Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu besseren Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine europäische Partnerschaft für die Forscher (2008/2213(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Mai 2008 mit dem Titel "Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine europäische Partnerschaft für die Forscher" (KOM(2008)0317) und der begleitenden Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen, nämlich der Folgenabschätzung (SEK(2008)1911) und ihrer Zusammenfassung (SEK(2008)1912),
– unter Hinweis auf die Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm "Menschen" zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)(1),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 3. Dezember 2008(2),
– in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 20. Juni 2001 mit dem Titel "Eine Mobilitätsstrategie für den europäischen Forschungsraum" (KOM(2001)0331) und vom 18. Juli 2003 mit dem Titel "Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten"(KOM(2003)0436) sowie der Empfehlung 2005/251/EG der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern(3),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0067/2009),
A. in der Erwägung, dass Europa mehr Forscher braucht, die unter anderem in der Lage sind, Pionierforschung zu betreiben, weil sie zur Steigerung seiner Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit unverzichtbar sind und zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen,
B. in der Erwägung, dass es zur Überwindung des Forschermangels notwendig ist, außerhalb der Union arbeitende europäische Wissenschaftler zur Rückkehr zu bewegen und die Einreise von Wissenschaftlern aus Drittländern, die in der Europäischen Union arbeiten möchten, zu vereinfachen,
C. in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, Forschern in der Europäischen Union attraktive Karrieremöglichkeiten zu bieten, um die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Arbeitskräften zu gewährleisten und solche hochqualifizierte Forscher auch aus Drittländern anzuziehen,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union negative wirtschaftliche Trends durch verstärkten Einsatz für Bildung und Forschung bekämpfen und alles Erdenkliche unternehmen muss, um die Beschäftigung, Sicherheit und Mobilität von Forschern sicherzustellen, damit sie in der Europäischen Union bleiben,
E. in der Erwägung, dass die Mobilität der Forscher einer der Hauptfaktoren dafür ist, die vollständige Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) sicherzustellen,
F. in der Erwägung, dass die Mobilität der Forscher in Europa gewährleistet sein muss, wenn der Forschungssektor eine positive Entwicklung nehmen soll; in der Erwägung, dass dafür eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor von Ausschlag gebender Bedeutung ist,
G. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten für Forscher oft begrenzt ist, da viele Auswahlverfahren intern in Forschungsinstituten durchgeführt werden,
H. in der Erwägung, dass die in Europa in der Forschung Beschäftigten immer älter werden und daher dringend Initiativen benötigt werden, die jungen Menschen und insbesondere Frauen eine Karriere in der Forschung zugänglich und attraktiv machen,
I. in der Erwägung, dass das Beförderungssystem in vielen Forschungsinstituten noch immer sehr rigide ist und weniger auf den Erfolgen der Forscher als auf dem Dienstalter beruht,
J. in der Erwägung, dass komplizierte Bewerbungsverfahren und fehlende verwaltungstechnische Kenntnisse gemeinsam mit anderen Faktoren, z. B. was das Ausfüllen von Formularen in einer Fremdsprache und das Registrieren von Patenten betrifft, Wissenschaftler davon abhalten, an Mobilitätsprojekten teilzunehmen,
K. in der Erwägung, dass viele Universitäten noch nicht erkannt haben, wie wichtig es ist, Erkenntnisse an die Industrie, die gewerblichen Unternehmen und die Gesellschaft weiterzugeben, wodurch ein Mangel an Verbindungen zur Wirtschaft entsteht und die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union geschwächt wird,
L. in der Erwägung, dass Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle für die Mobilität von Forschern spielen, wobei dem Weggang in Länder, deren Sprache weithin gesprochen wird, Vorschub geleistet wird und andere Länder folglich weniger Möglichkeiten haben, von der Arbeit mobiler Forscher zu profitieren,
M. in der Erwägung, dass die Mobilität wesentlich zur Ausbildung von Doktoranden dazugehört, da sie weiterreichende Erfahrungen in der Forschung und größere Möglichkeiten im Hinblick auf die Laufbahnentwicklung ermöglicht,
N. in der Erwägung, dass die Mobilität in manchen Mitgliedstaaten erheblich dazu beiträgt, dass diese ihre Schwierigkeiten bei der Ausbildung ihrer eigenen jungen Forscher in Bereichen, in denen es keine kritische Masse von Doktoranden oder keine angemessene Forschungsinfrastruktur gibt, überwinden,
O. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten, Unternehmen und Industriebetrieben verbessert werden sollte, um den Austausch von Wissen, verbesserte Innovation und einen wirksameren Einsatz von Finanzmitteln zu gewährleisten,
P. in der Erwägung, dass die Beteiligung an gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen ein hervorragender Weg ist, um die Karriere von Forschern zu beschleunigen, weil sie einen Wettbewerb auf internationaler Ebene, den Zugang zu multinationalen Forschungsnetzen und umfassendere Finanzmittel für die Verbesserung ihrer eigenen Forschungseinrichtungen ermöglicht,
Q. in der Erwägung, dass Frauen in den meisten Bereichen von Wissenschaft und Technologie und in leitenden Stellen immer noch unterrepräsentiert sind,
Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Stipendien
1. begrüßt und unterstützt die Initiative der Kommission für eine europäische Partnerschaft für die Forscher und ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen bei der Beseitigung der wesentlichen Hindernisse, die der Vollendung eines EFR im Wege stehen, Wirkung zeigen dürften;
2. betont, dass der Aufbau eines weltweit führenden europäischen Forschungssystems, der durch eine umfassende Partnerschaft zwischen der Kommmission und den Mitgliedstaaten bewerkstelligt werden muss, erfordert, dass alle Partner auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene einen umfassenden Beitrag leisten;
3. erachtet es als notwendig, hier eine feste Verpflichtung einzugehen, indem konkrete Vorschläge zur vorgeschlagenen Initiative angenommen und die rasche Verwirklichung der Ziele des oben genannten spezifischen Programms "Menschen" sichergestellt werden;
4. fordert, dass Informationen über Einstellungsmöglichkeiten für Forscher besser zugänglich und transparenter sind und die Einstellungsverfahren öffentlicher Einrichtungen offener abgewickelt werden; ist der Ansicht, dass Informationen über Einstellungen auf den Webseiten der Forschungsinstitute sowie auf der EURAXESS-Webseite veröffentlicht werden sollten;
5. weist darauf hin, dass künftig ein einheitliches gemeinschaftliches Modell für die Forscherlaufbahn festgelegt und eingeführt und ein integriertes Informationssystem für Arbeitsangebote und Praktikumsverträge im Bereich der Forschung in der Europäischen Union eingerichtet werden muss, und ist der Auffassung, dass dies von großer Bedeutung für die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher ist;
6. erachtet es in diesem Zusammenhang als notwendig und wichtig, dass alle Partner einen Beitrag leisten, dass sich die Mitgliedstaaten entschlossen an diesem Prozess beteiligen und die Kommission für die Unterstützung der Verfahren und Maßnahmen zwischen den Partnern verantwortlich ist, indem sie Anleitungen und genaues Informationsmaterial erstellt und verbreitet und den Austausch bewährter Verfahren ermöglicht;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Standards für die gegenseitige Anerkennung von Forschungsqualifikationen und insbesondere von nicht-formellen Qualifikationen auszuarbeiten;
8. hebt erneut den Stellenwert der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen(4) (EQR) hervor und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, ihre eigenen nationalen Qualifikationsrahmen zu schaffen, und sie dabei zu unterstützen, damit sie sich bis 2010 dem EQR anschließen können;
9. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Grundsätze zu verstärken, die in der oben angeführten Europäischen Charta für Forscher und im Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern enthalten sind;
10. ermuntert die Mitgliedstaaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen, die notwendigen Unterstützungsleistungen für Forscher zu erbringen, indem sie die Bewerbungsverfahren vereinfachen und Forschern leichter Zugang zu Finanzmitteln verschaffen und ihnen beispielsweise Finanzhilfen gewähren, mit deren Hilfe sie ihren Forschungsbereich frei wählen können; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission für die Vereinheitlichung der Bewerbungsformulare für die Mobilität von Forschern sorgen;
11. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenhang mit der Tatsache, dass im Laufe einer Forscherkarriere eine Interaktion notwendig ist und alle teilnehmenden Forscher mobil sein müssen, die Mobilitäts- und Partnerschaftsprogramme mit Drittländern wie z.B. Erasmus Mundus zu berücksichtigen;
12. ermuntert die Mitgliedstaaten und die Kommission, die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der Portabilität von einzelnen Forschungsstipendien zu prüfen, wenn dies den Geldgebern ermöglicht, ihre Forschungserfordernisse besser zu erfüllen, und den Forschern, Zugang zu Forschungseinrichtungen zu erhalten, die in ihren eigenen Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen; ist der Ansicht, dass bei dieser Prüfung insbesondere die Folgen der Portabilität für Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten und die Gefahr einer "ungleichen Verteilung der Forscher" innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen dieser und Drittländern untersucht werden sollten;
13. vertritt die Auffassung, dass durch eine größere Mobilität von Forschern und eine Aufstockung der Ressourcen der Einrichtungen, die Forscher aus anderen Mitgliedstaaten anziehen, die Bildung von Exzellenzzentren beflügelt und die Verbreitung der Spitzenforschung in der gesamten Europäischen Union gefördert würden;
14. hält es für wichtig, die Auswahl- und Förderverfahren für Forscher und Forscherinnen vollständig offen und transparent zu gestalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den für die Einstellung und Förderung von Forschern verantwortlichen Einrichtungen zu sorgen;
15. vertritt die Auffassung, dass die Mobilität der Forscher in Europa Vorrang erhalten sollte, um sicherzustellen, dass Erkenntnisse verbreitet werden und innovative Pionierforschung in verschiedenen Disziplinen einsatzbereite und kompetente Forscher und umfangreichere Finanzmittel mobilisiert;
16. fordert dazu auf, den Austausch mit Wissenschaftlern und Forschern aus Drittländern durch die Einführung von Regelungen wie z. B. Sondervisa für Forscher zu erleichtern;
17. vertritt die Auffassung, dass die Mobilität durch ein System von "Forschungsgutscheinen" gefördert werden sollte, das die Aufnahme von Forschern aus anderen Mitgliedstaaten für die Gasteinrichtungen und -universitäten attraktiver und vorteilhafter macht; ist der Ansicht, dass diese Forschungsgutscheine Geld für Forscher transferieren und an die Personen gebunden sein sollten, die eine Tätigkeit an Forschungseinrichtungen in einem anderen Mitgliedstaaten als ihrem eigenen aufnehmen; ist ferner der Auffassung, dass diese zusätzliche Unterstützung für die Mobilität von Forschern ergänzend zu den derzeitigen Förderregelungen gewährt werden sollte, und dass solche Forschungsgutscheine einen Anreiz für die Mitgliedstaaten und für die Forschungseinrichtungen darstellen dürften, miteinander um die Anwerbung der talentiertesten Wissenschaftler zu konkurrieren;
Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen europäischen Rentenfonds für Forscher einzurichten, und zwar unabhängig von der Dauer der Forschungsverträge;
19. weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten nur in der Lage sind, umfassende nationale Aktionspläne auszuarbeiten, mit denen eine breite europäische Partnerschaft erreicht werden kann, wenn sie die Standpunkte der Forscher, der nationalen Forschungseinrichtungen und der in die Forschungspolitik eingebundenen Interessengruppen berücksichtigen;
Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
20. fordert die Mitgliedstaaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen auf, die notwendigen Unterstützungsleistungen für Forscher aus anderen Ländern zu erbringen, einschließlich Unterbringung, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen; ist der Ansicht, dass diese Leistungen auf allen Webseiten mit Einstellungsangeboten für Forscher angekündigt werden sollten;
21. fordert, dass die Arbeitsbedingungen sowohl für Forscherinnen als auch für Forscher flexibler gestaltet werden, so dass sie ihre Arbeit mit ihrem Familienleben vereinbaren können, und fordert, dass das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Bezügen von Forschern abgeschafft wird;
22. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen einzuführen, die eine Familienzusammenführung ermöglichen, wenn beide Ehepartner in der Forschung arbeiten;
23. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Chancen im Rahmen der Förderregelungen unter dem genannten spezifischen Programm "Menschen" besser zu nutzen, um eine Abwanderung von Forschern aus der Europäischen Union zu vermeiden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rückkehr in die eigene Einrichtung für Forscher durch Gehaltserhöhungen oder zusätzliche Vergütungen attraktiver zu machen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Bedingungen mit jenen des Mobilitätszeitraums vergleichbar sind;
24. fordert die Mitgliedstaaten und die öffentlichen Forschungseinrichtungen auf, die Laufbahn von Forschern durch die Förderung von Reformen zu verbessern, durch die der Arbeitsmarkt für Forscher stärker vom Wettbewerb geprägt und weniger durch die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung eingeschränkt wird; ist der Ansicht, dass im Falle einer Anstellung für Forscher eine Anerkennung ihres Forschungsaufenthalts an einer ausländischen Lehreinrichtung erfolgen sollte;
25. ist besorgt angesichts der fehlenden Flexibilität bei Verträgen für erfahrene oder am Laufbahnende angelangte Forscher, was nicht nur deren Mobilität einschränkt, sondern auch einen funktionierenden Austausch von Wissen und Erfahrungen behindert; bedauert, dass es im Privatsektor oft keine Regelungen für die Vergütung und das Personalmanagement gibt, die denen im öffentlichen Sektor entsprechen;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung am Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)(5) zu erleichtern, indem sie wirksame Unterstützungsleistungen gewährleisten, insbesondere nationale Anlaufstellen, um Kofinanzierungsmöglichkeiten besser zu nutzen;
27. fordert die Mitgliedstaaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen auf, Anreize für Mobilität zu bieten, etwa dadurch, dass Mobilität als wesentliche Empfehlung für die Anstellung bewertet wird und dass Forscher nach der Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat rascher aufsteigen können;
28. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die für die Forschung bestimmten Haushaltsmittel weiter aufstocken müssen, um qualitativ gute Arbeitsplätze schaffen zu können, die im Einklang mit den grundlegenden ethischen Prinzipien und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen;
Verbesserung der Ausbildung und der Erfahrung europäischer Forscher
29. ermuntert die Mitgliedstaaten, die Erfahrung von Forschern im Industriesektor als wertvollen Pluspunkt für ihre Karriereentwicklung anzuerkennen, um die Mobilität zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu fördern;
30. fordert die Mitgliedstaaten auf, in die angewandte Forschung zu investieren, damit die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, den Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor verbessert wird;
31. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Karrieremöglichkeiten für junge Forscher zu verbessern, z. B. durch eine stärkere Förderung und eine Karriereentwicklung auf der Grundlage von Leistung anstelle des Dienstalters, wie etwa Innovationsfähigkeit, Praktika in Unternehmen usw.;
32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Rechtsstatus von Doktoranden in den Mitgliedstaaten zu prüfen, um die Möglichkeit der Einführung eines einheitlichen Doktorandenstatus im Rahmen der Arbeitsrechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu sondieren;
33. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verbesserung der Karriereaussichten junger Forscher zu fördern, unter anderem indem eine fachübergreifende Ausbildung unterstützt und der Wert einer fachübergreifenden Mobilität anerkannt wird;
34. fordert die Mitgliedstaaten auf, Innovation durch die Förderung der interdisziplinären, multidisziplinären und internationalen Mobilität von älteren, erfahrenen Forschern zu unterstützen, auch um zu Fortschritten in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses beizutragen;
35. setzt sich nachdrücklich für bessere Fortbildungsmöglichkeiten für Forscher ein, um so ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre Karrierechancen zu verbessern;
36. betont, dass die Grundlagen für Spitzenforschung in einer Wissensgesellschaft bereits in der Schule gelegt werden; fordert die Mitgliedsstaaten daher auf, ihren Zusagen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bildung nachzukommen;
37. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemäß der von ihnen eingegangenen Verpflichtung, wonach bis 2010 durchschnittlich ein Anteil von 3 % der Haushaltsmittel für die Forschung bereitgestellt werden soll und zusätzliche 600 000 Forscher ausgebildet werden sollen, der wissenschaftlichen Forschung im Haushaltsplan der Europäischen Union mehr Gewicht zu geben;
38. weist mit Nachdruck darauf hin, dass besondere Aufmerksamkeit den Doktoranden gewidmet werden sollte, da sie im Allgemeinen am Anfang einer wissenschaftlichen Laufbahn stehen; ist der Ansicht, dass die Mobilität junger Forscher, insbesondere in Exzellenznetzen, einen größeren Beitrag zur Entwicklung der europäischen Forschung leisten könnten;
39. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bessere Kontakte und eine größere Mobilität von Forschern und Managern zwischen der akademischen Gemeinschaft und der Industrie zu unterstützen, indem ehrgeizige Konzepte wie etwa das Abkommen der Industrie für Ausbildung durch Forschung in Frankreich ("Conventions Industrielles de Formation par la Recherche (CIFRE)") gefördert werden;
40. ist der Auffassung, dass ein intensiverer Austausch im Rahmen der maßgeblichen Hochschulprogramme der Europäischen Union, die sich auf die Forschung konzentrieren, den künftigen Generationen von europäischen Forschern den Weg ebnen und dem Forschungssektor mehr Dynamik verleihen würde;
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41. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.