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Verfahren : 2008/2692(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0104/2009

Eingereichte Texte :

B6-0104/2009

Aussprachen :

PV 11/03/2009 - 12
CRE 11/03/2009 - 12

Abstimmungen :

PV 12/03/2009 - 7.9
CRE 12/03/2009 - 7.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0133

Angenommene Texte
PDF 134kWORD 49k
Donnerstag, 12. März 2009 - Straßburg
Kroatien: Fortschrittsbericht 2008
P6_TA(2009)0133B6-0104/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über Kroatien

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht über Kroatien 2007(1),

–   in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2008 über Kroatien, den die Kommission am 5. November 2008 veröffentlicht hat (SEK(2008)2694),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass Kroatien in allen drei Bereichen, für die die Kopenhagener Kriterien gelten, durchweg beachtliche Fortschritte erzielt hat,

B.   in der Erwägung, dass diese beträchtlichen Erfolge durch entsprechende kontinuierliche Bemühungen konsolidiert werden müssen, die im Bericht der Kommission und in dieser Entschließung zur Sprache gebrachten Reformen zu verabschieden und durchzuführen,

C.   in der Erwägung, dass die Europäische Union Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Erweiterungsprozesses ergriffen hat,

D.   in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission vom 6. November 2007 mit dem Titel "Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008" (KOM(2007)0663) – von Anfang der Beitrittsverhandlungen an – den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung, insbesondere auf dem Gebiet der Bekämpfung von Korruption und der organisierten Kriminalität, sowie Reformen in Verwaltung und Justiz und der Entwicklung der Zivilgesellschaft große Bedeutung beigemessen wird,

E.   in der Erwägung, dass der Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien bis 2009 das gemeinsame Ziel aller beteiligten Parteien bleiben muss,

F.   in der Erwägung, dass die Morde und Anschläge, die 2008 stattfanden, gezeigt haben, wie wichtig es ist, die Korruption und das organisierte Verbrechen in Kroatien ernsthaft und zügig in Angriff zu nehmen,

G.   in der Erwägung, dass ein neuer Innenminister, ein neuer Justizminister und ein neuer Polizeichef ernannt und mit der Aufgabe betraut wurden, sich mit diesen Problemen zu befassen,

Allgemeines

1.   beglückwünscht Kroatien für die guten Ergebnisse, die es im Jahr 2008 mit der Annahme der Rechtsvorschriften und der Durchführung der Reformen erzielt hat, die für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union erforderlich sind;

2.   nimmt mit besonderer Befriedigung zur Kenntnis, dass der legislativen und ordnungspolitischen Arbeit endlich auch Bemühungen entsprechen, um Verwaltungskapazitäten auszubauen und zu verbessern, wie sie zur Umsetzung solcher Reformen notwendig sind;

3.   ist zuversichtlich, dass das Ziel, die Verhandlungen entsprechend dem von der Kommission bekanntgegebenen indikativen Fahrplan im Jahr 2009 abzuschließen, erreicht werden kann, vorausgesetzt, dass Kroatiens Regierung sich verstärkt darum bemüht, insbesondere die heikleren Themen im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozess, einschließlich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption, in Angriff zu nehmen, und auch in diesen Bereichen die Zielvorgaben erfüllt, sowie vorausgesetzt, dass der Rat gewillt und in der Lage ist, unverzüglich die Verhandlungen über alle Kapitel einzuleiten;

4.   begrüßt die Empfehlung der Kommission, wonach der Rat die Ad-hoc-Fachgruppe für die Ausarbeitung des Beitrittsvertrags einsetzen sollte; empfiehlt ferner, dass diese Gruppe parallel zu den Verhandlungen tätig sein und daher ihre Arbeit im ersten Halbjahr 2009 aufnehmen sollte; begrüßt außerdem die Absicht der Kommission, im Laufe des Jahres 2009 eine Mitteilung mit detaillierten Angaben zu den finanziellen Auswirkungen des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union vorzulegen;

Politische Kriterien

5.   äußerst sich zufrieden über die Fortschritte, die in Bezug auf die Annahme von wichtigen Dokumenten und wichtigen Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen erzielt wurden, insbesondere was die Bekämpfung von Diskriminierung, die Frauenrechte, die Minderheitenrechte und die Rückkehr von Flüchtlingen anbelangt; weist darauf hin, dass eine zügige und wirksame Umsetzung nun entscheidend ist;

6.   weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, die Reform der öffentlichen Verwaltung weiter voranzutreiben und dazu ein neues Gehaltssystem einzuführen und die Verwaltungsverfahren zu überarbeiten, um so zu mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Entpolitisierung des kroatischen öffentlichen Dienstes zu gelangen; fordert, dass den Regional- und Kommunalverwaltungen besonderes Augenmerk zuteil wird, da deren Fähigkeit, neue Aufgaben zu übernehmen, entscheidend für das Gelingen des Dezentralisierungsprozesses ist;

7.   betont, wie wichtig es ist, für ausländische Investoren Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz sicherzustellen, und fordert die kroatischen Behörden in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, nach Maßgabe der einschlägigen Urteile des kroatischen Verfassungsgerichts die noch offenen Fälle in Bezug auf die Erstattung von Eigentum anzugehen;

8.   ist der Ansicht, dass im Justizbereich ernsthaftere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die eigentlichen Ursachen für den Rückstau bei anhängigen Rechtssachen zu bekämpfen und gegen übermäßig lange dauernde Gerichtsverfahren vorzugehen, den Anstoß zu einer kategorischen und umfassenden Straffung des Gerichtssystems zu geben, die alle Arten von Gerichten umfasst, ein objektives und transparentes Auswahlverfahren sowie individuelle Bewertungs- und Beförderungskriterien für Richter einzuführen, sicherzustellen, dass Kriegsverbrechen auf der Grundlage einheitlicher Normen und unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit geahndet werden, und schließlich Mittel und Wege zu finden, um das Problem der Urteileund Prozesse in Abwesenheit der Angeklagten insbesondere durch verstärkte regionale Zusammenarbeit zu lösen;

9.   nimmt die Erklärung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichts für das ehemalige Jugoslawien vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 12. Dezember 2008 zur Kenntnis, in der er mitteilte, dass Kroatien den meisten Amtshilfeersuchen der Anklagebehörde entsprochen habe, dabei allerdings darauf hinwies, dass der Verbleib einiger wichtiger militärischer Dokumente betreffend den Fall Gotovina nicht bekannt ist; fordert Kroatiens Regierung mit Nachdruck auf, ihre Bemühungen dahingehend zu verstärken, dass dem Gerichtshof diese wichtigen Dokumente umgehend zur Verfügung gestellt werden;

10.   begrüßt, dass die kroatische Regierung endlich Maßnahmen ergriffen hat, um die Korruption und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen; betont, dass die verstärkte Ermittlungs- und Verfolgungstätigkeit des Amtes zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) mit entsprechenden Bemühungen zur Reform des Polizei- und Justizwesens einhergehen muss, sofern diese Aktivitäten Ergebnisse zeitigen sollen; vertritt die Auffassung, dass es darauf ankommt, auf keiner Ebene Toleranz zu zeigen, und dass Urteile gefällt und vollstreckt werden müssen, wozu auch die Einziehung von Vermögenswerten gehört; begrüßt in diesem Zusammenhang den Erlass von Vorschriften betreffend das vorübergehende Einfrieren der Vermögenswerte aller Personen, die wegen Korruption und organisierter Kriminalität angeklagt sind;

11.   stellt erfreut fest, dass an vier verschiedenen Gerichten die Abteilungen, die sich eigens mit dem Kampf gegen die Korruption und gegen das organisierte Verbrechen beschäftigen, offiziell ihre Arbeit aufgenommen haben, und dass die sechzig diesen Abteilungen zugewiesenen Richter gründlich geprüft wurden und beträchtliche finanzielle Anreize erhalten werden, um sich eingehend mit den komplexen und sensiblen Aufgaben zu beschäftigen, die ihnen aufgetragen wurden;

12.   fordert die Regierung Kroatiens in diesem Zusammenhang auf, dafür Sorge zu tragen, dass Polizei und Justiz Handlungsfreiheit und Unabhängigkeit sowie die zur Ausübung ihrer Aufgaben bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität erforderlichen Humanressourcen und finanziellen Mittel gewährt werden;

13.   äußert sich zufrieden über die Pressefreiheit in Kroatien, verweist jedoch auf jüngste Fälle, bei denen Journalisten, die sich mit der Aufdeckung von Korruption und organisiertem Verbrechen befassten, eingeschüchtert und sogar getötet wurden; fordert Polizei und Justiz auf, diese Fälle mit aller Entschlossenheit zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu stellen, damit im Land wieder ein positives Klima herrscht und weiterhin die Erfüllung der politischen Beitrittskriterien gewährleistet ist; betont in dieser Hinsicht, dass die Menschenrechte, die politisch nicht verhandelbar sind, umfassend geschützt werden müssen;

14.   begrüßt, dass die kroatische Regierung einen Aktionsplan für die Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die nationalen Minderheiten angenommen hat, und dass die entsprechenden Mittel aufgestockt wurden; fordert die kroatischen Behörden auf, den Plan in enger Absprache mit nichtstaatlichen Organisationen, die die Minderheitsgemeinschaften vertreten, umzusetzen; betont darüber hinaus, dass es darauf ankommt, sich besonders mit den wirtschaftlichen und sozialen Rechten von Minderheiten zu befassen, insbesondere mit ihrem Zugang zum Arbeitsmarkt, und eine langfristige Strategie für die Beschäftigung von Angehörigen der Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz zu entwickeln; fordert, dass den Räten für nationale Minderheiten finanzielle Autonomie gegenüber den von ihnen zu beratenden lokalen Behörden gewährt wird, damit sie ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausüben können;

15.   begrüßt die Erfolge im Bereich der Minderheitenpolitik in Kroatien, insbesondere die Tatsache, dass sowohl die Bildungsmöglichkeiten als auch die parlamentarische Vertretung für die Minderheiten im Land gewährleistet werden;

16.   begrüßt, dass bei den bildungspolitischen Maßnahmen für Minderheiten weiterhin Fortschritte erzielt werden; bekundet jedoch seine Besorgnis, dass die derzeitigen Strukturen die Segregation aufrecht erhalten, statt auf eine Integration der einzelnen Bevölkerungsgruppen hinzuarbeiten (beispielsweise durch gemeinsame Schulklassen); bekundet ferner seine Besorgnis, insbesondere im Falle der Roma, dass diese Vorkehrungen eine Qualität der Ausbildung zur Folge haben könnte, die unter der üblichen Norm liegt;

17.   nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Schaffung der Voraussetzungen für die Rückkehr von Flüchtlingen zwar greifbare Ergebnisse erzielt wurden, dass aber noch viel zu tun bleibt, damit diese Rückkehr von Dauer sein kann, namentlich in Bezug auf Wohnraumbeschaffung, insbesondere für Personen, die früher über Mietrechte in städtischen Gebieten verfügten, in Bezug auf Integration sowie auf den Zugang zum Arbeitsmarkt; betont, dass die Rückkehrprogramme im Einklang mit anderen sozialen Programmen und Beschäftigungsprogrammen durchgeführt werden müssen;

18.   begrüßt ferner die Verabschiedung umfassender Antidiskriminierungsgesetze und misst der wirksamen Umsetzung ihrer Bestimmungen große Bedeutung bei; fordert die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene auf, gegenüber Ausbrüchen von ethnisch bedingtem Hass oder jeder anderen Form von Hass keine Toleranz walten zu lassen und sicherzustellen, dass derartige Ausbrüche ordnungsgemäß geahndet werden; fordert die nationalen Behörden ferner auf, die Rechte sexueller Minderheiten zu schützen;

Wirtschaftliche Kriterien

19.   sieht im steigenden Beschäftigungsniveau und im anhaltenden Wirtschaftswachstum, das Kroatien verzeichnet, ein ermutigendes Zeichen; verweist jedoch auf die anhaltend hohen Arbeitslosenquoten bei Jugendlichen und Minderheiten und auf die Auswirkungen, die die höheren Lebensmittelpreise und die Inflation ganz allgemein auf die Einkommensgrundlage gewöhnlicher Bürger haben;

20.   weist darauf hin, wie wichtig es ist, sich mit dem Handels- und Leistungsbilanzdefizit sowie der Auslandsverschuldung zu befassen, die die kroatische Wirtschaft schwächen und Gefahren aussetzen; betont, dass es nötig sein wird, die Strukturreformen zügiger durchzuführen, um das derzeitige Wirtschaftswachstum zu halten und Kroatien in die Lage zu versetzen, den Rückstand gegenüber den EU-Mitgliedstaaten aufzuholen;

21.   weist nachdrücklich darauf hin, dass in enger Absprache mit allen Beteiligten eine Politik gefördert werden muss, bei der Energiesicherheit und nachhaltige Entwicklung miteinander in Einklang gebracht werden; fordert die kroatischen Behörden auf, die Ziele des EU-Klimapakets zu erfüllen und der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energiequellen insbesondere in Küstenbereichen einen angemessenen Vorrang einzuräumen; erinnert Kroatien an die finanziellen Möglichkeiten, die von der Europäischen Union diesbezüglich für den Mittelmeerraum angeboten werden; begrüßt die Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls und fordert die Behörden auf, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um die Industrieemissionen effizient zu verringern;

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

22.   zeigt sich mit dem Tempo, in dem die Angleichung der Rechtsvorschriften vonstatten geht, insgesamt zufrieden; ist jedoch der Auffassung, dass der Qualität der Rechtsetzung größeres Augenmerk zuteil werden sollte; ermutigt die staatlichen Stellen Kroatiens, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um die zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazitäten zu entwickeln;

23.   begrüßt die Fortschritte beim derzeitigen Privatisierungsprozess in der Stahlindustrie und im Telekommunikationssektor sowie die Entscheidung der staatlichen Stellen Kroatiens, Ausschreibungen zur Privatisierung der kroatischen Werften durchzuführen, die im Jahr 2009 abgeschlossen sein sollte, und betont, dass der Verkauf der Werften unter vollständiger Transparenz und im Einklang mit den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union erfolgen muss; fordert die kroatische Regierung auf, mit der Unterstützung der Europäischen Kommission spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die sozialen Kosten der Umstrukturierung zu decken; fordert die Kommission und den Rat auf, bei der Überprüfung der von Kroatien erzielten Fortschritte bei der Durchführung der erforderlichen Reformen die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise zu berücksichtigen;

24.   stellt fest, dass die Fortschritte im Agrarsektor ungleichmäßig ausgefallen sind, wobei die Bereiche Qualitätspolitik und ökologischer Landanbau gut vorangeschritten sind, während die Fähigkeit zur Ausschöpfung von Finanzmitteln für die ländliche Entwicklung verbessert werden muss; betont, dass verbesserte Verwaltungskapazitäten und die Reform der Beihilfesysteme für die Landwirtschaft notwendig sind, um einen sanften Übergang zum System der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zu erzielen und die sozialen Folgen eines solchen Übergangs möglichst gering zu halten;

25.   legt den staatlichen Stellen Kroatiens nahe, den Nachweis zu erbringen, dass sie die EU-Mittel zur Finanzierung der Phase vor dem Beitritt problemlos ausschöpfen können, und auf allen Ebenen – der zentralen, der regionalen und der lokalen – die Strukturen und das Know-how vorzubereiten, die für die Inanspruchnahme der Struktur- und Kohäsionsfonds der Europäischen Union erforderlich sind;

Regionale Zusammenarbeit

26.   bedauert zutiefst den Umstand, dass die Beitrittsverhandlungen aufgrund bilateraler Themen für einen beträchtlichen Zeitraum eindeutig blockiert gewesen sind;

27.   unterstreicht, dass bilaterale Fragen kein Hindernis für Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen darstellen sollten, sofern diese Verhandlungen nicht dazu benutzt werden, die endgültige Lösung derartiger Fragen von vorneherein festzulegen; fordert jedoch die kroatische Regierung und die Regierungen der benachbarten Länder nachdrücklich auf, alle zwischen ihnen noch ausstehenden Fragen rasch zu klären;

28.   betont, dass gut nachbarliche Beziehungen nach wie vor ein Kernelement des europäischen Integrationsprozesses darstellen und fordert Kroatien sowie dessen Nachbarn auf, die Zusammenarbeit in der Region aktiv zu unterstützen und mehr in Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu investieren;

29.   erinnert an die am 26. August 2007 von den Ministerpräsidenten Kroatiens und Sloweniens erzielte informelle Vereinbarung, ihren Grenzstreit einer internationalen Einrichtung vorzulegen; begrüßt die Bereitschaft Kroatiens und Sloweniens, das von der Kommission unterbreitete Vermittlungsangebot anzunehmen, und vertritt die Auffassung, dass diese Vermittlung auf internationalem Recht beruhen sollte; sieht in diesem Zusammenhang einem schnellen Fortgang der Beitrittsverhandlungen erwartungsvoll entgegen;

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30.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Kroatiens zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0120.

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