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Verfahren : 2009/2559(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0140/2009

Eingereichte Texte :

B6-0140/2009

Aussprachen :

PV 11/03/2009 - 19
CRE 11/03/2009 - 19

Abstimmungen :

PV 12/03/2009 - 7.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0129

Angenommene Texte
PDF 107kWORD 31k
Donnerstag, 12. März 2009 - Straßburg
Verschlechterung der humanitären Lage in Sri Lanka
P6_TA(2009)0129B6-0140/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Verschlechterung der humanitären Lage in Sri Lanka

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 91 und Artikel 90 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass ca. 170 000 Zivilisten im Kampfgebiet zwischen der Armee Sri Lankas und den Kräften der Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) ohne Zugang zur elementarsten Hilfe festsitzen,

B.   in der Erwägung, dass Agenturen der Vereinten Nationen mehr als 2 300 zivile Todesopfer und mindestens 6 500 Verletzte seit Ende Januar 2009 dokumentiert haben,

1.   fordert einen unverzüglichen Waffenstillstand zwischen der Armee Sri Lankas und den LTTE, um der Zivilbevölkerung das Verlassen des Kampfgebiets zu ermöglichen; verurteilt alle Gewalttaten und Einschüchterungsaktionen, die Zivilisten am Verlassen der Konfliktzone hindern;

2.   verurteilt die Angriffe auf Zivilisten, die von der International Crisis Group dokumentiert wurden;

3.   fordert beide Seiten auf, das internationale humanitäre Recht zu achten und die Zivilbevölkerung im Kampfgebiet sowie im sicheren Bereich zu schützen und zu unterstützen;

4.   ist besorgt über Berichte, nach denen die von der Regierung Sri Lankas eingerichteten Flüchtlingslager völlig überbelegt und die dortigen Bedingungen entsprechend schlecht sind;

5.   fordert, dass internationalen und nationalen humanitären Organisationen sowie Journalisten uneingeschränkter und ungehinderter Zugang zum Kampfgebiet und zu den Flüchtlingslagern gewährt wird;

6.   fordert die Regierung Sri Lankas auf, mit Ländern und Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten, die gewillt und in der Lage sind, Zivilisten zu evakuieren;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Regierung Sri Lankas, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und - zur Information - der Kommission zu übermitteln.

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