirksamkeit und der Produktivität, der Verantwortung und der Ergebnisbeurteilung orientieren und sich an der Struktur des öffentlichen Systems sowie der zentralen und lokalen Institutionen der Mitgliedstaaten ausrichten müssen, ferner die Verpflichtungen und Möglichkeiten aufgrund des Funktionierens der Europäischen Union angemessen berücksichtigen und dazu darauf hinwirken müssen, dass die öffentliche Hand mit gesunden Haushalten verbunden ist und zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beiträgt;
37. betont die wesentliche Bedeutung eines umsichtigen Haushaltsmanagements auf der Grundlage eines Pakets von Regeln und Verfahren zur Festlegung der Art und Weise der Vorbereitung der Staatshaushalte und zu deren mittelfristiger Ausführung und Überwachung unter Berücksichtigung der finanziellen Konsolidierung der Mitgliedstaaten und der Neuausrichtung der Ausgaben der öffentlichen Hand, verbunden mit einem kontextbezogenen (gemeinschaftlichen, nationalen oder lokalen) Analyseverfahren und einem Verfahren zur Ermittlung der Zielsetzungen, das die vorbeugende und abschließende Beurteilung der Auswirkungen, die Überprüfung sowie die Beurteilung des Ergebnisses, der Leistungen und der Anpassungsmechanismen nach den leistungsorientierten Haushaltsverfahren umfasst; vertritt die Auffassung, dass die Bestimmungen der Mitgliedstaaten zum Steuermanagement homogen und kontextbezogen sein müssen, was sowohl ihre zeitliche Planung als auch ihre Zielsetzungen insbesondere innerhalb des Euroraums betrifft; ist ferner der Ansicht, dass diese Bestimmungen zum Steuermanagement durch ein Wirtschaftsmanagement ergänzt werden müssen, um die haushaltstechnischen, wirtschaftlichen und investitionsspezifischen Entscheidungen zu unterstützen, die auf dieselben Ziele ausgerichtet sein müssen, um wirksamer zu sein und einen Multiplikatoreneffekt zu bewirken sowie signifikante Ergebnisse zu erzielen, die in schwierigen wirtschaftlichen Phasen wie der derzeitigen Phase von ganz besonderer Bedeutung sind; vertritt die Auffassung, dass nicht koordinierte nationale Pläne für den Wiederaufschwung Gefahr laufen, sich gegenseitig zu neutralisieren; vertritt vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die nationalen Haushalte auf der Grundlage gemeinsamer konjunktureller Perspektiven und Analysen ausgearbeitet werden müssen;
38. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage der vorangehenden Ausführungen einen Koordinierungsmechanismus zur Überwachung und Bewertung der Qualität der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten auszuarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass dieser Mechanismus eng an die Mechanismen des SWP angelehnt wird und die integrierten Leitlinien der Lissabon-Strategie umsetzt und dass dieser Mechanismus auf einem systematischen Rahmen der Qualitätsberichterstattung, der Beurteilung der qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen mit Hilfe eines Systems der leistungsorientierten Haushaltsplanung und einer regelmäßig vorzunehmenden Überprüfung der qualitätsorientierten öffentlichen Finanzen beruht;
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39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.