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Verfahren : 2009/2512(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0062/2009

Eingereichte Texte :

B6-0062/2009

Aussprachen :

PV 02/02/2009 - 16
CRE 02/02/2009 - 16

Abstimmungen :

PV 04/02/2009 - 7.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0044

Angenommene Texte
PDF 159kWORD 57k
Mittwoch, 4. Februar 2009 - Straßburg
Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien
P6_TA(2009)0044B6-0062/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zur Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2008 mit dem Titel "Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien" (KOM(2008)0241),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel "20 und 20 bis 2020 – Chancen Europas im Klimawandel" (KOM(2008)0030),

–   unter Hinweis auf die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie vom September 2008 über die Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Energieeffizienz,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 und insbesondere den Aktionsplan (2007–2009) mit dem Titel "Eine Energiepolitik für Europa",

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(1),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen(2),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (Neufassung)(3),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(4),

–   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013)(5),

–   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013)(6),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo)(7),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zu dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie(8),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen"(9),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15.Januar 2008 zu dem Thema "CARS 21: Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert"(10),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu dem Thema "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch"(11),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr"(12),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung(13),

–   gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in Anberacht der Zielvorgaben der Europäischen Union, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % zu senken, einen Anteil an Energie aus erneuerbaren Energiequellen von 20 % zu erreichen und im selben Zeitraum die Energieeffizienz um 20 % zu verbessern,

B.   in der Erwägung, dass Berechnungen zufolge durch die Nutzung von Techniken auf der Grundlage von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) jährlich mehr als 50 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten,

C.   in der Erwägung, dass die genannten Ziele unter Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft erreicht werden müssen,

D.   in der Erwägung, dass die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden will, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit jedoch stark von der Energieeffizienz und dem Einsatz von IKT abhängt,

E.   in der Erwägung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz eine der wirtschaftlichsten Möglichkeiten darstellt, die Treibhausgasemissionen zu senken, und dass die Energieeffizienz unmittelbar zu Einsparungen seitens der Verbraucher führen kann,

F.   in der Erwägung, dass IKT auf lokaler Ebene und weltweit sowohl bei den Industrieländern als auch bei den Schwellenländern eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz spielen (insbesondere durch die Nutzung intelligenter Netze und intelligenter Gebäude sowie durch technische Umrüstung im Bereich der Produktionsverfahren in energieintensiven Industriezweigen) und unter Hinweis auf die potenziellen Einsparungen durch intelligente Verkehrssysteme in der verarbeitenden Industrie und im Verkehrsbereich,

G.   in der Erwägung, dass der IKT-Sektor gegenwärtig 2 % des weltweiten CO2-Ausstoßes verursacht, die Branche aber nicht nur ihre eigenen CO2-Emissionen senken, sondern vor allem innovative und energieeffizientere Anwendungen für die gesamte Wirtschaft entwickeln könnte,

H.   in der Erwägung, dass die Technologieneutralität berücksichtigt werden sollte, damit alle IKT-gestützten Technologien verfügbar sind, um die Europäische Union bei der Erreichung ihrer Ziele in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu unterstützen,

I.   in der Erwägung, dass durch die IKT-Branche Instrumente verfügbar werden, die eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der Leistung eines Systems im Vergleich zu seinem Energieverbrauch spielen,

J.   in der Erwägung, dass bereits einige Programme und Initiativen der Europäischen Union zur Unterstützung von Forschung und Innovation auf dem Gebiet der IKT im Energiebereich (Siebtes Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, Programm zur Unterstützung der IKT-Politik und die europäischen operationellen Programme für intelligente Energie) existieren; in der Erwägung, dass Steuervorteile und entsprechende staatliche Beihilfen ebenfalls finanzielle Unterstützung bieten und Anreize für intelligente Lösungen in Bezug auf die Energieeffizienz schaffen,

K.   in der Erwägung, dass die Industrie und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz durch die Nutzung von IKT und Innovationen spielen,

1.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass zum Beispiel durch Demonstrationsprojekte die Bedeutung der IKT für die Verbesserung der Energieeffizienz in der EU-Wirtschaft und als treibende Kraft für die Steigerung von Produktivität und Wachstum und für Kostensenkungen, die Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger bewirken, stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt wird;

2.   empfiehlt den nachfolgenden Ratsvorsitzen, das Thema IKT und seine Bedeutung für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an ihn zu einem Schwerpunkt ihrer Amtszeit zu machen;

3.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für die Harmonisierung der Kriterien, der Ansätze und der Änderungen von rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Energieeffizienz einzusetzen und einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nicht einzelne Komponenten sondern gesamte Systeme (zum Beispiel intelligente Gebäude) im Blick haben sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Aufnahme einer Bewertung potenzieller Energieeinsparungen durch die Nutzung von IKT-basierten Lösungen in ihre Leitlinien für die Folgenabschätzung zu erwägen;

4.   fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die bislang noch keine IT/IKT-gestützte grüne Strategie aufgestellt haben, die zur schrittweisen Senkung der CO2-Emissionen in der Europäischen Union beitragen kann, auf, eine solche Strategie auszuarbeiten;

5.   fordert die Mitgliedstaaten auf, auch weiterhin Gebrauch von einem umweltorientierten Beschaffungswesen zu machen, um die Anwendung von IKT-Lösungen durch ihre Behörden, die eine Vorbildfunktion bei der Förderung energieeffizienter Lösungen einnehmen, zu unterstützen; fordert den öffentlichen Sektor, beginnend bei den EU-Institutionen, auf, in größtmöglichem Umfang auf das "papierlose Büro", elektronische Dokumentenverwaltung, elektronische Behörden- und Verwaltungsdienste, Telearbeit sowie Video- und Telekonferenzen zurückzugreifen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, durch die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Verringerung des Energieverbrauchs bei den EU-Institutionen mit gutem Beispiel voranzugehen;

6.   betont, dass auf allen Entscheidungsebenen verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um alle verfügbaren Finanzinstrumente (wie das Siebte Forschungsrahmenprogramm, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die entsprechenden von der Kohäsionspolitik unterstützten operationellen Programme sowie nationale und regionale Programme) für die Einführung und Anwendung neuer IKT-basierter technologischer Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu nutzen; fordert die Kommission zudem auf, festzulegen, dass mindestens 5 % der Strukturfondsmittel für die Verbesserung der Energieeffizienz bereits bestehender Häuser aufgewendet werden sollen;

7.   fordert die Kommission auf, den Systemansatz für intelligente IKT-Lösungen mit besonderem Schwerpunkt auf der Verringerung von Emissionen bei der Entwicklung von Städten zu unterstützen, und zwar insbesondere durch die Konzipierung intelligenter Gebäude, Straßenbeleuchtungen und Übertragungs- und Verteilungsnetze sowie durch Organisation des Verkehrs in Echtzeit;

8.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung finanzieller Anreize für die Anwendung von Technologien für intelligente Netze zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung der fortschrittlichsten Fernerkundungstechnologien zu fördern, mit denen Leckagen, Blockaden und andere Störungen in den wichtigen Infrastrukturen festgestellt und dadurch Energieverluste verringert werden können;

9.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erprobung, Validierung, Einführung und weitere Verbreitung computer- und IKT-gestützter Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz – vor allem durch verbesserte Stromnetze, energieoptimierte Gebäude, intelligente Beleuchtung, industrielle Prozessautomatisierung, Virtualisierung, Dematerialisierung und den Ersatz physischer Ortswechsel durch Tele- und Videokonferenzen – in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Verbrauchern, Behörden, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern;

10.   fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial von IKT zu nutzen, um neue Geschäftsmodelle, insbesondere auf dem Energiemarkt und im Zusammenhang mit dem elektronischen Energiehandel, aber auch innerhalb der gesamten Wirtschaft, zu ermöglichen und auf diese Weise umweltfreundliche Innovationen und den Unternehmergeist zu fördern;

11.   fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die bislang keine ausreichenden Anreize für die Einhaltung der Anforderungen von 2006 gemäß der Richtlinie 2006/32/EG zur Einführung intelligenter Messmethoden für den Stromverbrauch in Unternehmen, öffentlichen Dienststellen und Hauhalten geschaffen haben, auf, dies umgehend zu veranlassen; fordert hierzu die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch Investitionen in automatisierte IKT (intelligente Messmethoden und Überblick über den aktuellen Energieverbrauch, auch in Haushalten) sicherzustellen, dass solche IKT für Verbraucher bis 2019 zu 100 % in der Europäischen Union verbreitet sein werden;

12.   fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und kommunalen Behörden auf, erhebliche Investitionen in IKT-gestützte Systeme der dezentralen Energieerzeugung (einschließlich der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, die vorteilhaft mit Technologien im Bereich der erneuerbaren Energiequellen verbunden werden kann, wie zum Beispiel mit Technologien zur Gewinnung von Solarenergie, wobei intelligente Technik zur Ausrichtung von Solarsystemen und intelligente Windenergietechnik besondere Berücksichtigung finden sollten) zu tätigen und die entsprechenden Änderungen an den Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene vorzunehmen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und kommunalen Behörden auf, die IKT immer im Zusammenhang mit der dezentralen Energieerzeugung und -versorgung zu betrachten;

13.   fordert die Mitgliedstaaten auf, in energieintensiven Wirtschaftszweigen und insbesondere in der Bauindustrie bessere Bedingungen für die Nutzung von IKT zu schaffen (z. B. durch die Verwendung fortschrittlicher integrierter Überwachungs- und Steuerungstechnologien für Fertigungslinien), weil 10 % der weltweiten CO2-Emissionen bei der Herstellung von Baumaterialien entstehen;

14.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auch auf die Energieeffizienz bereits bestehender Häuser und anderer Gebäude zu konzentrieren, da 40 % des gesamten Energieverbrauchs auf Gebäude entfallen; fordert in diesem Zusammenhang, dass bessere Bedingungen für die Nutzung von IKT für intelligente Gebäude geschaffen werden; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, Anreize für die Restaurierung älterer Gebäude und die Errichtung von Passivhäusern und Nullemissionshäusern zu bieten;

15.   begrüßt die Einleitung des Konsultations- und Partnerschaftsprozesses auf dem Gebiet der IKT; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine engere Zusammenarbeit aller Partner im Bereich des Bauwesens, der Energieeffizienz und der IKT zu unterstützen, insbesondere durch die gemeinsamen Technologieinitiativen wie z.B. Artemis und E2B (Energy Efficient Buildings); fordert alle Partner auf, gemeinsam an der Entwicklung offener Normen und Standards zu arbeiten, damit sichergestellt werden kann, dass die einzelnen Technologien miteinander kompatibel sind;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und technologische Entwicklung sowie Demonstrationsprojekte im Bereich neuer IKT und ihrer Anwendungen, die ein großes Energieeffizienzpotenzial haben, insbesondere Technologien aus der Mikro- und Nanoelektronik sowie neu entstehende Technologien auf Quanten- und Fotonenbasis, aktiv zu unterstützen;

17.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und technologische Entwicklung sowie Demonstrationen im Bereich der Beleuchtungstechnologien und der intelligenten Beleuchtungsanwendungen aktiv zu unterstützen, damit die Einführung energiesparender Beleuchtungskörper im Innen- und Außenbereich von öffentlichen Räumen – mit Schwerpunkt auf hocheffizienten Leuchtdioden (LED) – verstärkt durchgesetzt werden kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die gesamte Forschung im Bereich der Beleuchtungssysteme und nicht nur einzelne Komponenten dieser Systeme zu fördern;

18.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial des Satellitennavigationssystems Galileo optimal für eine möglichst breite Nutzung der entsprechenden Anwendungen in Kombination mit IKT im Bereich Verkehr auszunutzen, insbesondere bei der Steuerung und Organisation von Verkehrsströmen, bei Informationen über Waren- und Personenbewegungen in Echtzeit sowie bei der Optimierung von Transportstrecken und Verkehrsarten;

19.   fordert die Mitgliedstaaten auf, auf nationaler und lokaler Ebene bei der Koordinierung eines Ansatzes für eine energieeffiziente und umweltfreundliche Mobilität, die auf intelligenten IKT-Technologie-gestützten Lösungen (wie Optimierung des Individualverkehrs, intelligente Logistik, effiziente Fahrzeuge, Überwachung, Planung und Simulation des Verkehrsflusses) beruht, zusammenzuarbeiten, damit Interoperabilität, geringere Kosten und ein größerer Erfolg herbeigeführt werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Normungsgremien bei der Aufstellung und Einführung von EU-Normen und internationalen Normen für intelligente Verkehrssysteme zu unterstützen;

20.   fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme und Anreize zu schaffen, die darauf abzielen, die Emissionen von bereits im Betrieb befindlichen Fahrzeugen zu verringern, insbesondere durch die Anwendung fortschrittlicher IKT-Lösungen bei der Nachrüstung von Emissionskontrollsystemen und durch den Einsatz mobiler in Echtzeit arbeitender Überwachungsplattformen;

21.   legt den Mitgliedstaaten nahe, Informationskampagnen zu fördern, mit denen die Allgemeinheit zu einem energiesparenden Verhalten angehalten wird, und Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen, bei denen Fahrern von Straßenfahrzeugen eine energieeffiziente Fahrweise nahe gebracht wird; ist der Ansicht, dass diesbezüglich die Einleitung von Pilotprogrammen von höchster Priorität sein sollte, um beispielhafte Anwendungen im Verkehrsbereich aufzuzeigen, insbesondere Technologien mit IKT-Lösungen, die einen Zusatznutzen bedeuten, bei bestehenden Problemen auf lokaler Ebene;

22.   fordert die Kommission auf, für die Städte und Gemeinden einen Leitfaden mit den besten Erfahrungen im Bereich energieeffizienter Lösungen für die Verkehrssteuerung zu veröffentlichen und mit Vertretern der Industrie am Verzeichnis "Ökoinnovationen" zusammenzuarbeiten, um eine umweltfreundliche Fahrweise durchzusetzen (wie z. B. einen Indikator für einen wirtschaftlichen Kraftstoffverbrauch, Software zur Überwachung des Reifendrucks, ein dynamisches Öko-Navigationssystem, Regulierung der Fahrgeschwindigkeit, adaptive Geschwindigkeitsregelung und Echtzeitschätzung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage von Fahrprofilen);

23.   fordert die Kommission auf, Initiativen zur Sensibilisierung lokaler Gebietskörperschaften zu fördern, einschließlich der Nutzung IKT-basierter Modellinstrumente in der Stadtplanung, in der Gebäudeverwaltung und bei der Bereitstellung energieeffizienter digitaler Dienste; begrüßt die Initiative "Bürgermeisterkonvent", in dem die Bürgermeister der fortschrittlichsten Städte Europas in einem ständigen Netz zusammengeführt werden; fordert diesen Konvent auf, besonders darauf zu achten, dass IKT angewendet werden, um die Energieeffizienz zu verbessern;

24.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anwendung von IKT in der verarbeitenden Industrie in angemessenem Umfang zu beachten, und fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten in größerem Maße Zugang zu FuE-Projektbeispielen zu gewähren, an denen die Schlüsselrolle der IKT für die verarbeitende Industrie, mit der direkt oder indirekt 70 % der Arbeitsplätze in der Europäischen Union zusammenhängen, deutlich wird, und dadurch Beispiele für bewährte Verfahren zur Modernisierung der verarbeitenden Industrie der Europäischen Union zu fördern;

25.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die IKT-Branche bei der Verbesserung ihrer CO2-Bilanz durch die Einhaltung der höchsten Effizienz- und Innovationsstandards während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts und durch die Überwachung des Energieverbrauchs in jeder Phase der Lieferkette zu unterstützen und zu bestärken; befürwortet die Entstehung freiwilliger Initiativen zur Verringerung des Energieverbrauchs im IKT-Sektor; empfiehlt die Nutzung von Software und Betriebssystemen mit dem geringsten Energieverbrauch;

26.   fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz zu investieren, mit denen in den Schulen begonnen werden sollte, um die Herausbildung eines Umweltbewusstseins bei den Verbrauchern der Zukunft zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Bildungs- und Weiterbildungsprogramme massiv zu unterstützen, damit eine ausreichende Zahl qualifizierter IKT-Fachkräfte zur Verfügung steht, und Personen und Unternehmen durch gezielte Bildung und Weiterbildung, die auf die effiziente Nutzung von Geräten und Materialien, die Messung der daraus resultierenden Energieeinsparungen und die Herausbildung von Umweltschutzkompetenzen abzielt, zu energieeffizientem Verhalten zu bewegen;

27.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen vorteilhafteren Regelungsrahmen zu schaffen, mit dem den KMU, die eine Schlüsselrolle bei der Einführung IKT-basierter Energieeffizienzlosungen spielen können, ein besserer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten geboten wird;

28.  begrüßt es, dass die "Energy Star" − Zusammenarbeit mit den USA ausgeweitet und eine verbindliche Vorschrift über öffentliche Aufträge in die Durchführungsverordnung aufgenommen wird; fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über die Aufnahme weiterer Produkte voranzubringen;

29.  weist darauf hin, dass neue Technologien und Ansätze in bestimmten Fällen einen Anstieg des Energieverbrauchs im Vergleich zu den Systemen, die durch sie ersetzt wurden, verursachen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Schritte zu unternehmen, damit die Verbraucher umfassend über die Energieeffizienz innovativer Systeme im Vergleich zu den ersetzten Systemen unterrichtet werden; fordert die Kommission auf, Methoden zur Bewertung der Energieeffizienz von Systemen vorzuschlagen; verweist auf den wesentlichen Beitrag, den intelligente Messgeräte dazu leisten könnten, Verbrauchern, die ihr Verhalten ändern oder neue Systeme einführen, die gesamten Folgen dieser Veränderungen in Bezug auf Energieeffizienz bewusst zu machen;

30.  fordert die Kommission auf, eng mit Drittländern zusammenzuarbeiten, um energieeffizienzwirksame IKT in größerem Umfang verfügbar zu machen; fordert die Festlegung gemeinsamer Normen für energieeffiziente Produkte, insbesondere im Fall von EU-Projekten im Rahmen von "Energy Star", die bezüglich der Energieeffizienz und der Umweltauswirkungen sehr erfolgreich sind und auf Drittländer übertragen und in diesen Ländern umgesetzt werden könnten;

31.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung von IKT-Anwendungen mit einem großen Energiesparpotenzial in abgelegenen Gebieten der Europäischen Union, wie Inseln, Berggebieten und isolierten Gebieten, aktiv zu unterstützen;

32.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65.
(2) ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64.
(3) ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 1.
(4) ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.
(5) ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
(6) ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
(7) ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.
(8) Angenommene Texte P6_TA(2008)0354.
(9) Angenommene Texte P6_TA(2008)0033.
(10) Angenommene Texte P6_TA(2008)0007.
(11) ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 876.
(12) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 273.
(13) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 133.

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