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Verfahren : 2008/0107(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0423/2008

Eingereichte Texte :

A6-0423/2008

Aussprachen :

PV 13/01/2009 - 18
CRE 13/01/2009 - 18

Abstimmungen :

PV 14/01/2009 - 4.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0018

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 30k
Mittwoch, 14. Januar 2009 - Straßburg
Fischereisektor: Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 188 über die Arbeit im Fischereisektor durch die Mitgliedstaaten *
P6_TA(2009)0018A6-0423/2008

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (KOM(2008)0320 – C6-0218/2008 – 2008/0107(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Entscheidung des Rates (KOM(2008)0320),

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen Nr. 188 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeit im Fischereisektor, das am 14. Juni 2007 angenommen wurde,

–   gestützt auf Artikel 42 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0218/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A6-0423/2008),

1.   billigt den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates;

2.   fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen rasch zu ratifizieren und seinen Inhalt noch vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses in Kraft zu setzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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