Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2008/2170(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0513/2008

Eingereichte Texte :

A6-0513/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/02/2009 - 5.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0051

Angenommene Texte
PDF 147kWORD 59k
Donnerstag, 5. Februar 2009 - Straßburg
Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung
P6_TA(2009)0051A6-0513/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung (2008/2170(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Abkommen von Cotonou)(1),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen(2),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des Karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören(3),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 10. und 11. April 2006 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und vom 16. Oktober 2006 zur Handelshilfe sowie auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 15. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 2870. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 26. und 27. Mai 2008 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,

–   unter Hinweis auf die am 13. Juni 2008 in Addis Abeba angenommene Entschließung des AKP-EU-Ministerrats,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2006 mit dem Titel "Änderung der Direktiven zur Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaften mit den AKP-Staaten und AKP-Regionen" (KOM(2006)0673),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2007 mit dem Titel "Von Kairo nach Lissabon – die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika" (KOM(2007)0357),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (KOM(2007)0635),

–   unter Hinweis auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), insbesondere auf Artikel XXIV,

–   unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam festgelegte Kriterien für die Beseitigung der Armut dargelegt sind,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der zweiten Konferenz der afrikanischen Integrationsminister, die am 26. und 27. Juli 2007 in Kigali (Ruanda) angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf den am 16. Juni 2008 vorgelegten Bericht von Christiane Taubira, Mitglied der französischen Nationalversammlung, mit dem Titel "Les Accords de Partenariat Economique entre l'Union européenne et les pays ACP. Et si la Politique se mêlait enfin des affaires du monde ?" (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten. Und wenn die Politik sich endlich in die Angelegenheiten der Welt einmischte?),

–   unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 19. Februar 2004 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Schwierigkeiten und Perspektiven(4),

–   unter Hinweis auf die am 23. November 2006 in Barbados angenommene Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zur Überprüfung der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)(5),

–   unter Hinweis auf die am 20. November 2007 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU angenommene Erklärung von Kigali für entwicklungsfreundliche Wirtschaftspartnerschaftsabkommen(6),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der AKP-Staatschefs zu WPA, die am 3. Oktober 2008 in Accra angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2002 mit seinen Empfehlungen an die Kommission zur Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen und den AKP-Staaten(7),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika(8),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung(9),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu "Mehr und besser zusammenarbeiten: Das Paket 2006 über die Effizienz der Hilfe der EU"(10),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen(11),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU(12),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen – Zwischenbilanz(13),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2007 zu dem Thema "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika"(14),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen(15),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zu den Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe(16),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0513/2008),

A.   in der Erwägung, dass Artikel 36 Absatz 1 des Abkommens von Cotonou eine Klausel enthält, nach der die Europäische Union und die AKP-Staaten übereinkommen, "eine neue, WTO-konforme Handelsregelung zu vereinbaren, die zwischen ihnen bestehenden Handelshemmnisse schrittweise zu beseitigen und die Zusammenarbeit in allen handelsrelevanten Bereichen zu verstärken",

B.   in der Erwägung, dass der Rat die Direktiven zur Aushandlung von WPA mit den AKP-Staaten am 12. Juni 2002 angenommen hat und dass im selben Jahr mit der AKP-Staatengruppe Verhandlungen zu Fragen von allgemeinem Interesse begannen, gefolgt von separaten Verhandlungen mit sechs WPA-Regionen (Karibischer Raum, Westafrika, Zentralafrika, östliches und südliches Afrika, SADC-Minus und Pazifischer Raum),

C.   in der Erwägung, dass die 15 Mitgliedstaaten des Karibischen Forums afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (CARIFORUM) am 16. Dezember 2007 ein WPA mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten paraphiert haben,

D.   unter Hinweis auf Artikel 231 des mit dem CARIFORUM geschlossenen WPA, mit dem ein parlamentarischer Ausschuss CARIFORUM-EG eingesetzt wird,

E.   in der Erwägung, dass 18 afrikanische Staaten, von denen 8 zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) gehören, im November und Dezember 2007 "Sprungbrett"-WPA paraphiert haben, während 29 andere afrikanische AKP-Staaten, von denen drei nicht zu den LDC gehören, keinerlei WPA paraphiert haben; in der Erwägung, dass Südafrika bereits das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA), eine WTO-kompatible Handelsregelung, mit der Europäischen Union unterzeichnet hat,

F.   in der Erwägung, dass Papua-Neuguinea und Fidschi, zwei AKP-Staaten, die nicht zu den LDC gehören, am 23. November 2007 ein Interims-WPA paraphiert haben, während die übrigen AKP-Staaten des Pazifischen Raums (von denen sechs zu den LDC gehören und sieben nicht) kein WPA paraphiert haben,

G.   in der Erwägung, dass die 2007 paraphierten Abkommen bis Ende 2008 nicht unterzeichnet wurden, alle jedoch bis zu diesem Datum unterzeichnet sein sollten,

H.   in der Erwägung, dass die Europäische Union seit dem 1. Januar 2008 die Einfuhrregelungen für Erzeugnisse mit Ursprung in den AKP-Staaten, die WPA oder Sprungbrett-WPA paraphiert haben, anwendet, so wie es in den Abkommen vorgesehen ist(17),

I.   in der Erwägung, dass Afrika und die Pazifikregion weiter mit der Kommission verhandeln, um den Abschluss eines vollständigen WPA zu erreichen,

J.   in der Erwägung, dass von allen Seiten, insbesondere in seinen eigenen Entschließungen, aber auch in Dokumenten des Rates und der Kommission wiederholt bestätigt wurde, dass WPA Entwicklungsinstrumente zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Regionalintegration und zur Verringerung der Armut in den AKP-Staaten sein müssen,

K.   in der Erwägung, dass sich die aus den WPA resultierenden Anpassungskosten in erheblichem Maße nachteilig auf die Entwicklung der AKP-Staaten auswirken werden, was sich trotz der Schwierigkeit einer Vorhersage voraussichtlich unmittelbar in einem Verlust an Zolleinnahmen und den Kosten der Reform und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Einhaltung der ganzen Bandbreite der in den WPA festgeschriebenen Regelungen und mittelbar in den Kosten für Anpassung oder soziale Unterstützung in den Bereichen Beschäftigung, Erweiterung der Fähigkeiten, Produktion, Diversifizierung bei den Ausfuhren und Reform des Managements der Staatsfinanzen niederschlagen wird,

L.   in der Erwägung, dass 21 AKP-Staaten, von denen einige noch kein WPA unterzeichnet haben, in ihren nationalen Richtprogrammen für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) spezifische Beträge für flankierende Maßnahmen für WPA ausgewiesen haben,

M.   in der Erwägung, dass die eigens für WPA-bezogene Maßnahmen in allen nationalen Richtprogrammen festgeschriebenen Beträge nur 0,9 % des Gesamtbetrags der nationalen Richtprogramme (A-Mittel) ausmachen; in der Erwägung, dass dazu noch umfangreiche indirekte WPA-Unterstützungsmaßnahmen wie Regionalintegration und Infrastruktur sowie Handelshilfen zur Verfügung stehen,

N.   in der Erwägung, dass die entwicklungsbezogenen Auswirkungen der WPA sich ergeben werden aus

   der Verringerung der Netto-Zolleinnahmen und von deren Auswirkungen auf die Haushalte der AKP-Staaten,
   der Verbesserung der Versorgung der AKP-Volkswirtschaften und der Verbraucher mit eingeführten EU-Erzeugnissen,
   wachsenden Ausfuhren aus den AKP-Ländern in die Europäische Union durch verbesserte Ursprungsregeln, die zu Wirtschaftswachstum, mehr Beschäftigung und höheren staatlichen Einkünften führen würden, welche sich zur Finanzierung sozialer Maßnahmen einsetzen lassen könnten,
   regionaler Integration in den AKP-Regionen, durch die sich der Rahmen für Wirtschaftsentwicklung verbessern lässt, was zum Wirtschaftswachstum beitragen würde,
   dem erfolgreichen Einsatz der Finanzierung für Handelshilfe im Zusammenhang mit WPA,
   der Umsetzung von Reformmaßnahmen in den AKP-Ländern insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung der Staatsfinanzen, der Einziehung von Zöllen und der Einführung eines neuen Steuereinkünftesystems,

O.   in der Erwägung, dass der Handel innerhalb von und zwischen AKP-Regionen sowie zwischen AKP-Ländern und anderen Entwicklungsländern (Süd-Süd) unbedingt gefördert und unterstützt werden muss, der sich äußerst positiv auf die Entwicklung der AKP-Länder auswirken und ihre Abhängigkeit verringern wird,

P.   in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 26. und 27. Mai 2008 die Notwendigkeit eines flexiblen Ansatzes bei gleichzeitiger Erreichung angemessener Fortschritte hervorgehoben und die Kommission aufgefordert wurde, die gesamte WTO-kompatible Flexibilität und Asymmetrie dazu zu nutzen, dass der jeweilige Entwicklungsbedarf und -stand der AKP-Länder und -Regionen berücksichtigt werden können,

Q.   in der Erwägung, dass die Bevölkerung der AKP-Staaten am härtesten von der weltweiten Finanz- und Nahrungsmittelkrise getroffen wird, die die mageren Ergebnisse auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele auf Null zu reduzieren droht,

1.   dringt darauf, dass der Rat, die Kommission, die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten ihr Möglichstes tun, um wieder eine von gegenseitigem Vertrauen und einem konstruktiven Dialog geprägte Atmosphäre herzustellen, falls diese im Laufe der Verhandlungen beeinträchtigt wurde, und die AKP-Staaten als gleichwertige Partner in den Verhandlungen und bei der Durchführung anzuerkennen;

2.   dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe auch in dieser Zeit der globalen Finanzmarktkrise erfüllen, wodurch sich auch die handelsbezogene Hilfe steigern ließe, und dass sie flankierende Maßnahmen in Form regionaler Handelshilfepakete für die Umsetzung der WPA verabschieden, die zu der positiven Wirkung der WPA auf die Entwicklung beitragen; betont, dass die Unterzeichnung eines WPA nicht Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln für handelsbezogene Hilfe ist;

3.   betont, dass WPA ein Entwicklungsinstrument sind, das sowohl nationale und regionale Interessen als auch die Bedürfnisse der AKP-Staaten widerspiegeln sollte, damit die Armut abgebaut wird, die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden und grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung und auf Zugang zu den wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen eingehalten werden;

4.   erinnert den Rat und die Kommission daran, dass weder Abschluss noch Kündigung eines WPA zu einer Situation führen sollten, in der ein AKP-Land in eine ungünstigere Situation gerät als die, in der es nach den Handelsbestimmungen des Abkommens von Cotonou war;

5.   dringt darauf, dass die Kommission und die AKP-Länder die für handelsbezogene Hilfen zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich nutzen, um den Reformprozess in Bereichen zu unterstützen, die wesentlich für die Wirtschaftsentwicklung sind, dass sie die Infrastruktur dort verbessern, wo dies nötig ist, denn die Möglichkeiten der WPA können nur voll und ganz genutzt werden, wenn starke flankierende Maßnahmen der AKP-Länder hinzukommen, dass sie die Nettoverluste bei den Zolleinnahmen ausgleichen und Steuerreformen fördern, damit nicht weniger öffentliche Investitionen in den Sozialbereich fließen, dass sie in die Produktionskette investieren, um die für die Ausfuhr bestimmte Produktion zu diversifizieren, und dass sie mehr Exportgüter mit höherem Mehrwert produzieren und in Fortbildung und Unterstützung für Kleinerzeuger und -exporteure investieren, um die Kriterien für den Gesundheits- und Pflanzenschutzbereich zu erfüllen;

6.   betont, dass WPA mit einzelnen AKP-Ländern oder einer Gruppe von Ländern, die nicht alle Länder einer Region einschließt, Gefahr laufen, die Regionalintegration zu stören; fordert die Kommission auf, ihren Ansatz neu auszurichten und dabei diese Gefahr zu berücksichtigen und zu gewährleisten, dass der Abschluss von WPA die Regionalintegration nicht gefährdet;

7.   betont, dass die von den Mitgliedstaaten zugesagte Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe in erster Linie dazu dienen sollte, dass die Anstrengungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele in den AKP-Ländern verdoppelt werden, die am härtesten von den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Nahrungsmittelkrise getroffen werden, welche die bei der Verfolgung dieser Ziele erreichten Ergebnisse jeden Tag aufs Neue ernstlich gefährdet;

8.   weist auch darauf hin, dass in allen Abkommen die Asymmetrie zugunsten der AKP-Länder respektiert werden muss, sowohl bei der Palette der berücksichtigten Erzeugnisse als auch bei den Übergangsfristen, und dass die WPA konkrete Garantien zum Schutz der von den AKP-Ländern benannten sensiblen Sektoren beinhalten müssen;

9.   betont, dass bei mit den WPA verbundenen Unterstützungsmaßnahmen die Bedeutung der Regionalintegration und der Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Entwicklungsländern für die Entwicklung der AKP-Länder berücksichtigt werden muss;

10.   dringt darauf, dass die Kommission den AKP-Unterhändlern vor der Annahme des einschlägigen Abkommens genügend Zeit zur Prüfung des Abkommens und zur Unterbreitung von Vorschlägen gibt und auch die WTO-Zeitplanung berücksichtigt;

11.   betont, dass WPA eine Revisionsklausel für eine Überprüfung fünf Jahre nach Unterzeichnung enthalten sollten, an der die nationalen Parlamente, das Europäische Parlament und die Bürgergesellschaft offiziell beteiligt werden müssen; betont außerdem, dass diese Frist eine intensive Bewertung der Auswirkungen der WPA auf die Volkswirtschaften und die Regionalintegration der AKP-Staaten und eine angemessene Neuorientierung ermöglichen wird;

12.   ist der Auffassung, dass Handelsabkommen zwischen AKP und Europäischer Union, die die Existenzgrundlagen der Bevölkerung betreffen, das Ergebnis einer offenen, öffentlichen Debatte unter uneingeschränkter Beteiligung der Parlamente der AKP-Staaten sein sollten;

13.   dringt darauf, dass die AKP-Regierungen diejenigen Reformen insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Management der Staatsfinanzen, Einziehung von Zolleinnahmen, Steuereinnahmesystem und Bekämpfung von Korruption und Missmanagement umsetzen, die für eine gute Regierungsführung erforderlich sind;

14.   betont die Notwendigkeit strengerer Überwachungs- und Bewertungsvorschriften in den WPA, die die Auswirkungen der WPA auf die Ziele der landesweiten und der Regionalentwicklung sowie des Abbaus von Armut – und nicht nur die Einhaltung der WPA – bestimmen;

15.   betont, dass die Transparenz bei den Verhandlungen und deren Ergebnissen erhöht werden muss, damit politische Entscheidungsträger, Abgeordnete und die Vertreter der Bürgergesellschaft eine öffentliche Kontrolle ausüben können;

16.   ist der Auffassung, dass die EEF-Regionalstrategiepapiere und Regionalen Richtprogramme umfangreiche, systematische und gut durchdachte Unterstützung für die Umsetzung der WPA enthalten sollten, wobei auch der erforderliche Reformprozess zu berücksichtigen wäre, der den WPA zum Erfolg verhelfen würde;

17.   dringt darauf, dass die Kommission in Partnerschaft mit den AKP-Staaten Entwicklungsmaßstäbe in die WPA und Interims-WPA aufnimmt, um die sozioökonomischen Auswirkungen der WPA auf Schlüsselsektoren zu messen, die im Rahmen der von jeder Region festgelegten Prioritäten und zeitlichen Abstände zu bestimmen sind;

18.   betont, dass Wälder, Artenvielfalt und indigene oder waldabhängige Völker keinesfalls in Gefahr gebracht werden dürfen; weist diesbezüglich darauf hin, dass es AKP-Ländern gestattet werden sollte, Vorschriften umzusetzen, mit denen die Ausfuhr von Holz und anderen unverarbeiteten Rohmaterialien beschränkt wird, und diese Gesetze zum Schutz von Wäldern, wildlebenden Arten und heimischen Industriezweigen einzusetzen;

19.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten, dem AKP-EU-Rat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.
(3) ABl. L 348 vom 31.12.2007, S. 1.
(4) ABl. C 120 vom 30.4.2004, S. 16.
(5) ABl. C 330 vom 30.12.2006, S. 36.
(6) ABl. C 58 vom 1.3.2008, S. 44.
(7) ABl. C 273 E vom 14.11.2003, S. 305.
(8) ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 475.
(9) ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 121.
(10) ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 373.
(11) ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 301.
(12) ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 291.
(13) ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 232.
(14) ABl. C 297 E vom 20.11.2008, S. 201.
(15) ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 361.
(16) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0237.
(17) Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören (ABl. L 348 vom 31.12.2007, S. 1).

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen