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Verfahren : 2009/2509(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0037/2009

Aussprachen :

PV 15/01/2009 - 10.2
CRE 15/01/2009 - 10.2

Abstimmungen :

PV 15/01/2009 - 11.2

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0030

Angenommene Texte
PDF 119kWORD 36k
Donnerstag, 15. Januar 2009 - Straßburg
Guinea
P6_TA(2009)0030RC-B6-0037/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zum Staatsstreich in Guinea

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   unter Hinweis darauf, dass am 23. Dezember 2008, einen Tag nach dem Tod von Präsident Lansana Conté, eine Gruppe von Offizieren in Guinea die Macht übernommen hat,

B.   in der Erwägung, dass Lansana Conté nach dem Tod seines Vorgängers, Sékou Touré, im Jahr 1984 als Offizier selbst gewaltsam die Macht übernommen und dann 24 Jahre lang ausgeübt hat,

C.   in der Erwägung, dass es in keinem Fall gerechtfertigt ist, dass das Militär die Regierung eines Landes übernimmt,

D.   in der Erwägung, dass die Amtszeit der Nationalversammlung vor zwei Jahren abgelaufen ist und seitdem keine Parlamentswahlen stattgefunden haben,

E.   in der Erwägung, dass die Entscheidungen über die politische, wirtschaftliche und soziale Zukunft Guineas vom guineischen Volk und seinen Vertretern zu treffen sind und dass der von der Militärjunta vorgeschlagene Zeitraum von zwei Jahren bis zur Durchführung von Wahlen viel zu lang ist,

F.   unter Hinweis darauf, dass der Staatsstreich von der Wirtschaftsgemeinschaft der Staaten Westafrikas (ECOWAS) und der Afrikanischen Union (AU) verurteilt wurde, und dass die genannten Organisationen beschlossen haben, die Teilnahme Guineas an ihren Tätigkeiten auszusetzen,

G.   in der Erwägung, dass die wichtigsten Oppositionsparteien und die Gewerkschaften, die hinter den Streiks vom Juni 2006 und Januar 2007 standen, die Machtübernahme zur Kenntnis genommen haben, der Präsident der Nationalversammlung jedoch zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen hat,

H.   in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltbank jeder zweite Einwohner Guineas von umgerechnet einem US-Dollar pro Tag lebt, und dass das Pro-Kopf-Einkommen seit der Unabhängigkeit des Landes trotz seiner reichen Wasservorkommen und Bodenschätze stetig gesunken ist,

I.   in der Erwägung, dass Guinea von der Organisation "Transparency International" als eines der korruptesten Länder Afrikas eingestuft wird,

J.   in der Erwägung, dass sich der Staatsstreich vor dem Hintergrund einer schweren wirtschaftlichen und sozialen Krise ereignet hat und dass Entwicklung die beste Gewähr für eine erfolgreiche Demokratisierung bietet,

K.   in der Erwägung, dass in mehreren Städten Guineas wiederholt Demonstrationen stattgefunden haben, bei denen die Menschen gegen die steigenden Lebenshaltungskosten und den Mangel an Grundnahrungsmitteln protestiert haben,

L.   in der Erwägung, dass die Menschenrechtsbilanz des verstorbenen Präsidenten Lansana Conté ausgesprochen bedenklich ist und den Einsatz von übermäßiger Gewalt durch Militär und Polizei gegen die Zivilbevölkerung, willkürliche Verhaftungen und Festhaltungen ohne Gerichtsverfahren sowie Angriffe auf die Meinungsfreiheit einschließt,

M.   in der Erwägung, dass die Vorschläge der politischen Parteien, der Gewerkschaften und der Organisationen der Zivilgesellschaft uneingeschränkt berücksichtigt werden müssen, um einen nationalen Dialog in Gang zu bringen und Einigung über einen friedlichen und demokratischen Übergang und einen Zeitplan für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu erzielen,

N.   in der Erwägung, dass die Beschlüsse und Nominierungen der Militärjunta, insbesondere im Bereich der Regierungsbildung, nicht mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind,

O.   in der Erwägung, dass Kabiné Komara, ein ehemaliger Direktor der afrikanischen Export-Import-Bank, zum neuen Ministerpräsidenten ernannt wurde; unter Hinweis darauf, dass Komara auf der Liste der Kandidaten für das Amt des Regierungschefs vertreten war, die von den Gewerkschaften im Zusammenhang mit den Ereignissen vom Februar 2007 vorgeschlagen wurde,

P.   unter Hinweis auf die willkürliche Verhaftung von Verantwortlichen im Militär- und Zivilbereich,

1.   verurteilt die Machtübernahme durch eine Gruppe von Offizieren und fordert die Durchführung von freien und transparenten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen unter Einhaltung des Völkerrechts innerhalb der nächsten Monate, unter Mitwirkung der AU und der ECOWAS und mit Unterstützung der Europäischen Union sowie unter der Aufsicht einer zivilen Übergangsregierung;

2.   fordert einen Dialog in Guinea unter Beteiligung aller politischer Parteien, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft, um den Weg hin zu einem demokratischen Übergang zu bereiten;

3.   fordert die Junta auf, im Einklang mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung die Meinungs-, Rede- und Vereinigungsfreiheit zu achten, einschließlich des Rechts auf friedliche Versammlung;

4.   verurteilt die Verhaftung und Festhaltung von Militärs und Zivilpersonen ohne Anklage und fordert die unverzügliche Freilassung dieser Personen, sofern keine ausreichend begründete Anklage gegen sie vorliegt;

5.   nimmt die von der neuen Führung in Guinea abgegebenen politischen Versprechen zur Kenntnis, besonders die Zusage, entschlossen gegen Korruption vorzugehen und ein transparentes demokratisches System in Guinea einzurichten und verlangt, dass diese Versprechen eingehalten werden;

6.   begrüßt den Beschluss der AU und der ECOWAS, die Teilnahme Guineas an ihren Tätigkeiten auszusetzen, solange das Land kein Parlament und keine Regierung hat, die aus demokratischen Wahlen hervorgehen;

7.   fordert die Aufnahme eines politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der Übergangsregierung, die in Guinea die Macht übernommen hat, auf der Grundlage der Artikel 8 und 96 des Abkommens von Cotonou;

8.   fordert die Kommission auf, sich zur Einstellung aller Hilfen außer der humanitären und der Nahrungsmittelhilfe bereit zu halten und die Anwendung gezielter Sanktionen gegen diejenigen Personen zu prüfen, die mit Gewalt die Macht übernommen haben, falls kein Übergang zur Demokratie stattfindet;

9.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Institutionen der der Afrikanischen Union, der ECOWAS, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie den Behörden in Guinea, zu übermitteln.

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