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Verfahren : 2009/2555(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0121/2009

Aussprachen :

PV 12/03/2009 - 13.2
CRE 12/03/2009 - 13.2

Abstimmungen :

PV 12/03/2009 - 14.2
CRE 12/03/2009 - 14.2

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0144

Angenommene Texte
PDF 123kWORD 41k
Donnerstag, 12. März 2009 - Straßburg
Philippinen
P6_TA(2009)0144RC-B6-0121/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu den Philippinen

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der im Namen der Europäischen Union abgegebenen Erklärung vom 15. September 2008 zur Lage in Mindanao,

–   in Kenntnis des Appells der Botschafter der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und des stellvertretenden Leiters der Botschaft Australiens vom 29. Januar 2009,

–   unter Hinweis auf die dritte Sitzung der Dreiseitigen Überprüfung der Umsetzung des Friedensabkommen von 1996 zwischen der Moro National Liberation Front (MNLF) und der Regierung der Republik der Philippinen vom 11. bis zum 13. März 2009,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Haager Erklärung der Regierung der Republik der Philippinen und der Nationalen Demokratischen Front der Philippinen (NDFP) vom 1. September 1992 und auf die Erste sowie Zweite Gemeinsame Osloer-Erklärung vom 14. Februar und 3. April 2004,

–   gestützt auf das Länderstrategiepapier 2007-2013 der Kommission für die Philippinen, das Programm zur Unterstützung des Friedensprozesses im Rahmen des Stabilitätsinstruments und die Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Philippinen,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Philippinen, insbesondere die vom 26. April 2007(1), und in Bekräftigung seiner Unterstützung für die Friedensverhandlungen zwischen der Regierung der Republik der Philippinen und der NDFP, wie sie in seinen Entschließungen vom 17. Juli 1997(2) und 14. Januar 1999(3) zum Ausdruck gebracht wurde,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass mehrere bewaffnete Gruppen, insbesondere die Moro Islamic Liberation Front (MILF) Regierungstruppen im südlichen Teil der Philippinen seit 1969 bekämpft haben, in einer der in Asien am längsten anhaltenden Unruhen,

B.   in der Erwägung, dass der Konflikt zwischen der Regierung der Republik der Philippinen und den Aufständischen der NDFP mehr als 40 000 Menschenleben gefordert hat und trotz des Waffenstillstands des Jahres 2003 und Friedensverhandlungen weiterhin sporadische Gewalt an der Tagesordnung ist,

C.   in der Erwägung, dass die Feindseligkeiten zwischen den Regierungstruppen und der MILF in Mindanao im August 2008 wieder aufgeflammt sind, nachdem der Oberste Gerichtshof der Philippinen die Vereinbarung zwischen der MILF und der Regierung der Republik der Philippinen zum angestammten Siedlungsgebiet ("Ancestral Domain") für verfassungswidrig erklärt hat, die der Bangsamoro Nation eine beträchtlichen Autonomie eröffnet hätte,

D.   in der Erwägung, dass durch die wiederaufgenommenen Kämpfe über 100 Menschen getötet und etwa 300 000 Menschen vertrieben wurden, von denen viele noch immer in Flüchtlingslagern leben,

E.   in der Erwägung, dass Malaysia, der Friedensvermittler, im April 2008 auf Grund der fehlenden Fortschritte im Friedensprozess seine Waffenstillstandsbeobachter aus Mindanao abgezogen hat, jedoch bereit ist, seine Rolle zu überdenken, wenn die Regierung der Republik der Philippinen ihre Verhandlungsposition klärt,

F.   in der Erwägung, dass Friedensgespräche zwischen der Regierung der Republik der Philippinen und der NDFP seit 2004 zum Stillstand gekommen sind, und in der Erwägung, dass die norwegische Regierung große Anstrengungen unternommen hat, um beide Seiten zu ermutigen, formelle Gespräche wieder aufzunehmen,

G.   in der Erwägung, dass seit 2001 hunderte von Aktivisten, Gewerkschaftern, Journalisten und religiösen Führern auf den Philippinen getötet und entführt wurden und die Regierung der Republik der Philippinen trotz ausreichender Beweise des Gegenteils jegliche Beteiligung der Sicherheitskräfte und der Armee an diesen politischen Morden leugnet,

H.   in der Erwägung, dass es 2008 mehrere Fälle gegeben hat, in denen lokale Gerichte, die Festnahme und Inhaftierung von Aktivisten als rechtswidrig bewertet und ihre Freilassung angeordnet haben, die gleichen Menschen jedoch in der Folge erneut verhaftet und wegen Rebellion oder Mord angeklagt wurden,

I.   in der Erwägung, dass die Justiz in den Philippinen nicht unabhängig ist und Anwälte und Richter auch Opfer von Schikanen und Morden sind, und in der Erwägung, dass fehlende Sicherheit für Zeugen es unmöglich macht, Straftaten effektiv zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zu verfolgen,

J.   in der Erwägung, dass wegen der meisten dieser Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren keine formellen strafrechtlichen Untersuchungen eröffnet wurden und die Täter ungestraft bleiben, trotz zahlreicher Behauptungen der Regierung, sie habe Maßnahmen erlassen, um die Hinrichtungen zu beenden und die Täter vor Gericht zu stellen,

K.   in der Erwägung, dass im April 2008 der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Lage auf den Philippinen untersucht und auf die Straffreiheit für die für außergerichtliche Hinrichtungen und Verschleppungen Verantwortlichen hingewiesen hat, die philippinische Regierung jedoch Empfehlungen für einen Nachfolgebericht abgelehnt hat,

L.   in der Erwägung, dass es für eine Beendigung der Entführungen und Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren notwendig ist, die grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ursachen von Gewalt auf den Philippinen anzugehen,

1.   bekundet seine tiefe Besorgnis über die hunderttausende von Binnenvertriebenen in Mindanao; fordert die Regierung der Republik der Philippinen und die MILF auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um eine Situation herzustellen, die es den Menschen gestattet, nach Hause zurückkehren, und fordert verstärkte nationale und internationale Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Rehabilitierung von Vertriebenen;

2.   ist zutiefst davon überzeugt, dass der Konflikt nur durch einen Dialog gelöst werden kann und dass die Beendigung dieser langjährigen Unruhen von wesentlicher Bedeutung für die allgemeine Entwicklung der Philippinen ist;

3.   fordert die Regierung der Republik der Philippinen auf, umgehend die Friedensverhandlungen mit der MILF wieder aufzunehmen und den Status sowie die Zukunft der Vereinbarung nach dem oben genannten Urteil des Obersten Gerichtshofes zu klären; begrüßt die Ankündigung der Regierung der Republik Philippinen, ihre Bedingungen für die Wiederaufnahme der Gespräche fallen zu lassen;

4.   begrüßt die von Norwegen unterstützten Gespräche zwischen der Regierung der Republik der Philippinen und der NDFP in Oslo vom November 2008 in Utrecht und hofft auch in diesem Fall, dass formelle Verhandlungen rasch wieder aufgenommen werden können; fordert die Parteien auf, ihre bilateralen JMC-Abkommen einzuhalten, sich entsprechend dem Umfassenden Abkommen über die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ("CARHRIHL") zu treffen und gemeinsame Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen;

5.   fordert den Rat und die Kommission auf, den Parteien bei der Umsetzung des CARHRIHL Unterstützung zu gewähren und zu erleichtern, insbesondere durch Entwicklungs-, Hilfs- und Rehabilitationsprogramme;

6.   fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, die Regierung der Republik der Philippinen bei ihren Bemühungen um ein Vorankommen bei den Friedensverhandlungen zu unterstützen, einschließlich gegebenenfalls durch Erleichterungen, sowie das internationale Beobachterteam zu unterstützen, das mit der Überwachung der Waffenruhe zwischen dem Militär und der MILF beauftragt ist;

7.   schlägt vor, dass die Rolle des internationalen Beobachterteams durch ein stärkeres Mandat für Untersuchungen und durch eine abgestimmte Politik zur Veröffentlichung seiner Ergebnisse aufgewertet werden könnte;

8.   fordert die Regierung der Republik der Philippinen zur Erhöhung der Entwicklungshilfe für Mindanao auf, um die verzweifelten Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung zu verbessern, und begrüßt die finanzielle Unterstützung in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro in Form von im Lebensmittel- und anderen Hilfen der Europäischen Union für Mindanao seitdem die Kämpfe im August 2008 wieder aufgenommen wurden;

9.   bekundet seine tiefe Besorgnis über die hunderte von Fällen von Hinrichtungen von politischen Aktivisten und Journalisten ohne Gerichtsverfahren, die in den letzten Jahren auf den Philippinen vorgenommen wurden, und über die Rolle, die die Sicherheitskräfte bei der Steuerung und Beauftragung dieser Morde gespielt haben;

10.   fordert die Regierung der Republik der Philippinen auf, Fälle außergerichtlicher Hinrichtungen und von Zwangsverschleppungen zu untersuchen; fordert gleichzeitig die Regierung der Republik der Philippinen auf, einen unabhängigen Beobachtungsmechanismus einzurichten, um die Ermittlung und Verfolgung von solchen Tätern zu kontrollieren;

11.  fordert die Regierung der Republik der Philippinen auf, Maßnahmen zu treffen, um die systematische Einschüchterung und das Bedrängen von politischen und Menschenrechtsaktivisten, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Journalisten und Zeugen im Zuge strafrechtlicher Verfolgung zu beenden und einen wirklich effektiven Zeugenschutz zu gewährleisten;

12.   bekräftigt seine Forderung an die philippinischen Behörden, den UN-Sondergremien, die sich mit dem Schutz der Menschenrechte beschäftigen, im Land eine umfassende Bewegungsfreiheit zu gestatten; fordert die Behörden ferner auf, Rechtsvorschriften rasch zu verabschieden und umzusetzen, die die ratifizierten internationalen Instrumente für Menschenrechte (z.B. gegen Folter und Verschleppung) in nationales Recht überführen;

13.  fordert den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union zur wirtschaftlichen Entwicklung auf den Philippinen begleitet wird durch die Kontrolle möglicher Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte mit besonderer Berücksichtigung der Förderung des Dialogs und der Einbeziehung aller Gruppen der Gesellschaft;

14.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten und der Regierung der Republik der Philippinen, der MILF, der NDFP, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie den Regierungen der ASEAN-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 788.
(2) ABl. C 286 vom 22.9.1997, S. 245.
(3) ABl. C 104 vom 14.4.1999, S. 116.

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