Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zum Wasser im Hinblick auf das fünfte Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2009 in Istanbul
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Schlusserklärungen der vier ersten Weltwasserforen in Marrakesch (1997), Den Haag (2000), Kioto (2003) und Mexiko (2006),
– in Kenntnis der Erklärung der Konferenz von Dublin über das Wasser im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung (1992), in der eine integrierte Wasserbewirtschaftung empfohlen wird, die den Wert des Wassers in jeder seiner Verwendungen anerkennt, und in der das Prinzip der Erhebung von Gebühren für Wasser eingeführt wird,
– in Kenntnis der Resolution A/RES/58/217 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der der Zeitraum 2005 bis 2015 zur Internationalen Aktionsdekade "Wasser – Quelle des Leben" und der 22. März jedes Jahres zum "Weltwassertag" erklärt wurden,
– in Kenntnis der Ministererklärung anlässlich der Internationalen Süßwasserkonferenz (Bonn, 2001), in der die dringende Notwendigkeit betont wird, neue Finanzmittel von allen möglichen Arten von Investoren zu mobilisieren und die öffentliche Finanzierung des Wassers durch Einbindung privatwirtschaftlichen Kapitals zu stärken und gleichzeitig Maßnahmen auf lokaler Ebene zu fördern,
– unter Hinweis auf die Konferenz von Monterrey (2002), auf der das Konzept einer globalen Wasserpartnerschaft eingeführt wurde, die ein multidimensioneller Dialog gleichberechtigter Partner sein soll, der auf Unternehmen, Finanzinstitutionen und die Zivilgesellschaft ausgedehnt wird, eine Initiative, die von der neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) und der G8 im Jahr 2001 in Genau sowie vom Forum für die Partnerschaft mit Afrika im Jahr 2003 aufgegriffen wurde,
– unter Hinweis auf das 1992 in Helsinki abgeschlossene und 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, das den Rechtsrahmen für eine regionale Zusammenarbeit beim Schutz und der Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationalen Seen bildet,
– unter Hinweis auf den Weltgipfel der Vereinten Nationen zum Millennium (New York, 6. bis 8. September 2000), auf dem die "Millenniums-Entwicklungsziele" erarbeitet wurden, nach denen vorgesehen ist, bis 2015 den Anteil der Bevölkerung ohne dauerhaften Zugang zu Trinkwasser zu halbieren,
– im Hinblick auf die Charta von Saragossa 2008 mit dem Titel "A New Comprehensive Vision of Water" (ein neues und umfassendes Verständnis von Wasser) und auf die Empfehlungen die die "Water Tribune" am 14. September 2008, dem letzten Tag der Internationalen Ausstellung von Saragossa 2008 verabschiedet und an den Generalsekretär der Vereinten Nationen weitergeleitet hat,
– in Kenntnis des 2006 veröffentlichten, zweiten Weltwasserentwicklungsberichts der Vereinten Nationen mit dem Titel "Wasser, eine geteilte Verantwortung",
– unter Hinweis auf Ziffer 5 seiner Entschließung vom 11. März 2004 zur Binnenmarktstrategie ‐ Vorrangige Aufgaben 2003-2006(1), in der es seine Auffassung äußerte, dass "Wasser ein gemeinsames Gut der Menschheit darstellt" und dass "die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf",
– in Kenntnis des "Berichts über die menschliche Entwicklung 2006" des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) mit dem Titel "Macht, Armut und die globale Wasserkrise", in dem diese Agentur der Vereinten Nationen dargelegt hat, dass die Armut – und nicht die physische Knappheit des Wassers – der Hauptgrund dafür ist, dass mehr als eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu Wasser haben,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2007 zu den lokalen Gebietskörperschaften und zur Entwicklungszusammenarbeit(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum vierten Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2006 in Mexiko(3),
– in Kenntnis der bedeutenden Initiativen der europäischen Zivilgesellschaft zu Wasser und zum Recht auf Zugang zu Trinkwasser für alle, die im Europäischen Parlament durchgeführt wurden, insbesondere die "World Water Assembly for Citizens and Elected Officials" (WWACE / AMECE, vom 18. bis 20. März 2007) und "Peace with Water - Faire la Paix avec l'Eau' (12. bis 13. Februar 2009) sowie das "Memorandum für ein Welt-Wasserprotokoll", das erörtert wurde,
– in Kenntnis der mündlichen Anfrage B6-0113/2009 an die Kommission zum Fünften Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2009 in Istanbul,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis auf die Tatsache, dass fehlende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung jährlich 8 Millionen Todesopfer fordern, dass mehr als 1 Milliarde Menschen keinen problemlosen Zugang zu Trinkwasser zu akzeptablen Preisen haben und dass fast 2,5 Milliarden Menschen über keinerlei Abwasserentsorgung verfügen,
B. unter Hinweis auf die Tatsache, dass 2,8 Milliarden Menschen an wasserarmen Orten leben und dass diese Zahl bis 2030 auf 3,9 Milliarden ansteigen wird,
C. in der Erwägung, dass arme Bevölkerungsgruppen am stärksten durch den Klimawandel gefährdet und auch am wenigsten in der Lage sind, sich an ihn anzupassen,
D. in der Erwägung, dass die multinationale Agroindustrie Hauptnutzer von Trinkwasser in der Welt ist (70 % der weltweiten Entnahmen), dass sie einen unangemessen niedrigen Preis bezahlt und dass die übermäßige Nutzung von Wasserressourcen zur Verschlimmerung und Ausweitung des Prozesses der Wasserverschmutzung und der Bodendegradation geführt hat, was Ursache für die verstärkt auftretenden Dürren ist, die mehr und mehr struktureller Art sind,
E. in der Erwägung, dass bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wasser und bei einer rationellen Bewirtschaftung ein Preisniveau festgelegt werden muss, das die Verschwendung durch bestimmte Sektoren verhindert und Investitionen in die Wartung und Verbesserung der Infrastrukturen zusammen mit Begleitmaßnahmen ermöglicht, die es möglich machen, eine gerechte Verteilung des Wassers sicherzustellen, wobei die Regierungen Unterstützung leisten müssen, damit arme Familien für ihre Grundbedürfnisse an Wasser bezahlen können,
F. in der Erwägung, dass die weltweite Subventionierung von Wasser, die zu künstlich niedrig gehaltenen Wasserpreisen führt, der Verschwendung durch bestimmte Sektoren Vorschub leistet und einer der Hauptgründe für den Wassermangel ist,
G. in der Erwägung, dass die Wasserverteilung äußerst ungleich ist, während sie doch ein grundlegendes universelles Recht sein sollte, wobei die kommunale Ebene für ihre Regelung und ihre Bewirtschaftung am besten geeignet ist,
H. in der Erwägung, dass die Liberalisierung und Deregulierung der Wasserverteilung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern zu Preissteigerungen, vor denen die Ärmsten betroffen sind und die ihren Zugang zum Wasser verringern, führen können, wenn es keinen soliden Regelungsrahmen gibt, der diese Maßnahmen begleitet,
I. in der Erwägung, dass dagegen öffentlich-private Partnerschaften, die eine strenge und transparente Regulierung des öffentlichen Eigentums mit privaten Investitionen verbinden müssen, auf die Verbesserung des Zugangs zu Wasser und zum sanitären System sowie auf eine effizientere Nutzung auf der Kostenebene ausgerichtet sein müssen,
J. in der Erwägung, dass die Haupthindernisse für eine effiziente Wasserbewirtschaftung folgende sind: die Tatsache, dass dem Wasser kaum eine politische und finanzielle Priorität eingeräumt wird, die schlechte Bewirtschaftung, ein unzureichender Rechtsrahmen, der Mangel an Transparenz bei der Aushandlung und der Bewilligung von Verträgen, die Korruption und das Fehlen von Diskussionen über das Preisniveau,
K. in Kenntnis der Aussagen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), wonach der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) für Wasser und Abwasserentsorgung nur 9 % der bilateralen ODA und 4,5 % der multilateralen ODA ausmacht, und dass sie schlecht verteilt ist, denn die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) haben nur 24 % der Mittel erhalten, obwohl sie sie am dringendsten benötigen,
L. in der Erwägung, dass das Weltwasserforum, das alle drei Jahre einberufen wird, ein Ort der Diskussion und der Ausrichtung weltweiter politischer Entscheidungen über den Umgang mit Wasser und Wasserressourcen ist, und mit Bedauern darüber, dass bislang die Aktionen des Weltwasserforums nur in geringem Maße in die Arbeiten der Vereinten Nationen eingebunden sind,
1. erklärt, dass Wasser ein Gemeingut der Menschheit ist und dass der Zugang zu Trinkwasser ein universelles Grundrecht sein sollte; fordert, dass bis 2015 alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden, um den Zugang der ärmsten Bevölkerungsgruppen zu Wasser zu gewährleisten;
2. erklärt, dass Wasser als öffentliches Gut angesehen wird und der öffentlichen Kontrolle unterstellt werden sollte, selbst wenn es teilweise oder gänzlich vom Privatsektor bewirtschaftet werden sollte;
3. unterstreicht, dass jede Wasserbewirtschaftungspolitik auch den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und den Umweltschutz beinhalten muss und dass das Weltwasserforum auf demokratische, partizipative und konsensuelle Weise dazu beitragen sollte, Strategien zu entwickeln, die eine Form der wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Entwicklung fördern, die ein hohes Qualitätsniveaus des Wassers gewährleistet;
4. fordert die Abschaffung der globalen Subventionsregelungen für die Verteilung von Wasser, die Anreize für eine effiziente Wasserbewirtschaftung schwächen und zu einer übermäßigen Nutzung führen, damit Mittel frei werden, die gezielt für Beihilfen eingesetzt werden, insbesondere für arme und ländliche Bevölkerungsgruppen, um allen einen Zugang zu Wasser zu gewähren;
5. unterstreicht das Interesse daran, dass in den Anrainerstaaten von Grundwasserbecken eine gemeinsame Wasserbewirtschaftung organisiert wird, um Solidarität zu schaffen oder zu stärken und so etwaige Spannungen abzubauen oder bestehende Konflikte zu lösen;
6. erinnert an die entscheidende Rolle der Frauen bei der Beschaffung, der Bewirtschaftung und dem Schutz von Wasser;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, trotz der Finanzkrise ihren Beitrag zur ODA zu erhöhen, um das Millenniums-Entwicklungsziel hinsichtlich der Trinkwasserversorgung zu erreichen, was Investitionen von jährlich 180 000 000 000 US-Dollar erfordert;
8. fordert, die Mittel des Europäischen Wasserfonds für die Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raumes im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds aufzustocken und neue Finanzierungsinstrumente – auch privatwirtschaftliche Instrumente – und innovative Partnerschaften – insbesondere die solidarische Finanzierung – zu entwickeln;
9. wünscht, dass durch die bilaterale ODA bestimmte multilaterale Maßnahmen, wie die afrikanische Wasserinitiative, unterstützt werden;
10. meint, dass die ODA in Verbindung mit Ressourcen der lokalen Gebietskörperschaften, freiwilligen Spenden, Bankkrediten und privatem Kapital genutzt werden muss, um eine möglichst vollständige Finanzierung für den Wassersektor sicherzustellen;
11. besteht auf der Einrichtung von Garantiemechanismen, die von Finanz- und Entwicklungsinstitutionen geschaffen werden könnten, um der Zurückhaltung von Investoren im Wassermarkt entgegenzuwirken;
12. bekräftigt, dass der Staat mit seinen Aufgaben der Bestimmung der Politik und der notwendigen Mittel, der Auswahl von Partnern und der Aufteilung der Zuständigkeiten, auch wenn er die Ausführung auf die lokalen Gebietskörperschaften überträgt, weiterhin ein Hauptakteur der Wasserpolitik ist;
13. fordert mit Nachdruck, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf einen dezentralisierten, partizipativen und integrierten Ansatz zu gründen, in dem die Benutzer und Entscheidungsträger an der Bestimmung der Wasserpolitik im lokalen Bereich beteiligt sind;
14. fordert die Kommission auf, Programme zur Sensibilisierung für Wasserfragen sowohl in der Europäischen Union als auch in den Partnerländern der Europäischen Union zu entwickeln;
15. besteht auf der Notwendigkeit, die lokalen Behörden bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, eine demokratische Wasserbewirtschaftung einzuführen, die effizient, transparent und reglementiert ist und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung gerecht wird;
16. fordert den Rat und die Kommission auf, die maßgebliche Rolle der lokalen Gebietskörperschaften beim Schutz und bei der Bewirtschaftung von Wasser anzuerkennen, damit sie überall für die Steuerung der Wasserwirtschaft verantwortlich werden, und bedauert, dass die Kompetenzen der lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union von den europäischen Kofinanzierungsprogrammen nur unzureichend genutzt werden;
17. fordert daher den Rat und die Kommission auf, die lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union dazu anzuregen, einen Teil der von den Benutzern für die Bereitstellung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung erhobenen Gebühren für Maßnahmen dezentraler Zusammenarbeit bereitzustellen;
18. fordert im Kontext der Aufrechterhaltung des öffentlichen Eigentums und im geeigneten Regelungs- und Rechtsrahmen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um den Privatsektor in die Wasserverteilung mit dem Ziel einzubeziehen, seine Kapitalkraft, sein Know-how und die Technologie zu nutzen, um den Zugang zu Wasser und zu sanitären Einrichtungen für alle zu verbessern, und die Anerkennung des Zugangs zu Wasser als Grundrecht;
19. meint, dass es Aufgabe der Staaten ist, private Anbieter von kleiner Größe in ihre nationalen Strategien der Wasserversorgung einzubeziehen;
20. ist der Meinung, dass die Systeme der öffentlich-privaten Partnerschaft, bei denen die öffentlichen Stellen Eigentümer der Infrastrukturen bleiben und einen Bewirtschaftungsvertrag mit dem Privatsektor abschließen, eines der Mittel sein können, um einen erschwinglichen Zugang zu Wasser und sanitären Anlagen zu erleichtern;
21. besteht auf der Förderung neuer Ansätze, wie der Bewässerung ländlicher Gebiete und der Schaffung von Grüngürteln im Umkreis der Städte, um die Nahrungsmittelsicherheit und die lokale Autonomie zu stärken;
22. meint, dass die Vermittlerrolle der nichtstaatlichen Organisationen vor Ort mit den Bevölkerungsgruppen eine unverzichtbare Ergänzung ist, um den Erfolg von Projekten in armen Ländern zu gewährleisten;
23. wünscht die Einführung eines Gebührenausgleichs, der es ermöglicht, die am stärksten benachteiligten Personen zu einem erschwinglichen Preis mit Zugang zu Wasser zu versorgen;
24. ist davon überzeugt, dass auch örtliche Ersparnisse genutzt werden müssen, wobei klar ist, dass dies erfordert, dass die Regierungen alle Hindernisse rechtlicher, steuerlicher oder administrativer Art beseitigen, die die Entwicklung örtlicher Finanzmärkte behindern;
25. rät der Kommission und den Mitgliedstaaten, eine Politik zur Unterstützung der Wasserbewirtschaftung zu verabschieden, die auf dem Grundsatz des allgemeinen, gerechten und diskriminierungsfreien Zugangs zu gesundem Wasser beruht;
26. fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Bemühungen der Entwicklungsländer im Bereich der Anpassung und der Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels erleichtern und unterstützen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, wie wichtig es ist, rasch die Globale Allianz gegen den Klimawandel einzurichten;
27. fordert, dass die Problematik der Wasserbewirtschaftung, der Wasserressourcen sowie des Rechts auf Zugang zu Wasser für alle in die Agenda der Abkommen aufgenommen wird, die auf der COP 15 in Kopenhagen (7. bis 18. Dezember 2009) zur Zukunft des Kyoto-Protokolls bestimmt werden, und zwar auch im Hinblick auf die Arbeit der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC);
28. betont, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse armer Menschen bei der Erarbeitung einer Politik der Wasserversorgung und -bewirtschaftung zu berücksichtigen, insbesondere der Bevölkerungsgruppen, die am meisten durch den Klimawandel gefährdet sind;
29. fordert die amtierende Ratspräsidentschaft auf, die Europäische Union auf dem Forum in Istanbul mit folgendem Auftrag zu vertreten:
–
den Zugang zum Trinkwasser als lebenswichtiges Grundrecht des Menschen zu betrachten und nicht nur als Handelsware, die allein den Regeln des Marktes unterliegt,
–
die in dieser Entschließung zum Ausdruck gebrachten Leitlinien zu verteidigen;
30. wünscht, dass Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen aufgenommen werden, die auf einen internationalen Vertrag hinauslaufen, durch den dieses Recht Anerkennung findet; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Vorsitz der Union auf, politische und diplomatische Initiativen in dieser Hinsicht in der Generalversammlung sowie im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu ergreifen;
31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem AKP-EU-Ministerrat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretariat des Internationalen Komitees für den Weltwasservertrag zu übermitteln.