Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den Berichten über die Wettbewerbspolitik 2006 und 2007 (2008/2243(INI))
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 25. Juni 2007 über die Wettbewerbspolitik 2006 (KOM(2007)0358) und ihren Bericht vom 16. Juni 2008 über die Wettbewerbspolitik 2007 (KOM(2008)0368),
- in Kenntnis des Aktionsplans staatliche Beihilfen der Kommission vom 7. Juni 2005 über weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen – Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005-2009 (KOM(2005)0107),
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zur Reform staatlicher Beihilfen 2005-2009(1),
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis"-Beihilfen(2),
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)(3),
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor(4) (Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor),
- unter Hinweis auf die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013(5),
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1627/2006 der Kommission vom 24. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 hinsichtlich der Standardformulare für die Notifizierung von Beihilfen(6),
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1628/2006 der Kommission vom 24. Oktober 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten(7),
- unter Hinweis auf den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation(8),
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu den sektorbezogenen Aspekten des Aktionsplans im Bereich staatliche Beihilfen: Innovationsbeihilfen(9),
- unter Hinweis auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen(10),
- unter Hinweis auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen(11),
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen für Beihilfen an den Schiffbau(12),
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften(13),
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze(14),
- unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen(15),
- unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Februar 2008 zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen(16),
- unter Hinweis auf die branchenspezifischen Untersuchungen der Kommission im Energiebereich und bei Bankleistungen für Privatkunden,
- unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1/2003(17),
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen(18),
- unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 2. April 2008 über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts (KOM(2008)0165),
- unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 11. Juli 2007 zum Sport (KOM(2007)0391),
- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0011/2009),
1. begrüßt die Veröffentlichung der Berichte der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2006 und 2007;
2. setzt sich auch weiterhin für eine proaktivere Rolle des Parlaments bei der Gestaltung der Wettbewerbspolitik durch die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens ein;
3. beglückwünscht die Kommission zu ihrem wirksamen Vorgehen gegen rechtswidrige Hardcore-Kartelle und zu den bei Verstößen verhängten Rekordstrafen;
4. fordert die Kommission und den Rat im Hinblick auf die Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003(19) auf, die Grundsätze der Geldbußen in die Verordnung (EG) Nr.1/2003 aufzunehmen sowie diese Grundsätze im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der allgemeinen Rechtsgrundsätze weiter zu verbessern und zu präzisieren;
5. befürwortet die Anwendung der überarbeiteten Mitteilung über die Kronzeugenregelung und des Verfahrens zur Erlangung von Informationen über die Praktiken rechtswidriger Hardcore-Kartelle;
6. begrüßt die Veröffentlichung des Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts, drängt jedoch darauf, dass die Reformen so weitergeführt werden, dass die negativen Auswirkungen des US-Systems in der Europäischen Union vermieden werden können;
7. fordert, dass die Kommission in ihren künftigen Berichten besser über die Rolle des Verbindungsbeamten der Kommission zu den Verbrauchern in wettbewerbsrechtlichen Verfahren aufklärt;
8. bekundet sein Bestreben, den Missbrauch von Marktmacht durch größere Unternehmen zu unterbinden, und fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der unausgeglichenen Beziehungen zwischen Zulieferern, insbesondere Nahrungsmittelherstellern, und Einzelhändlern hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf den Wettbewerb zu analysieren; sieht der Vorlage des Berichts der Arbeitsgruppe der Kommission über die Nachfragemacht erwartungsvoll entgegen;
9. fordert die Kommission auf, die Überprüfung missbräuchlicher Verhaltensweisen im Dienstleistungsbereich in Erwägung zu ziehen, die kleine Unternehmen daran hindern könnten, an Ausschreibungen teilzunehmen; stellt fest, dass Selbstständigen und Freiberuflern manchmal die Möglichkeit der Anwendung von Standardtarifen in Fällen verwehrt wird, in denen sie fast ausschließlich von einem bzw. einigen wenigen großen Nutzern ihrer Ressourcen wirtschaftlich abhängig sind, und fordert die Kommission auf zu prüfen, wie sie sich organisieren, Tarifverträge aushandeln und abschließen können, die mit den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts übereinstimmen;
10. fordert die Kommission auf, ihre internen Verfahren für die Auswahl der Themen für die branchenspezifischen Untersuchungen zu überprüfen;
11. fordert die Kommission auf, eine Sektoruntersuchung über Online-Werbung in Betracht zu ziehen;
12. fordert die Kommission auf, mögliche nationale Unterschiede bei der Anwendung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen und sich möglicherweise daraus ergebende Wettbewerbsverzerrungen zu untersuchen;
13. stellt fest, dass die Kommission den Berichten zufolge in folgenden drei Bereichen tätig war: Geldbußen gegen Kartelle, die Zahl der bei der Kommission angemeldeten Fusionen und die Zahl der bei der Kommission angemeldeten staatlichen Beihilfen; fordert die Kommission daher eindringlich auf, dringend den Personalbestand zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass die Generaldirektion Wettbewerb für die Bewältigung der zunehmenden Arbeitsbelastung über ausreichend Personal verfügt;
14. betont, dass die Anwendung der Wettbewerbsbestimmungen auf Zusammenschlüsse und Übernahmen mit Blick auf den gesamten Binnenmarkt und nicht nur auf Teile davon beurteilt werden muss;
15. begrüßt, dass es in den Berichten der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2006 und 2007 Belege für die wirksame Umstrukturierung des Referats Fusionskontrolle in der Generaldirektion Wettbewerb nach Sektoren mit erweiterter Wirtschaftsanalyse und Fachgutachten gibt;
16. begrüßt die angekündigte Einleitung einer Überarbeitung der Fusionskontrollverordnung(20); wiederholt seine Auffassung, dass die derzeitigen Bestimmungen mit Blick auf die weiter zusammenwachsenden und komplexen EU-Märkte unzureichend sind und dass im Hinblick auf die Suche nach einem kohärenten Ansatz bei der Bewertung vergleichbarer Zusammenschlüsse eine Überarbeitung durchgeführt werden sollte;
17. nimmt das Rekordniveau der notifizierten staatlichen Beihilfen zur Kenntnis und begrüßt die Veröffentlichung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für KMU, Beschäftigungsbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen und Regionalbeihilfen abdeckt;
18. begrüßt insbesondere die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Arbeitgebern hinsichtlich der Kosten, die ihren Arbeitnehmern für Kinderbetreuung und die Betreuung von Familienangehörigen entstehen;
19. ist besorgt über die Zunahme der Marktkonzentration und von Interessenkonflikten innerhalb des Bankensektors; warnt vor möglichen globalen systemischen Risiken, die sich aus solchen Interessenkonflikten und aufgrund dieser Konzentration ergeben;
20. begrüßt die Überarbeitung des Anzeigers für staatliche Beihilfen, fordert die Kommission jedoch eindringlich auf, Analysen über die Wirksamkeit der staatlichen Beihilfen durchzuführen, und drängt auf eine Überprüfung des Anzeigers, so dass diejenigen Länder aufgeführt werden, die bei der vollständigen Rückforderung staatlicher Beihilfen teilweise versagt haben;
21. begrüßt die Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen, mit der sichergestellt wird, dass die Mitgliedstaaten durch die Gewährung von Betriebsbeihilfen, die die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis vollständig decken, die Erzeugung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung fördern dürfen;
22. wiederholt angesichts der erheblichen Unterschiede in den Politiken in den Mitgliedstaaten seine Forderung nach weiteren Fortschritten bei der Klarstellung der bestehenden Wettbewerbsregeln und ihrer praktischen Anwendung in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse;
23. bedauert, dass die Energieverbraucher in der Europäischen Union nach wie vor unter unverhältnismäßigen Preisanstiegen und einem verzerrten Energiemarkt leiden, der der Sektorstudie der Kommission zufolge nicht ordnungsgemäß funktioniert; betont erneut, wie wichtig ein voll verwirklichter und gut funktionierender Energiebinnenmarkt ist;
24. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Weiterentwicklung der Gas- und Strommärkte in der Europäischen Union, wobei die Trennung der Übertragungsnetze einerseits und der Erzeugungs- und der Versorgungstätigkeiten andererseits ("Entflechtung") ein wesentliches Element darstellt;
25. bekundet seine Besorgnis über den Mangel an Transparenz bei der Bildung der Kraftstoffpreise auf den EU- Märkten; fordert die Kommission auf, eine angemessene Überwachung des Wettbewerbsverhaltens auf diesen Märkten zu gewährleisten;
26. fordert die Einrichtung von Mechanismen, damit gewährleistet wird, dass die Annahme des EU-Emissionshandelssystems weder intern noch gegenüber externen Wettbewerbern zu Wettbewerbsverzerrungen führt;
27. stellt fest, dass der Rat die Kommission bereits am 9. Oktober 2007 ersuchte, eine Straffung der Verfahren zu prüfen und sich dabei auf die Frage zu konzentrieren, wie Anträge auf staatliche Beihilfen in kritischen Situationen schnell bearbeitet werden können;
28. begrüßt die unverzüglichen Reaktionen und die Klarstellungen der Kommission im Hinblick auf den Umgang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise und den Einsatz staatlicher Beihilfen; stellt fest, dass der Umfang staatlicher Beihilfen zunimmt und begrüßt weitere ausführliche Leitlinien, die auf weniger, aber besser ausgerichtete staatliche Beihilfen abzielen;
29. erkennt an, dass Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags auf die Schwierigkeiten, die die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten derzeit infolge der Turbulenzen auf den Finanzmärkten bewältigen müssen, anwendbar ist; hält es jedoch für notwendig, dass die Kommission gegenüber finanziellen Rettungspaketen weiterhin in starkem Maße wachsam bleibt, um die Vereinbarkeit der Notfall-Maßnahmen mit den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs zu gewährleisten;
30. warnt vor einer faktischen Aussetzung der Wettbewerbsregeln; betont, dass die Rettungsmaßnahmen genau überwacht werden müssen und sichergestellt sein muss, dass diese im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags stehen; ersucht die Kommission, in ihrem nächsten jährlichen Bericht über die Wettbewerbspolitik dem Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten einen umfassenden Ex-post-Bericht über die Anwendung der Wettbewerbsregeln in jedem einzelnen Fall vorzulegen;
31. bekundet seine Besorgnis über den anhaltenden Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Europäischen Union, der voraussichtlich bis weit ins Jahr 2009 hinein andauern wird; hält es für angemessen, dass zur Bekämpfung der Auswirkungen der Kreditkrise auf Wachstum und Beschäftigung im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechts geeignete Reaktionsmechanismen, wie z. B. Umstrukturierungsbeihilfen oder der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, entwickelt werden;
32. fordert eindringlich, dass die Kommission die Notwendigkeit der Einführung von Mechanismen zur Minimalisierung von Wettbewerbsverzerrungen und des möglichen Missbrauchs vorteilhafter Situationen bestimmter Nutznießer staatlicher Garantien anerkennt;
33. fordert eindringlich, dass die Kommission den Finanzinstituten, die staatliche Beihilfen erhalten, Beschränkungen auferlegt, damit gewährleistet ist, dass diese Institute nicht dank solcher Garantien eine aggressive Expansionspolitik zu Lasten ihrer Wettbewerber betreiben;
34. begrüßt die erhebliche Reduzierung der Preisdifferenzen bei Neuwagen in der Europäischen Union im Zuge der Umsetzung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor und sieht der Beurteilung der Effizienz dieser Verordnung durch die Kommission mit Ungeduld entgegen;
35. begrüßt die Initiative der Kommission zur Verringerung der Roaming-Gebühren der Betreiber von Telekommunikationsdiensten; stellt jedoch fest, dass die Preise knapp unter der festgelegten Preisobergrenze liegen; fordert Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs bei der Preisgestaltung statt der Regulierung der Endkundenpreise;
36. begrüßt den Beitrag der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission zu dem Weißbuch über Sport, das unter anderem auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und die Entscheidungspraxis der Kommission betreffend die Anwendung von Artikel 81 und 82 EG-Vertrag auf den Sportbereich hinweist;
37. fordert die Kommission auf, die internationale Dimension ihrer Politiken in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union auf der globalen Ebene stärker zu berücksichtigen und die Achtung und die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei Handelsverhandlungen einzufordern;
38. hält es für wichtig, dass die Wettbewerbspolitik im Rahmen der Verhandlungen über bilaterale Handelsabkommen angemessen behandelt wird; fordert, dass die Generaldirektion Wettbewerb aktiv in diese Verhandlungen einbezogen wird, damit die gegenseitige Anerkennung von Wettbewerbsverfahren, insbesondere in den Bereichen staatliche Beihilfen, öffentliches Auftragswesen, Dienstleistungen, Investitionen und Handelserleichterungen, sichergestellt wird;
39. fordert die Kommission eindringlich auf, die Form ihrer Teilnahme an dem Internationalen Wettbewerbsnetz und am Europäischen Tag des Wettbewerbs zu prüfen, um zu gewährleisten, dass die Öffentlichkeit stärker und besser über die Schlüsselrolle, die der Wettbewerbspolitik als Grundlage für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zukommt, informiert wird;
40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ("EG-Fusionskontrollverordnung") (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1).